Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
Bestimmte Projekte in Kambodscha bleiben vertraulich
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Bundesentwicklungsministerium namentlich nicht deklarierten Projekten in Kambodscha.
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Risiken von Wettermanipulation sollen überprüft werden
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag Um die möglichen Risiken der Wettermanipulation beziehungsweise des "Geoengineering" geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion.
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Aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu Projekten in Sudan
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Entwicklungsministerium nicht namentlich deklarierten Projekten in Sudan.
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Bundesrats-Stellungnahme zum "Kritis-Dachgesetz"-Entwurf
Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf des sogenannten "Kritis-Dachgesetzes" zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen vor.
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Projekte im Tschad bleiben vertraulich
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung übermittelt dem Bundestag Informationen über bestimmte Projekte im Tschad gesondert, da die Veröffentlichung aus ihrer Sicht ein Sicherheitsrisiko darstellt.
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Keine Angaben zu Projekten in Thailand, Somalia und Burundi
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Die Bundesregierung macht aus Sicherheitsgründen keine Angaben zu bestimmten, vom Entwicklungsministerium namentlich nicht deklarierten Projekten in Thailand, Somalia und Burundi.
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Bundestag debattiert über die Rechte von Beschäftigten
Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat sich der Bundestag mit der seit dem Wochenende bereits öffentlich geführten Debatte über die Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten für Beschäftigte befasst. Auslöser war ein Antrag von Unionspolitikern für den im Februar anstehenden Parteitag der CDU, in dem eine deutliche Einschränkung des Rechts auf Teilzeit gefordert worden war, unter anderem die Beschränkung auf Beschäftigte mit Betreuungspflichten. „Lifestyle“-Teilzeit könne sich das Land angesichts des Fachkräftemangels nicht mehr leisten, so die Abgeordneten. Die Parteispitze distanzierte sich inzwischen von den Formulierungen in der Vorlage. In der Aktuellen Stunde am Mittwoch, 28. Januar 2026, musste sich die Unionsfraktion deutliche Kritik der anderen Fraktionen anhören, die ihr vorwarfen, keine Ahnung von der Lebensrealität der Beschäftigten zu haben. Die Linke: Die Menschen sind nicht faul Anne Zerr (Die Linke) attestierte der Union gar eine „Verachtung für arbeitende Menschen“, anders ließen sich die ständigen Debatten um Arbeitszeiten, Krankheitstage oder eben Teilzeit nicht erklären. „Die Menschen in diesem Land sind nicht faul!“, sagte sie. Im Gegenteil hätten sie 2024 so viele Arbeitsstunden wie noch nie geleistet, diese Fakten dürften nicht verschwiegen werden. Zerr verwies darauf, dass viele Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit arbeiten würden, „um sich vor dem Burnout“ zu retten. CDU/CSU: Wir müssen mehr arbeiten Sandra Carstensen (CDU/CSU) unterstellte wiederum der Linken, mit „völlig verdrehten Fakten und Realitäten“ zu argumentieren. Deutschlands Wirtschaft stagniere beharrlich, während gleichzeitig tausende Arbeitskräfte fehlten. In den nächsten 10 bis 15 Jahren würde die Zahl der Erwerbstätigen um rund vier Millionen sinken. „Das bedeutet: Wir müssen mehr arbeiten.“ Wohlstand entstünde nicht durch Verteilung, sondern durch Arbeit und Leistung, so die Unionsabgeordnete. Sie bekräftigte: „Niemand will Teilzeit dort reduzieren, wo es nötig ist.“ AfD: Die Union hackt auf den Arbeitnehmern rum Peter Bohnhof (AfD) warf der Union vor, seit Monaten auf den Arbeitnehmern „rumzuhacken“, weil sie über die „wahren Gründe für den wirtschaftlichen Niedergang“ nicht reden wolle. Dazu gehören für ihn eine „industriefeindliche Energiepolitik“ und die „Masseneinwanderung“. Nicht nur Familien mit Kindern bräuchten Teilzeit-Möglichkeiten, auch Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege, die ansonsten ganz aus ihren Jobs aussteigen würden, betonte er. SPD: Die Arbeitsproduktivität sinkt nicht, sie steigt Jan Dieren (SPD) stellte klar, es stimme schlicht nicht, dass die Arbeitsproduktivität sinke, sie steige stattdessen. Eine Vollzeit-Stelle bedeute in Deutschland eine durchschnittliche Arbeitszeit von 41 Stunden pro Woche, das könnten aber immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Belastungen oft gar nicht leisten. In der Pflege würden die meisten Beschäftigten ihre Arbeitszeit ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen reduzieren. „Wer möchte, dass die Menschen mehr arbeiten, der muss die Arbeitsbedingungen verbessern“, sagte Dieren. Grüne: Die Union sollte zu ihrer Verantwortung stehen Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen) betonte: „Die Union hat sich entschieden, die Menschen zum Problem zu erklären.