Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
OLG Braunschweig veruteilt Frau wegen Internetkommentar: Wer Putins Krieg billigt, stört öffentlichen Frieden in Deutschland
Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt.
OpenAI verstärkt Offensive im Legal Tech Bereich mit Ironclad Gründer
OpenAI baut seine Aktivitäten im Legal Tech Bereich weiter aus und hat Jason Boehmig, Mitgründer der Vertragsmanagement Plattform Ironclad, als Verantwortlichen für den neuen Geschäftsbereich Legal verpflichtet. Damit verstärkt das Unternehmen seine Ambitionen im schnell wachsenden Markt für KI-gestützte Rechtslösungen und positioniert sich zunehmend im Wettbewerb mit anderen Technologieanbietern, die bereits spezialisierte Angebote für Kanzleien und Unternehmensrechtsabteilungen entwickelt haben.
Erfahrener Legal Tech Unternehmer wechselt zu OpenAI
Boehmig gründete Ironclad im Jahr 2014 gemeinsam mit Cai Wangwilt. Zuvor war er als Wirtschaftsanwalt bei Fenwick & West tätig. Unter seiner Führung entwickelte sich Ironclad zu einem der bekanntesten Anbieter für digitales Vertragsmanagement.
Zum Beginn seiner neuen Tätigkeit betonte Boehmig, dass sich die Rechtsbranche in einer Phase tiefgreifender Veränderungen befinde. Kanzleien würden ihre Organisationen für die kommenden Jahrzehnte neu ausrichten, während General Counsel und Legal Operations Teams verstärkt die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz prüfen. Gleichzeitig wachse das Engagement von Anwaltskammern, Pro Bono Organisationen und Legal Tech Unternehmen für einen verantwortungsvollen Einsatz der Technologie.
Eigene Lösungen für juristische Anwendungsfälle erwartet
Die Verpflichtung von Boehmig gilt als deutliches Signal für den Ausbau von OpenAIs Aktivitäten im Rechtsmarkt. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass das Unternehmen künftig spezialisierte KI-Lösungen für juristische Arbeitsabläufe entwickeln wird. Diskutiert wird unter anderem eine mögliche Produktlinie unter dem Namen „Codex for Legal“ (wir berichteten darüber neulich), die Rechtsabteilungen und Kanzleien bei Recherche, Dokumentenprüfung und weiteren juristischen Prozessen unterstützen könnte.
Wettbewerb im Rechtsmarkt gewinnt an Dynamik
Der Markt für KI im juristischen Umfeld entwickelt sich derzeit mit hoher Geschwindigkeit. Kanzleien, Rechtsabteilungen und Verlage investieren zunehmend in entsprechende Technologien, während große Technologiekonzerne ihre Angebote immer mehr auch auf juristische Anwendungsfälle ausrichten (siehe dazu auch Anthropic greift mit „Claude for Legal“ nach dem Kernmarkt der Rechtsberatung). Die Verpflichtung von Jason Boehmig unterstreicht, dass OpenAI in diesem Marktsegment künftig eine deutlich stärkere Rolle einnehmen möchte.
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EuGH zur Freizügigkeitsrichtlinie: Scheinehe-Ermittlungen auch nach Verleihung der Unionsbürgerschaft möglich
Ein Mann in Irland ging laut Behörden eine Scheinehe ein und erlangte die Unionsbürgerschaft. Später sollte ihm dies rückwirkend aberkannt werden. Der EuGH lässt diese Möglichkeit in gewissen Grenzen zu.
Sächsisches OVG zu CSD Dresden: Wann Feiern auch Demonstrieren ist
Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.
EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen": Bett, Brot und Seife reichen nicht
Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.
Umweltminister beruft sich auf Haftungsfreistellung: Mecklenburg-Vorpommern für Tierquälerei an "Timmy" verantwortlich?
Die Geschichte um den inzwischen verstorbenen Wal "Timmy" könnte juristische Schritte nach sich ziehen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister lässt sich von etwaigen Ermittlungen wegen des Wal-Transports nicht nervös machen.
