Aktuelle Nachrichten

Verbraucherschützer gewinnen vorm BGH: Netflix-Klausel zur Kündigung bei Restguthaben unwirksam

LTO Nachrichten - 17.04.2026

Netflix will Kunden so lange halten, bis die ihr Guthaben verbraucht haben. Doch der Vertrag zwischen Seriengucker und Streaming-Anbieter ist laut BGH ein Dienstvertrag. Damit bewertet er die Sache anders als noch das Kammergericht.

Openlaw sammelt 3,3 Millionen USD ein: Angriff auf Europas Bürokratie

Legal Tech Verzeichnis - 17.04.2026

Das Münchner Legal Tech Start-up Openlaw hat in einer Seed-Finanzierungsrunde 3,3 Millionen US-Dollar eingesammelt. Ziel des jungen Unternehmens ist es, die bislang oft langwierigen und komplexen Prozesse rund um Firmengründungen und notarielle Dienstleistungen in Europa grundlegend zu digitalisieren und deutlich zu beschleunigen.

Gegründet wurde Openlaw im Jahr 2024. Das Unternehmen tritt im deutschen Markt vor allem unter der Marke beglaubigt.de auf und positioniert sich als Plattform für digitale Rechts- und Notarinfrastruktur. Mit seinem Ansatz will das Start-up bürokratische Abläufe radikal vereinfachen und damit insbesondere Unternehmensgründungen effizienter gestalten.

Nach eigenen Angaben soll sich die Dauer von Gründungsprozessen durch die Digitalisierung von bislang mehreren Wochen auf nur noch wenige Tage verkürzen lassen.

Die Finanzierung wird von verschiedenen Investoren getragen, darunter auch prominente Geldgeber wie YouTube-Mitgründer Jawed Karim. Insgesamt entspricht die eingesammelte Summe knapp drei Millionen Euro.

Mit dem frischen Kapital plant Openlaw, seine Technologie weiter auszubauen und die Expansion voranzutreiben. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer europaweit skalierbaren Infrastruktur, die rechtliche und notarielle Prozesse digital abbildet und standardisiert.

Foto oben: Felix Gerlach (links) und Alexander Sporenberg (rechts), die Gründer von Openlaw.

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Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter – Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher

Legal Tech Verzeichnis - 17.04.2026

Interview mit Dr. Alexander Steinbrecher (Chefsyndikus der BVG in Berlin und Mitherausgeber des „Handbuch Digitale Rechtsabteilung“ und des Buchs „Die Zukunft der Rechtsberatung“) zum Thema „Die Transformation von Rechtsabteilungen im KI-Zeitalter“.

Hier auch als Audio-Podcast:
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Libanon: Israelischer Angriff auf Brücke ist mutmaßliches Kriegsverbrechen

Click to expand Image Ein Foto vom 9. April 2026 zeigt die Folgen des israelischen Luftangriffs vom Vortag auf die Qasmieh-Brücke, die an einer Hauptverkehrsstraße liegt, welche die Dörfer im Bezirk Tyros im Libanon miteinander und mit weiter nördlich gelegenen Ortschaften verbindet. © 2026 Kawnat HAJU / AFP via Getty Images

(Beirut, 17. April 2026) – Die Zerstörung der Qasmieh-Brücke durch das israelische Militär am 16. April 2026, die wenige Stunden vor der Verkündung eines Waffenstillstands erfolgte, droht das libanesische Gebiet südlich des Litani-Flusses vom Rest des Landes abzuschneiden, erklärte Human Rights Watch heute. Da der gezielte Angriff den letzten wichtigen Übergang für Zivilist*innen und humanitäre Hilfslieferungen zerstörte und die Gefahr immenser ziviler Schäden mit sich bringt, sollte der Angriff als unverhältnismäßiger Angriff auf Zivilist*innen untersucht werden, was einem Kriegsverbrechen gleichkommen würde. 

Zehntausende Zivilist*innen befinden sich nach Angaben lokaler Beamter gegenüber Human Rights Watch weiterhin in Gebieten des Libanon südlich des Litani-Flusses. Die Geberländer sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, darunter die Unterstützung der Einrichtung provisorischer Übergänge während des Waffenstillstands, um den Zugang der Zivilbevölkerung zu lebensnotwendigen Gütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Medikamenten zu sichern. Sollten provisorische Übergänge eingerichtet werden, sollten andere Länder Druck auf Israel ausüben, das humanitäre Völkerrecht zu achten und sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung diese Übergänge sicher passieren können.