“ So wolle sie ablenken von ihrer eigenen politischen Verantwortung für die wirtschaftlichen Probleme dieses Landes. „Lassen Sie den Menschen doch die Wahl, wie sie arbeiten möchten“, appellierte sie. Immerhin nähmen sie in Teilzeit auch Lohneinbußen in Kauf und das oft nicht freiwillig. Stress sei einer der größten Krankheitstreiber in der Gesellschaft, deshalb müsse die Prävention im Mittelpunkt solcher Debatten stehen und nicht ein vermeintlicher „Lifestyle“. (che/28.01.2026)
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BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt die Ministerpräsidentin der Republik Litauen, Inga Ruginienė
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Experten bewerten Grünen-Antrag zur medizinischen Versorgung von Kindern
Über die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (21/2721) erhobene Forderung, die medizinische Versorgung von Kindern zu verbessern, haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses geladenen Sachverständigen am Mittwoch, 28. Januar 2026, ausgetauscht. Kinder seien keine kleinen Erwachsenen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Sie benötigten eine auf ihre körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zugeschnittene medizinische Versorgung, weshalb in der vorherigen Wahlperiode mit der Krankenhausreform die Kindergesundheit in den Fokus genommen worden sei und mehrere Leistungsgruppen für die Kindermedizin definiert worden seien. Experte unterstützt Forderung Diese Erfolge müssten gestärkt und nicht zurückgedreht werden, verlangen die Grünen. Ihre Forderung nach Sicherung der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen und den Erhalt der Leistungsgruppen 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“ und 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ wurde von Dr. Andreas Artlich, Generalsekretär des Verbandes Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, unterstützt. Man müsse sich klarmachen, dass die spezialfachärztliche Pädiatrie in Deutschland im Unterschied zu der Erwachsenen-Medizin „ganz überwiegend an den Kliniken verortet ist“, sagte Artlich. Gebe man die beiden Leistungsgruppen auf, würde nicht nur die spezialfachärztliche Pädiatrie im stationären Bereich beschädigt, sondern auch im ambulanten Bereich. Für Kliniken existierte dann kein Anreiz mehr, Spezialbereiche wie etwa die Kinder-Gastroentologie zu unterhalten. Folgen durch Bewegungsmangel und Soziale Medien Prof. Heidrun Thaiss von der Technischen Universität München verwies darauf, dass neben der wichtigen individuellen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Krankheitsfall auch der Child Public Health-Aspekt eine wichtige Rolle spiele. Es gebe bis zu 25 Prozent chronisch kranker Kinder mit speziellen Hilfebedarfen „zum Beispiel im schulischen Kontext“. Die Entwicklung von infektiösen zu psychischen Erkrankungen sei während der Pandemie gestiegen. Thaiss verwies auch auf somatische Folgen „durch den Bewegungsmangel und die Nutzung sozialer Medien“. Insbesondere müsse auf die Gewichtsentwicklung bei Jungen – noch verstärkt durch bildungsferne und soziale Problemlagen – zukünftig geachtet werden. Spezialbereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), forderte eine gesetzliche Anpassung hinsichtlich der gesonderten Ausweisung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Derzeit sei ein Bedarf für die gesamte Arztgruppe der Psychotherapeuten festgelegt. 20 Prozent der insgesamt für diese Gruppe ausgewiesenen Sitze müssten aktuell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgehalten werden. Das, so Hecken, ermögliche keine passgenaue Steuerung, weil es wachsende Versorgungsbedarfe gebe, die regional unterschiedlich seien. In städtischen Gebieten, insbesondere in sozial benachteiligten Gebieten, brauche es deutlich mehr Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als in anderen Bereichen. Hybrid-DRGs und Weiterbildungsförderung Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser von der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinikum Essen begrüßte die sogenannten Hybrid-DRGs, durch die insbesondere im kinderchirurgischen Bereich die Möglichkeit bestehe, Kindern Krankenhausaufenthalte zu ersparen. Bei Hybrid-DRGs kann die Pauschale sowohl