Aktuelle Nachrichten

AI Doomloop: Reputational and Legal Risks in Recruitment

Dentons Insights - 27.05.2026

Australia: AI is shaping hiring decisions — but can your HR team explain how? What legal risks does using AI to shortlist candidates pose? Join Paul O'Halloran, Partner and Rebecca Skilbeck, Consultant for this cutting edge discussion as they explore the risks of AI that scores or judges candidates and what HR must know to stay accountable.

IR Insights Podcast: AI Doomloop: Reputational and Legal Risks in Recruitment

Dentons Insights - 27.05.2026

Australia: In this episode of IR Insights, join Paul O'Halloran, Partner and Rebecca Skilbeck, Consultant for a discussion on the risks of AI that scores or judges candidates and what HR must know to stay accountable.

AI and GDPR Monthly Update | May 2026

Dentons Insights - 27.05.2026

Welcome to April edition of the EU AI & GDPR Monthly Update, bringing you the latest insights into artificial intelligence and data protections.

„Modern“ sein ist out!

Legal Tech Verzeichnis - 27.05.2026

Als Anwältin oder Anwalt soll man heute nicht nur kompetent, seriös und sachlich sein, sondern auch technikaffin und innovativ, zugleich traditionsbewusst, kreativ und selbstverständlich „modern“. Na, danke vielmals! Aber was bedeutet „modern“ überhaupt? Und bin ich die Einzige, die findet, dass dieser Begriff irgendwie überstrapaziert wird?

Modern? What the heck…

Der Begriff „modern“ ist doch selbst schon retro. Bereits um das Jahr 1500 fand er Verwendung, wenn man meiner KI glauben darf. Was gestern modern war, ist heute bestenfalls nicht mehr up to date, schlimmstenfalls total out. Was ist also heute noch modern?

KI und Legal Tech? Virtuelle Kanzleiräume, ein eigener Podcast, der Instagram-Account oder YouTube-Kanal für die Kanzlei? No Front, aber nichts davon wirkt auf mich besonders innovativ. Legal Tech, weit verstanden, ist älter als ich – juristische Datenbanken gibt es seit den 70ern. Effizienz, Prozessoptimierung, Zeitersparnis durch Legal Tech? Alles bekannt. Wo sind die News? KI, letztlich ja ein Subset von Legal Tech, ist für mich persönlich schlicht eine Notwendigkeit. Anwaltspodcasts gibt es wie Sand am Meer, der erste YouTube-Kanal für Anwälte existiert seit 2009. Instagram? Hat inzwischen fast jeder. Wer wirklich zukunftsorientiert denkt, nutzt längst Mastodon, Bluesky oder Loops und löscht am besten den eigenen X-Account. Aber das ist ein anderes Thema.

Zeitgeist? Zielgruppe!

Modern sein heißt für mich nicht, „hip“ oder „fancy“ zu sein, sondern sich mit dem auseinanderzusetzen, was ist – und einen Blick auf das zu riskieren, was morgen sein könnte. Es bedeutet auch: Bedürfnisse der Mandanten erkennen und verstehen. Ob Kolleginnen und Kollegen oder Richterinnen und Richter mich für modern halten, darf mir aus ökonomischer Sicht – gelinde gesagt – schnuppe sein.

Anwält:innen sind immer auch Unternehmer:innen. Wer beruflich erfolgreich sein will, kennt besser die Bedürfnisse seiner Zielgruppe. Und eben diese können sich ganz erheblich unterscheiden, je nachdem, auf welchem Rechtsgebiet ich berate, ob ich eher Verbraucher oder Unternehmer berate oder je nach Themen-Nische, die ich mir gesucht habe. Während einige Mandanten sicher Wert auf einfachen, digitalen Zugang zur Kanzlei legen, ist anderen vielleicht transparente Kommunikation oder eine schnelle und effiziente Bearbeitung von Anliegen besonders wichtig.
Menschlichkeit zunehmend im Trend

Andere wiederum bevorzugen anwaltliche Berater und Beraterinnen, die besonders gut zuhören können oder die sich authentisch und nahbar zeigen und so auf ganz besondere Weise Vertrauen herstellen, Hürden oder Ängste abbauen. Und ja: Manche Menschen haben Angst vor dem Besuch beim Anwalt. Viele Kolleginnen und Kollegen berichten mir, dass bei ihrer Mandantschaft eines voll im Trend liegt: individuelle und von Menschlichkeit geprägte persönliche Beratung. Wundert mich nicht im Geringsten, denn gerade in einer Zeit, in der KI kleine Rechtsfragen – mal mehr, mal weniger richtig – beantwortet, suchen Menschen vor allem eines: Menschen. Je technisierter und automatisierter unsere Welt sich entwickelt, desto größer wird der Bedarf an Persönlichkeiten, die Klartext sprechen, Entscheidungen treffen, Haltung zeigen und am Ende auch Verantwortung übernehmen.

