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BVerwG 8 C 5.24 - Urteil - Bruchteilsrestitutionsberechtigung bei Anteilsverlust im Zuge einer Unternehmensschädigung

BVerwG Nachrichten - 30.01.2026
(Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

CDU-Wirtschaftspolitiker Klaus Wiener bewertet Wachstumsprognose als „sehr ordentlich“

Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 31. Januar 2026) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die Prognose von einem Prozent Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr sei ein deutlicher und wichtiger Schritt nach oben, stellt der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss, Klaus Wiener (CDU), im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ fest. Er räumt ein, dass „etwas mehr besser“ wäre. Im vergangenen Herbst hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) noch mit einem Plus des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,3 Prozent gerechnet. In einer Welt, in der das Arbeitsvolumen durch die Demografie zurückgehe, müsse „unser ganzes Wachstum aus der Produktivität“ geholt werden, sagte Wiener. Außerdem sprach sich Wiener für eine Reduzierung der Möglichkeiten für Teilzeitarbeit aus. Er appellierte, das Thema weniger emotional zu diskutieren. Eine Folge der hohen Teilzeitquote in Deutschland sei „ein riesiges Kostenproblem“. Die Sozialversicherungen seien auf Vollzeitbeschäftigung ausgelegt. „Wenn jemand nur 20 Stunden arbeitet, bezahlt er zum Beispiel weniger in die Krankenversicherung ein, bekommt aber den vollen Schutz. Und der Arbeitgeber muss einen vollen Arbeitsplatz vorhalten für jemanden, der beispielsweise nur 20 Stunden in der Woche da ist“, argumentierte Wiener, der sich aber dafür einsetzt, „dass Teilzeit für Eltern, die für ihre Kinder sorgen, oder für Menschen, die Angehörige pflegen, weiter möglich sein muss“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Herr Dr. Wiener, im neuen Jahreswirtschaftsbericht ist das Wirtschaftswachstum für 2026 auf magere ein Prozent nach unten korrigiert worden. Reicht das, damit die Wirtschaft wieder auf die Beine kommt? Klaus Wiener: Nachdem wir fünf Jahre quasi Stagnation hatten, ist ein Prozent ein deutlicher und wichtiger Schritt nach oben. Etwas mehr wäre besser, aber zur Wahrheit gehört, dass wir in einer Welt, in der das Arbeitsvolumen durch die Demografie zurückgeht, unser ganzes Wachstum aus der Produktivität holen müssen. Und da ist ein Prozent sehr ordentlich – auch perspektivisch. Das Parlament: Wie bewerten Sie vor diesem Hintergrund die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung wie den Wachstumsbooster, die ja die erhoffte starke Trendwende nicht gebracht haben? Wiener: Also abgerechnet wird am Schluss. Reformen wirken mit einer Zeitverzögerung. Wir müssen Geduld haben. Wir haben aber das Sondervermögen, wodurch schon jetzt sehr viel Geld auf der Nachfrageseite wirksam wird. Ein Prozent Wirtschaftswachstum zeigt, dass es jetzt schon mehr konjunkturelle Dynamik gibt und dass mit den erfolgten und den noch zu erwartenden Strukturreformen daraus auch dauerhaftes Wachstum wird. Das Parlament: Das Sondervermögen ist umstritten. Der Bundesrechnungshof hatte frühzeitig gewarnt, dass die Mittel nicht zusätzlich investiert werden würden, sondern nur bestehende Ausgaben ersetzen würden. Sind das nur Strohfeuereffekte, die sich da zeigen? Wiener: Was jetzt über das Sondervermögen ausgegeben wird, wird das Wachstumspotenzial der Wirtschaft erhöhen und einen dauerhaften Effekt zeigen. Wenn wir in die Schiene investieren, in die Verkehrsinfrastruktur, in die Energieinfrastruktur, in die Digitalisierung, in die Bildung, wird all das einen dauerhaften Effekt bringen. Es wird, das sagt der Bundesrechnungshof ja auch zu Recht, wahrscheinlich nicht jeder Euro von diesen 500 Milliarden Euro auch so ausgegeben, dass das Wachstumspotenzial erhöht wird. Aber wichtig ist, dass ein Großteil für Investitionen ausgegeben wird, die zu schnellerem Wachstum führen. Das Parlament: Die Kreditaufnahme war schon enorm. Hat sich die Schuldenbremse, die für die Union ein wichtiges Thema war, damit endgültig erledigt? Wiener: Nein. Die Schuldenregel steht im Grundgesetz. Wir werden über die Schuldenbremse reden, aber für jedwede Anpassung muss das Grundgesetz geändert werden. Die Hürde liegt also sehr hoch. Wir sagen ganz klar, dass es auf keinen Fall eine Aufweichung der Schuldenbremse dahingehend geben wird, dass mehr Gelder konsumtiv ausgegeben werden können. Das Parlament: Noch einmal zu den strukturellen Problemen der Wirtschaft. Die Wirtschaftswissenschaftlerin Veronika Grimm konstatiert einen weitgehenden Stillstand der deutschen Wirtschaft seit 2018. Es liegt also nicht allein am Ausbleiben preiswerter russischer Energielieferungen, oder? Wiener: Nein, wir haben einen ganzen Strauß von Herausforderungen, zum Teil sind die von außen gekommen. Das Stichwort Energie wurde bereits genannt, aber es gehört auch ein grassierender Protektionismus dazu. Der bekannteste Fall sind die Zölle des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, aber es gibt auch viele andere Beispiele. Die deutsche Wirtschaft hat es mit Konkurrenten zu tun, die inzwischen keine Volkswirtschaften im Aufholprozess mehr sind, sondern beinharte Wettbewerber – wie China. Außerdem gibt es hausgemachte Faktoren. Stichworte sind hier die Bürokratie, die Energiekosten und auch die stark steigenden Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung. Das Parlament: Aus der Koalition kommen zu vielen Reformvorschlägen unterschiedliche Signale. Ein Beispiel ist die Erbschaftsteuer. Die Union würde sie am liebsten senken, die SPD erhöhen. Ist der Eindruck richtig, dass der Vorrat an Gemeinsamkeiten mit den Sozialdemokraten schon verbraucht ist nach weniger als einem Jahr Regierung? Wiener: Nein. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Union und SPD unterschiedliche ordnungs-, wirtschafts- und sozialpolitische Vorstellungen haben. Es kostet natürlich bisweilen Mühe, zu einem Konsens zu kommen. Aber wir haben, seitdem Friedrich Merz Bundeskanzler geworden ist, 80 Gesetze verabschiedet - von der Migration über die Energie, die Wirtschaft, Standortfördergesetze sowie Investitions- und Sofortprogramme. Da ist schon sehr viel passiert. Und ich glaube, es wird auch noch einiges passieren, weil allen klar geworden ist, dass das, was wir hier gerade erleben, keine konjunkturelle Delle ist, sondern eine Strukturkrise. Diese strukturellen Herausforderungen brauchen starke Antworten - nicht nur, damit wir wieder schneller wachsen, sondern auch, um zu verhindern, dass die politischen Ränder immer stärker werden. Das Parlament: Zurück zum Jahreswirtschaftsbericht. Darin wird eine Arbeitslosenquote von 6,2 Prozent prognostiziert, was enttäuschend ist. Wie können denn mehr Menschen in Arbeit gebracht werden? Wiener: Von einer Enttäuschung kann man hier nicht sprechen. Vor rund 20 Jahren betrug die Quote bis zu zwölf Prozent, also das Doppelte vom heutigen Wert. Nach volkswirtschaftlichen Analysen spricht man heute von Vollbeschäftigung bei einer Größenordnung von vier bis fünf Prozent. Es ist in diesem Zusammenhang schon bemerkenswert, dass der Arbeitsmarkt trotz der wirtschaftlicher Stagnation der letzten fünf Jahre immer noch so stabil ist, dass wir 46 Millionen Menschen in Beschäftigung haben. Natürlich ist es unser Anspruch, dass noch mehr Menschen in Arbeit kommen. Das Parlament: Der Wirtschaftsflügel Ihrer Partei will die Möglichkeiten für Teilzeitarbeit einschränken. Die SPD war sofort dagegen. Was sagen Sie dazu? Wiener: Man sollte dieses Thema weniger emotional diskutieren, als das in den letzten Tagen geschehen ist. Der Befund ist doch eindeutig: Deutschland ist ein Land, das derzeit eine sehr hohe Teilzeitquote hat, sowohl im historischen als auch im internationalen Vergleich. Folge einer so hohen Teilzeitquote ist ein riesiges Kostenproblem. Die Sozialversicherungen sind auf Vollzeitbeschäftigung ausgelegt. Wenn jemand nur 20 Stunden arbeitet, bezahlt er z. B. weniger in die Krankenversicherung ein, bekommt aber den vollen Schutz. Und der Arbeitgeber muss einen vollen Arbeitsplatz vorhalten für jemanden, der beispielsweise nur 20 Stunden in der Woche da ist. Das Parlament: Was ist mit Eltern, die Kinder erziehen und Menschen, die Angehörige pflegen? Wiener: Auch im Wirtschaftsflügel der CDU, von dem der Vorstoß kommt und dem ich ja auch angehöre, ist völlig unstrittig, dass Teilzeit für Eltern, die für ihre Kinder sorgen, oder für Menschen, die Angehörige pflegen, weiter möglich sein muss. Deshalb wird mit Augenmaß vorgegangen werden müssen. Aber über den bedingungslosen Rechtsanspruch auf Teilzeit wird zu reden sein und genauso auch über den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit, so dass der Arbeitgeber den Arbeitsplatz faktisch freihalten muss. Das Interview führte Hans-Jürgen Leersch. Klaus Wiener (CDU) ist seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und Obmann seiner Fraktion im Wirtschaftsausschuss.