von ambulanten als auch von stationären Leistungserbringern abgerechnet werden. Es müsse jedoch geklärt werden welche Fälle wo zu leisten sind, und wie sie vergütet werden, sagte sie. Aus Sicht von Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, ist der Ausbau der Kapazitäten der Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin das wichtigste politische Ziel zur Sicherstellung der pädiatrischen Versorgung der laufenden Legislaturperiode. Um diesen Ausbau zu ermöglichen, sei eine Gleichstellung der Pädiatrie mit der Allgemeinmedizin in der ambulanten Weiterbildungsförderung nach Paragraf 75 Kinder- a SGB V zielführend. Solle die Pädiatrie in Zukunft weiterhin in die Lage versetzt werden, ihre primärärztliche Funktion zu erfüllen, brauche sie die primärärztliche Weiterbildungsförderung. "Frühzeitige Entlassung von Kindern meist unproblematisch" Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, sagte, die Abschaffung der Abschläge bei Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer für Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern dürfe sich nicht weiter verzögern. Eine frühzeitige Entlassung in das familiäre Umfeld sei meist nicht nur unproblematisch, sondern wirke sich positiv auf Genesung und Entwicklungsverlauf aus. Aus fachlicher Sicht sei es daher nicht sachgerecht, die Abschaffung der Abschläge weiter aufzuschieben, sagte Rodeck und unterstütze so eine der Forderungen des Antrags. Bereich der pädiatrischen Pflege Zur 2020 eingeführten Generalistik in der Pflegeausbildung waren bei der Anhörung unterschiedliche Auffassungen zu vernehmen. Julia Venzke, Mitinitiatorin der Petition „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach Paragraf 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“, sprach von einem großen Risiko bei der Versorgungsqualität, wenn die Wahlmöglichkeit zum gesonderten Berufsabschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger entfällt. Nach fünf Jahren Generalistik sei zu erkennen, dass neue Kolleginnen und Kollegen deutlich mehr Einarbeitungszeit benötigten. Der Beruf werde aber auch unattraktiv, wenn lange Ausbildungen in der Altenpflege und in der Erwachsenenpflege benötigt werden, obwohl die Auszubildeten schlussendlich in den Kinderbereich wollten. Rita Zöllner, Präsidentin der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, verwies darauf, dass in der Generalistik in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame Ausbildung stattfinde und erst im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung erfolge. Für den Bereich der pädiatrischen Pflege werde diese aber nicht flächendeckend angeboten. Die Umsetzung hänge stark vom Träger der praktischen Ausbildung und von den Pflegeschulen ab. Nicht alle Ausbildungsanbieter hätten ausreichende Kapazitäten oder Interessen, den pädiatrischen Vertiefungsansatz anzubieten. Wenn es also Problem bei der Einarbeitung gebe, liege das nicht an der generalistischen Ausbildung, „sondern an der Trägheit der Betriebe“, sagte Zöllner. (hau/29.01.2026)
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Ausstellung widmet sich jüdischen Biografien von Abgeordneten nach 1945
Was bedeutet es, als Jüdinnen und Juden nach dem Holocaust in diesem Land an eine gute Zukunft zu glauben und im Parlament mitzugestalten? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Ausstellung „An eine Zukunft glauben. Jüdische Biografien in der parlamentarischen Gründergeneration nach 1945“, die am Dienstag, 27. Januar 2026, von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus eröffnet wurde. Keine Stunde Null „Diese Ausstellung erzählt von Menschen, die später unser Land prägten“, sagte Klöckner und verwies auf Abgeordnete jüdischer Herkunft, die sich nach 1945 dazu entschieden, in Deutschland Verantwortung zu übernehmen. Dabei sei für viele Judenfeindlichkeit eine Alltagserfahrung geblieben, denn eine „Stunde Null“ habe es nicht gegeben. „Und leider müssen wir sagen, dass Antisemitismus auch heute, 2026, nicht vorbei ist.“ Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, warnte in seinem Grußwort vor zunehmendem Antisemitismus. „Was bedeutet es noch, sich zu erinnern, wenn die Zahl derer wächst, die das vergessen wollen?