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Nachrichten der Bundesorgane

Weniger Bürokratie bei Gewerbeordnung und Verbrauchskennzeichnung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (21/6396(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/6397(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Oppositionsinitiativen abgelehnt Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6399(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zum Gesetzentwurf ab. Darin hatte die Fraktion unter anderem die Aufhebung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes verlangt. Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6401(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dagegen stimmten Union, AfD und SPD, während sich die Linksfraktion enthielt. Die Grünen hatten gefordert, einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter in der Gewerbeordnung einzuführen und echten Bürokratieabbau für den Beruf der Immobilienverwaltung und -vermittlung sicherzustellen. Schließlich überwies der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei Auslandshandelskammern sicherstellen – Empfehlungen des Bundesrechnungshofes konsequent umsetzen“ (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch das Gesetz werden „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten gestrichen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat. Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe am Mittwoch, 10. Juni, im Wirtschaftsausschuss reduziert. Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem fällt die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Bundesbedarfsplangesetzes künftig. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen wurden zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert. Zudem wurde auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ersatzlos gestrichen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert in ihrem überwiesenen Antrag (21/5136(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine strengere Kontrolle der Ausgaben der deutschen Auslandshandelskammern. Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle bei den Auslandshandelskammern müssten sichergestellt werden, heißt es in dem Antrag, in dem die bisherigen Prüfungen der Kammern als unzureichend bezeichnet werden. Die Abgeordneten verweisen auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle der Auslandshandelskammern, der Delegationen und der Repräsentanzen festgestellt habe. Die jährliche Förderung des Netzwerks der Auslandshandelskammern betrage nahezu 100 Millionen Euro und bestehe aus direkten Bundesmitteln sowie indirekten Bundesmitteln durch Aufträge der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), schreibt die Fraktion. Zu den Forderungen der Fraktion gehören neben strengeren Prüfungen der Jahresabschlüsse die Einführung von verbindlichen Obergrenzen und Richtlinien für Gehälter und Honorare von Mitarbeitern der Auslandshandelskammern, die aus Bundesmitteln finanziert werden. Bonuszahlungen bei einer Fremdfinanzierung mit Bundes-, EU- oder Landesmitteln seien grundsätzlich auszuschließen. Gehälter für ortsansässiges Personal müssten sich an marktüblichen lokalen Durchschnittsgehältern orientieren. Außerdem solle die finanzielle Förderung der Auslandshandelskammern reduziert werden. Die Bundesregierung solle außerdem dem Bundestag bis zum 30. Juni 2026 einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofs vorlegen. (nki/hle/11.06.2026)

Antrag zur Einführung eines Pflegelohns erörtert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflegende An- und Zugehörige unterstützen, Pflegelohn einführen“ (21/6361(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in dem Antrag. Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung. Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten. Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden. Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden. (pk/11.06.2026)

Diskurs über Menschenrechtspolitik der Bundesregierung

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Anhörung Mit dem 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik hat sich der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bei einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch befasst.

