Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.

Juristische Nachrichten

Gesetzentwurf nimmt Familiengerichte in die Verantwortung: Wer Gewalt erlebt, kann sich schneller scheiden lassen

LTO Nachrichten - 22.05.2026

Familiengerichte sollen schneller auf häusliche Gewalt reagieren und Opfer besser schützen. Die große Reform im Umgangs- und Sorgerecht flankiert das BMJV jetzt mit neuen Regeln für das familienrechtliche Verfahren. 

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019: Verfassungswidrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage: Iranische Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster?

LTO Nachrichten - 21.05.2026

2025 wird in Dänemark ein Mann festgenommen. Er soll für den Iran Juden und jüdische Einrichtungen ausgespäht haben - betroffen auch Josef Schuster und Volker Beck. Der GBA erhebt Anklage gegen den Festgenommenen und einen mutmaßlichen Komplizen.

BGH zur Diskriminierung im Gesundheitswesen: Reha-Klinik durfte blinde Patientin abweisen

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Eine blinde Patientin wird von einer Rehaklinik aufgrund ihrer Sehbehinderung abgewiesen. Vor dem BGH verlangte sie deshalb Entschädigung nach dem AGG – ohne Erfolg. Die Karlsruher Richter sahen darin keine unzulässige Benachteiligung.

BAG urteilt im Fall Egenberger: Die Kirche hat nicht diskriminiert

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Nach fast 14 Jahren ist der Fall Egenberger entschieden. Die Diakonie durfte in dem konkreten Fall von einer Einladung der konfessionslosen Bewerberin absehen. Eine Diskriminierung lag aus Sicht des Achten Senats nicht vor.

Während Urteilsverkündung am LG Hanau: Staatsanwältin von Angeklagtem attackiert

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Ein Angeklagter schlug während einer Urteilsverkündung samt Handschellen auf eine Staatsanwältin ein und verletzte sie. Sein Urteil verhinderte er damit nicht, es erging eine Stunde später und lautet u.a. auf gefährliche Körperverletzung. 

Block Prozess: Tag 50: Olga packt aus und belastet nicht nur Christina Block

LTO Nachrichten - 21.05.2026

Die lang erwartete Aussage von "Olga" drängt den Fokus auf die Frage, wer die treibende Kraft hinter der Entführung der Kinder von Christina Block war. Die Vorsitzende liefert am Ende zwei Paukenschläge für den weiteren Prozessfortgang.

Intelligenz braucht Architektur: Warum KI in Kanzleien ohne Fundament scheitert

Legal Tech Verzeichnis - 21.05.2026

Die Phase der bloßen Neugier auf Künstliche Intelligenz ist längst vorbei. Es geht nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“. Im rasanten Wettlauf der großen Sprachmodelle von Anthropic, OpenAI und Google verändert sich mit jedem Update, welches Tool gerade die Nase vorn hat. Und doch stellen sich viele Kanzleien im Alltag eine unbequeme Frage: Warum bekommen wir trotz all der neuen Möglichkeiten nicht die Ergebnisse, die wir uns erhofft haben?

Seien wir ehrlich: KI kann Bemerkenswertes leisten. Sie kann rund um die Uhr arbeiten, repetitive Aufgaben übernehmen und Freiraum schaffen für die eigentliche juristische Arbeit. Aber der Glaube, KI allein sei der Hebel für die Transformation zur modernen Kanzlei, ist eine Illusion. KI entwickelt keine Kanzleiprozesse. Sie spiegelt sie lediglich und legt deren Inkonsistenzen offen. Wer chaotische Abläufe mit KI automatisiert, bekommt am Ende nur poliertes Chaos zurück. Schneller und überzeugender als jeder Mensch, aber eben immer noch Chaos.

Bevor es um Tools geht, geht es um Klarheit

Die richtige Frage lautet nicht: „Welches KI-Tool ist das beste?“ Die richtige Frage lautet: „Wo liegen die Engpässe in unseren Abläufen und wie lösen wir sie?“ Denn in den meisten Kanzleien kann niemand einen einzigen Prozess von Anfang bis Ende beschreiben, ohne dass jemand sagt: „Das machen wir je nach Fall unterschiedlich.“ Genau da liegt das Problem. Nicht bei der Software, sondern bei der fehlenden Struktur darunter.

Hier verändert sich aktuell ein ganzes Berufsbild. Wer eine Kanzlei zukunftsfähig aufstellen will, wird vom klassischen Kanzleimanager zunehmend zum Prozessgestalter. Das bedeutet, Abläufe bewusst zu entwerfen und Systeme intelligent zu verbinden. Für diesen Wandel braucht es keine langwierigen, sechsstelligen IT-Projekte. Dafür ist die technologische Entwicklung viel zu rasant. Was es stattdessen braucht, ist eine Infrastruktur, die mitwächst.

Nicht smartere KI. Smartere Infrastruktur.

