Beiträge
Bindung Privater an die Arbeitnehmerfreizügigkeit (EuGH: Angonese)
*Eine der umstrittensten Fragen in Bezug auf die Grundfreiheiten ist, ob und inwiefern diese auch Private unmittelbar binden.1 Im Folgenden soll diese Problematik anhand der Arbeitnehmerfreizügigkeit dargestellt und diskutiert werden. Im Zentrum steht dabei die Rechtssache Angonese. Es soll erörtert werden, weshalb diese Entscheidung einen „Meilenstein“ in Bezug auf die Bindung Privater an die Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellt. Dabei wird erst einmal ganz allgemein aufgezeigt, welche Funktion der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Geflecht der Grundfreiheiten zukommt und wer die Träger und Verpflichteten dieser Vorschrift sind. Anschließend folgt zunächst die Darstellung der Drittwirkungsproblematik anhand von zwei ausgewählten Fällen früherer Rechtsprechung, bevor dann auf den Fall Angonese eingegangen wird. Nachdem die Unterschiede dieser Fälle zueinander herausgearbeitet wurden, soll, bevor ein kurzes Fazit gezogen wird, die Folgerechtssprechung in Bezug auf die Drittwirkungsproblematik aufgezeigt werden.
- *. Diese Arbeit wurde im Rahmen des Seminars „Milestones revisited – Europarechtliche Leitentscheidungen neu gelesen“ am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht bei Prof. Dr. Fastenrath und Betreuer Dr. Groh im Studiengang Law in Context an der TU Dresden verfasst.
- 1. Streinz, Leible, EuZW 2000, 459 (459); Birkemeyer, EuR 2010, 662 (663).
Sachentscheidungsvoraussetzungen - Schema
Der Erfolg einer Verwaltungsklage bestimmt sich zweigliedrig nach ihrer Zulässigkeit und Begründetheit. Zu beachten ist, dass § 17 a GVG zwar von einem „unzulässigen Rechtsweg“ spricht, dies aber nicht zur Unzulässigkeit der Klage, sondern zur (obligatorischen) Verweisung nach § 17 a II GVG führt. Selbiges gilt für das unzuständige Verwaltungsgericht nach § 83 VwGO. Die Klage darf somit nicht mehr als unzulässig abgewiesen werden – auch wenn kein Verweisungsantrag gestellt wurde.1
- 1. Vgl. Hufen, § 10, Rn.
Verwaltungsklagearten - Schema
Wie im Zivilprozessrecht bestehen auch im Verwaltungsprozessrecht drei verschiedene Klagearten, die sich nach dem Begehren des Klägers richten (§ 88 VwGO).
OpinioIuris-Eule hat Microsoft-Nachkommen
Die freie juristische Bibliothek OpinioIuris hat seit ihrer Gründung im Jahr 2010 eine in der Grundfarbe Royalblau gehaltene Eule mit lemniskatenförmigen Augen auf einer Waage in einem speziellen Rahmen als Logo. Diese Eule bekommt nun, ungewollt und unehelich, ein Kuckuckskind aus dem Hause Microsoft.
Die "Conference on Jewish Material Claims against Germany" als gesetzliche Treuhänderin der Erben der durch die Nationalsozialisten enteigneten Eigentümer
Der deutsche Gesetzgeber hat in dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) eine Rechtsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage Beträge in Milliardenhöhe als Entschädigung für die unrechtmäßige Enteignung von Juden durch die Nationalsozialisten ausgezahlt worden sind und nach wie vor ausgezahlt werden. Ein großer Teil der Entschädigungen sowie Tausende von Immobilien wurden auf der Grundlage des § 2 I 3 VermG an die Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) gezahlt oder restituiert, sofern die tatsächlich Enteigneten oder ihre Rechtsnachfolger ihre Entschädigungs- oder Restitutionsansprüche nicht binnen einer Ausschlussfrist selbst angemeldet haben. Doch kommen diese immensen Vermögenswerte tatsächlich auch direkt den Geschädigten und ihren Rechtsnachfolgern zugute und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Gelder von der JCC entgegengenommen?
Aktenzeichen
Ein Aktenzeichen (Abk. Az.), auch Registerzeichen, das anhand des Aktenplans und des danach geführten Aktenverzeichnisses systematisch vergeben wird, ist eine aus Ziffern und Buchstaben bestehende individuelle Signatur einer Akte.
Die Webseite der Rechtsanwälte Kotz, oder: Wie ich im Web fast erblindete
Sie sind markant wie Ingo Lenßen und Partner, in englischsprachigen Kreisen werden sie auch schlicht „H.J.“ und „C.G.“ genannt, sie sind Senior und Junior und präsentieren sich charmant lächelnd in grauen Anzügen und mit pinken Krawatten – und passend dazu sind sie bei juristisch interessierten Internetnutzern bekannt wie ein bunter Hund: Die Rechtsanwälte Kotz. Man gönnt und wünscht diesen sympathisch wirkenden Herren alles – vor allem aber eine Webseite, in der ihre Vorliebe für konträre und grelle Farben nicht zum Ausdruck kommt und das erste einfallende adjektivische Attribut zur ihr keine Form des Nachnamens ist.
Im Verweis-, Paragraphen- und Typografie-Wirrwarr
Es gibt juristische Bücher, bei denen während des Lesens Freude aufkommen kann. Der Inhalt ist gut aufbereitet, die Sprache wohl gewählt und die Typografie stringent.
Versuch (§§ 22 ff. StGB) - Schema
Die Versuchsprüfung gliedert sich wie folgt:
I. Vorprüfung
- Keine Vollendung
- Strafbarkeit des Versuchs, § 23 I i.V.m. § 12 StGB
II. Tatbestand
- Subjektiv: Tatentschluss
Rechte Dritter in der Zwangsvollstreckung
Der Aufsatz beschäftigt sich damit, welche Rechte von unbeteiligten Dritten im Rahmen von Vollstreckungshandlungen beeinträchtigt werden können. Ferner wird dargestellt, mit welchen Rechtsbehelfen Dritte solchen Rechtsbeeinträchtigungen entgegentreten können.