21 Euro Streitwert vor dem BVerwG: Richter muss Kopien aus Personalakte selbst zahlen

LTO Nachrichten - 30.01.2026

Fast zehn Jahre stritt sich ein Richter mit seinem Dienstherrn, weil der 50 Cent pro Seite für Kopien aus der Personalakte verlangte. Der Streit um eine Handvoll Euro ging bis zum BVerwG, das nun bestätigt hat: Der Richter muss zahlen.

Forderung nach einer Mobilitätsgarantie im Bundestag beraten

„Mobilitätsgarantie einführen – Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/3661), der am Freitag, 30. Januar 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag gemeinsam mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz novellieren – Kommunen stärken und Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs langfristig absichern" (21/3842) zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss. Linke: Brauchen Konzept für Mobilitätsindustrie Alle Menschen in Deutschland, „auch auf dem Dorf“, sollten mit Bussen und Bahnen fahren können, sagte Luigi Pantisano (Die Linke) zu Beginn der Debatte. Dazu brauche es viele tausend Busse. Diese Busse müssten in Deutschland produziert werden, sagte er mit Blick auf die Forderung seiner Fraktion nach einem Konzept für eine Mobilitätsindustrie, „das auf die Herstellung von gesellschaftlich nützlichen Gütern der verschiedenen Mobilitätsformen fokussiert und die Automobil-, Zulieferer- und Stahlindustrie bei der Transformation und Umstellung auf diese Produktionslinien unterstützt“. Seine Fraktion stehe für eine „Politik zur Rettung des Klimas und der Arbeitsplätze“, betonte Pantisano, der den Großteil seiner Redezeit für Kritik am Management des Autozulieferers Bosch angesichts der geplanten Schließung des Werkes im baden-württembergischen Waiblingen nutzte. Grüne: Sanierung ist eine Daueraufgabe „Der ÖPNV als freiwillige Leistung der Kommunen ist chronisch unterfinanziert“, sagte Victoria Broßart (Bündnis 90/Die Grünen). Noch schlimmer unterfinanziert seien die Gleise und Straßen, auf denen dieser ÖPNV unterwegs sein soll. Das System, so Broßart, stehe vielerorts vor dem Aus. Einen Termin für die Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GFVG), mit dem der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den ÖPNV gewährt, gebe es dennoch nicht. Broßart forderte, die GFVG-Mittel dauerhaft zu erhöhen – nicht nur mit dem aktuell gesetzlich festgeschriebenen Betrag, der noch nicht einmal die Inflation abdecke. Außerdem müsse die Befristung bis 2030 weg. „Sanierung ist eine Daueraufgabe“, sagte sie. CDU/CSU: ÖPNV primär Ländersache Michael Donth (CDU/CSU) konnte insbesondere mit den Forderungen der Linken nichts anfangen. Er habe nichts gegen eine Mobilitätsgarantie, aber: „Ich möchte ganz deutlich daran erinnern, dass der ÖPNV Sache der Länder und nicht des Bundes primär ist“. Der Bund könne also weder einen kostenlosen ÖPNV noch flächendeckende Takte anordnen. Beides klinge sozial, blende aber die finanziellen und organisatorischen Realitäten völlig aus. Das sei keine umsetzbare Politik, sondern ein typischer „Freibier für Alle“-Antrag, lautete sein Fazit. SPD: Es gibt gute Lösungen in den Ländern Auch Isabel Cademartori (SPD) hält die Linken-Forderungen für wenig realistisch. Die allein für den staatlichen Transformationsfonds verlangten 20 Milliarden Euro stellten eine Verdopplung der bisherigen auf allen staatlichen Ebenen für den OPNV getätigten Ausgaben dar, sagte sie. Cademartori verwies ebenfalls auf die Verantwortung der Länder. Dort gebe es auch schon sehr gute Lösungen, um den Nahverkehr in die Fläche auszuweiten. Cademartori erwähnte das Rufbus-System in Mecklenburg-Vorpommern, die Digitalisierung des Nahverkehrs in Hamburg und die Vereinheitlichung der Beschaffungssysteme beim Nahverkehr im Saarland. AfD: Freie Fahrt für freie Bürger Wolfgang Wiehle (AfD) bezeichnete den Weg der Transformation als den Weg in die politisch gewollte Mangelwirtschaft und den Sozialismus. Die AfD stehe für die freie Wahl des Verkehrsmittels, sagte er. Dazu gehöre neben dem Auto auch ein pünktlicher, sauberer und sicherer öffentlicher Nahverkehr. Angemessene Fahrpreise, Sozialtarife und öffentliche Zuschüsse zusammen sorgten für das nötige Geld. Weil Steuermittel eingesetzt würden, brauche es auch einen Realitätscheck. „Mit uns gibt es keine Räterepublik“, sagte der AfD-Abgeordneten und forderte, „freie Fahrt für freie Bürger“. Antrag der Linken Die Abgeordneten fordern spätestens bis 2040 eine Mobilitätsgarantie, die nach Schweizer Vorbild als Teil sozialer Daseinsfürsorge sicherstellt, dass alle Ortschaften an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen sind. So könne eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Mobilität für alle ermöglicht werden, schreibt die Fraktion. Derzeit seien die Menschen insbesondere in ländlichen Regionen weiterhin auf das Auto angewiesen, da der ÖPNV nur unzureichend ausgebaut sei, kritisiert die Linksfraktion. Damit blieben vor allem ärmere Haushalte auf dem Land bei der Mobilität außen vor. Zudem habe der Verkehrssektor in Deutschland seit 1990 kaum zur Senkung der Treibhausgase beigetragen und gefährde Deutschlands Beitrag „zur Einhaltung der völkerrechtlich verpflichtenden Klimaziele von Paris“. 2024 sei das Emissionsreduktionsziel um 18 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verfehlt worden, heißt es. Ausbau und Verbesserung des ÖPNV Um die sozial-ökologische Mobilitätswende voranzutreiben, müsse die Bundesregierung Investitionsprogramme neu auflegen beziehungsweise bestehende Programme ausweiten, die den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs – insbesondere von Bus- und Bahnangeboten in ländlichen Regionen – sowie der Fahrrad- und Fußwege beschleunigen. Hierfür, so schreiben die Abgeordneten, müssten Gesetzentwürfe zur Reform des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorgelegt werden. Des Weiteren fordert die Linksfraktion einen Gesetzentwurf, der das Ziel der Verdoppelung der Fahrgastkapazitäten in ÖPNV bis 2030 verbindlich verankert. Zur Erreichung des Ziels müssten als erster Schritt die dafür notwendigen Bedarfe für die Anschaffung und Umrüstung von Zügen, Bussen und Straßenbahnen sowie Werkstätten und Instandhaltung einschließlich des Ausbaus der dafür notwendigen Verkehrsinfrastruktur, sowie der Ladeinfrastruktur, ermittelt werden, heißt es in dem Antrag. Antrag der Grünen Die Grünen-Abgeordneten verlangen in ihrem Antrag von der Bundesregierung, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft zu erhöhen und mit einer jährlichen Dynamisierung zu versehen, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientiert. Zudem müssten finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel priorisiert werden. „Damit wird die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet“, heißt es in dem Antrag. Gefordert wird außerdem, die Planungskosten von förderfähigen ÖPNV-Infrastrukturprojekten mit dem gleichen Förderanteil wie die Baukosten zu übernehmen sowie die derzeit befristete Förderung der Grunderneuerung von ÖPNV-Infrastruktur zu entfristen, um den langfristigen Erhalt der bestehenden Netze sicherzustellen. Planungskosten seien bisher nur unter bestimmten Bedingungen mit zehn Prozent förderfähig, macht die Fraktion deutlich. Auch müsse der Bund den Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zum Erreichen der Klimaziele über das Jahr 2030 hinaus „bis zur tatsächlichen Klimaneutralität des ÖPNV“ fördern. Aktuell sei der Bau und Ausbau von Bahnhöfen, Haltestellen und Umsteigeanlagen zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 befristet, schreiben die Abgeordneten. Auf die Förderung von Magnetschwebebahnen sollte hingegen aus Sicht der Grünen verzichtet werden. Diese böten keinen verkehrlichen Mehrwert für den ÖPNV und verhinderten den Ausbau bestehender ÖPNV-Systeme, heißt es zur Begründung. Sie stellten in der Regel isolierte Systeme mit eigenen Netzen dar. Der daraus resultierende Umsteigezwang mache den ÖPNV unattraktiv. (hau/30.01.2026)