Die Anforderungen an anwaltliche Beratung verändern sich, neue Kompetenzen werden zunehmend wichtiger und zwar in allen Bereichen, die sich nicht automatisieren lassen. Die Freiräume, die uns KI ermöglicht, sollten wir mit dem besetzen, was KI uns nicht abnehmen kann: die menschlichen Faktoren, die für gute Rechtsberatung einfach unerlässlich sind. Daher ist der moderne Anwalt, die moderne Anwältin aus meiner Sicht vor allem: flexibel.

Flexibilität: Total in!

Flexibilität in der Arbeitsweise, in der Mandantenbetreuung, in der Personalführung. Zeit, die durch KI im automatisierbaren Bereich eingespart wird, kann in andere Bereiche, beispielsweise in die Erreichbarkeit, Mandantenbetreuung und Verbesserung der Kommunikation investiert werden. Denn sind wir mal ehrlich: „Sie hören von uns, wenn es etwas Neues gibt und das kann auch erst in ein paar Monaten der Fall sein. Bitte melden Sie sich bis dahin nicht.“ oder „Nein, Herr XY ist leider nicht zu sprechen“ wirkt nicht sehr trendy. Da kann man auch gleich wieder Abschriften ohne weitere Erklärung mit dem Zusatz „erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis das Schreiben …“ faxen.

Moderne Kanzleien wissen auch um den arbeitgeberseitig umkämpften Arbeitsmarkt, erkennen die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden und investieren mehr in das Kanzleipersonal. Sie passen sich durch flexible Arbeitszeitmodelle, hybride Arbeitsformen oder – superfancy – eigene Weiterbildung in Sachen Personalführung an. Mitarbeiterführung, die auf Wertschätzung, Kommunikation und Förderung basiert, ist in vielen Kanzleien noch immer alles andere als „State of the Art“. Dabei wäre es doch ziemlich modern, sich mit Mitarbeiterförderung, Zufriedenheit und interner Kommunikation auseinanderzusetzen. Wie wäre es beispielsweise mal mit einem Kommunikationstraining für die Menschen in der ersten Reihe? Die Angestellten, die mit den Mandantinnen und Mandaten täglich interagieren?

Mega-Trend: Kritisches Hinterfragen und Haltung zeigen

Und dann wäre da noch ein generelles Thema: kritisches Hinterfragen. Weg mit dem „haben wir schon immer so gemacht“ und her mit dem „wo kann ich was optimieren“? Hierbei Mitarbeitende wertschätzend mit einzubeziehen, ist sicher nicht die schlechteste Idee. Die Aufgeschlossenheit, die eigene Arbeitsweise zu hinterfragen, Zusammenarbeit neu zu denken und sich auf das zu besinnen, was Mandant:innen wirklich brauchen, sich noch mehr als Dienstleister zu verstehen, steht allen gut zu Gesicht.

Ein Punkt, den ich persönlich für sehr zukunftsorientiert halte: Verantwortung für unseren Rechtsstaat übernehmen. In einer Zeit, in der sich Richter:innen und Anwält:innen immer wieder Bedrohungen ausgesetzt sehen, sich der eigenen bedeutsamen Funktion als Organ der Rechtspflege bewusst zu sein, kommt meines Erachtens nie aus der Mode. Es steht außer Frage, dass wir Vertrauensprobleme haben. Das Vertrauen in Institutionen und den Rechtsstaat ist angekratzt. Anwältinnen und Anwälte sollten sich daran beteiligen, dieses Vertrauen wieder aufzubauen und zu stärken. Das können wir auf vielfältige Weise: indem wir erklären, für den Rechtsstaat werben und sachlich kommunizieren, Angriffen auf den Rechtsstaat entgegentreten. Anders gesagt: Haltung zeigen. Haltung ist nie „retro“ oder „vintage“. Haltung und Würde bleiben zeitlos elegant.

Autorin: Stephanie Beyrich ist Rechtsanwältin, Podcasterin und Speakerin, die für die Themen juristischer Nachwuchs, Demokratie und Rechtsstaat brennt. Von Ihrer Community wird sie liebevoll „Orkan der Rechtspflege“ genannt.

