Aktuelle Nachrichten
Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland im Lichte der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizminister vom 15. September 2026 (PDF)
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Grüne thematisieren Zukunft des Reisesicherungsfonds
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Nach der weiteren Entwicklung des Deutschen Reisesicherungsfonds erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.
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Bund prüft besseren Schutz bei Bauträgerinsolvenzen
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung prüft Änderungen im Bauträgervertragsrecht. Belastbare Daten zu den finanziellen Folgen von Insolvenzen für Käufer fehlen weitgehend.
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Einsprüche gegen die Bundestagswahl 2025 zurückgewiesen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 24. September 2026, mit 100 Einsprüche anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 befasst. Der achten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (21/6900(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu den Einsprüchen stimmten CDU(CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu, die AfD stimmte dagegen. Das ablehnende Votum der AfD gab der Abgeordnete Enrico Komning im Anschluss an die nachfolgende Debatte zu Protokoll, nachdem die Fraktion bei der Abstimmung zunächst zugestimmt hatte. Damit werden die Einsprüche zurückgewiesen, wobei ein Verfahren „im Übrigen teilweise eingestellt wird“. Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses Die Wahlprüfung ist gemäß Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages. Er hat nach den Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses über die Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zu entscheiden. Insgesamt sind laut Wahlprüfungsausschuss 1.041 Wahleinsprüche eingegangen. Die jetzt vorgelegt achte Beschlussempfehlung betrifft die Prüfung von 100 Einsprüchen. Die Beschlussempfehlungen zu weiteren Einsprüchen werde der Wahlprüfungsausschuss jeweils nach dem Abschluss seiner Beratungen vorlegen, heißt es. (hau/24.09.2026)
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Fahrschulausbildung soll reformiert werden
Der Bundesstag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Führerschein für 1 Euro – Bezahlbarer Führerschein für Ausbildung und Arbeit“ (21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Fahrschulausbildung soll entbürokratisiert, modernisiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzentwurf nach Angaben der Bundesregierung. Diese Modernisierung erfordere auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz, heißt es. Weitere Änderungen stünden im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu senken. Darüber hinaus sollen vor allem Verwaltungsverfahren in dem zum 1. Januar 2018 reformierten Fahrlehrerrecht verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem habe die Europäische Kommission die Regelungen für Inhaber von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, „sodass auch hier Änderungsbedarf besteht“. Zur Optimierung des Fahrlehrergesetzes, zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur korrekten Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sollen daher einzelne Vorschriften des Fahrlehrergesetzes überarbeitet werden. Auf diese Weise würden insbesondere die Fahrschulüberwachung, die Verwaltungsverfahren und die Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet. Außerdem würden die Grundlagen für die Modernisierung der Fahrschulausbildung geschaffen und die Regelungen für die Weiterbildung von Fahrlehrern neu strukturiert. Präsenzpflicht für Theorieunterricht soll wegfallen Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital – etwa per App – anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen könnten selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten. Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. Fragen zur Verkehrssicherheit bildeten bei der Prüfung gleichwohl einen besonderen Fokus. Das hohe Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung bleibe erhalten, betont die Regierung. Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell seien in Deutschland beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten). Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiere sich Deutschland am EU-Recht, heißt es. Künftig werde nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hänge von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab. Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen unter Anleitung der Eltern Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänze die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung sei das Bestehen der Theorieprüfung. Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen an dem Gesetzentwurf an, die die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung teils in Betracht ziehen will, teils aber auch ablehnt. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung Maßnahmen, um die Kosten für den Erwerb des Führerscheins deutlich zu senken. Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei den Führerscheinkosten an der Spitze, heißt es im Antrag der Fraktion, in dem von einem „strukturellen Problem“ die Rede ist. Selbst im Idealfall, bei einem perfekten Fahrschüler, der so gut wie keine Übungsstunden benötigt, liege Deutschland bereits am oder über dem oberen Ende der Preisspanne im europäischen Vergleich, heißt es. Neben diesen strukturellen Problemen sei aber auch die Lernphasenentwicklung ein wesentlicher Grund, warum die Führerscheinkosten in Deutschland stark angestiegen sind, schreiben die Abgeordneten. Bei einer Sachverständigenanhörung des Verkehrsausschusses im Sommer 2024 sei deutlich geworden, dass viele Fahrschüler mit einem sehr geringen Vorkenntnisstand in die Fahrschule kämen. KfW-Programm nach französischem Vorbild Es sei daher sowohl nötig, die strukturell vorgegebenen Mindestkosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis zu senken als auch gesellschaftlich Maßnahmen zu ergreifen, „dass der Vorkenntnisstand der Fahrschüler ansteigt und möglichst viele junge Menschen finanziell in die Lage versetzt werden, einen Führerschein zu erwerben“, heißt es in der Vorlage. Die AfD-Fraktion plädiert dafür, nach dem französischen Vorbild „Permis à 1 Euro par jour“ ein KfW-Programm aufzusetzen, das es Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren erleichtert, einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, B zu erlangen. Ihnen müsse ermöglicht werden, einen zinsfreien Kleinkredit mit einem Volumen in Höhe von bis zu 4.500 Euro aufzunehmen, bei dem Zinsen, Risiko-, Bearbeitungs- und Abwicklungskosten aus Bundesmitteln getragen werden, und der mit einem Euro pro Tag getilgt werden kann. Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen und Rechtsverordnungen zu ändern, damit unter anderem eine Rückkehr zur 45-minütigen praktischen Fahrprüfung möglich wird. Im Sinne einer kostensparenden und zeitflexiblen Ausbildung soll aus Sicht der AfD-Fraktion zudem die Möglichkeit eröffnet werden, den Theorieunterricht als Kombination von Präsenzunterricht und digitalen Lernen durchzuführen. Vollständiger Präsenzunterricht solle gleichwohl weiterhin möglich sein. Rechtssicherer Einsatz von Fahrsimulatoren Weitere Punkte in dem Antrag betreffen Regelungen für den rechtssicheren Einsatz von Fahrsimulatoren, die Digitalisierung des Antragsverfahrens für Führerscheine und zur Zulassung zu Prüfungen sowie die Reform der Fahrlehrerausbildung, wodurch Umfang und hohen Kosten gesenkt und die Ausbildung für Quereinsteiger attraktiver gemacht werden soll. Außerdem soll die Regierung nach den Vorstellungen der AfD bei den Ländern dafür zu werben, eine frühe Verkehrserziehung im schulischen Lehrplan einzuführen, um den Vorkenntnisstand für das System Straßenverkehr zu erhöhen und mehr Verkehrskompetenz bereits im jungen Alter zu schaffen. (hau/24.09.2026)
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Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz, 21/7820(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger erster Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es, die europäische und deutsche Film- und Medienwirtschaft zu stärken. Daher sollen Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit einem eigenen Video-on-Demand-Dienst in Deutschland zukünftig einen Teil ihres Umsatzes in europäische und deutsche Produktionen investieren müssen. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass alle in- und ausländischen Anbieter audiovisueller Medien acht Prozent ihres jährlichen Nettoumsatzes investieren müssen. Von diesen Investitionen müssen mindestens 60 Prozent für die Produktion europäischer audiovisueller Werke und mindestens 80 Prozent für Produktionen in deutscher Originalsprache aufgewendet werden. Mindestens 70 Prozent der Investitionen müssen auf die Werke unabhängiger Filmproduzenten entfallen. Weitere Investitionen Neben der Produktion von audiovisuellen Werken zählt zu den Investitionen auch der Erwerb von Nutzungsrechten an bereits bestehenden Werken, die Finanzierung von Drehbuch- und Projektentwicklungsarbeiten, die Bearbeitung von Produktionen für hör- und sehbehinderte Menschen sowie die Synchronisation und Untertitelung, Projekte in der Nachwuchsförderung in der Film- und Medienwirtschaft, Werbung und die Teilnahme an Filmfestivals in der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Bei freiwilligen höheren Investitionen in Höhe von mindestens zwölf Prozent des jährlichen Nettoumsatzes soll von bestimmten Detailregelungen des Gesetzes abgewichen werden können. Berechnet und überwacht werden soll die Investitionsverpflichtung durch die Filmförderungsanstalt. Diese soll bei Nichteinhaltung der Investitionsverpflichtung eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 75 Prozent erheben können. (aw/hau/24.09.2026)
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Abgesetzt: Debatte über Schienenneubaustrecke Hannover – Hamburg
