Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umstritten
Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) verband Dr. Felix Gündling, Geschäftsführer der triptix GmbH, mit der Neuregelung die Hoffnung, dass künftig nicht nur US-amerikanische Unternehmen wie Google in der Lage sein werden, qualitätsgesicherte Rooting-Dienste für Verkehrsverbindungen anzubieten. Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, bezeichnete den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form hingegen als „existenzbedrohend für die Carsharing-Branche“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzesentwurf schafft laut Bundesregierung einen neuen nationalen Rechtsrahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Damit würden die EU-rechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und der dazugehörigen delegierten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt und die digitale Transformation des Verkehrssektors gefördert, heißt es in dem Entwurf. Die Umsetzung sei ein essenzieller Baustein, um statische und dynamische Verkehrsdaten offen und uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, sagte Triptix-Geschäftsführer Gündling. Aktuell hätten nur amerikanische Großkonzerne wie Google und Apple die finanziellen Ressourcen, um Daten im großen Stil einzukaufen und qualitätsgesichert auf ihren Plattformen anzubieten. Wenn Deutschland digital souverän werden und europäische Plattformen begünstigen wolle, seien offene Daten ein essenzieller Grundbaustein, damit auch kleinere Unternehmen hierzulande, wie etwa die triptix GmbH, ähnliche Plattformen entwickeln und anbieten können, sagte Gündling. "Unverhältnismäßig weitreichende Darstellungspflicht" Aus Sicht des IT-Branchenverbandes Bitkom sind die Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch ist nach Einschätzung von Bitkom-Vertreter Felix Lennart Hake die Pflicht zur unentgeltlichen und unbeschränkten Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt „unverhältnismäßig weitreichend“. Sie gehe über die europäischen Vorgaben hinaus und berge Risiken für wettbewerbsrelevanten Daten, sagte er. Auch sei die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur Übermittlung der geforderten Daten mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung zum Bürokratierückbau „nicht nachvollziehbar“. Stefan Kaufmann von Wikimedia Deutschland begrüßte die Orientierung an den Open-Data-Leitlinien der EU hinsichtlich eines unentgeltlichen und unmittelbaren Zugangs und der Wiederverwendung der Informationen zu jedem Zweck sowie zu diskriminierungsfreien Standardlizenzen ausdrücklich. Um eine niederschwellige Wiederverwendbarkeit über die gesamte Europäische Union hinweg zu ermöglichen, sollten jedoch auch der direkte Zugang ohne Registrierungspflichten und die Verwendung international anerkannter Lizenzen – wie der Creative-Commons-Lizenzen – im Gesetz festgeschrieben werden, forderte Kaufmann. Das schaffe die Voraussetzung, dass auch künftig eine Vielfalt innovativer Auskunftssysteme, „auch aus der digitalen Zivilgesellschaft“, entstehen könne. Auch dann, wenn diese nicht kommerziell vermarktbar seien. Registrierungspflicht für Datennutzer gefordert Aktuell gehörten deutsche Carsharing-Anbieter weltweit zu den wenigen, „die Carsharing profitabel betreiben können“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Gunnar Nehrke. Der Schlüssel zum Erfolg liege vor allem im richtigen Verhältnis von Auslastung und Verfügbarkeit – ein Know-how, das über Jahre erarbeitet worden sei. Die Standort- und Verfügbarkeitsdaten von Carsharing-Fahrzeugen, die beim Nationalen Zugangspunkt nun öffentlich zugänglich und für jeden Zweck nutzbar gemacht werden sollen, stellten jedoch den Kern des Geschäftsmodells der Carsharing-Anbieter dar. Folglich könnten Wettbewerber aus dem In- und Ausland die bisher geschützten Daten sammeln und die Geschäftsmodelle deutscher Carsharing-Anbieter kopieren, sagte Nehrke. Er forderte eine Registrierungspflicht für Datennutzer. Zudem müssten Dateninhaber die Nutzung dynamischer Verfügbarkeitsdaten auf legitime Zwecke wie Reiseauskünfte, die Forschung und die behördliche Aufgabenerfüllung einschränken können. Zudem brauche es pragmatische Regelungen für Eigenerklärungen. "Marktbreite statt Verdrängung" Rüdiger Pape