Aktuelle Nachrichten

Keine Mehrheit für Klagerechtsentzug für NGOs

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den von der AfD vorgelegten Entwurf eines Gesetzes "zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen" abgelehnt.

"Entkriminalisierung" von Fahren ohne Fahrschein abgelehnt

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Gesetzentwürfe der Grünen und Linken abgelehnt, die die "Entkriminalisierung" des Fahrens ohne Fahrschein zum Ziel haben.

OLG Bremen zu Verlegung in andere JVA: Häftling darf 900 Kilo Konserven, Nudeln und Oliven nicht mitnehmen

LTO Nachrichten - 20.04.2026

45 Kartons mit insgesamt 900 Kilogramm Lebensmitteln durfte ein Häftling in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg in seiner Zelle aufbewahren. Beim Umzug in eine andere JVA wollte er alles mitnehmen. Daraus wird aber nichts.

Bahnstreckenneubau zwischen Hamburg und Hannover umstritten

Befürworter und Gegner eines zweigleisigen Bahnstreckenneubaus zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 Kilometer kamen bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag, 20. April 2026, zu Wort. In dem der Anhörung zugrunde gelegenen „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover - Hamburg“, (21/3150) kommt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu der Einschätzung, dass mit der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante als Grundlage für die weiteren Planungen, heißt es. Bahn: Neubaustrecke erfüllt alle Vorgaben und Ziele Matthias Hudaff, Leiter Großprojekte ABS/NBS Hamburg-Hannover bei der DB InfraGO AG, sagte unter Verweis auf eine Vielzahl von Variantenprüfungen: Nur die Neubaustrecke erfülle alle Vorgaben und Ziele, habe weniger Schallbelastung, einen geringeren Eingriff in den Naturschutz, geringere landwirtschaftliche Flächenverbrauche und eine kürzere Bauweise als andere Varianten. Die Region profitiere zweifach von dem Neubau, sagte er. Einmal im vorhandenen Netz durch Pünktlichkeit, mehr Nahverkehr, einer Halbierung des Güterverkehrs und das Potential für einen „Express-Nahverkehr“. Zudem werde der Seehafenhinterland-Verkehr in Bezug auf Arbeitsplätze, Standortfaktor und Erreichbarkeit „nachhaltig gestärkt“. Bis zur Inbetriebnahme der Neubaustrecke sei eine Generalsanierung der Bestandstrecke geplant, so der Bahnvertreter. Neun Maßnahmen seien über das Programm zur Erhöhung der Schienenkapazität aus dem Klimaschutzpaket finanziert. Zudem erfolge der Einbau des modernen Signalsystems ETCS. Pro und Contra aus der Region Vertreter aus der Region bewerteten die Planungen unterschiedlich. Peter Dörsam, Bürgermeister der Samtgemeinde Tostedt, lehnte den Neubau ab und sprach sich für einen bedarfsgerechten Ausbau von Bestandsstrecken im Dreieck Bremen-Hamburg-Hannover (Alpha-Variante E) aus. Für die Neubaustrecke, so Dörsam, gebe es eine Gesamtwertprognose von 14,1 Milliarden Euro. In die Nutzen-Kostenberechnung sei aber der Wert von 8,8 Milliarden Euro angesetzt worden. Hätte man die von Bund und Bahn bestätigte Gesamtwertprognose angesetzt, hätte das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bei unter 1,0 gelegen, was eine Finanzierung mit Haushaltsmitteln ausgeschlossen hätte. Dem hielt im Verlaufe der Sitzung ein Vertreter des Verkehrsministeriums entgegen, bei der Kosten-Nutzen-Analyse seien die Ansätze des Jahres 2021 genutzt worden. Nehme man bei den Kosten den prognostizierten inflationsbedingten Wert von 2050 an (14,1 Milliarden Euro) müsse man auf die andere Seite auch einen deutlich höheren inflationsbedingten Nutzen stellen. Angesichts einer geplanten Inbetriebnahme 2050 oder 2065 bestehe in der Region die sehr große Sorge, dass sich die gegenwärtig nicht akzeptable verkehrliche Situation „in der Zeit bis dahin nicht im erforderlichen Maße verbessern wird“, sagte Jens Grote, Landrat des Landkreises Heidekreis. Der im Dialogforum Schiene Nord in einem „beispielgebenden partizipativen Prozess“ erzielte Kompromiss habe eine Perspektive auf zeitnahe Verbesserung gebracht. Er sei aber nicht umgesetzt worden. Die Schwierigkeiten insbesondere für Pendler seien geblieben. „Wir brauchen jetzt Lösungen“, sagte Grote. Verlagere man das Ganze in die Zukunft, „passiert in der Zwischenzeit im Zweifel nichts“, warnte er. Daher wende er sich - wie auch die Landkreise Celle, Uelzen und Harburg sowie das Land Niedersachsen geschlossen gegen das Neubauvorhaben. Die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg, Claudia Kalisch, ist hingegen für die Neubaustrecke. Die Trasse sei die