Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Moderni­sierung des Sicherheits­überprüfungsgesetzes beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 18:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ (21/1926) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/3106) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/3107) zur Finanzierbarkeit vor. Erstmals beriet der Bundestag einen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (21/3027, Sicherheitsüberprüfungsgesetz). Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung. Bei einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Anpassung des Sabotageschutzes an Sicherheitslage Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem werden die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen. Unter anderem sind Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sind Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und umfassen für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben fügt das Gesetz im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen ein, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. Gesetzentwurf der AfD Die AfD-Fraktion will mit ihrem Entwurf für ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz (21/3027) für staatliche Dokumente die Geheimhaltungsstufe „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ streichen. Wie die Fraktion schreibt, seien für staatliche Dokumente die vier verschiedenen Geheimhaltungsstufen „streng geheim“. „geheim“, „VS-Vertraulich“ und „VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ vorgesehen. Die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ entfalte kaum einen wirksamen Schutz, schränke aber auf der anderen Seite „die Grundpfeiler demokratischer Kontrolle erheblich ein und das auf Grundlage unbestimmter und denkbar weit gefasster Kriterien, die sich hauptsächlich aus Verwaltungsvorschriften ergeben“. Eingestufte Informationen seien auch der Presse und der Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich und schränken parlamentarische Kontrollrechte ein, heißt es in der Vorlage weiter. So könnten Bundestagsabgeordnete die Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen, wenn diese Informationen als „VS-NfD“ eingestuft worden sind, fügt die Fraktion hinzu und schlägt vor, die Geheimhaltungsstufe „VS-NfD“ abzuschaffen. (sto/hau/03.12.2025)

Debatte über ein „Junior-Spardepot“ für Kinder

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 17:55
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Für eine sichere Rente unserer Kinder – Junior-Spardepot“ (21/2163) debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion macht sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder stark. In ihrem Antrag bezeichnen die Abgeordneten das Modell der „Frühstart-Rente“, bei dem insgesamt 1.440 Euro eingezahlt werden sollen, aufgrund der zu geringen Beträge als ungeeignet, um einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten. Um dies zu erreichen, sei ein frühzeitig aufgebauter Kapitalstock in fünfstelliger Größenordnung notwendig, um über die lange Laufzeit durch Zinseszinseffekte ein signifikantes Depotvolumen zu erreichen. Deshalb schlägt die Fraktion ein „Junior-Spardepot“ vor, das unabhängig von der Finanzkraft der Eltern und ohne neue Schulden den Kindern eine neue Rentenperspektive eröffnen soll. Die Bundesregierung wird aufgefordert, per Gesetzbeschluss eine unabhängige Stiftung („Gemeinschaftsstiftung“) als Ergänzung zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung zum langfristigen Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorgesäule zu errichten. Dabei soll für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und tatsächlichem Daueraufenthalt im Inland ein „Altersvorsorge-Fondssparplan“ und entsprechendes „Junior-Spardepot“ eingerichtet werden. Diese Altersvorsorge soll so ausgestaltet werden, dass unter anderem personenbezogene Fondssparpläne zweckgebunden zur Altersvorsorge geführt werden, individuelle Anwartschaftsrechte, die dem Eigentumsschutz des Artikel 14 Grundgesetz unterliegen, aufgebaut werden und die Fondssparpläne aus Steuermitteln des Bundes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Kindes mit monatlichen zweckgebundenen Einzahlungen in Höhe von anfänglich 100 Euro bespart werden. (che/hau/04.12.2025)

Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 17:20
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) in der vom Verteidigungsausschuss geänderten Fassung (21/3073) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“. Cyberabwehr soll gestärkt werden Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressorts bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/04.12.2025)

Grünen fordern Weiterentwicklung des Bodenschutzrechts

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 04.12.2025 - 16:56
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag, das Bundesbodenschutzgesetz umfassend zu novellieren und weiterzuentwickeln.

NKR: Erfüllungsaufwand für Gesetze zurückgegangen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 04.12.2025 - 16:56
Digitales und Staatsmodernisierung/Unterrichtung Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) spricht in seinem Jahresbericht 2025 von einer deutlichen Trendumkehr im Hinblick auf die Folgekosten von Gesetzen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung.

Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 16:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Schutz vor Gewalt und bessere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter der Jobcenter“ (21/2299) erstmals erörtert und im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD In ihrem Antrag schreibt die AfD-Fraktion, dass es seit einigen Jahren „wiederholt zu schweren, teils tödlichen Angriffen auf Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mitarbeiter der Jobcenter“ komme. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die Sicherheit von Jobcentern und zugehörigen Einrichtungen der BA gewährleistet wird, die schwerpunktmäßig von Gewaltphänomenen betroffen sind. Auch sollen damit die Arbeitsbedingungen der Jobcenter-Mitarbeiter verbessert werden. Genannt werden dazu unter anderem die Einrichtung fest installierter Eingangskontrollen, eine durchgängige Kameraüberwachung auf zugehörigen Parkplätzen sowie die Präsenz von ausreichendem Sicherheitspersonal in den betroffenen Einrichtungen. (hau/04.12.2025)