Grünes Licht für CO2-Speicherung im Meeresboden

beck-aktuell - 30.01.2026

Vor Deutschlands Küste kann künftig klimaschädliches Kohlendioxid unter dem Meer gespeichert werden. Der Bundestag hat am Donnerstagabend ein Gesetz verabschiedet, das die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten CCS-Technologie schafft.



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Delegationsreise der Parlamentariergruppe Westafrika in die Republik Senegal und in die Republik Cabo Verde

Vom 1. bis 7. Februar 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Westafrika unter Leitung des Vorsitzenden, Josef Oster (CDU/CSU), in die Republik Senegal und in die Republik Cabo Verde reisen. Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Detlef Seif (CDU/CSU), Sven Wendorf (AfD), Gabriela Heinrich (SPD) und Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen). Die Delegation wird sich im Senegal mit dem Parlamentspräsidenten und dem Außenminister sowie Parlamentarierinnen und Parlamentariern austauschen. Darüber hinaus wird es Gespräche mit Organisationen der Vereinten Nationen, politischen Stiftungen und Personen aus der senegalesischen Zivilgesellschaft geben. Hierbei soll es unter anderem um die Sicherheitslage, die politische Entwicklung, humanitäre Hilfe und Migration in Westafrika, insbesondere in der Sahelregion, gehen. Ebenso sollen die Perspektiven, Zukunfts- und Teilhabechancen der senegalesischen Jugend sowie die Förderung von beruflicher Qualifizierung durch die deutsche technische Zusammenarbeit diskutiert werden. Des Weiteren sollen Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besucht werden, wie die Molkerei „Laiterie du Berger“ in Sandiara und eine Umspannstation des staatlichen Energieversorgers „SENELEC“. Auf Cabo Verde wird sich die Delegation unter anderem mit dem Parlamentspräsidenten, dem Außenminister und der Parlamentarischen Freundschaftsgruppe Deutschland-Cabo Verde austauschen. Es ist zudem ein Gespräch mit der EU-Botschafterin zur Arbeit der Europäischen Union in Cabo Verde geplant. Die Delegation plant außerdem den Besuch eines SOS-Kinderdorfes und ein Gespräch mit Vertreterinnen verschiedener Nichtregierungsorganisationen zu den Themen Frauen- und Kinderrechte. Des Weiteren ist geplant, den „Parque Tecnológico Arquipélago Digital de Cabo Verde“ sowie den Windpark „Cabeólica“ zu besuchen und hier einen Gesprächsfokus auf Wirtschaft, Bildung und Umwelt zu legen.

ASTA Energy Solutions AG neu im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse

Deutsche Börse (PM) - 30.01.2026
Seit heute notiert die ASTA Energy Solutions AG (ISIN: AT100ASTA001) im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse. Der erste Preis der Aktie betrug 43,00 Euro. Der aktuelle Aktienkurs ist auf der Webseite der Deutschen Börse abrufbar. Berenberg agierte als Sole Global Coordinator und zusammen mit der Commerzbank (in Kooperation mit ODDO BHF) und der Raiffeisen Bank International als Joint Bookrunners und Underwriters. Die Baader Bank war als Co-Lead Manager tätig. Designated Sponsor im Xetra-Handel ist Berenberg. Spezialist am Handelsplatz Frankfurt ist ODDO BHF. Nach eigenen Angaben ist die ASTA Energy Solutions AG mit Hauptsitz in Oed, Österreich, ein Hersteller von hochisolierten Kupferwickeldrähten und -stäben. Diese Komponenten werden vorwiegend in Hochleistungstransformatoren, Generatoren und Elektromotoren eingesetzt. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Nettoumsatz von 643 Mio. Euro. Es beschäftigt rund 1.400 Mitarbeitende an sechs Produktionsstandorten in Österreich, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China und Indien. Weitere Informationen finden Sie in unserer Primärmarktstatistik. Medienkontakt: Andreas von Brevern +49 69 2114284 media-relations@deutsche-boerse.com Carola Dürer +49 69 21114739 media-relations@deutsche-boerse.com
Kategorien: Finanzen