„Die systematischen und wiederholten Angriffe des israelischen Militärs auf Brücken im Südlibanon schneiden die Zivilbevölkerung von lebensnotwendigen Gütern ab und zeugen von einer kaltherzigen Gleichgültigkeit gegenüber dem Überleben der Zehntausenden von Menschen, die dort noch leben“, sagte Ramzi Kaiss, Libanon-Experte bei Human Rights Watch. „Andere Länder sollten dringend Druck auf das israelische Militär ausüben, damit es aufhört, das Leben der Zivilbevölkerung zu gefährden.“

Vor dem 16. April hatte das israelische Militär systematisch alle wichtigen Brücken zerstört oder schwer beschädigt, die Gebiete südlich des Litani-Flusses mit dem Rest des Landes verbinden, sodass die Qasmieh-Brücke die einzige noch funktionsfähige Hauptübergangsstelle für zivile Zwecke war, obwohl auch sie bei einem Angriff am 8. April beschädigt worden war. 

Die früheren Angriffe hatten die Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung sowie die Möglichkeiten staatlicher Institutionen, humanitärer Organisationen, Krankenhäuser und medizinischer Einrichtungen, Hilfe zu leisten und medizinische Versorgung bereitzustellen, bereits erheblich eingeschränkt. Andere kleinere Übergänge mögen zwar noch intakt sein, befinden sich jedoch in schwer zu erreichendem Gelände, sind zu klein und in einigen Fällen nicht an das Straßennetz angebunden, was es für die Zivilbevölkerung erschweren würde, sicherere Gebiete nördlich des Litani-Flusses zu erreichen, oder für die humanitäre Hilfe, sicher geliefert zu werden.

Human Rights Watch hat Foto- und Videomaterial überprüft, das von Journalist*innen geteilt und online veröffentlicht wurde und den Moment des Angriffs sowie dessen Folgen zeigen. Ein verifiziertes Video zeigt, wie mindestens zwei große Geschosse die Brücke treffen, woraufhin Rauchwolken und Trümmer aufsteigen. Es sind Fahrzeuge zu sehen, die sich der Brücke aus beiden Richtungen nähern. Die Video- und Fotoaufnahmen zeigen einen großen Krater auf der Südseite der Brücke, der die Überführung vollständig zerstörte.

Zehntausende Menschen, die südlich des Litani-Flusses leben, waren auf die Qasmieh-Brücke angewiesen, um Zugang zu humanitärer Hilfe, Lebensmitteln und medizinischen Hilfsgütern zu erhalten, wie lokale Beamte, Mitarbeitende des Gesundheitswesens und ein Krankenhausmitarbeiter in Tyros Human Rights Watch Wochen vor dem Angriff auf die Brücke berichteten.

Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und der Sprecher des UN-Hochkommissars für Menschenrechte hatten gewarnt, dass Israels Angriffe auf Brücken die Bewohner*innen im Südlibanon isolieren, die Verbindungen zwischen verschiedenen Gebieten unterbrechen, die Lieferung lebenswichtiger Güter behindern und den Zugang für humanitäre Hilfe stark einschränken.

Das israelische Militär hatte die Hisbollah beschuldigt, Brücken über den Litani-Fluss für militärische Zwecke zu nutzen, darunter den Transport von Kampfausrüstung und Kämpfern in das Gebiet südlich des Flusses. Das israelische Militär gab unmittelbar nach dem Angriff am 16. April keine Erklärung ab, in der es eine Rechtfertigung darlegte, hatte jedoch zuvor erklärt, die Angriffe auf Brücken dienten dazu, „die Verlegung von Verstärkung und Kampfmitteln“ in den Südlibanon zu verhindern.

Doch selbst wenn Brückenübergänge doppelt genutzt werden und zu militärischen Zielen werden – das heißt, sie leisten einen wirksamen Beitrag zu militärischen Aktionen –, unterliegen Angriffe auf sie dennoch den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit. Zu unverhältnismäßigen Angriffen zählen solche, von denen zu erwarten ist, dass sie im Verhältnis zu dem konkreten und direkten militärischen Vorteil, der von dem Angriff erwartet wird, übermäßigen Schaden an der Zivilbevölkerung und zivilen Objekten verursachen.