Von der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag, 24. September 2026, abgesetzt hat der Bundestag eine 20-minütige Debatte zum Bericht des Bundesverkehrsministeriums über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Schienenaus- und -neubaustrecke Hannover – Hamburg“ (21/3150(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/3687(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Nr.2). Der Verkehrsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung angekündigt. Unterrichtung durch die Bundesregierung Das Bedarfsplanvorhaben „ABS/NBS Hannover – Hamburg“ dient laut Bundesregierung der Auflösung eines zentralen Engpasses im deutschen Schienennetz sowie der Aufnahme der prognostizierten Steigerung des Seehafenhinterlandverkehrs. Vorgesehen sei der zweigleisige Neubau zwischen Hannover-Vinnhorst und Hamburg-Meckelfeld mit einer Streckenlänge von 109 Kilometern, heißt es in dem Bericht. Laut Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) würden mit der vorliegenden Vorzugsvariante die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Das EBA komme zu dem Ergebnis, „dass mit der Vorzugsvariante der DB InfraGO AG der zuwendungsrechtlich geforderte Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewahrt wird“. Zusätzliche Forderungen aus der Region zur Vorzugsvariante Die Region habe im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante erhoben, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt würden, heißt es in der Vorlage. Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes sowie eine Anpassung der Trassierung und der Verknüpfung des Neubaus mit weiteren Teilen der Region. Darüber hinaus würden weitere Forderungen zur landschafts- und umweltverträglichen Ausgestaltung des Infrastrukturneubaus gestellt. Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen kommen, so schreibt die Bundesregierung, würde dies zu erheblichen Mehrkosten in Höhe von bis zu 4,99 Milliarden Euro im Vorhaben ABS/NBS Hannover – Hamburg führen. „Die Berücksichtigung der übergesetzlichen Mehrforderungen könnte dazu führen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Vorhabens nicht mehr gegeben (Nutzen-Kosten-Verhältnis kleiner 1) und das Gesamtvorhaben auf Basis der aktuellen Rechtslage nicht mehr aus Bundesmitteln finanzierbar wäre“, heißt es. Kein Spielraum zur Finanzierung der regionalen Forderungen Davon unabhängig bestehe im Rahmen der aktuell und absehbar verfügbaren Haushaltsmittel kein Spielraum zur Finanzierung der planerischen und baulichen Umsetzung der regionalen Forderungen. Diese könnte der Vorlage zufolge nur zulasten anderer, parallel in Planung und Realisierung befindlicher Vorhaben des Bedarfsplans Schiene gewährleistet werden. Verlorene Planungs- und Investitionsmittel in relevanter Höhe wären bei den betroffenen Vorhaben in diesem Szenario nicht vermeidbar, die Umsetzung des Bedarfsplans insgesamt würde sich damit weiter verzögern. „Unter Berücksichtigung gesetzlicher und wirtschaftlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“, lautet das Fazit. Der Bund empfehle daher die Bestätigung der in der Unterrichtung beschriebenen Vorzugsvariante der DB InfraGO AG als Grundlage für die weiteren Planungen. (hau/22.09.2026)
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Ja zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögen aus schweren Straftaten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten“ (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/8159(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Ein Gesetzentwurf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (21/8109(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel der Richtlinie ist es laut Bundesregierung, die Vermögensabschöpfung aus schweren Straftaten insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten. Der Entwurf setzt die Vorgaben der neuen Richtlinie um, soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen. Dazu werden unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zugewiesen. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften insbesondere die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen werden auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen. Das Bundeskriminalamt nimmt weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahr. Das Bundesamt für Justiz soll die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen. Änderung im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte den Gesetzentwurf am Mittwoch, 23. September, in der Fassung eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mehrheitlich angenommen. Damit wurde ein Normenkonflikt im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz bereinigt, der durch sich widersprechende Änderungsbefehle in zwei bereits verkündeten Gesetzen entstanden war. Die Änderung betrifft nicht die Regelungen zur Vermögensabschöpfung. Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die strafrechtliche Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verschärfen. Ihr Gesetzentwurf (21/8109(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sieht Änderungen im Strafgesetzbuch, im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und in der Abgabenordnung vor. Nach dem Willen der Fraktion sollen künftig bei Steuerhinterziehung auch Vermögensbestandteile vom Geldwäschetatbestand erfasst werden, hinsichtlich derer steuerliche Pflichten verletzt wurden, wenn dadurch Aufwendungen erspart werden. Damit will die Fraktion eine nach ihrer Auffassung bestehende Strafbarkeitslücke schließen. Zudem soll klargestellt werden, dass die Einziehung von Taterträgen bei Dritten auch dann möglich ist, wenn diese etwas „für die Tat“ erlangt haben und der Täter oder Teilnehmer für sie gehandelt hat. Mit einer Übergangsregelung soll die Neuregelung auch auf bereits vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten angewendet werden, sofern die Verfolgung oder Einziehung noch nicht verjährt ist. Darüber hinaus will die Fraktion in der Abgabeordnung einen neuen Qualifikationstatbestand für Steuerhinterziehung schaffen. Wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Steuerhinterziehung verbunden hat, gewerbsmäßig Steuerhinterziehung begeht, soll mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll die Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. (che/scr/hau/24.09.2026)
