Aktuelle Nachrichten

Unterschiedliche Konzepte zur Reform der Pflegeversicherung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 03.12.2025 - 16:00
Mit der Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) haben sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Fachleute skizzierten dabei unterschiedliche Konzepte, um die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der Pflege langfristig zu lösen. Sie äußerten sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu einem Antrag der Linksfraktion (21/2216), in dem ein Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert wird. "Ausgaben liegen weiterhin über den Einnahmen" Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag der Mittelbestand der SPV Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro oder einer Monatsausgabe. Trotz einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes Anfang 2025 und trotz einer deutlich reduzierten Zuführung in den Pflegevorsorgefonds lägen die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen. Die SPV habe die ersten drei Quartale 2025 mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen, das durch ein Darlehen des Bundes ausgeglichen werde, somit dürfte sich der Mittelbestand zum Jahresende ungefähr wieder auf dem Vorjahresniveau befinden. In den nächsten Jahren seien Milliardendefizite zu erwarten, erklärte der Spitzenverband. Nötig seien daher nachhaltige strukturelle Reformen. Zudem müsse die SPV kurzfristig entlastet werden, indem der Bund die Gelder für die Finanzierung von Corona-Maßnahmen an die SPV zurückzahle sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft übernehme. Das würde 2026 eine Entlastung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bringen und Spielraum für nachhaltige Strukturreformen schaffen. Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erinnerte in der Anhörung daran, dass die vom Bund gewährten Darlehen an die SPV in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Daher sollte unbedingt Klarheit geschaffen werden, wie die SPV dauerhaft sicher aufgestellt werden könne. Plädoyer für Einführung einer Pflegebürgerversicherung Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, in der stationären Pflege verschiebe sich die Finanzierungsverantwortung durch steigende Eigenanteile zunehmend von der Versichertengemeinschaft hin zu den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und damit auch zu den kommunalen Sozialhilfeträgern. Auch in der ambulanten Pflege stünden Pflegebedürftige vor der Wahl, wegen steigender Kosten entweder auf Leistungen zu verzichten oder sie selbst zu finanzieren. In der Folge gerieten die Finanzierungsfunktion und damit die Legitimation der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck. Greß plädierte daher für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, eine sukzessive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Vermögenseinkommen. Abzulehnen seien private Zusatzversicherungen zur Finanzierung von Leistungskürzungen. "Leistungen vereinfachen und flexibilisieren" Ganz anderer Ansicht ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der sich jedoch gleichfalls für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ausspricht. Die SPV verzeichne seit Jahren Milliardendefizite. Die Finanzlage erfordere eine genaue Überprüfung der Leistungen, die passgenau und zielgerichtet sein müssten. Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht durch Beitragszahler finanziert werden. Nötig sei eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention. Angesichts der strukturellen Defizite sollte zudem die Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und Kapitaldeckung ergänzt werden. Warnung vor ausufernden Sozialbeiträgen Der Arbeitgeberverband BDA warnte vor ausufernden Sozialbeiträgen. In den nächsten zehn Jahren müsse laut Studien mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von knapp 49 Prozent gerechnet werden. Eine solche Steigerung der Abgaben würde die jüngere Generation massiv belasten. Nach Ansicht des BDA muss die SPV umfassend reformiert werden. Der Verband forderte, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und auch in der SPV wie in der Rente einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Zudem sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden, kein Leistungsanspruch aus der SPV bestehen (Karenzzeit). Die Eigenverantwortung der Versicherten sollte ausgebaut werden. Wegen der zusätzlichen Belastung nicht sinnvoll sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder ein Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Der Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung sei ebenso abzulehnen wie ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die Eigenanteile festgeschrieben würden, erklärte der BDA. Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ machte in der Anhörung deutlich, wie schwierig es für pflegende Angehörige teilweise ist, geeignete ambulante Pflegeangebote zu finden. Oftmals gebe es keine Angebote oder sie seien nicht bedarfsgerecht. Wegen der Zuzahlungen übernähmen zudem viele Familien die Pflege selbst und müssten dann oft bei der eigenen Erwerbstätigkeit zurückstehen. Pflege sei im Übrigen immer noch überwiegend weiblich. Wenn Leistungen eingeschränkt würden, betreffe das zumeist Frauen. Viele pflegende Angehörige berichteten von großer Erschöpfung. Die Vereinssprecherin forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihem Antrag (21/2216) den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/03.12.2025)