einzige Möglichkeit, die südliche Metropolregion inklusive Lüneburg über die Schiene an Hamburg anzubinden. Um hier die dringend benötigten zusätzlichen Kapazitäten für den Regional- und Pendelverkehr zu schaffen und ein starkes Angebot machen zu können, brauche es eine Entlastung der Bestandsstrecke. „Diese Entlastung wird nur mit einer Neubautrasse zwischen Hamburg und Hannover erreicht, worüber Güterverkehr und Teile des Fernverkehrs fließen können, die derzeit die Bestandsstrecke nutzen“, sagte Kalisch. Wer die Neubaustrecke ablehnt, lehne gleichzeitig eine entscheidende Verbesserung im Schienenverkehr ab, die weit mehr als nur lokale Interessen betrifft. Kalisch machte zudem deutlich, dass die geplanten Generalsanierung benötigt werde, „um den akuten Zustand irgendwie aufzufangen“. Flaschenhals Korridor Hamburg-Hannover Für die Neubaustrecke sprach sich auch Lukas Iffländer, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN, aus. Die Auslastung der Strecke habe 2023 bei 147 Prozent der betrieblich zulässigen Werte gelegen. Verbesserungsmaßnahmen auf der Bestandsstrecke könnten die Kapazität zwischen Lüneburg und Uelzen nach Angaben der DB InfraGO aber um lediglich acht Prozent steigern. Zusätzliche Angebote können aufgrund der hohen Auslastung nicht verwirklicht werden. Nur die Vorzugsvariante löse diesen Engpass nachhaltig. Sie erfülle als einzige Variante die verkehrlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen des gültigen Bedarfsplans und ermögliche die im Deutschlandtakt vorgesehene Reisezeit von 63 Minuten zwischen Hannover-Hauptbahnhof und Hamburg-Hauptbahnhof, sagte Iffländer. Der Korridor Hamburg-Hannover sei kein regionales, sondern „ein Schlüsselprojekt im gesamtnorddeutschen Hafenhinterland als Hauptachse“, sagte Lutz Könner, Geschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). Funktioniert sie nicht, funktioniere ein erheblicher Teil der deutschen Ex- und Importlogistik nicht effizient. Ohne Aus- und Neubau würden die Wachstumspotenziale der Häfen begrenzt. Mit dem Aus- und Neubau gelinge ein deutlicher Kapazitätssprung und würden die Lieferketten stabilisieren. Neben der kurzfristig dringend nötigen Ertüchtigung und Optimierung der Bestandstrecke führe an einem zweigleisigen Neubau „kein Weg vorbei“, sagte Könner. Für Kay Rabe von Kühlewein vom VCD Landesverband Niedersachsen kommt ebenfalls nur ein Neubau in Frage. Auch eine kommende Generalsanierung 2029 löse das Kapazitätsproblem der Strecke nicht. Ein Neubau ist aus seiner Sicht auch in der Bauzeit die schnellste und kostengünstigste Variante. Bestandsausbauten würden aufgrund von schwierigeren Bauverhältnissen „teilweise Jahrzehnte länger dauern“. Zudem profitiere die Region von neuen Optionen beim Nahverkehr, so Rabe von Kühlewein. Trotzdem kann aus seiner Sicht die präsentierte Vorzugsvariante noch entscheidend verbessert werden. Das betreffe die Finanzierung der Regionalhalte, den Lärmschutz oder eine „naturverträglichen Führung“ entlang der Bundesautobahn A7. "Eine extrem teure Planung" Prof. Thomas Siefer von der Technischen Universität Braunschweig sprach von einer extrem teuren Planung. 14 Minuten Fahrzeiteinsparung stünden Kosten in Höhe von 14 Milliarden Euro gegenüber. „Wir erreichen also eine Minute Fahrzeitgewinn mit einer Milliarde Euro“, rechnete er vor. Bei anderen Projekten in Deutschland sei der Preis deutlich geringer gewesen. Die aktuellen Planungen bedeuteten für Lüneburg, Uelzen und Celle zudem eine Verringerung des Angebotes. Reisende aus diesen Städten müssten den Nahverkehr nutzen, um in Hamburg oder Hannover den Fernverkehr zu erreichen. Jeder erzwungene Umstieg reduziere aber die Attraktivität einer Verbindung. Denkbare Alternativen sind aus Sicht Siefers ein Ausbau vorhandener Strecken sowie eine Neubaustrecke für den Güterverkehr von Lüneburg bis Uelzen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Neubau von Omid Najafi (AfD), Mitglied des Landtages von Niedersachsen, und dort Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Stattdessen müsse der beschleunigten Fertigstellung der Autobahn A 20 samt einer weiteren Elbquerung westlich von Hamburg höchste Priorität eingeräumt und deren Finanzierung gesichert werden, forderte er. Im Zuge der Generalsanierung sei zudem die dreigleisige Ertüchtigung der Strecke Uelzen Lüneburg zu prüfen und nach Möglichkeit zu realisieren, „um aus reinen Modellierungen ein tatsächlich messbares Faktum zu schaffen, aus dem sich weitere Bedarfsberechnungen ableiten lassen können“ . (hau/20.04.2026)

