Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen freigegeben
Haushalt/Ausschuss Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstag eine teilweise Freigabe für gesperrte Mittel im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erteilt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne fordern sozial gerechteren Klimaschutz
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringen mit einem Antrag, den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattiert, auf einen sozial gerechteren Klimaschutz.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Religionsbeauftragter: Sorge über Lage der Religionsfreiheit
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Der Religionsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Rachel, hat sich im Menschenrechtsausschuss besorgt über die Lage Religionsfreiheit weltweit geäußert.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Debatte über „organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren“
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Den organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren verhindern – Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren“ (21/3024) stand am Mittwoch, 3. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Debatte wurde der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der AfD Die Fraktion führt in ihrem Antrag aus, dass viele Einbürgerungsbehörden aufgrund des Anstiegs der Antragszahlen strukturell überfordert seien und infolgedessen „allenfalls noch eine oberflächliche Prüfung“ der Einbürgerungsvoraussetzungen vornähmen. Diese Defizite der Verwaltung würden gezielt ausgenutzt, „um sich Einbürgerungen und Aufenthaltstitel betrügerisch zu erschleichen“, heißt es in der Vorlage ferner. Hierfür würden zum einen gefälschte Kurszertifikate eingesetzt, zum anderen auch Prüfungsfragen und Lösungen anstehender Einbürgerungstests über die sozialen Medien gehandelt. Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf für ein Moratorium für Einbürgerungen und – mit Ausnahme des Asylverfahrens und der Arbeitskräftezuwanderung – die Erteilung von Aufenthaltstiteln einbringen, das bis zur Etablierung eines betrugssicheren Verfahrens zur Ausstellung und Überprüfung von Sprach- und Kurszertifikaten gelten soll. Ein solches betrugssicheres Verfahren soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge in Kooperation mit den Ländern und den Kursanbietern zeitnah entwickeln. "Rechtswidrig erteilte Aufenthaltstitel aufdecken" Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine Überprüfung der seit Anfang 2024 Jahren erteilten Einbürgerungen und Aufenthaltstitel mit den Ländern zu koordinieren, um sicherzustellen, dass rechtswidrige Erteilungen aufgedeckt und zurückgenommen werden. Daneben plädiert die Fraktion für die Einrichtung einer bundesweiten Taskforce, die gegen die Bewerbung gefälschter Sprach- und Integrationszertifikate sowie den Verkauf von Prüfungsfragen in den sozialen Medien vorgeht. Auch wird die Bundesregierung von ihr aufgefordert, in den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zum Staatsangehörigkeitsrecht eine systematische Eigenrecherche der Einbürgerungsbehörden über die Aktivitäten der Einbürgerungsbewerber in den sozialen Medien vorzugeben, „um der Gefahr der Einbürgerung von Extremisten und Antisemiten wirksamer vorzubeugen“. (sto/hau/03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Beratung des Gedenkstättenkonzepts des Bundes
Das Parlament hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, über die „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ beraten, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/2910) vorliegt. Während der halbstündigen Debatte wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen“ (21/3032) beraten. Beide Vorlagen wurden im Anschluss an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Ausschuss für Kultur und Medien. Konzeption des Bundes Die Bundesrepublik Deutschland habe die dauerhafte Verpflichtung, die staatlich begangenen oder initiierten Verbrechen aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken, schreibt die Bundesregierung. Die noch vorhandenen Orte der Taten, ihrer Planung und Verwaltung seien in besonderer Weise geeignet, an diese Geschehnisse zu erinnern. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, so heißt es weiter, komme den Ländern eine zentrale Rolle bei der Aufgabe zu, die Gedenkstätten und Erinnerungsorte in die Lage zu versetzen, ihren vielfältigen Anforderungen angemessen nachzukommen. Im Mittelpunkt stünden dabei das Gedenken an die Opfer, der kritisch-reflektierte Umgang mit Täter- und Mittäterschaft, die zeitgemäße Vermittlung in einer diverser und digitaler gewordenen Gesellschaft, der Erhalt der historischen Bausubstanz und der sonstigen Sachzeugnisse sowie die weitere Erforschung der orts-, opfer- und täterbezogenen Geschichte. Bund als Akteur der Erinnerungskultur In Deutschland sei der Bund über die Finanzierung Akteur der Erinnerungskultur, „der ermöglicht, aber nicht lenkt“. Es werde allen Versuchen eine Absage erteilt, von staatlicher Seite ein Geschichtsbild oder eine bestimmte Lesart vorgeben zu wollen, schreibt die Bundesregierung. Die wissenschaftliche Fundierung sei der entscheidende Parameter bei der Aufarbeitung der Vergangenheit. „Erinnerungskultur ist in einem demokratisch verfassten Land aber nicht nur Sache des Bundes, sondern neben Ländern und Kommunen aller Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der Opfer, ihrer Nachfahren und ihrer Interessenvertretungen“, heißt es in der Unterrichtung. So wie Geschichte und ihre Interpretation komplex und dem Wandel unterworfen seien, entwickle sich auch der gesellschaftliche Diskurs weiter. In diesem Umfeld könnten Gedenkstätten fachlich gesicherte Information und Orientierung bieten. „Im idealen Fall tragen sie zu gemeinsamer Identität und gesellschaftlicher Integration bei“, schreibt die Bundesregierung. Antrag der Grünen Nach dem Willen der Grünen soll die Geschichte des deutschen Kolonialismus neben der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur und der SED-Diktatur als drittes zentrales Feld der Erinnerungskultur anerkannt und somit „eine pluralistische, inklusive und transnationale Auseinandersetzung mit dem kolonialen Erbe ermöglicht“ werden. In einem entsprechenden Antrag (21/3032) fordert sie deshalb die Bundesregierung auf, den noch von der ehemaligen Bundesregierung im November 2024 fertiggestellten Entwurf zur „Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes“ zu verabschieden. Die Aufarbeitung und Erinnerung sowie das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, der SED-Diktatur und des Kolonialismus müsse entsprechend der Bedarfe finanziell abgesichert werden. Die Grünen sprechen sich darüber hinaus unter anderem dafür aus, die staatliche Unabhängigkeit der bestehenden Gedenkstätten zu sichern, Schutzkonzepte für Gedenkstätten gegen physische und digitale Angriffe zu etablieren, bislang verleugnete Opfergruppen des Nationalsozialismus anzuerkennen, die anwendungsbezogene und interdisziplinäre Forschung stärker zu finanzieren, die paritätische Finanzierung durch Bund und Länder fortzusetzen und zu flexibilisieren sowie die internationale Zusammenarbeit in der Erinnerungskultur und Forschung zu vertiefen. (hau/03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Anträge zu Aufnahmezusagen an Afghanen abgelehnt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich abgelehnt, die Aufnahmezusagen für afghanische Staatsbürger forderten. Gegen den Antrag „Wort halten, Leben schützen – Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen“ (21/3031) votierten in namentlicher Abstimmung 440 Abgeordnete. 130 stimmten für die Vorlage. Abstimmung Der zweite Antrag „Aufnahmezusagen einhalten – Schutz für gefährdete Afghaninnen und Afghanen jetzt garantieren“ (21/1542) wurde per Handzeichen auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses (21/2159) abgestimmt. Die Linke votierte für die Initiative, CDU/CSU, AfD und SPD stimmten dagegen. Erster Antrag der Grünen Die Grünen drangen in ihrem ersten Antrag (21/3031) darauf, „Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage“ zu erteilen. Rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage aus unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen befänden sich in Pakistan und warteten darauf, „dass die deutschen Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen“, hieß es darin. Die pakistanische Regierung habe Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis Ende 2025 gesetzt, nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan drohe. Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, „alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren umzusetzen“ und afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, sowie ihren Familienangehörigen „umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen“. "Mit Pakistan über einer Verlängerung verhandeln" Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückbringen, ihre Verfahren zu Ende bearbeiten und ebenfalls nach Deutschland ausfliegen. Ferner forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31. Dezember 2025 zu führen. Zudem sollte die Bundesregierung den betroffenen afghanischen Staatsangehörigen mitteilen, „ob es für sie ab 1. Januar 2026 weiter eine Unterbringung in Pakistan geben wird, ob ihre Verfahren auch 2026 weiterbearbeitet werden und Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden beziehungsweise welche Alternativen die Bundesregierung für sie vorsieht“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag führten die Grünen aus, dass die Bundesregierung bestehende humanitäre Aufnahmeprogramme beendet habe und davon auch zirka 2.300 afghanische Staatsangehörige betroffen seien, „die mit ihren Familienangehörigen nach strengen Kriterien und intensiven Prüfungen Aufnahmezusagen der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben“. Sie warteten seit Jahren auf ihre Visa-Ausstellung und Ausreise nach Deutschland. Die Aufnahmezusagen seien „über das Ortskräfteverfahren, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm oder das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan“ ausgesprochen worden, hieß es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung müsse „diese Menschen, die sich unter gefährlichen und teils lebensbedrohlichen Umständen für Menschenrechte, Demokratie und eine freie Gesellschaft eingesetzt haben, wie versprochen schützen“. Erteilte Aufnahmezusagen seien rechtlich bindend, was mittlerweile in 32 Fällen durch das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt worden sei. Das Gericht habe wiederholt festgestellt, dass die Bundesregierung Menschen mit Aufnahmezusagen über humanitäre deutsche Aufnahmeprogramme und ihren Familienangehörigen nach erfolgreichen Sicherheitsinterviews Visa erteilen und ihre Ausreisen durchführen muss. Gefahr der Abschiebung aus Pakistan Zugleich schrieb die Fraktion, dass sich die Situation afghanischer Staatsangehöriger mit Aufnahmezusage in Pakistan seit Herbst 2023 grundlegend verschlechtert habe. Seit Ende Januar 2025 würden „groß angelegte Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger, die sich in Pakistan aufhalten, von den pakistanischen Behörden durchgeführt“. Seit Mitte August seien mindestens 450 afghanische Personen mit Aufnahmezusage aus Deutschland von pakistanischen Behörden in Abschiebelager inhaftiert worden, 211 Personen von ihnen seien direkt nach Afghanistan abgeschoben worden. Grüne fordern umgehende Visa-Ausstellung Konkret forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion umgehend wieder Sicherheitsinterviews durchführen, „damit afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen, nach erfolgreicher Durchführung des Sicherheitsinterviews Visa erhalten und ausreisen können“. Ferner wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in Verhandlungen mit Pakistan auf höchster Ebene dafür einzusetzen, weitere Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern und die betroffenen Menschen sicher in Pakistan unterzubringen, bis sie mit einem erteilten Visum nach Deutschland ausreisen können. Des Weiteren drang die Fraktion unter anderem darauf, afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückzubringen. (sto/hau/03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Betroffene und Expertinnen schildern die Situation von Careleavern
Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufgewachsen sind, erhalten an der Schwelle zu einem selbstbestimmten Erwachsenenleben häufig keine angemessene Unterstützung, erfahren gesellschaftliche Stigmatisierung und einen würdelosen Umgang durch die Behörden, stellten Betroffene und Expertinnen in einem Fachgespräch der Kinderkommission am Mittwoch, 3. Dezember 2025, fest. Passgenaue Hilfsangebote gefordert Um die Jugendhilfe zu einem lebenswerten und stärker an der Realität orientierten System zu machen, müssten passgenauere Hilfsangebote, eine bessere Finanzierung und Unterstützung von Fachkräften in einer gesetzlichen Neufassung der Jugendhilfe ebenso verankert werden wie ein eigener rechtlicher Staus von „Careleavern“, waren sich die Sachverständigen in der Sitzung unter der Überschrift „Blinde Flecken (1. Teil) – Careleaver – Volljährig, aber nicht bereit? Jugendliche aus Pflegefamilien und Heimen am Übergang in die Selbstständigkeit“ einig. Außerdem wünschten die Sachverständigen mehr Unterstützung für die Selbstvertretung der Betroffenen und mahnten, die Umsetzung der bereits geltenden gesetzlichen Vorgaben durch Ämter und Trägerorganisationen in den Kommunen sicherzustellen. Erfolgreiche Careleaver sollten öffentlich über ihre Geschichte sprechen, um als Vorbilder Betroffenen Hoffnung zu geben. "Unabhängige Ombudsstellen ausbauen" Von Careleavern, also Schutzbefohlenen, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder bei Pflegeeltern aufgewachsen sind, werde, trotz ihrer schwierigeren Startbedingungen, früher Selbstständigkeit erwartet als bei Jugendlichen im Durchschnitt üblich, nämlich bereits im Alter zwischen 18 und 21, statt mit 24, sagte Laura Monath vom Verein Careleaver e.V., in dem sich Menschen zusammengeschlossen haben, die in stationärer Jugendhilfe, in Wohngruppen oder Pflegefamilien, aufgewachsen sind. Um jugendliche Careleaver über ihre Rechte aufzuklären und ihre Interessen gegenüber dem Jugendamt wahrzunehmen, gelte es unabhängige Ombudsleute, als Beratungs- und Beschwerdestellen, an die sich junge Menschen in der Jugendhilfe wenden können, auszubauen. Dabei sei es auch Aufgabe der Jugendämter, die jungen Menschen zu beraten. Fehlende Mitwirkung aufgrund allzu hoher bürokratischer Hürden dürfe nicht als Vorwurf für die Einstellung der Hilfe gelten. Die Hilfsangebote sollten vielmehr aktiv mitgestaltet werden können. Paragraf 41a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB 8), der die Nachbetreuung sichern soll, müsse „konsequent angeboten und umgesetzt“ werden, forderte Monath. Verein für eigenen Rechtsstatus der Careleaver Der Übergang von der Kindheit in das Erwachsenenleben stelle eine der sensibelsten und prägendsten Phasen des menschlichen Lebens dar, sagte Vicky Ulrich-von der Weth, ebenfalls Careleaver e.V. Immer neue Behördenkontakte bedeuteten dabei für die Jugendlichen eine hohe psychische und bürokratische Belastung, wenn die eigene Geschichte immer wieder vorgetragen werden und die Herkunftsfamilie für Beantragungen immer wieder kontaktiert werden müsse. Viele resignierten daher, versuchten auf eigenen Beinen zu stehen und rutschten in Armut. Ihr Verein kämpfe für einen eigenen Rechtsstatus der Careleaver, was vieles erleichtern würde. Pflegekinder – mit den unterschiedlichsten, individuellen Biografien – würden in ein System geworfen, in dem sie einfach nur versuchten zu überleben. Viel mehr als ihre Gleichaltrigen würden sie mit Existenzängsten aufwachsen. Der Sparzwang der Kommunen werde zudem direkt an sie weitergegeben. Dabei müsse es zur Chancengerechtigkeit gehören, dass Pflegekinder wie andere Jugendliche und junge Erwachsene auch, die Möglichkeit hätten, bis zum Alter von 27 bei Bedarf in die Jugendhilfe zurückzukehren. Es brauche inklusivere, realitätsnähere und niedrigschwelligere Hilfen und mehr Beratungsangebote. Mit der Selbstvertretung hätten sich die Betroffenen eine Community aufgebaut, „wo wir uns wohl fühlen und füreinander da sind“. Die gelte es gesetzlich weiter zu verankern und zu fördern. Konzept der Wohnungsnotfallhilfe Für 18-, 19-, 20-jährige, junge Menschen an der Schnittstelle zum Erwachsenenleben, die aus der Jugendhilfe kommen, habe man das Konzept der Wohnungsnotfallhilfe entwickelt, berichteten Josefine Berning und Josephine Porth von der Sozdia Stiftung Berlin. Sie ziele darauf, die jungen Leute beim Übergang in