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Restrukturierung und Insolvenz in Bulgarien: Herausforderungen in dynamischen Märkten
Obwohl der bulgarische Restrukturierungs- und Insolvenzrahmen an den EU-Grundsätzen ausgerichtet ist, hängt der Ablauf der Verfahren in der Praxis von den lokalen Gerichten, Verwaltern und der Verfahrensdisziplin ab. Zwar gibt es neben den formellen Insolvenzoptionen auch präventive Instrumente, jedoch werden die Ergebnisse davon beeinflusst, wie früh die Parteien handeln, wie gut sie über die Organisation des Verfahrens informiert sind und wie effektiv die Beteiligten mit den verfahrensrechtlichen Anforderungen umgehen.
Bulgariens Restrukturierungs- und InsolvenzlandschaftFür deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften, finanziellen Engagements oder Handelspartnern in Bulgarien ist es wichtig, diese lokale Dynamik zu verstehen. Verzögerungen bei den gerichtlichen Fristen, Lücken in der Unternehmensdokumentation oder unvollständige Finanzinformationen können die Rettungsbemühungen bremsen und die Forderungsdurchsetzung erschweren.
Zur Vermeidung von zusätzlichen Komplikationen ist es für deutsche Unternehmen ratsam, das geltende Recht frühzeitig zu analysieren, um eine realistischere Strategie für die Forderungsdurchsetzung zu entwickeln. Dazu gehört auch das Verfahren im Hinblick auf bestimmte ausländische Urteile und Schiedssprüche (es gibt spezielle Verfahren für Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, Registertätigkeiten usw.).
Eine frühzeitige Verschaffung einer Übersicht über die Strukturen des geltenden Rechts und die möglichen Wege zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen ist hilfreich, um Überraschungen zu vermeiden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass im Falle einer Insolvenz eine sofortige Due Diligence mit einem gezielten Fokus auf Finanzierungslücken in Betracht gezogen werden sollte.
Restrukturierungsverfahren in BulgarienDie Bestimmungen für Restrukturierungsverfahren sind in Teil V (Stabilisierung) und Teil IV (Insolvenz) des bulgarischen Handelsgesetzes („Handelsgesetz“) enthalten. Das bulgarische Handelsgesetz setzt die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz vom 20. Juni 2019 (Richtlinie (EU) 2019/1023) um. Doch auch wenn der bulgarische Insolvenzrahmen mit den EU-Grundsätzen übereinstimmt, hängen die Ergebnisse entscheidend von der lokalen Praxis ab.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Restrukturierungsverfahren: die Stabilisierung und die Sanierung.
Vorinsolvenzliche StabilisierungEine Stabilisierung ist möglich, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig zu werden droht, es jedoch noch nicht ist. Es handelt sich jedoch um einen schmalen Grat. Wenn das Gericht während des Stabilisierungsverfahrens feststellt, dass der Schuldner zahlungsunfähig war oder geworden ist, hebt das Gericht das Stabilisierungsverfahren auf, und das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Dieses Verfahren wird vom Gericht überwacht. In Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über die präventive Restrukturierung (2019/1023) hilft dieser Mechanismus Schuldnern, ihren Verpflichtungen nachzukommen; anderenfalls riskieren sie eine Zahlungseinstellung innerhalb der nächsten 12 Monate. Nur der Schuldner kann das Verfahren einleiten. Der Antrag muss einen vollständigen Plan enthalten, der die Verbindlichkeiten des Unternehmens und die erwartete Fähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen umfasst. Die Gläubiger stimmen über den Plan ab, und das Gericht entscheidet, ob er ausreichend begründet ist.
Der Grundgedanke einer solchen Stabilisierung besteht in der Abwendung der Insolvenz durch eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern über die Begleichung der Schulden des Unternehmens. Das Verfahren zielt darauf ab, existenzfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in die Lage zu versetzen, frühzeitig umzuschulden und ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen. Im Rahmen des gerichtlich überwachten Stabilisierungsverfahrens in Bulgarien muss ein Restrukturierungsvorschlag, der den Erlass eines Teils der Schulden vorsieht, sicherstellen, dass die Mehrheit der Gläubiger zumindest die Hälfte der ihnen geschuldeten Beträge erhält, wobei interne oder verbundene Parteien weniger günstig behandelt werden können. Auch ist es nicht möglich, durch eine Vereinbarung über einen Zahlungsaufschub die Frist für die Erfüllung von Gläubigerforderungen über einen Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens hinaus zu verlängern.