von der BMW Group wies darauf hin, dass Rohdaten, die beispielsweise Fahrzeughersteller liefern, wie etwa Fahrzustände, Warnereignisse oder Umgebungszustände, im ersten Schritt als Service nicht nutzbar seien und nachbearbeitet werden müssten. Das erfordere bestimmte Ressourcen und müsse daher mit einer Wertschöpfung hinterlegt werden, sagte der Unternehmensvertreter. Pape sprach sich dafür aus, die Rollen sauber zu trennen. Auf der einen Seite könne die Mobilithek für öffentliche und obligatorische Daten stehen, die unentgeltlich und offen sei. Auf der anderen Seite stünden Datenräume für kommerzielle Datensätze mit differenzierten Lizenzen. Dadurch entstehe Marktbreite statt Verdrängung, befand er. "Datenbereitstellungspflichten nicht erweitern" Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte das Ziel, qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten zu schaffen, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger zu steuern. Die Verkehrsunternehmen seien auch unmittelbar von dem Gesetz betroffen, da der Entwurf vielfältige Anforderungen an sie – insbesondere in der Rolle als Inhaber von Mobilitätsdaten – stelle. „Für uns ist entscheidend, dass mit dem Entwurf keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten einhergehen“, sagte Schmitz. Der Regierungsentwurf gehe jedoch an einigen Stellen über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen IVS-Richtlinie hinaus und umfasse inhaltliche Aspekte des gescheiterten Entwurfs eines Mobilitätsdatengesetzes der vorherigen Bundesregierung, bemängelte er. Der VDV-Vertreter forderte unter anderem den Verzicht auf die Pflicht zur Bereitstellung von Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen und Stellflächen für Hilfsmittel. Zudem brauche es faire Lizenzbedingungen für die Dateninhaber. Datenbereitstellungspflicht für Mobilitätsdienstleister gefordert Paul Schneider vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sieht in dem Entwurf erhebliche Potenziale. Das gelte mit Blick auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mobilitätsdienstleistungssektors, die Verbesserung urbaner wie ländlicher Mobilität und für kostengünstige Fortschritte in Richtung Klimaneutralität. Dazu müssten Mobilitätsdaten umfassend für Reiseinformations- und Buchungsdienste verfügbar gemacht werden, so Schneider. Er fordert eine Datenbereitstellungspflicht für alle Mobilitätsdienstleister, um Reiseinformationsdiensten die vollständige Darstellung aller verkehrsmittelübergreifenden Routenoptionen zu ermöglichen. Mobilitätsdienstleister müssten zudem den Ticketkauf durch Drittanbieter ermöglichen, „damit Buchungsplattformen durchgehende Tickets für die gesamte Reisekette anbieten können“, sagte Schneider. (hau/26.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/3812: Antwort auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3145 - Rechtsextremismus im Kommando Spezialkräfte und in Kasernen der Bundeswehr - Strukturen, Zugänge, Vorkommnisse, Netzwerke und Sicherheitslücken (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/3798: Kleine Anfrage Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/3802: Kleine Anfrage Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/3799: Kleine Anfrage Reale Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/3797: Kleine Anfrage Mortalität von landwirtschaftlich gehaltenen Tieren und anderen Tierarten (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
21/3796: Antrag Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig - Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet
Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten unterschiedlich bewertet. Bei einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, 26. Januar 2026, begrüßten Polizeivertreter ebenso wie der Flughafenverband ADV die im „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“ (21/3252, 21/3506) geplanten strafverschärfenden Regelungen für das unbefugte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Künftig soll mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt. Simon Gauseweg, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt, bewertet diese Strafverschärfung hingegen als insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig. Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass die Länder bei der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bei der Drohnenabwehr anfragen können. Gestrafft werden soll dabei auch der Weg der Entscheidungsfindung. Nach derzeitiger Rechtslage erfordert die Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes eine entsprechende Verständigung zwischen dem Verteidigungsminister und dem Bundesinnenminister. Künftig soll das Verteidigungsministerium allein über die Amtshilfeanfrage entscheiden können. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern soll entfallen. Handlungsmöglichkeiten gegen Drohnen Oberstabsfeldwebel Heiko Stotz vom Deutschen Bundeswehrverband begrüßte, dass nun die Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr gegen Drohnen im Rahmen der Amtshilfe erweitert werden sollen. Auch die Verlagerung der Einsatzentscheidung vom Minister zum Ministerium bewertete er als richtig. Dies ermögliche eine Straffung der Befehlskette, da Einsatzentscheidungen delegiert werden können, sagte Stotz. Eine Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bleibe auch mit dieser Neuregelung die Ausnahme und nicht der Regelfall, betonte er. Für die Gefahrenabwehr im Innern seien nach wie vor die Polizeibehörden von Bund und Ländern verantwortlich. Entscheidend sei, dass die Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden in der Praxis reibungslos funktionieren müsse. Arnd Krummen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht „falsche Weichen bei der Drohnenabwehr gestellt“. So solle ein Einsatz der Bundeswehr schon „bei Lagen, die eindeutig polizeilich geprägt sind“ möglich sein. Der Wegfall des „ins Benehmen setzen“ mit dem BMI sei kritisch zu bewerten, befand er. Damit werde die verfassungsrechtlich bewusst hoch gesetzte Einsatzschwelle der Bundeswehr im Inland „faktisch abgesenkt“, sagte Krummen. Der Gesetzgeber, so der GdP-Vertreter, müsse perspektivisch prüfen, ob der bestehende verfassungsrechtliche Rahmen weiterentwickelt werden sollte. Eine solche Reform könne klar regeln, dass die Streitkräfte zur Unterstützung bei der Abwehr erheblicher Gefahren durch Drohnenüberflüge herangezogen werden können, „ohne die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Polizei und Militär aufzuweichen“. Auch aus Sicht von Gauseweg stößt die Gefahrenabwehr durch die Bundeswehr auf verfassungsrechtliche Bedenken. Der Streitkräfteeinsatz sei im System des Grundgesetzes die Ultima Ratio, sagte er. Nur in einem Fall „katastrophischen Ausmaßes“, bei dem die Polizei strukturell überfordert sei und die Lage unter keinen Umständen mehr beherrschen könne, sei an einen Hilfeeinsatz der Bundeswehr im Innern überhaupt zu denken. Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer beim Flughafenverband ADV, bewertete hingegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr positiv. Jede Regelung, die effektive Maßnahmen zur Detektion und Abwehr von Drohnen ermöglicht, stärke die Resilienz gegen Störungen durch Drohnenflüge, sagte er. Dazu gehöre im definierten Rahmen und unter Beachtung grundgesetzlicher Vorgaben als Ultima Ratio der Einsatz der Bundeswehr – „auch an Flughäfen“. Dankbar zeigte sich Beisel angesichts der geplanten Strafverschärfung. Es sei schließlich kein Bagatelldelikt, „wenn man sich mit gewaltsamen Mitteln Zutritt in den Luftsicherheitsbereich eines Flughafens verschafft“. Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte ebenfalls die geplante Einführung eines eigenständigen Straftatbestandes für das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in die Sicherheitsbereiche von Flughäfen. Zugleich wies er darauf hin, dass die Bundespolizei im Sicherheitsverbund an Flughäfen regelmäßig als zentrale Akteurin benannt werde, „ihr jedoch im Bereich der Luftsicherheit bislang keine umfassenden Strafverfolgungskompetenzen zugewiesen werden“. Es sei weder sachgerecht noch effizient, die Bundespolizei mit erheblichen personellen und materiellen Ressourcen einzusetzen, gleichzeitig jedoch ein bürokratisches und in der Praxis eingeschränkt handlungsfähiges Zuständigkeitssystem aufrechtzuerhalten. Die kommerziellen Drohnen dürften nicht automatisch unter Generalverdacht gestellt werden, betonte Dr. Gerald Wissel, Vorstandsvorsitzender der UAV DACH, des Interessenverbandes der kommerziellen Drohnennutzer. Um tatsächlich