Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Keine Angaben zu Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 15:20
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Entwicklungsministerium namentlich nicht deklarierten Projekten in Belarus, Nicaragua und Myanmar.

Anhörung zur Bejagung des Wolfes

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 15:20
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat für den 23. Februar 2026 eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen.

Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 15:00
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Sitzung zusammengekommen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Gespräch mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Aufgabe der 14 Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe ist es, sich für den hohen Stellenwert der Menschenrechte weltweit einzusetzen. (28.01.2026)

Verbände begrüßen Entwurf zur Anerkennung ausländi­scher Berufsqualifikationen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 15:00
Fachverbände begrüßen im Grundsatz und in der Intention das von der Bundesregierung geplante vereinfachte Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Dies könne zur Entlastung des deutschen Gesundheitssystems beitragen und sei Ausdruck einer dringend erforderlichen Willkommenskultur, erklärten die Verbände. Allerdings werden einzelne Regelungen hinterfragt. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (21/3207) sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Kenntnisprüfung als Regelfall Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, unterstützt würden alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Zur Feststellung der Qualifikation der Bewerber sei eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau, bei Erhalt der Alternative einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, zielführend. Der Gesetzentwurf beinhalte zwar die Kenntnisprüfung als Regelfall, die konkrete Ausgestaltung solle aber erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden. Eine abschließende Beurteilung des Verfahrens sei somit nicht möglich. Auf diese Einschränkung verwies auch die Bundesapothekerkammer (BAK), die daher von einer Einschätzung unter Vorbehalt sprach. Die Kenntnisprüfung als Regelfall sei grundsätzlich zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage, ob es nicht mindestens einen Plausibilitätscheck geben müsse, bevor jemand zur Kenntnisprüfung zugelassen werde. Überdies müssten die Antragsteller keine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen, dies wäre jedoch ernsthaft zu diskutieren. Kritisch bewertete die BAK die Regelung zum partiellen Berufszugang. Es sei nicht ersichtlich, welche Fallgestaltungen überhaupt denkbar wären, bei denen ein partieller Berufszugang infrage käme. Priorität für Patientensicherheit Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) forderten wie andere Sachverständige auch höchste Priorität für die Patientensicherheit. Da es in der Zahnmedizin nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen gebe, sei es zwar sachgerecht, auf die Kenntnisprüfung zu setzen und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten. Jedoch dürften Vereinfachungen nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen in die Kenntnisprüfung geschickt werden. Auch müssten die deutschen Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, weil die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abzulegen sei. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) schlug vor, eine zentrale Stelle einzurichten, wo länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeitsprüfung beziehungsweise Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der DHV warnte vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften. Zudem sei unklar, welche Tätigkeiten bei einer Hebamme partiell vergeben werden könnten, da der Beruf einen ganzheitlichen Blick auf Mutter und Kind beinhalte. Anteil ausländischer Ärzte Eine Sprecherin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wies in der Anhörung daraufhin, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Dies gehe mit einem Aufwand in der Einarbeitung einher, aus der Praxis komme aber die Rückmeldung, dass sich der Aufwand lohne, weil die Mitarbeiter für die Patientenversorgung und für das kollegiale Miteinander eine Bereicherung seien. Eine Vertreterin der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) machte deutlich, dass die beruflichen Leistungen ausländischer Mitarbeiter in den Heilberufen stärker gewürdigt werden müssten. Diese Anerkennung sei wichtig, damit die Fachkräfte langfristig in Deutschland blieben. Die Qualifikation dieser Menschen sollte daher wertgeschätzt und die Mitarbeiter als Bereicherung angesehen werden. Ähnlich äußerten sich andere Sachverständige, die darauf hinwiesen, dass der Integrationsprozess über die Fachprüfungen hinaus weiter begleitet werden sollte. Register für Approbationen In der Anhörung ging es auch um bisweilen fehlende Unterlagen bei ausländischen Bewerbern, was eine Einschätzung ihrer Qualifikation erschwert. Ein Sprecher der Bundesärztekammer wandte sich energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen. Er räumte aber ein, dass eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen sinnvoll wäre. Die Dokumente seien auf zu viele Behörden verteilt. So bestehe unabhängig von der Staatsangehörigkeit immer ein Risiko, dass Informationen verloren gingen, etwa beim Wechsel des Bundeslandes. Daher setzte sich die BÄK für ein Approbationsregister ein. (pk/28.01.2026)