Petition zur Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege-Ausbildung diskutiert

Über die in einer Petition erhobene Forderung nach Beibehalt der Möglichkeit einer Spezialisierung und somit des gesonderten Abschlusses in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung wurde bei einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 20. April 2026, diskutiert. Nur wenn die Spezialisierung weiterhin möglich ist, könne in der Kinder- und Jugendpflege eine hochwertige Versorgung sichergestellt werden, sagten die Petentinnen Julia Venzke und Ricarda Tamme vor den Abgeordneten. Sie seinen keine Gegner der generalistischen Pflegeausbildung, betonten sie. „Generalistik darf aber nicht bedeuten, dass pädiatrische Kompetenz nur noch als nachgelagerte Zusatzqualifikation verfügbar ist“, machte Venzke deutlich. "Grundsätzlich hohe Akzeptanz der generalistischen Ausbildung" Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), entgegnete, man habe im Ministerium das Anliegen der Petentinnen im Blick. Er erinnerte daran, dass die 2020 im Pflegeberufegesetz gefundene Regelung der generalistischen Pflegeausbildung mit der Möglichkeit einer Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr ein Kompromiss gewesen sei. Seiner Auffassung nach ist die Akzeptanz der generalistischen Ausbildung grundsätzlich sehr hoch. Zu der in Rede stehenden Problematik der pädiatrischen Spezialisierung wolle man demnächst eine öffentliche Anhörung mit allen relevanten Gruppen stattfinden lassen, kündigte Sorge an. Die generalistische Ausbildung verfolge unter anderem das Ziel, Pflegeberufe attraktiver zu machen und befähige, „zumindest formal“, zur Pflege aller Altersstufen, heißt es in der öffentlichen Eingabe mit dem Titel "Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung" (ID 185291), die knapp 61.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hat. Während nun alle, die die generalistische Ausbildung absolvieren, mindestens 400 Stunden in der stationären Langzeitpflege und 400 Stunden in der ambulanten Pflege leisten müssten, liege die Pflichtanforderung an die pädiatrische Versorgung bei lediglich 60 bis 120 Stunden, wird darin kritisiert. Folgen für die Nachfrage nach einer Ausbildung Diese 120 Stunden müssten noch nicht einmal im Krankenhaus, also in einem „medizinischen Setting“, absolviert werden, kritisierte Venzke in der Sitzung. Theoretisch könne es auch ein heilpädagogischer Kindergarten sein. Auszubildende hätten in der Regel „keine kranken Kinder gesehen“ und würden daher „ins kalte Wasser geschmissen“. Die Abteilungen der Kinder- und Jugendpflege in den Krankenhäusern hätten dadurch unglaublich viel Aufwand, diese eigentlich vollständig ausgebildeten Personen „aufzufangen und zu qualifizieren“. Negative Folgen habe die aktuelle Entwicklung auch für die Nachfrage nach einer Ausbildung in der Kinder- und Jugendkrankenpflege. Sie habe oft bei Gesprächen mit potenziellen Bewerbern, die explizit Kinder und Jugendliche pflegen wollen, die Auffassung gehört, „bekomme ich in der Ausbildung keine Kinder- und Jugendlichen-Expertise, suche ich mir etwas anderes“, sagte Venzke. Diese Entwicklung sei besorgniserregend, weil schon jetzt in der stationären Versorgung 6.500 Stellen nicht besetzt seien. Ein Großteil der Interessenten wolle sich für die Pflege des Kindes bewerben, sagte Ricarda Tamme, „nicht für die Pflege an sich“. Tamme, die selbst Kinder- und Jugendkrankenpflegerin ist, sagte weiter: „Wenn Sie mich fragen, ob ich die generalistische Pflegeausbildung abgeschlossen hätte, wäre die Antwort: Nein.“ Ministerium stellt Wahlrecht nicht infrage Gesundheits-Staatssekretär Sorge machte während der Sitzung deutlich, dass das BMG das Wahlrecht nicht infrage stelle. Bei der angekündigten Anhörung müsse aber darüber geredet werden, wieso nur 0,8 Prozent der Auszubildenden die Möglichkeit einer Spezialisierung in Anspruch nehmen würden. Sollte das an fehlenden Ausbildungsangeboten liegen, müsse auch das Gespräch mit den Ländern gesucht werden. Die Petenten hatten mit Blick auf die 0,8 Prozent von einem „verzerrten Bild“ gesprochen. Viele Pflegeschulen würden den spezialisierten Abschluss in der Kinder- und Jugendkrankenpflege „nicht gleichwertig anbieten“. Wenn sie für diesen Abschluss die Ausbildung in einer hunderte Kilometer entfernten Schule anbieten, sei das „keine Wahl, sondern eine Zumutung“, sagte Venzke. Schulen, die ein wirkliches Wahlrecht ermöglichen, würden ganz andere Zahlen vorlegen. (hau/20.04.2026)