Bundestag stimmt Geothermie-Beschleunigungsgesetz zu

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 16:10
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, nach halbstündiger Debatte den Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/3101) angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Der Bundestag verabschiedete zudem mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion eine Entschließung zu dem Gesetz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist laut Bundesregierung, die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und die Speicherung von Wärme zu beschleunigen. Dafür sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren der jeweiligen Vorhaben umfassend digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden. Dies erfordere insgesamt effektive, kohärente und transparente Rahmenbedingungen, die die direkten Förderinstrumente optimal ergänzten, heißt es in dem Entwurf. Vor allem der Vereinfachung und der daraus folgenden Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, komme „eine zentrale Rolle“ zu. Ferner soll das Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen beschleunigt und in ein zügiges Zulassungsverfahren überführt und so mit Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt werden. Hierfür wird ein eigener Planfeststellungstatbestand geschaffen. Diese Beschleunigung und Erleichterung der Planung und des Baus von Wärmeleitungen diene auch dazu, die zum Schutz des Klimas und aus Effizienzgründen gebotene und gesetzlich vorgeschriebene Nutzung von Abwärme, etwa von Rechenzentren, zu erleichtern und bürokratische Hemmnisse abzubauen, heißt es weiter. Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abgesichert werden. Bergämter erhalten die Möglichkeit, von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden zu verlangen. Zudem wird mit dem Gesetz Artikel 8 Absatz 5 der EU-Richtlinie 2024 / 1788 in deutsches Recht umgesetzt. Darin ist vorgesehen, dass die Genehmigung von Wasserstoffspeichern innerhalb von zwei Jahren erteilt werden muss. Im Genehmigungsverfahren sind Vorgaben zur vollumfänglichen Digitalisierung und zur Prüfung der Vollständigkeit von Unterlagen einzuhalten. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung gleichzeitig auch die Fristen der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED-III) im Berg- und Wasserrecht verankern. Änderungen am Regierungsentwurf Die vom Wirtschaftsausschuss am 3. Dezember vorgenommenen Änderungen am Regierungsentwurf sehen vor, dass für die Genehmigung von Geothermieprojekten Regelungen für das Wasser- und das Bergrecht gelten, damit keine Verzögerungen in der Planungsphase entstehen. Die Privilegierung für untertägige Wärmespeicher wird durch eine neue Vorgabe zum räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Wärmequellen und Wärmesenken konkretisiert. Hierdurch soll verdeutlicht werden, dass Wärmespeicher für einen sinnvollen und wirtschaftlichen Betrieb stets in einem Verbund zu einem Wärmenetz stehen müssen. Mit diesem Wärmenetz müssen zudem auch Wärmequellen wie zum Beispiel vorhandene Solarthermie- oder Geothermieanlagen, Klärwerke oder Anlagen, bei denen Abwärme anfällt wie etwa bei Rechenzentren, aber auch Wärmesenken, die zusätzliche Wärme benötigen, zum Beispiel Wohn- oder Geschäftshäuser, verbunden sein. Vor diesem Hintergrund wird die Privilegierung dieser Speicher als mit der allgemeinen Zielsetzung des Außenbereichsschutzes vereinbar angesehen. „Dies soll daher auch bereits aus dem Gesetzeswortlaut hervorgehen“, heißt es in dem Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen im Ausschuss vorgelegt hatten.V Schließlich soll der Ausbau von Batteriespeichern durch Vereinfachungen im Planungsrecht unterstützt werden. Dazu werden zwei Privilegierungstatbestände eingeführt: zum einen für Batteriespeicher, die eine vorhandene Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien ergänzen, zum anderen für Batteriespeicher, die unabhängig von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen verwirklicht werden sollen. Für Letztgenannte werden dabei noch weitere gesetzliche Voraussetzungen für eine bauplanungsrechtliche Privilegierung normiert. Entschließung verabschiedet Der Bundestag verabschiedete auf Empfehlung des Wirtschaftsausschuss eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, funktionale Kriterien für privilegierte Speicher zu definieren, die das Ziel des Koalitionsvertrages erfüllen, sich für „einen systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einen effizienten Netzbetrieb“ einzusetzen. Außerdem soll bis Juni 2026 ein festes Ausbauziel für Abwasserwärme-Vorhaben vorgelegt werden, „das unter Einbeziehung maßgeblicher Akteure ausgearbeitet werden soll“. (nki/hau/04.12.2025)

