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Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 26. Januar 2026, begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt, bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern soll entfallen. Handlungsmöglichkeiten gegen Drohnen Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse. Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“. Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken. Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr – „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“. Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten. Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, des Interessenverbandes der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potenziell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel. (hau/26.01.2026)

Junge Erwachsene treten ins Gespräch mit der Shoah-Überlebenden Tova Friedman

Die Holocaustüberlebende Tova Friedman und Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) treffen am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages zu einer Podiumsdiskussion. Friedman wurde in diesem Jahr eingeladen, die Gedenkrede aus Anlass des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus vor dem Bundestag zu halten. 70 junge Erwachsene aus mehreren Ländern Seit 1997 lädt der Deutsche Bundestag rund um den Holocaust-Gedenktag junge Erwachsene aus Deutschland und anderen Ländern zu einer Begegnung und Auseinandersetzung mit Fragen in Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Verbrechen ein. An der Jugendbegegnung 2026 nehmen 70 Jugendliche im Alter von 17 bis 25 Jahren teil. Sie kommen in diesem Jahr überwiegend aus Deutschland, aber auch aus Polen, Ungarn, Frankreich, den Niederlanden, Tschechien, Österreich und der Türkei. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind bereits in Projekten und Initiativen aktiv, die sich für eine lebendige Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen. Die Veranstaltung wird ab 14.30 Uhr live auf www.bundestag.de übertragen.

"Das Parlament": Holocaust-Überlebende Friedman im Interview

Bundestagsnachrichten/Bericht Am Mittwoch begeht der Deutsche Bundestag den Tag der Opfer des Nationalsozialismus. Im Interview berichtet die Auschwitz-Überlebende Tova Friedman, wie sie mit ihrem Enkel über den Holocaust aufklärt

Linke: Kostenfreies und gesundes Essen in Schulen und Kitas

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Linke macht sich mit einem Antrag dafür stark, dass Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindertageseinrichtungen kostenfrei und gesund essen können.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" vorgelegt.

Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auf eine AfD-Anfrage zum Sondergutachten der Monopolkommission zum "Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette".

Zivilschutz-Risikoanalyse "Einsatz chemischer Kampfstoffe"

Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025" vor, in dem es um ein Szenario zum Einsatz chemischer Kampfstoffe geht.

Politisch rechts motivierte Kriminalität

Inneres/KleineAnfrage Nach der Zahl der Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität im vierten Quartal 2025 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Zahl antiziganistischer Straftaten im Jahr 2025 erfragt

Inneres/KleineAnfrage Antiziganistische Straftaten im Jahr 2025 thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.