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Versuch (§§ 22 ff. StGB) - Schema
Die Versuchsprüfung gliedert sich wie folgt:
I. Vorprüfung
- Keine Vollendung
- Strafbarkeit des Versuchs, § 23 I i.V.m. § 12 StGB
II. Tatbestand
- Subjektiv: Tatentschluss
Vorsatz hinsichtlich Vollendung der Tat - Objektiv: Unmittelbares Ansetzen
Eintritt einer objektiven Gefährdung, die tatplangemäß und unmittelbar erfolgt, durch Teilverwirklichung oder im Vorfeld der Tatbestandsverwirklichung
III. Rechtswidrigkeit
IV. Schuld
V. Rücktritt, § 24 StGB (Strafaufhebungsgrund)
Anwendbar, solange kein fehlgeschlagener Versuch vorliegt
- Alleintäter, § 24 I StGB
- Beteiligung Mehrerer, § 24 II StGB