In den letzten Jahren ist die Anzahl der Software-Lösungen in Kanzleien enorm gestiegen. Deutlich mehr als zehn verschiedene Anwendungen sind in der Praxis keine Seltenheit. Das Problem: Diese Fragmentierung treibt die wahren Kosten. Die Systeme sprechen nicht miteinander, Datenbestände variieren und der ständige Wechsel zwischen den Programmen kostet Fokus und Zeit.

Wenn KI-Tools für juristische Textarbeit auf diese lückenhaften Daten treffen, verpufft ihr Potenzial. Denn guter, vollständiger Kontext aus der Akte ist der wichtigste Faktor für gute KI-Ergebnisse.

Was es braucht, ist ein Fundament. Eine zentrale Plattform, die alle Werkzeuge synchronisiert und Abläufe systemübergreifend steuert. Wir bei Actaport sehen die Kanzleisoftware genau in dieser Rolle. Aber dafür muss sie sich verändern. Eine Kanzleisoftware darf kein starres Korsett mehr sein, das für einen Anwendungsfall gebaut wurde und von allen gleich benutzt werden muss. Sie muss zum technologisch offenen Dreh- und Angelpunkt werden, der sich den individuellen Abläufen der Kanzlei anpasst. Nicht umgekehrt. Die Daten sind in der Kanzleisoftware bereits vorhanden. Wenn man sie verbinden kann, entsteht echte Wirkung. Aber wie man verbindet, ist nicht nur eine technische Frage. Es ist eine fundamentale Entscheidung: Wie will ich meine Kanzlei aufbauen?

Eine konsequent offene Architektur per REST-API ist dafür die Grundvoraussetzung. Sie schützt vor Vendor-Lock-in und ermöglicht es Kanzleien, ihre eigenen Prozesse zu designen und unabhängig zu bleiben. Wenn die Kanzleisoftware nahtlos mit No-Code-Plattformen wie n8n oder Zapier kommuniziert, fließen Daten exakt dorthin, wo sie gebraucht werden. Die Kanzlei kann wechseln, erweitern oder anpassen, ohne von vorne anfangen zu müssen.

Das unterschätzte Potenzial: Automatisierung in drei Stufen

Während sich der aktuelle Hype fast ausschließlich auf KI für das Legal Drafting konzentriert, bleiben zwei riesige Felder unbeachtet: das Kanzleimanagement und das Backoffice. Die stillen Momentum-Killer, die niemand auf dem Radar hat, weil sie so selbstverständlich geworden sind. Hier liegt das größte Potenzial für echte Automatisierung.

Wir empfehlen, einfach zu starten. Aus über 1.000 Projekten mit Anwaltskanzleien haben sich bei Actaport drei klassische Stufen ergeben: die einfache Automatisierung, Prozessorchestrierung und KI-gestützte Workflows.

Stufe 1, einfache Automatisierung: Eine neue Akte wird angelegt; im Hintergrund wird automatisch die passende RVG-Gebühr hinterlegt. Kein Skript, kein Entwickler nötig. Es funktioniert ab Tag eins und verhindert manuelle Fehlerquellen.

Stufe 2, Orchestrierung: Der Workflow wird intelligenter. Bei der Aktenanlage erkennt das System das Rechtsgebiet, baut selbstständig die passende Ordnerstruktur auf, generiert ein Erstdokument mit den Mandantendaten und weist dem zuständigen Anwalt eine Aufgabe zu, sobald alles bereit ist. Mehrere Systeme, eine übergreifende Logik.

Stufe 3, KI-gestützte Workflows: Erst jetzt kommt die KI ins Spiel. Aber eingebettet. Ein KI-Agent analysiert die neu eingereichten Mandantendokumente anhand vordefinierter Prompts, fasst den Sachverhalt zusammen und legt das Ergebnis strukturiert in der Akte ab. Die KI arbeitet nicht isoliert, sondern innerhalb der Architektur, die in Stufe 1 und 2 geschaffen wurde. Genau das macht den Unterschied.

Eine aktuelle Studie von Anthropic, dem Unternehmen hinter der KI Claude, unterstreicht diese Denkrichtung. Auf die Frage, was sich über 80.000 Befragte von KI wünschen, nannten 19 Prozent „Professional Excellence“ als wichtigstes Ziel. Routine abgeben, um sich auf wertschöpfende Arbeit zu konzentrieren. Genau das ermöglichen diese drei Stufen. Wenn das Fundament stimmt.

Jenseits der Illusion

Die Transformation einer Kanzlei ist kein reines Technikproblem. Es ist ein Strukturproblem. Kanzleien, die KI als eigenständige Fähigkeit betrachten statt als Baustein eines strukturierten Systems, werden von den Resultaten enttäuscht bleiben. Diejenigen, die in klare Prozesse, saubere Daten und eine offene Software-Infrastruktur investieren, werden das wahre Potenzial dieser neuen Ära heben. Intelligenz ohne Architektur ist bloßes Rauschen.