LG Koblenz zu Unfall-Hybrid: Abgeschleppt auf 38.000 Euro teuren "Parkplatz"?
Nach einem Unfall stellte ein Abschleppdienst ein Hybridfahrzeug wegen Brandgefahr auf einen Quarantänestellplatz und verlangte später mehr als 38.000 Euro Standgeld extra. Das LG Koblenz hielt nur einen Bruchteil davon für berechtigt.
Agentic First: Warum wir eine Kanzlei vom Request bis zum Produkt neu bauen
Wenn heute über Künstliche Intelligenz in der Rechtsbranche gesprochen wird, geht es fast immer um dasselbe: Wie bringen wir ein neues Werkzeug in eine bestehende Kanzlei? Welches Tool kaufen wir ein, welchen Workflow ergänzen wir, wo sparen wir ein paar Stunden? Das sind legitime Fragen, aber es sind die Fragen einer Welt, die KI als Zusatz begreift. Als etwas, das man oben aufsetzt, nachdem die eigentliche Maschine längst gebaut ist.
Wir bei Compound Law haben uns von Anfang an eine andere Frage gestellt: Wie würde eine Kanzlei aussehen, wenn man sie heute, mit den Werkzeugen von heute, von Grund auf neu denken würde? Nicht eine Kanzlei mit KI, sondern eine Kanzlei, deren Betriebssystem von der ersten Zeile an agentisch gedacht ist. Wir nennen dieses Prinzip Agentic First. Es ist kein Feature und kein Marketingbegriff, sondern die Art, wie bei uns juristische Arbeit entsteht.
Was „Agentic First“ wirklich bedeutet
Agentic First heißt für uns: Jeder Schritt unserer Arbeit ist von vornherein so gestaltet, dass KI-Agenten ihn ausführen, vorbereiten oder verbessern können, und der Mensch genau dort eingreift, wo seine Urteilskraft den größten Unterschied macht. Wir automatisieren nicht einzelne Aufgaben in einem ansonsten klassischen Kanzleibetrieb. Wir bauen den Betrieb selbst als ein System aus Menschen und Agenten, die ineinandergreifen.
Der Unterschied ist fundamental. Wer KI nachträglich in alte Prozesse einbaut, bekommt eine etwas schnellere Version des Alten. Wer von vornherein agentisch denkt, kann Dinge tun, die im alten Modell nicht vorgesehen waren: Wissen aus jedem Mandat strukturiert in das nächste tragen, wiederkehrende Muster nicht nur erkennen, sondern in eigene Werkzeuge gießen. Die Architektur entscheidet, was möglich ist, nicht das einzelne Tool.
Die Architektur: vom Eingang bis zum Output
Am greifbarsten wird das, wenn man unserem Weg folgt, den eine Mandantenanfrage bei uns nimmt.
Eingang. Jede Anfrage, ob Vertrag, Compliance-Frage oder arbeitsrechtliches Thema, läuft bei uns in eine strukturierte Aufnahme. Schon hier ordnet das System ein: Worum geht es, welche Dokumente hängen dran, welcher Kontext aus der bisherigen Zusammenarbeit ist relevant? Wir starten nicht bei null, sondern mit dem gesammelten Wissen über das Unternehmen, seine Branche und seine bisherigen Fälle.
Bearbeitung. Aus der Aufnahme heraus arbeiten Agenten die Anfrage vor: Sie recherchieren, ziehen einschlägige Normen und Präzedenzfälle heran, erstellen erste Entwürfe, prüfen Vertragsklauseln gegen unsere Standards. Was entsteht, ist kein fertiges Mandantenergebnis, sondern eine hochwertige Vorlage, auf der unsere Anwältinnen und Anwälte aufsetzen.
