Aktuelle Nachrichten

BVerwG 4 CN 2.25 - Urteil - Kontrolle des Abwägungsvorgangs beim Erlass von Erhaltungssatzungen

BVerwG Nachrichten - 08.09.2026
Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Abwägungsgebot; Mitwirkung Dritter; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

BVerwG 6 C 3.25 - Urteil - Inhalt und Umfang der Verpflichtung zur Gewährung von offenem Netzzugang zu Leerrohren im geförderten Telekommunikationsnetz

BVerwG Nachrichten - 08.09.2026
Streitbeilegungsverfahren; offener Netzzugang; Open Access; Netzbetreiber; Breitbandförderung; gefördertes Telekommunikationsnetz; Zugang zu Leerrohren; Mehrfachrohr; Speed-Net-Rohrverband; Rohr-in-Rohr-System; Bestandsinfrastruktur; Glasfaserkabel; Kapazitätserschöpfung; Erweiterung der Infrastruktur; Kosten für Angebotslegung; Verhältnismäßigkeit; Verursacherprinzip; Förderrichtlinien; EU-Breitbandleitlinien; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Mehr Planungssicherheit beim Wärmeplanungsgesetz gefordert

Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Dienstag, 8. September 2026, erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Aufwand kleiner Kommunen reduziert werden. Die Wärmeplanung (WPG) wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Ziel ist, die Wärmeplanung der Kommunen so aufzustellen, dass die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vollständig auf Treibhausgasneutralität umgestellt ist. Mit der Novelle soll nun ein neues, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner geschaffen werden. Hierdurch sollen der mit der Wärmeplanung verbundene Aufwand und die Verfahrensdauer stark reduziert werden. Es handelt sich um ein optionales Verfahren, von dem die Kommunen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. "Auskömmlichen Belastungsausgleich sicherstellen" Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Erneuerbare Energien beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, gab zu bedenken, dass "die Novelle laufende Planverfahren in nahezu allen Bundesländern berührt". Die Einführung der kleinen Wärmeplanung dürfe sich auf keinen Fall negativ auf bereits in der Entstehung befindliche Wärmepläne und die bestehenden Belastungsausgleichszahlungen der Länder auswirken. Für die Fortschreibung der Wärmepläne sowie für die neu eingeführte Kälteplanung sei ein auskömmlicher Belastungsausgleich sicherzustellen. Die Wahlmöglichkeit der planungsverantwortlichen Stelle zwischen dem regulären Verfahren, dem landesrechtlichen vereinfachten Verfahren nach Paragraf 22 des Wärmeplanungsgesetzes und der kleinen Wärmeplanung nach den Paragrafen 22a und 22b des Gesetzentwurfs sei ein richtiger Ansatz und dürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Im Sinne der Einheitlichkeit solle das vereinfachte und verkürzte Verfahren auch für Gemeinden bis 15.000 Einwohner offen bleiben, forderte Bode. Bessere Planungssicherheit verlangt Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München (SWM), verlangte eine bessere Planungssicherheit im Hinblick auf Maßnahmen der Wärmewende. "In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll", beschrieb Lerchl die Lage. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erforderten jedoch Investitionen in Milliardenhöhe. Voraussetzung hierfür seien verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. "Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage gestellt", sagte Lerchl. Die Wärmewende könne nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent ineinandergriffen. Dafür seien insbesondere drei Stellhebel entscheidend, "nämlich die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen", sagte er. "Besonderheiten industrieller Wärmesysteme berücksichtigen" Manuela Pieper, Expertin für Energieeffizienz, Energiesteuern und Prozesswärme beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), sieht Anpassungsbedarf beim Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes. "Die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung zeigen, dass zahlreiche Regelungen maßgeblich an den Strukturen kommunaler Wärmenetze ausgerichtet sind und die Besonderheiten industrieller Wärmesysteme nur unzureichend berücksichtigen", sagte Pieper. Aus Sicht des VCI sollten industrielle Prozessdampfnetze daher grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes ausgenommen werden. Zudem solle die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anerkannt werden. Vergleichbar mit der bereits bestehenden Regelung für Grubengas (Paragraf 3 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes) handele es sich ebenfalls um Wärmeerzeugung aus Stoffströmen, deren Entstehung unvermeidbar und deren Verwertung rechtlich geboten sei. Ohne die energetische Nutzung müssten die entsprechenden Gase vielfach abgefackelt werden, was weder energie- noch klimapolitisch gewünscht