Kontroverse Debatte zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland

Aller Kritik an der deutschen Wirtschaftspolitik zum Trotz sieht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) positive Zeichen, mahnt aber weitere Reformen an. Das unterstrich sie am Freitag, 30. Januar 2026, in ihrer Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2026 (21/3700). Das Parlament debattierte anschließend über die wirtschaftliche Lage und überwies den Bericht zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwies. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3870) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung der Linken ab. Darin wurde unter anderem gefordert, die Stromsteuer für alle Unternehmen und Verbraucher auf das europäische Mindestmaß zu senken. Reiche: Vor uns liegt die Chance, Fahrt aufzunehmen Der Grund für die ermutigenden Signale in der deutschen Wirtschaft ist die Prognose, dass das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr um ein Prozent wachsen könnte – mehr als in den Vorjahren, aber weniger als man noch im vergangenen Herbst prognostiziert hatte. "Hinter uns liegen zwei Jahre Rezession, Rückwärtsgang. Hinter uns liegt ein Jahr Stagnation, Seitwärtsgang. Vor uns liegt die Chance, wieder Fahrt aufzunehmen", sagte Reiche. Deutschland brauche noch mehr Strukturreformen. "Die nächsten Jahre sind unser Reformfenster – und es steht nicht ewig offen", mahnte sie. "Wenn wir investieren, statt zaudern, wenn wir Verfahren beschleunigen, statt sie zu verkomplizieren, wenn wir Arbeit erleichtern, statt sie zu verteuern, dann kann unser Land stärker aus der heutigen schwierigen Phase herausgehen." Die Voraussetzungen dafür seien günstig. Deutschland sei die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und verfüge über eine starke industrielle Basis. Der Anteil der Industrie an der Wirtschaftsleistung liege mit über 22 Prozent deutlich über dem EU-Durchschnitt. Hinzu komme ein "außerordentlich leistungsfähiger Mittelstand", und "2000 Hidden Champions" seien in ihren Nischen Weltmarktführer und erwirtschafteten zwei Drittel ihrer Umsätze im Ausland. Ihr sei dennoch bewusst, so die Ministerin: "Es ist ein realistischer Blick nötig." AfD: Deutschland befindet sich im freien Fall Leif-Erik Holm (AfD) kritisierte Reiches Anmerkungen und die Arbeit der Bundesregierung scharf. Er sagte: "Die Wirtschaft ist alarmiert und entsetzt. Deutschland befindet sich im freien Fall. Dieser Satz von BDI-Präsident Peter Leibinger ist zum geflügelten Wort geworden, weil er leider richtig ist." Die Bundesregierung sei nicht in er Lage, "für eine Umkehr zu sorgen". Die Hoffnungen, die die schwarz-rote Koalition vor allem bei Wirtschaftsvertretern geweckt habe, seien nicht erfüllt worden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe einen "Herbst der Reformen" versprochen, doch nach wie vor leide die Wirtschaft unter Steuern, Abgaben und hohen Energiekosten. Grüne: Zukunftstechnologien können unter die Räder kommen Auch Felix Banaszak (Bündnis 90/Die Grünen) ließ kein gutes Haar an der Arbeit der Bundesregierung und der Wirtschaftsministerin. Die Bilanz von einem Dreivierteljahr Regierung Merz sei ein Prozent Wachstum. Davon würden 0,3 Prozent erreicht, weil viele Feiertage 2026 aufs Wochenende fielen, und 0,6 Prozent davon seien "wegen hoher Verschuldung" zustande gekommen. "Ich glaube, ich bin im falschen Film!", rief Banaszak aus. Er sorge sich, dass Zukunftstechnologien wie die erneuerbaren Energien "unter die Räder kommen". Die geplante Reform des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Ziel, dass die Erneuerbaren den bisher bestehenden Rechtsanspruch auf Anschluss an die Netze verlieren, sei alarmierend. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Ministerin Reiche, die als Staatssekretärin unter dem damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) "die Zukunftsbranche Solarindustrie in Grund und Boden reguliert hat", nun eine weitere Zukunftsbranche verhindere. Linke an Regierung: Stärken Sie die Binnennachfrage! "Sie haben keine Industriestrategie", warf Janine Wissler (Die Linke) der Bundesregierung vor. Das Land leide weiter an der Importabhängigkeit vom Gas, seit 2022 nicht mehr von Lieferungen aus Russland, sondern von LNG-Gas. Anstatt auf E-Mobilität setze die Bundesregierung weiter auf die Verbrennertechnik. Das verunsichere nicht nur die Wirtschaft, sondern vor allem auch die Arbeitnehmer, die nun "um ihren Acht-Stunden-Tag fürchten", zudem plane Reiche längere Lebensarbeitszeiten. "Stärken Sie die Binnennachfrage", forderte Wissler, anstatt "immer neue Geschenke durch Steuererleichterungen" zu machen. SPD: Modernisieren vom Bahnhof bis zum Wärmenetz Für Armand Zorn (SPD) zeigen die Zahlen im Jahreswirtschaftsbericht, dass "die Wirtschaft nach fünf Jahren der Stagnation endlich wieder in Gang kommt". Ein Prozent Wachstum sei zwar noch "kein Boom", aber die Richtung stimme und sei "das Ergebnis einer ermutigen Politik". Mit dem Sondervermögen, der Fortsetzung des Klimaschutzes und der Erneuerung der Infrastruktur werde dafür gesorgt, dass es "eine doppelte Rendite" gebe. "Wir modernisieren unser Land vom Bahnhof bis zum Wärmenetz und beleben auch dabei die Konjunktur", sagte Zorn. Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass ein neues Wirtschaftsmodell auf den Weg gebracht wird. "Wir wollen von Technologie, von Innovation, von Zukunftsindustrien leben", so der SPD-Vertreter. CDU/CSU: Investitionen aus dem Ausland nehmen zu Sepp Müller (CDU/CSU) sprach vom Jahreswirtschaftsbericht als "einem düsteren Bild, das sich langsam aufklart". Die Investitionen aus dem Ausland würden zulegen, die Unternehmensgründungen seien "so hoch, wie seit Jahrzehnten nicht", und auch die Zahl der Baugenehmigungen sei gestiegen. Das seien Auswirkungen dessen, was in den letzten Monaten an Reformen verabschiedete wurde: "Diese Bundesregierung mit den Sozialdemokraten und der Union hat den Industriestrompreis auf den Weg gebracht und die Strompreiskompensation. Wir führen die neue Grundsicherung ein und haben die Aktivrente gestartet." Wachstum von einem Prozent erwartet Die deutsche Wirtschaft wird in diesem und im kommenden Jahr nach Einschätzung der Bundesregierung weniger stark wachsen, als im Herbst 2025 erwartet worden war. Die Bundesregierung korrigierte ihre Prognose für 2026 von 1,3 auf 1,0 Prozent und für 2027 von 1,4 auf 1,3 Prozent herunter, wie aus dem Jahreswirtschaftsbericht 2026 hervorgeht. Probleme bereiten der deutschen Wirtschaft insbesondere die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump sowie die zunehmende Konkurrenz durch chinesische Unternehmen. Getragen werde das Wachstum vor allem von den staatlichen Ausgaben für Infrastruktur und Verteidigung. Als Ursachen für die reduzierte Wachstumsprognose listet der Bericht vier Faktoren auf. Zum einen die schwache Erholung der deutschen Wirtschaft: Die Erholung falle „schwächer“ aus als erwartet, heißt es in dem Papier. Außerdem lähme der schwache Außenhandel die exportabhängige deutsche Wirtschaft. Vor allem die Geschäfte mit China und den USA seien „von Gegenwind“ getroffen. Die Unsicherheit im Handel mit den USA nehme zu. Zwar sei seit 2025 ein Zollabkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, das 15 Prozent pauschale Einfuhrzölle für EU-Waren vorsieht, verhandelt worden. Doch neue Zolldrohungen aus den USA wie im Grönland-Streit verunsicherten die Exportwirtschaft. Private Investitionen als „zentrale Herausforderung“ Auch die Binnennachfrage bleibe verhalten. Zwar stellt der Bericht fest, dass die konjunkturelle „Erholung von der Binnenwirtschaft getragen“ werde. Der private Konsum wächst jedoch nur moderat: Für 2026 wird ein Plus von 0,8 Prozent erwartet, für 2027 von 1,1 Prozent. Stärker trage der Staat zur Nachfrage bei. Der Staatskonsum solle laut Regierungsprognose im laufenden Jahr um 2,4 Prozent zulegen. Doch dieses Wachstum gehe ebenfalls vor allem auf staatliche Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung zurück. Die privaten Investitionen werden im Jahreswirtschaftsbericht als „zentrale Herausforderung“ beschrieben. Schließlich führe der demografische Wandel dazu, dass es weniger Erwerbstätige gibt. Trotz schrumpfender Industriekapazitäten werde die Arbeitslosenquote aber stabil bleiben, die Bundesregierung rechnet für 2026 mit 6,2 Prozent. Gleichzeitig fehlten den Betrieben weiterhin Arbeitskräfte. Das sei auch entscheidend für die schwache Entwicklung des Potenzialwachstums: Ab 2028, so prognostiziert es die Bundesregierung, reduziere der Faktor Arbeit das Wachstum jährlich um 0,1 Prozent. (nki/hau/30.01.2026)