Loops. Hier liegt der eigentliche Kern. Zwischen Mensch und System läuft eine Schleife: Die juristische Prüfung korrigiert, schärft, verwirft, ergänzt, und jede dieser Korrekturen fließt zurück. Das Ergebnis wird nicht nur besser, das System lernt, warum es besser wird. Eine Klausel, die ein erfahrener General Counsel anders formuliert, ein Argument, das in der Recherche fehlte, ein Risiko, das übersehen wurde: All das wird nicht einmalig behoben, sondern in die Architektur zurückgespielt. Beim nächsten ähnlichen Fall ist es bereits Teil der Vorlage.
Automatisierung. Aus diesen Schleifen kristallisiert sich mit der Zeit heraus, was sich wirklich wiederholt, und genau das automatisieren wir, nicht spekulativ, sondern beweisgestützt durch bereits bearbeitete Fälle. Standardvorgänge, die früher jeden Anwalt Zeit kosteten, werden zu verlässlichen, geprüften Bausteinen. Die freigewordene Zeit fließt dorthin, wo sie zählt: in die schwierigen, strategischen, unternehmenskritischen Fragen.
Output und zurück. Das geprüfte Ergebnis geht an den Mandanten. Aber der Kreis schließt sich nicht beim Versand. Was wir gelernt haben, pushen wir zurück ins System: in die Vorlagen, in die Automatisierungen, in das Kontextwissen über den Mandanten. Jeder Fall macht den nächsten besser. Eine klassische Kanzlei wird mit jedem Mandat erfahrener in den Köpfen einzelner Anwälte. Wir werden mit jedem Mandat besser als Organisation.
Warum wir das können
Eine solche Architektur baut man nicht nebenbei. Sie verlangt, dass juristische Exzellenz und technologische Tiefe gleichberechtigt am selben Tisch sitzen, nicht als Dienstleister und Auftraggeber, sondern als Gründerteam.
Marko und Mohit bringen genau diese technologische DNA mit. Beide gehörten zur Frühphase von Trade Republic, einem der prägendsten europäischen Fintechs der letzten Jahre: Marko als erster Product Hire, Mohit als erster Engineering Lead. Sie wissen, wie man aus einer Idee ein Produkt baut, das Millionen Menschen verlässlich nutzen, und wie man Systeme entwirft, die mit dem Unternehmen skalieren, statt es zu bremsen. Komplexe, regulierte Prozesse in robuste Architektur zu übersetzen, das ist exakt das, was eine Kanzlei braucht, die mehr sein will als die Summe ihrer Stunden.
Auf der juristischen Seite steht die Erfahrung aus beiden Welten, die unsere Mandanten verbindet: erst die Schule einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, Gleiss Lutz, dann fünf Jahre als General Counsel in einem wachsenden Scale-up. Diese Doppelperspektive, die Präzision der Großkanzlei und der Pragmatismus der internen Rechtsabteilung, prägt, wie wir Recht denken. Wir kennen die kompromisslose Anforderung an Qualität und den Alltag eines Unternehmens, das nicht auf ein Gutachten warten kann, sondern Antworten braucht, um weiterzubauen.
Diese Mischung ist kein Zufall, sondern Voraussetzung. Ohne tiefes Tech-Verständnis bleibt KI in der Kanzlei ein eingekauftes Tool, das niemand wirklich beherrscht. Ohne tiefe juristische Erfahrung wird Automatisierung gefährlich. Wir bauen beides in dieselbe Organisation und denken die Kanzlei deshalb agentisch, statt sie nur digital zu lackieren.
Vom Service zum Produkt
Der vielleicht spannendste Effekt dieser Architektur zeigt sich dort, wo Beratung aufhört, ein einmaliger Service zu sein, und anfängt, ein Produkt zu werden.
Ein Beispiel aus unserer Arbeit mit einem Mandanten aus der Solarbranche. Wie viele schnell wachsende Unternehmen stand er vor einer Aufgabe, die einzeln juristisch nicht schwierig, in der Masse aber kaum beherrschbar war: das Management einer Vielzahl gleichgelagerter Ansprüche, Claim Management im besten Sinne. Jeder Fall folgte demselben Muster und verlangte dieselbe Sorgfalt; in Summe band das enorme Ressourcen.