Sobald das Gericht den Stabilisierungsantrag zulässt und das Verfahren eröffnet, gehören zur typischen Umsetzung in der Praxis vorübergehende Schutzmaßnahmen, die Abgrenzung des Gläubigerkreises und einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, um den Status quo bis zur Abstimmung über den Plan zu erhalten. Das Stabilisierungsverfahren endet formell mit der endgültigen gerichtlichen Genehmigung des Plans.
Für deutsche Kreditgeber und potenzielle Käufer kann die Stabilisierung vorübergehend zum Einfrieren einzelner Vollstreckungsmaßnahmen führen, aber auch ein Fenster für konstruktive Verhandlungen öffnen. In dieser Phase ist es wichtig (i) zu ermitteln, welche Vermögenswerte oder Geschäftseinheiten Teil eines Verkaufs werden können, (ii) sich zu vergewissern, wie bestehende Sicherheiten behandelt und freigegeben werden, (iii) zu beurteilen, ob Betriebslizenzen erneuert oder übertragen werden müssen, (iv) zu überprüfen, ob Bewertungen und Marktuntersuchungen mit den tatsächlichen Marktbedingungen in Einklang stehen.
Vorinsolvenzliche SanierungWenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, kann ein Sanierungsplan das Unternehmen noch retten. Es sind vornehmlich zwei Ereignisse, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Bulgarien führen können. Das erste besteht in der Insolvenz, d. h. der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das zweite besteht in der Überschuldung, die eintritt, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners den Wert seiner Vermögenswerte übersteigen. Ein Insolvenzverfahren durchläuft vier Hauptphasen.
Vorläufige Phase – In der ersten Phase prüft das Gericht den Insolvenzantrag, um zu entscheiden, ob das Verfahren eröffnet werden sollte, während das Unternehmen in der Regel seine Tätigkeit vorbehaltlich vorläufiger Schutzmaßnahmen, wie dem Einfrieren von Vermögenswerten, der Durchführung von Beschlagnahmen oder der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, fortsetzt.
Phase des eröffneten Insolvenzverfahrens – Sobald das Gericht die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bestätigt, eröffnet es formell das Verfahren. Dieses mündet entweder in der Liquidation oder der Genehmigung eines Sanierungsplans, der die Fortführung des Unternehmens ermöglicht. Der Schuldner muss unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters arbeiten, der die Zahlungen verwaltet, und die Geschäftsführungsbefugnisse können bei Gefährdung der Gläubigerinteressen übertragen werden.
Sanierungsphase (fakultativ) – In dieser Phase wird versucht, die Gläubiger durch künftige Erträge und nicht durch Liquidation des Schuldners zu befriedigen. Dazu werden Umstrukturierungsmaßnahmen wie die Änderung von Zahlungsplänen, Schuldenreduzierungen oder eine betriebliche Umstrukturierung durchgeführt. Das Thema „Sanierung“ werden wir an späterer Stelle noch näher betrachten. Sanierungspläne können innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung der anerkannten Gläubigerforderungen durch das Gericht im Handelsregister eingereicht werden. Nach Prüfung der Zulässigkeit des Plans legt das Gericht ihn den Gläubigern zur Abstimmung vor. Wenn der Plan genehmigt wird, wird das Insolvenzverfahren eingestellt und ein Gläubigeraufsichtsorgan zur Überwachung der Umsetzung bestellt. Wenn der Schuldner den Plan nicht einhält, können Gläubiger, die mindestens 15 % der anerkannten Forderungen vertreten, gemeinsam die Wiedereröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.
Liquidationsphase – Wenn kein Sanierungsplan vorgeschlagen wird oder der Schuldner den genehmigten Plan nicht einhält, erklärt das Gericht das Unternehmen für insolvent und beginnt mit der Liquidation, wobei das Verfahren abgeschlossen wird, sobald die Verbindlichkeiten beglichen sind.
Wie bereits erwähnt, ist die Sanierung die Restrukturierungsmöglichkeit im Rahmen eines formellen Insolvenzverfahrens nach dem bulgarischen Handelsgesetz und wird durch die Annahme und gerichtliche Genehmigung eines Sanierungsplans umgesetzt. Der Hauptzweck dieses Ansatzes besteht darin, ein existenzfähiges Unternehmen in Gang zu halten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Gläubiger im Vergleich zu einem Liquidationsergebnis angemessen befriedigt werden. Ein Sanierungsverfahren zielt primär auf die Fortführung der Geschäftstätigkeit des Schuldners ab (sofern dies noch möglich ist), während die Forderungen aller Gläubiger bis zu einem bestimmten Grad befriedigt werden.
