Art. 12 GG

BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

1. Die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Angeklagten verkündetes Strafurteil beginnt mit dessen Zustellung.
2. Der Ausschluß der freien Wahl des Berufs des selbständigen Arbeitsvermittlers durch das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (§ 35 AVAVG) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
3. Die Einbeziehung des Berufs des selbständigen Vermittlers von "Führungskräften der Wirtschaft" in das Arbeitsvermittlungsmonopol ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.

BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57, 1 BvR 70/63

Der Mangel an Wettbewerbsneutralität des geltenden Umsatzsteuergesetzes, soweit es sich um die "einstufigen" und "mehrstufigen" Unternehmen handelt, muß bis zum Abschluß der eingeleiteten und in angemessener Zeit vom Gesetzgeber zu verabschiedenden Umsatzsteuerreform hingenommen werden.
Dasselbe gilt für die Organschaft.

BVerfG, 20.04.1966 - 1 BvR 20/62; 1 BvR 27/64

Der Ausschluß der Klagbarkeit des Ehemäklerlohns durch § 656 BGB verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

Es ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, für die Aufnahme des Einzelhandels mit Waren aller Art (mit Ausnahme der im § 3 Abs. 3 Satz 2 EzHdlG genannten Waren) den Nachweis der Sachkunde zu fordern.

BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

Die Pflicht des Kriegsdienstverweigerers, einen Ersatzdienst zu leisten, verletzt nicht das Grundrecht der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 3 GG, Art. 12 Abs. 2 GG).

BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

Art. 1 des Gesetzes Nr. 53 der amerikanischen und britischen Militärregierung (Devisenbewirtschaftungsgesetz) gilt für den Interzonenhandel weiter.

BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

Zu den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Gesetzesgestaltung.

BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

1. Ein Verband kann die Verletzung von Grundrechten seiner Mitglieder auch dann nicht im eigenen Namen durch Verfassungsbeschwerde geltend machen, wenn er diese Aufgabe in seiner Satzung übernommen hat.
2. Wirtschaftspolitische Lenkung durch ein Steuergesetz bedeutet keinen Formmißbrauch.
3. Der Schwere des Eingriffs auch einer Berufsausübungsregelung muß das Gewicht der Gründe des Gemeinwohls entsprechen, durch die er gerechtfertigt wird.
4. Die Sonderbesteuerung des Werkfernverkehrs auf Grund des Verkehrsfinanzgesetzes 1955 ist - jedenfalls zur Zeit - nicht verfassungswidrig

BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

Die Pflichtzugehörigkeit zu den IHK nach dem IHKG vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.