Bundestag beteiligt sich an der Gedenkkampagne #WeRemember

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 14:44
Der Deutsche Bundestag beteiligt sich in diesem Jahr erneut an der internationalen Gedenkkampagne „#WeRemember“ des Jüdischen Weltkongresses und der Unesco, der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Jedes Jahr zum 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, rufen die beiden Organisationen dazu auf, an der digitalen Erinnerungsaktion in den sozialen Medien teilzunehmen. Im Anschluss an die Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus am Mittwoch, 28. Januar 2026, versammelten sich unter anderem auch die diesjährige Gedenkrednerin Tova Friedman, Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesratspräsident Dr. Andreas Bovenschulte und Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Stephan Harbarth hinter dem Schriftzug. Schriftzug vor dem Reichstagsgebäude Ziel der Kampagne ist es, das Andenken an die sechs Millionen jüdischen Opfer des Nationalsozialismus zu wahren und durch das Posten von Fotos mit dem „#WeRemember“-Schriftzug im Internet ein Zeichen gegen Antisemitismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit zu setzen. Bis Sonntag, 1. Februar 2026, steht am Westportal auf den Treppen des Reichstagsgebäudes der elf Meter lange, beleuchtete „#WeRemember“-Schriftzug und macht so die Beteiligung des Parlaments nach außen sichtbar. An der Aktion, an der der Bundestag nach Beschluss des Bundestagspräsidiums dauerhaft teilnimmt, beteiligen sich auch andere nationale Parlamente und das Europäische Parlament. Die Teilnahme an der Kampagne steht im Zeichen des Engagements des Bundestages für das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. (ste/28.01.2026)

16. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 14:30
Der Ausschuss für Sport und Ehrenamt hat sich am Mittwoch, 28. Januar 2026, in öffentlicher Sitzung unter anderem mit dem Stand der Vorbereitung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in Mailand und Cortina d'Ampezzo befasst. Die 14 Mitglieder des Ausschusses beschäftigen sich unter anderem mit Regelungen zur Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport sowie mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports für andere Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Integration und Wirtschaft. Darüber hinaus befassen sie sich mit dem Ehrenamt in Deutschland. Bürgerinnen und Bürger hierzulande engagieren sich in großem Umfang freiwillig und unentgeltlich für gesellschaftliche Belange. (28.01.2026)

