Gesundheitsexperten sehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Lebendnierenspenden eine wichtige Initiative, um mehr Menschen in medizinisch kritischen Situationen helfen zu können. Sie fordern aber an einigen Stellen präzisere Formulierungen, um Fehlentwicklungen oder Fehlinterpretationen zu vermeiden sowie die Streichung einzelner Regelungen. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3619) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip Die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) lobte insbesondere den Verzicht auf das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, die Einrichtung einer sogenannten Lebendspendebegleitperson sowie die Empfehlung, Lebendspender in der Wartelistendringlichkeit aufzuwerten, falls diese später selbst eine Organspende benötigen. Hinsichtlich der Inkompatibilität zwischen Spendern und Empfängern als Voraussetzung für eine Überkreuz-Lebendspende empfiehlt die DTG statt des Begriffs „immunologische Gründe“ den Terminus „medizinische Gründe“, um auch anatomische oder funktionelle Kriterien zu berücksichtigen. Das entspreche der internationalen Praxis und erhöhe die Erfolgsaussichten für Überkreuz- und Kettenspenden. Zudem regte die DTG an, die Regelungen organneutral zu formulieren, um perspektivisch auch Leber-, Dünndarm- und Lungenspenden einzubeziehen und keine Exklusivität für Nieren zu schaffen. Die Gesellschaft forderte außerdem, den Satz zu streichen, wonach Spender „voraussichtlich nicht über das mit der Entnahme des Organs oder des Gewebes verbundene Operationsrisiko hinaus gefährdet“ seien. Der zu erwartende Verlust der Nierenfunktion von etwa 30 Prozent könne an sich schon als Schaden interpretiert werden. Zudem stehe dieser Satz der Spenderautonomie entgegen, denn viele Spender seien bereit, ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen, um Empfängern zu helfen. Widerspruchslösung bei postmortaler Organspende Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) regte präzisere Formulierungen an und ging auf den Begriff Überkreuz-Lebendnierenspende ein. Der im Entwurf verwendete Begriff solle eine Abgrenzung zur Lebendnierenspende in einem Näheverhältnis darstellen. Vorgesehen seien jedoch auch Kombinationen mehrerer Paare im Sinne einer Ring- oder Kettenspende. Das entspreche nicht der intuitiven Auffassung des Begriffs Überkreuz-Lebendnierenspende, der die Beteiligung nur zwei Paaren „über Kreuz“ nahelege. Die Bundesärztekammer (BÄK) warb ungeachtet der als sinnvoll erachteten aktuellen Reform bei der postmortalen Organspende für die sogenannte Widerspruchslösung, bei der Erwachsene automatisch als Organspender gelten, solange kein ausdrücklicher Widerspruch vorliegt. Auch wenn der Gesetzentwurf in pragmatischer Hinsicht darauf ausgerichtet sei, die Zahl der Transplantationen mit der Lebendorganspende zu erhöhen, dürfe dies nicht dazu führen, das Bemühen um die Gewinnung von mehr postmortal gespendeten Organen zu vernachlässigen. Auch die BÄK warb in der Anhörung dafür, den Pool an Spendern zu vergrößern durch eine Abkehr von den rein immunologischen Gründen für eine Überkreuzspende. Verpflichtendes Lebendspenderegister gefordert Der Sachverständige Prof. Dr. Stefan Reuter von der Arbeitsgemeinschaft der Nierentransplantationszentren Nordrhein-Westfalen forderte die gesetzliche Implementierung eines verpflichtenden, qualitätsgesicherten Lebendspenderegisters. Dies sei die zwingende Voraussetzung für eine umfassende Risikoaufklärung und den Spenderschutz. Es fehlten Langzeitdaten zu medizinischen und psychosozialen Folgen der Lebendnierenspende. Das bestehende Deutsche Lebendspende-Register (SOLKID-GNR) stelle derzeit die einzige bundesweit verfügbare Infrastruktur dar, die eine prospektive, qualitätsgesicherte Erhebung von Langzeitdaten nach Lebendnierenspenden ermögliche. Ohne eine gesetzliche Verankerung sei diese Struktur nicht nachhaltig abzusichern. Zwingend erforderlich sei die verpflichtende Übermittlung aller für die Aufklärung und den Spenderschutz erforderlichen Daten. Ein Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sagte in der Anhörung, eine Vermittlungsstelle für Überkreuzspenden aufzubauen sei eine extrem komplexe Aufgabe, die jedoch innerhalb von drei Jahren ermöglicht werden könne. Für