Aktuelle Nachrichten
Drei Wahlgänge, kein Ministerpräsident – Was passiert dann?
Drei Wahlgänge, kein Ministerpräsident – Was passiert dann?
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karla_wilken
Di., 08.09.2026 - 15:11
Die Ministerpräsidenten-Wahl in Sachsen-Anhalt ist durch die Landesverfassung geregelt. Für drei Wahlgänge ist dort das Prozedere beschrieben. Was, wenn danach immer noch niemand gewählt ist?
Staats- und Verfassungsrecht
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BVerwG 2 WD 7.26 - Beschluss
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BVerwG 3 C 10.24 - Urteil
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Kategorien: Entscheidungen der Bundesgerichte
BVerwG 3 C 9.24 - Urteil - Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Chiropraktik
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Unterschiedliche Auffassungen zum Düngegesetz
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Dienstag, 8. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes“ (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschäftigt. Die geladenen Sachverständigen beurteilten den Gesetzentwurf in der vom Ausschussvorsitzenden Hermann Färber (CDU/CSU) geleiteten Sitzung unterschiedlich. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufnehmen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der von der EU-Kommission geforderten flächendeckenden Berichterstattung dienen soll. "Trend zum effizienteren Einsatz von Düngemitteln" In der Anhörung wies Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband darauf hin, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren weitreichende Fortschritte in der Effizienzsteigerung der Düngung erreicht hätten. Viele Daten würden den Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen. Pingen erklärte, die positiven Entwicklungen im Gewässerschutz würden das große Engagement der Betriebe belegen, eine moderne produktive Landbewirtschaftung mit den Zielen des Gewässerschutzes zu vereinen. Eine Überarbeitung des Düngerechts sei aber zwingend erforderlich. Dabei wäre es besser, zusätzlich zum Entwurf des Düngegesetzes auch die Verordnung für das Monitoring vorzulegen, da der Gesetzentwurf keine Einzelheiten zur Ausgestaltung des Monitorings selbst vorsehe. „In Anbetracht dessen sind die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch in ihrer Tragweite nur begrenzt zu beurteilen und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert“, sagte Pingen. "Nitrat darf nicht verurteilt werden" Der Landwirt Christian Beißner wies auf erzielte Erfolge beim Gewässerschutz hin. Nitrat dürfe nicht verteufelt werden. Nitrat sei ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Es müsse auch um die Ernährungssicherheit in Deutschland gehen. Die Landwirte müssten mehr produzieren und zwar mehr qualitativ hochwertige Lebensmittel, was mit dem Gewässerschutz auch vereinbar sei. „Die Welt braucht mehr Lebensmittel“, erklärte Beißner. Er wünsche sich eine bessere und effizientere Gesetzgebung, die der Landwirtschaft auch Planungssicherheit gebe. "Verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge fehlen" Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen) kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Zentrale Regelungen würden weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagert. Zudem fehlten verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge. „Damit bleibt fraglich, ob die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden können“, erklärte Specht. "Höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik" Die Sachverständige Emma André forderte, es sei höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik. Das Problem der hohen Nitratbelastung werde nicht gelöst. Ziel müsse eine Kombination aus wirksamem Gewässer- und Umweltschutz, einer belastbaren Datengrundlage auf Basis realer einzelbetrieblicher Nährstoffdaten und einem praxistauglichen System sein, das den Bürokratieaufwand beschränke. Gebraucht werde eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung. Ein neues Konzept müsse jetzt vorgelegt werden, da Deutschland unter einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stehe und Fortschritte nachweisen müsse, forderte André. Die aktuelle Aussetzung der „Roten Gebiete“ ohne wirksames Ersatzsystem zur Reduzierung der Nitratüberschüsse sei kontraproduktiv für die Erreichung der EU-Ziele und gefährde die Wasserqualität, warnte André. „Der aktuelle Gesetzgebungsprozess sollte deshalb genutzt werden, um eine moderne, zielgenaue, rechtssichere und langfristige Düngepolitik auf den Weg zu bringen“, forderte sie. "Änderungen notwendig und sinnvoll" Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, nannte die geplanten Änderungen im Düngegesetz „notwendig und sinnvoll“, um geltendes EU-Recht im nationalen Recht zu verankern und Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen das Düngemittelrecht zu erlassen. Das geplante Monitoringsystem werde die erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern und aufzeigen, ob, wo und in welchem Umfang weitere Maßnahmen für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu ergreifen seien. Das Monitoring sei daher „ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz für weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz“. Es sei mit der bisherigen Regelung nicht gelungen, Verursachergerechtigkeit herzustellen. "Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus" Laut Prof. Dr. Friedhelm Taube reicht die Neuregelung bei Weitem nicht aus, um die Reduktion der Gewässerbelastung mit Nährstoffen schnellstmöglich zu gewährleisten. Es gehe um Wasserrecht und nicht um Düngerecht, sagte Taube. Er hielt das Monitoring für nicht geeignet, die Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugend darzulegen. Es sei bei der Auswahl der Betriebe nicht repräsentativ. Somit werde es notwendig sein, auf belegbasierte Daten zu den Importen von Nährstoffen in den Betrieb hinein und Exporten aus dem Betrieb heraus als Kontrollinstrument für alle Betriebe zurückgreifen zu können. Für die Betriebe sei das keine Bürokratie, „sondern im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges klassisches Controlling, das die gut wirtschaftenden Unternehmen vor den weniger guten schützt“. (hle/08.09.2026)
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Gesetz regelt Vergabe von Netzanschlüssen neu
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Netzausbau stärker zu steuern. In bestimmten Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen.