“, fragte Schuster. Mit Blick auf die wenigen verbliebenden Zeitzeugen mahnt er, dass neue Formen der Erinnerungskultur geschaffen werden müssten. Die Ausstellung werde dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Art gläserne Wand Im Zentrum der Ausstellung stehen die Biografien der Abgeordneten Jeanette Wolff und Erik Blumenfeld. Sie stehen exemplarisch für Parlamentarier, die auf unterschiedliche Weise unter der nationalsozialistischen Rassenideologie gelitten haben. Nach dem Krieg kämpften sie um persönliche Entschädigung, engagierten sich in der Entnazifizierung und für die gesellschaftliche Anerkennung des Leids der Opfer. Doch in einer Gesellschaft aus Mitläufern, Opfern und Tätern stand immer „eine Art gläserne Mauer“ dazwischen, wie Blumenfeld es beschrieb. Die Ausstellung zeigt verschiedene Dokumente und Fotos, Ausschnitte aus Debatten, historische Objekte und Audio-Interviews und fragt, wie die beiden deutschen Staaten mit Schuld und Verantwortung nach 1945 umgegangen sind. Worüber wurde gesprochen – und worüber geschwiegen? Wie sah Antisemitismus in einem antifaschistischen Staat aus? Und welche Rolle spielte der Ost-West-Konflikt in der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit? Zu sehen ist die Ausstellung bis zum 6. März in der Halle des Paul-Löbe-Hauses. Sie kann montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besucht werden. (mtt/28.01.2025)
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Fragestunde am 28. Januar
Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/3773), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 25 der insgesamt 69 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit 23 Fragen. 19 Fragen stellten Abgeordnete der AfD-Fraktion, zwei Fragen stellte der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW), der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. Die meisten Fragen, nämlich 17, richteten sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, gefolgt vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung mit neun Fragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie war mit acht Fragen vertreten. Das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium des Innern sollten sich zu jeweils sieben Fragen äußern. Mit jeweils fünf Fragen mussten sich das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Vier Fragen gingen an das Auswärtige Amt, je zwei Fragen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz. Jeweils eine Frage sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantworten. Was die Abgeordneten wissen wollten Beispielsweise erkundigte sich der brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wie die Bundesregierung die Versorgungssicherheit mit und Preisstabilität von Gas für Industrie und Verbraucher bei derzeit steigenden Gaspreisen, einem „historisch niedrigen Speicherfüllstand“ von 42 Prozent am 18. Januar 2026 und weiterhin witterungsbedingt hohem Gasverbrauch einschätzt. Die baden-württembergische Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) fragte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, welche Maßnahmen es als geeignet ansieht, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Ziel der Prävention psychischer Erkrankungen zu erreichen, und welche konkreten Vorhaben wann genau vorgesehen sind. Der niedersächsische Abgeordnete Rocco Kever (AfD) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, welche jährlichen Ausgaben des öffentlichen Haushalts (Bund, Länder, Kommunen) für seit 2015 zugewanderte Flüchtlinge und Migranten (einschließlich Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter, Geduldeter und Ukraine-Schutzbedürftiger) die Bundesregierung in Berichten des Bundesfinanzministeriums, Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder Bundestagsdrucksachen ausweist. Der fraktionslose schleswig-holsteinische Abgeordnete Stefan Seidler fragte das Bundesverkehrsministerium, ob im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke in Tönning (Nordfriesland) an der Bundesstraße 5 auch ein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft wird. Falls nein, will Seidler wissen, warum nicht. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/28.01.2026)
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Moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz
Der Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (21/3544 ) ist bei Expertinnen und Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung am Mittwoch, 28. Januar 2026, auf moderate Kritik gestoßen. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese soll einheitliche Vorschriften schaffen, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine Datengesellschaft und- wirtschaft voranzutreiben. Ob eine gemeinwohlorientierte Daten-Governance entstehe, hänge maßgeblich von der Aufsichtspraxis, der Evaluation und der weiteren politischen Begleitung ab, machte eine Reihe der Sachverständigen deutlich. Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Die EU-Verordnung erfordere nationale Durchführungsbestimmungen, um Zuständigkeiten festzulegen und Sanktionen zu regeln. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Forderung nach Datenzugangspflichten Die Sachverständige Aline Blankertz von Structural Integrity (auf Vorschlag der Fraktion Die Linke) kritisierte, dass die Verordnung über europäische Daten-Governance ihre Ziele nicht erreiche. Klare Datenzugangsregeln, offene Daten und stärkere Wettbewerbsregeln seien effektiver und sollten parallel verfolgt werden. „Anreize werden nicht genügen, um gerade große Unternehmen zum Datenteilen zu bewegen“, sagte Blankertz weiter. Datenzugangspflichten für Sektoren wie Mobilität oder Akteure seien aus ihrer Sicht ungleich wirksamer. Mit Blick auf die Pläne zum europäischen Digital-Omnibus wäre es wünschenswert gewesen, die Durchsetzung von Data Act und Data Governance Act stärker zu integrieren, betonte sie. David Bomhard von der Aitava Rechtsanwaltsgesellschaf (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU eingeladen) sagte, nach über zwei Jahren müsse man sagen, das Ziel, die Datenwirtschaft in der EU voranzutreiben, sei nicht erreicht worden. Mehr noch: Die Verordnung habe in vielen Facetten „genau das Gegenteil erreicht.“ Ein Beispiel dafür seien öffentliche Stellen, die oftmals in Betracht zögen, gar keine Daten mehr bereitzustellen, berichtete Bomhard. Im Hinblick auf Datenaltruismus sagte der Sachverständige, es gebe bis heute EU-weit nur drei Unternehmen, die als anerkannte datenaltruistische Organisation registriert seien. Die Verordnung sei daher „weitgehend gescheitert.“ Das für die nationale Umsetzung vorgeschlagene „Minimalpaket“ sei sinnvoll und praktikabel, es fehle allerdings die Querverbindung zum Data-Act-Durchführungsgesetz und die zivilrechtliche Verankerung werde ignoriert. Zudem nutze der Gesetzgeber seine Gestaltungsfreiheit nicht, um Anreize für Datenvermittlungsdienste zu setzen. Stattdessen gebe es „extrem hohe Zwangs- und Bußgelder“, monierte Bomhard. Sarah Rachut vom Institut für Rechtswissenschaften Universität Braunschweig (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei „notwendig, um die Einhaltung der Vorgaben des DGA endlich zu ermöglichen“. Gegen die Benennung der Bundesnetzagentur und des Statistischen Bundesamtes bestünden in ihren Augen keine Bedenken. Auch die ihnen eingeräumten Befugnisse erfüllten die Vorgaben der EU-Verordnung. Der Entwurf sei daher begrüßenswert, allerdings müsse er in einem größeren Kontext bewertet werden: Mit Blick auf die Pläne auf europäischer Ebene, wonach die EU-Verordnung zur Daten Governance im Data Act aufgehen soll, würden entscheidende Defizite nicht adressiert. So bleibe es etwa bei „unnötigen Dopplungen von datenschutzrechtlichen Vorgaben und mangelnden Anreizen für datenaltruistische Tätigkeit“, sagte die Juristin. Entwicklung praxistauglicher Vorgaben Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) betonte, man begrüße das Anliegen des Gesetzes, die Weiterverwendung bestimmter geschützter Daten des öffentlichen Sektors zu ermöglichen. Die Landkreise seien in zahlreichen Aufgabenbereichen datenhaltende und datenverarbeitende öffentliche Stellen. Zentral sei daher, dass die nationale Umsetzung „rechtssicher, praxistauglich und mit vertretbarem organisatorischem Aufwand“ ausgestaltet werde, betonte Ritgen. Zu begrüßen sei, dass das Durchführungsgesetz „keinen Automatismus zur Freigabe von Daten“ begründe, so Ritgen weiter. Nun müssten praxistaugliche Vorgaben entwickelt werden, die insbesondere den Umfang der Metadaten, die Aktualisierungsanlässe und angemessene Fristen klar definieren. „Ziel muss eine bürokratiearme Umsetzung sein, die den tatsächlichen Ressourcen der kommunalen Ebene Rechnung trägt“, sagte Ritgen. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth (auf Vorschlag der Fraktion CDU/CSU) sagte, die Zuständigekeit der Bundesnetzagentur halte er für „derzeit sinnvoll“. Zu begrüßen sei auch, dass die zentrale Informationsstelle beim Statistischen Bundesamt liege. Hingegen sei er bei den zuständigen Stellen im Sinne von Artikel 7 nicht sicher, ob es sinnvoll sei, den Ländern durch eine Monopolisierung die Möglichkeit für eigene Unterstützungsstellen zu nehmen. Generell fehle die Koordination mit der Datenschutzaufsicht, merkte Schmidt-Kessel an. Hinsichtlich der Befugnisse nach Paragraf 7 und 8 handele es sich um „Kopien der unionsrechtlichen Vorlage“, was europarechtlich problematisch sei, merkte Schmidt-Kessel an. Er empfehle daher, die Vorschrift radikal zusammenzustreichen, um Dopplungen zu entfernen. Eine Frage der Rahmenbedingungen Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft (eingeladen Vorschlag der SPD-Fraktion) betonte, dass insbesondere die Datenvermittlungsdienste „beim Aufbau von unternehmensübergreifenden Datenräumen in unterschiedlichen Sektoren entlang von Lieferketten“ eine ganz erhebliche Rolle spielen. Der Erfolg der Regulierung hänge maßgeblich davon ab, attraktive