Brauchen wir die Kanzleisoftware im Zeitalter der KI also überhaupt noch? Ja, mehr denn je. Als offenes, digitales Betriebssystem der Kanzlei. Wir freuen uns auf den Austausch.

Autor: Conrad Pollack ist im Bereich Growth bei Actaport tätig. Zudem beschäftigt er sich mit der Prozessoptimierung und dem Change-Management in Anwaltskanzleien.

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BGH bestätigt Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Falsche Anästhesistin wollte nicht töten

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Eine Frau war keine Ärztin und arbeitete dennoch als Anästhesistin – trotzdem hatte sie laut LG keinen Tötungsvorsatz, als ein Patient an den Folgen ihrer Narkose verstarb. Der BGH erkennt diesbezüglich keine Rechtsfehler.

Laut Medienberichten beantragt: Neue IStGH-Haftbefehle gegen israelische Minister und Militärs?

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Weil ihm ein Haftbefehl aus Den Haag drohe, will der ultrarechte Minister Smotrich eine Beduinensiedlung im Westjordanland räumen lassen. Die Bundesregierung will keine Erkenntnisse von einem solchen oder weiteren Haftbefehlen haben. 

VG Köln entscheidet anders als VG Berlin: Verfassungsschutz darf "Jüdische Stimme" als extremistisch einstufen

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Der antizionistische Berliner Verein darf vorläufig als extremistisch eingestuft werden, entschied das VG Köln. Es sah einen Verstoß gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Das VG Berlin war kürzlich zum gegenteiligen Ergebnis gekommen.

Modell Baden-Württemberg: Bundesfinanzhof hält neue Grundsteuer für verfassungskonform

LTO Nachrichten - 20.05.2026

Das baden-württembergische Grundsteuergesetz hat Hausbesitzer im ganzen Land verärgert. Der Bundesfinanzhof hält die landesrechtlichen Vorschriften jedoch für verfassungsgemäß. Das Bundesmodell hatte der BFH bereits 2025 geprüft und gebilligt.

Zero Legacy: Warum meine digitale Kanzleigründung beim Senken der Einstiegshürden begann

Legal Tech Verzeichnis - 20.05.2026

„Ich finde und behebe rechtliche Bugs im System. Ich kombiniere juristische Exzellenz mit technologischer Präzision, um die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant radikal zu vereinfachen.“

Mit dieser Vision startete ich Anfang des Jahres die debug Rechtsanwälte GmbH. Doch wer glaubt, eine digitale Kanzlei zu gründen bedeute nur, die richtige Software zu abonnieren, irrt gewaltig. Der Weg vom ersten Entwurf des Businessplans bis zum produktiven Start im zweiten Monat war für mich eine Reise durch administrative Hürden, tiefgreifende Compliance-Abwägungen und vor allem die Erkenntnis: Technologische Brillanz ist wertlos, wenn sie zur Hürde für den Rechtszugang wird.

Der gescheiterte Funnel: Legal Design Thinking in der harten Praxis

Mein Ansatz für das Verkehrsrecht war anfangs stark von technischer Euphorie geprägt. In der Vorbereitungsphase nutzte ich Claude Code, um einen eigenen, visuell ansprechenden Mandatierungs-Funnel zu bauen. Mein Anspruch war hoch: Ich wollte von Beginn an alle Daten strukturiert erfassen, um den perfekten digitalen Onboarding-Prozess zu haben. Ich dachte, die visuelle Aufbereitung allein sei schon der entscheidende Vorteil.

Doch im Austausch mit Sachverständigen wurde mir ein kritischer Denkfehler bewusst. Es ging nicht um die technische Schönheit meines Tools, sondern um die Einstiegshürde für den Geschädigten. Jede zusätzliche Abfrage und jede Komplexität vor Ort am Fahrzeug birgt das Risiko, dass der Unfallgeschädigte den Prozess abbricht. Das ist fatal, denn gerade im Verkehrsrecht ist juristischer Beistand bitter nötig. Die Versicherungen kürzen massiv, oft sogar beim Gutachterhonorar. Werden die Hürden zu hoch, verzichten Geschädigte aus Überforderung auf ihre Rechte, obwohl sie kaum in der Lage sind, diese gegenüber den Versicherungen alleine durchzusetzen.

Ich hörte von den Gutachtern immer wieder: „Das dauert zu lange, das sind zu viele Hürden. Wir müssen es den Leuten einfacher machen.“ Die Konsequenz für mich war klar: Ich habe meinen „perfekten“ Funnel radikal entschlackt. Echtes Legal Tech bedeutet hier, den Widerstand zu minimieren, damit der Weg zum Recht überhaupt angetreten wird.