Eine klassische Kanzlei hätte diese Fälle abgerechnet, Stunde um Stunde, Fall um Fall. Wir haben stattdessen genau das getan, wofür unsere Architektur gemacht ist: das wiederkehrende Muster erkannt, in den Loops geschärft und daraus ein maßgeschneidertes Werkzeug gebaut, das die Fälle strukturiert verarbeitet, und das wir dem Mandanten über ein Dashboard direkt zur Verfügung stellen. Er sieht nicht mehr nur unser Ergebnis, sondern den Stand jedes Vorgangs, kann steuern und behält den Überblick. Aus einer Dienstleistung ist eine Lösung geworden, die im Unternehmen lebt.
Das ist die logische Konsequenz von Agentic First: Wer juristische Arbeit als System begreift, kann aus Service an der richtigen Stelle ein Produkt machen: eine Komplettlösung aus Beratung und Werkzeug. Für den Mandanten heißt das schnellere Bearbeitung, mehr Transparenz und Kosten, die nicht mit jedem Fall linear weiterwachsen.
Was sich nicht ändert: die Qualität
Ein Punkt ist uns dabei wichtig: Die Technologie ist bei uns kein Produkt für den Mandanten und kein Selbstzweck, sondern ein interner Hebel. Jedes Ergebnis, das unser Haus verlässt, ist von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten, von General Counsels, geprüft. Die Architektur macht uns schneller, günstiger und skalierbarer; das Qualitätsversprechen bleibt unangetastet.
Genau das trägt unsere Positionierung als externe Rechtsabteilung für wachsende Unternehmen: integriert statt punktuell, mit festen Ansprechpartnern, einer Antwortzeit von einer Stunde und transparenten Festpreisen, die sich an den Kosten eines internen Legal Counsels orientieren, nicht an klassischen Kanzleistundensätzen.
Ein Ausblick
Die Rechtsbranche steht an einem Wendepunkt. Die spannende Frage ist nicht mehr, ob KI die juristische Arbeit verändert, sondern wie tief man bereit ist, die eigene Organisation dafür neu zu denken. Man kann KI als schnelleres Pferd benutzen. Oder man kann das Auto bauen.
Wir haben uns für Letzteres entschieden, nicht aus Technikbegeisterung, sondern weil wir überzeugt sind, dass wachsende Unternehmen eine Rechtsberatung verdienen, die mit ihnen Schritt hält: schnell, integriert, verlässlich und mit jedem Fall ein Stück besser. Agentic First ist für uns kein Endpunkt, sondern ein Anfang. Und wir bauen jeden Tag daran weiter.
Autor: Julian Jantze ist Gründer von Compound Law, einer AI-First-Kanzlei für wachsende Unternehmen. Als ehemaliger General Counsel von Zenjob begleitete er das Unternehmen durch Finanzierungsrunden, internationale Expansion und die Transformation zur SE. Bei Compound Law verbindet er Kanzlei- und Inhouse-Erfahrung mit dem Ziel, Rechtsberatung durch Technologie neu zu denken.
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"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz": Sachsen will Politikerbeleidigung abschaffen
Nach "Schwachkopf", "Pinocchio" und "Lügenfritz": Sollte die Politikerbeleidigung im § 188 StGB gestrichen werden? Sachsens Justizministerin fordert zum Schutz der Meinungsfreiheit eine "grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte".
ChatGPT wird genutzt, doch oft ohne Plan. Zeit für Struktur im juristischen Einsatz.
ChatGPT ist in Kanzleien längst angekommen. Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob KI eingesetzt wird, sondern wie. Orientierung bietet die seit 2023 etablierte Webinar-Reihe „ChatGPT für Juristen“ der Fachseminare von Fürstenberg, an der bereits über 1.700 Teilnehmende mitgewirkt haben.
Rechtsanwalt und Legal Tech Experte Tom Brägelmann arbeitet im Live-Webinar direkt in ChatGPT – ohne vorbereitete Demos, ohne KI-Show. Inhalte entstehen in Echtzeit und werden realistisch eingeordnet.