ein eigenständiges Leben zu unterstützten und biete einen geschützten Rahmen, in dem diese auch noch mal Fehler machen dürften. Problematisch sei, dass die Leistungen der Jugendhilfe häufig ab Vollendung des 21. Lebensjahres nicht mehr gewährt würden, dabei erlaube die gesetzliche Norm Jugendhilfe bis zum 27. Lebensjahr. Eine massive Versorgungslücke tue sich da auf und die jungen Leute würden in instabile Lebensverhältnisse, geprägt von Mittellosigkeit und Obdachlosigkeit, gestürzt, berichtete Berning. Sie fielen aus der Jugendhilfe des SGB 8, müssten theoretisch vom Sozialamt Hilfe erhalten, würden jedoch häufig von einer Behörde zur nächsten geschickt. Man helfe den Jugendlichen angesichts dieser Systemfehler und individueller Überforderung, ihre Rechte durchzusetzen, Zuständigkeiten zu klären, Wohnraum zu finden. Überlasse man die Jugendlichen sich selbst, drohe eine dauerhafte Abhängigkeit von Hilfesystemen. Die Gesellschaft habe dann die Folgekosten zu tragen. Expertin fordert ein "inklusives SGB 8" Welche Bedeutung die physische und psychische Gesundheit für die jungen Careleaver an der Schwelle zur Selbstständigkeit hat, darauf wies Laurette Rasch von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen hin. Unterstützungsinstrumente wie sie etwa mit dem „Netzwerk Frühe Hilfen“ für die Kleinkindphase und das Grundschulalter existierten, müssten für den Bereich des Jugendalters ausgebaut werden. Es gebe viele schreckliche Gründe warum junge Menschen ihre Kindheit in Einrichtungen verbrächten, dazu gehörten auch Gewalt und gesundheitliche Probleme in der Familie, bei den Eltern. Die Jugendlichen trügen diese Belastungen mit sich durch ihr Leben. Man müsse ihnen an der Schwelle zum Erwachsenendasein „mehr Zeit geben, das aufzufangen“, und um das, was im Gesetz steht, auch umzusetzen, statt sie mit 18 vor die Tür zu setzen und sie mit dem Gefühl des Versagens allein zu lassen. Auf gesetzlicher Ebene gehe es darum, „ein inklusives SGB 8“ zu schaffen, das den jungen Leuten bestmögliche Bedingungen des Aufwachsens eröffne, mit „rücksichtsvollen, leicht gemachten“ Angeboten. Daran müssten diese, die die Angebote nutzen und am besten wüssten wie sie funktionieren, auch beteiligt werden, forderte die Sozialwissenschaftlerin. (ll/04.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
8. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen ist am Mittwoch, 3. Dezember 2025, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Unter anderem geht es um die Neuausrichtung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung unter Berücksichtigung aktueller politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen und um eine engere Ausrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie an Regierungshandeln im Wege eines Aktionsplans. Zu den Aufgaben des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zählen unter anderem die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung, vor allem bei der Fortentwicklung der Indikatoren und Ziele, bei der Festlegung und Konkretisierung von Maßnahmen und Instrumenten zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, sowie bei der Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze. Darüber hinaus begleitet das Gremium die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der Vereinten Nationen. (03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkriegs
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025 für die Errichtung des Gedenkorts für die polnischen Opfer des Zweiten Weltkrieges und die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen ausgesprochen. Für einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/2907) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD enthielt sich mehrheitlich der Stimme, einzelne Abgeordnete der Fraktion lehnten den Antrag ab. Antrag von CDU/CSU und SPD Die Abgeordneten fordern, zeitnah mit der Planungsphase und anschließenden Errichtung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 in Nachfolge des derzeitigen temporären Denkmals auf dem Gelände der früheren Kroll-Oper in Absprache mit dem Land Berlin zu beginnen. „Grundlage ist ein architektonisch-künstlerischer Wettbewerb, der die Kontextualisierung einbezieht, und die polnischen Expertinnen und Experten angemessen einbindet“, heißt es in dem Antrag. Dieser Ort sei auch der geeignetste Standort für das finale Denkmal, befinden die Fraktionen. Das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 werde damit prominent im Herzen der Bundeshauptstadt verankert. Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen, soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen zur Kontextualisierung und Dokumentation in unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden. (hau/03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD lehnt digitalen Euro ab