und praktikable Rahmenbedingungen für diese Dienste zu etablieren. Das Thema sei bei der Bundesnetzagentur richtig aufgehoben und die Einbindung des Statistischen Bundesamts sei sinnvoll, sagte Süme. Die Gebührenregelung müsse jedoch verhältnismäßig sein und es müsse aufgepasst werden, dass die Gebühren keine Markteintrittshürden darstellten - insbesondere für KMU und Start-ups, betonte er. Herbert Zech vom Weizenbaum-Institut (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion) sagte, es sei entscheidend, dass die BNetzA und das Statistische Bundesamt über ausreichende personelle Ressourcen und auch datenschutzrechtliche und grundrechtliche Fachkenntnisse verfügten. In puncto Koordinationspflichten bleibe aus seiner Sicht abzuwarten, wie Zielkonflikte praktisch ausgelöst werden sollen. „Zum Datenaltruismus ist festzuhalten, dass der bestehende Rechtsrahmen bislang kaum praktische Wirkung entfaltet“, resümierte Zech. Ohne zusätzliche Rechtssicherheit und ohne tatsächliche Anreize bestehe die Gefahr, dass datenaltruistische Strukturen vor allem regulatorische Pflichten erzeugten, ohne das intendierte Potenzial für Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu realisieren. Daher begrüße er die vorgesehene nationale Evaluierung, sagte Zech. Vorbereitungen zur Anwendung der Verordnung Die Präsidentin des Statistischen Bundesamts, Ruth Brand, betonte, man habe bereits vor über einem Jahr mit dem Aufbau von Informationsangeboten, einer IT-Infrastruktur für den Austausch der Daten und einer Metadatenbank mit einer Übersicht über verfügbare Datenressourcen begonnen. Hier sei viel Vorbereitungsarbeit erforderlich, um Unterstützungsleistungen und Transparenz herzustellen, wenn das Gesetz in Kraft trete. Man versuche daher, ein best practice zu etablieren und tausche sich kontinuierlich mit anderen Behörden auf EU-Ebene aus. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, wies auf die starke Verbindung zum Data Act hin, um das volle Potenzial der vorhandenen Daten zu nutzen. Die Daten seien nicht nur für Forschungszwecke, sondern auch für die KI-Anwendung oder innovative Geschäftsmodelle vielversprechend. Es sei entscheidend, zeitnah mit der Anwendung der Verordnung beginnen zu können, um die neuen Datenintermediäre an den Datenmarkt zu bringen. Bisher gebe es sechs Interessenten für Datenvermittlungsdienste in Deutschland - in der EU seien bereits 27 gemeldet. Bei den datenaltruistischen Organisationen sehe die BNetzA bisher eine potenziell geeignete Organisation, drei seien EU-weit gemeldet, berichtete Müller weiter. (lbr/28.01.2026)
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BILDTERMIN: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner empfängt Bundesratspräsident Dr. Andreas Bovenschulte
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Grüne fordern mehr politischen Druck auf Irans Führung
Auswärtiges/Antrag Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, mehr Druck gegenüber der politischen und geistlichen Führung im Iran aufzubauen. Über ihren Antrag berät der Bundestag am Freitag.
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AfD beantragt Subsidiaritätsrügen
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat zwei Anträge für Subsidiaritätsrügen gegenüber der EU gestellt
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Reiche sieht erste konjunkturelle Erholungen
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) legt dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Jahreswirtschaftsbericht 2026 vor.
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Anschlag auf Stromversorgung im Berliner Südwesten
Inneres/KleineAnfrage Den Anschlag vom 3. Januar 2026 auf die Stromversorgung eines Teils des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.
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Grünes Licht für CO2-Export und Offshore-CCS
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat grünes Licht für den Export und die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund gegeben. Er votierte für die Annahme von zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung.
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Asylanträge von pakistanischen Flüchtlingen
Inneres/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage danach, wie viele Asylanträge es seit 2010 von Menschen aus Pakistan gegeben hat.
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Hohe Beiträge zur Berufshaftpflicht bei Hebammen
Gesundheit/Antwort Für freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe werden die hohen Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung nach Angaben der Bundesregierung finanziell aufgefangen.
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