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Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Buzer Nachrichten - 27.05.2026
27.05.2026 Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
G. v. 20.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 152

ändert
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)

44 Norton Rose Fulbright lawyers named to 2026 Lawdragon 500 Leading Global Litigators guide

Norton Rose Fulbright - 26.05.2026
Lawdragon honored 44 Norton Rose Fulbright lawyers in the fifth edition of its Lawdragon 500 Leading Global Litigators guide.

Canada expands export controls on semiconductor equipment, advanced chips, and manufacturing technologies

Norton Rose Fulbright - 26.05.2026
The Government of Canada recently introduced significant updates to its export control framework through proposed amendments to the Export Control List (ECL), with further guidance available in the updated Guide to Canada’s Export Control List (Guide).

Norton Rose Fulbright supports mHUB’s Energy Tech Accelerator for compute-energy innovation

Norton Rose Fulbright - 26.05.2026
Norton Rose Fulbright is supporting mHUB’s Energy Tech Accelerator, a program designed to advance startups developing technologies at the intersection of compute and energy.

Ukraine: Russland beschlagnahmt in besetzten Gebieten unrechtmäßig privates Eigentum

Click to expand Image Ein beschädigtes Wohnhaus in der von Russland besetzten ostukrainischen Stadt Sewerodonezk in der Region Luhansk, 8. August 2024. © 2024 Alexander Ermochenko/Reuters Russische Besatzungsbehörden beschlagnahmen ziviles Eigentum in den besetzten Gebieten der Ukraine, obwohl das Völkerrecht den Besatzungsmächten ein solches Vorgehen untersagt.Die Behörden haben ein Scheinverfahren eingeführt, um Immobilien als „herrenlos“ zu erklären, um sie in den Besitz von Kommunen zu übertragen. Zugleich haben sie bürokratische Hürden und Reisebeschränkungen auferlegt, die es vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern nahezu unmöglich machen, ihre Rechte geltend zu machen.Die russischen Behörden sollten diese rechtswidrigen und missbräuchlichen Enteignungen einstellen und ihre als Besatzungsmacht bestehenden Verpflichtungen gemäß dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten in den besetzten Gebieten der Ukraine einhalten.

(Kyiw, 26. Mai 2026) – Russische Behörden beschlagnahmen in den besetzten Gebieten rechtswidrig ziviles Eigentum von Ukrainer*innen, erklärte Human Rights Watch heute. Das humanitäre Völkerrecht verbietet es Besatzungsmächten, Privateigentum zu enteignen oder zu beschlagnahmen, es sei denn, dies ist aus militärischen Gründen unbedingt erforderlich.

Die Besatzungsbehörden haben ein Verfahren eingeführt, das es ihnen ermöglicht, Privatbesitz als „herrenlos“ zu deklarieren und an die Gemeinde zu übertragen, während sie ukrainische Eigentümer*innen unter Druck setzen, die russische Staatsbürgerschaft anzunehmen, wenn sie ihren Eigentumsanspruch geltend machen oder die Enteignung anfechten wollen. Für Millionen von vertriebenen Ukrainerinnen und Ukrainern sowie für diejenigen, die noch immer in den seit 2022 besetzten Gebieten leben und sich weigern, russische Gesetze zu befolgen, bedeutet die Konfiszierung von Eigentum faktisch den Verlust von Unterkunft, Einkommen und Lebensgrundlage. Zusammen mit den von Russland auferlegten Verwaltungs- und Reisebeschränkungen untergraben diese Maßnahmen die Möglichkeit von Geflüchteten und Binnenvertriebenen, sicher und in Würde in ihre Heimat zurückzukehren.

„Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer mussten aufgrund des andauernden Krieges aus ihren Häusern in den von Russland besetzten Gebieten fliehen“, sagte Yulia Gorbunova, stellvertretende Ukraine-Direktorin bei Human Rights Watch. „Nun sind sie zusätzlich mit der widerrechtlichen Aneignung ihres Eigentums konfrontiert, da Russland seine Verpflichtungen als Besatzungsmacht eklatant missachtet.“

Zwischen Januar und November 2025 befragte Human Rights Watch 25 ukrainische Zivilist*innen, die Eigentum in den besetzten Gebieten besitzen oder kürzlich aus diesen Gebieten angereist waren, sowie ukrainische Beamte, Menschenrechtsaktivist*innen und Rechtsanwält*innen. Die meisten Interviews wurden vor Ort in der Ukraine geführt, einige telefonisch. Ein Teil der befragten Personen bat um Anonymität. Human Rights Watch hat zudem mehr als 300 Gerichtsurteile aus dem Zeitraum zwischen März 2024 und Januar 2026 geprüft, die von Gerichten gefällt wurden, die von russischen Behörden in den besetzten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk eingerichtet worden waren.