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Keine Ächtung von Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/8156(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion wollte „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollten danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“. Zur Begründung führte die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (scr/hau/24.09.2026)
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Bundestag modernisiert das Designrecht
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Designrechts“ (21/6215(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/8158(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDI/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/8161(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen verbindliche Vorgaben der EU-Richtlinie vom Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs umgesetzt und die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt effizienter gestaltet werden sollen. Wie die Bundesregierung ausführt, sieht der Entwurf eine Reihe von Änderungen im Designgesetz, im Markengesetz, im Patentkostengesetz und in der Designverordnung vor, „darunter die ausdrückliche Anerkennung neuer Designformen, die Erweiterung der Darstellungsmöglichkeiten von Designs, die Ausdehnung des Schutzes gegen vorbereitende Handlungen des 3D-Drucks und die Schaffung einer Durchfuhrregelung“. Darüber hinaus wird den Angaben zufolge ein Eintragungssymbol geschaffen, mit dem Anmelder ihre eingetragenen Designs kennzeichnen können. Die bereits bestehende Reparaturklausel des Paragrafen 40a des Designgesetzes soll danach geringfügig angepasst und die Übergangsfrist verkürzt werden. „Die Vorgaben zur Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren für eingetragene Designs werden an die Vorgaben bei Marken angeglichen“, heißt es in der Begründung weiter. Änderungen im Rechtsausschuss Mit einem mehrheitlich angenommenen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD hat der Rechtsausschuss am Mittwoch, 23. September, den Gesetzentwurf unter anderem an zwischenzeitliche Rechtsänderungen angepasst. Dazu zählen die kodifizierte EU-Verordnung 2026 / 715 „über das Unionsdesign“ sowie Änderungen der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung. Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, in das eine zusätzliche Regelung aufgenommen wurde. Sie betrifft die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 825 zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“. Für bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebrachte Waren soll bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen gelten. Damit soll eine Klarstellung der EU-Kommission zur Auslegung der Richtlinie in nationales Recht übernommen werden. (scr/sto/hau/24.09.2026)
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Schlichtung bei Pauschalreisen soll freiwillig bleiben
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Das BMJV setzt bei der Teilnahme von Reiseveranstaltern an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei Pauschalreisen weiterhin auf Freiwilligkeit. Das antwortet die Bundesregierung den Grünen.
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Antrag gegen EU-Mitgliedschaft und Beistandsgarantien für die Ukraine
Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine EU-Mitgliedschaft und keine militärischen Beistandsgarantien für die Ukraine“ (21/8124(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich gegen eine EU-Mitgliedschaft und gegen militärische Beistandsgarantien für die Ukraine ein. Dieser Status solle unter anderem mit einer politischen Zusage verbunden werden, die Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags auf die Ukraine anzuwenden, allerdings solle dies nicht für den laufenden Konflikt gelten. „Hingegen lassen sich Konfliktszenarien denken, in denen ein ukrainisches Eingreifen und eine russische Reaktion zur Auslösung der Beistandsklausel führen“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, von einer Beistandszusage abzusehen und keiner „assoziierten Mitgliedschaft“ oder vergleichbaren Zwischenform für die Ukraine zuzustimmen und einen EU-Beitritt der Ukraine auszuschließen. Stattdessen soll der Ukraine im Rahmen einer privilegierten Partnerschaft vollständigen Zugang für ihre Waren zum EU-Binnenmarkt gewährleistet werden, sobald sie die entsprechenden EU-Standards vollumfänglich erfülle. Außerdem wendet sich die AfD-Fraktion gegen deutsche Mittel für den Wiederaufbau der Ukraine. Auch sei abseits humanitärer Hilfe jegliche deutsche finanzielle und militärische Unterstützung „abzubauen, bis die Ukraine bereit ist, an ernsthaften Friedensverhandlungen mit Russland teilzunehmen“. (eis/24.09.2026)