Kommunikation ohne Barrieren: WhatsApp und der Schnitt der Gesellschaft

Dieser Fokus auf niedrige Schwellen prägt auch meine Kommunikation. Ich nutze WhatsApp. Das ist eine Entscheidung, die in der Anwaltschaft oft skeptisch gesehen wird, aber für mich eine Frage der Realität ist. Mandanten im Verkehrsrecht sind ein Querschnitt der Gesellschaft. Und dieser Querschnitt ist nun einmal bei WhatsApp unterwegs.

Besonders wertvoll ist dieser Kanal bei Sprachbarrieren. Ich habe bereits mehrfach erlebt, dass eine telefonische Verständigung kaum möglich war und auch E-Mails an ihre Grenzen stießen. Über WhatsApp konnten diese Mandanten die Nachrichten in ihrer eigenen Geschwindigkeit übersetzen oder Sprachnachrichten nutzen. Sogar die Übersetzung von Nachrichten direkt im Chat ermöglichte uns eine schnelle und präzise Kommunikation. Es war genial zu sehen, wie ein einfaches Tool plötzlich den Zugang zum Recht für Menschen öffnete, die sonst vielleicht an der Sprachbarriere gescheitert wären.

Gleichzeitig dient WhatsApp als B2B-Beziehungsschutz: Kurze Status-Updates beruhigen den Mandanten und verhindern, dass dieser genervt beim Gutachter anruft und dort wertvolle Zeit blockiert. Natürlich war dies kein „Schuss aus der Hüfte“. Ich habe viel Zeit investiert, um die berufsrechtlichen Anforderungen (§ 203 StGB, DSGVO) zu prüfen und eine wasserdichte Compliance-Architektur aufzubauen. Ich kann jedem nur dazu raten: Selbst wenn Sie sich im Datenschutz und Berufsrecht gut auskennen, ziehen Sie für solche Entscheidungen einen Dritten zurate. Ich habe mir ganz bewusst die objektive Meinung einer spezialisierten Kollegin eingeholt, denn gerade bei so kritischen Themen ist ein neutraler Blick von außen durch nichts zu ersetzen. Transparente Aufklärung und aktive Einwilligung sind das Fundament, auf dem dieser pragmatische Weg steht.

Build vs. Buy: Datenarchitektur als Investment

Um diese Flexibilität zu bewahren, habe ich mich gegen Anwaltssoftware von der Stange entschieden. Die meisten Systeme sind starre Monolithe, die in Textfeldern denken. Ich brauchte jedoch eine relationale Datenstruktur. Deshalb konfiguriere ich mein System auf Basis offener Plattformen selbst. Ich arbeite mit frei definierbaren Properties: Jede Versicherung, jede Kürzungsquote und jede Werkstatt wird als trackbarer Datenpunkt erfasst.

Dieses mühsame Strukturieren von Daten ab Tag eins ist meine Versicherung für die Zukunft. Nur so kann ich später KI-Prognosen erstellen, die über vage Schätzungen hinausgehen. Ich baue kein digitales Archiv, sondern ein Data-Warehouse, das mir zeigt, wie das Regulierungsverhalten einer Versicherung in Echtzeit aussieht.

Skalierung neu gedacht: Systeme statt Sachbearbeiter

Wenn die Einstiegshürden gesenkt sind und die Datenstruktur steht, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Wachstum. Genau deshalb war die Entscheidung, direkt als GmbH zu gründen, von Anfang an so zentral für mich. Ich wollte ein Vehikel schaffen, das auf Wachstum ausgelegt ist, ohne später im laufenden Betrieb durch komplexe Umfirmierungen ausgebremst zu werden.

Doch Skalierung bedeutet für mich nicht, dem klassischen Kanzlei-Reflex zu verfallen. In traditionellen Kanzleien bedeuten mehr Mandate fast automatisch die Einstellung von mehr Associates oder Assistenzkräften. Man wirft gewissermaßen Personal auf ein Prozessproblem. Mein Ansatz ist ein anderer: Bevor ich einen Menschen für eine repetitive administrative Aufgabe einstelle, baue ich einen automatisierten Workflow oder nutze KI-Tools (wie beispielsweise BRYTER). Das Ziel ist es, die klassische Datenerfassung und Standardkommunikation vollständig an die Systeme auszulagern.

Wenn ich in Zukunft mein Team erweitere, suche ich keine reinen Akten-Abarbeiter. Ich suche juristische Fachkräfte, die Lust auf Prozess-Logik und Systemarchitektur haben. Mitarbeiter:innen, die nicht nur das Gesetz anwenden, sondern unsere internen Abläufe verstehen und weiterentwickeln wollen. Die Software übernimmt das juristische Fließband, der Mensch die empathische Mandantenführung und die strategische Rechtsdurchsetzung. Das verändert nicht nur die Kostenstruktur der Kanzlei enorm, sondern macht den Beruf für uns alle wieder kreativer und erfüllender.