Ja zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, mit dem Thema Künstliche Intelligenz befasst. Dazu lag den Parlamentariern ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (21/4594(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung (21/6407(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angenommen wurde. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6408(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltung von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion nahm das Parlament zudem auf Empfehlung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung eine Entschließung zu dem Gesetz an. Darüber hinaus lehnte das Plenum jeweils mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD zwei Anträge der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Gesellschaftliche Risiken von KI-Systemen ernst nehmen" (21/4758(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für öffentliche Räume ohne automatisierte biometrische Erkennungssysteme" (21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen – Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken“ (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Für die beiden Anträge der Linken stimmten auch die Grünen, während sich die Linksfraktion bei der Abstimmung über den Grünen-Antrag enthielt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz wird die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI) in deutsches Recht umgesetzt. Dafür werden vor allem die Zuständigkeiten der Behörden sowie Aufsichts- und Bußgeldregelungen festgelegt. Die EU-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft. Zur Umsetzung muss jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union national zuständige Behörden, etwa für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen, festlegen. Zentrale Rolle übernimmt dabei nach Darstellung der Bundesregierung die Bundesnetzagentur. Sie wird als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung benannt, soweit diese Aufgabe nicht anderen Fachbehörden zugewiesen ist. Zudem wird dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, das einerseits die Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden sowie Expertise bündeln und andererseits als Ansprechpartner für europäische Institutionen fungiert. Auch eine unabhängige KI-Marktüberwachungskammer zur Überwachung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme wird bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Anlauf- und Beschwerdestelle Darüber hinaus soll die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle dienen. Bürgerinnen und Bürger könnten dort Beschwerden über mögliche Verstöße gegen die KI-Vorschriften einreichen, die dann an die jeweils zuständige Marktüberwachungsbehörde weitergeleitet würden, heißt es im Gesetzentwurf. Neben Aufsicht und Koordinierung sind auch Maßnahmen zur Innovationsförderung vorgesehen. So soll die Bundesnetzagentur Informationsangebote bereitstellen, Beratungsleistungen organisieren und mindestens ein sogenanntes KI-Reallabor einrichten und betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Ziel sei es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu KI-Innovationen zu erleichtern. Ferner enthält das Gesetz Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern. Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gegenüber den zuständigen Behörden oder notifizierenden Stellen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, heißt es darin weiter. Der Bundesverwaltung entsteht laut Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund vier Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Der jährliche Erfüllungsaufwand betrage rund 15,9 Millionen Euro. Bei den Ländern entstehe demnach ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 33,1 Millionen Euro sowie „geringfügiger Umstellungsaufwand“. Änderungen im Digitalausschuss Im federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung wurden am Mittwoch, 10. Juni, noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen und die Annahme eine Entschließung beschlossen. Die Änderungen betreffen Präzisierungen, mit denen man unter anderem auf die Expertenkritik aus der Anhörung reagiert habe, wie Vertreter von Union und SPD ausführten. So habe etwa das Koordinierungszentrum bei der Bundesnetzagentur eine proaktivere Rolle erhalten, und es sei eine echte Evaluierung in zwei Stufen (erste Evaluation spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, zweite Evaluation spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten) verankert worden, mit der sich die Koalition verpflichte, nachzufassen. Stellungnahme des Bundesrates Als Unterrichtung (21/5143(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf vor. Darin äußert der Bundesrat eine Reihe von Prüfbitten und Änderungsvorschlägen. So bittet er unter anderem, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit es durch eine der vorgesehenen Regelungen „zum Aufbau einer Doppelstruktur bei der Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Kreditinstituten kommen könnte, indem dort für KI-gestützte Systeme im Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), für die übrigen KI-Systeme aber die Bundesnetzagentur zuständig ist“. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung schreibt, hat sie die Bitte des Bundesrates geprüft. Danach sei es nicht ersichtlich, dass es zum Aufbau einer Doppelstruktur bei der Aufsicht über den Einsatz von KI-Systemen bei Kreditinstituten kommen könnte, führt die Bundesregierung weiter aus. Zuständige Marktüberwachungsbehörde werde entweder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Bundesnetzagentur. Maßgebend sei insoweit, ob der Einsatz eines KI-Systems „in direktem Zusammenhang mit einer regulierten Finanztätigkeit“ steht; dann werde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Dies werde „in den allermeisten Fällen eindeutig zu beantworten sein“, heißt es in der Gegenäußerung weiter. Die Risikostruktur eines KI-Systems, das bei der Kreditwürdigkeitsprüfung eingesetzt wird, unterscheide sich grundlegend von einem System, das im Personalrecruiting verwendet wird. Grenzfälle würden in der Praxis voraussichtlich schnell geklärt werden können. „Eine