sei. "Qualität und Aussagekraft von Wärmeplänen steigern" Andreas Klingemann, Abteilungsleiter Wärme beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, dass auch bei der "kleinen Wärmeplanung" die Beteiligung der Energieversorger, der Netzbetreiber sowie weiterer Akteure "weiterhin gesichert beziehungsweise gestärkt werden muss". Schließlich entfielen bis zu 80 Prozent des Aufwands der Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Wärmeplanung dürfe nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe werden. Grundsätzlich müssten die Qualität und die Aussagekraft von Wärmeplänen erhalten und noch weiter gesteigert werden. "Die Wärmewende ist kein Selbstläufer und bedarf neben der Koordinierung auch einer soliden und weitsichtigen Planung", sagte Klingemann. Aufgrund zahlreicher Änderungen bei der Wärmeplanung und im Gebäudemodernisierungsgesetz spricht sich der BDEW für eine zeitnahe große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aus. Ziel solle es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung auch unter Aufnahme der praktischen Erfahrungen bei der realen Umsetzung dieser Planungen weiterzuentwickeln. "Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften nicht reduzieren" "Wir begrüßen, dass kleine Kommunen mit der Einführung der kleinen Wärmeplanung entlastet werden sollen und anerkannt wird, dass sie angesichts limitierter finanzieller und personeller Ressourcen stark belastet sind", sagte Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik Bündnis Bürgerenergie. Er warnte, dass gemeinschaftlichen Wärmenetzen als lokale Versorgungslösung für kleine Kommunen, in denen kein Stadt- oder Gemeindewerk tätig ist, drohe, "ohne Not außen vor zu bleiben". In Hinblick auf eine angestrebte Entlastung der Kommunen solle die Beteiligung von Akteuren wie Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) nicht reduziert, "sondern auf alle Kommunen ausgeweitet werden", forderte Uphoff. Außerdem sollten Wärmegemeinschaften in der nationalen Gesetzgebung besondere Berücksichtigung finden. Bei gemeinschaftlichen Nahwärmenetzen handele es sich um kleinere, nicht gewinnorientierte Projekte. "Sie erschließen ländliche Räume, die für kommerzielle Versorger wirtschaftlich unattraktiv sind", so Uphoff. Daher sollten Wärmegemeinschaften und Nahwärmenetze durch eigene Definitionen rechtlich sichtbar gemacht werden. "Bundesweit einheitliche Vorabauswertung bereitstellen" Frederik Digulla von der Stiftung Denkfabrik Klimaneutraliät teilte die Einschätzung, dass die geltende Wärmeplanung für kleine Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine Überforderung darstellen könne. Um den Erfüllungsaufwand für Kommunen unter 15.000 Einwohnern dennoch niedrig zu halten, solle über den nach Paragraf 24 Absatz 4 vorgesehenen Datenraum Wärmeplanung eine bundesweit einheitliche Vorabauswertung als standardisierte Planungsgrundlage bereitgestellt werden. Diese erfolge auf Basis der verfügbaren Daten zu Wärmebedarfen, Bebauungsstruktur und Wärmeliniendichten. "Diese Planung kann von Kommunen übernommen oder verfeinert und angepasst werden", sagte er. Die Kombination aus zentral bereitgestellter Vorauswertung und verbindlicher Mindestmethodik halte den Aufwand für die einzelne Kommunen gering und sichere gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Pläne. "Erleichterungen dürfen nicht zulasten der Klimaschutzziele gehen" Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin für Energie und Klima bei Greenpeace, machte deutlich, dass die Erleichterungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung "nicht zulasten der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele gehen" dürften. Dies betreffe sowohl das verbindliche Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 als auch die zwingend vorgeschriebene Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. "Deutschland droht in diesem Jahr erstmals sein gesetzliches Klimaziel insgesamt zu verfehlen", sagte Mundhaas. Dabei sei es wichtig, dass die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität weiter ausgebaut werde. Um das herzustellen, fordert Greenpeace vor allem eine verlässliche Strategie für den schnellen und koordinierten Umstieg von fossiler zu erneuerbarer Wärmeversorgung sowie die "ersatzlose Streichung der Ausweisung von Prüfgebieten für Wasserstoff und grünes Methan im vereinfachten Verfahren, weil damit der notwendige Gasnetzausstieg blockiert werde und "immense finanzielle Risiken auf die privaten Haushalte abgewälzt werden", warnte Mundhaas. (nki/08.09.2026)

BGBl. 2026 I Nr. 61

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren vom 10. März 2026

Linke thematisierten geplantes Vergesellschaftungsverbot

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Linke thematisiert das geplante Vergesellschaftungsverbot in einer Kleinen Anfrage.