Regierung will Regelungen zur Lebend­organspende ändern

Die Bundesregierung will das Transplantationsgesetz ändern, um den Organspender- und Organempfängerkreis bei der Lebendorganspende zu erweitern. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen“ (21/3619) wurde am Freitag, 30. Januar 2026, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Überkreuzlebendspende für Nieren ermöglicht und Rechtsgrundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende geschaffen werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Lebendspenderinnen und Lebendspender von Organen und Gewebe gestärkt werden. Es gelte, Betroffenen in einem sicheren Rahmen weitere Therapieoptionen zu eröffnen, die in Deutschland bislang gesetzlich nicht vorgesehen, aber international seit langem etabliert sind, schreibt die Bundesregierung. So sei eine Lebendspende einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe hierzulande bisher nur in engen Grenzen zwischen Menschen erlaubt, die sich in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen. Das Gesetz schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überkreuzlebendnierenspende zwischen inkompatiblen Organspendepaaren. Das seien Paare, bei denen zwischen der Spenderin oder dem Spender und der Empfängerin oder dem Empfänger eine Spende aus immunologischen Gründen nicht in Betracht kommt, heißt es. Anonyme nicht gerichtete Nierenspende Ermöglicht werden soll auch die sogenannte „anonyme nicht gerichtete Nierenspende“. Eine anonyme Spende an eine nicht bekannte Person sei altruistisch motiviert und erfolge entweder zum Zweck der Übertragung auf eine Empfängerin oder einen Empfänger eines inkompatiblen Organspendepaars oder zum Zweck der Übertragung auf eine Person in der Warteliste. Die spendende Person hat dabei dem Entwurf zufolge keinen Einfluss auf die Empfängerin oder den Empfänger. Die Vermittlung der Nieren einer Spenderin oder eines Spenders einer nicht gerichteten anonymen Nierenspende richte sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien. Dadurch werde einer möglichen Kommerzialisierung einer Lebendorganspende effektiv vorgebeugt. (hau/30.01.2026)

EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie: Neue Ära der Compliance?