Nachdem Russland im Februar 2022 seine Vollinvasion gestartet hatte, erklärten die russischen Behörden die Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja für annektiert – ein Schritt, der völkerrechtlich nicht anerkannt wird. Die russischen Behörden richteten in den besetzten Gebieten eigene Verwaltungsstrukturen und Rechtssysteme ein und erließen Maßnahmen, die die Enteignung von Privateigentum erleichtern, was ebenfalls nicht völkerrechtlich legitim ist.

Im Rahmen eines rechtswidrigen und undurchsichtigen Verwaltungsverfahrens stufen die Besatzungsbehörden Privatbesitz, der nicht nach russischem Recht neu registriert wurde, als „herrenlos“ ein; daraufhin übertragen Gerichte diesen Eigentum an Kommunen.

Ukrainische Eigentümer*innen müssen die russische Staatsbürgerschaft erwerben, um an diesem Verfahren teilnehmen zu können. Sie müssen persönlich erscheinen, um der Zuweisung oder Übertragung zuzustimmen oder diese anzufechten. Das Gesetz lässt die Anwesenheit eines Bevollmächtigten zu, jedoch nur, wenn dieser einen russischen Pass besitzt und mit einer Vollmacht handelt, die von einem russischen Passinhaber ausgestellt wurde. Vertriebene Zivilist*innen sehen sich mit erheblichen sicherheitstechnischen, logistischen und finanziellen Hindernissen konfrontiert, die eine Reise in die besetzten Gebiete nahezu unmöglich machen.

Die russische Bundesgesetzgebung verpflichtete Eigentümer mit in der Ukraine ausgestellten Eigentumsurkunden, ihre Immobilien bis Januar 2028 nach russischem Recht neu zu registrieren. Ende 2025 verkürzten die Behörden diese Frist jedoch auf Juli 2026 und begründeten dies damit, dass die Einwohner*innen bereits „mehr als genug Zeit“ gehabt hätten, ihre Immobilien neu zu registrieren.

Obwohl das russische Recht Personen mit ukrainischem Pass nicht ausdrücklich von der Neuregistrierung von Eigentum ausschließt, stellte Human Rights Watch fest, dass Beamte in der Praxis ukrainische Pässe regelmäßig nicht anerkennen. Keiner der befragten Ukrainer*innen konnte nach den russischen Vorschriften Eigentum registrieren lassen, weder persönlich noch über einen Bevollmächtigten. Sobald Eigentum als „herrenlos“ eingestuft wurde, können nur noch Personen mit russischem Pass diese Einstufung anfechten.

Sobald die Behörden eine Immobilie als „offenbar herrenlos“ einstufen – wobei die unterlassene Neuregistrierung ein entscheidender Faktor ist –, bringen sie Aushänge an den Eingängen von Wohnhäusern oder auf Websites der lokalen Verwaltung an, die aufgrund von Internetzensur durch die ukrainischen Behörden vom ukrainisch kontrollierten Gebiet aus möglicherweise nicht zugänglich sind. Die Eigentümer*innen haben dann 30 Tage Zeit, sich bei den Besatzungsbehörden zu melden, um ihr Besitzrecht geltend zu machen.

Die Einstufung als „herrenlos“ erfolgt oft auch dann, wenn die Behörden den oder die Besitzer*in kennen.

„Es ist, als würden sie sie für herrenlos erklären, während sie gleichzeitig zugeben, dass sie Eigentümer haben“, sagte ein vertriebener Einwohner von Mariupol. „Die wichtigste Voraussetzung [der russischen Behörden] ist, dass die Person anwesend ist [um die Wohnung im russischen Register einzutragen] und einen russischen Pass besitzt. Für mich ist das völlig inakzeptabel.“

Human Rights Watch dokumentierte 16 solcher Fälle anhand von Augenzeugenberichten; in zwei Fällen beschlagnahmten die Behörden Eigentum, ohne die Eigentümer vorher darüber zu informieren.

Gemäß den derzeitigen Beschränkungen müssen ukrainische Passinhaber*innen, die in die besetzten Gebiete einreisen wollen, durch Russland reisen. Dort werden sie von Grenzbeamten des Föderalen Sicherheitsdienstes (FSB) einer eingehenden Kontrolle unterzogen, die Verhöre und die Überprüfung von Mobiltelefonen umfasst. Nach Angaben der ukrainischen zivilgesellschaftlichen Organisation „East SOS“ darf nur jede vierte Person, die diesen „Filterprozess“ durchläuft, weiterreisen. Diese Beschränkungen machen es vielen vertriebenen Ukrainer*innen unmöglich, die Auflagen zu erfüllen.

