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Beiträge

Die "Conference on Jewish Material Claims against Germany" als gesetzliche Treuhänderin der Erben der durch die Nationalsozialisten enteigneten Eigentümer

Der deutsche Gesetzgeber hat in dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) eine Rechtsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage Beträge in Milliardenhöhe als Entschädigung für die unrechtmäßige Enteignung von Juden durch die Nationalsozialisten ausgezahlt worden sind und nach wie vor ausgezahlt werden. Ein großer Teil der Entschädigungen sowie Tausende von Immobilien wurden auf der Grundlage des § 2 I 3 VermG an die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) gezahlt oder restituiert, sofern die tatsächlich Enteigneten oder ihre Rechtsnachfolger ihre Entschädigungs- oder Restitutionsansprüche nicht binnen einer Ausschlussfrist selbst angemeldet haben. Doch kommen diese immensen Vermögenswerte tatsächlich auch direkt den Geschädigten und ihren Rechtsnachfolgern zugute und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Gelder von der JCC entgegengenommen?

Aktenzeichen

Ein Aktenzeichen (Abk. Az.), auch Registerzeichen, das anhand des Aktenplans und des danach geführten Aktenverzeichnisses systematisch vergeben wird, ist eine aus Ziffern und Buchstaben bestehende individuelle Signatur einer Akte.

Die Webseite der Rechtsanwälte Kotz, oder: Wie ich im Web fast erblindete

Sie sind markant wie Ingo Lenßen und Partner, in englischsprachigen Kreisen werden sie auch schlicht „H.J.“ und „C.G.“ genannt, sie sind Senior und Junior und präsentieren sich charmant lächelnd in grauen Anzügen und mit pinken Krawatten – und passend dazu sind sie bei juristisch interessierten Internetnutzern bekannt wie ein bunter Hund: Die Rechtsanwälte Kotz. Man gönnt und wünscht diesen sympathisch wirkenden Herren alles – vor allem aber eine Webseite, in der ihre Vorliebe für konträre und grelle Farben nicht zum Ausdruck kommt und das erste einfallende adjektivische Attribut zur ihr keine Form des Nachnamens ist.

Im Verweis-, Paragraphen- und Typografie-Wirrwarr

Es gibt juristische Bücher, bei denen während des Lesens Freude aufkommen kann. Der Inhalt ist gut aufbereitet, die Sprache wohl gewählt und die Typografie stringent.

Versuch (§§ 22 ff. StGB) - Schema

Die Versuchsprüfung gliedert sich wie folgt:

I. Vorprüfung

  1. Keine Vollendung
  2. Strafbarkeit des Versuchs, § 23 I i.V.m. § 12 StGB

II. Tatbestand

  1. Subjektiv: Tatentschluss

Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung

Der Aufsatz beschäftigt sich damit, welche Rechte von unbeteiligten Dritten im Rahmen von Vollstreckungshandlungen beeinträchtigt werden können. Ferner wird dargestellt, mit welchen Rechtsbehelfen Dritte solchen Rechtsbeeinträchtigungen entgegentreten können.

Qualifizierte Gründung einer AG | Schema

Wurden Abreden nach §§ 26, 27 AktG getroffen, so liegt eine qualifizierte Gründung vor, die mit Gefahren für die Kapitalaufbringung verbunden ist, insbesondere der Gefahr der Überbewertung von Sache

Einfache Gründung einer AG | Schema

  1. Abschluss des Gesellschaftsvertrages in notarieller Urkunde und Übernahme aller Aktien durch die Gründer (§§ 2, 23, 28, 29 AktG)

Satzungsinhalt einer GmbH | Schema

  • obligatorischer Satzungsinhalt (§ 3 I GmbHG)

Gründungsphasen einer Gesellschaft | Schema

  1. Vorgründungsgesellschaft1
  • 1. Auch Vorvertragsgesellschaft genannt, vgl. Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 34 III 2 a.