Friedensperspektive für den Sudan erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 15:35
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, zwei Oppositionsanträge zur Friedensperspektive für den Sudan erstmals beraten. Nach halbstündiger Aussprache abgelehnt wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Deutschlands Verantwortung im Sudan – Humanitäre Hilfe stärken, Zivilbevölkerung schützen sowie Waffen- sowie Finanzströme konsequent eindämmen" (21/3037). Dafür stimmten die Grünen, dagegen Union, SPD und AfD. Die Linke enthielt sich. Den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Für eine Friedensperspektive im Sudan – Humanitäre Hilfe ausbauen, Waffenlieferungen stoppen, UN-Embargo durchsetzen“ (21/3028) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/3037) die Bundesregierung mit Blick auf den Krieg im Sudan auf, die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufzustocken. Rund 30 Millionen Menschen seien durch den Konflikt auf humanitäre Hilfe angewiesen, mehr als 19 Millionen Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, sich aktiv für einen Waffenstillstand im Sudan einzusetzen sowie für die konsequente Umsetzung des bestehenden EU-Waffenembargos für das Land. Darüber hinaus sei ein umfassender Sanktionsansatz nötig, „der beide Kriegsparteien und Netzwerke in den Unterstützerstaaten ins Visier nimmt“. Dazu gehöre auch „Druck auf Drittstaaten auszuüben, jede Form der Unterstützung für Kriegsparteien zu unterlassen, die zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht oder die Menschenrechte beitragen könnte“. Überwiesener Antrag der Linken Die Linksfraktion setzt sich in ihrem Antrag (21/3028) für mehr humanitäre Hilfe und mehr Anstrengungen für Friedensverhandlungen im Sudan ein. Durch den Krieg zwischen sudanesischer Armee und den Rapid Support Forces (RSF) seien mehr als 30 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, es gebe zwölf Millionen Binnenvertriebene und weitere zwei Millionen in den Nachbarländern. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich für die Erreichung eines dauerhaften Waffenstillstandes einzusetzen und dabei auch Druck auf „die am Krieg beteiligten Drittstaaten auszuüben, insbesondere auf die Vereinigten Arabischen Emirate als Unterstützer der RSF“. Dazu gehöre auch eine Ausweitung des bestehenden UN-Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan sowie ein Stopp von Rüstungsexporten an die Vereinigte Arabischen Emirate, Saudi-Arabien und Ägypten, „um Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten in den Sudan zu unterbinden“. Außerdem soll die Bundesregierung die deutschen Mittel für Nothilfe aufstocken: „Die zugesagten 141 Millionen Euro sind angesichts des unermesslichen Leids und des vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten ausgewiesenen Bedarfs zu wenig.“ (ahe/hau/04.12.2025)

Vereinbarte Debatte zum Tag der Menschenrechte

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 15:00
Ganz unterschiedliche Facetten der Menschenrechtspolitik haben die Rednerinnen und Redner bei der Vereinbarten Debatte zum Thema „Menschenrechte – Fundament der regelbasierten internationalen Weltordnung“ am Donnerstag, 4. Dezember 2025, beleuchtet. Knapp eine Woche vor dem Tag der Menschenrechte, der jährlich an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 in Paris erinnert, sprach Norbert Altenkamp (CDU/CSU) über transnationale Repressionen, Dr. Rainer Rothfuß (AfD) von tödlichen Gefahren der Sanktionspolitik und Gabriela Heinrich (SPD) von sexualisierter Gewalt und deren vielfacher Straflosigkeit. Max Lucks (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Stadtbild-Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, während Katrin Fey (Die Linke) Verstöße gegen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte – die sogenannten WSK-Rechte – in Deutschland monierte. CDU/CSU: Der lange Arm der Verfolger reicht auch nach Deutschland „Die Verteidigung der Menschenrechte ist zu einer enormen Herausforderung der liberalen Demokratien geworden“, sagte Norbert Altenkamp. Eines der arglistigsten und gefährlichsten Werkzeuge von Diktatoren und Autokraten seien grenzüberschreitende Eingriffe in grundlegende Menschenrechte. Es sei „transnationale Repression“, wenn Journalisten, Dissidenten und Menschenrechtsverteidiger, die ihre Heimatländer verlassen mussten, weil ihnen dort Verfolgung, Inhaftierung oder gar der Tod droht, sich auch im Exil Bedrohungen und Schikanen ausgesetzt sähen. „Von genau jenen, denen sie geglaubt haben, entkommen zu sein.