„Einerseits sagen die Behörden, dass die Eigentümer sich innerhalb von 30 Tagen melden müssen, um ihren Besitz nachzuweisen“, sagte eine 75-jährige vertriebene Einwohnerin aus Sievierodonetsk. „Aber niemand kommt durch die Sicherheitsüberprüfung.“

Im August 2025 teilten die russischen Behörden mit, dass seit September 2024 in den vier besetzten Regionen 4,6 Millionen Immobilien registriert worden seien; dabei seien 550.000 Immobilien ohne Unterlagen identifiziert worden, die Gefahr liefen, als „herrenlos“ eingestuft zu werden.

Nach Angaben der Beobachtungsmission der Vereinten Nationen für Menschenrechte in der Ukraine hatten die Besatzungsbehörden bis November 2025 mehr als 38.000 Immobilien als „potenziell ‚verlassen‘“ ausgewiesen. Die UNO berichtete zudem, dass die Besatzungsbehörden in den Regionen Donezk und Luhansk bereits 5.557 Immobilien offiziell als „verlassen“ eingestuft hatten. Sobald die Besatzungsbehörden Privatbesitz als „herrenlos“ einstufen, beantragen sie bei den Gerichten, diesen offiziell in kommunales Eigentum zu übertragen.

Human Rights Watch hat etwa 8.000 Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Eigentumsbeschlagnahmungen ermittelt, die zwischen März 2024 und Januar 2026 bei 25 Gerichten in den besetzten Gebieten eingereicht wurden. Die Gesamtzahl dürfte höher liegen, da nicht alle Gerichte ihre Urteile veröffentlichen oder über zugängliche Websites verfügen. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass Eigentumsnachweise und die Bemühungen der Betroffenen, ihre Rechte geltend zu machen, regelmäßig ignoriert werden.

Die Besatzungsbehörden in Mariupol haben damit begonnen, beschlagnahmte Wohnungen an neue Bewohner*innen zu übertragen. Die russischen Behörden haben die Umsiedlung russischer Staatsbürger*innen nach Mariupol durch Medienkampagnen und zinsgünstige Hypotheken gefördert.

Als Besatzungsmacht ist es Russland nach dem humanitären Völkerrecht, einschließlich der Vierten Genfer Konvention, untersagt, seine eigene Zivilbevölkerung in das von ihm besetzte Gebiet zu verlegen. Solche Verlegungen stellen ein Kriegsverbrechen dar, das nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) strafbar ist. Russland ist zudem verpflichtet, Privateigentum zu respektieren, und darf dieses nicht beschlagnahmen, es sei denn, dies ist aus militärischer Notwendigkeit unbedingt erforderlich. Es muss außerdem Eigentumsrechte achten, ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleisten und Diskriminierung gemäß den internationalen Menschenrechtsnormen vermeiden.

Die russischen Behörden sollten die rechtswidrigen Beschlagnahmungen von Eigentum in den besetzten Gebieten der Ukraine beenden. Sie sollten zudem Maßnahmen einstellen, die die demografische Zusammensetzung der besetzten Gebiete verändern, darunter den Zwang zur Annahme der russischen Staatsbürgerschaft und Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, sowie Beschränkungen für Reisen von Ukrainer*innen in die besetzten Gebiete aufheben.

Bei den internationalen Bemühungen um Rechenschaftspflicht sollten die mit der russischen Besetzung verbundenen Menschenrechtsverletzungen stärker in den Vordergrund gerückt werden. Die Europäische Union und der Europarat sollten sicherstellen, dass neu geschaffene Mechanismen wie das Schadensregister für die Ukraine und die Entschädigungskommission diese Verstöße aufgreifen und den Opfern Entschädigungen gewähren.

„Die russischen Gesetze und Maßnahmen in den besetzten Gebieten zielen darauf ab, die rechtswidrige Enteignung zivilen Eigentums mit einem Anschein von Rechtmäßigkeit zu verschleiern – was sowohl einen Verstoß gegen das Völkerrecht als auch einen Angriff auf die Lebensgrundlage von Millionen Ukrainerinnen und Ukrainern darstellt“, sagte Gorbunova. „Die russischen Behörden sollten diese illegalen Praktiken unverzüglich einstellen.“

Kategorien: Menschenrechte

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LTO Nachrichten - 26.05.2026

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