Zehn Jahre Einbürgerungssperre bei falschen Angaben

beck-aktuell - Mi, 03.12.2025 - 15:53

Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, soll künftig zehn Jahre lang gesperrt werden. Auch die Einstufung sicherer Herkunftsländer soll in Zukunft ohne Zustimmung des Bundesrates möglich sein.



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Gesetzesregelungen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 03.12.2025 - 15:48
Inneres/Antwort Gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Gebäudetyp E soll schnell kommen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 03.12.2025 - 15:48
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Im Bauausschuss haben die Koalitionsfraktionen Union und SPD am Mittwoch erklärt, dass sie den Gebäudetyp E schnell einführen wollen. Bauen soll damit billiger werden.

Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 03.12.2025 - 15:48
Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium liegt der Bericht über die Durchführung des Artikel-10-Gesetzes sowie zu Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz für 2023 vor.

LG Stralsund zu Vorfall mit Ziege im Streichelzoo: "Eigentlich beißen vor allem die Affen"

LTO Nachrichten - Mi, 03.12.2025 - 15:47

Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.

12. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 03.12.2025 - 15:40
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer teilöffentlichen Sitzung zusammengekommen. Öffentlich beraten wurde über den deutsch-französischen Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität, über Maßnahmen der Bundesregierung für Bürokratieabbau. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung widmet sich den aktuellen netzpolitischen Themen einschließlich des Ausbaus der digitalen Infrastruktur. In dem 30-köpfigen Gremium sollen die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung und Vernetzung fachübergreifend diskutiert und entscheidende Weichen für den digitalen Wandel, die Verwaltungsdigitalisierung und den Bürokratieabbau gestellt werden. (03.12.2025)

Fragestunde am 3. Dezember

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 03.12.2025 - 15:40
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 3. Dezember 2025, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts haben Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/2980) beantwortet, die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 73 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 15 Fragen. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, stellte zwei Fragen. Von CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 19 der 73 Fragen richteten sich an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium des Innern war mit 16 Fragen vertreten, das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit 15 Fragen. Sechs Fragen sollte das Bundesfinanzministerium beantworten, fünf Fragen das Bundeskanzleramt. Mit vier Fragen musste sich das Bundesministerium für Verkehr auseinandersetzen, drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sollte sich zu zwei Fragen äußern. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, an das Auswärtige Amt und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder beim Bundesjustizministerium, wie das Ministerium auf die Warnung des Deutschen Richterbundes reagiert, man müsse die Justiz vor politischem Missbrauch schützen. Schröder fragte weiter, wie das Ministerium vor allem die von Richterbund kritisierte Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft durch die Justizministerien bewertet. Die rheinland-pfälzische Abgeordnete Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesfamilienministerium erfahren, bis wann die Bundesregierung die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen will, das Kindergeld nur noch zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Im Haushalt 2026 sei dies nicht vorgesehen. Khan fragte, welche konkreten Schritte die Regierung zur Umsetzung plant. Die bayerische Abgeordnete der Linken Nicole Gohlke fragte das Bundesfinanzministerium, ob die Bundesregierung verbindlich beziffern kann, mit welchem konkreten Betrag eine einzelne Schule im Bundesdurchschnitt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität rechnen kann. Gohlke verwies darauf, dass das Sondervermögen inzwischen für eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche verwendet werden soll, von Frauenhäusern bis zur Verkehrsinfrastruktur, während der Schulsanierungsbedarf laut KfW-Kommunalpanel 2025 allein 67,8 Milliarden Euro betrage. Sie wollte wissen, ob die Regierung sicherstellen wird, dass diese Mittel tatsächlich zweckgebunden für Schulen eingesetzt werden, und wenn ja, wie. Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler (SSW) aus Schleswig-Holstein erkundigte sich beim Innenministerium, welche Bau- und Umbaumaßnahmen die Bundespolizei an den deutsch-dänischen Grenzübergängen vornimmt und wie viele unerlaubte Einreisen seit Beginn der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen am 16. September 2024 an der deutsch-dänischen Grenze festgestellt wurden. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/03.12.2025)