“ Der lange Arm der Verfolger reiche bis in die EU-Staaten, auch nach Deutschland hinein. „Dieser Bedrohung müssen wir begegnen“, forderte der CDU-Abgeordnete. AfD: Wir müssen an die Sanktionspolitik ran Rainer Rothfuß sprach von Verstößen des „Westens“ gegen Artikel 22 und Artikel 25 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung. Konkret gehe es ihm um die Problematik der Sanktionspolitik. In der EU habe sich mittlerweile die Sanktionspolitik „als quasi natürliches Instrument im außenpolitischen Instrumentenkasten etabliert“, befand der AfD-Abgeordnete. „Das ist falsch“, sagte er. Nur Sanktionen, die vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden, seien völkerrechtskonform. Vom Westen beschlossene Sanktionen seien aber so wirksam, dass man sagen müsse: „Sanktionen töten.“ Laut einer Studie würden 564.000 Menschen pro Jahr an dieser Sanktionspolitik sterben. „Fünfmal so viel, wie in allen Kriegen weltweit zusammengerechnet“, sagte Rothfuß. Wenn also der Westen die regelbasierte Ordnung aufrechterhalten will, „müssen wir dringend an die Sanktionspolitik ran“. SPD: Sexualisierte Gewalt bleibt oft straflos Von Körpern, die zu Schlachtfeldern gemacht würden, sprach Gabriela Heinrich. Über die sexualisierte Gewalt in tobenden Konflikten „als Mittel der Kriegsführung“ werde viel zu selten gesprochen, befand die SPD-Abgeordnete. Sexualisierte Gewalt demütige Betroffene, zerbreche Gemeinschaften und traumatisiere Generationen. „Im Sudan, in der Ukraine, in der Demokratischen Republik Kongo gleichen sich die Berichte“, sagte Heinrich. Die Täter setzten darauf, dass sie nie zur Rechenschaft gezogen werden. „Sexualisierte Gewalt ist kein Nebenkriegsschauplatz“, betonte sie. Zu oft aber bleibe sie straflos. „Wir müssen darüber sprechen, wie wir Straflosigkeit durchbrechen können, auch wenn Gewalt systematisch von Organisationen oder bewaffneten Gruppen eingesetzt wird und nicht einzelnen Tätern nachgewiesen werden kann“, forderte Heinrich. Dafür brauche es Strukturen, die dokumentieren, die Betroffene unterstützen und Wege zur Ermittlung öffnen. Grüne kritisieren Kanzler und Außenminister Max Lucks übte Kritik am Bundeskanzler wie auch an Außenminister Johann David Wadephul (CDU). Merz beteilige sich diskursiv an der Zunahme des Rassismus in Deutschland. „Jedes Kind in unserem Land, ob es Murat, Merve, Max oder Maria heißt, gehört zum Stadtbild“, sagte Lucks. Der Tag der Menschenrechte, so befand der Grünen-Abgeordnete mit Blick auf den Kanzler, sei ein guter Tag, sich für seine Äußerungen zu entschuldigen. Etwas ins Rutschen geraten in der Menschenrechtspolitik sei, wenn der deutsche Außenminister selfiesmachend und lächelnd seinen türkischen Amtskollegen durch den Bundestag führt, „und keine öffentlichen Worte findet, zu den vielen Menschen, die unschuldig in den Knästen von Erdoğan sitzen“, sagte Lucks. Wadephul müsse auf der Seite der politischen Gefangenen in der Türkei stehen und die Lieferung von Eurofightern beenden, forderte er. Linke: Es gibt noch viel zu tun Katrin Fey (Die Linke) ging auf die WSK-Rechte (wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) ein. Das Menschenrecht auf Wohnen, das Menschenrecht auf Bildung und das Menschenrecht auf Gesundheit seien Kernrechte des UN-Sozialpaktes, den Deutschland 1973 ratifiziert habe, sagte die Linken-Abgeordnete. Deutschland werde aber seiner menschenrechtlichen Verantwortung nicht gerecht. Bezahlbare Wohnungen seien Mangelware, eine echte Chancengleichheit in der Bildung gebe es nicht, und das Gesundheitssystem sei kaputtgespart worden, befand sie. „Wer zugewandert, pflegebedürftig oder psychisch erkrankt ist – oder im schlimmsten Fall alles zusammen – bleibt viel zu oft auf der Strecke“, sagte Fey. Bei den WSK-Rechten müsse die Bundesregierung vor der eigenen Haustür kehren. „Es gibt noch viel zu tun“, sagte sie. (hau/04.12.2025)

