Beiträge
Lawtendr ist eine Auktionswebsite für Anwälte
Die in der letzten Woche gestartete Website Lawtendr möchte so etwas wie eBay für Anwälte sein. Der Dienst will Nutzern in den USA, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Australien ermöglichen, einen lokalen Anwalt zu einem kompetitiven Preis zu finden.
LexShares ist Crowdfunding für Klagen
Crowdfunding ist seit einigen Jahren sehr beliebt bei Produktherstellern. Nun breitet sich dieses Finanzierungsmodell, bei dem zahlreiche Personen Kleinstbeträge in etwas investieren, zunehmend im Servicebereich aus, auch im Legal Service. LexShares, eine Crowdfunding-Plattform, die Investitionen in US-Klagen ermöglicht, ist so ein Beispiel, das nun gestartet ist.
Wie zeichnet man Autorennamen in Fußnoten einer rechtswissenschaftlichen Arbeit aus
Wenn es um die Auszeichnung von Autorennamen in Fußnoten oder auch Klammerverweisen geht, sieht man in juristischen Arbeiten zumeist zwei Auszeichnungsarten – kursiv oder KAPITÄLCHEN – und drei Verwendungsarten – gar nicht, angemessen oder zu viel. Das liegt dran, dass häufiger die Hervorhebung eines Verfassers aufgrund von Konventionen oder redaktionellen Vorgaben erfolgt und seltener der eigentliche Sinn der Hervorhebung hinterfragt wird.
Die Anfechtung (§ 142 I BGB) - Schema
Kurzeinführung
a) Begriff: Die Anfechtung wird im BGB nicht näher erläutert, sondern vielmehr vorausgesetzt. Beschrieben wird lediglich die Wirkung der Anfechtung in § 142 I BGB („so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen“). Demnach ist ein lediglich anfechtbares Rechtsgeschäft von einem nichtigen Rechtsgeschäft zu unterscheiden.1 Während ein nichtiges Rechtsgeschäft so zu behandeln ist, als ob es von Anfang an nie bestanden hätte, hat die Anfechtung rückwirkende Kraft und vernichtet das Rechtsgeschäft von Anfang an (ex tunc).2 Problematisch in diesem Zusammenhang ist der Umstand, ob auch ein bereits nichtiges Rechtsgeschäft angefochten werden kann.3 Dies kann allerdings ganz allgemein mit dem Argument dahingehend bejaht werden, dass wenn dies nicht ginge, eine Einschränkung der Privatautonomie (Art. 2 I GG) darstellen würde.
Das fahrlässige Erfolgsdelikt (§ 15 HS. 2 StGB) - Schema
Beim fahrlässigen Erfolgsdelikt ist dem Täter regelmäßig mangelnde Sorgfalt vorzuwerfen.1 Auch sie stellt einen besonderen Typus des strafbaren Verhaltens dar, allerdings nur unter der Voraussetzung des § 15 HS. 2 StGB.2 Für eine erste begriffliche Annäherung kann ein Blick in § 276 Abs. 2 BGB hilfreich sein.
Vertretung, §§ 164 ff. BGB
Die Vertretung (auch Stellvertretung1) nach §§ 164 ff. BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln anstelle eines anderen. Sie ist innerhalb des Allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1. Buch, §§ 1 – 240 BGB) unter dem Abschnitt der Rechtsgeschäfte (3. Abschnitt, §§ 104 – 185 BGB) eingeordnet und wird in den §§ 164 – 184 BGB (5. Titel, Vertretung und Vollmacht) geregelt.
- 1. Das BGB gebraucht allerdings den Begriff Vertretung, vgl. Titel 5 - Vertretung und Vollmacht (§§ 164 – 181).
Informationserhebungen durch Social-Media-Analysen im Rahmen der staatlichen Risiko- und Krisenkommunikation
Der Aufsatz widmet sich den grundlegenden rechtlichen Aspekten der Informationserhebung in Sozialen Medien durch Behörden der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr. Nach einer Kurzbeschreibung der Begriffe Risiko- und Krisenkommunikation sowie Social-Media-Analysen werden diese Maßnahmen im Hinblick auf ihren gefahrenabwehrrechtlichen Charakter beurteilt und verfassungsrechtlich geprüft.
Dienst- und Hilfeleistungsverpflichtungen zur Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes
Die Abhandlung behandelt die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Heranziehung von Personen zum Dienst im Bevölkerungsschutz. Dabei werden zunächst ausführlich die Befugnisregelungen zu Dienst- und Hilfeleistungsverpflichtungen in den Bereichen des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Zivilschutzes herausgearbeitet sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede erörtert. Nach der Darstellung von kostenrechtlichen Aspekten der Pflichtverhältnisse werden verfassungsrechtliche Probleme der Heranziehung von Bürgern zum Dienst im Bevölkerungsschutz thematisiert. Abschließend werden die Frage der Durchsetzbarkeit der Dienst- und Hilfeleistungsverpflichtung hinterfragt und im Anschluss an eine Darstellung der Gesamtergebnisse auch Vorschläge zur Rechtsfortbildung entwickelt.
Subsidiarity and Solidarity as Guiding Principles in U.S. and German Disaster Response Law
Der Aufsatz vergleicht die grundlegenden organisationsrechtlichen Regelungen des deutschen und US-amerikanischen Katastrophenschutzrechts. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit beide Regelungsbereiche durch die Prinzipien der Subsidiarität und Solidarität gekennzeichnet sind.
"Entdecke unsere Verfassung!"
Der Chaos Computer Club (CCC) hat zum 64. Geburtstag des Grundgesetzes eine umfassende synoptische Fassung in Form einer Website herausgegeben: DocPatch. Damit soll jeder die Entwicklung des Grundgesetzes seit Inkrafttreten im Jahr 1949 in Graphiken und Texten nachvollziehen können.