Finanzen/Antrag Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass der digitale Euro nicht eingeführt wird, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD will Pflicht zur Annahme von Bargeld
Finanzen/Antrag Im Handel, in der Gastronomie und bei Dienstleistungen soll eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Bargeld eingeführt werden, verlangt die AfD in einem Antrag.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
AfD setzt auf mehr Steuermittel für die Rentenversicherung
Arbeit und Soziales/Antrag Der Bund soll stärker als bisher Leistungen der Rentenversicherung über Steuern finanzieren, wenn diese von ihm veranlasst und nicht "beitragsgedeckt" sind.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Mobilitätsangebote als entscheidende Faktoren
Tourismus/Ausschuss Sachverständige kritisieren im Tourismusausschuss eine reformbedürftige Verkehrsinfrastruktur und fehlende Digitalangebote für Geschäftsreisende in Deutschland.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Grüne dringen auf mehr humanitäre Hilfe im Sudan-Konflikt
Auswärtiges/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit Blick auf den Krieg im Sudan die finanziellen Mittel für humanitäre Hilfe signifikant aufstocken. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Donnerstag.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Scharfe Kontroverse zu Geschehnissen rund um AfD-Treffen in Gießen
Im Bundestag ist es am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in einer Aktuellen Stunde über "linksextreme Gewalt und die Geschehnisse um die Neugründung des AfD-Jugendverbandes in Gießen" zu einer scharfen Kontroverse über die Vorkommnisse vom vergangenen Wochenende in der hessischen Stadt gekommen. In der von der AfD-Fraktion beantragten Debatte beklagte Uwe Schulz (AfD), dass am Samstag "plangemäß gedrillte Lobbygruppen, NGOs und das übliche Demo-Personal in die Stadt" eingefallen seien. Dies sei "Meinungsterror auf Knopfdruck" gewesen. Dieser Samstag sei ein Tag der "linksextremen Machtübernahme in Gießen und der Selbstjustiz" gewesen, fügte Schulz hinzu. Dabei sei es den Einsatzkräften "gerade noch einmal gelungen, das Gewaltmonopol des Staates zu verteidigen". CDU/CSU: Friedlicher Protest von Chaoten überlagert Marc Henrichmann (CDU/CSU) konstatierte, der Protest von 24.000 friedlichen Demonstranten gegen die AfD sei "von 1.000 linksextremistischen Chaoten" überlagert worden, "die offenbar die Stadt in Schutt und Asche legen wollten". Gewalt gegen Polizisten sei "das letzte, was wir brauchen in der Debatte, wenn wir uns gegen den rechten Rand wehren". Zugleich lasse sich sagen, dass "die Extremistenquote auf der Straße zumindest geringer als im Saal" gewesen sei. Grüne: AfD inszeniert sich als Opfer Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD vor, sich als Opfer zu inszenieren und über "angeblich linksextreme Proteste" zu beklagen. Dabei sei die "überwältigende Mehrheit" der Demonstranten friedlich gewesen. Gewalt bei Demonstrationen sei inakzeptabel, doch sei auch richtig, dass die "Bedrohung für die Demokratie" nicht von den Demonstranten vor der Halle ausgegangen sei, sondern von den in der Halle Versammelten. SPD: Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand Ingo Vogel (SPD) verwies darauf, dass es unerheblich sei, von welcher Seite Gewalt ausgehe. Das Versammlungsrecht sei "absolut schützenswert", doch müssten Versammlungen friedlich erfolgen. Wer sich daran nicht halte, müsse mit den Konsequenzen des Staates rechnen. "Es gibt kein allgemeines Recht auf Widerstand und schon gar nicht auf Gewalttätigkeit und Unfrieden bei Versammlungen", fügte Vogel hinzu. Linke: Gießen hat geleuchtet Desiree Becker (Die Linke) betonte demgegenüber, Gießen habe "nicht gebrannt, Gießen hat geleuchtet". Sie kritisierte zugleich, dass es "vor der Halle Wasserwerfer, Pfefferspray und Knüppel" gegen diejenigen gegeben habe, die sich dem organisierten Rechtsradikalismus friedlich widersetzten. Die Polizei habe in Gießen an vielen Stellen nicht deeskaliert, sondern sei "sogar in Demonstrierende hineingerannt". (sto/03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