Fraktionen und Regierung bewerten Friedens­be­mühungen für die Ukraine

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 13:55
In einer Aktuellen Stunde am Donnerstag, 4. Dezember 2025, hat sich der Bundestag mit den gegenwärtigen Friedensbemühungen zur Beendigung des Kriegs in der Ukraine befasst. Die Debatte mit dem Titel „Einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine erreichen“ war auf Verlangen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auf die Tagesordnung gesetzt worden. Minister: Weder Diktat- noch Kapitulationsfrieden für die Ukraine Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hob die unmittelbare Bedeutung eines fairen Friedens in der Ukraine für die Sicherheit Deutschlands und Europas hervor. „Wenn wir keinen dauerhaften und gerechten Frieden für die Ukraine erreichen können, werden wir auch keine Garantie für unsere eigene Sicherheit haben“, sagte er in der Debatte. Pistorius mahnte eindringlich, dass es „keinen Diktat-, keinen Kapitulationsfrieden für die Ukraine geben“ dürfe. Eine „gedemütigte Ukraine“ unter russischem Einfluss wäre ein Sicherheitsrisiko für Europa. „Schon deswegen dürfen wir nicht locker lassen in der Unterstützung.“ Dem 28-Punkte-Plan der USA habe man sich nicht verschlossen, ihn aber auch in Verhandlungen verändert. Pistorius nannte entscheidende Punkte: Die Ukraine dürfe nicht gezwungen werden, einseitig Gebiete aufzugeben und sie müsse auch künftig in der Lage sein, sich zu verteidigen. Sicherheitsgarantien dürften nicht so porös sein wie die der vergangenen 30 Jahre. AfD: Die Krim wird nicht wieder ukrainisch Markus Frohnmaier (AfD) warf der Bundesregierung vor, die „Friedensinitiative“ des US-Präsidenten Donald Trump zu blockieren und zu verzögern. Sie stelle sich hinter „ukrainische Maximalforderungen“, die „reine Illusionen“ seien. „So bedauerlich das ist, wir müssen uns mal ehrlich machen: Die Krim wird nicht wieder ukrainisch, der Donbass ist verloren.“ Die Position der Ukraine in Verhandlungen werde sich nur noch verschlechtern. „Mit jedem Tag blutet die Ukraine weiter aus, während Russland seine Position festigt.“ Auswärtiges Amt: Kein Frieden um jeden Preis Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, betonte, dass es keinen „Frieden um jeden Preis“ geben dürfe: „Sonst wäre Russland versucht, die Aggression mit neuer Kraft fortzusetzen.“ Der Druck auf Russland müsse weiter steigen, um den Kreml zu endlich zu ernsthafter Verhandlungsbereitschaft zu bringen. „Wir brauchen Mechanismen, um die Ukraine langfristig finanziell bei ihrer Verteidigung gegen den russischen Aggressor zu unterstützen.“ Mit den europäischen Partnern arbeite die Bundesregierung in Brüssel „mit Hochdruck“ an einer Lösung zur Nutzung eingefrorenen russischen Staatsvermögens. Grüne: Kriegsverbrecher und Oligarchenfreunde sollen zahlen Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) warb für ein entschlossenes Vorgehen Europas bei diesem Schritt. „Für all das furchtbare Leid, all die riesigen Schäden, sollen diejenigen zahlen, die daran schuld sind, die Kriegsverbrecher aus dem Kreml und die Oligarchenfreunde.“ Der Koalition von Union und SPD warf sie vor, sich wiederauflebenden „alten Zombies der Moskau-Connection“ in den eigenen Reihen nicht entgegenzustellen und die Ukraine „nur mit Handbremse“ zu unterstützen. Linke: Trumps 28-Punkte-Plan eine Chance geben Sören Pellmann (Die Linke) bedauerte, dass das „Zeitfenster des militärischen Patts“ zwischen Russland und der Ukraine mit dem Scheitern der Verhandlungen in Istanbul 2022 verpasst worden sei. „Der Abbruch der Verhandlungen war eine Katastrophe.“ Die Strategie der militärischen Rückeroberung seither sei gescheitert. Pellmann warb dafür, in Donald Trumps 28-Punkte-Plan eine Chance zu sehen: Er bringe keinen gerechten Frieden, aber die Chance des Wiederaufbaus und des Wiederaufatmens nach mehr als dreieinhalb Jahren Krieg. CDU/CSU: Eingefrorenes russisches Staatsvermögen nutzen Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) warnte indes davor, die Ukraine einer „würdelosen Kapitulation“ preiszugeben. Diese würde das Land ins Chaos stürzen mit ernsthaften Folgen für Europas Sicherheit. „Wenn Krieg so belohnt wird, dann wird nicht Frieden einkehren, sondern neuer Krieg ausbrechen.“ Röttgen warb eindringlich für die Nutzung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens zur weiteren Unterstützung der Ukraine: Dies sei ein entscheidender Moment europäischer Selbstbehauptung. SPD: Russland allein trägt die Verantwortung für den Krieg Auch für Siemtje Möller (SPD) wäre es ein „fataler Irrtum“, aus Verzweiflung einen sogenannten Friedensplan zu unterstützen, „der nichts anderes wäre als ein Diktat Moskaus“. Sie wandte sich zudem gegen ein immer wieder von Russland vorgetragenen Vorwurf: „Von der Ukraine ging nie eine Bedrohung Russlands aus.“ Die Entscheidung der Ukraine, sich der EU und der Nato anzunähern, sei ein demokratischer Prozess, sagte Möller. „Russland ganz allein trägt die Verantwortung für diesen fürchterlichen Krieg.“(ahe/ste/04.12.2025)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 13:50
