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Hinweise auf Geldwäsche mit Iran-Bezug
Finanzen/Antwort Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Rahmen ihrer Aufsicht vermehrt Hinweise zur Umgehung von regulatorischen Anforderungen mit Bezug zum Iran in Deutschland festgestellt.
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Gesetzentwürfe zur Entlastung von Energiekosten beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, in erster Lesung drei Gesetzentwürfe debattiert, die die AfD-Fraktion vorgelegt hatte. Die Entwürfe zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden im Anschluss an die einstündige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit weiterberaten. AfD: Abgeschaltete Kernkraftwerke reaktivieren Kay Gottschalk leitete seine Rede für die AfD-Fraktion mit dem Verweis darauf ein, dass Deutschland seit sieben Jahren praktisch ein Nullwachstum erlebe. Angesichts einer Kerninflation von 2,5 Prozent warf er der Regierung vor: „Sie haben es mit ihrer Nichtregierungsfähigkeit geschafft, dass man in Deutschland wieder eine Stagflation hat.“ Die von der Regierung für Mai und Juni beschlossene befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin nannte er einen „Placebo-Tankrabatt“. Sobald dieser auslaufe, herrsche „wieder Panik an den Tankstellen“, prophezeite Gottschalk und erklärte: „Deutschland war einmal ein Land verlässlich bezahlbarer Energie.“ Er plädierte dafür, abgeschaltete Kernkraftwerke zu reaktivieren. CDU/CSU: Die Koalition steuert dagegen „Deutschland hat seit mehreren Jahren strukturelle Standortprobleme“, gestand Dr. Florian Dorn für die CDU/CSU-Fraktion zu. Diese Probleme müssten angegangen werden. Dazu gehörten die Lasten aus der demografischen Entwicklung, aber auch hohe Steuern und Abgaben sowie hohe Energiepreise. Dabei weise die AfD-Fraktion in ihrem Antrag selbst zu Recht darauf hin, dass externe Faktoren maßgeblich für viele Probleme verantwortlich seien. Dorn verwies auf die Kriege im Iran und in der Ukraine. Für Letzteren sieht er die Verantwortung in Moskau: „Russland könnte jeden Tag den Angriff auf die Ukraine beenden.“ Der Christdemokrat verwies ferner auch darauf, dass die schwarz-rote Koalition bereits gegensteuere. So habe sie die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe bereits auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Davon profitierten 600.000 Unternehmen, die für fast 30 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland stünden. Dazu kämen bereits vollzogene Entlastungen bei den Netzentgelten, auch für Privathaushalte. Grüne: AfD bekämpft erneuerbare Energien Michael Kellner rechnete als Redner der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die AfD-Initiativen zu Steuermindereinnahmen von 50 Milliarden Euro führten. Das entspreche zehn Prozent des gesamten Bundeshaushalts. „Wo will denn die AfD das zusammenstreichen? Bei der Pflege? Bei der Gesundheit?“, fragte Kellner. Die AfD wolle Deutschland an die fossile Energie ausliefern, und das mitten in einer großen Öl- und Gaskrise. Sie bekämpfe die erneuerbaren Energien, die Deutschland schützten. „Ihre Wählerinnen und Wähler sind schlauer, die installieren sich Solaranlagen auf ihren Dächern“, sagte Kellner. Er verwies auch darauf, dass in den zurückliegenden drei Monaten mehr Elektroautos als Benziner zugelassen worden seien. SPD: AfD legt keine Gegenfinanzierung vor „Wir hören wieder eine energiepolitische Irrfahrt der AfD und ihre alte fossile Laier“, befand für die sozialdemokratische Fraktion Michael Thews und ergänzte mit Blick auf Berichte über Mitarbeiter in AfD-Abgeordnetenbüros: „Wenn man zu viele Familienmitglieder angestellt hat und zu wenig Experten, dann muss man immer wieder die alten Anträge stellen.“ Auch Thews warf der AfD-Fraktion vor, für ihre geplanten Abgabensenkungen in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro keine Gegenfinanzierung vorgelegt zu haben. „Typisch AfD“, stellte er fest. „So machen sie das jedes Mal. Sie reißen ein gewaltiges Loch in den Bundeshaushalt, und sie führen uns zurück in eine fossile Vergangenheit.“ Dabei seien viele europäische Länder längst auf einem anderen Kurs. Auch aus sicherheitspolitischer Perspektive kritisierte Thews die AfD-Vorschläge und verwies darauf, dass AfD-Abgeordnete erst zu Russlands Präsident Putin reisten und dann die vorliegenden Anträge stellten. „Da glaubt man nicht an Zufall“, sagte er. Linke: Doris Achelwilm verwies für die Fraktion Die Linke darauf, dass ein Durchschnittshaushalt heute mit steigenden Strompreisen konfrontiert werde und zugleich die Energiekonzerne „Milliardenprofite“ einsackten. „Die Verbraucher müssen zahlen, und die AfD checkt es natürlich nicht“, sagte Achelwilm. Sie berichtete über hohe Dividendenzahlungen des Energieversorgers RWE in Höhe von „fast einer Milliarde Euro“. Das Geld fließe in die Depots von Aktionären, aber nicht in den Ausbau von Netzen und Speichern. „Hier liegt doch das Problem“, sagte Achelwilm und erklärte: „Hohe Verbraucherpreise liegen an der Konzernmacht der Erzeuger. Da müssen wir ran.