Kostenausgleich für inklusive Schulen: Niedersächsische Regelung verfassungswidrig

beck-aktuell - Mi, 03.12.2025 - 15:30

Das niedersächsische Gesetz zur Finanzierung inklusiver Schulen ist verfassungswidrig, weil es bestimmte Schulträger beim Kostenausgleich nicht berücksichtigt, so der StGH Niedersachsen. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend für eine verfassungsgemäße Neuregelung sorgen.



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13. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 03.12.2025 - 15:30
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (03.12.2025)

Norton Rose Fulbright advises syndicate of lenders on US$300 million facility for Nurol İnşaat Ve Ticaret A.Ş.

Norton Rose Fulbright - Mi, 03.12.2025 - 15:25
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of lenders on a US$300 million facility for Turkish construction company Nurol İnşaat Ve Ticaret A.Ş., a subsidiary of Nurol Holding A.Ş.

BVerwG 1 C 35.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 03.12.2025 - 15:24
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 2 B 37.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 03.12.2025 - 15:24
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 3 B 24.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 03.12.2025 - 15:24
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 6 B 26.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - Mi, 03.12.2025 - 15:24
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH: Böhmermanns Verwirrspiel mit Stefan Aust bleibt verboten

LTO Nachrichten - Mi, 03.12.2025 - 15:15

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

Entschädigung für Gerichtstermin: 25-Euro-Grenze gilt auch für Mehrverdiener

beck-aktuell - Mi, 03.12.2025 - 15:02

Wer vor Gericht erscheinen muss, wird nach dem JVEG entschädigt. Mehr als 25 Euro pro Stunde Verdienstausfall sind dabei aber nicht zu holen, auch wenn man mehr verdient. Nicht einmal die 3,30 Euro Portokosten für die Geltendmachung der Entschädigung sind drin, so das LSG Thüringen.