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: Fahrverbote: Der Bundestag hat einstimmig das Vorhaben der Bundesregierung beschlossen, Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“, vorzunehmen. Der Gesetzentwurf (21/2375) sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „sodass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“. Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zugrunde (21/3072). Amtspflichtverletzungen: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben einen Gesetzentwurf der AfD „zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen“ (21/332) mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Bundesministergesetz eine entsprechende Regelung zu verankern. Demnach soll ein Mitglied der Bundesregierung nach einer schuldhaften Verletzung der Amtspflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für den entstandenen Schaden haften. Die Haftung soll laut Entwurf auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Die AfD-Fraktion begründet ihren Vorschlag damit, dass es immer wieder zu staatlichen Fehlentscheidungen komme, „die konkret Entscheidungsträgern zugeordnet werden können und den Steuerzahler viele Millionen oder sogar Milliarden Euro kosten“. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2926) zugrunde. Rohstoffversorgung: Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen direkt zur Abstimmung vorgelegter Antrag mit dem Titel "Den angekündigten Aktionsplan Rohstoffe aus dem Nationalen Sicherheitsrat unverzüglich vorlegen – Rohstoffversorgung nachhaltig und global gerecht anlegen" (21/3045) wurde mit der Mehrheit von Union, SPD und AfD gegen die Stimmen der Antragsteller und Linksfraktion abgelehnt. Demnach soll die Sicherung einer nachhaltigen und resilienten Rohstoffversorgung zu einer zentralen wirtschafts-, sicherheits-, umwelt- und klimapolitischen Aufgabe werden. Deshalb brauche es eine konsequente Kreislaufwirtschaft sowie Reduktion und Substitution von Rohstoffen. Die Grünen fordern die Einrichtung einer nationalen, strategischen Rohstoffreserve, insbesondere für Metalle und Mineralien, die für Energietechnik, Halbleiter und Verteidigung unverzichtbar sind, und dabei, dort wo Angebot vorhanden ist, prioritär Sekundärrohstoffe einzukaufen und sich eng mit europäischen Partnern abzustimmen. Außerdem soll auf einem jährlich stattfindenden nationalen Rohstoffgipfel mit Vertretern von Staat, Industrie, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam „die schnellstmögliche Umsetzung einer zukunftsfähige Rohstoffpolitik ohne einseitige Abhängigkeiten“ angestrebt werden. Mobilitätspaket I: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit gegen das Votum der AfD den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Güterkraftverkehrsgesetzes zu den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I (21/1498, 21/1896, 21/2146 Nr. 1.4) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung angenommen. Mit dem Gesetz sollen Änderungen im EU-Recht durch entsprechende Anpassungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vollzogen werden. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (21/3082) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3083) zugrunde. Geplant ist die Anpassung und Angleichung des nationalen Rechts an die geänderten EU-rechtlich harmonisierten Vorgaben zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des Güterkraftverkehrs. Statt einer nationalen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr soll es also künftig eine europäische Gemeinschaftslizenz geben, die für nationale und grenzüberschreitende Transporte gilt. Auch soll die Lizenz nicht mehr nur für Lkw ab 3,5 Tonnen, sondern schon für Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen gelten. Zudem sollen dezentrale Lösungen zur Risikoeinstufung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Straßenpersonenverkehrsunternehmen bei den Ländern durch ein zentrales System zur Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen abgelöst werden. Bestimmte Papiere und Nachweise sollen künftig digital vorgezeigt werden dürfen. Durch die „bürokratieabbauende Abschaffung der nationalen Erlaubnis in Paragraf 3 GüKG“ ergeben sich laut Bundesregierung zahlreiche redaktionelle Änderungen. Zudem würden an einigen Stellen Klarstellungen vorgenommen. Mit der Anpassung von Ermächtigungsgrundlagen soll die Grundlage für weitere erforderliche Änderungen an der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sowie der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr entsprechend den Erfordernissen des geänderten EU-Rechts geschaffen werden. Die Gesetzesänderung verbessert aus Sicht der Bundesregierung die Wettbewerbsbedingungen im Güterkraftverkehr. Dies werde durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten von Verstößen und durch Entbürokratisierung erreicht. Gegen den Regierungsentwurf erhebt der Bundesrat keine Einwendungen, wie aus seiner Stellungnahme (21/1896) hervorgeht. Petitionen: Der Bundestag hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 104 bis 116 (21/2934, 21/2935, 21/2936, 21/2937, 21/2938, 21/2939, 21/2940, 21/2941, 21/2942, 21/2943, 21/2944, 21/2945, 21/2946). Abschaffung des Familienstandes „geschieden“ Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Familienstandes „geschieden“ in Dokumenten und Formularen. Stattdessen, so wird in der öffentlichen Petition (ID 163994) verlangt, sollten Menschen, die geschieden sind, den Familienstand „ledig“ angeben dürfen. Zur Begründung verweist die Petentin darauf, dass geschiedene Menschen nicht immer offenbaren wollen würden, dass sie verheiratet