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Satzungsinhalt einer GmbH | Schema

  • obligatorischer Satzungsinhalt (§ 3 I GmbHG)
    Zwingender Mindestinhalt einer Satzung. Bei Fehlen, ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet; das Registergericht wird die Eintragung ablehnen.
  • fakultativer Satzungsinhalt
    Neben dem obligatorischen Satzungsinhalt können vom sonstigen Gesetzesrecht abweichende Regelungen getroffen werden.
  • Nebenordnungen
    Stellen neben dem materiellen Satzungsinhalt (obligatorisch, fakultativ) den formellen Satzungsinhalt dar, der schuldrechtliche Abreden erfasst, die lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.
Literaturverzeichnis
Rechtsprechung: 
  • BGHZ 142, 116 = NJW 1999, 2809