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Sachverständige kritisieren Rahmenbedingungen für Geschäftsreisen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 03.12.2025 - 15:00
Sachverständige kritisierten in einer Anhörung im Tourismusausschuss eine reformbedürftige Verkehrsinfrastruktur und fehlende Digitalangebote für Geschäftsreisende in Deutschland. Die Meeting- und Messewirtschaft ist ein starker und zentraler Motor für Geschäftsreisen, Wertschöpfung und Standortattraktivität, darin waren sich die Sachverständigen am Mittwoch, 3. Dezember 2025, einig, doch es brauche dringende Verbesserungen, damit das auch in Zukunft so bleibt. "Internationale Übernachtungsgäste besonders wirksam" Jakob Reitinger, Geschäftsführer der Regensburg Tourismus GmbH, erklärte in der Anhörung: „Das Beispiel Regensburg zeigt eindrücklich, dass auch außerhalb klassischer Messestädte substanzielle ökonomische Impulse entstehen – und dass gezielte Investitionen in geeignete Infrastruktur und Erreichbarkeit diese Effekte deutlich verstärken.“ Im Jahr 2023 – Daten für 2024 stehen erst Ende Dezember 2025 zur Verfügung – habe der Regensburger Tagungs- und Kongressmarkt direkte Teilnehmerausgaben von 84,7 Millionen Euro generiert; davon seien 50 Millionen Euro als „relevante Ausgaben“ unmittelbar wirksam für die Stadt, weil sie als „neues Geld“ von außen zugeflossen seien. Besonders wirksam seien dabei internationale Übernachtungsgäste – mit durchschnittlichen Ausgaben von rund 2.000 Euro pro Aufenthalt und Gesamtausgaben von 38,15 Millionen Euro, einem Plus von 102 Prozent gegenüber 2022. Vor allem die Leitbranchen Regensburgs wie die Automobilwirtschaft, die Sensorik, die Biotechnologie sowie IT würden durch Messen, Kongresse und Fachtagungen den Standort stärken und dienten als Kontaktplattformen für neue Kooperationen und Investitionen. "47 Milliarden Euro für geschäftlich motivierte Mobilität" Christoph Carnier, Präsident beim Verband Deutsches Reisemanagement (VDR), verdeutlichte, wie groß der Beitrag von Geschäftsreisen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sei. In der aktuellen VDR-Geschäftsreiseanalyse 2025 seien über 107 Millionen Geschäftsreisen pro Jahr gezählt worden. „Damit leisten Unternehmen durch ihre Reisetätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu Wertschöpfung, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit sowie zu Export, Innovation und internationalen Partnerschaften“, sagte Carnier. Jährlich gäben allein deutsche Unternehmen über 47 Milliarden Euro für geschäftlich motivierte Mobilität aus, was einen unmittelbaren Nutzen für die deutsche Wirtschaft habe. Damit das auch in Zukunft so bleibe, müssten die Rahmenbedingungen für Geschäftsreisen verbessert werden. Internationale Fachbesucher und Aussteller kämpften nicht nur mit klassischen Hürden wie Visumsverzögerungen, sondern auch mit steigenden Kosten, logistischer Komplexität, unsicherer Planung und strukturellem Wettbewerbsdruck. Diese Faktoren machten kurzfristige Messeauftritte in Deutschland deutlich aufwändiger und riskanter. „Hier gilt es, passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um einer Verlagerung großer Messen ins Ausland entgegenzuwirken“, forderte Carnier. „In veranstaltungsrelevante Infrastruktur investieren“ Matthias Schultze, Managing Director beim German Convention Bureau, erweiterte den Forderungskatalog. Deutschland müsse stärker als bisher „in eine veranstaltungsrelevante Infrastruktur investieren“, sagte Schultze. Veranstalter und Teilnehmer erwarteten, dass Veranstaltungsstätten „möglichst nahtlos zu erreichen sind – dazu gehört ein überzeugendes Mobilitätsangebot in der Luft, auf der Straße und auf der Schiene“. Barrierefreie Zuwege und ebensolche Veranstaltungsstätten seien ein weiteres Kriterium für zeitgemäße Destinationen. Außerdem sei eine „moderne, zukunftsorientierte technologische Infrastruktur unabdingbar für einen Veranstaltungsstandort“, mahnte Schultze an. Forderung nach "einfachen und schnellen" Visumverfahren Jörn Holtmeier, Geschäftsführer Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA), unterstrich, neben einer „verlässlichen Schienen-, Straßen- und Flugverkehrs-Infrastruktur“ brauche es vor allem „einfache und schnelle Visumverfahren“, dazu sei eine „moderne, leistungsstarke digitale Infrastruktur notwendig". "Das Zieljahr 2028 der Europäischen Union zur Digitalisierung des Schengen-Visumverfahrens ist viel zu spät", kritisierte Holtmeier. Außerdem betonte er, dass eine "ausgeprägte Willkommenskultur" für Messeteilnehmer aus dem Ausland "unerlässlich ist", um den Exporterfolg sowie die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands "nachhaltig zu gewährleisten". (nki/03.12.2025)

Meilenstein für Cybersicherheit

Die G7 haben ein Grundsatzpapier für koordinierte Krisenreaktion auf Cybervorfälle im Finanzsektor veröffentlicht. Die Finanzaufsicht BaFin und die Banque de France haben die Arbeiten geleitet. Das Papier bietet eine umfassende Anleitung zum Umgang mit Cybervorfällen.
Kategorien: Finanzen