Grüne fragen nach Arbeit der Mietrechtskommission

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Auskunft über den Stand der Arbeiten der von der Bundesregierung eingesetzten Expertinnengruppe Mietrecht.

216 neue Verfahren beim Generalbundesanwalt

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 216 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer Regierungsantwort auf AfD-Anfrage hervor.

Haushalt 2027: Etat des Bundesverfassungsgerichts steigt

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind für das Bundesverfassungsgericht Ausgaben in Höhe von 49,1 Millionen Euro vorgesehen.

Haushalt 2027: Justizetat leicht unter Vorjahresniveau

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,21 Milliarden Euro vorgesehen.

Bundesrat will Änderungen am Menschenhandelsstrafrecht

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat verlangt Änderungen an der Reform des Menschenhandelsstrafrechts. Die Bundesregierung weist die meisten Vorschläge zurück.

Deutschland: Rolle der VAE im Sudan und Repression im Inland offen ansprechen

Click to expand Image Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz und der Präsident der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohamed bin Zayed al-Nahyan, während eines Mittagessens im Rahmen des G7-Gipfels im französischen Evian am 16. Juni 2026. © Ammar Abd Rabbo-Pool/SIPA/2606161433 (Sipa via AP Images)

(Berlin, 8. September 2026) - Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und andere hochrangige deutsche Regierungsvertreter*innen sollten bei ihren Treffen mit dem Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Zayed Al Nahyan, am 10. September 2026 in Berlin die Menschenrechtsbilanz der VAE sowie deren Rolle in regionalen Konflikten öffentlich thematisieren, so Human Rights Watch heute.

„Die fehlende Bereitschaft der Bundesregierung, die fatale Rolle der VAE im Sudan öffentlich anzusprechen, ist zutiefst besorgniserregend“, sagte Philipp Frisch, Deutschland-Direktor von Human Rights Watch. „Deutschland hat sich maßgeblich für robuste Untersuchungen der Vereinten Nationen zu den Gräueltaten im Sudan eingesetzt und Anfang dieses Jahres eine bedeutende Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung die verheerende Rolle der VAE im Sudan nicht anspricht und damit de facto einen Freibrief für weitere Übergriffe ausstellt.“

Die Untersuchungsmission der Vereinten Nationen für den Sudan, zu deren Einrichtung Deutschland 2023 beigetragen hat, veröffentlichte am 1. September 2026 einen Bericht, der die Unterstützung der Vereinigten Arabischen Emirate für die Rapid Support Forces (RSF), eine der Konfliktparteien im seit April 2023 andauernden Krieg um die Kontrolle des Sudan, dokumentiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die RSF für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie weitere schwere Übergriffe verantwortlich ist, die nach Einschätzung der UN-Ermittler*innen „Merkmale eines Völkermords“ aufweisen.

Die UN-Ermittler*innen kamen zu dem Ergebnis, dass „Personen und Einrichtungen, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig, dort registriert oder mit ihnen verbunden sind, eine bedeutende Rolle in Netzwerken spielten, die an der Rekrutierung, Finanzierung, dem Transport und dem Einsatz ausländischer Militärdienstleister sowie an der Bereitstellung militärischer Unterstützung zugunsten der Rapid Support Forces beteiligt waren“. Die VAE weisen diese Vorwürfe zurück.

Human Rights Watch kam in einem Bericht vom Mai 2026 zu dem Schluss, dass das in Abu Dhabi ansässige Sicherheitsunternehmen Global Security Services Group seit 2024 Hunderte kolumbianische private Militärdienstleister angeworben hat, die im Sudan an der Seite der Rapid Support Forces eingesetzt wurden. Diese privaten Militärdienstleister befanden sich im Oktober 2025 in El Fasher, der Hauptstadt von Nord-Darfur, als die RSF die Stadt einnahmen und dort weitreichende Gräueltaten verübten.

Human Rights Watch hat Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Rolle der Global Security Services Group und ihres Geschäftsführers Mohamed Hamdan al-Zaabi zu untersuchen, um gezielte Sanktionen gegen sie zu prüfen. Zudem fordert die Organisation die EU-Staaten auf, ein EU-weites Waffenembargo gegen die VAE zu verhängen und deren Unterstützung für die Rapid Support Forces öffentlich zu verurteilen.

Human Rights Watch dokumentiert seit Langem die umfassende Repression kritischer Stimmen in den VAE, die weitreichenden Einschränkungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie schwerwiegende Misshandlungen von Migrant*innen, auch während des regionalen Konflikts mit Iran. Die emiratischen Behörden gehen mit Strafverfolgung und langjährigen Haftstrafen gegen Dissident*innen, Aktivist*innen und Regierungskritiker*innen vor.