Zuständigkeitsbündelung bei der BaFin würde diese sachliche Differenzierung aufgeben und die Behörde zwingen, Regelungsbereiche ohne Bezug zu ihrem Kernmandat der Finanzmarktaufsicht zu übernehmen“, fügt die Bundesregierung hinzu. Der Einsatz von KI allein rechtfertige keine Abkehr von bewährten Zuständigkeitsstrukturen. Entschließung verabschiedet Die verabschiedete Entschließung besagt, dass der Bundestag das Ziel des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes, einen innovationsfreundlichen und bürokratiearmen Rahmen für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Deutschland zu schaffen, begrüßt. Die wirksame Umsetzung und Anwendung der EU-KI-Verordnung erfordere eine leistungsfähige, effiziente und einheitliche Marktüberwachung in Deutschland. Im Rahmen der föderalen Ordnung sei auch das Ziel eines „One-Stop-Shops“ weiterzuverfolgen. Da die Anwendung der KI-Verordnung und des Umsetzungsgesetzes fachlich komplex, dynamisch und mit gesellschaftlicher Komplexität verbunden sei, brauche es eine kontinuierliche, unabhängige sowie transparente Begleitung interdisziplinärer Expertise aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Vertretern der Praxis aus Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb werde sich der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung halbjährlich dazu mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft beraten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Beratungsangebote der Bundesnetzagentur regelmäßig daraufhin zu überprüfen, wie effizient, wirksam und praxisnah sie sind. Dazu entwickele die Bundesnetzagentur geeignete Kennzahlen, um ihre Leistungen messbar zu machen und die Qualität der Beratung weiter zu verbessern. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wollte mit ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/47589(Dokument, öffnet ein neues Fenster) erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Insbesondere sollten nach dem Willen der Abgeordneten im Rahmen des KI-Omnibus und des Digital-Omnibus auch in die Datenschutzgrundverordnung keine Ausnahmen zugunsten von KI-Anwendungen aufgenommen werden. In dem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung weiter auf, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen, um sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung stattfinde, etwa indem Opt-in als Grundsatz eingeführt werde. Darüber hinaus forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, bundesrechtliche Handlungsbedarfe zum Schutz vor KI-basierter Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeit von Kreativen nicht ohne Zustimmung und Vergütung durch das Trainieren generativer KI angeeignet wird. Hierzu sollten nach dem Willen der Fraktion sowohl urheberrechtliche Anpassungen einschließlich einer wirksamen Rechtsdurchsetzung durch Transparenzregeln und Verbandsklagerechte als auch zweckgebundene Abgaben durch KI-Anbieter in den Blick genommen werden. Für die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde für die Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland sollte die Bundesregierung zudem einen entsprechenden Stellenaufwuchs vorsehen. Zweiter Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke wendete sich in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gegen den Einsatz automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmengesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum. Darin hatte sie die Regierung unter anderem aufgefordert, von den in Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 26 Absatz 10 der KI-Verordnung vorgesehenen Klauseln Gebrauch zu machen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmengesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst. Weiter forderten die Abgeordneten die Regierung auf, sich bei den Verhandlungen zur Änderung der KI-Verordnung im Rahmen des Digital-Omnibusses für ein EU-weites Moratorium für den Einsatz von KI-Systemen zur automatisierten Erkennung biometrischer Merkmale (in Echtzeit sowie rückwirkend) in öffentlich zugänglichen Räumen einzusetzen. Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit das Inverkehrbringen und der Gebrauch von digitalen Tools wie PimEyes, ClearviewAI, ProFaceFinder, TrustPics oder FaceCheck.ID zur biometrischen Identifizierung geahndet und unterbunden werden kann. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) aufgefordert, das Umsetzungsgesetz für die europäische KI-Verordnung (AI Act) noch im Jahr 2025 zur Beratung in den Deutschen Bundestag zu geben. Die Abgeordneten wollten laut Antrag erreichen, dass „ausreichend Planstellen und Sachmittel für die als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle zu benennende Bundesnetzagentur“ eingerichtet werden und die Stellen zeitnah mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes besetzt werden. Die Fraktion forderte außerdem, dass die im Durchführungsgesetz vorgesehene Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer so ausgestaltet wird, dass ihre „unionsrechtlich gebotene Unabhängigkeit“ gewährleistet ist. Hierfür müsse ihre Organisation nach dem Vorbild des Digitale-Dienste-Gesetzes in einer eigenständigen Abteilung mit eigener Leitung verankert werden. Zugleich sollte geprüft werden, ob die Aufsicht über EU-Digitalgesetze unter dem Dach einer gemeinsamen Koordinierungsstelle gebündelt werden kann. Klarer im Durchführungsgesetz geregelt sehen wollten die Abgeordneten darüber hinaus auch die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde und anderen Aufsichtsbehörden. Dafür sei eine „gemeinsame digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen“ nötig, die eine kollaborative, effiziente und zielführende Aufsicht gewährleiste. Im Hinblick auf innovationsfördernde Maßnahmen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Open-Source-Community berücksichtigt werde, um „die Entwicklung transparenter, nachhaltiger und souveräner KI-Systeme zu fördern“. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung zudem auf, sicherzustellen, dass alle öffentlichen Einrichtungen notwendige Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, um die Anforderungen der KI-Verordnung umsetzen zu können. (lbr/sto/11.06.2026)