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Bundestag erinnert an den Mauerbau vor 65 Jahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in einer 20-minütigen Vereinbarten Debatte an den 65. Jahrestag des Mauerbaus in Berlin am 13. August erinnert. Das Thema der Debatte lautete "65 Jahre Mauerbau: Verantwortung für die Gegenwart – Mahnung für die Zukunft". Union: Erinnern ist eine Frage der Anerkennung Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) betonte, dass das Erinnern eine „Frage der Anerkennung“ gegenüber den ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürgern sei. An das Unrecht zu erinnern, sei die Verantwortung aller Menschen in Ost- und Westdeutschland. Es müsse sichergestellt werden, dass die Geschichte der SED-Diktatur in der Bildung „die Bedeutung erfährt, die sie im Lebensweg vieler Menschen hatte und bis heute hat“. Wichtig sei, dass die Erinnerung an die DDR-Vergangenheit als Aufgabe und Bestandteil des nationalen Gedächtnisses verstanden werde. „Denn diese Geschichte zeigt uns klar, dass Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht selbstverständlich sind.“ AfD: Deutschland durch eine Brandmauer geteilt Nach Ansicht von Dr. Götz Frömming (AfD) stehe die SED in Berlin „kurz vor der Machtübernahme“. Das Parteiprogramm der Partei Die Linke sei ebenso wie der ehemalige SED-Staat ein „Gegenmodell zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Marktwirtschaft“. 65 Jahre nach dem Mauerbau sei Deutschland nun durch eine „sogenannte Brandmauer“ geteilt. Dies zeige auch ein Blick auf die Deutschlandkarte und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Demnach sei das Land entlang der früheren Grenze noch immer geteilt. SPD: Jedes Menschenleben eins zu viel Dr. Franziska Kersten (SPD) erinnerte an die vielen Todesopfer an der Berliner Mauer. Auch wenn die genauen Zahlen schwankten, sei „jedes einzelne Menschenleben eins zu viel“. Daher könne sie der sogenannten Ostalgie sehr wenig abgewinnen. Auch wenn Ost- und Westdeutschland heute noch in vielen Aspekten geteilt seien und dies auch noch lange bleiben würden, gebe es erfolgreiche Projekte, die das Zusammenwachsen der Menschen zeigten. Grüne: Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit Aus Sicht von Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) sei die Berliner Mauer „der Beweis der Hilflosigkeit der Diktatur“. Die Mauer habe gezeigt, dass die SED sich nicht anders zu helfen gewusst habe, als ihre Bürgerinnen und Bürger einzusperren. Die Mauer habe Familien zerrissen, Menschen getötet und Deutschland getrennt. Den Opfern der SED-Diktatur sei man es schuldig, diese Vergangenheit nicht zu verharmlosen oder „gar schönzureden“. Die Überreste der Mauer erinnerten daran, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit sei. Der Lauf der Dinge liege „in unseren Händen“. Es sei wichtig, sich dies aufgrund drohender rechtsextremer Landesregierungen ins Gedächtnis zu rufen. Linke: Einsatz für die Freiheit ist ein politischer Auftrag Auch David Schliesing (Die Linke) betonte, dass die DDR-Bürgerinnen und -Bürger ihrer Freiheit beraubt, Familien zerrissen und Menschen gebrochen wurden. Dies sei eine Verletzung der Menschenrechte, die „durch nichts“ zu rechtfertigen sei. Der Einsatz für individuelle Freiheit, Selbstbestimmung, Menschen- und Bürgerrechte und die Demokratie sei ein politischer Auftrag, der „ins Zentrum des eigenen politischen Handelns“ zu stellen sei. (mtt/24.09.2026)
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Anträge zur Wohnungspolitik, zum Studium und zur dualen Ausbildung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen debattiert, die die Lebenswirklichkeit junger Erwachsener in den Blick nehmen. Nach halbstündiger Aussprache wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Beim Antrag mit dem Titel „Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen“ (21/8122(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen federführend,, beim Antrag mit dem Titel „Studium und Lehre für die Zukunft weiterentwickeln – Individuell, lebensbegleitend und innovativ“ (21/6948(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung und beim Antrag mit dem Titel „Von der Werkhalle bis zur Pflegestation – Die berufliche Bildung als Rückgrat unserer Gesellschaft stärken“ (21/8123(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll eine „Wohnheim-Offensive“ starten und bis zum Jahr 2030 den Bau und die Sanierung von 100.000 Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende fördern. Dafür sollen die Bundesmittel für die Programmlinie Junges Wohnen deutlich erhöht werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (21/8122(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Außerdem sollen Schlupflöcher im Mietrecht geschlossen werden, die besonders junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt betreffen. Dazu soll durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgeschlossen werden, dass mit Untervermietung Gewinne erzielt werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zugleich sollen Untermieter besser vor Kündigungen geschützt werden. Besser reguliert werden soll auch die möblierte Vermietung. Bedürftige Auszubildende sollen eine „Azubistarthilfe“ in Höhe von 1.000 Euro für die Finanzierung von Kaution und Erstausstattung erhalten. In der Begründung des Antrags heißt es, viele junge Menschen könnten eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kaum noch bezahlen. (hle/hau/24.09.2026)
