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Satzungsinhalt einer GmbH | Schema
- obligatorischer Satzungsinhalt (§ 3 I GmbHG)
Zwingender Mindestinhalt einer Satzung. Bei Fehlen, ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet; das Registergericht wird die Eintragung ablehnen. - fakultativer Satzungsinhalt
Neben dem obligatorischen Satzungsinhalt können vom sonstigen Gesetzesrecht abweichende Regelungen getroffen werden. - Nebenordnungen
Stellen neben dem materiellen Satzungsinhalt (obligatorisch, fakultativ) den formellen Satzungsinhalt dar, der schuldrechtliche Abreden erfasst, die lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.