waren. Dies könne aus persönlichen Gründen, aus religiöser Überzeugung oder beruflichen Motiven erfolgen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 26. November verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe das Anliegen geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass er vor dem Hintergrund der personenstandrechtlichen Relevanz der genauen Angabe des Familienstandes keinen parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen vermag“, heißt es in der Beschlussempfehlung. Unterscheidung für personenstandsrechtliche Verfahren Zur Begründung führt der Ausschuss an, der Familienstand „geschieden" bedeute, dass man bereits verheiratet war und dies nunmehr infolge der Scheidung einer Ehe nicht mehr ist. Die Ehe habe also nicht durch den Tod eines Ehegatten oder die Aufhebung der Ehe geendet. „Ledig" heiße hingegen, dass man noch nie verheiratet war. Die Unterscheidung sei für personenstandsrechtliche Verfahren relevant, schreiben die Abgeordneten. So sei sie für die „Prüfung der Ehefähigkeit“ von Bedeutung: Um heiraten zu können, müsse man „freien Ehestandes sein“, mitunter müsse eine bereits zuvor geschlossene Ehe geschieden worden sein. Auf diese Weise würden Doppelehen vermieden. Zudem sei die Unterscheidung bei der Geburtsregistrierung eines Kindes erheblich. So könne das von einer ledigen Mutter geborene Kind unmittelbar von einem Mann anerkannt werden und so die Vaterschaft begründet werden. Einen geschiedenen Familienstand müsse man beweisen, „den ledigen nicht“. (hau/eis/04.12.2025)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 13:45
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 4. Dezember 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Strafverfolgung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (21/2996) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen wurde. Die Vorlage umfasst die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Bundesebene, die Vorgaben zum Informationsaustausch mit EU-Staaten und sogenannten Schengen-assoziierten Staaten zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung von Straftaten trifft. Schwerpunkt der Richtlinie ist laut Bundesregierung, dass jeder Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle für den in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Informationsaustausch einrichten oder benennen muss. Die Richtlinie war bis zum 12. Dezember vergangenen Jahres umzusetzen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Am 30. Januar 2025 habe die Europäische Kommission „aufgrund unterbliebener Notifizierung der Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet“. Mit dem Gesetzentwurf komme Deutschland seinen EU-rechtlichen Verpflichtungen nach. Zentrale Kontaktstelle im Sinne der Richtlinie sei das Bundeskriminalamt. Logistik: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Zukunft des Einzelwagenverkehrs sichern – Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und klimafreundliche Logistik ermöglichen" (21/3041) eingebracht. Der Verkehrsausschuss übernimmt bei dem Thema die Federführung. Regressansprüche: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den ehemaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer wegen des Scheiterns der Pkw-Maut" (21/3042) eingebracht. Die Vorlage wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz federführend beraten. Landwirtschaft: Die Abgeordneten der AfD haben einen Antrag mit dem Titel "Verbindliche Lieferverträge für mehr Planungssicherheit und faire Marktbedingungen in der Landwirtschaft" (21/3043) eingebracht. Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist damit federführend befasst. Landwirte seien häufig einer asymmetrischen Verhandlungsposition mit Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel ausgesetzt, was zu Unsicherheiten und zum Risiko unfairer Vertragsbedingungen führen könne, heißt es in dem Antrag. Mündliche oder unklare Absprachen schafften Planungsunsicherheit und begünstigten nachträgliche Änderungen der Liefer- und Zahlungsbedingungen, die sich negativ auf die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe auswirkten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich im Rat der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass nach Maßgabe der beiden Artikel 148 und 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO) verpflichtende, schriftliche Lieferverträge mit klaren Preisbildungsmechanismen in der landwirtschaftlichen Lieferkette eingeführt werden. Weinbau: Ein weiterer Antrag der AfD mit dem Titel "Zukunft des deutschen Weinbaus sichern – Rahmenbedingungen verbessern" (21/3044) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Darin fordert die AfD-Fraktion „eine Stärkung der Rahmenbedingungen, um die wirtschaftliche, kulturelle und touristische Bedeutung des Weinbaus zu erhalten“. Die Antragsteller argumentieren, der deutsche Weinbau stehe im Jahr 2025 vor einer tiefgreifenden Krise. Die Erlöse für Trauben und Fasswein lägen bei lediglich 40-60 Cent pro Liter, was „weit unter den Produktionskosten liegt und viele Betriebe wirtschaftlich gefährdet“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, Liquiditätshilfen für Weinbaubetriebe mit 100 Millionen Euro, eine „unbürokratische “ Vergabe der Hilfen sowie die Einrichtung eines nationalen Krisenfonds für Zuschüsse zu Ernteversicherungen einzuplanen. (eis/04.12.2025)