Nach tödlichem Schuss am "Rust"-Filmset: Beleuchter verlangt Schadensersatz von Alec Baldwin

LTO Nachrichten - 20.04.2026

Nach dem tödlichen Schuss am Set von "Rust" steht Alec Baldwin bald womöglich erneut vor Gericht – dieses Mal vor einem Zivilgericht. Ein Beleuchter wirft ihm fahrlässiges Verhalten vor und verlangt Schadensersatz.

Online-Verfahren für Zivilklagen startet: Digitalisierung der Amtsgerichte in der Erprobung

Legal Tech Verzeichnis - 20.04.2026

In Deutschland wird seit April 2026 ein neues Online-Verfahren für Zivilklagen vor Amtsgerichten praktisch erprobt. Ziel ist es, den Zugang zur Justiz einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.

Das Verfahren startet zunächst an acht ausgewählten Amtsgerichten (unter anderem in Nürnberg, Hamburg-Mitte, Frankfurt am Main und Leipzig); weitere Standorte sollen folgen.

Inhaltlich ist das Verfahren vorerst auf Geldforderungen bis zu 10.000 Euro beschränkt. Es handelt sich nicht nur um eine Digitalisierung bestehender Abläufe, sondern um eine eigenständige Verfahrensart mit speziellen Regeln und reduzierten Gerichtsgebühren.

Klagen werden über ein digitales Eingabesystem vollständig online eingereicht und bearbeitet. Das Verfahren ist sowohl für Bürger als auch für Rechtsanwälte zugänglich.

Ein zentrales Merkmal ist die stärker strukturierte und digital gesteuerte Verfahrensführung. In vielen Fällen soll keine mündliche Verhandlung stattfinden; falls erforderlich, kann diese per Video durchgeführt werden.

Die Erprobung dient dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln und das Verfahren technisch sowie rechtlich weiterzuentwickeln. Grundlage ist eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2025, die ausdrücklich Testphasen ermöglicht.

Der Beitrag Online-Verfahren für Zivilklagen startet: Digitalisierung der Amtsgerichte in der Erprobung erschien zuerst auf .

BVerwG 2 B 1.26 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 8 B 24.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Menschenrechtskommissar berichtet der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

In der zweiten Sitzungswoche 2026 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) vom 20. bis 24. April wird der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O´Flaherty, unter anderem über seinen Deutschlandbesuch im Oktober 2025 berichten. In einem Memorandum wies O´Flaherty auf den wachsenden Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland hin. Der Raum für Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger schrumpfe. Auch sei er über Einschränkungen bei friedlichen Demonstrationen, insbesondere bei den Protesten zu Palästina und Gaza, sowie über Berichte über „unverhältnismäßige“ Polizeigewalt besorgt. Zudem rief er auf, den steigenden Antisemitismus und antimuslimischen Hass zu bekämpfen. In der Sitzungswoche werden auch der französische Außenminister, Jean-Noël Barrot, und der Außenminister Moldaus, Mihai Popşoi, zu den Delegierten sprechen. Des Weiteren wird die PVER über die Abschaffung der Todesstrafe, Gewalt und Hassrede gegen Politiker sowie die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen diskutieren. Auch eine Aktualitätsdebatte zur Schaffung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine wurde beantragt. An der Sitzungswoche nehmen unter der Leitung des Abgeordneten Knut Abraham (CDU) Vertreter aller Bundestagsfraktionen teil. Nähere Informationen und ein Livestream zu der Sitzungswoche sind unter https://pace.coe.int/en/pages/session-202604 verfügbar.

BVerwG 7 B 11.25 - Beschluss

BVerwG Nachrichten - 20.04.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))