Bundestag hebt Immunität von Lars Haise auf

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/6410(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Lars Haise gemäß einem Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. Mai 2026. (vom/11.06.2026)

Bundestag lehnt Entlassung von Arbeitsministerin Bärbel Bas ab

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach "sofortiger Entlassung" der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (21/6352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gescheitert. Der Bundestag lehnte ihren Antrag (21/6352(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach 20-minütiger Aussprache mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Antrag der AfD Die Fraktion hatte ihre Forderung unter anderem mit einer Äußerung der Ministerin in einer Befragung durch den Bundestag begründet, in der sie sagte, „es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“. Wegen dieser und anderer Aussagen, die im Widerspruch zur sozialpolitischen Realität des Landes stünden, sei Bas politisch untragbar geworden, so die Fraktion. (che/ste/11.06.2026)

Vereinbarte Debatte zum Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der DDR

Anlässlich des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 gab es im Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, eine 20-minütige Vereinbarte Debatte. In mehr als 700 Gemeinden gingen damals rund eine Million Menschen in der ganzen DDR auf die Straße, protestierten in den Betrieben und erhoben soziale, wirtschaftliche und politische Forderungen. In Reaktion auf die Proteste verhängte die Sowjetunion in der Mehrheit der Kreise der DDR den Ausnahmezustand. Durch massiven militärischen Einsatz wurde der Volksaufstand von der sowjetischen Armee unter Beteiligung der Kasernierten Volkspolizei niedergeschlagen. Über 15.000 Personen wurden verhaftet und über 1.500 Menschen in den folgenden Monaten verurteilt. An dem Tag selbst, in den Folgetagen und durch die Vollstreckung von Todesurteilen kamen mehr als 50 Menschen ums Leben. (hau/11.06.2026)

Antrag fordert Stärkung der humanitären Hilfe

Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Humanitäre Hilfe stärken, Völkerrecht verteidigen, international Verantwortung übernehmen“ (21/6338(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hat der Bundestaq am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Antrag der Grünen Die Abgeordneten konstatieren in ihrem Antrag eine Krise des humanitären Systems. Während die humanitären Bedarfe in den vergangenen Jahren durch eine wachsende Anzahl von Kriegen und bewaffneten Konflikten sowie das Fortschreiten der Klimakrise stiegen, erodiere das humanitäre Völkerrecht. Die Finanzierungslage des internationalen Hilfssystems sei prekär, so die Abgeordneten. Seitens staatlicher Akteure werde die humanitäre Hilfe zudem immer öfter politisiert: Hilfe werde „entlang politischer Prioritäten gesteuert“ und nicht „ausschließlich nach dem Maß der Not“, kritisieren die Grünen. Sie verlangen daher von der Bundesregierung, sich für die Achtung der humanitären Prinzipien und des humanitären Völkerrechts einzusetzen und dies auch einzufordern – insbesondere gegenüber „aktiven Konfliktparteien“. Verstöße müssten konsequent geahndet und Angriffe auf humanitäres Personal als schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts verurteilt werden, heißt es im Antrag. Zudem fordern die Grünen, internationale humanitäre Akteure, insbesondere die Vereinten Nationen, ihre Einrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen in ihrer Arbeit besser zu schützen. Einschränkungen und Sanktionen müsse die Bundesregierung entgegentreten. Dies gelte auch mit Blick auf den Internationalen Strafgerichtshof. Vor politischem Druck, Sanktionen und Einschränkungen seiner Arbeit müsse das Gericht geschützt werden. Weitere Forderungen der insgesamt 22 Punkte zählenden Vorlage zielen unter anderem auf einen Ausbau der humanitären Diplomatie, mehr Geld für die humanitäre Hilfe und Einsatz für deren Unabhängigkeit von politischen Interessen. (sas/hau/11.06.2026)

Kosovo-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, für ein weiteres Jahr die Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) beschlossen. In namentlicher Abstimmung nahm er den entsprechenden Antrag der Bundeswehr (21/5513(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit 383 Ja-Stimmen bei 192 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen an. Zur Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6054(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und und ein Bericht des Haushaltsausschuss gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/6055(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur Finanzierbarkeit vor. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“. Unterstützt werden zudem der Aufbau der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform“. Bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten können entsendet werden. Zentrale Anliegen der Bundesregierung bleiben laut Antrag neben der Normalisierung der kosovarisch-serbischen Beziehungen „die politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung sowie die Unterstützung der EU-Annäherung und Integration in euro-atlantische Strukturen“. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 35,7 Millionen Euro. (hau/11.06.2026)