Da die Qasmieh-Brücke die letzte wichtige funktionierende Überquerungsstelle über den Litani war, hätte Israel damit rechnen müssen, dass der potenzielle Schaden für Zehntausende Zivilist*innen erheblich sein würde. Dagegen ist nicht ersichtlich, welchen konkreten und direkten militärischen Vorteil Israel glaubhaft hätte erwarten können, um einen solchen Schaden für die Zivilbevölkerung zu rechtfertigen.

Der Angriff sollte untersucht werden, um festzustellen, ob die Qasmieh-Brücke tatsächlich ein militärisches Ziel darstellte und, falls ja, ob es sich um einen unverhältnismäßigen Angriff handelte, was ein Kriegsverbrechen darstellen würde, so Human Rights Watch. War die Brücke kein militärisches Ziel, wäre der Angriff ein bewusst gegen ein ziviles Objekt gerichteter Angriff, was ebenfalls ein Kriegsverbrechen darstellt.

Israelische Angriffe haben seit dem 2. März laut dem libanesischen Gesundheitsministerium mehr als 2.196 Menschen im Libanon getötet. Darunter waren bis zum 7. April mehr als 172 Kinder, 260 Frauen und 93 Sanitäter. Angriffe der Hisbollah haben laut BBC mindestens zwei Zivilist*innen in Israel getötet.

Die Geberländer sollten mit der libanesischen Regierung zusammenarbeiten, um vorübergehende Grenzübergänge in die Gebiete südlich des Litani wiederherzustellen, und sich dazu verpflichten, den Bewohner*innen im Südlibanon einen verlässlichen Zugang zu humanitärer Hilfe zu gewährleisten. Alle Konfliktparteien sollten sicherstellen, dass Zivilist*innen Zugang zu lebensnotwendigen Gütern haben und dass diejenigen, die das Gebiet verlassen wollen, sicher passieren können.

Israels Verbündete, darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland und andere EU-Staaten, sollten alle Waffenverkäufe, alle Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel stoppen und gezielte Sanktionen gegen Amtsträger verhängen, die glaubhaft in laufende schwere Verbrechen verwickelt sind. Die EU sollte den Handelsteil ihres Assoziierungsabkommens mit Israel unverzüglich aussetzen, solange Israels Gräueltaten andauern, so Human Rights Watch. 

Die libanesischen Justizbehörden sollten innerstaatliche Ermittlungen wegen schwerer internationaler Verbrechen einleiten, und die Regierung sollte dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beitreten und vor dem Beitrittsdatum eine Erklärung abgeben, in der sie die Zuständigkeit des Gerichtshofs anerkennt, und zwar rückwirkend mindestens ab dem 7. Oktober 2023.

„Nur durch konkrete Maßnahmen können andere Länder Israel wirksam signalisieren, dass Kriegsverbrechen nicht toleriert werden“, sagte Kaiss. „Sie sollten damit beginnen, Waffenlieferungen auszusetzen und Beamte zu sanktionieren, die Menschenrechtsverletzungen begehen.“

Kategorien: Menschenrechte

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Finanzpolitikerin Otte (Grüne) fordert Digitalsteuer von zehn Prozent auf Umsätze großer Tech-Firmen

