Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
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AfD gegen Verwendung des eingefrorenen russischen Vermögens
Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion wendet sich in einem Antrag gegen die Verwendung des in der EU eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur Unterstützung der Ukraine.
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AfD will "woke Positionen international zurückdrängen"
Auswärtiges/Antrag Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, "woke Positionen international zurückdrängen". Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.
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Grüne fordern "Wärmepumpenoffensive"
Wirtschaft und Energie/Antrag Bundesregierung soll keine Veränderungen am Gebäudeenergiegesetz vornehmen und Rahmenbedingungen zum Umstieg auf Wärmepumpen verbessern.
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- "Ehrentag" zum Tag des Grundgesetzes: Anmeldung von Mitmach-Aktionen ab sofort möglich
Am 23. Mai 2026 findet erstmals der deutschlandweite Ehrentag statt. Interessierte können ab jetzt ihre geplanten Aktionen auf der offiziellen Website eintragen.
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Antrag zur „Rentnerarmut in Deutschland“ abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Rentnerarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages in der Grundsicherung“ (21/2718) mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/3354). Antrag der AfD-Fraktion Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag: „Der seit Januar 2021 gewährte Grundrentenzuschlag erreicht die vorgenannten Ziele nicht. Bürger, die weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorweisen können, sind vom Grundrentenzuschlag ausgeschlossen. So werden auch nur etwa 1,3 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag aufgestockt; der Zuschlag beträgt durchschnittlich etwa 92 Euro brutto. Bei den Senioren, die gegenwärtig nur eine geringe Altersrente beziehen und teilweise gezwungen sind, aufstockende Fürsorgeleistungen in Form der Grundsicherung im Alter zu beziehen, wirken sich die bestehenden Freibetragsregelungen häufig nicht aus – etwa dann, wenn weniger als 33 Jahre an sogenannten ,Grundrentenzeiten‘ vorliegen.“ Die AfD forderte deshalb, die teilweise Anrechnungsfreistellung der Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Einkommensanrechnung in der Grundsicherung neu zu regeln und dabei eine angemessene Anrechnungsfreistellung in Höhe von 25 Prozent der Renten festzulegen, mindestens aber einen Sockelbetrag von 100 Euro freizustellen. Das Gleiche sollte auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten, so die Fraktion. (che/hau/18.12.2025)
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Novelle des Luftsicherheitsgesetzes zur Stärkung der Drohnenabwehr beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. (hau/18.12.2025)
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Fraktionen bewerten Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels
Vertreter der Koalition und von Grünen und Linken begrüßen die Ergebnisse des Berliner Ukraine-Gipfels vom 14. und 15. Dezember, die Erwartungen auf einen Durchbruch in Verhandlungen zwischen den USA und Russland oder auch nur in Bezug auf eine Waffenruhe zu den Feiertagen bleiben jedoch gedämpft. In einer auf Verlangen der Fraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzten Aktuellen Stunde debattierten die Abgeordneten am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Vertreter mehrerer Länder hatten an dem Gipfel teilgenommen, um eine mögliche Friedenslösung im Ukraine-Krieg auszuloten. Neben dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj waren dafür Unterhändler der USA sowie eine Reihe europäischer Staats- und Regierungschefs in Berlin zusammengekommen. Auswärtiges Amt: Es geht um Sicherheitsgarantien Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von „entscheidenden Schritten“ des Gipfels: Es gebe keine Entscheidung über die Ukraine und europäische Sicherheit ohne die Ukraine und die Europäer. Auch sei nun klarer, „was welche Seite auf den Tisch zu legen bereit ist“. Es gehe um substanzielle und materielle Sicherheitsgarantien nach Ende des Krieges, an denen sich die Europäer mit einer multinationalen Truppe beteiligen würden. „Als größtes und ökonomisch stärkstes Land können wir und müssen wir mit anderen klar und sichtbar Verantwortung übernehmen“, sagte Hahn. AfD: Markus Frohnmaier (AfD) sprach mit Blick auf diese Sicherheitsgarantien für die Ukraine von einem deutschen „Kriegseintritt auf Raten“. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weiche der Frage aus, wie diese Garantien aussehen sollen, und ob er bereit sei, Bundeswehrsoldaten in ein Kriegsgebiet zu schicken, sagte Frohnmaier. Wer Soldaten schicke, der bekomme Särge zurück. „Deutschland schuldet der Ukraine weder Menschenleben noch Beistand.“ Regierung: Russland muss für Kriegsschäden zahlen Entwicklungsministerin Reem Alabali Radovan (SPD) lenkte den Blick auf Russlands systematische Angriffe auf Wärme, Strom und Wasser, die die Bevölkerung der Ukraine zermürben sollen. Deutschland leiste hier Winterhilfe mit dezentralen Anlagen für Heizungen und Stromerzeugung, davon profitierten sehr konkret 2,6 Millionen Menschen. Russland müsse für die von ihm angerichteten Kriegsschäden bezahlen, forderte Radovan. „Dazu gehört auch, dass die eingefrorenen russischen Vermögenswerte für den Wiederaufbau genutzt werden.“ Grüne: Vermögenswerte für Unterstützung der Ukraine nutzen Auch Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) warb vehement dafür, diese Vermögenswerte für die Unterstützung der Ukraine zu nutzen. „Wer zahlt eigentlich für den Schaden, den Putin in der Ukraine angerichtet hat? Sollen dafür etwa die jungen Menschen in der Ukraine bezahlen, die nicht einmal ansatzweise Freiheit und Frieden wegen Putins Krieg kennen?“ Das dürfe man nicht zulassen. Linke: Wiederaufbau darf kein Geschäftsmodell sein Lea Reisner (Die Linke) nannte den Gipfel in Berlin „richtig und überfällig“. Die Bundesregierung und die EU seien bisher immer schnell in der Analyse militärischer Optionen gewesen, „aber erschreckend langsam darin, politische und diplomatische Prozesse aufzusetzen“. Reisner kritisierte, dass EU vor allem mit sich selbst spreche, während die USA Pendeldiplomatie betreibe, aber kein neutraler Vermittler sei, sondern eigene wirtschaftliche Interessen verfolge. „Wiederaufbau darf aber kein Geschäftsmodell sein.“ CDU/CSU: Großartiges Stück diplomatischer Leistung Jürgen Hardt (CDU/CSU) sprach von einem „großartigen Stück diplomatischer Leistung“ unter anderem der Bundesregierung und des Kanzlers: Im Ergebnis vieler Gespräche sei man zu einem für die Ukraine akzeptablen Friedensplan gekommen, der die Unterstützung der USA und der Europäer habe. Der AfD warf Hardt Stimmungsmache mit Blick auf mögliche Sicherheitsgarantien vor: Es sei Unsinn zu behaupten, Bundeswehrsoldaten würden an die Front geschickt. In dem Augenblick, in dem es zu einem Frieden komme, „ist der Krieg beendet, und es gibt dann auch keine Front mehr“. SPD: Putin allein ist für das Sterben verantwortlich Hubertus Heil (SPD) unterstrich, dass „einzig und allein Wladimir Putin und sonst niemand“ für das Sterben in der Ukraine verantwortlich sei. Die AfD betreibe eine Täter-Opfer-Umkehr, ihre Redner seien mit Verbindungen nach Russland nachweislich „trojanische Pferde fremder Mächte“. „Nicht einen Ton zu verlieren über das Leid der Zivilbevölkerung und der Soldaten auf beiden Seiten, zeigt eben: Es geht nicht um Moralisieren. Sie haben keine Moral“, sagte Heil an die Adresse der AfD. (ahe/18.12.2025)
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Mitglieder der "Colonia Dignidad"-Kommission gewählt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der "Colonia Dignidad" gewählt. Dazu hatten die Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/3261), Bündnis 90/Die Grünen (21/32621) und Die Linke (21/3262) Wahlvorschläge vorgelegt. Beim Wahlvorschlag von Union, AfD und SPD enthielten sich Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, während die Wahlvorschläge der Grünen und der Linken einstimmig angenommen wurden. Gewählt wurden: CDU/CSU: Michael Brand, Dr. Jonas Geissler, Elisabeth Winkelmeier-Becker; AfD: Stefan Keuter, Gerold Otten; SPD: Isabel Cademartori; Bündnis 90/Die Grünen: Max Lucks; Die Linke: David Schliesing. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/18.12.2025)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Portugal: Einstimmt hat der Bundestag einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143) angenommen. Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag stimmte darüber hinaus 26 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 142 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097, 21/3328, 21/3329, 21/3330, 21/3331, 21/3332, 21/3333, 21/3334, 21/3335, 21/3336, 21/3337, 21/3338, 21/3339, 21/3340, 21/3341, 21/3342). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumentenkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Der Beschluss auf Empfehlung des Petitionsausschusses vom 3. Dezember sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/18.12.2025)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet worden sei, soll mit dem registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden. Ab der Zensusrunde 2031 sollen die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen ermittelt werden können. Dies würde laut Regierung die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich verringern. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz, wonach Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen, weiterverfolgt, heißt es in dem Entwurf. Die Erprobung registerbasierter Verfahren diene mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient, kostensparend und nachhaltig durchzuführen. Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen" (21/3314) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Die AfD dringt darauf, „das Wolfsproblem ernst zu nehmen und ein aktives Management jetzt umzusetzen“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem herabgestuften Schutzstatus des Wolfs Rechnung trägt und ein „aktives Wolfsmanagement“ umsetzt. Das EU-Parlament hatte im Mai für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in Anpassung an die Berner Konvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Gleichzeitig verlangen die Abgeordneten, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit eine „reguläre Bejagung einschließlich der Einführung von Abschussplänen, Intervallregulierungen und Akzeptanzbeständen“ zu ermöglichen. Bei den Bundesländern soll die Bundesregierung laut Antrag außerdem darauf hinwirken, dass das Wolfsmonitoring an „jagdlich geschulte Fachstellen“ übertragen, „unbürokratische Entschädigungssysteme für von freilebenden Wölfen ausgehende Schäden an Nutztieren“ eingeführt und „wolfsfreie Zonen in besonders sensiblen Regionen, wie Deichlandschaften und Almgebieten“, geschaffen werden. Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens" (21/3315) wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die AfD-Fraktion ist gegen Teile des Mercosur-Freihandelsabkommens und fordert die Streichung der Bereiche, die die Landwirtschaft betreffen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten, das Abkommen nicht zu ratifizieren, solange es Zollkontingente beziehungsweise Freihandelsquoten für Zucker, Ethanol, Rindfleisch und Geflügelfleisch beinhaltet, „die sich nachteilig auf die deutsche Landwirtschaft auswirken“. Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297, Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) wurde zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen. Dabei gehe es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Grünen scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den Restrukturierungsfonds eingezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den Finanzmarktstabilisierungsfonds ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung Genüge getan, denn: „Der Finanzmarktstabilisierungsfonds finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut Gesetzentwurf weist der Finanzmarktstabilisierungsfonds einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds würde der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich sinken, und die Altmittel des Restrukturierungsfonds würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es weiter. Abkommen mit Österreich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (21/2963) wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten werden. Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, "da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen", heißt es weiter. Digitalministerium: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung" (21/3316) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion will, dass die Bundesregierung mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) weitere Zuständigkeiten zubilligt. Zu den ergänzenden Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Fraktion die Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln sowie die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland befinden, gehören. Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine rechtssichere Regelung erarbeiten soll, die es dem Ministerium erlaube, „unter Wahrung föderaler und kommunaler Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung zu steuern, zu beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen“. Darunter falle laut Antrag etwa die Ausstattung Deutschlands mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation sowie die Auswahl einer allgemein einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung. Baukulturbericht: Die Bundesregierung hat den von der Bundesstiftung Baukultur erstellten Baukulturbericht 2024/25 zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung (20/11650) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Darin bezeichnet die Regierung den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. (eis/18.12.2025)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den Einspruch des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Brandner erhielt den Ordnungsruf in der Plenarsitzung am Mittwoch, 17. Dezember, nachdem er sich aus Sicht des sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) herabsetzend gegenüber einem anderen Mitglied des Hauses geäußert hatte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/18.12.2025)
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Forderung nach Demokratiefördergesetz kontrovers beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz betraten. Der entsprechende Antrag (21/791) wurde nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Einen weiteren Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken ab. Der Innenausschuss hatte sich zuvor in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) auch für die Ablehnung ausgesprochen. Grüne: Manipulation von Jugendlichen im Netz ist brandgefährlich Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass der Rechtsextremismus die „größte Gefahr für unsere Demokratie“ sei, denn immer erfolgreicher würden Rechtsextreme Jugendliche auf Online-Portalen manipulieren. „Das ist brandgefährlich“, sagte sie, aber es müsse nicht so bleiben, wenn alle Demokraten an einem Strang ziehen würden. „Gehen Sie endlich in die Offensive, geben Sie der Zivilgesellschaft die Mittel, die sie wirklich braucht!“, forderte sie von der Regierung. Demokratie jeden Tag zu verteidigen, sei eine „Daueraufgabe“, die der Staat nicht allein bewältigen könne. CDU/CSU: Sie bedrohen die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) kritisierte die Grünen scharf für ihre Forderungen. Er warf ihnen zum einen vor, andere Extremismusformen als den Rechtsextremismus in dem Antrag zu vernachlässigen. Zum anderen, die Zivilgesellschaft in ihrer Unabhängigkeit zu bedrohen, indem sie an den staatlichen Geld-Tropf gehängt werde. „Sie wollen lenken und erziehen und fordern ein Gesetz, dessen Bedarf gar nicht belegt ist“, sagte er. Eine institutionelle statt einer projektbezogenen Förderung würde den Wettbewerb politischer Bildung verengen, warf er den Grünen vor. AfD kritisiert Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung Birgit Bessin (AfD) erneuerte die Forderungen ihrer Fraktion nach einem Verbot der Antifa und einer Abschaffung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Außerdem griff sie die Amadeu Antonio Stiftung scharf an und stellte deren Finanzierung infrage. Es sei „lächerlich“, diese „linke Lobbyinstitution“ als einen „zivilgesellschaftlichen Akteur“ zur Demokratiebildung zu bezeichnen. Die beste Demokratieförderung seit Jahrzehnten sei im Übrigen „unsere AfD“, denn sie habe es geschafft, Millionen Menschen wieder an die Wahlurne zu bringen, so Bessin. SPD: Wir brauchen dieses Gesetz Felix Döring (SPD) sprang den Grünen zur Seite, was nicht verwunderlich ist, hatten doch beide Parteien während der Ampel-Regierung versucht, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen. Döring bezeichnete sich selbst als „Verfassungspatrioten“, weshalb er eine emotionale Bindung zum Begriff der „wehrhaften Demokratie“ habe. „Wir müssen die Präventionsarbeit all jener unterstützen, die jeden Tag für die Demokratie arbeiten“, dann müsse man auch nicht hinterher mit repressiven Methoden auf demokratiefeindliche Aktionen reagieren, so Döring. Linke: Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft „Es ist richtig und wichtig und bitter nötig“, betonte Mandy Eißing (Die Linke), und es sei ein Koalitionsversagen der Ampel-Regierung gewesen, dass deren Demokratiefördergesetz vom Bundestag nicht beschlossen werden konnte. Es brauche endlich eine dauerhafte Förderung von Demokratieprojekten anstatt diese regelmäßig einer Zitterpartie und noch mehr Bürokratie auszusetzen oder „super funktionierende Projekte“ gar ganz auslaufen zu lassen. Eißing kritisierte zudem den „Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft“. Überwiesener Antrag der Linken Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, mit dem Gesetz die Präventionsnetzwerke zu stärken, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen, Gegenmaßnahmen zu formulieren und einzuleiten. Ebenso sollten mobile Beratungen für Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgesehen werden. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Beratung der Opfer von politisch motivierter Gewalt sowie für die „Ausstiegsarbeit“ gelten, bei der Personen beraten und unterstützt werden, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, die Fördermittel zu dynamisieren, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Abgelehnter Antrag der Grünen In ihrem abgelehnten Antrag (21/584) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz sollte die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten einer schnelleren Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter drang die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädierte sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und zu als Verschlusssachen eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD "keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen". Entsprechende Überprüfungen sollten gesetzlich und behördlich abgesichert werden. (che/sto/hau/18.12.2025)
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35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages
Fast auf den Tag genau vor 35 Jahren, am 20. Dezember 1990, hat sich der erste gesamtdeutsche Deutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin konstituiert. An diese Sitzung erinnerten am Donnerstag, 18. Dezember 2025, die Abgeordneten des Bundestages im Rahmen einer Vereinbarten Debatte. Zu der ersten Sitzung des 12. Bundestages kamen die 662 am 2. Dezember gewählten Abgeordneten wenige Wochen nach der Wiedervereinigung und knapp über einem Jahr nach dem Mauerfall nicht im Bundestag in Bonn, sondern im Berliner Reichstagsgebäude unweit der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zusammen, um die epochalen Ereignisse der Jahre 1989/1990 symbolisch zu würdigen. Das letzte frei gewählte Parlament hatte sich dort im Jahr 1932 konstituiert, bevor sich der Reichstag im März 1933 mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz faktisch selbst abschaffte. Als Alterspräsident eröffnete der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) die Sitzung, wenig später wurde Rita Süssmuth (CDU) erneut zur Bundestagspräsidentin gewählt. Klöckner: Ein Tag, der Geschichte geschrieben hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sprach in ihren einleitenden Worten zu der Debatte von einem Tag, der Geschichte geschrieben habe. „Mit der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages haben die Parlamentarier die friedliche Wiedervereinigung unseres Landes vollendet.“ Zum ersten Mal seit 1932, nach Diktatur und Teilung, habe sich ein frei gewähltes Parlament versammelt, „das wirklich ganz Deutschland repräsentierte“. Klöckner erinnerte an die Worte Willy Brandts – „Mauern in den Köpfen stehen manchmal länger als die, die aus Betonklötzen errichtet sind.“ – und dankte den Abgeordneten – namentlich dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) und der Präsidentin der frei gewählten Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl – des damaligen 12. Deutschen Bundestages dafür, für ihre Mitwirkung daran, „diese Mauern gemeinsam einzureißen“ und „die Zukunft gemeinsam zu gestalten". Die Bundestagspräsidentin bilanziert, dass trotz aller Brüche, Schmerzen und ungelöster Fragen die deutsche Einheit eine „Erfolgsgeschichte“ sei. „Deutschland ist heute ein geeintes, Deutschland ist ein freies und Deutschland ist ein demokratisches Land in der Mitte Europas“, so Klöckner. CDU/CSU: Sternstunde der Geschichte Für die CDU/CSU-Fraktion sprach Ottilie Klein in der anschließenden Debatte von einer „Sternstunde der Geschichte unseres Landes“. Von der konstituierenden Sitzung sei ein „Signal der Freiheit und der Demokratie“ in eine Welt des Umbruchs ausgegangen, sagte die Christdemokratin unter Verweis auf den Zweiten Golfkrieg und die Kriegsgefahr im Baltikum. 35 Jahre später säßen im Bundestag Abgeordnete mit vielfältigen Lebens- und Herkunftsgeschichten, Männer und Frauen, Ältere und Junge, Menschen aus allen Teilen Deutschlands, die gewählte Repräsentanten des Volkes seien. „Darauf können wir stolz sein, darauf sollten wir stolz sein“, sagte Klein. Die Abgeordnete erinnerte zudem an die großen Unsicherheiten und Umbrüche in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung. Die Herausforderungen hätten die Bürger angenommen. „Dafür gebührt ihnen großer Respekt und Anerkennung.“ AfD: Kein Freibrief für Selbstzufriedenheit Für die AfD-Fraktion sprach Nicole Hess mit Blick auf die konstituierende Sitzung von einem Neubeginn, der von Mut und Hoffnung getragen worden sei, vom Willen eines Volkes, „endlich wieder zusammenzugehören“. Hess sagte – in Widerspruch zu Klöckners Ausführungen –, dass der Zusammentritt des 12. Deutschen Bundestages nicht die Vollendung, sondern den Beginn der Vollendung darstelle. Die Abgeordnete mahnte: „Ein Jubiläum ist kein Freibrief für Selbstzufriedenheit. Es ist vielmehr ein Prüfstein.“ Es sollte nicht nur gefragt werden, was erreicht, sondern auch was versäumt worden sei und was gerade auf dem Spiel stehe. Hess kritisierte, dass Ostdeutsche ihre Sichtweisen oft als nachgeordnet empfunden hätten. „Demokratie lebt nicht davon, dass alle gleich denken, sie lebt davon, dass unterschiedliche Sichtweisen friedlich konkurrieren dürfen“, so Hess. Ost-Beauftragte: Keine parlamentarischen Neulinge Für die Bundesregierung sah die Ost-Beauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) im 12. Deutschen Bundestag ein: „Ausdruck eines neuen, vielfältigen Deutschlands“. Sie erinnerte daran, dass die Bürgerinnen und Bürger der DDR die Demokratie zuerst auf der Straße und dann bei der Wahl zur ersten und letzten freien Volkskammer erzwungen hätten. Die Abgeordneten aus Ostdeutschland seien keine „parlamentarischen Neulinge“ gewesen, sondern hätten aufgrund ihres starken Mandats durch die Friedliche Revolution eine „besondere Dynamik“ in den Bundestag eingebracht. Kaiser mahnte, dass das Versprechen der gleichwertigen Lebensverhältnisse in vielen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, noch nicht erfüllt sei. Sie verwies zudem darauf, dass die „deutsche Sternstunde“ auch eine „europäische Sternstunde“ gewesen sei. An diese „grandiosen Leistungen“ wolle man mit dem Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation erinnern. Grüne: Abrupte Veränderungen zum Besseren sind möglich Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte Michael Kellner an die Leistung der damaligen Abgeordneten, insbesondere aus Ostdeutschland. „Unsere Demokratie steht auf ihren Schultern“, sagte der Abgeordnete. Er erinnerte auch an die Leistung der Gruppe ostdeutscher Abgeordneter von Bündnis 90 für „Frieden, Umweltschutz und bürgernahe Demokratie“. Kellner schlug zudem den Bogen zu aktuellen Debatten, kritisierte die AfD als „blaue Putin-Freunde“ und warnte angesichts der Entwicklungen in den USA vor der Verletzlichkeit und der Möglichkeit des Scheiterns von Demokratie. Rechtsextreme Kräfte würden diese weltweit bedrohen. Eine Lehre von 1989 sei aber auch: „Abrupte Veränderungen zum Besseren sind möglich“, so der Abgeordnete. Linke: Mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern Für die Fraktion Die Linke erinnerte Gregor Gysi daran, dass auch schon der 11. Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der Abgeordneten der ehemaligen Abgeordneten der Volkskammer ein gesamtdeutscher gewesen sei. Gysi, der sowohl schon der frei gewählten Volkskammer als auch dem 12. Deutschen Bundestag angehörte, ging zudem kritisch auf den Umgang mit der Nachfolgepartei der SED, der PDS, ein und kritisierte auch den Umgang mit ihm selbst im Bundestag, manche hätten ihn gehasst, berichtete Gysi. „Meine Leistung besteht darin, nicht zurückgehasst zu haben.“ Mit Blick auf den heutigen Bundestag sagte der Linken-Abgeordnete, dass sich damals habe niemand vorstellen können, dass eine rechtsextreme Partei, gemeint war die AfD, im Parlament Platz nehmen würde. Er mahnte, mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern an den Tag zu legen. Gerade Wähler im Osten hätten ein „feines Gespür für fehlende Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit in der Politik“. SPD: Rarität in der Geschichte Für die SPD-Fraktion hob Franziska Kersten die Leistung der Ostdeutschen hervor. Eine erfolgreiche Revolution ohne einen einzigen Toten, das sei eine „Rarität in der Geschichte“. Als eine „gesamtdeutsche Leistung“ würdigte die Sozialdemokratin, dass es gelungen sei, den Einigungsvertrag innerhalb von acht Wochen auszuhandeln. Sie mahnte zudem, dass Demokratie keine „abstrakte Sache“ sei, sondern durch unser aller Beteiligung lebe und überlebe. (scr/18.12.2025)
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AfD: Erweiterung der Zuständigkeiten des Digitalministeriums
Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass die Bundesregierung dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung per ergänzendem Organisationserlass weitere Zuständigkeiten zubilligt.
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Bericht zur internationalen Kooperation in der Forschung
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung Die Bundesregierung hat ihren Bericht zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Jahre 2023 bis 2024 vorgelegt.
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Namentlich nicht deklarierte Projekte in Syrien und Georgien
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu namentlich nicht deklarierten Projekten in Syrien und Georgien. Das antwortet sie der AfD-Fraktion auf zwei Kleine Anfragen.
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21/3369: Kleine Anfrage Nicht namentlich deklarierte Projekte in den Palästinensischen Gebieten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2680) (PDF)
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21/3375: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 11. November bis 10. Dezember 2025) (PDF)
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21/3374: Unterrichtung 32. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 29. Juni bis 3. Juli 2025 in Porto, Portugal (PDF)
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