Dialyse-Patienten sei eine Transplantation die beste Versorgung. Eine Dialyse über mehrere Jahre sei zudem kostspielig. Bei einer erfolgreichen Nierentransplantation, die einmalig viel Geld koste, seien bereits nach drei Jahren Einsparungen zu erwarten. Mögliche Nachsorgeprobleme Die Ärztin Dr. Birgit Heilmann, die selbst eine Niere gespendet hat, forderte eine bessere Aufklärung der potenziellen Spender über gesundheitliche Risiken und Langzeitfolgen. Die Lebendspende einer Niere sei ein großer operativer Eingriff in die Unversehrtheit eines gesunden Menschen. Sie sprach sich für den Erhalt des Subsidiaritätsprinzips aus und gegen die Zulassung anonymer, ungerichteter Nierenlebendspenden. Bei der Lebendnierenspende gehe der Spender immer ein Risiko ein, sagte sie in der Anhörung. Das Transplantat könne auch nicht funktionieren, dann habe der Spender trotzdem ein Organ verloren. Auch ein Sprecher der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende ging in der Anhörung auf die möglichen Nachsorgeprobleme ein und schilderte, wie schwierig es mitunter sei, für Nierenspender eine Absicherung über die Unfallkasse zu bekommen. Die Verfahren würden von den Gutachtern oft mit fragwürdigen Argumenten hinausgezögert. Viele Lebendspender seien müde, erschöpft, vergesslich und zumindest vorübergehend nicht arbeitsfähig. (pk/25.02.2026)
Robert Habecks "Heiz-Hammer", den Schwarz-Rot nun überarbeiten will, sorgte seinerzeit für viel Aufregung – auch wegen des holprigen Verfahrens im Bundestag. Über dieses verhandelt am Donnerstag das BVerfG und könnte eine Leitentscheidung über den Eigenwert des demokratischen Verfahrens liefern, hofft Oliver Lepsius.
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Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. Februar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4187), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 67 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 21 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 17 Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, gefolgt vom Bundesministerium des Innern, das elf Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium für Verkehr war mit acht Fragen vertreten. Jeweils fünf Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mussten sich mit jeweils vier Fragen auseinandersetzen. Das Bundeskanzleramt und das Auswärtige Amt waren bei jeweils drei Fragen gefordert. Zu je zwei Fragen sollten das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung beziehen. Schließlich sollte sich das Bundesministerium der Verteidigung zu einer Frage äußern. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) das Bundesfinanzministerium vor dem Hintergrund des Modells der Aktivrente, das zusätzliche finanzielle Anreize für das Weiterarbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus vorsieht, weshalb selbstständige Erwerbstätige von diesem Instrument ausgeschlossen werden, „obwohl auch sie erheblich zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beitragen“. Schröder wollte erfahren, wie die Bundesregierung dieser „von Verbänden kritisierten Ungleichbehandlung gegenüber abhängig Beschäftigten“ begegnen will. Die bayerische Abgeordnete Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, welche Konsequenzen der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung Dr. Karsten Wildberger „aus der Tatsache zieht, dass die dominierenden US-Digitalkonzerne in Deutschland und Europa kaum besteuert werden“. Lenhard fragte, ob die Bundesregierung darin eine Wettbewerbsverzerrung zulasten europäischer kleiner und mittelständischer Digitalunternehmen sieht. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sonja Lemke (Die Linke) wollte vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wissen, ob die Bundesregierung Altersbeschränkungen für die Nutzung von Social-Media-Angeboten für sinnvoll hält und wie sich solche Maßnahmen gegebenenfalls umsetzen ließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.02.2026)
Ein Unternehmer hat nach einem Millionen-Maskengeschäft während der Pandemie Steuern in großem Umfang hinterzogen. Die Wirtschaftsstrafkammer des LG München II verurteilte ihn auch wegen unerlaubten Waffenbesitzes und falschen Papieren.
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