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 18. April 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - „Die großen Digitalkonzerne zahlen auf ihre Gewinne in Deutschland absurd wenig Steuern“, machten aber „unverschämt hohe Gewinne“, kritisiert die grüne Bundestagsabgeordnete Karoline Otte im Interview mit der Zeitung „Das Parlament“. Sie fordert eine Digitalsteuer von zehn Prozent auf die Umsätze der großen Tech-Firmen. Dabei grenzt sie sich vom Vorschlag des parteilosen Kulturstaatsministers Wolfram Weimer für eine Digitalabgabe ab. Otte sagt: „Herr Weimer möchte eine Digitalabgabe, die zweckgebunden in die Kulturwirtschaft fließen soll. Wie genau das funktionieren soll, hat er noch nicht erklärt. In Deutschland ist es nämlich gar nicht so einfach, eine zweckgebundene Abgabe einzuführen. Wir wollen das ausdrücklich nicht, sondern plädieren für eine Digitalsteuer. Die Einnahmen daraus sollen dann in den Bundeshaushalt fließen.“ Otte rechnet mit jährlichen Steuereinnahmen von 19 Milliarden Euro. Die erste Lesung des Antrags der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Digitalsteuer fand am 15. April im Bundestag statt. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Otte, der parteilose Kulturstaatsminister WoIfram Weimer will wie Ihre Fraktion die großen Digitalkonzerne wie Google, Apple oder Amazon zur Kasse bitten. Haben Sie ihm bereits die Ehrenmitgliedschaft bei den Grünen angetragen? Karoline Otte: Wenn Herr Weimer tatsächlich daran arbeiten würde, dass sich steuerlich für große Digitalkonzerne in Deutschland etwas ändern würde, dann könnten wir sicher über eine Zusammenarbeit ins Gespräch kommen. Im Moment wirft er nur Vorschläge in den Raum. Er müsste mal mit seinem Kabinettskollegen, dem Bundesfinanzminister, sprechen, wie sich seine Vorschläge umsetzen lassen. Das Parlament: Aber inhaltlich sind Sie im Grunde auf einer Linie, oder? Otte: Nein, es gibt einen substanziellen Unterschied. Herr Weimer möchte eine Digitalabgabe, die zweckgebunden in die Kulturwirtschaft fließen soll. Wie genau das funktionieren soll, hat er noch nicht erklärt. In Deutschland ist es nämlich gar nicht so einfach, eine zweckgebundene Abgabe einzuführen. Wir wollen das ausdrücklich nicht, sondern plädieren für eine Digitalsteuer. Die Einnahmen daraus sollen dann in den Bundeshaushalt fließen. Es ist dann unsere Aufgabe als Abgeordnete des Bundestags, diese verantwortlich zu verwenden. Außerdem wollen wir eine breitere Bemessungsgrundlage. Herr Weimer möchte nur Werbeerlöse mit seiner Abgabe belegen, wir auch alle anderen Umsätze. Das Parlament: Das Verhältnis der Abgabenlast für Bürger und Unternehmen zur Wirtschaftsleistung ist in Deutschland bereits sehr hoch. Sind noch höhere Steuern da wirklich sinnvoll? Otte: Die großen Digitalkonzerne zahlen auf ihre Gewinne in Deutschland absurd wenig Steuern, gerade mal 3,4 Prozent. Wenn wir deren Umsätze mit zehn Prozent besteuern, nehmen wir 19 Milliarden Euro pro Jahr ein, die wir zum Beispiel nutzen können, um das gewaltige Finanzierungsdefizit unserer Städte und Gemeinden zu schließen. Die Kommunen haben im vergangenen Jahr mit einem Minus von 30 Milliarden Euro abgeschlossen. Das Parlament: Lassen sich die Löcher in den öffentlichen Kassen wirklich mit immer höheren Steuern stopfen? Otte: Die Steuerlast ist in Deutschland nicht höher als in anderen Ländern. Im Gegenteil: Millionäre und insbesondere Milliardäre zahlen in der Bundesrepublik zum Beispiel verdammt wenig Steuern. Das Parlament: Die Abgabenquote, die neben Steuern auch die Beiträge zur Sozialversicherung umfasst, ist aber im internationalen Vergleich hoch. Otte: Richtig ist, dass die Mitte der Gesellschaft über die Beiträge zu den Sozialversicherungen stark belastet ist. Wir können hier die Beitragssätze senken, wenn wir mehr Steuergeld ins Sozialsystem geben. Zum Beispiel werden wir wahrscheinlich nicht darum herum kommen, einen höheren Steuerzuschuss in die Gesetzlichen Krankenkassen zu geben, allerdings nicht, wenn dieser über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert wird, wie es derzeit die Bundesregierung plant. Diese Steuer belastet nämlich vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Da ist es doch