Fazit: Der „Debug“-Modus als Dauerzustand

Die ersten Monate meiner Gründung haben mir gezeigt: Perfekt ist es nie. Man muss bereit sein, Konzepte über Bord zu werfen, Feedback von den Beteiligten ernst zu nehmen und flexibel zu bleiben. Der Schritt in die GmbH-Gründung und die Entscheidung für ein eigenes System waren mit großem Respekt und auch der Angst vor Fehlern verbunden. Aber es war der richtige Weg, um agil auf die Bedürfnisse des Marktes reagieren zu können.

Letztlich ist das auch die Essenz hinter meinem Kanzleinamen: to debug bedeutet in der Softwareentwicklung, Fehler im System präzise zu finden und nachhaltig zu lösen. Genau das tue ich für die rechtlichen Probleme meiner Mandanten, indem ich Jura und Technologie zu einem reibungslosen Workflow verschmelze. Und dieser Prozess des „Debugging“ hört nie auf – er ist der Kern meiner täglichen Arbeit.

Autorin: Melissa Nagel, LL.M., ist Rechtsanwältin und Gründerin der debug Rechtsanwälte GmbH in Köln. Zuvor war sie seit 2021 als Rechtsanwältin für verschiedene mittelständische Kanzleien mit Verbraucherfokus tätig. Heute verbindet sie juristische Expertise mit tiefem technischem Prozessverständnis und ist spezialisiert auf prozessgesteuerte Rechtsberatung unter anderem im Verkehrsrecht. Sie ist zudem Vorstandsmitglied im Legal Tech Lab Cologne e.V.

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Wolters Kluwer integriert Libra und Kleos für nahtlose, KI-gestützte juristische Workflows

Legal Tech Verzeichnis - 20.05.2026

Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat die Integration von Libra, dem Legal AI Workspace des Unternehmens, mit Kleos, seiner cloudbasierten KanzleimanagementLösung für Anwaltskanzleien, bekannt gegeben. Die Integration unterstützt nahtlose juristische Workflows und ermöglicht es Juristinnen und Juristen, einfacher von Recherche und Analyse zur täglichen Mandats und Fallbearbeitung überzugehen, indem Kanzleimanagement und KIgestützte Funktionen kombiniert werden.

Die Einführung erfolgt zunächst in den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Italien. Durch die Verbindung von Kleos und Libra vereint Wolters Kluwer KIgestützte Funktionen, operatives Kanzleimanagement und Recherche in einem integrierten Arbeitsumfeld zusammen. Aufgaben, die bislang einen Wechsel zwischen verschiedenen Systemen erforderten, können nun innerhalb eines durchgängigen Workflows erledigt werden. Dies reduziert manuelle Übergaben und Fragmentierung und Medienbrüche .

Martin O’Malley, CEO von Wolters Kluwer Legal & Regulatory, sagte: „Juristische Arbeit findet nicht in isolierten Schritten oder einzelnen Tools statt. Durch die Integration von Kleos und Libra richten wir Technologie stärker daran aus, wie Juristinnen und Juristen tatsächlich arbeiten: entlang von Fällen, Mandaten und Fristen, während. Recherche und Umsetzung bleiben eng miteinander verbunden, während KI dabei unterstützt, zusätzlichenMehrwert für unsere Kunden zu schaffen.“

Von der Recherche zur Fallbearbeitung – ohne Unterbrechung

Durch die Integration können in Libra erzeugte Ergebnisse, etwa Rechercheergebnisse, Analysen oder Entwürfe, direkt in die Mandats und Fallstrukturen von Kleos übernommen werden. Dadurch können Juristinnen und Juristen Erkenntnisse aus der Recherche unmittelbar in ihrer operativen Arbeit nutzen, ohne doppelte Arbeit oder erneute Dateneingaben.

Zusätzlich können Anwenderinnen und Anwender direkt aus ihren LibraWorkflows auf ihre in Kleos gespeicherten Dokumente zugreifen. Infolge der Integration wird auch die juristische Recherche Teil des laufenden Workflows, ermöglicht durch die Contentintegration von Libra, statt eines vorgelagerten, getrennten Arbeitsschritts.

Die Integration soll konsistentere Prozesse unterstützen und Expertinnen und Experten dabei helfen, den fachlichen Kontext über den gesamten Arbeitsprozess hinweg zu bewahren – von der Analyse eines Sachverhalts bis zur Umsetzung.

KI-Unterstützung auf Basis professioneller Kontrolle

Libra by Wolters Kluwer ist ein integrierter Legal AI Workspace, der Recherche, Analyse und Texterstellung in einer gemeinsamen Umgebung unterstützt.

Die KI-Funktionen sind darauf ausgerichtet, professionelle Entscheidungsfindung zu unterstützen, mit klarem Fokus auf Transparenz, Governance und den Einsatz autoritativer, von Expertinnen und Experten erstellter Inhalte.