Halbjahresbilanz: MedCanG und Krankenhausreform im Fokus

CMS Hasche Sigle Blog - Mi, 03.12.2025 - 14:50

Ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags lässt sich im Bereich Lifesciences & Healthcare eine erste Zwischenbilanz ziehen. Der politische Fokus auf Standortstärkung, Versorgungssicherheit und Digitalisierung bleibt klar erkennbar. Zugleich beginnen sich die Linien der Gesundheitsreform aktuell in zwei besonders dynamischen Dossiers zu verdichten: der Weiterentwicklung der Krankenhausreform und der punktuellen Nachjustierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Daneben bleiben die GOÄ‑Reform und die Regulierung investorenbetriebener MVZ auf der Agenda, ohne dass hierzu bereits endgültige Entscheidungen gefallen sind.

Die vorangetriebenen Vorhaben stehen exemplarisch für den in dem Koalitionsvertrag von der aktuellen Bundesregierung anvisierten Anspruch, das Gesundheitswesen zugleich effizienter, innovativer und resilienter aufzustellen – mit unmittelbarer Relevanz für Hersteller, Leistungserbringer, Investoren und digitale Gesundheitsanbieter.

Krankenhausreform: Kurs halten, Stellschrauben nachziehen

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Krankenhausreform vom 8. Oktober 2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit die weitreichende Strukturveränderung der stationären Versorgung weiter konkretisiert. Der Entwurf wurde inzwischen dem Bundestag zugeleitet.

Ziel bleibt die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Versorgung – bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung und Entlastung der Länder.

Kern der Reform ist weiterhin die Zuordnung der Krankenhausleistungen zu 61 Leistungsgruppen (statt ursprünglich 65), jeweils mit verbindlichen Qualitätskriterien für Struktur- und Prozessqualität. Damit soll die Steuerung stärker an objektiven Qualitätsmaßstäben ausgerichtet werden. Neu hinzu kommen flexiblere Umsetzungsspielräume: Landesbehörden können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen selbst über Ausnahmen und Kooperationen entscheiden – ohne an die bisherigen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden zu sein. Das schafft mehr Handlungsspielraum, insbesondere für ländliche Regionen, in denen Versorgungssicherheit Vorrang vor formalistischen Strukturvorgaben haben soll.

Auch finanziell verschiebt sich der Zeitplan: Die Einführung der Vorhaltevergütung sowie neuer Zuschläge und Förderbeträge wird um ein Jahr vertagt; 2026 und 2027 gelten als budgetneutral, bevor 2028/2029 eine Konvergenzphase und ab 2030 die volle Finanzwirksamkeit folgen sollen. Parallel stärkt der Bund seine Rolle bei der Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Die Mittel stammen künftig aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, der Bundesanteil steigt auf 29 Milliarden Euro – erstmals mit Förderoptionen für Universitätskliniken.

Die Reform bleibt damit ein Transformationsprojekt mit langem Atem, gewinnt aber an Realismus und Planungssicherheit. Politisch zeigt der Kabinettsbeschluss damit Kontinuität im Kurs – der Strukturwandel wird nicht infrage gestellt, aber mit einem erkennbar pragmatischeren Umsetzungstempo versehen. 

Für Klinikträger bedeutet das: Jetzt ist der Zeitpunkt, die eigene Leistungsarchitektur strategisch zu überprüfen, datenbasierte Qualitätssicherung zu etablieren und Kooperationen sektorenübergreifend zu denken. Wer diese Weichen früh stellt, wird sich im neuen System nicht nur behaupten, sondern profilieren können.