Wadephul: Faire Chance der Ukraine für einen EU-Beitritt

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 14:10
Nach den Worten von Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul (CDU) setzt sich die Bundesregierung in der Europäischen Union dafür ein, dass „wir in qualifizierten Mehrheitsvoten zur Entscheidungsfindung kommen“. In der Regierungsbefragung des Bundestages sagte der Minister am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Attraktivität Europas zeige sich an den Beitrittswünschen vor allem der Staaten des westlichen Balkans, denen eine Beitrittschance versprochen worden sei. Es gebe die „deutliche Erwartung“, dass sich die Länder den europäischen Werten und Normen anzupassen hätten. Das gelte auch für Moldau und die Ukraine. Eine entscheidende Sicherheitsgarantie für die Ukraine sieht Wadephul in der Beitrittsperspektive zur EU. Es liege im Interesse Deutschlands und der Europäer, dass die Ukraine den Kampf gegen den russischen Aggressor gewinnen kann und nicht unterliegt. Eine dauerhafte Friedensarchitektur für Europa setze voraus, dass die Ukraine die „faire Chance“ eines EU-Beitritts hat, sagte Wadephul. Rainer: Agrar- und Ernährungssektor stärken Neben Außenminister stellte sich auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU), den Fragen der Abgeordneten. Mit der Agrarmesse „Grüne Woche“ in diesem Monat in Berlin habe sei ein Signal für die deutsche Ernährungswirtschaft gesetzt worden. Nur ein wettbewerbsfähiger Agrar- und Ernährungssektor könne die Ernährung sichern. Deshalb müsse dieser Sektor gestärkt werden. Produkte „made in Germany“ würden unter höchsten Qualitätsstandards hergestellt, betonte der Minister. Ukraine-Hilfe und Sicherheitsinteressen Beatrix von Storch (AfD) griff die Ukraine-Hilfe der Bundesregierung auf und fragte den Außenminister, ob für die 76 Milliarden Euro eine ukrainische Gegenleistung zu erwarten sei. Deutschland unterstütze die Ukraine, weil sie das Völkerrecht verteidige, und nicht um einen „Deal“ zu machen. „Wir verfolgen originäre eigene Sicherheitsinteressen, wenn wir die Ukraine unterstützen“, sagte Wadephul. Deutschland stelle die gemeinsame Verteidigungsfähigkeit der Nato sicher, fügte er auf eine Nachfrage der Abgeordneten hinzu. Die USA garantierten die Sicherheit und Freiheit für Europa, das von Russland bedroht werde. Das Nato-Bündnis sei „fester denn je“. Russische Schattenflotte und Grönland-Debatte Robin Wagener (Bündnis 90/Die Grünen) thematisierte die Rolle der russischen Schattenflotte, mit der Russland seinen Krieg finanziere. Er fragte, was die Bundesregierung unternimmt, um der Schattenflotte das Handwerk zu legen. Die Schattenflotte bereite ihm erhebliche Sorgen, räumte Wadephul ein. Man prüfe, welche Rechtsgrundlage man habe. Beim „sehr alten“ Seerecht werde man nacharbeiten müssen. Das Seerecht beschränke die Möglichkeiten. Markus Töns (SPD) wollte angesichts der Grönland-Debatte erfahren, ob Appeasement gegenüber dem US-Präsidenten nicht der falsche Weg sei und man sich stattdessen für das Antizwangsinstrument der EU einsetzen sollte. Gegen einen Verbündeten brauche man keine Appeasement-Politik, erwiderte der Minister. Die EU könne ihre eigenen Interessen verteidigen. Die Zukunft Grönlands werden Grönland und Dänemark entschieden, da stehe Europa “auf das Engste zusammen“. Mercosur-Votum im Europaparlament Breiten Raum in der Fragestunde nahmen das EU-Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten und die Entscheidung des Europaparlaments, das Abkommen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen, ein. Tilman Kuban (CDU/CSU) fragte, ob sich die Bundesregierung in der EU für eine vorläufige Anwendung des Abkommens einsetzen werde. Wadephul bejahte dies und nannte die Voraussetzung, dass ein erster Mercosur-Staat das Abkommen ratifiziert hat. Der Minister sprach von einer „strategischen Fehlentscheidung“ im Europaparlament. „Wir müssen uns neue Märkte erschließen“, betonte er. „Wir müssen diversifizieren.