Stärkere Grundfinanzierung, die Abschaffung des Jährlichkeitsprinzips und weniger Hürden bei Ausgründungen: In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung haben am Mittwoch, 22. April 2026, Sachverständige Vorschläge zur Entlastung von Wissenschaft und Forschung diskutiert. Unter den Experten bestand Einigkeit über die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen. Anlass der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4221), in dem diese eine Modernisierungsagenda für die Wissenschaft fordern. Diese soll laut der antragstellenden Fraktion eine ganze Reihe von Maßnahmen enthalten, um die Forschung „von kleinteiliger Bürokratie“ zu befreien. So schlagen die Grünen unter anderem eine Bund-Länder-Initiative zur Entbürokratisierung im Wissenschaftsbereich vor, „um Standardisierungen voranzutreiben und einheitliche digitale Schnittstellen und Verfahren zwischen Bund und Ländern zu etablieren“. Zudem solle die angekündigte Weiterentwicklung des Besserstellungsverbots umgesetzt und die Grundfinanzierung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhöht werden. Auch müsse das Forschungsdatengesetz schnellstmöglich vorgelegt werden, um den Austausch von und den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, heißt es in dem Antrag. Einige Sachverständige machten in ihren Eingangsstatements deutlich, dass Bürokratie grundsätzlich einen wichtigen Zweck - auch für Forschung und Wissenschaft - erfüllt. Für Christina Reinhardt, Universitätskanzlerin a.D., sei die Bürokratie „ein Rückgrat der Demokratie“ und spiele eine wichtige Rolle dabei, dass das Vertrauen in staatliches Handeln erhalten bleibe. Auch Andreas Keller, Hauptvorstand bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, betonte, dass Bürokratie nicht „per se eine Zumutung“ sei, sondern auch im Wissenschaftsbereich eine wichtige Funktion erfülle. So sorge sie etwa für Rechtssicherheit und stelle Teilhabe, Partizipation und Mitbestimmung sicher. Bei allen Maßnahmen müsse daher das Credo „Entlastung ja, Deregulierung nein“ gelten, sagte Keller. Optionen zur Bürokratieentlastung Die Sachverständigen nahmen die Anhörung zum Anlass, neben den im Antrag genannten Maßnahmen weitere Optionen zur Bürokratieentlastung auszuführen. Laut Kerstin Burck, Kanzlerin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, braucht es einheitliche Regelungen in der Drittmittelförderung des Bundes und eine Stärkung der Grundfinanzierung der Forschung. Burck warb für ein größeres Vertrauen „in die Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen“: Berichtspflichten müssten deutlich reduziert werden, das Jährlichkeitsprinzip, das die Verwendung von Mitteln über das jeweilige Haushaltsjahr hinaus erschwert, müsse aufgehoben werden und es müsse eine Bereichsausnahme für Wissenschaft im Umsatzsteuerrecht geschaffen werden. Zudem forderte Burck, die Hochschulen in den Ausgestaltungsprozess konkreter Maßnahmen einzubeziehen und sinnvolle Maßnahmen vorrangig umzusetzen. Auch die Universitätskanzlerin a.D., Christina Reinhardt, sprach sich dafür aus, den Hochschulen mehr Eigenverantwortung zuzugestehen. Statt flächendeckender Kontrollen sollten ihrer Ansicht nach Selbstauskünfte und Stichproben genutzt werden. Zudem forderte sie, Projektträger künftig stärker zu kontrollieren und Aufträge etwa nur dann zu vergeben, wenn Projektträger gleichzeitig „ein klares Konzept für Verwaltungsvereinfachung vorlegen“. Auf Nachfrage betonte Reinhardt, es gehe nicht darum, Programme inhaltlich zu verändern, sondern den administrativen Aufwand für die Forschungseinrichtungen zu reduzieren. "Komplexe, zersplitterte, kleinteilige Regulierungsstrukturen" Franziska Hornig, Generalsekretärin der Leopoldina, stellte die Grunddiagnose, dass „komplexe, zersplitterte, kleinteilige Regulierungsstrukturen die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit“ Deutschlands bremsen. Zur Begründung führte sie Beispiele an, wie Bürokratie wissenschaftlichen Fortschritt bremse: So müsse in der Politik ein stärkeres Bewusstsein dafür entstehen, dass bürokratische Vorgaben von außen auch die Bürokratie innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen immer komplexer machten. Inkohärenz und Ebenen, die nicht richtig ineinandergreifen, führten laut Hornig zu weiteren Bürokratielasten. Eine Entbürokratisierung werde nicht gelingen, solange an Forschungseinrichtungen zusätzlich zu Forschung und Lehre weitere Anforderungen gestellt würden, mahnte sie. Deutliche Entlastung für die Wissenschaft kann laut Keller ein Paradigmenwechsel bei der Forschungsfinanzierung bringen, da die Drittmittelförderung viel Zeit und Energie binde. Auch eine grundlegende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes könne Bürokratie abbauen, da Dauerstellen und Mindestlaufzeiten weniger administrativen Aufwand bedeuten würden. Rahmenbedingungen für Ausgründungen Mit bürokratischen Hindernissen beim Forschungstransfer befasste sich Christopher Baum in seinem Eingangsstatement. Der Vorsitzende des Direktoriums des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung in der Charité forderte bessere Rahmenbedingungen für Ausgründungen. Als Beispiel nannte er Wandeldarlehen, die als Instrument der Innovationsförderung weiter ausgedehnt werden sollten: „Wir müssen aufpassen, dass die Rahmenbedingungen in Deutschland nicht schlechter sind als in den direkten Nachbarländern oder globalen Wettbewerbsländern“, sagte Baum. Er betonte außerdem, dass wichtige Impulse von SPRIND bei der Fördermittelverwaltung auch in anderen Bereichen ermöglicht werden müssten. Zudem müsse in Deutschland ein System entstehen, das stärker auf „föderierte Synergien statt einem Wettbewerb der Standorte gegeneinander“ setze. (des/22.04.2026)
Die Deutsche Börse Group und die Wiener Börse AG haben ihre bestehende Technologiepartnerschaft bis Ende 2033 verlängert. Das geben die beiden Börsenbetreiber heute bekannt. Der Handel in Wien und Prag sowie den Partnerbörsen in Budapest, Ljubljana, und Zagreb wird in den kommenden Jahren weiterhin unverändert über das deutsche Handelssystem T7® laufen. Laufende Software-Releases und Hardware-Upgrades halten das Börsensystem funktional und technisch stets auf dem neuesten Stand.
„Wir setzen weiterhin auf ein international etabliertes System mit dem globale Marktteilnehmer bestens vertraut sind. Die Fortsetzung der zuverlässigen Partnerschaft bietet allen Handelsmitgliedern Kontinuität in der Planung und bewährten Zugang zu hocheffizienter Börsen-Technologie“, sagt Christoph Boschan, CEO der Wiener Börse AG.
„Wir freuen uns, der Wiener Börse und ihrem Partnernetzwerk auch in Zukunft eines der leistungsfähigsten und sichersten Börsensysteme zur Verfügung zu stellen. Bei der Weiterentwicklung der Software setzen wir auf höchste Sicherheits- und Industriestandards und treiben die für den modernen Börsenhandel immens wichtige technische Innovation in enger Kooperation mit unseren Hardware-Partnern voran ", sagt Eric Leupold, Leiter des Kassamarktes bei der Deutsche Börse Group.
Der österreichische Aktienmarkt läuft seit 1999 auf dem Handelssystem Xetra® bzw. dem Nachfolger T7®. Mit dem Aufbau des Kooperationsnetzwerkes in Zentral- und Osteuropa betreut die Wiener Börse als Serviceanbieter heute die Systemlandschaft für fünf Märkte. Im Dezember 2010 rollte sie das Handelssystem an der Börse Ljubljana aus. Im November 2012 folgte die Börse Prag, im Dezember 2013 die Börse Budapest und im Juli 2017 die Börse Zagreb.
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