Songa Product and Chemical Tankers III AS v Kairos Shipping II LLC [2025] EWCA Civ 1227 (07 October 2025) has clarified the extent of the obligation on the Charterer to redeliver a vessel following the termination of a Barecon 2001 charter and of the Owner’s right to require it to be redelivered to a port “convenient to them”.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Die unbekannten Betreiber geben an, Kundinnen und Kunden an Bildungseinrichtungen und Partnerfirmen vermitteln zu wollen, die ihrerseits Schulungen zu den Themenkomplexen „Trading“, „Anlagestrategien“ und „Investitionen in Finanzprodukte“ anbieten. Interessierte werden aufgefordert, auf den entsprechenden Websites ihre Daten in einem Kontaktformular zu hinterlegen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einer Reihe nahezu identischer Websites. Die unbekannten Betreiber geben an, Kundinnen und Kunden an Bildungseinrichtungen und Partnerfirmen vermitteln zu wollen, die ihrerseits Schulungen zu den Themenkomplexen „Trading“, „Anlagestrategien“ und „Investitionen in Finanzprodukte“ anbieten. Interessierte werden aufgefordert, auf den entsprechenden Websites ihre Daten in einem Kontaktformular zu hinterlegen.
Das KI-Startup Libra Technology wird Teil des niederländischen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer. Das Volumen des Deals kann bis zu 90 Millionen Euro erreichen.
Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (21/1505, 21/2073, 21/2146 Nr. 1.12) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2778) angenommen. Zugesstimmt haben CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (21/2779) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz „zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (21/1505) sieht eine „erhebliche Ausweitung der Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente“ zum Zweck der Beurkundung durch Notare wie auch durch andere Urkundsstellen vor. Kernstück der Neuregelung ist laut Bundesregierung die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen werden die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden ausgeweitet. Wie die Bundesregierung ausführt, ist das Beurkundungsverfahren derzeit noch grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor, nämlich für Beurkundungen mittels Videokommunikation sowie für einfache elektronische Zeugnisse. In allen übrigen Fällen müssten Notare sowie andere für öffentliche Beurkundungen zuständige Stellen – wie etwa auch Nachlassgerichte – Urkunden in Papierform errichten. "Digitalisierung der Justiz fortführen" „Sofern im Beurkundungsverfahren Urkunden in Papierform errichtet werden, bedarf es sowohl für die elektronische Verwahrung als auch für elektronische Vollzugstätigkeiten eines Medientransfers“, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierdurch würden Personal- und Sachkapazitäten bei den Urkundsstellen gebunden und die Bearbeitung werde verzögert. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 setze das Ziel, „die Digitalisierung der Justiz konsequent fortzuführen und Medienbrüche abzuschaffen“, heißt es in der Vorlage ferner. Um dieses Ziel zu erreichen, sehe der Entwurf weitreichende Möglichkeiten für eine Errichtung elektronischer Urkunden vor. Damit würden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Weiterverarbeitung dieser Dokumente geschaffen. So könnten Prozesse beschleunigt und Kapazitäten in Notariaten, Gerichten und anderen Urkundsstellen eingespart werden. Änderung im Rechtsausschuss Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der federführende Rechtsausschuss am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Änderung im Wortlaut („Zeugnis“ statt „Dokument“) einer Norm des Gesetzentwurfs vorgenommen. Ziel war eine Angleichung des Wortlauts. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat sah Änderungsbedarf bei der Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung. In seiner Stellungnahme (21/2073) machte er diverse Detailvorschläge zur Anpassung von Regelungen. Zudem schlug der Bundesrat vor, die Regelungen zur elektronischen Niederschrift aus dem Beurkundungsgesetz in weitere Verfahrensordnungen zu überführen. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung diesen und weitere Vorschläge ab. (scr/14.11.2025)
200 Meter Sicherheitsabstand: Laut einem Gutachten der DUH sind Kommunen rechtlich verpflichtet, brandempfindliche Gebäude vor Feuerwerk zu schützen. Tun sie das nicht, drohten den Verantwortlichen haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen.
Ermittler durchsuchen Räume eines für die AfD aktiven Politikers in Südthüringen. Der Verdacht: Beihilfe zur Vorbereitung von Hochverrat und Unterstützung einer rechtsterroristischen Gruppe.