Anders als bei einer Stabilisierung kann der Plan von verschiedenen Parteien vorgeschlagen werden: (1) dem Insolvenzverwalter, (2) gesicherten oder ungesicherten Gläubigern, die mindestens ein Drittel der Forderungen in der betreffenden Kategorie halten, (3) unbeschränkt haftenden Anteilsinhabern, (4) beschränkt haftenden Anteilsinhabern, die mindestens ein Drittel des gezeichneten Kapitals halten, (5) Arbeitnehmern, die mindestens 20 % der Gesamtzahl der Arbeitnehmer des Schuldners ausmachen. Dass verschiedene Seiten einen Plan unterbreiten können, soll Stillstand verhindern, wenn der Schuldner nur langsam handelt, und Restrukturierungsoptionen aufzeigen, die den Wert für die Gläubiger besser widerspiegeln.
Eine Sanierung ist nur dann realistisch, wenn das Unternehmen mit angemessenen Cashflow‑Erwartungen weiterarbeiten kann und wenn sich die Beteiligten auf Maßnahmen wie die Veräußerung von Vermögenswerten, betriebliche Umstrukturierungen oder Kostensenkungen einigen können. Die Abstimmung mit den Gläubigern ist wesentlich, ebenso wie klare Belege für Bewertungen und Verfahrensentscheidungen.
Für ausländische Käufer ist die Dokumentation eines jeden Schritts von großer Bedeutung. Ein transparentes Bewertungs- und Bieterverfahren stärkt die Dauerhaftigkeit einer Übernahme und verringert das Risiko einer späteren Anfechtung durch verärgerte Gläubiger.
Für deutsche Kreditgeber und potenzielle Käufer ist Folgendes wichtig: (i) Bewertung, ob der Plan realistischerweise relevante Gläubigerkassen innerhalb lokaler Fristen binden kann und ob betriebliche Maßnahmen – Veräußerung von Vermögenswerten, Neugestaltung von Kosten, Nachbesserungsrechte von Lieferanten – nach bulgarischer Praxis umsetzbar sind; (ii) Durchführung von unabhängigen Bewertungen und breit angelegten Marketingmaßnahmen sowie Einholung von Bestätigungen durch den Verwalter.
Erwerb von Vermögenswerten oder eines Unternehmens aus der InsolvenzIn Bulgarien werden insolvenzbedingte Verkäufe durch von einem Verwalter durchgeführte Bieterverfahren, Auktionen oder strukturierte Verkaufsverfahren abgewickelt. Diese Transaktionen können attraktive Möglichkeiten bieten. Allerdings erfordern sie eine gründliche Vorbereitung. Die wichtigsten Punkte können sein:
- Klärung, ob der Erwerb sich auf einzelne Vermögenswerte oder ein aktives Unternehmen als Ganzes bezieht. Dies betrifft Arbeitnehmerübergang, Vertragsfortführung und die Frage, ob weitere behördliche Genehmigungen erforderlich sind.
- Sicherstellung der Betriebsfortführung ab Tag eins durch vorherige Kontaktaufnahme mit Lieferanten und Versorgungsunternehmen sowie Sichtung von Logistikverträgen und wichtigen Kundenbeziehungen
- Erlangung umfassender Sicherheiten – als Faustregel gilt, dass bulgarische Finanzierungsstrukturen üblicherweise Hypotheken auf Immobilien zusammen mit der besitzlosen Pfandrechten an Anteilen, Forderungen, Inventar, Ausrüstung oder Bankkonten beinhalten. In Bulgarien sind die Rangfolge der einzelnen Sicherungsrechte sowie die Vollstreckungswege für Hypotheken und Pfandrechte eindeutig festgelegt.
Außerhalb der gerichtlich verwalteten Verfahren gibt es keine umfassenden offiziellen Zahlen über die Häufigkeit außergerichtlicher Restrukturierungen in Bulgarien, vor allem, weil solche informellen Lösungen vertraulich sind und die Schuldner in der Regel die Offenlegung ihrer finanziellen Notlage vermeiden.
Das formale bulgarische Stabilisierungsverfahren wird von Schuldnern kaum genutzt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, doch einer davon sind die komplexen bürokratischen Hürden, weshalb Anträge auf ein vorinsolvenzliches Verfahren oft zu spät gestellt werden (d. h., wenn der Schuldner bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist). Auf der anderen Seite hat die Zahl der Insolvenzen in Bulgarien nach offiziellen Angaben des Nationalen Bulgarischen Statistikamts stetig zugenommen. Im vierten Quartal 2025 wurden 1.251 juristische Personen für insolvent erklärt, was eine Erhöhung um 7,4 % im Vergleich zu demselben Zeitraum im Jahre 2024 und einen starken Anstieg um 23,3 % gegenüber dem vorigen Quartal bedeutet. Die überwiegende Mehrheit dieser Insolvenzen betraf den Bereich Handel und Kfz-Reparatur, was sowohl die Konzentration der Geschäftstätigkeit in diesem Segment als auch seine relative Anfälligkeit für finanzielle Notlagen verdeutlicht. Diese Tendenz unterstreicht die geringe Nutzung vorinsolvenzlicher Stabilisierungsmechanismen, da viele Schuldner offizielle Verfahren erst einleiten, wenn die finanziellen Schwierigkeiten bereits akut geworden sind.