Das Webinar zeigt unter anderem:
- welche Anwendungsfälle sich im Kanzlei- und Rechtsabteilungsalltag bewährt haben
- wie juristische Prompts sinnvoll aufgebaut werden
- wie KI-Tools in bestehende Arbeitsprozesse eingebunden werden können
- welche Rolle Microsoft Copilot und fortgeschrittenes Prompt Engineering spielen
- wo die Grenzen aktueller KI-Chatbots liegen
Das Format besteht aus zwei Live-Modulen à jeweils 2 ½ Stunden im Wochenabstand. Nach dem zweiten Modul und einem kurzen Abschlusstest erhalten Teilnehmende ein Zertifikat zum Legal Prompt Engineer.
Termine (Live-Webinar):25. Juni 2026 (Modul I)
02. Juli 2026 (Modul II)
-> Live dabei sein: Hier weitere Details zum Webinar
Der Beitrag ChatGPT wird genutzt, doch oft ohne Plan. Zeit für Struktur im juristischen Einsatz. <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .
Tierbesitzer teilweise erfolgreich vor dem VG Augsburg: Gemeinde bleibt auf Kosten für Giftschlangen sitzen
Neun Giftschlangen stellte eine Gemeinde bei einem Mann sicher. Dieser sollte die Kosten für die Unterbringung in der Auffangstation tragen, doch die Ermessensausübung war fehlerhaft, meint das VG Augsburg. Es gab nämlich gar keine.
BAG zum Zwangsgeld nach Vergleich: Vereinbarung über Arbeitszeugnis ist vollstreckbar
Bei einem Vergleich im Kündigungsschutzprozess wird oft ein wohlwollendes Zeugnis vereinbart. Wird das dann nicht erteilt, kann der Ex-Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung betreiben, so das BAG.
Harvey integriert KI-Modelle von Mistral in seine Plattform
Der Legal KI Anbieter Harvey hat eine Partnerschaft mit dem französischen KI-Unternehmen Mistral bekannt gegeben. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die Modelle der Mistral-Familie künftig auf der Harvey-Plattform verfügbar sein. Damit erweitert Harvey sein Multi-Model-Angebot um einen weiteren führenden Anbieter für Künstliche Intelligenz.
Mistral hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiger Akteur im KI-Markt etabliert und gilt insbesondere als Vorreiter bei der Entwicklung sogenannter Open-Weight-Modelle. Diese ermöglichen Unternehmen mehr Transparenz darüber, wie moderne KI-Systeme entwickelt und bewertet werden. Die Modelle zeichnen sich laut Harvey durch hohe Leistungsfähigkeit, effiziente Ausführung, die Verarbeitung sehr großer Kontextfenster sowie starke Mehrsprachigkeitsfunktionen aus, Eigenschaften, die insbesondere für juristische Teams mit umfangreichen Dokumentensammlungen, verschiedenen Rechtsordnungen und mehreren Sprachen relevant sind.
Harvey verfolgt einen Multi-Model-Ansatz und kombiniert verschiedene Foundation-Modelle auf einer Plattform. Aufgaben werden dabei automatisch an das jeweils am besten geeignete Modell weitergeleitet. Durch die Integration von Mistral will das Unternehmen seinen Kunden mehr Auswahl bieten und die Flexibilität sowie Ausfallsicherheit seiner KI-Infrastruktur weiter stärken.
Die Ankündigung folgt auf die Eröffnung eines Harvey-Büros in Paris und unterstreicht die verstärkten Investitionen des Unternehmens in Frankreich und Europa. Nach Angaben von Harvey wächst in der Region die Nachfrage nach KI-Lösungen, die lokale Anforderungen und Modellpräferenzen berücksichtigen.