Weiterlesen
Die AfD-Fraktion will „Dauerduldungen unattraktiver machen durch Abschaffung der Analogleistungen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes“. Den so betitelten Antrag (21/1073) hat der Bundestag am Freitag, 14. November 2025, erstmals debattiert und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD-Fraktion Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Leistungen vorzulegen. Zugleich soll dieser Gesetzentwurf nach dem Willen der Fraktion für bisherige Ansprüche auf die Analogleistungen angemessene Übergangsregelungen bis Ende 2025 sicherstellen. Wie die Fraktion darlegt, erhalten Asylbewerber oder etwa Geduldete in Deutschland zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während der ersten 36 Monate hätten sie dabei regelmäßig Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Anschluss entspreche die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege grundsätzlich der Versorgung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). „Faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten“ Sie blieben dann zwar weiterhin im Regelungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes, wechselten aber zu den sogenannten Analogleistungen (Leistungen in besonderen Fällen nach Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes), die in der Höhe den Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) beziehungsweise SGB XII (Sozialhilfe) entsprächen, führt die Fraktion ferner aus. Auch hätten sie den gleichen Anspruch auf medizinische Versorgung wie Personen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, sodass „faktisch kein Unterschied mehr zu gesetzlich Versicherten besteht“. Damit bilde Deutschland europaweit eine Ausnahme und biete „mit Sozialleistungen, die denen deutscher Sozialhilfeempfänger entsprechen, einen entscheidenden Pull-Faktor“. (sto/hau/14.11.2025)
Eine Delegation des Ausschusses für Sport und Ehrenamt wird vom 17. - 20. November 2025 in die Schweiz reisen. Die Abgeordneten treffen sich dort zu Gesprächen mit Mitgliedern der für sportpolitische Fragen zuständigen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Schweizerischen Nationalrats. Ferner stehen Fachgespräche mit einer Vielzahl von in der Schweiz ansässigen internationalen Sportverbänden auf der Agenda (FIBA, FIFA, IOC, UEFA). Ebenfalls geplant sind Diskussionen mit dem Court of Arbitration for Sport CAS, Swiss Olympic und dem Schweizer Fußballverband. Bei einem Besuch des Bundesamts für Sport der Schweiz (BASPO) werden sich die Parlamentarier über die aktuellen Entwicklungen der Spitzensportförderung und ihrer Finanzierung in dem Nachbarland informieren. Dabei wird es auch um die Bedeutung des Ehrenamts etwa bei Sportgroßereignissen wie der Fußball EM der Frauen in diesem Sommer in der Schweiz gehen und um die Verbändelandschaft im Breitensport. Die Delegation wird von der Ausschussvorsitzenden Aydan Özoğuz (SPD) geleitet. Ihr gehören ferner an: Jens Lehmann (CDU/CSU), Artur Auernhammer (CDU/CSU), Thomas Korell (AfD), Daniel Bettermann (SPD), Tina Winklmann (Bündnis90/Die Grünen) und Christian Görke (Die LINKE).
Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz, 21/1510, 21/1936, 21/2146 Nr. 1.7) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2758) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierten die AfD und Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Entwurf des sogenannten Geoschutzreformgesetzes (21/1510) heißt es, der Schutz geografischer Angaben, garantiert traditioneller Spezialitäten und fakultativer Qualitätsangaben im Agrarbereich sei in der EU umfassend novelliert worden. Das EU-Recht zu Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrarbereich) sei zu einem Großteil in die EU-Verordnung 2024 / 1143 überführt und geändert worden. Das entsprechende Bundesrecht, das im Marken-, Wein- und Lebensmittelspezialitätenrecht enthalten sei, müsse an das reformierte EU-Recht angepasst werden. Ferner werde durch die EU-Verordnung 2023 / 2411 erstmals ein EU-weites Registrierungs- und Schutzsystem für geografische Angaben im handwerklichen und industriellen Bereich eingeführt. Dadurch werde wie im Agrarbereich auch in diesem Sektor der Schutz geistiger Eigentumsrechte gestärkt. Zugleich diene das neue Schutzsystem der Verbraucherinformation, der Stärkung traditioneller Betriebe und dem Erhalt von Erzeugungs- und Vermarktungstraditionen. Schutz geografischer Angaben Die EU habe sich dazu verpflichtet, international registrierte geografische Angaben unabhängig von der Art der Waren zu schützen. Mit den EU-Verordnungen 2024 / 1143 und 2023 / 2411 würden diese Verpflichtungen erfüllt. Auch in der Hinsicht sei eine Anpassung des deutschen Rechts erforderlich. Zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 1143 wird nun den Angaben zufolge ein neues Stammgesetz in Form eines Agrargeoschutz-Durchführungsgesetzes