Grenzüberschreitende Fragestellungen für deutsche UnternehmenDeutsche Unternehmen müssen sorgfältig prüfen, wie ihre vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen der bulgarischen Verfahren funktionieren. Dazu gehört die Klärung, welche Schritte für die Anerkennung von Dokumenten und Urteilen aus anderen Rechtsordnungen nötig sind, wie es sich mit Konzernbürgschaften in Notfallszenarien verhält und welche zusätzlichen Formalitäten – wie Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen oder Registereinträge – gegebenenfalls für die Vollstreckbarkeit zu erfüllen sind.
Darüber hinaus müssen die Geschäftsführer bulgarischer Tochtergesellschaften, wenn sich das Unternehmen am Rande einer Insolvenz befindet, die lokalen Pflichten befolgen, die sich von den deutschen Konzepten der Geschäftsführungsverantwortung unterscheiden können. Diese Pflichten frühzeitig zu kennen, trägt dazu bei, Haftungen zu verhindern und systematischere Entscheidungen treffen zu können.
Bei Insolvenzverfahren und damit zusammenhängenden Urteilen finden in Bezug auf Anerkennung und Zusammenarbeit die EU-Verordnung (EU) 2015/848 (Neufassung), Sekundärinsolvenzverfahren und Gruppen-Koordinationsverfahren Anwendung. Für eine präventive Restrukturierung gilt die EU-Richtlinie (EU) 2019/1023, die über Teil V (Stabilisierung) in bulgarisches Handelsrecht umgesetzt wurde. Stellen Sie sicher, dass nach ausländischem Recht bestellte Sicherheiten in Bulgarien anerkannt werden, und planen Sie Geldmittel für Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen und Antragstellungen zur Durchsetzung von Rechten gegenüber Dritten in Bulgarien ein.
Dynamische Markttrends mit Einfluss auf die ErgebnisseDie bulgarische Wirtschaft reagiert zunehmend empfindlich auf finanziellen Druck, was sich auf die Art und Weise auswirkt, wie Unternehmen Restrukturierungen angehen. Unternehmen, die Herausforderungen zuvor durch Refinanzierung oder flexible Lieferantenkonditionen bewältigt haben, sehen sich nun strengeren Bedingungen gegenüber, die Schwachstellen früher aufdecken können.
Die Praxis zeigt auch, dass Gläubiger es eindeutig vorziehen, den Geschäftsbetrieb, wenn möglich, aufrechtzuerhalten. Denn die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs ist oft werterhaltender als die Aufspaltung eines Unternehmens in seine einzelnen Vermögenswerte, insbesondere in Branchen, in denen Kundenbeziehungen von entscheidender Bedeutung sind. Wenn jedoch die Liquidität stark eingeschränkt ist oder das Management nicht kooperiert, wird häufig eine rasche Liquidation angestrebt, um weitere Wertverluste zu verhindern.
Für deutsche Akteure ist die wichtigste Konsequenz klar: Wer interne Genehmigungsverfahren vorbereitet, frühzeitig Due-Diligence-Prüfungen durchführt und multidisziplinäre Teams einsetzt, kann sowohl in Rettungsszenarien als auch in Übernahmeverfahren mit mehreren Wettbewerbern bessere Ergebnisse erzielen.
Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zu Restrukturierung in CEE fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. Den Auftakt zur Blogserie hat der Einführungsbeitrag gemacht, weitere Beiträge folgen.
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Singapore High Court enforces ECT award under ICSID Convention rejecting state immunity and intra-EU objections
In NextEra Energy Global Holdings BV and another v Kingdom of Spain [2026] SGHC 43, the Singapore High Court upheld the registration of an Energy Charter Treaty (ECT) award under the ICSID Convention, rejecting state immunity and intra-EU objections raised by the respondent state.