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Energiewirtschaftsrecht: Änderungen beim Netzausbau debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ (21/7866(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Mit diesem sogenannten „Netzpaket“ will die Regierung den Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau abstimmen, um Systemkosten und Überlastungen zu begrenzen. Nach halbstündiger Aussprache soll der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient – Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem“ (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie mit zwei Anträgen der Linken mit den Titeln "Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben – Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht ausbremsen“ (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Bezahlbar und erneuerbar – Übertragungsnetze in öffentlicher Hand" (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regierung plant eine stärkere Priorisierung von Netzanschlüssen. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Das Spektrum der Kriterien reicht dabei von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis hin zu raumplanerischen Gebietsausweisungen. Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom in große Verbrauchszentren im Süden gelangt. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf. Redispatch-Vorbehalt soll verändert werden Auch der sogenannte Redispatch-Vorbehalt wird verändert. Derzeit gebe es viele Gebiete in Deutschland, in denen die Stromnetze zu schwach ausgebaut seien, um den Strom, den Wind- und Solarparks produzieren, abzutransportieren. Entsteht mehr Strom, als die Netze aufnehmen können, müssen die erneuerbaren Energien dort abgeschaltet werden. Stattdessen wird an einem anderen Ort ein Kraftwerk hochgefahren. Dieser Prozess wird als Redispatch bezeichnet. Bislang haben die Betreiber von Wind- und Solarparks eine Entschädigung erhalten, wenn ihr Strom nicht abtransportiert werden kann. Das soll das neue Netzpaket nun ändern. Verteilnetzbetreiber können demnach bestimmte Netzabschnitte für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung in dem Gebiet nicht abtransportiert werden konnten. In solchen Fällen erhalten die Betreiber von Windparks in Windvorranggebieten für 18 Prozent ihrer abgeregelten Jahresstrommengen keine Entschädigung mehr, in anderen Gebieten erhalten Betreiber von Wind- und Solarparks für 20 Prozent keine Entschädigung mehr. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/8121(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine grundlegende Modernisierung und Flexibilisierung der Stromnetze. Der Vorschlag mit dem Titel „Flexibel, digital und effizient - Ein Netzpaket für ein versorgungssicheres 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem“ ist ein Gegenentwurf zum von der Bundesregierung eingebrachten Netzpaket. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, „das Netzanschlusspaket zurückzuziehen und ein neues Netzpaket aufzulegen, das die Anforderungen eines 100-Prozent-Erneuerbare-Energiesystem erfüllt“. Das vorgesehene Instrument zur regionalen Steuerung des EE-Zubaus in Engpassgebieten (Redispatch-Vorbehalt) sei zu verwerfen, da es den Ausbau von Wind- und Solaranlagen gefährde und keinen Anreiz für Flexibilitäten schaffe. Der ursprünglich im EEG vorgesehene Grundsatz der Netzanpassung an die wirtschaftlichen Bedarfe solle beibehalten werden, statt den Ausbau der Erneuerbaren am Status des Netzausbaus auszurichten. Schließlich brauche es ein Modernisierungspaket für die Stromnetze, um die Digitalisierung im Energiesektor voranzutreiben. Erster Antrag der Linken Im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des sogenannten Netzpakets plane die Bundesregierung „entscheidende Weichenstellungen für die Energiewende“, heißt es in dem ersten Antrag der Linken (21/7906(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Gesetzentwurf zum Redispatch-Vorbehalt sehe vor, in neu definierten Netzengpassgebieten den Vorrang für den Anschluss neuer Wind- und Solaranlagen aufzuheben und den Entschädigungsanspruch von Betreibern bei Abregelungen für bis zu zehn Jahre auszusetzen. Die Antragsteller sind der Ansicht, dass die vorgeschlagene Einführung des Redispatch-Vorbehalts für sogenannte Engpassgebiete das Risiko berge, dass Investitionen in erneuerbare Energien sich großflächig nicht mehr finanzieren ließen. „Insbesondere bei der Windenergie an Land hätte der von der Bundesregierung geplante Netzregelhammer eine verheerende Wirkung“, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung, auf den geplanten Redispatch-Vorbehalt zu verzichten und stattdessen alternative Maßnahmen auf den Weg zu bringen, etwa bundesweit standardisierte, flexible Netzanschlussvereinbarungen, den beschleunigten Ausbau von Batteriespeichern vor allem