geschaffen, auf dessen Grundlage das erforderliche Verordnungsrecht ergehen kann. Das Lebensmittelspezialitätengesetz und die einschlägigen Bestimmungen des Markengesetzes und des Weingesetzes gehen in dem Stammgesetz auf. Die zur Durchführung der EU-Verordnung 2023 / 2411 auf Bundesebene erforderlichen Rechtsvorschriften treten im Markengesetz an der Stelle der bisherigen Regelungen zum Agrargeoschutz. Wie schon im Agrarbereich werden zum Schutz eingetragener geografischer Angaben im Bereich handwerklicher und industrieller Erzeugnisse Anspruchsgrundlagen und Klagebefugnisse eingeführt. Auch Kontrollen sind geplant. Änderungen im Rechtsausschuss Gegenüber dem Regierungsentwurf hatte der federführende Rechtsausschuss am 12. November auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch Änderungen vorgenommen. So wurden Übergangsbestimmungen eingeführt, da das Gesetz laut Änderungsantrag nicht mehr vor dem 1. Dezember 2025 in Kraft treten wird. Eine weitere Änderung betrifft das Weingesetz. Hier wird eine Regelung über finanzielle Beiträge an anerkannte Erzeugervereinigungen neu gefasst. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat drang in seiner Stellungnahme (21/1936) auf eine Zuständigkeit des Bundes für die Kontrolle geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Konkret schlug die Länderkammer vor, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder alternativ die Bundeszollverwaltung damit zu betrauen. Eine zentrale Kontrollinstanz des Bundes sei zielführender, heißt es zur Begründung. Eine Kontrolle durch die Länder würde zu einem „schwächeren Vollzugsniveau“ führen. Die Länderkammer sieht die Gefahr, „dass Deutschland zum bevorzugten EU-Mitgliedstaat für Akteure wird, die gegen eingetragene EU-Schutzrechte verstoßen“. Ferner kritisierten die Länder, dass die Bundesregierung nicht ausreichend gewürdigt habe, dass es sich nur um eine kleine Zahl an Kontrollen in diesem Bereich handle. „Umso wichtiger ist es zur Erreichung eines veritablen öffentlich-rechtlichen Schutzniveaus, dass Fachkenntnisse, Verwaltungsstrukturen und Kontrollaktivitäten an einer kompetenten Stelle des Bundes gebündelt werden“, heißt es weiter. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag des Bundesrates ab. Die Übernahme der Marktüberwachung durch die Länder sei „zweckmäßig“, heißt es in der Gegenäußerung, und entspreche dem Grundsatz der Länderexekutive nach Artikel 83 des Grundgesetzes. Den Ländern obliege die Marktüberwachung mit wenigen Ausnahmen ohnehin. „Dadurch sind bei den Ländern behördliche Strukturen vorhanden, auf die für die Marktüberwachung von durch geografische Angaben geschützten handwerklichen und industriellen Erzeugnissen zurückgegriffen werden kann“, führt die Bundesregierung an. Verwiesen wird in der Gegenäußerung zudem auf „weitgehende Erleichterungen“ für die Länder: „Es müssen lediglich Stichproben kontrolliert werden, die Aufgaben können auf eine gemeinsame Stelle übertragen oder es können Private mit der Kontrolle beauftragt werden und es dürfen Entgelte oder Gebühren erhoben werden.“ Bundeseinheitliche Regelung zum Überprüfungsverfahren Zustimmung bei der Bundesregierung fand hingegen ein anderer Vorschlag des Bundesrates. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme eine bundeseinheitliche Regelung zum Überprüfungsverfahren beim Inverkehrbringen eines mit einer geografischen Angabe bezeichneten handwerklichen beziehungsweise industriellen Erzeugnisses vorgeschlagen, und zwar die sogenannte Eigenerklärung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte dazu ein Wahlrecht der Länder vorgesehen. „Nachdem sich die Länder mehrheitlich dafür ausgesprochen haben, eine Eigenerklärung genügen zu lassen, besteht aus Sicht der Bundesregierung kein Anlass mehr, an dem vorgesehenen Wahlrecht für die Länder festzuhalten. Stattdessen ist einem bundeseinheitlichen Vorgehen bei den Marktzugangskontrollen der Vorzug zu geben“, schreibt die Bundesregierung. Zudem stimmte die Bundesregierung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Korrektur eines Verweisfehlers zu, andere Vorschläge will die Regierung indes nicht umsetzen. (scr/14.11.2025)
Kurz nach 5.00 Uhr am Morgen fiel der Hammer: Der Haushalt der Bundesregierung für das nächste Jahr steht – mit "Mega-Schulden", wie die Opposition beklagt.
Weiterlesen
Der Bundestag hat von der Tagesordnung abgesetzt eine Vereinbarte Debatte am Freitag, 14. November 2025, anlässlich des 30. Jahrestages des Vertrags von Dayton. Eine halbe Stunde war dafür eingeplant. Mit dem in Dayton/Ohio ausgehandelten Friedensvertrag endete im Jahr 1995 der dreieinhalbjährige Krieg in Bosnien und Herzegowina. (hau/11.11.2025)
In der früheren PiS-Regierung war Zbigniew Ziobro Polens Justizminister. Jetzt wird er selbst von der Justiz verfolgt und soll verhaftet werden. Dem entzieht er sich aber vorerst in Ungarn.
Weiterlesen