besser, wenn wir Google, Meta, Amazon oder Apple adäquat besteuern. Das Parlament: Auch die europäische Ebene diskutiert über eine Digitalsteuer. Ist ein nationaler Alleingang sinnvoll? Otte: Die EU-Ebene ist genau der richtige Ort, um die großen Tech-Konzerne zu besteuern. Aber bis es dort zu einer Einigung kommt, sollte das wirtschaftsstärkste Land der EU vorangehen und den Weg ebnen. Andere Länder wie Italien und Frankreich haben bereits seit Jahren funktionierende Digitalsteuern. Übrigens liegt hier ein weiterer Vorteil unseres Ansatzes einer Steuerlösung im Vergleich zum Konzept der Abgabe des Kulturstaatsministers: Eine Digitalsteuer auf nationaler Ebene lässt sich relativ leicht auf die europäische Ebene übertragen, eine Digitalabgabe stünde einer europäischen Lösung entgegen. Das Parlament: Werden die Digitalkonzerne eine Steuer auf ihre Umsätze an die Verbraucher weitergeben und digitale Dienstleistungen dadurch teurer? Otte: Diese Steuer auf die Nutzerinnen und Nutzer abzuwälzen, dürfte in diesem sehr komplexen Markt kaum möglich sein. Zugleich möchte ich nochmal betonen: Die Digitalkonzerne erreichen derzeit in der EU eine Umsatzrendite von 40 Prozent. Das sind unverschämt hohe Gewinne, die letztlich mit unseren Daten und uns als Kunden gemacht werden. Da setzen wir an und erwarten von allen, die in Deutschland und Europa Geld verdienen wollen, auch eine faire Beteiligung an der Finanzierung unseres Gemeinwesens. Das Parlament: US-Präsident Trump hat bereits angedroht, auf eine Digitalsteuer in Europa mit höheren Zöllen zu reagieren. Ist es klug, in der jetzigen Situation das Thema voranzutreiben? Otte: Wir können doch nicht zulassen, dass US-Unternehmen hier in Europa machen können, was sie wollen. Es werden riesige Summen in der EU verdient und einfach in die USA transferiert. Da dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Leider tut die Bundesregierung genau das und schafft sogar weitere Schlupflöcher. Das Parlament: Inwiefern? Otte: Im vergangenen Herbst wurde die sogenannte Lizenzschranke abgeschafft. Diese Regelung im Steuerrecht sollte verhindern, dass international tätige Konzerne über Lizenzgebühren oder Markenrechte Gewinne zu Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Länder mit niedrigen Steuersätzen verschieben. Gerechtfertigt wurde die Streichung der Lizenzschranke mit der Einführung der globalen Mindeststeuer, die weltweit eine faire Besteuerung von Unternehmen sicherstellen soll. Allerdings gilt die globale Mindeststeuer für Konzerne in den USA überhaupt nicht. Die Vereinigten Staaten sind davon ausdrücklich ausgenommen. Für sie gilt die amerikanische Mindeststeuer, die deutlich weniger streng ist. Das Parlament: Die Lizenzschranke war gedacht als Übergangsinstrument bis zur Einführung der globalen Mindeststeuer. Da es letztere gibt, wurde sie folgerichtig abgeschafft. Otte: Die globale Mindeststeuer funktioniert nicht, solange die USA nicht an Bord sind. Entsprechend hätte man die Lizenzschranke weiterhin gebraucht und man hätte sie insbesondere für die USA anwenden müssen. Das Parlament: Was sagen Sie den Arbeitnehmern in der deutschen Exportwirtschaft, wenn Trump als Reaktion die Zölle auf europäische Produkte anhebt? Otte: Die Frage ist, ob Trump das wirklich macht. Der US-Präsident kann tausend Gründe anführen, um einen Zollstreit eskalieren zu lassen. Aber Trump dürfte mittlerweile gemerkt haben, dass höhere Zölle auch das Leben der Amerikaner verteuern. Wir sitzen an dieser Stelle, wenn es um die US-Tech-Milliardäre geht, am längeren Hebel. Das müssen wir für uns erkennen! Das Parlament: Die US-Konzerne zeigen sich bereits sehr verärgert über die EU-Regulierung mit dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act. Ist es sinnvoll, mit einer Digitalsteuer die Konfrontation zu verschärfen? Otte: Es ist wichtig, sowohl die Frage der gerechten Besteuerung zu adressieren als auch die Frage des fairen Wettbewerbs in der EU. Deshalb braucht es die Digitalsteuer genauso wie eine konsequente Umsetzung der EU-Regulierungen. Zur Person: Karoline Otte ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. Für ihre Fraktion ist sie ordentliches Mitglied im Finanzausschuss. Das Interview führte Stephan Balling.