CMS Hasche Sigle Blog - 30.01.2026

Die Richtlinie verschiebt den Schwerpunkt von der formalen Genehmigungstreue zur materiellen Umwelt-Compliance. Außerdem wird dem auf den Menschen bezogenen Rechtsgüterschutz gleichrangig das Ökosystem zur Seite gestellt. Unternehmen, die Genehmigungen fortlaufend aktualisieren, ökologische und menschenbezogene Schutzgüter gleichermaßen ernst nehmen, Gefährdungen proaktiv kontrollieren und die Integrität ihrer Verfahren sachlich belegen, reduzieren strafrechtliche und Reputationsrisiken. 

Erstmals europaweit harmonisierter Mindeststandard

Die Umweltstrafrechtsrichtlinie schafft erstmals einen europaweit harmonisierten Mindeststandard für Straftatbestände, Sanktionen und Ermittlungsinstrumente. Politisch eingebettet ist sie in den Europäischen Green Deal, dessen Ziel ein hoher und einheitlicher Umweltschutz ist. Damit verlagert sich Umweltstrafrecht von einer Randmaterie in den Kern unternehmerischer Compliance und des Risikomanagements. Unternehmen sind künftig nicht nur Adressaten von Verwaltungsauflagen, sondern tragen eine aktive Verantwortung dafür, dass ihre Tätigkeiten materiell mit den einschlägigen Umweltanforderungen vereinbar sind.

Missbrauchsklausel und Durchbrechung der Legalisierungswirkung von Genehmigungen

Zentral für die Unternehmenspraxis ist die Neudefinition der Rechtswidrigkeit: Eine Handlung ist unrechtmäßig, wenn sie gegen unionsrechtliche oder nationale, auf die Umsetzung des Unionsrechts bezogene umweltbezogene Anforderungen verstößt. Dies soll auch dann gelten, wenn eine Genehmigung formal rechtmäßig erteilt wurde, diese jedoch auf betrügerische Weise oder durch Korruption, Erpressung oder Zwang erlangt wurde (Art. 3 Abs. 1, S. 3). Dieses Prinzip erinnert an die Regelung des § 330d Abs. 1 Nr. 5 StGB. Danach kann eine verwaltungsrechtliche Pflicht im Rahmen von Umweltstraftaten auch dann verletzt sein, wenn eine Genehmigung aufgrund von Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen wurde. In Fällen des Rechtsmissbrauchs kann eine Genehmigung nicht tatbestandsausschließend oder rechtfertigend wirken. 

Neu ist jedoch die Durchbrechung der Legalisierungswirkung der Genehmigung in strafrechtlicher Hinsicht, wenn eine Genehmigung offensichtlich gegen die einschlägigen materiellrechtlichen Anforderungen verstößt (Art. 3 Abs. 1, S. 3, 2. HS). Wer über eine Genehmigung verfügt, wird sich bei Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht nicht mehr vollständig darauf verlassen können, dass Genehmigtes für alle Zeiten auch legal ist. Für Unternehmen bedeutet dies, dass Genehmigungen aktiv gemanagt, regelmäßig gegen den Stand von Technik und Recht geprüft und bei Bedarf aktualisiert oder erneuert werden müssen. Ebenso müssen Integrität und Transparenz des internen Genehmigungsverfahrens selbst dokumentiert und belegbar sein.

Erweiterter Straftatenkatalog

Die Zahl der umweltbezogenen Straftatbestände steigt im Vergleich zur Vorgängerfassung der Umweltstrafrechtsrichtlinie von neun auf zwanzig (Art. 3 Abs. 2). Der Katalog ist zudem nicht abschließend: Die Mitgliedstaaten dürfen weitere Straftatbestände schaffen. Dadurch erweitert sich für Unternehmen die strafrechtliche Relevanz entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Energieeinsatz bis hin zu Produkt- und Lieferkettenentscheidungen. Erfasst werden u. a. das Inverkehrbringen umweltschädlicher Erzeugnisse, die Herstellung, das Inverkehrbringen oder das Bereitstellen auf dem Markt von bestimmten gefährlichen Stoffen, sofern diese bereits durch andere (im Einzelnen genannte) Rechtsakte unionsrechtlich geregelt sind. Ebenfalls erfasst sind außerdem die Herstellung, Verwendung etc. von Quecksilber nach der EU-Quecksilberverordnung sowie von fluorierten Treibhausgasen, die Durchführung ohne Genehmigung bestimmter Projekte, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist, der Bau, Betrieb oder Abbau von Offshore-Erdöl- oder Erdgas-Anlagen nach der Offshore-Öl- und Gas-Richtlinie, die illegale Erschöpfung von Wasserressourcen entgegen der Wasserrahmenrichtlinie, das Inverkehrbringen von und der Handel mit Holz im Zusammenhang mit Entwaldung nach der EU-Entwaldungsverordnung sowie der Handel mit invasiven Arten, die nach der Invasive-Arten-Verordnung eine Gefahr für Ökosysteme und Biodiversität darstellen.

Gefährdungsdelikte und Versuchsstrafbarkeit

Viele Tatbestände sind als Gefährdungsdelikte ausgestaltet. Damit setzt Strafbarkeit häufig nicht mehr eine eingetretene konkrete Gefahr voraus, sondern es genügt, dass ein Verhalten geeignet ist, erhebliche Umweltschäden zu verursachen. Zusätzlich führt die Richtlinie bei bestimmten Handlungen eine Versuchsstrafbarkeit ein. Für Unternehmen verschiebt sich durch die Neuregelung die Compliance‑Schwelle deutlich nach vorn: Entscheidend ist die präventive Beherrschung von Risiken, die bereits der Eignung nach erhebliche Umwelteinwirkungen auslösen können, etwa in Emissions‑, Abfall‑ und Projektprozessen. 