Forderung nach Rücktritt des Staatsministers für Kultur und Medien abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 04.12.2025 - 12:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion auf „Entlassung des Staatsministers für Kultur und Medien“ (21/3036) nach einstündiger Debatte mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ist zuständig für die Kultur- und Medienpolitik des Bundes. Seit Mai 2025 hat Wolfram Weimer (parteilos) dieses Amt inne. Als Staatsminister ist er direkt dem Bundeskanzler zugeordnet und nimmt an den Sitzungen des Bundeskabinetts teil. Zugleich ist er Leiter einer obersten Bundesbehörde mit rund 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin und Bonn. AfD: Kanzler soll Weimer entlassen In der Debatte übte Martin Erwin Renner (AfD) scharfe Kritik am Kulturstaatsminister. Es gehe einerseits um zahlreiche Urheberrechtsverletzungen „von einem Kulturstaatsminister, der für den Schutz von Urheberrechten stehen müsste“, sagte Renner. Zum anderen gehe es um bekannt gewordene Angebote, wonach die Weimer Media Group für Beträge bis zu 80.000 Euro in der Spitze „Zugang zu und Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger“ geworben habe, sagte Renner. Das seien schwere Vorwürfe, keine Petitessen. „Wir erleben leider, wie weit sich Teile der Regierung inzwischen von Ehrlichkeit, Unbestechlichkeit und Verlässlichkeit entfernt haben“, kritisierte Renner. Bereits der Anschein von Käuflichkeit sei jedoch tödlich für das Vertrauen in die Politik. Weimer dürfe sich nicht hinter Unterlassungserklärungen „und nachgereichten Berichtigungen von gelogenen Erstbehauptungen verstecken“, so Renner. Er forderte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf, Weimer zu entlassen, um „Schaden vom Amt, der politischen Kultur und dem Vertrauen in die Regierung“ abzuwenden. CDU/CSU: Weimer seht für eine Kulturpolitik der Mitte Dr. Ottilie Klein (CDU/CSU) verwies in ihrer Rede darauf, dass die AfD bei den Debatten der vergangenen Wochen um die deutsche Kultur „mit inhaltlicher Leere“ geglänzt habe. Sie warf die Frage auf, ob es der Fraktion mit der Debatte nicht mehr um das Ablenken von eigenen Problemen, statt um Aufklärung gehe. „Linke Kulturpolitik steht nicht mehr auf der Agenda. Damit fehlen dem rechten Rand schlicht die Themen, mit denen er Stimmung machen kann“, sagte Klein. Kein Mitglied der Bundesregierung stehe so eindeutig für eine „Kulturpolitik der Mitte“ wie Kulturstaatsminister Weimer, sagte sie weiter. Sie habe Vertrauen, dass der Minister alle Vorwürfe, die im Raum stehen, aufklären werde. Grüne fordern umfassende Aufklärung Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) betonte, dass es viele drängende Fragen in der Kultur- und Medienpolitik gebe, etwa die Frage nach einer Digitalabgabe, nach Angeboten für junge Menschen oder Gespräche mit den Ländern zum Einsatz der Investitionsmittel aus dem Sondervermögen für die Kultur. Dass Vorgänge von der AfD aufgeblasen werden, sei bekannt, das sei „kein ernst gemeinter Wille zur Aufklärung“, so Göring-Eckardt. „Es fliegen Drohnen über das Privathaus, Familienmitglieder werden belästigt – das geht zu weit, das geht gar nicht“, betonte sie. Dennoch sei nicht alles, was legal ist, auch legitim. Geschäftsmodelle wie das der Weimer Media Group hätten einen Beigeschmack, der besonders bitter sei, wenn es weitergemacht werde, wenn einer der Anteilseigner Bundesminister geworden sei. Vorwürfe, dass Amt und Profit vermischt würden, wirkten sich auf die Wahrnehmung von Politik insgesamt aus, betonte Göring-Eckardt. Nötig sei eine umfassende und umgehende Aufklärung. SPD: AfD ist gegen freie, unabhängige Medien Auch Martin Rabanus (SPD) sprach davon, dass es der AfD Fraktion „weder um legitime Fragen nach Interessenkonflikten noch um einen konstruktiven Beitrag zur kulturpolitischen Debatte“ gehe. Die Aufgabe sei es, „unser Land, unsere Art zu leben, in dem jede Meinung gleichermaßen zählt und Kunst und Kultur frei sind“, zu verteidigen, um Räume offen zu halten. In Richtung der AfD-Fraktion sagte er: „Sie sind gegen freie, unabhängige Medien. Sie sind gegen freie, unabhängige Gerichte. Sie sind gegen Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden und gegen die Kultur und ihre Repräsentanten.“ Es zeige die Schwäche der Fraktion, sagte Rabanus zur AfD, „wenn Sie bekämpfen, was Ihnen nicht gefällt“. Das Gegenteil wäre richtig, nämlich mit offenen Augen und neugierig darauf zuzugehen, empfahl er. Linke: Einfluss von Lobbyisten und Superreichen beenden Luigi Pantisano (Die Linke) kritisierte Minister Weimer scharf: „Staatsminister Weimer hat sein Geld damit verdient, dass reiche Geschäftsmänner für 80.000 Euro exklusive Gespräche mit Politikern führen können“, sagte er. Da dürfe man sich nicht darüber wundern, dass Menschen Vertrauen in die Politik verlieren, sagte er. Es gebe einige, die Politik mit einem Selbstbedienungsladen verwechselten, so der Linken-Abgeordnete. Der Fall Weimer möge „besonders dreist“ sein, sei aber kein Einzelfall. Auch die AfD-Fraktion lasse sich von russischen Oligarchen und US-Superreichen beeinflussen, sagte er weiter. Die Politik müsse hingegen den Interessen der arbeitenden Menschen dienen: „Es wird Zeit, dass der Einfluss von Lobbyisten und Superreichen ein Ende hat“, betonte Pantisano. Abgelehnter Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vorschlagen soll, den Staatsminister für Kultur und Medien zu entlassen, „um Schaden vom Amt abzuwenden und die Integrität der staatlichen Institutionen sicherzustellen“. Die AfD begründete ihren Antrag mit aktuellen Medienrecherchen, nach denen die Weimer Media Group im Rahmen des „Ludwig-Erhard-Gipfels“ Sponsoringpakete anbiete, die für Beträge von bis zu 80.000 Euro exklusive Kontaktformate, Gesprächsgelegenheiten oder privilegierte Begegnungen mit Mitgliedern der Bundesregierung anbiete. Ein solches Modell erwecke den Eindruck, der Zugang zu Regierungsmitgliedern sei wirtschaftlich verwertbar oder gar käuflich erwerbbar. „Bereits dieser Eindruck stellt eine fundamentale Gefährdung demokratischer Integrität dar“, argumentierte die AfD. Zwar habe Weimer nach seinem Amtsantritt als Kulturstaatsminister operativ aus der Weimer Media Group zurückgezogen und inzwischen angekündigt, seinen fünfzigprozentigen Unternehmensanteil einem Treuhänder zu überantworten und auf einen Anteil an der Gewinnausschüttung zu verzichten. Aus einer direkten Gewinnbeteiligung entstünde zwar lediglich eine indirekte, aber die Gewinne würden im engsten Familienkreis verbleiben und so gleichsam „von der rechten in die linke Tasche umverteilt werden“. (lbr/hau/aw/04.12.2025)