Norton Rose Fulbright continues to expand Paris real estate practice with new partner

Norton Rose Fulbright - 17.04.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has announced that Diane Le Chevallier has joined as a partner, based in its Paris office.

Bundestag beschließt Um­setzung einer EU-Ver­braucher­kreditrichtlinie

Der Bundestag hat am Freitag, 17. April 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen. Für die Initiative in der vom Verbraucherausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. Zur Abstimmung hatte den Abgeordneten eine Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/5381) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5382) vorgelegen. Eine Entschließung zum sogenannten Recht auf Vergessenwerden für ehemals an Krebs erkrankte Menschen nahm das Parlament ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD an. Keine Mehrheit fanden hingegen Entschließungsanträge, die Bündnis 90/Die Grünen (21/5383) und AfD (21/5384) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, sind für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vor allem Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen. So soll unter anderem der Anwendungsbereich des Allgemein-Verbraucherdarlehensrechts ausgeweitet und die Schutzvorschriften verschärft werden. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge soll künftig die Textform statt der Schriftform ausreichen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung soll verschärft und stärker an die Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge angeglichen werden. Ergänzend enthält der Entwurf Regelungen zu erweiterten Informationspflichten für Kreditgeber sowie zum Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Änderungen sind dazu auch in elf weiteren Gesetzen und Verordnungen vorgesehen. Zudem soll ein neues Stammgesetz geschaffen werden, das Gesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung (Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz). Änderungen im Verbraucherschutzausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf am 15. April abschließend beraten. Gegenüber dem Regierungsentwurf beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen unter anderem, Debitkarten mit Zahlungsaufschub aus dem Anwendungsbereich der Regelungen auszunehmen. Zudem wurde die Gesetzesbegründung an einzelnen Stellen klarstellend ergänzt. Neu gefasst wurde eine Vorschrift zum Scoring im Bundesdatenschutzgesetz, der als Paragraf 37a in das Gesetz eingefügt werden soll. Im Gegenzug soll Paragraf 31 gestrichen werden. Rechtsgrundlage für E-Auto-Förderung Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde auch eine zuwendungsrechtliche Regelung für das von der Bundesregierung aufgelegte Förderprogramm für „klimaneutrale Mobilität für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen“ beschlossen. Demnach soll die Förderung grundsätzlich für elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten, die erstmals nach dem 1. Januar 2026 zugelassen worden sind. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist. Die dafür notwendige Gesetzesgrundlage –das Gesetz zur Förderung klimaneutraler Mobilität – war Teil des Änderungsantrags der Koalition zum Regierungsentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“. Durch die Regelung soll „einerseits einem drohenden Attentismus der Käuferinnen und Käufer vorgebeugt und andererseits durch ein einstufiges Förderverfahren, bei dem die Antragstellung nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs erfolgt, eine möglichst bürokratiearme Umsetzung während der gesamten Programmlaufzeit gewährleistet werden“, führen die Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag aus. Abgelehnte Entschließungsanträge Die Grünen forderten in ihrem Entschließungsantrag (21/5383) unter anderem, das Schriftformerfordernis als Voraussetzung für den Abschluss von Verbraucherkreditverträgen so lange wie erforderlich beizubehalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass digitale Identifizierungsverfahren zur Erfüllung der Schriftform künftig einfacher nutzbar und breiter zugänglich sind. Die AfD-Fraktion forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag /21/5384) auf, den Gesetzentwurf zu novellieren und alle "überschießenden nationalen Umsetzungselemente" zu entfernen, die über die EU-Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgehen. (scr/ hau/17.04.2026)