Kleos ist die führende europäische cloudbasierte Kanzleimanagement-Technologie, die von über 30.000 Juristinnen und Juristen genutzt wird, um eine differenzierte Mandantenbetreuung zu bieten und wirtschaftlich erfolgreiche, zukunftsfähige Kanzleien aufzubauen.

Mit der Integration von Kleos und Libra unternimmt Wolters Kluwer einen praktischen Schritt zur Reduzierung der Komplexität juristischer Arbeit und unterstützt reibungslosere Workflows, bessere Kontinuität sowie eine engere Verzahnung von Recherche, Kanzleimanagement und Umsetzung.

Wolters Kluwer Legal & Regulatory unterstützt Expertinnen und Experten in Recht und Compliance dabei, Produktivität und Arbeitsqualität zu steigern, Risiken zu minimieren und komplexe Aufgaben sicher und überzeugt zu lösen. Die spezialisierten Lösungen vereinen tiefes Fachwissen mit modernster Technologie, Analysen und Services, um bessere Ergebnisse für Kundinnen und Kunden zu erzielen.

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PM 36/25: Selbstbestimmungsgesetz: Datensammlung unnötig und gefährlich

Berlin (DAV). Das Bundesinnenministerium (BMI) will bei Änderungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) die früheren Eintragungen dauerhaft speichern und bei zahlreichen behördlichen Vorgängen als Information zur Verfügung stellen lassen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert diesen Vorstoß scharf: Datenschutzrechtlich und mit Blick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist dieses Vorhaben höchst bedenklich. Die Notwendigkeit ist nicht ersichtlich. Dafür erhöht sich die Gefahr einer wiederholten Diskriminierung.

In einem Verordnungsentwurf hat das BMI vorgeschlagen, im Falle von Änderungen des Vornamens und Geschlechtseintrags nach dem SBGG die früheren Eintragungen in gesonderten Datenblättern zu speichern. Diese Informationen sollen beispielsweise bei jedem Umzug gegenüber der jeweiligen Anmeldebehörde mitgeteilt werden – um Personen leichter identifizieren zu können.

„Nicht alles, was ‚praktisch‘ wäre, ist auch rechtmäßig – gerade in puncto Datensammlung“, betont Prof. Niko Härting, Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht sowie Vielfaltsbeauftragter des DAV. Es gelte der Grundsatz der Datensparsamkeit – vor allem bei solchen Daten, die eine hohe Gefahr in sich tragen, für Diskriminierungen missbraucht zu werden.

Die geschlechtliche Identität gehört zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO, geschützt durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine zu sorglose Streuung solcher Informationen kann großen Schaden anrichten. „Viele irrationale Ängste wurden in den vergangenen Jahren auf trans, inter und nicht-binäre Menschen projiziert – Ängste, die zunehmend in Hass und Gewalt umschlagen. Der Staat sollte es unbedingt vermeiden, diese vulnerable Gruppe von Menschen systematisch zu outen, wenn er seiner Schutzpflicht nachkommen möchte“, mahnt Härting.

Es fehle auch schlicht an der Notwendigkeit einer gesonderten Datensammlung und -übermittlung, die sich durch die Einführung des SBGG ergeben haben könnte, wie der DAV-Vielfaltsbeauftrage erläutert: „Änderungen von Geschlechtseinträgen und Vornamen sind bereits seit dem Inkrafttreten des damaligen Transsexuellengesetzes im Jahr 1981 möglich und Realität. An der Identifizierbarkeit dieser Personen hat es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gemangelt – auch weil sich etwa die Steuer-ID nicht ändert.“ Ein Mehrwert durch die zusätzlichen Datenblätter und die wiederkehrende Streuung dieser Daten sei nicht erkennbar – eine Diskriminierungsgefahr umso mehr.

Auch die Regelung im Verordnungswege ist bedenklich, da es an parlamentarischer Kontrolle fehlt.

PM 35/25: Sicherheitspaket: Überbordende Befugnisse stellen Bürger unter Generalverdacht

Berlin (DAV). Im Rahmen eines neuen „Sicherheitspakets“ will Bundesinnenminister Dobrindt Software für biometrische Gesichtserkennung und das umstrittene Datenanalyseprogramm „Gotham“ von Palantir für die Polizei verfügbar machen. Das Bundeskabinett soll den Entwurf heute auf den Weg bringen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt eindringlich.

Biometrische Gesichtserkennung ist ein schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, erklärt Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Kameras würden nicht nur gesuchte Personen erfassen, sondern alle, die den Aufnahmebereich betreten. „Wir haben schon in der Vergangenheit vor solchen Maßnahmen gewarnt. Mit ihnen wird die Möglichkeit, sich anonym im öffentlichen Raum zu bewegen, in Frage gestellt. Und zwar für alle Bürgerinnen und Bürger“, erinnert Voigt. Gesichtserkennung werde bereits in einigen Bundesländern wie Sachsen verwendet. Mangels Statistiken zum Erfolg der Technik sei der tatsächliche Nutzen jedoch kaum zu beurteilen.