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Bundesregierung legt Reform des Kartellrechts vor
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Mit einer Weiterentwicklung des Kartellrechts für effizientere Verfahren setzt die Bundesregierung Vorhaben aus Koalitionsvertrag um. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
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915.840 in Deutschland zur Jahresmitte aufhältige Syrer
Inneres/Antwort Ende Juni 2026 haben sich ausweislich des Ausländerzentralregisters laut der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufgehalten
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Tabaksteuer soll erhöht werden
Finanzen/Gesetzentwurf Die Tabaksteuer soll über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden, sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
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Hürden für die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen
Gesundheit/Antwort Mit der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes sollen Krankheiten frühzeitig verhindert, die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert werden.
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Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Inneres/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt, mit dem die Aufklärungsfähigkeiten des BND und des BfV gestärkt werden sollen.
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BEHG-Änderung: CO2-Preis soll 2027 stabil bleiben
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit einer BEHG-Änderung den CO2-Preis für Brennstoffe auch 2027 stabil im Preiskorridor bei 55 bis 65 Euro halten.
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BGH klärt umstrittene Fragen zu § 52 StPO: Wann endet das Zeugnisverweigerungsrecht?
Das Zeugnisverweigerungsrecht hat im Strafverfahren eine extrem hohe Bedeutung. Wann dieses im Falle einer Verfahrenseinstellung endet und welche Folgen das für die Beweisaufnahme hat, musste nun der BGH zu klären.
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Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten finanzieren
Rheinland-Pfalz muss keine Extremisten finanzieren
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britta_weichlein
Di., 08.09.2026 - 14:37
Seit 2025 erhalten Abgeordnete und Fraktionen in Rheinland-Pfalz für als verfassungsrechtlich unzuverlässig eingestufte Mitarbeiter keine staatliche Kostenerstattung mehr. Ein Normenkontrollantrag der AfD blieb vor dem VerfGH des Landes erfolglos.
Staats- und Verfassungsrecht
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AG München zu Verkehrssicherungspflicht bei Fahrgeschäften: Arme hoch – aber auf eigenes Risiko
Pünktlich zur Wiesn stellt das Amtsgericht München klar: Wer die Arme trotz entsprechender Warnhinweise aus einem Fahrgeschäft streckt, kann nicht ohne Weiteres auf Schmerzensgeld hoffen.
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Ausgaben im Umweltetat sinken leicht
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang befasst. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 2,74 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,77 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,19 Milliarden Euro gegenüber 1,26 Milliarden Euro in 2026. Für Investitionen sollen rund 1,67 Milliarden Euro bereitstehen, während im laufenden Jahr dafür 1,7 Milliarden Euro eingeplant waren. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2048, die im Haushalt 2027 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 1,54 Milliarden Euro. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 28,8 Millionen Euro veranschlagt, nach 20,1 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwölf Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Minister: Deutschland ist bei Umwelttechnologien „bärenstark“ Auf die immer bedrohlicheren Auswirkungen des Klimawandels wies Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hin. Der menschengemachte Klimawandel habe Konsequenzen, „wie wir sie bisher noch nicht erlebt haben“, so Schneider mit Blick auf die jüngsten Hitzewellen hierzulande mehr als 16.000 Toten, Dürre und landwirtschaftlichen Produktionsausfällen. „Keine Region ist so sehr durch den Klimawandel bedroht wie Europa“, warnte der Minister und bekräftigte: „Es ist unsere Verantwortung, den Klimawandel auszubremsen“. Mit ihrer Politik nehme die Bundesregierung diese Verantwortung an. Sie stelle die Energiepolitik um, „raus aus Kohle, raus aus der Abhängigkeit von Benzin und Gas hin zu dauerhafter Nutzung erneuerbarer Energien“. Der Nutzung der Atomkraft erteilte Schneider dabei erneut eine Absage: Das „teuerste Erbe“ im Umweltetat seien die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung nuklearer Abfälle. Mit Geldern aus dem Einzelplan 16 würden zudem bewusst „Schlüsseltechnologien“ im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes gefördert. Deutschland sei hier „bärenstark“, lobte Schneider. Sein Ziel sei es, Ökonomie und Ökologie zu verknüpfen und Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung mit sauberen Technologien zu sichern, so der Minister. Die Vorlage habe die Bundesregierung mit dem Etatentwurf geliefert – „machen Sie es besser“, appellierte Minister an die Abgeordneten. AfD kritisiert hohe Kosten der Zwischen- und Endlagerung Kritik an der Haushaltsplanung kam von der Opposition. So monierte Georg Schroeter (AfD) die sinkenden Ausgaben für Umwelt und Naturschutz aus dem eigentlichen Umweltetat. Von den 2,47 Milliarden Euro würde mehr als die Hälfte für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Stoffe verwendet. Allein die geplante Rückholung atomarer Abfälle aus der Schachtanlage Asse werde Milliarden kosten. Das sei „unverantwortlich“ teuer. Für die eigentlichen Aufgaben des Umweltministeriums stünden gerade noch zehn Prozent der Mittel im Umweltetat bereit. Grüne gegen Verschiebung von Ausgaben in den Klimafonds Scharfe Kritik übte auch Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Obwohl es mehr denn je einen konsequenten Klimaschutz und besseren Schutz vor den Folgen der Klimakrise brauche, schrumpften die Ausgaben im Umwelt-Einzelplan. Von 100 Euro, die der Staat insgesamt im kommenden Jahr ausgeben wolle, gingen nur 49 Cent an das Umwelt- und Klimaschutzministerium, rechnete Müller vor. Immer mehr Ausgaben lagere die Bundesregierung zudem in den zeitlich begrenzten Klima- und Transformationsfonds (KTF) aus – angeblich, um diese besser zu bündeln. Doch tatsächlich sei bereits ab 2028 ein Absinken der Gelder für Naturschutz und Klimaanpassung geplant. „Sie führen ein Klimaministerium ohne Geld fürs Klima“, warf Müller dem Umweltminister vor. Linke pocht auf Einführung des Klimagelds Ähnlich äußerte sich auch Lorenz Gösta Beutin (Die Linke): Entgegen den Aussagen des Ministers zementiere der Haushalt der Bundesregierung eine Politik, die die dezentrale Energiewende abwürge und Photovoltaik und Windkraft ausbremse. Ein Großteil der Ausgaben im Umweltetat werde für „Altlasten“ aufgewendet, anstatt für Zukunftsinvestitionen. Ein Großteil der Ausgaben solle aus dem KTF bezahlt werden, der eigentlich für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sowie die soziale Entlastung der Menschen gedacht gewesen sei, kritisierte Beutin. Noch immer warteten die Menschen auch auf das soziale Klimageld. SPD lobt „Rekord“-Ausgaben für Klimaanpassung Christoph Schmid (SPD) verteidigte dagegen den Haushaltsentwurf. Dieser zeige, „wie ernst wir die Unterstützung der Natur nehmen“. Wie jeder Fachpolitiker würde er sich zwar eine noch „deutlichere Unterstützung wünschen“. Doch Aufgabe seriöser Haushaltspolitik sei es, „das Notwendige und das Wünschenswerte zu ermöglichen und dabei die finanziellen Grenzen zu beachten“, so Schmid. Die Gesamtausgaben für Klimaanpassung etwa befänden sich noch immer auf „Rekordniveau“. Union gegen Sparkurs beim Klimafonds Mark Helfrich (CDU/CSU) betonte die Bedeutung der Umweltpolitik – sie sei aufgrund ihrer „querschnittartigen Ausrichtung“ zugleich Industrie-, Verkehrs-, und Landwirtschaftspolitik. Ein „pragmatischer Kurs“, wie ihn der Umweltminister mit den Koalitionsfraktionen eingeschlagen habe, schaffe die Voraussetzung, „breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Umweltschutz zu gewinnen“. Gleichzeitig wies der CDU-Umweltpolitiker die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplanten Kürzungen beim KTF zurück. Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus dem Fonds müsse weiterhin in „vollem Umfang möglich“ sein. Die Entnahme von 2,7 Milliarden Euro zur Haushaltskonsolidierung lehne er entschieden ab, so Helfrich. "Hier geht es um nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit unserer Klimapolitik." Lagerung radioaktiver Abfälle ist größter Ausgabeposten Den größten Ausgabenposten des Umweltetats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (1603): Für 2027 sind 1,48 Milliarden Euro eingeplant, das sind 16,11 Millionen Euro mehr als 2026. Davon entfallen 935,66 Millionen Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2026: rund 970 Millionen Euro) und 540,91 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2026: 490,46 Millionen Euro). Dagegen plant die Bundesregierung 2027 mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz (1601): Laut Regierungsentwurf sollen 233,42 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind rund 28 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen waren. Einen Schwerpunkt hier bilden die Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen mit 35 Millionen Euro (2026: 33,3 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stehen rund 5,5 Millionen Euro gegenüber 38,57 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf eine Bündelung der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind im kommenden Jahr 21,6 Millionen Euro (2026: 15 Millionen Euro) vorgesehen. 