MedCanG: Punktuelle Korrektur mit Signalwirkung

Parallel adressiert die Bundesregierung das MedCanG mit einem Ersten Änderungsgesetzentwurf. Inhaltlich stehen zwei Hebel im Mittelpunkt: eine Begrenzung der Verschreibung im Wege der Fernbehandlung sowie ein gezieltes Versandverbot für Cannabisblüten. Nach dem Entwurf soll für die in § 2 Nr. 1 MedCanG genannten Blüten die Abgabe an Endverbraucher im Versandweg untersagt werden; andere Zubereitungen wie Extrakte oder Öle sollen davon ausgenommen sein. Der Gesetzgeber begründet das Versandverbot insbesondere mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Für die Praxis hätte eine entsprechende Umsetzung des Entwurfs weitreichende Folgen. Apotheken, die bislang Cannabisblüten über den Versandhandel anbieten, müssten ihre Distributionsmodelle kurzfristig anpassen. Botendienste bleiben – anders als der Versand – weiterhin zulässig, was eine Verschiebung zugunsten der Präsenzapotheken bedeuten kann. Durch die restriktiveren Regeln zur Fernbehandlung müssten telemedizinische Geschäftsmodelle angepasst und insgesamt enger gefasst werden.

Aus juristischer Sicht bestehen durchaus Ansatzpunkte für eine kritische Bewertung. Das Versandverbot steht in einem Spannungsverhältnis insbesondere zu Art. 12 GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 3 GG (Gleichbehandlung). Belastbare Evidenz dafür, dass allein der Versand von Medizinalcannabis ein höheres Risiko birgt als der Versand anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel, liegt bislang nicht vor. Auch der zeitliche Kontext wirft Fragen auf: Nur ein Jahr nach der Liberalisierung von Konsumcannabis markiert das Verbot eine gegenläufige Bewegung im Medizinalcannabisbereich – ein regulatorischer Kurswechsel, der verfassungsrechtlich kritisch beleuchtet werden dürfte.

Strategisch betrachtet sendet der Entwurf ein doppeltes Signal: Einerseits bleibt die Bundesregierung bemüht, den Rahmen für medizinisches Cannabis klarer zu ziehen; andererseits rückt sie von der bisherigen Linie einer kontrollierten Marktöffnung teilweise ab. Für Marktakteure bedeutet das, den politischen Diskurs aktiv zu begleiten und frühzeitig auf mögliche Anpassungen zu reagieren – etwa durch rechtliche Stellungnahmen im Gesundheitsausschuss und Compliance-Prüfungen bestehender Geschäftsmodelle.

Sonstige Bereiche

Politisch weiterhin gewollt, derzeit aber ohne förmliche Gesetzesinitiative ist die Debatte um die Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses für Ärzte. Kurzfristig ist nicht mit einer parlamentarischen Verabschiedung zu rechnen. Allerdings hat die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am 31. Oktober 2025 der Ärzteschaft auf der Jahreshauptversammlung des Hartmannbundes zugesichert, dass mit Hochdruck an der GOÄ-Novellierung gearbeitet werde.

Die angekündigte iMVZ‑Regulierung für investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren bleibt auf der Agenda. Diskutiert werden insbesondere mehr Transparenz über Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen, mögliche Registerpflichten sowie präzisere Zulassungsvorgaben mit Blick auf Standort- und Leistungsspektrum. Konkrete parlamentarische Beschlüsse liegen aktuell nicht vor. Für Investoren und Betreiber empfiehlt sich eine frühzeitige Überprüfung von Governance, Offenlegungsstandards und Deal‑Strukturen, um auf potenzielle neue Anforderungen vorbereitet zu sein.

Reformtempo nimmt zu – Kompass auf Umsetzung

Die ersten Monate nach dem Koalitionsvertrag zeigen: Die Gesundheitsreform 2025 steht weiterhin auf der Agenda der Bundesregierung. Sowohl die Anpassungen der Krankenhausreform als auch die Änderungen im MedCanG stehen exemplarisch für den Spagat zwischen Standortförderung, Patientensicherheit und Marktregulierung.

Für Akteure im Gesundheitswesen gilt: Jetzt ist die Zeit, die Entwicklungen aktiv zu begleiten – sei es durch politische Positionierung, strategische Neuausrichtung oder gezielte rechtliche Analyse. Denn die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, wie die neuen Rahmenbedingungen ausgestaltet werden – und wer künftig im reformierten Gesundheitsmarkt die Nase vorn hat.

Der Beitrag Halbjahresbilanz: MedCanG und Krankenhausreform im Fokus erschien zuerst auf CMS Blog.