In den kommenden Monaten wollen Harvey und Mistral gemeinsam neue Möglichkeiten entwickeln, um die globale Rechtsbranche mit erweiterten KI-Funktionen zu unterstützen. Die Mistral-Modelle stehen ab sofort im Rahmen eines Early-Access-Programms für berechtigte Harvey-Kunden in der Europäischen Union zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können den Zugang über ihren Harvey-Ansprechpartner beantragen. Die allgemeine Verfügbarkeit in den USA und Australien soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
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Richterliche Verfügung falsch verstanden?: Justizwachtmeister fordern Jüdin auf, Davidstern-Kette abzulegen
In einem Strafprozess um einen antisemitischen Aushang muss eine Zuschauerin ihre Davidstern-Kette ablegen. Die Gerichte sprechen von einer "Unklarheit in der Kommunikation" über eine gerichtliche Verfügung und drücken ihr Bedauern aus.
BGH zur Personenbeförderung: Uber X-Mietwagen müssen nach jeder Fahrt zurück zum Firmensitz
Mietwagen von Uber X müssen nach jeder Fahrt zurück zum Betriebsgelände, so steht es im Personenbeförderungsgesetz. Der BGH bestätigte diese Rückkehrpflicht. Europarecht spiele bei diesem rein nationalen Sachverhalt keine Rolle.
Größte Erhebung zum Legal Tech Markt geht in die nächste Runde – Jetzt mitmachen!
Die Rechtsbranche beschäftigt sich mit vielen Fragen: Welche Legal Tech KI Tools setzen sich gegen Claude & ChatGPT durch? Wie viele lizenzierte Tools werden eigentlich wirklich genutzt? Rechnen Kanzleien heute anders ab, weil sie KI nutzen?
Legal Tech Monitor 2026
Der Legal Tech Monitor ist die größte Erhebung zum Legal Tech Markt in Deutschland und soll dabei helfen Antworten zu geben. Für die Umfrage zum Legal Tech Monitor 2026 sollen dabei so viele Meinungen wie möglich gesammelt werden aus den Bereichen Kanzlei, Rechtsabteilung, Legal Tech Anbieter, Investoren und Politik.
Dieses Mal stehen besonders im Fokus:
- Neue Abrechnungsmodelle in Kanzleien durch KI
- Substituierbarkeit von spezialisierten juristischen Tools und generellen KI-Anwendungen (z.B. Claude, ChatGPT)
- Adoption-Quoten: Wer nutzt eigentlich wirklich, was lizenziert ist?
- EU- vs. US-Anbieter
- Vibe Coding in Kanzleien und bei Legal Tech Anbietern
- Fremdbesitzverbot: Verschiebt sich die Stimmung?
Ein Sneak Peek der Studie wird am Legal Tech Day (17.09.2026) in Berlin präsentiert, die vollständige Studie erscheint Ende 2026.
-> Jetzt hier an der Umfrage teilnehmen: Legal Tech Monitor
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LG Frankenthal zu Küchenkauf im Möbelhaus: Eine Unterschrift ist noch kein Vertragsschluss
BGB AT beim Landgericht: Dass beim Vertragsschluss die essentialia negotii vorliegen müssen, zeigt der Fall einer Frau, die zwar für den Kauf einer Küche unterschrieb, gleichwohl aber noch nicht vertraglich gebunden wurde.
LG Köln zu Hinweisen beim Gebrauchtwagenverkauf: "Nicht nachlackierungsfrei und nicht unfallfrei" reicht nicht
Rund 25.000 Euro zahlte eine Frau für einen gebrauchten Audi A4. Das Auto hatte aber massive Vorschäden. Warum Hinweise des Verkäufers nicht ausreichend waren, klärte nun das LG Köln.
Verschärfungen der Migrationspolitik: EU einigt sich auf Abschiebezentren in Drittstaaten
Die EU will mehr Abschiebungen ermöglichen und hat sich auf die umstrittenen Rückkehrzentren in Drittstaaten geeinigt. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.
BayObLG zum öffentlichen Verkehrsraum: Trunkenheitsfahrt ist auch im Parkhaus strafbar
Mit fast zwei Promille wollte ein Mann aus einem Parkhaus herausfahren. Er kam aber nicht weit, weil eine Mitarbeiterin die Schranke sperrte. Strafbar ist das trotzdem, denn er fuhr im öffentlichen Straßenverkehr, so das BayObLG.