19,23 Millionen Euro sollen für den „Internationalen Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ (2026: 20 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Zwölf Millionen Euro (2026: 11,5 Millionen Euro) sollen für den Export grüner und nachhaltiger Umweltinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auch die Ausgaben für den Naturschutz (1604) sollen laut Regierungsentwurf im Kernetat sinken. Für 2027 plant die Bundesregierung mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 141,22 Millionen Euro, das sind 58,24 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert Ein Grund für den niedrigeren Mittelansatz ist, dass für 2027 die Ausgaben für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert werden. Während 2026 noch 60 Millionen Euro veranschlagt waren, ist für 2027 ein Leertitel vorgesehen, der aus zweckgebundenen Einnahmen verstärkt werden kann. Konkret sieht die Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz vor, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Lizenzen für Offshore-Windparks zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden. Laut Ministerium hängt die Höhe der für 2027 geplanten Ausgaben für den Meeresschutz von den Ergebnissen zukünftiger Versteigerungen ab. 43 Millionen Euro stehen für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung bereit. Einen Schwerpunkt im Bereich Naturschutz bilden erneut die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. Für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (1605) sind im kommenden Jahr ebenfalls etwas weniger Ausgaben im Budget des Ministeriums vorgesehen: 149,5 Millionen Euro, also 1,32 Millionen Euro weniger als 2026, sollen dafür bereitgestellt werden. Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt (1613) soll rund 217,1 Millionen Euro (2026: 211,13 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz (1614) 64,64 Millionen Euro (2026: 64,64 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (1615) sollen 73,27 Millionen Euro (2026: 63,36 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 85,54 Millionen Euro (2026: 81,67 Millionen Euro) bereitgestellt werden. Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds Das Umweltministerium bewirtschaftet 2027 zudem mehrere Haushaltstitel im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Regierungsentwurf sollen etwa für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz insgesamt rund 1,17 Milliarden Euro bereitstehen (2026: 821,56 Millionen Euro). Davon soll das Umweltressort rund eine Milliarde Euro ausgeben können, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat rund 170 Millionen Euro. Für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland sind rund 612 Millionen Euro eingeplant (2026: 635 Millionen Euro), für Naturschutz und Klimaanpassung rund 126 Millionen Euro (2026: 50 Millionen Euro). Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind 2027 75 Millionen Euro gegenüber 40 Millionen Euro im Jahr 2026 eingeplant, weitere 208 Millionen Euro sind für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung eingeplant. Für Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Klimaschutz soll das Umweltministerium 25,46 Millionen Euro (2026: 31,1 Millionen Euro) ausgeben dürfen. (sas/hau/08.09.2026)
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BILDTERMIN: Gemeinsame Kranzniederlegung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und der ungarischen Parlamentspräsidentin
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BGH zum Jugendstrafverfahren: Mama hat das letzte Wort
Ein 14-Jähriger wurde zu mehr als drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Doch das LG übersah ein Recht seiner anwesenden Mutter: Auch ihr stand das letzte Wort zu. Warum der BGH deswegen den Strafausspruch, nicht aber den Schuldspruch aufhob.
Kategorien: Juristische Nachrichten
Bewertungsportal muss Erkenntnisse aus Überprüfung offenlegen
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karla_wilken
Di., 08.09.2026 - 13:17
Ein Unternehmen wollte eine negative Bewertung auf einem Portal löschen lassen. Dessen Betreiber forschte nach und fand Widersprüche in den Angaben des Unternehmens. Weil es seine Erkenntnisse aber für sich behielt, gilt es als mittelbarer Störer.
Sonstiges Bürgerliches Recht
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AIDA darf an Storno nicht verdienen
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britta_weichlein
Di., 08.09.2026 - 12:49
AIDA darf einige AGB-Klauseln nicht verwenden. So darf der Kapitän Passagiere nicht entschädigungslos von Bord werfen und Quarantänekosten können den Gästen nicht immer auferlegt werden. Auch einen Teil der Stornobedingungen kritisierte das OLG Rostock.
Sonstiges Bürgerliches Recht
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