“ Es sei zu befürchten, dass Mercosur infrage gestellt wird. Mit Mercosur erhielten deutsche Unternehmen Zugang zu Märkten in Lateinamerika, versicherte er dem CDU-Abgeordneten Peter Beyer. Handelshemmnisse würden abgebaut, die Marktchancen sind verbessern. Weitere solche Abkommen seien „in Richtung Afrika und Asien“ denkbar. „Sicherungen für die deutsche Landwirtschaft“ Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner begründete die Ablehnung durch die AfD damit, dass die deutsche Landwirtschaft „überproportional beschädigt“ werde. Im Freihandelsabkommen mit Indien sei die Landwirtschaft ausgenommen. Er wollte wissen, ob die Herausnahme auch bei Mercosur möglich wäre. Wadephul nannte dies „illusionär“ nach Verhandlungen von mehr als einem Vierteljahrhundert. Dieses Abkommen dürfe nicht an Deutschland scheitern. Es seien viele Sicherungen eingebaut worden für die europäische Landwirtschaft. Deutschland werde vom Abkommen profitieren. Gegenüber der Linken-Abgeordneten Desiree Becker nannte der Minister das Ergebnis im Europaparlament „mehr als bedenklich“. Wer jetzt nicht wisse, ob Mercosur richtig oder falsch sei, der habe „Geoökonomie nicht richtig verstanden“. Freihandel und Notfallreserve Dem AfD-Abgeordneten Bernd Schuhmann, der nach Qualitätsprüfungen importierter Lebensmittel gefragt hatte, entgegnete Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, das Mercosur-Abkommen sei notwendig in Zeiten globaler Krisen. Er sei bemüht, Schutzklauseln einzuführen. Wenn es Marktverwerfungen gebe, müsse „klar“ eingegriffen werden. Untersuchungen in Laboren fänden jetzt schon statt. Rainer sprach sich für ein vorzeitiges Inkraftsetzen von Mercosur aus. Gerade bei Milch und Wein „brauchen wir Freihandel in der Landwirtschaft“. Der CSU-Abgeordnete Alexander Engelhard fragte den Bundeslandwirtschaftsminister nach der „nationalen Notfallreserve“, um die Resilienz auf dem Gebiet der Ernährung zu steigern. Landwirtschaftsminister Rainer kündigte hier ein „Update“ an. Die Konserven der Notreserve könnten in Hallen eingelagert werden oder in vorhandenen Lagern der Hersteller, wobei er zur zweiten Variante tendiere, weil dort die Logistik bereits vorhanden sei. Koordiniert werde die Notfallreserve über die Länder. Regionale Lebensmittel und ökologischer Landbau Die SPD-Abgeordnete Dr. Franziska Kersten hob auf die Bedeutung regionaler Lebensmittel ab. Rainer sah es als Aufgabe seines Ministeriums, diese zu stärken und nannte das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau“ (BÖL), aber auch die Förderung aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“. In Sachen Agrarexportstrategie sei er in „guten Gesprächen unterwegs“, betonte Rainer. Er wolle mit allen ausländischen Partnern auf Augenhöhe kommunizieren, aber niemanden übervorteilen. Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) fragte ebenfalls nach der Unterstützung regionaler Lebensmittel. Der Minister verwies darauf, dass das BÖL-Programm um 12,5 Millionen Euro aufgestockt worden sei. Forschungsprogramme seien notwendig, doch fehlten hier die Verpflichtungsermächtigungen für künftige Haushaltsjahre. Düngerecht und Milchpreise Nicks Fraktionskollege Karl Bär erkundigte sich nach der Planungssicherheit für die Betriebe beim Düngerecht. Konkretes konnte der Minister noch nicht sagen, es würden Gespräche mit den Ländern geführt. Wenn sie so weiterdüngen würden wie bisher, seien die Landwirte „auf der sicheren Seite“, so Rainer. Marcel Bauer (Die Linke) interessierte sich für die Unterstützung der Milchviehbetriebe. Marktpreise von unter 40 Cent pro Liter seien nicht mehr kostendeckend, räumte Rainer ein. Allerdings könne die Regierung nicht in Marktpreise eingreifen. (vom/28.01.2026)