Bedenken hat die Rechtsanwältin auch beim geplanten Einsatz der Analysesoftware „Gotham“ des Anbieters Palantir: „Mit den Daten, die Palantir erfasst, könnten ‚auf Knopfdruck‘ Persönlichkeitsprofile von Bürgerinnen und Bürger erstellt werden.“ Das berge erhebliche grundrechtliche Problematiken. „Noch dazu ist die Funktionsweise der Algorithmen völlig intransparent“, bemängelt Lea Voigt. Es sei kaum nachvollziehbar, auf welchen Wegen die gigantischen Datenmengen miteinander verknüpft würden.

„Immer neue Überwachungsmaßnahmen unter dem Label der ‚Sicherheit‘ zu bewerben, macht sie nicht zu sinnvollen und verhältnismäßigen Instrumenten im Rechtsstaat“, so Anwältin Voigt. Sie gibt außerdem zu bedenken, dass viele Maßnahmen sich kaum rückgängig machen lassen. Es bedürfe daher einer sorgfältigen Abwägung, bevor Befugnisse immer weiter ausgeweitet werden.

VerkR 28/25: Staat haftet für Unfall bei Straßenreinigung

Brandenburg/Berlin (DAV). Der Fahrer einer Straßenkehrmaschine haftet nicht persönlich für einen Verkehrsunfall. Das Brandenburgische Oberlandesgerichts hob am 6. Mai 2024 (AZ: 12 U 144/23) ein Urteil des Landgerichts auf, das den Fahrer zu Schadensersatz verurteilt hatte. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist aber darauf hin, dass Geschädigte nicht auf dem Schaden sitzen bleiben: Die Haftung entfällt nicht – sie geht auf die öffentliche Hand über.

Die Klägerin verlangte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einer Straßenkehrmaschine. Der Mitarbeiter steuerte das Kehrfahrzeug und beabsichtigte, mit geringer Geschwindigkeit nach links abzubiegen. Dabei kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug der Klägerin, das gerade überholte. Das Landgericht sah eine überwiegende Haftung beim Fahrer der Kehrmaschine und verurteilte ihn und die Betreiberfirma zu 80 Prozent Schadensersatz. Gegen dieses Urteil legte der Fahrer Berufung ein.

Das OLG Brandenburg stellte klar: Der Fahrer war zur Unfallzeit mit Straßenreinigungsarbeiten beschäftigt und handelte im Rahmen eines öffentlichen Amtes. Der Landkreis hatte die Straßenreinigung durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag an ein Unternehmen übertragen. Der Fahrer war für dieses Unternehmen tätig – und somit hoheitlich beauftragt. Eine persönliche Haftung des Fahrers sei ausgeschlossen, so das Gericht. Stattdessen haftet der Staat beziehungsweise der Landkreis – der Geschädigte geht also nicht leer aus. Diese gesetzlich vorgesehene Haftungsüberleitung schützt sowohl den Amtsträger vor persönlichen Forderungen als auch den Geschädigten vor einem zahlungsunfähigen Gegner. Der Staat übernimmt als „solventer Schuldner“ die Verantwortung.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

VerkR 27/25: Wenn der Unfall abgesprochen war – Kein Geld von der Versicherung

Lübeck/Berlin (DAV). Bei einem gestellten Unfall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Auf die Entscheidung des Landgerichts Lübeck vom 2. Mai 2025 (AZ: 10 O 228/23) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Der Kläger stellte seinen Transporter am Abend am rechten Fahrbahnrand in einem Gewerbegebiet ab. Zur gleichen Zeit fuhr ein Bekannter von ihm mit seinem Fahrzeug – das bei der Beklagten haftpflichtversichert war – rückwärts gegen den Transporter. Der Kläger ließ ein Sachverständigengutachten erstellen und rechnete den Schaden fiktiv ab. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung, da sie von einer Unfallabsprache ausging. Im Laufe des Prozesses wurde eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge durchgeführt. Das Landgericht Lübeck wies die Klage nach der Beweisaufnahme ab.

Das Gericht bestätigte, dass zwar unstreitig eine Kollision stattgefunden hatte. Aufgrund einer Vielzahl gewichtiger Indizien sei aber davon auszugehen, dass der Kläger in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt habe. Damit entfalle die Rechtswidrigkeit – ein Anspruch auf Schadensersatz bestehe nicht.