Im Jahr 2025 bestätigten Gerichte in den VAE die unfairen Schuldsprüche gegen 83 Menschenrechtsverteidiger*innen und Dissident*innen im zweitgrößten Massenprozess der Geschichte des Landes. Unter den Verurteilten befindet sich auch der prominente Menschenrechtsverteidiger Ahmed Mansoor, der seit 2017 inhaftiert ist und wegen seiner Menschenrechtsarbeit zu mehreren langjährigen Haftstrafen verurteilt wurde.

Medienberichten zufolge wollen Deutschland und die VAE während des bevorstehenden Besuchs eine umfassende Investitionspartnerschaft bekannt geben. Außerdem sind Treffen mit deutschen Rüstungsunternehmen sowie ein Staatsbankett vorgesehen. Nach Auffassung von Human Rights Watch dürfen Deutschlands Bemühungen, die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Beziehungen zu den VAE auszubauen, nicht zulasten einer klaren Haltung zu den schweren Menschenrechtsverletzungen innerhalb des Landes und der Rolle der VAE bei Übergriffen in bewaffneten Konflikten gehen.

„Wie können deutsche Spitzenpolitiker allen Ernstes bin Zayed den roten Teppich ausrollen und die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit den VAE vertiefen, während die Emirate gleichzeitig Gräueltaten im Sudan befeuern?“, so Frisch. „Deutschland sollte unmissverständlich erklären, dass es bereit ist, Sanktionen gegen emiratische Akteure zu verhängen, die Waffen und Kämpfer zur Unterstützung der Gräueltaten im Sudan bereitstellen. Zudem sollte die Bundesregierung die Freilassung von Ahmed Mansoor und anderen zu Unrecht inhaftierten Kritiker*innen fordern.“

Kategorien: Menschenrechte

Non-physical products and a new shift in industrial design protection in Vietnam

Dentons Insights - 08.09.2026

Vietnam: In this context, the Intellectual Property Law 2005, amended in 2025 ("IP Law"), has recorded an important step forward when adding an industrial design protection mechanism for non-physical products.

Dentons advises DiversiTech on the acquisition of MC Distribution

Dentons News - 08.09.2026

Dentons has advised DiversiTech, a global leader in the manufacturing and distribution of components, accessories and solutions for the heating, ventilation, air conditioning, and refrigeration (HVAC/R) as well as plumbing industries, on its acquisition of MC Distribution, a French company specialized in the distribution of HVAC products.

Dentons advises on multi-million pound wind energy debt financing package

Dentons News - 08.09.2026

Dentons has advised the lenders, Santander UK and Rabobank, on an £80 million senior debt package for the 45 MW Carno 3 wind farm in North Wales. 

Dentons appointed to Government's legal panel for public sector

Dentons News - 08.09.2026

Dentons has been named as a supplier on Government Commercial Agency's (GCA) RM6374 Legal Panel for Public Sector framework.

Amendments to Ukraine’s grid connection rules: Flexible connection, cable pooling and BESS tariff calculation

Dentons Insights - 08.09.2026

Ukraine: A recently passed package of amendments to Ukraine’s grid connection procedures may create additional flexibility for grid access, enable more efficient hybrid project configurations and change the economics of co-located BESS projects, but they also introduce technical, tariff and compliance requirements that should be reflected in project structuring, due diligence and financial modeling.

Can a board delegate a decision to an algorithm without delegating its accountability?

Dentons Insights - 08.09.2026

Nigeria: Artificial intelligence (“AI”) is moving rapidly from experimentation into ordinary business operations. Companies increasingly use algorithms to assess creditworthiness, detect fraud, price products, screen candidates, manage investments and identify compliance risks. This raises a fundamental corporate-governance question: when a board authorises an algorithm to make or materially influence a corporate decision, who remains accountable for the outcome?

Navigating AI Governance in Nigeria: Current regulatory landscape and business considerations

Dentons Insights - 08.09.2026

Nigeria: Artificial Intelligence ("AI") is increasingly being adopted across industries in Nigeria, creating significant opportunities for innovation, efficiency and growth. Although Nigeria has not yet enacted AI-specific legislation, organisations deploying AI technologies must navigate an evolving regulatory landscape shaped by data protection, consumer protection, cybersecurity and sector-specific regulatory requirements.

Powered by Dentons – September 2026

Dentons Insights - 08.09.2026

CEE: In this September 2026 edition, we examine key industry trends, significant issues, legislative developments, and how they translate into risks, challenges and opportunities for all stakeholders involved in the transition of the energy sector in the CEE region.