- Bundespräsident verleiht Deutschen Zukunftspreis 2025
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute Abend in Berlin drei Forscher der Robert Bosch GmbH in Stuttgart, Christoffer Uhr, Kai Weeber und Pierre Andrieu, mit dem Deutschen Zukunftspreis ausgezeichnet, dem Preis des Bundespräsidenten für Technik und Innovation.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Unterschiedliche Konzepte zur Reform der Pflegeversicherung
Mit der Weiterentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) haben sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Fachleute skizzierten dabei unterschiedliche Konzepte, um die Struktur- und Finanzierungsprobleme in der Pflege langfristig zu lösen. Sie äußerten sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen zu einem Antrag der Linksfraktion (21/2216), in dem ein Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege gefordert wird. "Ausgaben liegen weiterhin über den Einnahmen" Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lag der Mittelbestand der SPV Ende 2024 bei 5,34 Milliarden Euro oder einer Monatsausgabe. Trotz einer erneuten Anhebung des Beitragssatzes Anfang 2025 und trotz einer deutlich reduzierten Zuführung in den Pflegevorsorgefonds lägen die Ausgaben weiterhin über den Einnahmen. Die SPV habe die ersten drei Quartale 2025 mit einem Defizit von 550 Millionen Euro abgeschlossen, das durch ein Darlehen des Bundes ausgeglichen werde, somit dürfte sich der Mittelbestand zum Jahresende ungefähr wieder auf dem Vorjahresniveau befinden. In den nächsten Jahren seien Milliardendefizite zu erwarten, erklärte der Spitzenverband. Nötig seien daher nachhaltige strukturelle Reformen. Zudem müsse die SPV kurzfristig entlastet werden, indem der Bund die Gelder für die Finanzierung von Corona-Maßnahmen an die SPV zurückzahle sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige dauerhaft übernehme. Das würde 2026 eine Entlastung in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro bringen und Spielraum für nachhaltige Strukturreformen schaffen. Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erinnerte in der Anhörung daran, dass die vom Bund gewährten Darlehen an die SPV in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. Daher sollte unbedingt Klarheit geschaffen werden, wie die SPV dauerhaft sicher aufgestellt werden könne. Plädoyer für Einführung einer Pflegebürgerversicherung Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda erklärte, in der stationären Pflege verschiebe sich die Finanzierungsverantwortung durch steigende Eigenanteile zunehmend von der Versichertengemeinschaft hin zu den Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und damit auch zu den kommunalen Sozialhilfeträgern. Auch in der ambulanten Pflege stünden Pflegebedürftige vor der Wahl, wegen steigender Kosten entweder auf Leistungen zu verzichten oder sie selbst zu finanzieren. In der Folge gerieten die Finanzierungsfunktion und damit die Legitimation der Pflegeversicherung zunehmend unter Druck. Greß plädierte daher für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, eine sukzessive Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und die Verbeitragung von Vermögenseinkommen. Abzulehnen seien private Zusatzversicherungen zur Finanzierung von Leistungskürzungen. "Leistungen vereinfachen und flexibilisieren" Ganz anderer Ansicht ist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der sich jedoch gleichfalls für eine umfassende Reform der Pflegeversicherung ausspricht. Die SPV verzeichne seit Jahren Milliardendefizite. Die Finanzlage erfordere eine genaue Überprüfung der Leistungen, die passgenau und zielgerichtet sein müssten. Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht durch Beitragszahler finanziert werden. Nötig sei eine Vereinfachung und Flexibilisierung der Leistungen und eine konsequente Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention. Angesichts der strukturellen Defizite sollte zudem die Umlagefinanzierung nicht ausgeweitet, sondern durch eine Stärkung der Eigenverantwortung und Kapitaldeckung ergänzt werden. Warnung vor ausufernden Sozialbeiträgen Der Arbeitgeberverband BDA warnte vor ausufernden Sozialbeiträgen. In den nächsten zehn Jahren müsse laut Studien mit einem Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz von knapp 49 Prozent gerechnet werden. Eine solche Steigerung der Abgaben würde die jüngere Generation massiv belasten. Nach Ansicht des BDA muss die SPV umfassend reformiert werden. Der Verband forderte, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und auch in der SPV wie in der Rente einen Nachhaltigkeitsfaktor einzuführen. Zudem sollte zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, gestaffelt nach Pflegegraden, kein Leistungsanspruch aus der SPV bestehen (Karenzzeit). Die Eigenverantwortung der Versicherten sollte ausgebaut werden. Wegen der zusätzlichen Belastung nicht sinnvoll sei eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder ein Finanzausgleich zwischen Sozialer und Privater Pflegeversicherung. Der Ausbau der SPV zu einer Vollversicherung sei ebenso abzulehnen wie ein sogenannter Sockel-Spitze-Tausch, bei dem die Eigenanteile festgeschrieben würden, erklärte der BDA. Eine Vertreterin des Vereins „Wir pflegen“ machte in der Anhörung deutlich, wie schwierig es für pflegende Angehörige teilweise ist, geeignete ambulante Pflegeangebote zu finden. Oftmals gebe es keine Angebote oder sie seien nicht bedarfsgerecht. Wegen der Zuzahlungen übernähmen zudem viele Familien die Pflege selbst und müssten dann oft bei der eigenen Erwerbstätigkeit zurückstehen. Pflege sei im Übrigen immer noch überwiegend weiblich. Wenn Leistungen eingeschränkt würden, betreffe das zumeist Frauen. Viele pflegende Angehörige berichteten von großer Erschöpfung. Die Vereinssprecherin forderte eine Stärkung der ambulanten Pflege. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert in ihem Antrag (21/2216) den Verzicht auf Leistungskürzungen in der Pflege. Der aktuelle Koalitionsvertrag sei der erste seit Bestehen der Pflegeversicherung, der Leistungskürzungen für die Menschen mit Pflegebedarf beinhalte. Insbesondere gebe es einen Prüfauftrag für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wonach Nachhaltigkeitsfaktoren wie die Einführung einer Karenzzeit geprüft werden sollen. Karenzzeit bedeute, dass in einem gewissen Zeitraum nach Feststellung der Pflegebedarfs keine Leistungen gewährt werden sollen. Auch hinter Formulierungen wie „Leistungsumfang“, „Ausdifferenzierung der Leistungsarten“, „Bündelung und Fokussierung der Leistungen“ oder „Anreize für eigenverantwortliche Vorsorge“ könne der Auftrag an die Arbeitsgruppe verstanden werden, Leistungskürzungen zu empfehlen. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, keine Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen, wie etwa eine (Teil-)Karenzzeit, Leistungsverschlechterungen im Pflegegrad 1 oder höhere Schwellenwerte bei der Zuordnung zu den Pflegegraden. (pk/03.12.2025)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzesregelungen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen
Inneres/Antwort Gesetzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Zahl von Rückführungen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gebäudetyp E soll schnell kommen
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Im Bauausschuss haben die Koalitionsfraktionen Union und SPD am Mittwoch erklärt, dass sie den Gebäudetyp E schnell einführen wollen. Bauen soll damit billiger werden.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses
Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium liegt der Bericht über die Durchführung des Artikel-10-Gesetzes sowie zu Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz für 2023 vor.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