WM-Anstoß: Wenn Fußball & Recht aufeinandertreffen
Heute in drei Monaten, am 11. Juni 2026, findet das Eröffnungsspiel der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 der Männer in Kanada, Mexiko und den USA statt. Im Jahr darauf folgt am 24. Juni 2027 das Eröffnungsspiel der Fußball-WM 2027 der Frauen in Brasilien – Anlass genug für den Anpfiff zu unserer Blog-Serie „Fußball & Recht“ zu den juristischen Spielregeln hinter den großen Turnieren. Denn während auf dem Rasen der Ball rollt, müssen im Hintergrund zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Und manchmal erregen bestimmte Entscheidungen auch außerhalb des Platzes juristisch gesehen die Gemüter.
WM 2026 und WM 2027 in Zeiten politischer SpannungenExpertinnen und Experten von CMS werden in unserer Blog-Serie ein breites Spektrum rechtlicher Themen abdecken. In einem der ersten Beiträge werfen wir anlässlich der derzeitigen Diskussion um Gastgeber und einzelne Austragungsorte sowie aufgrund der geopolitischen Lage einen Blick auf den Sport in Zeiten politischer Konflikte. Da internationale Sportgroßereignisse seit jeher im Fokus politischer Auseinandersetzungen stehen, beleuchtet der Beitrag auch deren geschichtliche Entwicklung und den rechtlichen Umgang damit.
„Fußball & Recht“ liefert einen umfassenden Überblick vom Arbeits- bis zum WerberechtDie Blog-Serie behandelt spannende marken- und werberechtliche Fragen rund um die Fußball-WM, etwa virtuelles Marketing, Sponsoring sowie die Verwendung von Logos und des Bundesadlers. Auch der Ticketzweitmarkt ist Gegenstand eines kommenden Beitrags. Ein Beitrag untersucht zudem die Gerichtsbarkeit sportrechtlicher Streitigkeiten. Ein weiterer Schwerpunkt werden arbeitsrechtliche Themen wie Befristungen im Profisport und die Einordnung von Schiedsrichtern* als Arbeitnehmer sein. Wie bei jeder WM oder EM stellt sich außerdem für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Frage, was etwaige Überschneidungen von Übertragungen und Arbeitszeit für berufstätige Fußballfans bedeuten. Auch hierzu wird ein Beitrag erscheinen.
KI & Fußball: Technologische Innovationen im ProfisportWir betrachten außerdem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Fußball. Im Fokus stehen hier die Bereiche Schiedsrichterentscheidungen, Spielanalyse, Turnierorganisation, Fan-Experience und Infrastruktur. In all diesen Bereichen wird die FIFA WM 2026 interessante Neuerungen mit sich bringen, die wir für Sie beleuchten.
Rote Karte für Sportwettenbetrug und SpielmanipulationAuch den großen Bereich von Sportwettenbetrug und Spielmanipulation greifen wir in unserer Serie auf. In dem Beitrag „Fair Play auf dem Platz, falsches Spiel im Hintergrund? Sportwettbetrug im WM-Jahr“ stellen wir zahlreiche Fälle aus der Praxis vor und zeigen, wie unterschiedlich Erscheinungsformen von Sportwettbetrug im Umfeld sportlicher Großereignisse ausgestaltet sein können. Zugleich wird deutlich, auf welche Weise solche Manipulationen organisiert werden und vor welchen Herausforderungen Ermittlungsbehörden und Verbände bei ihrer Aufdeckung stehen.
Compliance im ProfisportEin weiterer Schwerpunkt dieser Blog-Serie widmet sich compliance-rechtlichen Fragestellungen. Die Beiträge beleuchten, inwieweit Compliance als feste Größe für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und gelebtes Fair Play jenseits des Spielfelds auch im Sport etabliert werden sollte. Im Fokus stehen insbesondere Beiträge zu geldwäscherechtlichen Anforderungen für Profifußballvereine und Spieleragenten, Maßnahmen zur Korruptionsprävention (etwa im Zusammenhang mit Kick-backs von Beratern an Trainer und Vereinsmitarbeiter) sowie zu zentralen Bausteinen einer wirksamen ESG-Compliance im Hinblick auf Sportswashing und Anti-Green-, Pink- sowie Bluewashing.
In den kommenden Monaten nehmen Sie mit uns die rechtlichen Seiten des Fußballs unter die Lupe. Bleiben Sie dran, wenn der Ball ins Rollen kommt – rechtlich gesehen!
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Summary - Report on the Practice of Resolving Applications to Set Aside Arbitral Awards at the People’s Court of Ho Chi Minh City (2024–2025)
Vietnam: Prepared by Dentons LuatViet, this report provides a comprehensive overview of judicial practice regarding applications to set aside arbitral awards at the People’s Court of Ho Chi Minh City (2024–2025).