Agrarpolitik im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte

Die Agrarpolitik steht im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 17. April 2026. Grundlage der einstündigen Debatte sind vier Initiativen der AfD-Fraktion. Der Antrag „Ernährungssicherheit und Erhalt produktiver Landwirtschaft – Für eine pragmatische Agrar- und Ernährungspolitik, statt unrealistischem Umweltaktionismus“ (21/3872) soll abgestimmt werden. Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Ernährung (21/4436) vor. Ebenfalls abgestimmt werden soll der Antrag "Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren" (21/4946), zu dem eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft (21/5385) vor. Darüber hinaus werden erstmals die Anträge mit den Titeln „Bürokratiebelastung jetzt umfassend abbauen – Heimische Landwirtschaft sichern“ (21/5328) und „CO2-Bepreisung aussetzen – Deutschen Gartenbau retten, nationale Ernährungssouveränität sichern, regionale Wertschöpfung bewahren und Lebensmittelpreise stabil halten“ (21/5329) beraten. Sie sollen im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen werden. Erster abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion hat einen Antrag (21/3872) zur Ernährungssicherheit vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, die globale und nationale Ernährungssicherheit gerate angesichts geopolitischer Instabilitäten, unterbrochener Lieferketten und wettermäßiger Unwägbarkeiten zunehmend in den Fokus. Die „Landwirtschaft und das Ernährungssystem müssen sich verändern“, vor allem im Hinblick auf Ressourceneffizienz und Umweltverträglichkeit. Die Antragsteller fordern unter anderem, die Priorität auf die Ernährungssicherheit und die heimische Produktion zu legen und dabei bei allen agrar- und ernährungspolitischen Maßnahmen die Versorgungssicherheit und die Erhaltung ausreichend produktiver landwirtschaftlicher Flächen sicherzustellen. Zweiter abzustimmender Antrag der AfD Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag (21/4946 ) mit dem Titel „Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland - Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren“ fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Dritter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für mehr Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ein. In einem Antrag (21/5328) fordert sie die Bundesregierung auf, sich unter anderem auf EU-Ebene für ein Moratorium mit dem Ziel einzusetzen, dass keine neuen bürokratischen Auflagen beziehungsweise Vorhaben für Landwirte und Tierhalter vorangetrieben werden. Zudem solle sie sich bei der Fortschreibung des Rahmenplans zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vorrangig für eine Vereinfachung der Fördermaßnahmen und Förderkriterien sowie für eine Erhöhung der Fördersätze einsetzen. Bestehende Förderrichtlinien im Agrar- und Umweltbereich für Land- und Forstwirte sollten nach Möglichkeit so vereinfacht werden, dass Dokumentations- und Antragsstellungsaufwand deutlich reduziert werden. Zur Begründung heißt es im Antrag, „der Dschungel an bürokratischen Vorgängen, Vorgaben und (vermeintlichen) Notwendigkeiten wächst und wuchert stetig“. Bestehende Förderprogramme würden adaptiert, neue Förderprogramme kämen dazu, Dokumentations- und Nachweispflichten würden mehr und detaillierter. Vierter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion befürchtet, dass durch eine weitere Verteuerung wegen höherer Energiepreise in Deutschland der Verlust wettbewerbsfähiger und traditioneller Gemüsebaubetriebe mit nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und landwirtschaftliche Vielfalt drohen. Um einen Zusammenbruch dieses für die Gewährleistung der Ernährungssouveränität wichtigen Sektors zu verhindern, sei ein sofortiges Aussetzen der nationalen CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes geboten, schreiben die Abgeordneten der AfD in ihrem Antrag (21/5329). Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, die nationale CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Benzin, Diesel und alle Heizstoffe mit sofortiger Wirkung auszusetzen und mittelbar die vollständige Abschaffung dieser Abgabe zu regeln. Zudem solle die Bundesregierung sich verpflichten, sich auf Ebene der Europäischen Union mit Nachdruck für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einzusetzen, um durch gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen, um die Produktionskosten nachhaltig zu senken. (mis/hau/15.04.2026)