Sicherheit für gefährdete Infrastrukturen zu erreichen, brauche es eine Gesamtlösung, sagte Wissel. Dazu sei ein einheitliches Luftlagebild im unteren Luftraum „in Echtzeit“ unerlässlich. Ohne sofortige Sichtbarkeit und eindeutige Unterscheidung zwischen legalem und illegalem und potenziell gefährlichem Betrieb bleibe jede Reaktionskette unzureichend. Zugleich brauche es eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten bei BMI, Bundespolizei und den Einrichtungen und Behörden der Länder. Mit der geplanten Reform werde jedoch das Zuständigkeitschaos nicht gelöst, befand Wissel. (hau/26.01.2026)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Junge Erwachsene treten ins Gespräch mit der Shoah-Überlebenden Tova Friedman
Die Holocaustüberlebende Tova Friedman und Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) treffen am Mittwoch, 28. Januar 2026, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Jugendbegegnung des Deutschen Bundestages zu einer Podiumsdiskussion. Friedman wurde in diesem Jahr eingeladen, die Gedenkrede aus Anlass des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus vor dem Bundestag zu halten. 70 junge Erwachsene aus mehreren Ländern Seit 1997 lädt der Deutsche Bundestag rund um den Holocaust-Gedenktag junge Erwachsene aus Deutschland und anderen Ländern zu einer Begegnung und Auseinandersetzung mit Fragen in Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Verbrechen ein. An der Jugendbegegnung 2026 nehmen 70 Jugendliche im Alter von 17 bis 25 Jahren teil. Sie kommen in diesem Jahr überwiegend aus Deutschland, aber auch aus Polen, Ungarn, Frankreich, den Niederlanden, Tschechien, Österreich und der Türkei. Viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind bereits in Projekten und Initiativen aktiv, die sich für eine lebendige Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus einsetzen. Die Veranstaltung wird ab 14.30 Uhr live auf www.bundestag.de übertragen.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Mieterinnen und Mieter besser schützen - Erste Mietrechtsnovelle sofort umsetzen (PDF)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
28.01.2026 12:30 Uhr | Bundesratspräsident bei Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag | Deutscher Bundestag, Plenarsaal
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
zu754/25 | Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014, (EU) 2015/2365, (EU) 2019/1156, (EU) 2021/23, (EU) 2022/858, (EU)
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
"Das Parlament": Holocaust-Überlebende Friedman im Interview
Bundestagsnachrichten/Bericht Am Mittwoch begeht der Deutsche Bundestag den Tag der Opfer des Nationalsozialismus. Im Interview berichtet die Auschwitz-Überlebende Tova Friedman, wie sie mit ihrem Enkel über den Holocaust aufklärt
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Linke: Kostenfreies und gesundes Essen in Schulen und Kitas
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Linke macht sich mit einem Antrag dafür stark, dass Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindertageseinrichtungen kostenfrei und gesund essen können.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" vorgelegt.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Ergebnisse der Monopolkommission für die Landwirtschaft
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auf eine AfD-Anfrage zum Sondergutachten der Monopolkommission zum "Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette".
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zivilschutz-Risikoanalyse "Einsatz chemischer Kampfstoffe"
Inneres/Unterrichtung Als Unterrichtung durch die Bundesregierung liegt der "Bericht zur Risikoanalyse für den Zivilschutz 2025" vor, in dem es um ein Szenario zum Einsatz chemischer Kampfstoffe geht.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Politisch rechts motivierte Kriminalität
Inneres/KleineAnfrage Nach der Zahl der Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität im vierten Quartal 2025 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
Zahl antiziganistischer Straftaten im Jahr 2025 erfragt
Inneres/KleineAnfrage Antiziganistische Straftaten im Jahr 2025 thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.
Kategorien: Nachrichten der Bundesorgane