in Netzengpassgebieten sowie die Förderung dezentraler Erneuerbare-Energie-Parks. Zweiter Antrag der Linken In ihrem zweiten Antrag (21/3911(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert die Linksfraktion, die Stromübertragungsnetze an die öffentliche Hand zu übertragen. Sie verlangt von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „um eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb der Stromübertragungsnetze zu gründen und die Überführung der Übertragungsnetze in öffentliche Hand vorzubereiten“. Als Argumente führen die Antragsteller an, dass ein gemeinwirtschaftlicher Betrieb den Netzbetreibern ermögliche, den „dringend notwendigen Ausbau der Netze durch eine vergleichsweise günstige öffentliche Finanzierung“ zu gewährleisten. Außerdem würden die Netzbetreiber als öffentliche Unternehmen „von günstigeren Kapitalkosten des Bundes profitieren“. Hintergrund ist der Einstieg des Bundes in den Stromnetzbetreiber Tennet. Der Bund will sich zu 25,1 Prozent am größten deutschen Übertragungsnetzbetreiber mit insgesamt 7,6 Milliarden Euro beteiligen. Am 16. Januar 2026 habe der Haushaltsausschuss des Bundestages die haushälterischen Voraussetzungen für den Einstieg des Bundes geschaffen. (nki/hau/24.09.2026)
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Folgen der Einwanderung für die Bildung beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Einwanderungspolitik als Ursache der Krise im deutschen Bildungssystem benennen und konsequent angehen" (21/8120(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD In ihrer Vorlage schreibt die Fraktion: „Die Ergebnisse der jüngsten PISA-Studie belegen erneut einen dramatischen Leistungsabfall deutscher Schüler in den Kernkompetenzen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. Dieser besorgniserregende Trend gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und den Wohlstand kommender Generationen. Der entscheidende Faktor für diesen Leistungsabfall ist in der Masseneinwanderung zu sehen.“ Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung unter anderem, den Faktor Einwanderung in Bildungsstudien durch die Formulierung entsprechender Kriterien transparent zu machen: „Künftige Bildungsstudien müssen den Zusammenhang zwischen dem Anteil von Schülern mit nicht-deutscher Herkunft und dem Abschneiden Deutschlands im PISA-Ländervergleich lückenlos und unbeschönigt statistisch erfassen und ausweisen.“ Außerdem soll eine bundesweite Vorschul- und Sprachpflicht eingeführt werden: „Kein Kind darf in eine reguläre Grundschulklasse eingeschult werden, das nicht über die für den Unterricht zwingend erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt.“ In dem Antrag wird außerdem die Einrichtung leistungsorientierter Klassen gefordert. Schulen müssten das Recht erhalten, Klassen nach dem tatsächlichen Leistungs- und Sprachstand der Schüler zu bilden, um eine gezielte Förderung zu gewährleisten und eine Unterforderung leistungsstarker Schüler zu verhindern, schreibt die Fraktion. (che/vom/24.09.2026)
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Grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geplant
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ (EEG-Novelle 2027, 21/7867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformiert werden. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz, 21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Energiewende gemeinsam gestalten – Für ein Erneuerbare-Energien-Gesetz mit fairen Chancen für alle“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linken mit dem Titel „Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen“ (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen. Gesetzentwurf der Bundesregierung „Das EEG 2027 bedarf aus einer Reihe von Gründen einer grundlegenden Neuordnung. Es gilt, das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es in dem Entwurf, mit dem die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel in der deutschen Ökostrom-Förderung einläutet. Die Bundesregierung will zwar am Ziel festhalten, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms in Deutschland im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern, der Ausbau müsse jedoch „system- und kosteneffizienter“ gestaltet werden. „Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst“, heißt es in dem Entwurf. Der Bund rechnet für die in diesem Zeitraum neu unter dem EEG geförderten Anlagen mit Ausgaben von etwa 12,8 Milliarden Euro. Der jährliche Bedarf steige bis 2032 auf 4,6 Milliarden Euro und solle aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen Als zentrale Maßnahmen des Gesetzes gelten die Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen, die verpflichtende Direktvermarktung für Stromerzeuger, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus für Zusatzerlöse (Refinanzierungsbeitrag), die Anpassung der Ausschreibungsmengen und die Vereinfachung von Förder- und Nachweispflichten. Konkret bedeutet das die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen auf Hausdächern und für diese Erzeuger eine verpflichtende Direktvermarktung bei Neuanlagen. Für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt sind feste Vergütungen für eingespeisten Strom noch bis Ende 2028 