Zu den entscheidenden Faktoren zählten:

  • Ort und Zeit des Unfalls: Abendzeit im unbeleuchteten Gewerbegebiet, kaum Zeugen zu erwarten.
  • Persönliche Beziehung: Kläger und Fahrer des schädigenden Fahrzeugs kannten sich.
  • Ungewöhnlicher Unfallhergang: Rückwärtsfahrt mit streifender Beschädigung über eine große Fahrzeuglänge.
  • Art der Abrechnung: fiktive Schadensabrechnung ohne tatsächliche Reparatur.
  • Fahrzeuge: Fast neuwertiger Transporter trifft auf altes, stark gefahrenes Auto.

In der Gesamtschau sah das Gericht die Unfallmanipulation als erwiesen an und wies die Klage ab.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

PM 34/25: Blitzer-Marathon: Marketing-Gag ohne Wirkung

Berlin (DAV). Auch 2025 setzt die Polizei wieder auf verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen des sogenannten Blitzermarathons. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt klar: Einen Mehrwert für die Verkehrssicherheit bringt diese Aktion nicht. Stattdessen spüle sie den Kommunen Geld in die Kassen.

Die behördliche Verkehrsüberwachung sollte zum Ziel haben, unsere Straßen für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). An einigen wenigen Tagen im Jahr verstärkt zu kontrollieren, habe maximal eine symbolische Wirkung und werde diesem Zweck nicht gerecht.

„Eine nachhaltige positive Wirkung des Blitzermarathons auf das Fahrverhalten der geblitzten Fahrerinnen und Fahrer ist höchst unwahrscheinlich“, konstatiert Ruge. Ohnehin seien Verstöße gegen das Tempolimit nur für einen vergleichsweise geringen Teil der Unfälle im Land verantwortlich. „Viel häufiger ist das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit die Unfallursache. Dabei bewegen sich die Autofahrer zwar im Rahmen des Tempolimits, versäumen es aber, ihre Geschwindigkeit an äußere Umstände wie Regen, Nebel oder die persönlichen Fähigkeiten anzupassen“, so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Blitzer könnten das nicht kontrollieren.

Ohnehin scheint die tatsächliche Motivation hinter dem Blitzermarathon nicht die Verkehrssicherheit zu sein: „Die Kommunen nehmen immense Summen über Geschwindigkeitskontrollen ein“, erklärt die Anwältin. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ermittelte mindestens fünfundzwanzig Städte, die im Jahr 2024 über eine Million Euro aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen generierten.

„Geschwindigkeitskontrollen können zur Sicherheit auf unseren Straßen beitragen“, macht Dr. Sylvia Ruge klar. Doch dafür müssten sie an den richtigen Stellen durchgeführt werden und nicht einnahmenorientiert in einer Woche im Jahr. „Der Begriff des ‚Marathons‘ ist für diese Aktionswoche ungeeignet. Vielmehr handelt es sich um einen kurzen Sprint, bei dem die Kommunen von der Strecke abgekommen sind“, meint die Rechtsanwältin.

PM 33/25: Appell des EuGH: Sicherer Herkunftsstaat nur bei Sicherheit für alle Personengruppen

Berlin/Brüssel (DAV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen heute gefällten Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen die Mitgliedstaaten einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat bestimmen können. Die Mitgliedstaaten müssen bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten deren volle gerichtliche Überprüfbarkeit gewährleisten und dazu die Quellen für die Bestimmung als sicheren Drittstaat offenlegen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Klarstellung, dass „Sicherheit“ überall und für alle gelten muss.

Mit der heutigen Entscheidung bestätigt der EuGH seine bisherige Linie: Das Konzept des sicheren Herkunftsstaats setzt die landesweite Sicherheit wie auch die Sicherheit für alle Personengruppen voraus“, erklärt Rechtsanwalt Christoph Tometten, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht des DAV. Die Bundesregierung könne und müsse aus dem heutigen Urteil die Schlussfolgerung ziehen, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Verordnungswege (§ 29a Abs. 3 AsylG) unverzüglich anzupassen.

Beispiele für den Anpassungsbedarf finden sich auch in der jüngsten Rechtsprechung in Deutschland: In Georgien werden queere Menschen den jüngsten Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. Mai 2025 zufolge politisch verfolgt. Die von Russland kontrollierten Landesteile Abchasien und Südossetien sind nicht sicher. In Ghana und Senegal droht schwulen Männern die Haft und Frauen sind einer erheblichen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt. Moldau hat keine Kontrolle über das abtrünnige Transnistrien. „Diese Staaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung darf die unionsrechtlichen Vorgaben im Asylrecht nicht länger ignorieren“, unterstreicht Tometten.

Hintergrund der heutigen Entscheidung sind die Verfahren von zwei Antragstellern aus Bangladesch, das von Italien als sicheres Herkunftsland eingestuft worden war und deren Verfahren im Rahmen des von Italien angestrengten „Albanien-Modells“ geführt werden sollten. Dass die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für das gesamte Territorium voraussetzt, hatte der EuGH bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 entschieden (Rs. C-406/22).

Siehe hierzu auch: