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Nachrichten der Bundesorgane
Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt: Portugal: Einstimmt hat der Bundestag einen Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach Paragraf 3 Absatz 2 Nr. 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (21/3143) angenommen. Darin geht es konkret um die vorzeitige Teilrückzahlung von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) durch Portugal. Portugal hat seine europäischen Partner um Zustimmung zur vorzeitigen Teilrückzahlung von EFSM-Krediten in Höhe von 2,5 Milliarden Euro 2025 gebeten. Mit der Annahme des Antrags wird die Bundesregierung ermächtigt, als Garantiegeber der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) einem entsprechenden Beschlussvorschlag zur Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel zuzustimmen und anschließend im EFSF-Direktorium den Beschluss zu billigen. Wie das Finanzministerium erläutert, hatte Portugal in den Jahren 2011 bis 2014 Hilfskredite der Euro-Rettungsschirme EFSM und EFSF erhalten. Die Unterstützung durch den EFSM erfolgte durch die Europäische Kommission. Für die EFSF garantieren die Mitgliedstaaten der Eurozone anteilig nach der Höhe des Kapitalanteils an der Europäischen Zentralbank. Für Deutschland beträgt der Garantieanteil rund 28 Prozent, heißt es in dem Antrag. Die Finanzhilfevereinbarungen von Portugal mit der EFSF beinhalten laut Finanzministerium, dass Portugal bei vorzeitiger Rückzahlung der EFSM-Kredite auch zu einer parallelen Tilgung gegenüber der EFSF in proportionaler Höhe verpflichtet ist (Parallelitätsklausel). Derzeit stünden noch EFSM-Kredite in Höhe von 25,3 Milliarden Euro und EFSF-Kredite in Höhe von 22,3 Milliarden Euro aus. Nach 2,5 Milliarden Euro in diesem Jahr wolle Portugal 2026 weitere fünf Milliarden Euro zurückzahlen. Die vorzeitige Teilrückzahlung begründe Portugal mit einem effektiveren Management der Schuldenfälligkeitsstruktur sowie einer Senkung der Kosten für den öffentlichen Schuldendienst. Petitionen: Der Bundestag stimmte darüber hinaus 26 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 117 bis 142 (21/3087, 21/3088, 21/3089, 21/3090, 21/3091, 21/3092, 21/3093, 21/3094, 21/3095, 21/3096, 21/3097, 21/3328, 21/3329, 21/3330, 21/3331, 21/3332, 21/3333, 21/3334, 21/3335, 21/3336, 21/3337, 21/3338, 21/3339, 21/3340, 21/3341, 21/3342). Warnhinweise bei Waren- und Konsumkrediten vor Verschuldungsgefahr Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung nach gesetzlichen Warnhinweisen bei Waren- und Konsumkrediten sowie bei Ratenkäufen. Verbraucher würden häufig durch die Möglichkeit von Ratenzahlungen zum Kauf angeregt, schreibt die Petentin. Allerdings seien die Zinssätze der in diesem Zusammenhang beworbenen „Easy-Kredite oder Wunschkredite“ wesentlich höher und würden sich auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten bewegen. Dies berge für Verbraucher das Risiko einer höheren Verschuldung, heißt es in der öffentlichen Petition (ID 164857). Aus diesem Grund wird bei Waren- und Konsumkrediten sowie Ratenkäufen eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Warnhinweis mit dem folgenden Wortlaut gefordert: „Wir weisen darauf hin, dass unsere Effektivzinssätze auf dem Niveau von Kontokorrentkrediten oder darüber hinaus gehen, sodass der Beginn einer Verschuldung oder weiterführenden Verschuldung nicht ausgeschlossen werden kann." Ein solcher Warnhinweis solle die Gefährlichkeit von Konsumentenkrediten oder Ratenkrediten verdeutlichen und den leichtfertigen Umgang mit ihnen verhindern, schreibt die Petentin. Der Beschluss auf Empfehlung des Petitionsausschusses vom 3. Dezember sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Bundesregierung die Petition „in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verordnungen oder anderen Initiativen oder Untersuchungen einbeziehen soll“. EU-Richtlinie greift das Anliegen der Petentin auf In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes Artikel 8 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2023 / 2225 vom 18. Oktober 2023 über Verbraucherkreditverträge in die Werbung für Kreditverträge aufzunehmende Standardinformationen vorsieht. Sie müssten einen klaren und auffallenden Warnhinweis enthalten, um Verbraucher darauf aufmerksam zu machen, dass Kreditaufnahme Geld kostet. Dabei sei die Formulierung „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“ oder eine gleichwertige Formulierung zu verwenden. Mit der Richtlinie werde das vorgetragene Anliegen aufgegriffen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Der Petitionsausschuss hält die Petition deshalb für geeignet, „in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie mit einbezogen zu werden“. (hau/ste/18.12.2025)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Gasgeräte: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2024 / 2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Registerzensuserprobung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes (21/3055) wird im Innenausschuss beraten. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Verfahren zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung erproben zu können. Nachdem mit dem Registerzensuserprobungsgesetz die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Ermittlung der Bevölkerungszahlen eingeleitet worden sei, soll mit dem registerbasierten Verfahren eine weitere Umstellung der Methodik in diesem Gesetz vorbereitet werden. Merkmale zur Ermittlung der Arbeitsmarktbeteiligung und des Bildungsstands seien bisher ausschließlich aus der Haushaltsstichprobe erhoben worden. Ab der Zensusrunde 2031 sollen die Zahlen zu Arbeitsmarktbeteiligung und Bildungsstand weitestgehend ohne zusätzliche Datenerhebung bei den Betroffenen ermittelt werden können. Dies würde laut Regierung die Kosten für die Bereitstellung der Zensusergebnisse deutlich verringern. Gleichzeitig würden durch den Wegfall von Befragungen mit Auskunftspflicht Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger reduziert, Bürokratie abgebaut und der „Once-Only“-Grundsatz, wonach Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten gegenüber dem Staat nur einmal angeben müssen, weiterverfolgt, heißt es in dem Entwurf. Die Erprobung registerbasierter Verfahren diene mittelbar und langfristig dem Ziel, Bevölkerungszählungen (Zensus) effizient, kostensparend und nachhaltig durchzuführen. Wolfsmanagement: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das Wolfsproblem ernst nehmen – Aktives Management jetzt umsetzen" (21/3314) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden. Die AfD dringt darauf, „das Wolfsproblem ernst zu nehmen und ein aktives Management jetzt umzusetzen“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dem herabgestuften Schutzstatus des Wolfs Rechnung trägt und ein „aktives Wolfsmanagement“ umsetzt. Das EU-Parlament hatte im Mai für den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in Anpassung an die Berner Konvention von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu ändern. Gleichzeitig verlangen die Abgeordneten, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen und damit eine „reguläre Bejagung einschließlich der Einführung von Abschussplänen, Intervallregulierungen und Akzeptanzbeständen“ zu ermöglichen. Bei den Bundesländern soll die Bundesregierung laut Antrag außerdem darauf hinwirken, dass das Wolfsmonitoring an „jagdlich geschulte Fachstellen“ übertragen, „unbürokratische Entschädigungssysteme für von freilebenden Wölfen ausgehende Schäden an Nutztieren“ eingeführt und „wolfsfreie Zonen in besonders sensiblen Regionen, wie Deichlandschaften und Almgebieten“, geschaffen werden. Freihandel: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Ja zum Freihandel – Mehr Schutz für die deutsche Landwirtschaft – Nein zum Landwirtschaftsteil des Mercosur-Abkommens" (21/3315) wird federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten. Die AfD-Fraktion ist gegen Teile des Mercosur-Freihandelsabkommens und fordert die Streichung der Bereiche, die die Landwirtschaft betreffen. In dem Antrag verlangen die Abgeordneten, das Abkommen nicht zu ratifizieren, solange es Zollkontingente beziehungsweise Freihandelsquoten für Zucker, Ethanol, Rindfleisch und Geflügelfleisch beinhaltet, „die sich nachteilig auf die deutsche Landwirtschaft auswirken“. Restrukturierungsfonds: Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (21/3297, Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz) wurde zur federführenden Beratung dem Finanzausschuss überwiesen. Dabei gehe es um 2,3 Milliarden Euro, die im Zuge der Bankenabgabe in den Jahren 2011 bis 2014 von den Kreditinstituten in den RSF einbezahlt haben, erklärt die Fraktion. Aus Sicht der Grünen scheidet eine Verwendung dieser Altmittel für einem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Mittelstandsfonds“ aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, da zwischen Banken, die in den Restrukturierungsfonds eingezahlt haben, und der allgemeinen Mittelstandsförderung weder eine spezifische Sachnähe noch eine gruppennützige Wirkung bestehe. Bei einer Übertragung an den Finanzmarktstabilisierungsfonds ist aus Sicht der Grünen jedoch der Anforderung einer gruppennützigen Verwendung Genüge getan, denn: „Der Finanzmarktstabilisierungsfonds finanziert Maßnahmen, die der Stabilisierung des Finanzmarkts dienten. Hiervon profitierte die Gruppe der Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben zahlten, in ihrer Gesamtheit, da ihre Geschäftsgrundlage nachhaltig abgesichert wurde.“ Laut Gesetzentwurf weist der Finanzmarktstabilisierungsfonds einen Fehlbetrag in Höhe von 21,6 Milliarden Euro auf. Mit der Übertragung der Altmittel aus dem Restrukturierungsfonds würde der künftige Finanzierungsaufwand für Bund und Länder deutlich sinken, und die Altmittel des Restrukturierungsfonds würden einer neuen, verfassungsrechtlich zulässigen Verwendung zugeführt, heißt es weiter. Abkommen mit Österreich: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (21/2963) wird federführend im Verteidigungsausschuss beraten werden. Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, "da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen", heißt es weiter. Digitalministerium: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Erweiterung der Zuständigkeiten des neuen Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung" (21/3316) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen. Die AfD-Fraktion will, dass die Bundesregierung mit einem ergänzenden Organisationserlass des Bundeskanzleramtes dem neuen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) weitere Zuständigkeiten zubilligt. Zu den ergänzenden Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Fraktion die Förderung von Start-ups und KMU, die auf dem Feld der Künstlichen Intelligenz (KI) forschen und marktgängige Geschäftsmodelle entwickeln sowie die Zuständigkeit für AI-Gigafactories der Europäischen Union, die sich in Deutschland befinden, gehören. Weiter fordern die Abgeordneten, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern eine rechtssichere Regelung erarbeiten soll, die es dem Ministerium erlaube, „unter Wahrung föderaler und kommunaler Kompetenzen Prozesse von bundesweiter Bedeutung zu steuern, zu beschleunigen und zu einem Abschluss zu bringen“. Darunter falle laut Antrag etwa die Ausstattung Deutschlands mit Glasfaser oder Mobilfunk der neuesten Generation sowie die Auswahl einer allgemein einsetzbaren Software bei der Digitalisierung der Verwaltung. Baukulturbericht: Die Bundesregierung hat den von der Bundesstiftung Baukultur erstellten Baukulturbericht 2024/25 zusammen mit ihrer Stellungnahme als Unterrichtung (20/11650) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Darin bezeichnet die Regierung den Bericht als wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und als eine gute Grundlage für eine politische Debatte über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. Der Baukulturbericht 2024/25 mit dem Titel „Infrastrukturen“ stelle die erforderliche Transformation des Infrastrukturbereichs in den Fokus, schreibt die Regierung. Er spanne einen Bogen von der Entwicklung des Ingenieurbaus über die technischen, funktionalen und ästhetischen Ansprüche an Ingenieurbauwerke bis hin zu Fragen der Ausbildung und Praxis und widme sich verschiedenen Gebieten, wie etwa dem Verkehrswesen, der Energieversorgung oder sozialen Einrichtungen. Dabei beleuchte er die Wechselwirkung von Infrastruktur und Baukultur. Eine gut gestaltete Infrastruktur könne zur Förderung einer positiven Baukultur beitragen, indem sie die Integration von Architektur, Städtebau und Landschaftsgestaltung unterstütze. Umgekehrt könne eine starke Baukultur dazu beitragen, dass Infrastrukturprojekte nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend, identifikationsstiftend und sozial verträglich gestaltet würden. (eis/18.12.2025)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den Einspruch des Abgeordneten Stephan Brandner (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf zurückgewiesen. Brandner erhielt den Ordnungsruf in der Plenarsitzung am Mittwoch, 17. Dezember, nachdem er sich aus Sicht des sitzungsleitenden Präsidenten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) herabsetzend gegenüber einem anderen Mitglied des Hauses geäußert hatte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/18.12.2025)
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Forderung nach Demokratiefördergesetz kontrovers beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Dezember 2025, über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz betraten. Der entsprechende Antrag (21/791) wurde nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Einen weiteren Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584) lehnte das Parlament mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken ab. Der Innenausschuss hatte sich zuvor in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) auch für die Ablehnung ausgesprochen. Grüne: Manipulation von Jugendlichen im Netz ist brandgefährlich Schahina Gambir (Bündnis 90/Die Grünen) stellte klar, dass der Rechtsextremismus die „größte Gefahr für unsere Demokratie“ sei, denn immer erfolgreicher würden Rechtsextreme Jugendliche auf Online-Portalen manipulieren. „Das ist brandgefährlich“, sagte sie, aber es müsse nicht so bleiben, wenn alle Demokraten an einem Strang ziehen würden. „Gehen Sie endlich in die Offensive, geben Sie der Zivilgesellschaft die Mittel, die sie wirklich braucht!“, forderte sie von der Regierung. Demokratie jeden Tag zu verteidigen, sei eine „Daueraufgabe“, die der Staat nicht allein bewältigen könne. CDU/CSU: Sie bedrohen die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft Dr. Konrad Körner (CDU/CSU) kritisierte die Grünen scharf für ihre Forderungen. Er warf ihnen zum einen vor, andere Extremismusformen als den Rechtsextremismus in dem Antrag zu vernachlässigen. Zum anderen, die Zivilgesellschaft in ihrer Unabhängigkeit zu bedrohen, indem sie an den staatlichen Geld-Tropf gehängt werde. „Sie wollen lenken und erziehen und fordern ein Gesetz, dessen Bedarf gar nicht belegt ist“, sagte er. Eine institutionelle statt einer projektbezogenen Förderung würde den Wettbewerb politischer Bildung verengen, warf er den Grünen vor. AfD kritisiert Finanzierung der Amadeu Antonio Stiftung Birgit Bessin (AfD) erneuerte die Forderungen ihrer Fraktion nach einem Verbot der Antifa und einer Abschaffung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Außerdem griff sie die Amadeu Antonio Stiftung scharf an und stellte deren Finanzierung infrage. Es sei „lächerlich“, diese „linke Lobbyinstitution“ als einen „zivilgesellschaftlichen Akteur“ zur Demokratiebildung zu bezeichnen. Die beste Demokratieförderung seit Jahrzehnten sei im Übrigen „unsere AfD“, denn sie habe es geschafft, Millionen Menschen wieder an die Wahlurne zu bringen, so Bessin. SPD: Wir brauchen dieses Gesetz Felix Döring (SPD) sprang den Grünen zur Seite, was nicht verwunderlich ist, hatten doch beide Parteien während der Ampel-Regierung versucht, ein Demokratiefördergesetz auf den Weg zu bringen. Döring bezeichnete sich selbst als „Verfassungspatrioten“, weshalb er eine emotionale Bindung zum Begriff der „wehrhaften Demokratie“ habe. „Wir müssen die Präventionsarbeit all jener unterstützen, die jeden Tag für die Demokratie arbeiten“, dann müsse man auch nicht hinterher mit repressiven Methoden auf demokratiefeindliche Aktionen reagieren, so Döring. Linke: Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft „Es ist richtig und wichtig und bitter nötig“, betonte Mandy Eißing (Die Linke), und es sei ein Koalitionsversagen der Ampel-Regierung gewesen, dass deren Demokratiefördergesetz vom Bundestag nicht beschlossen werden konnte. Es brauche endlich eine dauerhafte Förderung von Demokratieprojekten anstatt diese regelmäßig einer Zitterpartie und noch mehr Bürokratie auszusetzen oder „super funktionierende Projekte“ gar ganz auslaufen zu lassen. Eißing kritisierte zudem den „Generalverdacht gegen die Zivilgesellschaft“. Überwiesener Antrag der Linken Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung aufgefordert, mit dem Gesetz die Präventionsnetzwerke zu stärken, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen, Gegenmaßnahmen zu formulieren und einzuleiten. Ebenso sollten mobile Beratungen für Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vorgesehen werden. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Beratung der Opfer von politisch motivierter Gewalt sowie für die „Ausstiegsarbeit“ gelten, bei der Personen beraten und unterstützt werden, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, die Fördermittel zu dynamisieren, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Abgelehnter Antrag der Grünen In ihrem abgelehnten Antrag (21/584) forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz sollte die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten einer schnelleren Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter drang die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädierte sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und zu als Verschlusssachen eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wurde die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD "keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen". Entsprechende Überprüfungen sollten gesetzlich und behördlich abgesichert werden. (che/sto/hau/18.12.2025)
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35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages
Fast auf den Tag genau vor 35 Jahren, am 20. Dezember 1990, hat sich der erste gesamtdeutsche Deutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin konstituiert. An diese Sitzung erinnerten am Donnerstag, 18. Dezember 2025, die Abgeordneten des Bundestages im Rahmen einer Vereinbarten Debatte. Zu der ersten Sitzung des 12. Bundestages kamen die 662 am 2. Dezember gewählten Abgeordneten wenige Wochen nach der Wiedervereinigung und knapp über einem Jahr nach dem Mauerfall nicht im Bundestag in Bonn, sondern im Berliner Reichstagsgebäude unweit der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze zusammen, um die epochalen Ereignisse der Jahre 1989/1990 symbolisch zu würdigen. Das letzte frei gewählte Parlament hatte sich dort im Jahr 1932 konstituiert, bevor sich der Reichstag im März 1933 mit dem sogenannten Ermächtigungsgesetz faktisch selbst abschaffte. Als Alterspräsident eröffnete der ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) die Sitzung, wenig später wurde Rita Süssmuth (CDU) erneut zur Bundestagspräsidentin gewählt. Klöckner: Ein Tag, der Geschichte geschrieben hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sprach in ihren einleitenden Worten zu der Debatte von einem Tag, der Geschichte geschrieben habe. „Mit der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages haben die Parlamentarier die friedliche Wiedervereinigung unseres Landes vollendet.“ Zum ersten Mal seit 1932, nach Diktatur und Teilung, habe sich ein frei gewähltes Parlament versammelt, „das wirklich ganz Deutschland repräsentierte“. Klöckner erinnerte an die Worte Willy Brandts – „Mauern in den Köpfen stehen manchmal länger als die, die aus Betonklötzen errichtet sind.“ – und dankte den Abgeordneten – namentlich dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) und der Präsidentin der frei gewählten Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl – des damaligen 12. Deutschen Bundestages dafür, für ihre Mitwirkung daran, „diese Mauern gemeinsam einzureißen“ und „die Zukunft gemeinsam zu gestalten". Die Bundestagspräsidentin bilanziert, dass trotz aller Brüche, Schmerzen und ungelöster Fragen die deutsche Einheit eine „Erfolgsgeschichte“ sei. „Deutschland ist heute ein geeintes, Deutschland ist ein freies und Deutschland ist ein demokratisches Land in der Mitte Europas“, so Klöckner. CDU/CSU: Sternstunde der Geschichte Für die CDU/CSU-Fraktion sprach Ottilie Klein in der anschließenden Debatte von einer „Sternstunde der Geschichte unseres Landes“. Von der konstituierenden Sitzung sei ein „Signal der Freiheit und der Demokratie“ in eine Welt des Umbruchs ausgegangen, sagte die Christdemokratin unter Verweis auf den Zweiten Golfkrieg und die Kriegsgefahr im Baltikum. 35 Jahre später säßen im Bundestag Abgeordnete mit vielfältigen Lebens- und Herkunftsgeschichten, Männer und Frauen, Ältere und Junge, Menschen aus allen Teilen Deutschlands, die gewählte Repräsentanten des Volkes seien. „Darauf können wir stolz sein, darauf sollten wir stolz sein“, sagte Klein. Die Abgeordnete erinnerte zudem an die großen Unsicherheiten und Umbrüche in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung. Die Herausforderungen hätten die Bürger angenommen. „Dafür gebührt ihnen großer Respekt und Anerkennung.“ AfD: Kein Freibrief für Selbstzufriedenheit Für die AfD-Fraktion sprach Nicole Hess mit Blick auf die konstituierende Sitzung von einem Neubeginn, der von Mut und Hoffnung getragen worden sei, vom Willen eines Volkes, „endlich wieder zusammenzugehören“. Hess sagte – in Widerspruch zu Klöckners Ausführungen –, dass der Zusammentritt des 12. Deutschen Bundestages nicht die Vollendung, sondern den Beginn der Vollendung darstelle. Die Abgeordnete mahnte: „Ein Jubiläum ist kein Freibrief für Selbstzufriedenheit. Es ist vielmehr ein Prüfstein.“ Es sollte nicht nur gefragt werden, was erreicht, sondern auch was versäumt worden sei und was gerade auf dem Spiel stehe. Hess kritisierte, dass Ostdeutsche ihre Sichtweisen oft als nachgeordnet empfunden hätten. „Demokratie lebt nicht davon, dass alle gleich denken, sie lebt davon, dass unterschiedliche Sichtweisen friedlich konkurrieren dürfen“, so Hess. Ost-Beauftragte: Keine parlamentarischen Neulinge Für die Bundesregierung sah die Ost-Beauftragte Elisabeth Kaiser (SPD) im 12. Deutschen Bundestag ein: „Ausdruck eines neuen, vielfältigen Deutschlands“. Sie erinnerte daran, dass die Bürgerinnen und Bürger der DDR die Demokratie zuerst auf der Straße und dann bei der Wahl zur ersten und letzten freien Volkskammer erzwungen hätten. Die Abgeordneten aus Ostdeutschland seien keine „parlamentarischen Neulinge“ gewesen, sondern hätten aufgrund ihres starken Mandats durch die Friedliche Revolution eine „besondere Dynamik“ in den Bundestag eingebracht. Kaiser mahnte, dass das Versprechen der gleichwertigen Lebensverhältnisse in vielen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, noch nicht erfüllt sei. Sie verwies zudem darauf, dass die „deutsche Sternstunde“ auch eine „europäische Sternstunde“ gewesen sei. An diese „grandiosen Leistungen“ wolle man mit dem Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation erinnern. Grüne: Abrupte Veränderungen zum Besseren sind möglich Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnerte Michael Kellner an die Leistung der damaligen Abgeordneten, insbesondere aus Ostdeutschland. „Unsere Demokratie steht auf ihren Schultern“, sagte der Abgeordnete. Er erinnerte auch an die Leistung der Gruppe ostdeutscher Abgeordneter von Bündnis 90 für „Frieden, Umweltschutz und bürgernahe Demokratie“. Kellner schlug zudem den Bogen zu aktuellen Debatten, kritisierte die AfD als „blaue Putin-Freunde“ und warnte angesichts der Entwicklungen in den USA vor der Verletzlichkeit und der Möglichkeit des Scheiterns von Demokratie. Rechtsextreme Kräfte würden diese weltweit bedrohen. Eine Lehre von 1989 sei aber auch: „Abrupte Veränderungen zum Besseren sind möglich“, so der Abgeordnete. Linke: Mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern Für die Fraktion Die Linke erinnerte Gregor Gysi daran, dass auch schon der 11. Deutsche Bundestag nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der Abgeordneten der ehemaligen Abgeordneten der Volkskammer ein gesamtdeutscher gewesen sei. Gysi, der sowohl schon der frei gewählten Volkskammer als auch dem 12. Deutschen Bundestag angehörte, ging zudem kritisch auf den Umgang mit der Nachfolgepartei der SED, der PDS, ein und kritisierte auch den Umgang mit ihm selbst im Bundestag, manche hätten ihn gehasst, berichtete Gysi. „Meine Leistung besteht darin, nicht zurückgehasst zu haben.“ Mit Blick auf den heutigen Bundestag sagte der Linken-Abgeordnete, dass sich damals habe niemand vorstellen können, dass eine rechtsextreme Partei, gemeint war die AfD, im Parlament Platz nehmen würde. Er mahnte, mehr Respekt gegenüber Wählerinnen und Wählern an den Tag zu legen. Gerade Wähler im Osten hätten ein „feines Gespür für fehlende Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit in der Politik“. SPD: Rarität in der Geschichte Für die SPD-Fraktion hob Franziska Kersten die Leistung der Ostdeutschen hervor. Eine erfolgreiche Revolution ohne einen einzigen Toten, das sei eine „Rarität in der Geschichte“. Als eine „gesamtdeutsche Leistung“ würdigte die Sozialdemokratin, dass es gelungen sei, den Einigungsvertrag innerhalb von acht Wochen auszuhandeln. Sie mahnte zudem, dass Demokratie keine „abstrakte Sache“ sei, sondern durch unser aller Beteiligung lebe und überlebe. (scr/18.12.2025)
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AfD: Erweiterung der Zuständigkeiten des Digitalministeriums
Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, dass die Bundesregierung dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung per ergänzendem Organisationserlass weitere Zuständigkeiten zubilligt.
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Bericht zur internationalen Kooperation in der Forschung
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung Die Bundesregierung hat ihren Bericht zur internationalen Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Jahre 2023 bis 2024 vorgelegt.
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Namentlich nicht deklarierte Projekte in Syrien und Georgien
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu namentlich nicht deklarierten Projekten in Syrien und Georgien. Das antwortet sie der AfD-Fraktion auf zwei Kleine Anfragen.
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21/3369: Kleine Anfrage Nicht namentlich deklarierte Projekte in den Palästinensischen Gebieten (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2680) (PDF)
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21/3375: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 11. November bis 10. Dezember 2025) (PDF)
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21/3374: Unterrichtung 32. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der OSZE vom 29. Juni bis 3. Juli 2025 in Porto, Portugal (PDF)
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21/3359: Kleine Anfrage Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im ersten Quartal 2026 (PDF)
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21/3367: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2032 - Bundesweite Sanierung von Sportstätten muss zeitnah durchgeführt werd
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21/3366: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Jörn König, Thomas Korell, Lars Schieske, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2040 - Schwangere Athletinnen und Mütter im deutschen Spitzensport besser un
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Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert
Die AfD beantragt einen Untersuchungsausschuss, der den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) überprüfen soll. Ein dazu vorgelegter Antrag (21/3301) stand am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach einstündiger Debatte wurde der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen. AfD: Finanzierte Heckenschützen Die Verstrickungen von Staat und Parteien mit sogenannten NGOs müssten „kompromisslos durchleuchtet und ausgemistet werden“, forderte Tobias Matthias Peterka (AfD) zu Beginn der Debatte. Der Begriff Nichtregierungsorganisation sei in Deutschland sehenden Auges zu einem Witz verkommen, befand er. Diese seien, strikt nach sozialistischer Logik, „Regierungsvorfeldorganisationen“, die finanziell und karrieristisch „mit Grünen, SPD und weit Unappetitlicherem“ verdrahtet seien. Peterka sprach von finanzierten Heckenschützen, die mit der AfD die bundesweit umfragenstärkste Partei angreifen würden: „Weil Sie ganz genau wissen, dass mit fairen Mitteln kein Kraut mehr gegen uns gewachsen ist.“ Mit den über unzählige Ministerien verquickten NGOs werde gegen die Opposition gehetzt, würden Bürger verunglimpft „und das getan, was Sie uns immer vorwerfen: gespalten was das Zeug hält“. Die Union, so Peterka weiter, habe das Problem erkannt und noch in der Opposition 500 Fragen „als Breitseite auf Scholz und Habeck abgefeuert“. In der Koalition mit der SPD teile man sich nun aber wieder brüderlich das Steuergeld. CDU/CSU: Doppelmoral der AfD kaum zu ertragen Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) warf der AfD Bigotterie vor. So kritisiere die Fraktion immer wieder angeblich unnötige Reisen der Bundesregierung, reise dann aber „mit einer Riesentruppe von 20 Parteimitgliedern von Bund und Ländern“ in die USA, um „als VIP-Gäste an einer Gala der radikalen Jugendorganisation der MAGA teilzunehmen, die für ihre Nähe zu Antisemiten und Rechtsradikalen bekannt ist“. Die Doppelmoral der AfD sei kaum noch zu ertragen, sagte Hoppenstedt, der mit Blick auf die Reise einer AfD-Parteidelegation „zu Putins Ferienort Sotschi“ von „Landesverrat“ sprach. Der Unionsabgeordnete betonte zudem, dass die Förderung der Zivilgesellschaft sehr wichtig sei. Deshalb brauche es einen „angemessenen Umgang mit dieser Frage“, eine gründliche Analyse und eine differenzierte Auseinandersetzung. Die Union, so Hoppenstedt weiter, sei nicht immer einverstanden gewesen mit dem, „was unter der Überschrift Demokratieförderung unterstützt wurde“. Um Klarheit zu schaffen, habe man seinerzeit die Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Unter Bundesministerin Karin Prien würden nun die Konsequenzen gezogen und das Bundesprogramm „Demokratie leben“ grundlegend verändert. Grüne: NGOs fördern das demokratische Gemeinwesen Mit dem Antrag habe die AfD einen neuen Tiefpunkt in ihrer parlamentarischen Arbeit erreicht, sagte Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen). Mit dem Antrag werde eine der zentralen Säulen der Demokratie diffamiert: die Nichtregierungsorganisationen. Die Vorlage zeige die Verächtlichmachung ehrenamtlichen Engagements durch die AfD. Nichtregierungsorganisationen leisten laut Limburg einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft. Sie seien in nahezu jedem Bereich unterwegs. „Wir müssen den Menschen, die sich dort engagieren, jeden Tag dankbar sein und dürfen ihnen nicht Knüppel zwischen die Beine werfen“, sagte der Grünen-Abgeordnete. Damit sich NGOs unabhängig entwickeln können und nicht von Geldgebern und Sponsoren abhängig sind, müssten sie „in eng begrenzten Förderrichtlinien“ staatliche Mittel für Projekte erhalten, so Limburg. Das sei Ausfluss der Selbsterkenntnis, „dass der Staat eben nicht alles gewährleisten kann, alles gewährleisten soll, was wir in unserer Gesellschaft brauchen“. Seiner Auffassung nach sind Staatsgelder in den Händen der Zivilgesellschaft gut eingesetzt, „weil diese NGOs das demokratische Gemeinwesen fördern“. SPD: Zivilgesellschaft gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Die Arbeit der demokratischen Zivilgesellschaft richte sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sagte Felix Döring (SPD). Wenn sich die AfD nun beschwere, die NGOs würden vor allem gegen ihre „angeblich legitimen und demokratischen Positionen“ vorgehen, so sei das in etwas so, „als würde ich mich darüber beschweren, dass jeder Rauchmelder und jedes Brandschutzkonzept in diesem Land es persönlich auf mich abgesehen hat“, sagte Döring. „Ich kann Ihnen einen Tipp geben: Hören Sie auf, ständig mit offenem Feuer zu hantieren und einen Brand nach dem anderen zu legen.“ Dann entstehe dieser Eindruck gar nicht erst. Der SPD-Abgeordneten erläuterte, warum seiner Ansicht nach rechte Positionen „nicht zum legitimen Bestandteil unserer demokratischen Debatte gehören“. Links und Rechts seien keine zwei gleichen Pole im politischen Spektrum, sagte Döring. Linke Politik gehe grundsätzlich von der Gleichwertigkeit der Menschen aus. Sie versuche, die Gleichwertigkeit durch fortschrittliche Politik umzusetzen. Die demokratische Gegenposition dazu sei eine konservative Politik. Auch sie gehe von der Gleichwertigkeit der Menschen aus und versuche, „das Gute durch bewahrende Politik sicherzustellen“. Rechte Positionen hingegen gingen von einer Ungleichheit der Menschen aus, sagte Döring. Genau deshalb sei die Arbeit der „Omas gegen Rechts“ im Sinne der Verfassung und die Arbeit der AfD im Widerspruch zu den Leitgedanken der Verfassung. Linke: Gezielte Kampagne aus Desinformation und Diffamierung Clara Bünger (Die Linke) warf der AfD eine „gezielte Kampagne aus Desinformation und Diffamierung gegen demokratische Institutionen und engagierte Menschen in Deutschland“ vor. Dem würden sich die Demokraten entschieden entgegenstellen „und die Omas gegen Rechts gegen Sie verteidigen“. Der AfD gehe es weder um Aufklärung noch um Transparenz, „sondern um Einschüchterung“, so Bünger. Seit Monaten werde von der Partei das Narrativ verbreitet, NGOs seien politisch gesteuert und mit öffentlichen Geldern gekauft. „Das ist keine Kritik. Das ist bewusste Desinformation“, befand die Linken-Abgeordnete. Der Angriff der AfD auf die NGOs zeige die Angst der Partei. „Sie haben Angst vor einer selbstbewussten, kritischen und solidarischen Zivilgesellschaft, die ihrer Politik etwas entgegensetzt“, sagte Bünger. Diese Menschen seien aber das Bollwerk „zwischen Ihnen und dem ungehinderten Zugriff auf die Macht“. Kritik übte Bünger auch an der Union. CDU und CSU hätten mit ihren 551 Fragen zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen diese unter einen Generalverdacht gestellt, sagte sie. Antrag der AfD Der 16-köpfige Untersuchungsausschuss soll nach dem Willen der Fraktion vor allem personellen Überschneidungen und Verbindungen zwischen NGOs, Bundesministerien und Bundesbehörden nachspüren und herausfinden, inwieweit NGOs, die sich politisch betätigen, staatliche Förderung erhalten oder erhielten. Zudem solle der Ausschuss die Praxis und Höhe der Förderung von NGOs durch die Europäische Union beleuchten, um mögliche Einflussnahmen der EU über NGOs auf die Willensbildung in Deutschland zu eruieren. Darüber hinaus solle aufgezeigt werden, ob die geltenden Transparenzregeln hinsichtlich staatlicher Förderungen von NGOs ausreichend sind oder ob gegebenenfalls Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers besteht. Dabei sei auch zu prüfen, heißt es in dem Antrag, ob die gesetzlichen Regelungen der Gemeinnützigkeit noch zeitgemäß sind. Von Interesse ist für die Fraktion überdies, welchen Einfluss staatlich geförderte NGOs während der letzten Bundestagswahl zugunsten oder zulasten welcher Parteien ausgeübt haben, ob eine unzulässige Beeinflussung der Bundestagswahl stattgefunden hat und ob gegebenenfalls auch Regierungsmitglieder oder staatliche Stellen „am Versuch einer Wahlbeeinflussung beteiligt waren“. Schließlich solle untersucht werden, wie stark der Einfluss von NGOs bei Kontenkündigungen der AfD und alternativer Medien ist. (hau/vom/18.12.2025)
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Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Der Klimawandel hat überwiegend negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit weltweit, machten die zu einer öffentlichen Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats geladenen Expertinnen deutlich.
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Antidoping-Berichte der nationalen Sportfachverbände
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Für alle im Jahr 2025 geprüften Sportfachverbände konnten laut Bundesverwaltungsamt (BVA) und Nationaler Anti Doping Agentur (NADA) Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt werden.
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Kolonialismus bleibt Streitpunkt bei Gedenkstättenkonzeption
Kultur und Medien/Anhörung Die öffentliche Anhörung des Kulturausschusses über die Gedenkstättenkonzeption des Bundes wurde am Mittwoch von der Debatte über die Aufnahme des Kolonialismus überlagert.
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Nachbesserungen gefordert am Krankenhausreformgesetz
Gesundheit/Anhörung Gesundheitsverbände fordern Nachbesserungen an wichtigen Stellen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes.
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Wochenzeitung „Das Parlament“ - Politikwissenschaftlerin Schulmann: Russische Autokratie bewahrt sehr sorgfältig die Fassade demokratischer Institutionen
Vorab-Meldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 20. Dezember 2025) – bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung – Die Abgeordneten der russischen Staatsduma haben nach Ansicht der exilrussischen Politikwissenschaftlerin Ekaterina Schulmann ihre Befugnisse freiwillig aus der Hand gegeben. Im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ erinnerte sie daran, dass die Abgeordneten trotz weiterhin weitreichender Befugnisse des Parlaments stimmten, wie man es von ihnen verlange. Durch die Duma laufe eine enorme Zahl von Gesetzen, die unmittelbar der Kriegsführung dienten, sagte Schulmann. Zu den zentralen Gesetzgebern seien die Sicherheitsbehörden geworden: der Inlandsgeheimdienst FSB, das Innenministerium, das Verteidigungsministerium. Dennoch stünden die Abgeordneten unter wachsendem Druck der Putin-Administration und müssten unter anderem strafrechtliche Verfolgung, das Einfrieren von Vermögen und Sanktionen fürchten. Ein Mandat schütze nicht mehr, sondern sei mit zusätzlichen Risiken behaftet – „von außen wie von innen“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Schulmann, in den 1990er-Jahren war das russische Parlament, die Staatsduma, eine konkurrierende politische Arena. Unter Präsident Wladimir Putin dient es heute als „gesetzgeberisches Fließband“. Wie ist es dazu gekommen? Ekaterina Schulmann: Das hat mit der russischen Verfassung von 1993 zu tun, die aus einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Parlamentarismus heraus geschrieben wurde. Die Möglichkeiten der Duma, die Exekutive zu kontrollieren, waren von Anfang an minimal. Die Verfassung ist strukturell zugunsten der präsidentiellen Macht verzerrt. Der Präsident verfügte von Beginn an über weitreichende Kompetenzen gegenüber allen drei Gewalten: Er ernannte die Richter, die Regierung, während das Parlament lediglich ein Misstrauensvotum gegen die Regierung aussprechen konnte. Instrumente parlamentarischer Kontrolle waren nicht in die verfassungsrechtliche Architektur eingebaut. Trotzdem war die Staatsduma in der ersten, zweiten und dritten Legislaturperiode politisch vielfältig und durchaus in der Lage, mit der Exekutive zu verhandeln. Das Parlament: Warum hat sich das geändert? Schulmann: Der verfassungsrechtliche Rahmen hat das heutige Ergebnis nicht zwingend festgelegt. Die Verfassung wurde mehrfach geändert und alle Änderungen zielten darauf ab, die präsidentielle Macht weiter zu stärken und zu konsolidieren. Dabei hätte die Entwicklung auch in eine andere Richtung gehen können: bei einer anderen Zusammensetzung des Parlaments oder wenn ein energischer parlamentarischer Führer aufgetreten wäre, der eine nicht-loyalistische Partei hätte aufbauen können. Der anfängliche Machtüberhang des Präsidenten erleichterte jedoch genau diese Entwicklung der Staatsduma. Putin hat die Möglichkeiten genutzt, die ihm mit der Verfassung gewissermaßen geschenkt wurden. Das Parlament: Allein im ersten Jahr des Angriffs auf die Ukraine verabschiedete die Staatsduma eine Rekordzahl von 653 Gesetzen. Der Begriff des „rasenden Druckers“ ist jedoch bereits seit etwa 2012 mit dem russischen Parlament verbunden. Welchen qualitativen Wandel sehen Sie? Schulmann: Der Drucker druckt, was man ihm schickt. In der sechsten Legislaturperiode von 2011 bis 2016 kamen die Vorlagen vor allem aus der Exekutive, aus dem finanz- und wirtschaftspolitischen Block der Regierung, gelegentlich auch aus den Regionen. Heute hat sich die Zahl der Interessengruppen, die ihre Gesetzesinitiativen durchbringen können, deutlich verringert. Zu den zentralen Gesetzgebern sind die Sicherheitsbehörden geworden: der Inlandsgeheimdienst FSB, das Innenministerium, das Verteidigungsministerium. Und die Gesetzgebung ist überwiegend repressiv. Durch die Duma läuft eine enorme Zahl von Gesetzen, die unmittelbar der Kriegsführung dienen. Das Parlament: Können Sie Beispiele nennen? Schulmann: Unter anderem wurde das Wehrpflichtalter von bislang 18 bis 27 Jahre auf 18 bis 30 Jahre angehoben, zugleich verschärfte die Duma die Sanktionen für Wehrdienstentziehung und das Nichtbefolgen einer Einberufung. Allein 2022 verabschiedete sie 139 Gesetze zur sogenannten militärischen Spezialoperation und zur Unterstützung der Kriegsteilnehmer. Eine der Hauptbeschäftigungen der Duma seit September 2022 ist die ständige Erfindung von Alternativen zur Mobilmachung, um den Bedarf an Soldaten an der Front zu decken. Die Mobilmachung war eine äußerst traumatische Erfahrung für die russische Gesellschaft; deswegen wollte man sie keinesfalls wiederholen. Entstanden ist ein äußerst vielfältiges Instrumentarium: enorme Zahlungen, Vergünstigungen und Privilegien für Teilnehmer der so genannten militärischen Spezialoperation und ihre Familien – und zugleich die Beseitigung sämtlicher Hürden für den Abschluss eines Vertrags mit der Armee. Heute sind weder Bildung noch militärische Erfahrung noch Straffreiheit erforderlich. Praktisch jedes lebende Wesen ab 18 Jahren kann in Russland zum Militär gehen. Das Parlament: Segnet die Duma bereits getroffene Entscheidungen nur noch ab? Schulmann: Ja, das ist ein Merkmal autoritärer politischer Systeme. In jedem Entscheidungsprozess gibt es sogenannte Bottlenecks oder Veto Points – also Stellen, an denen Zustimmung notwendig ist. In Demokratien sind diese Stellen über die gesamte Entscheidungskette verteilt und öffentlich sichtbar: parlamentarische Debatten, öffentliche Anhörungen, Diskussionen in den Medien. Die Gesellschaft sieht, dass eine Entscheidung diskutiert, verändert oder gestoppt werden kann. In Autokratien sind diese Veto-Points maximal intransparent und treten möglichst früh im Prozess auf. Die parlamentarische Phase ist dagegen öffentlich. Wenn ein Gesetzentwurf es bis ins Parlament geschafft hat, wird er mit Sicherheit verabschiedet. Die Duma wird daher auch als „Gummistempel“ bezeichnet. Auf diese Weise vermeiden Autokratien politische Verantwortung und erzeugen den Eindruck von Einigkeit. Der eigentliche Machtkampf findet hinter verschlossenen Türen statt. Das Parlament: Bei der Verabschiedung des Haushalts für 2025 nahm die Duma in einer der Lesungen ein Dokument ohne eine einzige Änderung an. Sie haben das als beispiellos in der Geschichte des russischen Parlamentarismus bezeichnet. Schulmann: Die Regierung hat den Haushalt Ende 2025 noch einmal neu geschrieben, was an sich schon unerhört ist: Am Ende des Haushaltsjahres legte die Regierung faktisch eine neue Version des Haushaltsentwurfs vor. Doch das Parlament hat selbst in der zweiten Lesung nicht einmal versucht, eine einzige Änderung einzubringen. Das war in doppelter Hinsicht ein noch nie dagewesenes Ereignis. Das Parlament: Wenn die Staatsduma ein rein dekoratives Parlament ist, warum braucht Putin sie überhaupt? Schulmann: Autokratien bewahren die Fassade demokratischer Institutionen sehr sorgfältig. Erstens zur Demonstration von Normalität – sowohl nach außen als auch nach innen: „Bei uns ist alles wie bei normalen Menschen.“ Zweitens ist das Parlament ein Instrument zur Balance von Interessen innerhalb der herrschenden Bürokratie: Dem einen gibt man ein Mandat, dem anderen nimmt man es weg. Parlamentssitze sind eine Form der Belohnung für Loyalität. Drittens sind Wahlen ein Loyalitätstest. Die Bürokratie muss Wahlkampagnen organisieren und damit ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis stellen. Und die Wähler müssen an diesen Loyalitätsschauspielen teilnehmen. Und noch etwas: Wenn restriktive Gesetze verabschiedet werden, heißt es: „Die Staatsduma hat verboten.“ Wenn hingegen etwa der Mindestlohn erhöht wird, dann ist es immer der Präsident. Dabei steht unter allen Gesetzen seine Unterschrift. Die Abgeordneten fungieren als Clowns, über die man schimpfen darf. Damit der Wähler nicht auf die Idee kommt, darüber nachzudenken, wer diese ganze Maschine eigentlich wirklich antreibt. Das Parlament: 2026 finden in Russland Parlamentswahlen statt. Was erwarten Sie davon? Schulmann: Es wird zunehmend schwierig, Kandidaten für ein Abgeordnetenmandat zu finden. Früher kandidierten für regionale Parlamente und die Staatsduma vor allem Beamte und Unternehmer: Ein Mandat galt als prestigeträchtig, bot Immunität und Karrierechancen. Das Parlament: Und heute? Schulmann: Gilt ein Mandat als potenzielles Risiko. Die Teilnahme am Wahlkampf bringt zahlreiche Einschränkungen mit sich, gewählte Abgeordnete geraten unter Sanktionen, Vermögenswerte im Ausland sind faktisch nicht zugänglich. Zugleich steht die regionale Nomenklatura unter wachsendem Druck der Putin-Administration und muss strafrechtliche Verfolgung fürchten. Das Mandat schützt nicht mehr, sondern ist mit zusätzlichen Risiken behaftet – von außen wie von innen. Das Parlament ist so zur Endstation politischer Karrieren geworden. Die neunte oder zehnte Legislaturperiode der Staatsduma wird Zeugin des Verfalls des aktuellen politischen Modells und des schrittweisen Abgangs der heutigen Führung sein. Das Parlament: Wie wird sich das Parlament in diesem Fall verhalten? Schulmann: Darauf habe ich keine Antwort. Doch in Phasen, in denen personalistische Regime zu zerfallen beginnen, können kollektive Organe wie die Staatsduma plötzlich Subjektivität erlangen. In der Politikwissenschaft spricht man von der Aktivierung schlafender Institutionen. Das geschieht nicht zwingend, aber diese Option existiert. Die Kehrseite der Effizienz personalistischer Modelle ist ihre Fragilität. Sie sind effizient, weil sie auf der Grundlage persönlicher Absprachen funktionieren. Doch diese Absprachen überleben ihre Träger nicht. Kollektive Körperschaften sind stabiler. Sie können lange in Paralyse verharren – und dann alle überraschen. Das Parlament: Was hindert die Staatsduma daran, schon heute „aufzuwachen“? Schulmann: Die Abgeordneten geben ihre Befugnisse freiwillig aus der Hand und stimmen, trotz weiterhin weitreichender Befugnisse, wie man es von ihnen verlangt – im Tausch für die Zugehörigkeit zum System. Diese Zugehörigkeit ist ihr ganzes Leben, bisher galt für sie: Sie sind Nomenklatura, wer dazugehört, dessen Existenz ist abgesichert. Auch wenn das heute, wie schon erwähnt, nicht mehr der Realität entspricht und die Abgeordneten hohen Risiken ausgesetzt sind: Sie haben nichts außer dieser Zugehörigkeit, und sie ist ihnen teurer als das Leben selbst. Sie sind keine Abgeordneten, sondern Ernannte. Zur Person: Ekaterina Schulmann zählt zu den profiliertesten Politikwissenschaftlerinnen Russlands und forscht zu Parlamentarismus und Entscheidungsstrukturen autoritärer Regime. Sie lehrte an führenden russischen Hochschulen und war Mitglied im Menschenrechtsrat des Präsidenten. Seit ihrer Einstufung als „ausländische Agentin“ lebt sie im Exil in Deutschland. Hier unterrichtet sie am Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin und ist Nonresident Scholar am Carnegie Russia Eurasia Center. 2025 wurde sie vom Regime in Moskau auf eine staatliche Liste von „Terroristen und Extremisten“ gesetzt. Das Interview führte Daria Boll-Palievskaya, die gebürtige Moskauerin ist freie Journalistin und Autorin; sie lebt in Deutschland.
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