Speicherung von Daten durch Auskunfteien

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung hat keine gesonderten Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, so ihre Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Bundestag debattierte über die Zukunft von Verbrennerfahrzeugen

Über die Zukunft von Verbrennerfahrzeugen hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, debattiert. Grundlage dafür war ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten“ (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gemeinsam mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern“ (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde er im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern. Die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Deutschland, massiv gegen Technologieoffenheit im Straßenverkehr und in der Antriebstechnik zu agieren, seien ein fataler Fehler, „der für Millionen von Menschen die individuelle Mobilität immens verteuern und verunmöglichen wird“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung habe sich dieser Entwicklung in den letzten Legislaturperioden nicht in hinreichender Weise entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ihre „ideologisch getriebene sogenannte Klimapolitik“ weiter voran, heißt es. „Hier hätte schon längst gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene mit großem Nachdruck vorgebeugt werden müssen“, betont die Fraktion. "Dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt" Von der Regierung wird nun verlangt, jegliche Markteingriffe auf nationaler Ebene zu unterlassen und sich auf der EU-Ebene jenen entgegenzustellen, die den Gebrauchtwagenmarkt gefährden oder die Durchschnittspreise von Gebraucht-Pkw künstlich nach oben treiben wollen. Ein Verbot von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen, so die Abgeordneten, hätte „dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt“ und würde die Preise dort immens in die Höhe treiben. Bei der individuellen motorisierten Mobilität müsse aber die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr immer im Blick behalten und von politischen Maßnahmen abgesehen werden, die dieser Teilhabe entgegenstünden. Auf EU-Ebene, so heißt es weiter, müsse sich die Bundesregierung konsequent dafür einsetzen, dass die Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller ausgesetzt werden. Auch müssten alle Verbote gegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zurückgenommen werden, um damit Technologieoffenheit im Markt und den Wettbewerb um die preiswertesten Produkte wirklich zu gewährleisten. Zweiter Antrag der AfD Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ würden gern genutzt, „weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind“. Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, heißt es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem soll sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion. (hau/11.06.2026)

Regierungsentwurf zur Versorgungssicherheit bei Strom erörtert

In erster Lesung hat das Parlament am Donnerstag, 11. Juni 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Zur Debatte lag außerdem ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Beide Vorlagen wurden – ebenso wie Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke – nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Die Anträge der Grünen trägt den Titel „Effiziente Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft – Für eine Versorgungssicherheit ohne teuren fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Antrag der Linken fordert eine "bezahlbare, erneuerbare und dezentrale" Energieversorgung (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So solle weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – „auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht“, schreibt die Regierung. Der Gesetzentwurf führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 sollen zwei weitere Ausschreibungen folgen. "Finanzielle Anreize für Investitionen" Ein Kapazitätsmarkt entlohne Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird, macht die Bundesregierung deutlich. Das schaffe wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – „auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden“. Mit einem Zuschlag gingen aber auch Verpflichtungen einher, heißt es. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden. Gesetzentwurf des Bundesrates Der Gesetzentwurf des Bundesrates (21/5920(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt für das Jahr 2026. Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzlichen Mengen werden nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet. Mit der Maßnahme will die Länderkammen dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem solle die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf. Die Gesetzesinitiative wurde maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht. Antrag der Grünen Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 stellt der Bau langfristig fossil betriebener Gaskraftwerke „ohne glaubwürdige und ambitionierte Umstellungsperspektive“ für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen „keine Option“ dar. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, „Kraftwerke mit einem sicheren und kurzfristig umsetzbaren Umstellungspfad auf Wasserstoff“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz anzupassen, so dass es bei den Ausschreibungen von Kapazitäten zur Stromversorgung nicht ausschließlich zum Neubau von Gaskraftwerken kommt, die überwiegend und für lange Zeit fossil betrieben werden. Aus dem Grund gelte es, die Kriterien für Anlagen bei Kapazitätsausschreibungen so auszugestalten, dass der Rahmen für alle Technologien gleichwertig ausgestaltet wird und „wirklich alle Potenziale für Kapazitäten genutzt werden können“. Für die ersten Kapazitätsausschreibungen, die bereits im September 2026 stattfinden sollen, verlangen die Abgeordneten „klare Angaben“ dazu, wie die Umlage zur Finanzierung eines Kapazitätsmechanismus ausgestaltet werden soll. „Schon zu diesem Zeitpunkt muss klar sein, welche Belastung durch eine Umlage für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entstehen kann“, heißt es in dem Antrag. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke ist der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Entwurf für das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz „nicht nur Klimaziele, sondern auch fairen Wettbewerb, Kosteneffizienz und eine krisenfeste Energieversorgung“ gefährdet. Anstatt den Neubau von Gaskraftwerken zu subventionieren, sollten „klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher“ vorangebracht werden. Dazu verlangen die Linke-Parlamentarier eine Überarbeitung des Entwurfs von dem StromVKG und des „Netzpakets“ sowie eine Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). Zum einen solle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Elektrifizierung aller Sektoren beschleunigt und konsequent vorangebracht werden, zum anderen solle der Ausstieg aus fossilen Gasen vorbereitet werden, um die Stromproduktion aus Gas, die um ein Vielfaches teurer sei als die Stromproduktion aus Erneuerbaren, so weit wie möglich und so schnell wie möglich reduziert wird. Außerdem solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes einrichtet, um flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand zu betreiben. (nki/hau/11.06.2026)