Sachverständige uneins über Data-Act-Durchführungsgesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 13:30
Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998, 21/3508) ist bei Sachverständigen, die am Mittwoch, 28. Januar 2026, zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung geladenen waren, auf Zuspruch wie auf Detailkritik gestoßen. Kritik wurde insbesondere an unklaren Begriffen und Rechtsunsicherheiten, aber auch an strukturellen Schwächen in der Aufsichtsarchitektur und der Kohärenz des Datenschutzes geäußert. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. So soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständige Behörde benannt und zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung werden. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der BNetzA mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie mit sektoralen Behörden. Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft Prof. Dr. David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaft (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) betonte in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzgeber vor der Herausforderung stehe, die negativen Auswirkungen des Data Acts auf die deutsche Wirtschaft abzufedern. Es sei aktuell oft unklar, wie der Data Act auszulegen ist: Der Gesetzgeber verlange mehr Verbindlichkeit, als er selbst schaffe, sagte Bomhard. Notwendig seien vor allem eine Behörde, die mit Augenmaß tätig werde, sowie verbindliche Leitlinien. Er regte an, dass der Gesetzgeber die BNetzA verpflichten könne, Praxisleitfäden zu entwickeln. Bomhard verwies auch auf offene Punkte und Rechtsunsicherheiten, etwa bei der Anordnung von Maßnahmen durch die Bundesnetzagentur, um die Einhaltung des Data Act sicherzustellen oder bei der Festsetzung von Zwangsgeldern. So brauche es eine Begrenzung im Ordnungswidrigkeiten-Katalog auf ausgewählte Pflichten, die für die Schutzzwecke des Data Acts essenziell seien. „Ermöglichung statt Sanktionierung“ Dr. Michael Dose (BDI, eingeladen auf Vorschlag der Unionsfraktion) betonte, eine zeitnahe Verabschiedung sei entscheidend, damit betroffenen Akteuren notwendige behördliche Ansprechpartner bei der praktischen Implementierung der neuen Vorgaben zur Verfügung stünden. Im Vordergrund stehen müsse die Beratung und Unterstützung der Anwendungspraxis. So müsse aus seiner Sicht das Motto lauten: „Ermöglichung statt Sanktionierung.“ Die Sonderzuständigkeit der BfDI für Datenschutzfragen sei richtig, sagte Dose weiter. Er formulierte den Wunsch, den Fokus darauf zu richten, wie eine starke Datenwirtschaft in Europa aufgebaut werden könne. Auch Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) berichtete von einer „schwierigen Gemengelage“ in der Praxis. Je klarer die Zuständigkeiten, je kohärenter die Auslegung des Data Acts, umso einfacher sei es für die Wirtschaft, in der Praxis damit umzugehen, sagte Süme. Es gebe zudem viele branchenspezifischen Unsicherheiten, die Know-how und Personal erforderten. Daher sei es unerlässlich, dass die BNetzA finanziell und personell so ausgestattet werde, dass sie ihre neuen Aufgaben wirksam erfüllen könne, betonte er. Rechtliche und praktische Fragen Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) wies auf rechtliche und praktische Fragen hin: In der Praxis sei eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Datenverarbeitungen im Kontext des Data Acts und sonstigen Datenverarbeitungen nach der DSGVO häufig nicht möglich. Eine mögliche Folge für Verbraucher sei, dass es einerseits komplizierter und andererseits zunehmend unklarer werde, an wen sie sich in welchem Fall wenden können. In seiner Stellungnahme betonte der Verband zudem, dass die vorgesehene Rolle der BNetzA als zentrale Anlaufstelle tragfähig ausgestaltet werden müsse. Das Beschwerdeverfahren müsse klar, transparent und verbraucherorientiert ausgestaltet werden. Dazu gehöre etwa, dass Beschwerdeführer über wesentliche Verfahrensschritte von der BNetzA unterrichtet würden. Prof. Dr. Boris Hollas (HTW Dresden, auf Vorschlag der Fraktion der AfD) sprach von „zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen“ und von zusätzlicher Bürokratie, die entstehe. Die Abgrenzung, welche Produkte als vernetzte Produkte anzusehen sind, sei zudem schwierig. Hollas wies auf die Gefahr hin, dass Produkte gar nicht - oder verzögert - auf den Markt gelangten. Er plädierte dafür, das Gesetz deutlich zu vereinfachen. Mindestens brauche es ein zweijähriges Moratorium bei der Anwendung der Bußgeldvorschriften, um eine Rechtsprechung zur Datenverordnung zu entwickeln und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich daran anzupassen. Angesichts der Zuständigkeit der BfDI sowie der Landesdatenschutzbehörden in Bezug auf personenbezogene Daten sprach sich Hollas dafür aus, diesen Behörden auch die Zuständigkeit für die Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung zu übertragen. Die Zuständigkeit der BNetzA könne dazu führen, dass sich mehrere Behörden mit dem gleichen Sachverhalt befassten und es zu Kompetenzstreitigkeiten komme. Fragen zur Vertragsrechtsdurchsetzung Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann (eingeladen auf Vorschlag der Grünen-Fraktion), betonte, der Entwurf werde weder der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern noch den Vorgaben des Artikels 37 des Data Acts vollständig gerecht. Ausschließlich die Datenschutzaufsichtsbehörden verfügten über die fachrechtliche Expertise zur abschließenden Bewertung, auch der Datenzugangsansprüche, betonte Kugelmann. Es sei zudem nicht richtig, die Komplexität im Rahmen von Durchführungsgesetzen noch zu erhöhen. Auch Kugelmann wies darauf hin, dass der Entwurf zu Abgrenzungsschwierigkeiten, weiterer Zersplitterung und zu doppelten beziehungsweise dreifachen Aufsichtszuständigkeiten für einen zusammenhängenden Sachverhalt führen könne. Der Sachverständige Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel (Universität Bayreuth, auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) begrüßte hingegen die Bestimmung der BNetzA als zuständige Behörde. Es handele sich um die erfahrenste Behörde im Bereich allgemeiner Vertragsrechtsdurchsetzung. Der Data Act liege klar „auf der Linie des BGB“, sagte Schmidt-Kessel weiter. Er wies zudem darauf, dass neue Geschäftsmodelle grundsätzlich mit Rechtsunsicherheit einhergingen. Bußgeldrechtlich müsse mit Augenmaß vorgegangen werden, betonte er weiter. Experte: Fragmentierung der Datenschutzaufsicht möglich Auch Prof. Dr. Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (auf Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, das Durchführungsgesetz dürfe nicht zu einer weiteren Fragmentierung der Datenschutzaufsicht führen. Das Ziel einer einheitlichen Anwendung datenschutzrechtlicher Maßstäbe sei ausdrücklich zu begrüßen. Faktisch entstehe jedoch eine zusätzliche, sektorale Datenschutzaufsicht auf Bundesebene. Gleichgelagerte Datenschutzfragen könnten damit, je nach Bezug zum Data Act, unterschiedlich beantwortet werden. Eine tragfähige Lösung liege in der „strukturierten Koordination“. In puncto Sanktionskompetenzen sehe er die objektive Zuständigkeit von zwei Bundesbehörden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kritisch. Hier sei eine klarere Abgrenzung oder ein verbindlicher Koordinierungsmechanismus sinnvoll, sagte Zech. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, berichtete von positivem Feedback aus dem Markt zum bisherigen Informationsangebot seiner Behörde. Die BNetzA plane bereits Leitlinien, um Unklarheiten zu beseitigen. Ziel sei es, dass Daten möglichst frei fließen können, betonte Müller. Andreas Hartl, Stellvertreter der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, verwies darauf, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen BNetzA und BfDI entscheidend sei. Der aktuelle Entwurf stelle „eine gute Grundlage“ für eine möglichst gute Durchsetzung. Man tue alles, um schnell vorbereitet zu sein und gut mit den Landesdatenschutzbehörden zusammenzuarbeiten, betonte er. (lbr/28.01.2026)

