§ 826 BGB

RG, 19.09.1918 - VI 156/18

Anwendung des § 826 BGB., wenn ein Fabrikant mit einem Angestellten der Heeresverwaltung vereinbart, daß dieser ihm durch seinen Einfluß unter Zurückdrängung möglicher anderer Bewerber eine Heereslieferung verschaffen soll, wogegen er den Angestellten an dem zu erwartenden Gewinne beteiligt.

RG, 29.03.1917 - VI 138/16

Wie verhalten sich die Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB. zueinander?

RG, 18.10.1917 - VI 143/17

1. Kann der Geschäftsführer einer Gesellschaft m. b. H., der in dieser Eigenschaft gehandelt hat, im Sinne des § 831 BGB. als von einem anderen Geschäftsführer derselben Gesellschaft zu einer Verrichtung bestellt angesehen werden?
2. § 1 des Reichsgesetzes über die Sicherung der Bauforderungen als Schutzgesetz zugunsten der Bauhandwerker und Baulieferanten. Seine Stellung zu § 5 des Gesetzes. Wer ist Baugeldempfänger? Gegenständlicher und persönlicher Tatbestand des § 1. Verhältnis der unerlaubten Handlung nach § 1 des Gesetzes zum Tatbestande des § 826 BGB.
3. Haftung der Vertreter einer juristischen Person für die Befolgung der Vorschrift des § 1 des Gesetzes neben der Haftung der juristischen Person selbst.

RG, 08.05.1919 - VI 346/18

Unter welchen Voraussetzungen ist eine planmäßig mittels wissentlich unrichtiger Einwendungen bewirkte Prozeßverzögerung als Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB. zu beurteilen?

RG, 02.11.1920 - II 168/20

1. Haftet der Gründer einer Gesellschaft m. b. H. dieser wegen betrügerischer Überwertung von Sacheinlagen (Übergründung)?
2. Ist § 826 BGB. anwendbar, wenn die geschädigte Person zur Zeit der Begehung der unerlaubten Handlung noch nicht existiert?

RG, 18.12.1931 - II 514/30

Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs wenn ein Unternehmer, der auf gesunder kaufmännischer Grundlage wegen seiner geringeren Gestehungskosten billiger verkaufen kann, von einem finanziell übermächtigen Mitbewerber durch das Kampfmittel rücksichtslosen Preisunterbietens vor die Wahl gestellt wird, entweder seine niedrigeren Preise den höheren des Mitbewerbers anzupassen oder – falls er hierzu nicht bereit ist – wirtschaftlich zugrunde zu gehen?

RG, 16.06.1906 - I 5/06

Folgt aus § 11 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes vom 19. Juni 1901 die ausschließliche Befugnis des Urhebers, das Werk gewerbsmäßig zu verbreiten, auch für solche Exemplare des Werkes, welche er selbst hergestellt und in den Verkehr gebracht hat, und kann er die gewerbsmäßige Verbreitung solcher Exemplare durch Bestimmung eines Ladenpreises mit Wirkung gegen Dritte beschränken?

RG, 07.11.1931 - V 106/31

1. Besteht für ein städtisches Theater die rechtliche Verpflichtung, jedermann zum (entgeltlichen) Besuch der Vorstellungen zuzulassen?
2. Unter welchen Umständen verstößt die Weigerung des Theaterunternehmers gegen die guten Sitten?

RG, 21.05.1927 - V 476/26

Unter welchen Umständen kann gegenüber dem Einwande der Formnichtigkeit eines formbedürftigen Vertrags der Gegeneinwand der allgemeinen (gegenwärtigen) Arglist erhoben werden?