vorgesehen. Die Förderung soll aber deutlich gekürzt werden: Statt wie bisher über 20 Jahre soll sie nun noch drei Jahre laufen, der Satz sinkt auf 5,2 Cent je Kilowattstunde – nach zuletzt rund acht Cent. Auch für größere Anlagen ab 100 Kilowatt ist eine grundlegende Änderung vorgesehen: Für sie sollen künftig Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) gelten. Dabei erhalten Betreiber zwar weiterhin eine Absicherung – verdienen sie am Markt aber deutlich mehr, etwa in Phasen hoher Strompreise, müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen. Zusätzliche Ausschreibungsmengen geplant Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, plant die Bundesregierung zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt zwölf Gigawatt, heißt es in dem Entwurf. Um diese Ausbauziele zu erreichen, soll die bisherige Aufteilung des Zubaus mit Photovoltaik-Anlagen auf Dach- und Freiflächenanlagen zugunsten „kostengünstigerer Freiflächenanlagen geändert“ werden. Bei knappen Kapazitäten entscheidet nicht mehr die Reihenfolge der Anträge. Netzbetreiber dürfen Anschlussvorhaben künftig unter anderem nach Planungsreife und Netzdienlichkeit priorisieren. Werden neue Wind- und Solarparks bewusst in überlasteten Netzgebieten gebaut, entfällt für einen Teil des wegen Netzproblemen abgeregelten Stroms der finanzielle Ausgleich. Nach dem Kompromiss in der Regierung wird dieser Entschädigungsverzicht auf 18 bis 20 Prozent der Jahresstrommenge und grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzt. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abschaffen. In einem vorgelegten Gesetzentwurf (21/8108(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, das EEG habe seit seiner Einführung im Jahr 2000 den Strommarkt planwirtschaftlich verzerrt und alle Ziele einer kostengünstigen, sicheren und umweltverträglichen Energieversorgung konterkariert. Anstelle einer Reform des EEG (Stand 2023) legen die Abgeordneten ein „Erneuerbare-Energien-Gesetz-Abschaffungsgesetz“ (EEGAG) vor. Das EEG privilegiere durch Einspeisevorrang und garantierte Vergütungen Wind- und Solaranlagen, die mit dem Netzausbau, Reservekraftwerken und Redispatch-Maßnahmen verbundenen Kosten würden einseitig auf die Stromverbraucher umgelegt. Zudem beklagt die AfD-Fraktion, dass das Gesetz Naturschutz- und Immissionsschutzbelange „systematisch“ verdränge und sich Deutschland „in eine gefährliche Abhängigkeit von chinesischen Rohstoffen und Solartechnik“ begebe. Die durch den Stopp des EEG frei werdenden Mittel will die AfD-Fraktion zur Senkung der Energiesteuern nutzen. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab und legt mit dem Antrag „Energiewende gemeinsam gestalten“ (21/8119(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einen eigenen Vorschlag vor. Darin fordern die Abgeordneten die Beibehaltung einer angemessenen Förderung für alle Arten von Solardachanlagen für Unternehmen und für Privathaushalte. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Direktvermarktung für alle PV-Aufdachanlagen solle erst dann eingeführt werden, wenn die entsprechenden Bedingungen und Strukturen geschaffen seien, sodass sowohl kleine wie große Anlagen unkompliziert Reststrommengen verkaufen könnten. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke lehnt den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG ab. Sie fordert in ihrem Antrag (21/7907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den Entwurf der EEG-Novelle so abzuändern, dass die Förderung für Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) des zweiten Segments (Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) erhalten bleibt, ebenso wie eine Sonderregelung (Privilegierung) für sogenannte besondere Solaranlagen – einschließlich Agri-PV. Außerdem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, mehrere Gesetze vorzulegen, um die Energiewende voranzubringen. Dazu gehört unter anderem ein Gesetzentwurf, der Standortkommunen einen Bonus von 25.000 Euro pro einem Megawatt-Leistung eines gebauten Windrades oder einer gebauten PV-Großflächenanlage gewährt. Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um das EEG-Ziel einer installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land von 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu erreichen. Ferner verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf, der zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen Resilienzausschreibungen in allen Segmenten (PV, Wind-an-Land und Wind-auf-See) vorsieht. (nki/hau/24.09.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Some clarity, how appealing! Ontario Court of Appeal updates test for granting leave for appeal from Divisional Court decisions
When will the Ontario Court of Appeal grant leave to hear an appeal from a Divisional Court decision?
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Einstweilige Anordnung des BVerfG: Lina E. muss vorerst aus der Beugehaft entlassen werden
Weil sie sich nicht selbst belasten wollte, verweigerte die Linksextremistin vor dem OLG Dresden die Aussage – und kam dafür in Beugehaft. Das BVerfG hat deren Vollzug nun vorläufig gestoppt. Ob sie schweigen durfte, ist noch nicht geklärt.
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