AfD erfragt Umfang von "Weihnachtsstaus in die Ukraine"

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 13:30
Auswärtiges/KleineAnfrage Nach "Weihnachtsstaus in die Ukraine" an der polnisch-ukrainischen Grenze Ende Dezember 2025 erkundigt sich die AfD in einer Kleinen Anfrage.

Regierung plant Maßnahmen gegen Schrottimmobilien

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 13:30
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Die Regierung plant im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches Maßnahmen gegen Schrottimmobilien, teilte sie am Mittwoch im Bauausschuss mit.

Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu Israel

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 13:30
Auswärtiges/KleineAnfrage Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zur Rolle Israels in den besetzen Gebieten sowie in Gaza.

Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 13:30
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Der Gesetzentwurf "zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare" liegt vor.

Cloudbasierte Lösungen für Gesundheitseinrichtungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 12:42
Gesundheit/Antwort Cloudbasierte Systeme können nach Ansicht der Bundesregierung einen Mehrwert für Einrichtungen im Gesundheitswesen bieten.

Ausschuss gibt grünes Licht für Kritis-Dachgesetz

Bundestag | hib-Meldungen - Mi, 28.01.2026 - 12:42
Inneres/Ausschuss Der Innenausschuss hat den Weg für den Regierungsentwurf des sogenannten "Kritis-Dachgesetzes" zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen und Umsetzung einer EU-Richtlinie freigemacht.

Tova Friedman: Neutralität im Angesicht des Hasses bedeutet Zustimmung

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 28.01.2026 - 12:30
Die Holocaustüberlebende Tova Friedman hat im Parlament dazu aufgerufen, sich dem wiedererstarkenden Antisemitismus entschieden entgegenzustellen. Die 87-Jährige hielt am Mittwoch, 28. Januar, die Gedenkrede in der Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus. Friedman überlebte als Kind das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau in Polen. Sie ist eine der wenigen noch lebenden Zeit- und Augenzeugen des nationalsozialistischen Rassenwahns und Vernichtungswerks.