Forderung nach „zeitnahen Arztterminen für alle“

„Zeitnahe Arzttermine für alle ermöglichen – Gute ambulante Versorgung flächendeckend gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4835), den der Bundestag am Freitag, 17. April 2026, erstmals debattiert. Er soll nach einer 30-minütigen Aussprache dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern zeitnahe Arzttermine für alle Versicherten und eine gute flächendeckende ambulante Versorgung. Das 2019 beschlossene Terminservice- und Versorgungsverbesserungsgesetz (TSVG) habe gesetzlich Versicherten genauso schnell Arzttermine gewährleisten sollen wie Privatversicherten, heißt es in dem Antrag. Tatsächlich habe sich für gesetzlich Versicherte die durchschnittliche Wartezeit auf Facharzttermine nicht verkürzt, sondern sogar verlängert. Gleichzeitig seien die jährlichen Mehrausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für extrabudgetär vergütete Leistungen, die mit dem TSVG eingeführt wurden, rasant gestiegen. So seien laut Bundesrechnungshof (BRH) bis Mitte 2024 bereits 2,9 Milliarden Euro verschwendet worden, da die zusätzlichen Honorare keinen positiven Effekt auf die Versorgungsqualität hätten. Im ambulanten Bereich müssten sich Patienten selbst darum kümmern, dass sie notwendige Leistungen auch erhalten, schreibt die Linksfraktion. Es gebe keine Behandlungspfade, keine Koordinierung und demnach keine Gewährleistung, dass Patienten benötigte ärztliche Verordnungen in Anspruch nehmen könnten. Die Wartezeit entscheide erheblich mit darüber, ob Behandlungen stattfänden oder nicht. Die Abgeordneten fordern, dass bei der Terminvergabe der Versicherungsstatus (gesetzlich oder privat) grundsätzlich nicht mehr abgefragt werden dürfe. Für die Behandlung der Versicherten solle so bald wie möglich eine einheitliche Gebührenordnung eingeführt werden, sodass Anreize für die bevorzugte Terminvergabe an Privatversicherte und die unterschiedliche Versorgungsqualität minimiert würden. Ferner sollten alle extrabudgetären Vergütungsleistungen des TSVG auf ihren Nutzen hin überprüft werden, heißt es in dem Antrag. (pk/hau/30.03.2026)

Bundestag debattiert Antrag zur Bekämpfung der russischen Schattenflotte

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte russische Schattenflotte entschlossener zu bekämpfen. Ein entsprechender Antrag (21/5330) steht am Freitag, 17. April 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die Aussprache sind 30 Minuten eingeplant. Anschließend soll der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Grünen Der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine werde vor allem durch Einnahmen aus dem Export fossiler Energien und Rohstoffe finanziert, schreiben die Grünen-Abgeordneten in ihrem Antrag. Um internationale Sanktionen zu umgehen, habe Russland eine sogenannte Schattenflotte für den russischen Ölexport etabliert. Viele der überalterten Schiffe stellten aber nicht nur ein geopolitisches, sondern auch ein erhebliches Sicherheits-, Umwelt- und Wirtschaftsrisiko dar, heißt es mit Blick auf etwaige Havarien oder die Sabotage an kritischer Unterwasserinfrastruktur. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, „der Bundespolizei, der Marine und dem Zoll und allen anderen beteiligten Sicherheitsbehörden einen klaren Auftrag zu erteilen, die Kontrolle von verdächtigen Schiffen der russischen Schattenflotte – auch an Bord dieser Schiffe – zu intensivieren“. Gelistete und verdächtige Schiffe, auch solche, bei denen der Flaggenstaat nicht eindeutig sei, sollen bei der Ein- und Durchfahrt des deutschen Küstenmeers und der Ausschließlichen Wirtschaftszone kontrolliert und bei Bedarf festgesetzt werden. Weitere Forderungen der Grünen zielen unter anderem auf eine bessere Ausstattung beteiligter Behörden, etwa durch Luftraumüberwachungsfähigkeiten mittels Drohnen, auf eine Gesamtstrategie gegen hybride Bedrohungen und auf die Sanktionierung von an der Schattenflotte beteiligten Reedereien. Die Abgeordneten wollen außerdem, dass die USA ihre Ölsanktionen gegenüber Russland wieder vollständig in Kraft setzen. (ahe/15.04.2026)

Aussprache zur Lage im Libanon

Die Abgeordneten des Bundestages befassen sich am Freitag, 17. April 2026, mit dem Krieg in Nahost und seinen Folgen für die libanesische Zivilbevölkerung. Dazu hat die Fraktion Die Linke eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Militärische Eskalation und humanitäre Notlage im Libanon“ verlangt. In einer Aktuellen Stunde können Themen von allgemeinem aktuellen Interesse diskutiert werden. Sie findet auf Verlangen einer Fraktion, von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten oder durch Vereinbarung im Ältestenrat statt. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. (irs/14.04.2026)

AfD-Vorlage zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf über "Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften" vorgelegt.

Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

ESG Practices in the Mining Sector | A Three-Part Leadership Series

Dentons Insights - 17.04.2026

Latin America and the Caribbean: The mining sector in Latin America is entering a different phase of ESG scrutiny. What passed as sufficient over the past decade, compliance checklists, sustainability reports, audit certifications, no longer answers the questions now being asked by courts, lenders, investors, regulators, and affected communities.