Abschaffung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung gefordert

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs – Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz" (21/6328(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Der Entwurf wurde nach 30-minütiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches soll Personen des öffentlichen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen. (ste/11.06.2026)

Bosnien-Herzegowina-Einsatz der Bundeswehr um ein Jahr verlängert

Die Bundeswehr soll sich weiter an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) beteiligen und dafür wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsenden. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 11. Juni 2026, nach halbstündiger Aussprache beschlossen, als er einen Antrag der Bundesregierung (21/5512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in namentlicher Abstimmung mit 386 Ja-Stimmen bei 193 Gegenstimmen und drei Enthaltungen annahm. Der Auswärtige Ausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6052(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/6053(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Antrag der Bundesregierung Zu den Aufgaben gehören laut Antrag unter anderem die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Zentraler Auftrag von Eufor Althea bleibe die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringe dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina bewertet die Bundesregierung derzeit als stabil und kontrollierbar. Politisch bleibe die Lage hingegen volatil, das Land sei weiter von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus.“ Risiko von Destabilisierungsversuchen gewachsen Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordere neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. „Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig“, schreibt die Bundesregierung. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sei auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU richte sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes zu stärken. Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2027. Rechtliche Grundlagen sind mehrere Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2795 (2025), die Gemeinsamen Aktion des Rates der EU von 2004 sowie die Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung von 1995. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 16,1 Millionen Euro. (ahe/hau/11.06.2026)

Umsetzung von EU-Umweltrichtlinie

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will eine EU-Richtlinie für eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der Europäischen Union und für einen wirksameren Kampf gegen Umweltkriminalität in nationales Recht umsetzen.

Bundestag debattierte über die Bundesausbildungs­förderung

Die Abgeordneten des Bundestages haben am Donnerstag, 11. Juni 2026, über die Studienförderung debattieert. Dazu hatte die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Ein BAföG, von dem man leben und studieren kann“ (21/6359(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Der Antrag wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Antrag der Linken In ihren Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden. Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen. (des/11.06.2026)

Sabine Bergmann-Pohl erhält Platz in der Porträtgalerie des Deutschen Bundestages – Julia Klöckner: „Als Präsidentin des einzigen frei gewählten DDR-Parlaments gehört sie zu unserer Demokratie- und Parlamentsgeschichte“