Qualifizierte Straftaten und ökologische Dimension

Neu ist der Begriff der „qualifizierten Straftaten“ für Fälle großflächig‑irreversibler Umweltschäden, die in der öffentlichen Debatte häufig mit „Ökozid“ bezeichnet werden. Die Richtlinie erweitert zugleich die Schutzgüter und nennt nun ausdrücklich auch Ökosysteme (Art. 3 Abs. 2 lit. a). Damit wird neben der menschenbezogenen Gefahrenabwehr auch die rein ökologische Dimension gleichrangig adressiert.

Verantwortlichkeit juristischer Personen und deutsches Unternehmensstrafrecht

Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass neben natürlichen auch juristische Personen wirksam, angemessen und abschreckend sanktioniert werden können. Staaten ohne Unternehmensstrafrecht werden nicht gezwungen, ein solches einzuführen, sollen aber vergleichbar wirksame Mechanismen bereitstellen. In Deutschland dürfte das die Debatte um Verbandssanktionen erneut anstoßen, nachdem das Verbandssanktionsgesetz gescheitert ist. Die Richtlinie rückt das Leitungsorgan ausdrücklich in den Fokus und regelt nun europaweit die Höhe, Art und Publizität von Sanktionen. Unternehmen sollten deshalb diese Entwicklung antizipieren und Verantwortlichkeiten auf oberster Ebene klar zuweisen, einschließlich Dokumentation materieller Compliance‑Entscheidungen, um im Fall eines Verfahrens die Organisationstauglichkeit belegen zu können.

Sanktionen gegen natürliche und juristische Personen

Das Sanktionsniveau steigt deutlich. Mit der Neuregelung wird erstmals ein Mindeststrafrahmen zur Ahndung von Umweltstraftaten aufgenommen. Für natürliche Personen sieht die Richtlinie bei qualifizierten Folgen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vor. Für juristische Personen werden Geldbußen am weltweiten Gesamtumsatz bemessen: mindestens fünf Prozent bzw. mindestens EUR 40 Mio. bei schwerwiegenden Straftaten, ansonsten mindestens drei Prozent bzw. mindestens EUR 24 Mio. Zusätzlich sind einschneidende Nebenfolgen möglich, darunter der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen, der Entzug von Genehmigungen oder auch die (gerichtliche) Auflösung von Unternehmen. 

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Unternehmen müssen zum einen Genehmigungen aktiv managen und alle umweltrelevanten Genehmigungen inventarisieren, auf materielle Tragfähigkeit prüfen und einen regelmäßigen Aktualisierungs- und Erneuerungsprozess etablieren. Der Fokus wird dabei zunehmend auf einer Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit und weniger auf der bloßen Einhaltung des genehmigten Zustands liegen. Das macht beispielsweise ein ständiges Nachverfolgen von Gesetzesänderungen sowie von Entwicklungen der Praxis und der Rechtsprechung notwendig. Zum anderen muss den Verantwortlichen bewusst sein, dass zukünftig bereits eine Schädigungseignung zur Begehung von Straftaten ausreichen kann. Insofern müssen Risiken zukünftig umso mehr nach Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet werden. Technische und organisatorische Kontrollen sind so auszurichten, dass bereits die Eignung zur Schädigung unterbunden wird. 

Ausblick

Die Richtlinie muss bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Am 17. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf veröffentlicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche Strafrecht in weiten Teilen bereits den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Der Entwurf sieht Änderungen der Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie weiterer Nebengesetze, wie des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) oder des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) vor. Als neue Straftatbestände sollen insbesondere die Durchführung von umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Projekten ohne Genehmigung (§ 327a StGB) und Handlungen hinsichtlich invasiver gebietsfremder Arten (§ 69c BNatSchG) aufgenommen werden. Darüber hinaus erfordert die Aufnahme des Tatbestandsmerkmals „Ökosystem“ und die vorgesehene Ausgestaltung der Straftatbestände als Gefährdungsdelikte eine Anpassung der §§ 324 ff. StGB und weiterer Vorschriften relevanter Nebengesetze. Umfassend angepasst wird auch der Straftatbestand der Luftverunreinigung nach § 325 StGB, der in seiner Neufassung erstmals auch das Inverkehrbringen luftverunreinigender Produkte erfasst und damit Elemente einer strafrechtlichen Produkthaftung enthält. So entfällt auch die bisherige Ausschlussregelung für Fahrzeuge in § 325 Abs. 7 StGB, sodass künftig auch ein unzulässiger Schadstoffausstoß durch Kraftfahrzeuge strafbar sein kann.

Durch die notwendige Änderung der Bußgeldvorschriften für juristische Personen und Personenvereinigungen wird außerdem § 30 Abs. 2 OWiG angepasst. Erwähnenswert ist zudem, dass der Referentenentwurf keine Regelung zur Umsetzung der Strafbarkeit bei Verstößen gegen die EU-Entwaldungsverordnung enthält. Diese Verstöße werden auch in Zukunft als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Der Straftatbestand soll nach den Erwägungen des Referentenentwurfs in einem gesonderten Umsetzungsverfahren eingeführt werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass lange Zeit eine erneute Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung diskutiert wurde. Stellenweise gehen die Umsetzungsvorschläge über die Anforderungen der Richtlinie hinaus. So sieht etwa der Entwurf des neu einzuführenden § 69c BNatSchG eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. 

Der Beitrag EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie: Neue Ära der Compliance? erschien zuerst auf CMS Blog.

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