Der Kunstbeirat des Deutschen Bundestages hat unter Leitung und auf Vorschlag von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner beschlossen, Dr. Sabine Bergmann-Pohl mit einem Porträt in der Galerie der Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages zu würdigen. Sabine Bergmann-Pohl war 1990 Präsidentin der 10. Volkskammer der DDR, des einzigen frei gewählten Parlaments der DDR. Unter ihrer Leitung schuf die Volkskammer in nur 180 Tagen die parlamentarischen Voraussetzungen für die deutsche Einheit. Am 23. August 1990 beschloss sie den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Wo Demokratie neu errungen wird, braucht es Menschen, die an zentraler Stelle die richtigen Entscheidungen treffen. Menschen, die Geschichte nicht nur erleben, sondern gestalten. Sabine Bergmann-Pohl ist solch eine Persönlichkeit. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin für den demokratischen Aufbruch in der DDR und den Weg zur Deutschen Einheit. Diesen begleitete sie mit großer Integrität und Weitsicht – und mit Mut! Mit ihrem Porträt würdigen wir eine Frau, die einen bleibenden Platz in unserer Demokratie- und Parlamentsgeschichte verdient hat. Und wir machen sichtbar, dass die Geschichte der Wiedervereinigung auch eine ostdeutsche Geschichte ist. Wir erinnern damit stellvertretend auch an die Leistung der frei gewählten Volkskammer sowie an das Wagnis der Menschen in Ostdeutschland, die Freiheit und Demokratie friedlich erkämpften.“ Mit der Anfertigung des Porträts wurde auf Wunsch von Sabine Bergmann-Pohl die Leipziger Malerin Doris Ziegler beauftragt. Die 1949 in Weimar geborene Künstlerin zählt zu den bedeutenden Vertreterinnen der Leipziger Schule und setzte sich in ihren Werken vielfach mit der Friedlichen Revolution und den Umbrüchen der Wendezeit auseinander. Hintergrund: Porträtgalerie der Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages Die Porträtgalerie im Reichstagsgebäude versammelt die Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestages seit 1949. Mit dem Porträt von Sabine Bergmann-Pohl wird erstmals eine Persönlichkeit aufgenommen, die nicht Bundestagspräsidentin war. Damit würdigt der Deutsche Bundestag die besondere historische Bedeutung der Präsidentin der einzig frei gewählten Volkskammer auf dem Weg zur deutschen Einheit.

Abgesetzt: Debatte über Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft

Eine Debatte über die Wissenschaftspolitik, die für Donnerstag, 11. Juni 2026, geplant war, wurde von der Tagesordung abgesetzt. Grundlage dafür waren der von der Linksfraktion vorgelegte Antrag „Echte Perspektiven statt Kettenbefristungen – Gute Arbeitsbedingungen für gute Wissenschaft“ (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierte Antrag „Gute Arbeit auf dem Campus“. Nach 30-minütiger Debatte sollten die beiden Anträge dem federführenden Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrrem Antrag (21/6103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) von der Bundesregierung eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Unter anderem solle diese Reform Mindestvertragslaufzeiten definieren, die – unabhängig von der Finanzierung aus Dritt- oder Haushaltsmitteln – nicht unterschritten werden dürften. Verträge sollten grundsätzlich nicht kürzer als drei Jahre laufen. Anstellungen, die der Promotion dienen, sollen eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Jahren haben. Außerdem müsste Personal im wissenschaftlichen Bereich, das überwiegend Daueraufgaben erledigt, unbefristet beschäftigt werden, so Die Linke. (des/hau/09.06.2026)

Erste Lesung zur Novelle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (21/6178(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern" (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen" (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben. „Dadurch soll das AGG zu einem modernen und wirksamen Instrument des Diskriminierungsschutzes weiterentwickelt werden, das den Anforderungen einer vielfältigen und offenen Gesellschaft gerecht wird und die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig sichert“, erläutert die Regierung im Entwurf. Anpassung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots Das in Paragraf 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des Paragrafen 19 Absatz 1 Nummer 1 AGG auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des Paragrafen 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in Paragraf 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden. Außerdem soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Zu diesem Zweck wird die Präklusionsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche nach dem AGG von zwei auf vier Monate verlängert. Die Regelung zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung in Beschäftigungsverhältnissen wird an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Geplant ist ferner die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Diskriminierungssachverhalte prüft und Schlichtungsvorschläge unterbreitet. Für die ADS sollen Beteiligungsmöglichkeiten in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, geschaffen werden, durch Beistandschaft oder das Einreichen einer Stellungnahme auf Ersuchen des Gerichts. Allgemein soll der Zugang zur ADS und zu ihren Dienst- und Beratungsleistungen verbessert werden. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/4538(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des AGG. Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings gehe die Reform nicht weit genug. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreibt die Fraktion. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In ihrem Antrag (21/6337(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu - insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife. Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten. Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter. (che/hau/11.06.2026)

Unterstützung für die Ukraine polarisiert im Bundestag

Die Unterstützung der Ukraine und die Frage nach Verhandlungen mit Russland polarisiert weiterhin die im Bundestag vertretenen Parteien: In einer von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD anberaumten Aktuellen Stunde zur russischen Eskalation im Krieg gegen die Ukraine standen am Donnerstag, 11. Juni 2026, insbesondere AfD-Abgeordnete wegen der Teilnahme am Sankt Petersburger Wirtschaftsforum in der Kritik der übrigen Fraktionen. Neben dem Vorwurf einer Kreml-Nähe der AfD wurde in der Debatte auch eine zweite Frage verhandelt: Ist der russische Präsident Putin überhaupt zu Gesprächen über eine Waffenruhe und Friedenslösungen bereit – und sollte Europa diplomatisch in Vorhand gehen, auch wenn dies nicht der Fall ist? AfD: Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb Markus Frohnmaier (AfD) begründete seinen Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg mit deutschen Wirtschaftsinteressen: Angesichts hoher Energiekosten und abwandernder Unternehmen sei es nicht in deutschem Interesse, auf preiswertes russisches Gas zu verzichten. „Außenpolitik ist kein Tugendwettbewerb, sondern Interessenpolitik.“ Das heiße nicht Naivität und Beifall für Krieg und Diktatur, aber man müsse mit allen Akteuren sprechen können. Regierung: Propagandaveranstaltung in St. Petersburg Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, warf der AfD vor, die ukrainische Souveränität preisgeben und die Nachteile für die Sicherheit Europas und Deutschlands in Kauf nehmen zu wollen. Vertreter der Partei sprächen „scheinheilig von Dialog“, wenn sie „fröhlich auf Klassenfahrt“ zu einer staatlichen Propagandaveranstaltung wie dem Wirtschaftsforum in St. Petersburg reisten. Hahn machte auf das brennende Ölterminal am dortigen Hafen aufmerksam. In Petersburg habe sich gezeigt, dass die zerstörerischen Folgen von Putins Krieg sich zunehmend gegen Russland selbst wendeten: ökonomisch, aber auch militärisch durch Angriffe der Ukraine. „Sie übt ihr völkerrechtlich verbrieftes Recht aus, sich gegen den Angriffskrieg zu wehren“, sagte Hahn und betonte, dass das auch für das Territorium des Aggressors gelte. SPD: Außenpolitisches Laienspiel Dr. Ralf Stegner (SPD) bezeichnet das Auftreten der AfD-Vertreter in St. Petersburg als „lächerlich“ und „außenpolitisches Laienspiel“. „Sie können noch so viel schwarz-rot-goldene Fahnen schwenken: Sie handeln nicht im deutschen Interesse, Sie machen das Geschäft von Diktatoren und Kriegsverbrechern.“ Stegner lobte die Initiative der Regierungschefs von Deutschland, Frankreich, und Großbritannien, Merz, Macron und Starmer zusammen mit dem ukrainischen Präsidenten Selenskij für Verhandlungen zur Beendigung des Krieges: „Dieser Fünf-Punkte-Plan ist eigenständige europäische Politik.“ Grüne: Zelebrierte Nähe zum Kreml Dr. Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) warf der AfD eine immer wieder zelebrierte Nähe zum Kreml vor: „Sie werfen sich vor Putin in den Staub und nennen es Patriotismus. Das ist doch ein Witz.“ Die Partei wende sich gegen Sanktionen, gegen europäische Unabhängigkeit von russischem Gas und gegen Hilfen für die Ukraine. So stifte man aber keinen Frieden, sondern stärke den Aggressor. „Wenn es diese Partei nicht schon geben würde, hätte Wladimir Putin sie wahrscheinlich gegründet.“ Linke: Putin ruft, und die AfD springt Auch Desiree Becker (Die Linke) stieß ins gleiche Horn: „Putin ruft, und die AfD springt.“ Das kenne man aber schon: „Faschismus, Autoritarismus und das Kapital reichen sich immer wieder die Hand, daran ist leider überhaupt gar nichts neu.“ Becker ging insbesondere mit der Bundesregierung ins Gericht, die sich konzeptionslos und untätig hinter dem Mantra verschanze, dass Putin nicht verhandeln wolle. „Wer die Verhandlungsbereitschaft der anderen Seite zur Voraussetzung für eigenes diplomatisches Handeln macht, hat Diplomatie bereits aufgegeben.“ (ahe/11.06.2026)