“ Erster Gesetzentwurf der AfD „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärt die AfD in ihrem ersten Gesetzentwurf (21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen. Zweiter Gesetzentwurf der AfD Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent, wie im zweiten Gesetzentwurf der AfD (21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gefordert wird, würde der Fraktion zufolge zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an. Dritter Gesetzentwurf der AfD In ihrem dritten Gesetzentwurf (21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt die Fraktion, die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt. Die Abgeordneten schreiben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt. (bal/sas/vom/11.06.2026)
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21/6448: Kleine Anfrage Umsetzungsstand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit und Sicherheitsanforderungen im deutschen Wissenschaftssystem (PDF)
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21/6418: Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksachen 21/5778, 21/6417 - Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (PDF)
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21/6409: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/2216 - Keine Leistungskürzungen in der Pflege (PDF)
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21/6479: Unterrichtung über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 21. bis 26. Mai 2026) (PDF)
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21/6462: Wahlvorschlag Wahl eines vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieds des Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5 des Ethikratgesetzes (PDF)
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21/6410: Beschlussempfehlung Antrag auf Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens (PDF)
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21/6415: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/5878 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen R
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Tourismusausschuss beschließt vier öffentliche Anhörungen
Tourismus/Ausschuss Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen sowie mehrerer Fachgespräche beschlossen.
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Heftige Debatte um neues Heizungsgesetz
Im Bundestag stand am Donnerstag, 11. Juni 2026, die erste Lesung über den Nachfolger des Heizungsgesetzes der Ampelregierung auf dem Programm. Das von der schwarz-roten Regierung vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz führte zu heftigen Debatten, nahezu zu jedem Redebeitrag gab es Zwischenfragen. Die schwarz-rote Koalition hatte lange um einen Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz gerungen. Der Koalitionsvertrag hatte vorgegeben, dass das sogenannte Heizungsgesetz abgeschafft wird. Der zentrale Passus, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist in dem nun vorliegenden Entwurf gestrichen. Der Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird nun im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten werden. Ministerin: Neustart für die Wärmewende Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warb offensiv für das neue Gesetz, sie nannte es einen Neustart bei der "Wärmewende". Die Kernbotschaft des Gesetzes sei, dass "Heizungszwänge durch Technologieoffenheit ersetzt" werden. "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens", sagte Reiche. Die Menschen bekämen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchem System sie ihr Haus beheizen oder modernisieren wollten. Die bisherigen Regelungen aus dem Gesetz der Ampelregierung seien zu kompliziert, "sie waren bürokratisch, und sie waren wenig flexibel". Die starre 65-Prozent-Vorhabe, verpflichtende Beratungen und ein Regelwerk, das für viele Eigentümer kaum noch verständlich gewesen sei: "Diese Politik, die korrigieren wir jetzt", sagte Reiche. AfD: Heizungshammer durch die Hintertür Marc Bernhard (AfD) widersprach: "Sie wollen uns allen Ernstes erzählen, dass das Heizungsgesetz abgeschafft wird und in Zukunft wieder jeder die Heizung einbauen kann, die er will?" Vielmehr sei das neue Gesetz "nichts anderes als Habecks Heizungshammer durch die Hintertür". Die Biotreppe und der weiter steigende CO2-Preis bedeuteten faktisch das Verbot von Öl- und Gasheizungen. "Ihre angebliche Freiheit bei der Heizungswahl ist in Wirklichkeit eine Falle", sagte Bernhard. Öl und Gas blieben scheinbar erlaubt, aber mit der Biotreppe würden die Verbraucher dazu verpflichtet, Öl- und Gasheizungen in Zukunft mit bis zu 60 Prozent Biogas oder Bioöl zu betreiben. CDU/CSU: Wärmepumpe im Neubau ist Standard Lars Rohwer (CDU/CSU) widersprach dieser Argumentation. Im Neubau sei die Wärmepumpe heute bereits "absolut der Standard". Übertriebene Eingriffe in das Ordnungsrecht und eine "gesellschaftlich aufgeheizte Debatte sind deshalb völlig überflüssig", sagte er. Richtig sei, dass die Schwierigkeit im Gebäudebestand bei den energetischen Sanierungen liege, sie seien mitunter ein finanzieller Kraftakt. "Und diesen gilt es angemessen einzuschätzen und dann auch zu unterstützen." SPD: Klimaschutz ist kein Luxus Helmut Kleebank (SPD) wurde grundsätzlich. "Klimaschutz ist kein Luxus", befand der Sozialdemokrat. Der Klimawandel und der Klimaschutz seien für ihn soziale Fragen. Von den Folgen des Klimawandels seien Menschen mit kleinen Einkommen "härter als andere" betroffen. Andererseits könnten sich diese Gruppen am schlechtesten selbst an veränderte Bedingungen anpassen. "Diese Gruppen zu schützen, ist auch eine vorrangige Aufgabe von Politik". Er halte es jedoch für falsch, dass "der Umbau zu einer Welt ohne CO2-Emissionen von genau diesen Gruppen selbst gestemmt wird". Aus dem Grund brauche es eine Akzeptanz für die Wärmewende, das sei mit dem Gesetz aus der Ampelzeit nicht gelungen. "Aus dieser Realität ziehen wir heute Konsequenzen mit dem vorliegenden Gesetz", so Kleebank. Grüne: Regierung blendet Realität aus Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) warf Ministerin Reiche vor, die Realität auszublenden. "Mitten in der größten Ölkrise, die die Welt jemals erlebt hat, machen Sie ein Gesetz, in dem Sie den Leuten sagen, kauft wieder alte Gasheizungen, als gäbe es diese Krise einfach nicht". Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs seien die Kosten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bereits "explodiert". Nun lege die Bundesregierung ein Gesetz vor, "mit dem sie den Leuten im Grunde sagt, kauft noch mehr fossile Gasheizungen, was soll auch schon schiefgehen". Linke: Entwurf ist verfassungswidrig "Wir wissen, dass der vorliegende Gesetzesentwurf verfassungswidrig ist", betonte dagegen Violetta Bock (Die Linke). Es gebe bereits zahlreiche Gutachten, und Klagen von Umweltverbänden seien in der Vorbereitung. "Wir erwarten von allen Abgeordneten des Bundestags, das Gesetz umfassend nachzubessern, um auch das Staatsziel des Klimaschutzes zu wahren", forderte sie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Das GEG der Ampel-Koalition sah vor, dass Heizungen in Neubauten seit 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Das käme in vielen Fällen einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen gleich. Diese Vorgabe entfällt. Neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen nun auch weiter neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenem Flüssiggas nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ sieht vier Stufen vor: Ab Januar 2029 sollen mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Die Lieferanten sollen dabei einer Informationspflicht unterliegen, um den Anteil korrekt zu bemessen. Grüngasquote und Grünheizölquote Darüber hinaus sind eine „moderate Grüngasquote sowie eine Grünheizölquote“ für die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl geplant: Der Brennstoffhandel soll zum anteiligen Verkauf klimafreundlicher Alternativen und Mischungen verpflichtet werden. So sollen auch Heizungen im Bestand einen Klimaschutzbeitrag leisten. 2028 soll die Quote zunächst bei unter einem Prozent starten und dann steigen. Zu den grünen Gasen zählt der Gesetzentwurf ausdrücklich auch grünen, blauen, orangenen und türkisen Wasserstoff. Grüner Wasserstoff wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt. Bei blauem und türkisem Wasserstoff kommt Erdgas zum Einsatz. Theoretisch können Gasheizungen umgerüstet und mit Wasserstoff betrieben werden. Entscheiden sich Vermieter für den Einbau einer neuen fossilen Heizung in bestehenden Wohngebäuden, müssen sie sich künftig an den laufenden Heizkosten beteiligen. Mieter tragen ab 2028 noch die Hälfte der anfallenden Netzentgelte und des CO2-Preises. Ab 2029 tragen die Vermieter auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe, allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten: Unter anderem soll die Förderung für den Bau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen aufgestockt werden. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen. Hausbesitzer sollen unter anderem entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen. (nki/11.06.2026)
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Mehr Fördermittel für Innovationen am Bau gefordert
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Für Innovationen am Bau braucht es mehr Fördermittel. Das machten die zu einem öffentlichen Fachgespräch im Nachhaltigkeitsbeirat geladenen Sachverständigen deutlich.
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AfD fordert Ausnahmen von Mindestmengenregelungen
Gesundheit/Antrag Die Entscheidungsbefugnis der Länder muss nach Ansicht der AfD-Fraktion bei der Sicherung der stationären Versorgung gestärkt werden.
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AfD-Fraktion unterstützt das Berufsbild des Heilpraktikers
Gesundheit/Antrag Der Beruf des Heilpraktikers sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion für die Gesundheitsversorgung erhalten bleiben.
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Bildungsausschuss und Rechtsausschuss reisen gemeinsam nach Spanien
Vom 15. bis 18. Juni 2026 besucht eine gemeinsame Delegation der Ausschüsse für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Recht und Verbraucherschutz Madrid, um sich über wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie über Konzepte zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken zu informieren. Damit möchten die Abgeordneten die hohe Bedeutung unterstreichen, die sie dem Schutz der Frauen und Kinder vor Gewalt, der konsequenten Verfolgung entsprechender Straftaten und der Stärkung der Präventions- und Schutzmaßnahmen auch im digitalen Raum beimessen. Der fachliche Austausch erfolgt vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen und parlamentarischer Beratungen in Deutschland über Maßnahmen gegen digitale Gewalt, den Schutz der Minderjährigen und den Umgang mit Social Media. Beide Ausschüsse sehen die Notwendigkeit, in die parlamentarischen Beratungen rechtspolitische und frauen-, familien- kinder- und jugendpolitische Perspektiven einzubeziehen. Angesichts neuer Herausforderungen durch die digitale Technik, insbesondere durch die Verbreitung sexualisierter Deepfakes und anderer Formen digitaler Gewalt, sucht die Delegation auch den fachlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern und Experten. Zum Programm gehören auch Gespräche mit den Vorsitzenden und Mitgliedern des Ausschusses für Gleichstellung, des Rechtsausschusses sowie des Gremiums zur Überwachung und Bewertung des Staatspaktes gegen geschlechtsspezifische Gewalt des spanischen Abgeordnetenhauses. Im Gespräch mit dem Staatssekretär für Jugend und Kinder, Rubén Pérez Correa, geht es um den geplanten Rechtsrahmen zum Verbot sexualisierter Deepfakes und die Stärkung des Schutzes Minderjähriger in digitalen Umgebungen. Mit Vertretern der spanischen Regierung und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Gewalt an Frauen erörtern die Ausschüsse die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Kinder und Maßnahmen gegen instrumentalisierte Gewalt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erfahrungen Spaniens mit der Prävention, dem Opferschutz und der strafrechtlichen Verfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt und mit Ansätzen zur Verbesserung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen im digitalen Raum. Die Delegation besteht aus den Abgeordneten Saskia Esken (Ltg.), Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend)), Sabine Dittmar (beide SPD), Carsten Müller (amtierender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz), Ellen Demuth (beide CDU/CSU), Sebastian Maack, Rainer Galla (beide AfD), Ulle Schauws (BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN) und Kathrin Gebel (Die Linke).
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Anträge zur Familien- und Bildungspolitik beraten
Von der frühkindlichen Erziehung bis zum BAföG: Am Donnerstagmittag, 11. Juni 2026, haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit vier Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Familien- und Bildungspolitik befasst. Die beiden Anträge mit den Titeln „Zukunftsinvestitionen statt Kürzungen – Familien stärken und Kinder fördern“ (21/6335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Bildung darf nicht vom Einkommen abhängen – Gleiche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen“ (21/6336(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) überwies das Parlament im Anschluss an die Aussprache in den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ein dritter Antrag zur Stärkung des BAföG (21/5780(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD zurückgewiesen. Die Linke votierte mit den Grünen für die Initiative. Namentlich abgelehnt mit 442 zu 141 Stimmen wurde auch der Antrag "Bildung bezahlbar machen – BAföG-Reform jetzt" (21/2234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Forschungsausschusses (21/5130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Abstimmung CDU/CSU: Müssen als Regierung Prioritäten setzen Wolfgang Dahler von der CDU/CSU machte deutlich, dass die Regierung bei der Bildungsgerechtigkeit gezielt dort unterstützen wolle, wo Bedarf sei und mit den Haushaltsmitteln die größtmögliche Wirkung erzielt werden könne. Das Ziel der Grünen, „Familien zu stärken und Kinder zu fördern“, sei selbstverständlich richtig, sagte Dahler. Allerdings gingen die Forderungen in den Anträgen weit darüber hinaus und würden Deutschland die finanziellen Spielräume entziehen. Ein sparsamer Umgang mit Steuergeldern sei in der derzeitigen Lage wichtig und bedeute, dass die Regierung auch Prioritäten setzen müsse. Um die Chancen von Kindern zu erhöhen, müsse Förderung insbesondere in den frühen Lebensjahren ansetzen. Dafür habe sich die Regierung bereits im vergangenen Haushalt eingesetzt, sagte Dahler. Diesen Kurs wolle sie fortsetzen. Zeitnah solle außerdem ein Gesetzentwurf für eine Reform des Elterngeldes beraten werden. Dieser sehe unter anderem Änderungen bei den Mindest- und Höchstbezügen, eine automatische Auszahlung sowie eine vereinfachte digitale Antragstellung vor. SPD: Die BAföG-Reform wird kommen Auch die SPD-Abgeordnete Saskia Esken setzt bei bildungspolitischen Maßnahmen auf eine gezielte Förderung in der frühen Kindheit. „Die Politik muss aufhören, mit der Gießkanne zu fördern“ und solle stattdessen lieber gezielt arme Familien unterstützen, sagte sie. Dass rund 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler zum Ende der vierten Klasse nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen können, zeige, dass das System die Nachteile der Kinder derzeit nicht ausgleichen könne. Esken möchte daher insbesondere Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Kinder fördern. Mit Blick auf die BAföG-Debatte betonte sie, dass die SPD zu ihrem Versprechen stehe und die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Reform kommen werde. Derzeit kämpfe ihre Partei darum, die benötigten Haushaltsmittel für eine Erhöhung zu erhalten, denn „Wohnen und Leben ist gerade für Studierende verdammt teuer geworden“. Linke: Die Regierung spart bei den falschen Themen Heidi Reichinnek (Die Linke) warf der Regierung vor, die bestehenden Haushaltsmittel falsch zu priorisieren. Wer Geld für die Rüstungsindustrie habe, der müsse auch Mittel für eine echte Kindergrundsicherung, kostenloses Mittagessen an Schulen und Investitionen in frühkindliche Förderung haben, so Reichinnek. „Das Geld ist da, die Frage ist, wohin Sie es verteilen“, sagte sie in Richtung der Regierungsbank. Schwarz-Rot warf sie außerdem vor, sich nicht an die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zu halten. Statt der versprochenen Erhöhung beim Elterngeld würden derzeit Kürzungsdebatten geführt, kritisierte Reichinnek. Zudem solle die Schulassistenz entfallen, anstatt den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern. „Wir brauchen eine Regierung, die sich an die Seite der Menschen in diesem Land stellt und nicht gegen sie“, sagte sie. Grüne: Rotstift nicht bei Studierenden und Familien ansetzen Auch Ayse Asar (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die Regierung für eine falsche Prioritätensetzung. Milliarden für den Tankrabatt oder die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie seien „blitzschnell“ organisiert worden, sagte Asar. Eine „Investition in die Köpfe von morgen“ scheitere dagegen am Streit um die Finanzierung. Die Debatte in den Reihen der Regierung, ob eine Erhöhung des BAföG weiterhin getragen werde, bezeichnete sie als Trauerspiel. Ihre Fraktionskollegin Misbah Khan betonte ebenfalls, dass die Regierung mit ihrer „Rotstiftpolitik“ bei Studierenden und Familien zeige, dass sie Generationengerechtigkeit nicht verstanden habe. In Deutschland würden die Bildungschancen von Kindern stark vom Elternhaus abhängen. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung Kürzungen bei der Förderung von Kindern in Aussicht stelle. AfD: Bafög ist keine Rundumversorgung Insgesamt sei das BAföG eine gute Sache, da es für Bildungsgerechtigkeit stehe und Ausdrucks des Aufstiegsversprechens in diesem Land sei, sagte der AfD-Abgeordnete Christian Zaum. Den Antrag der Grünen, den er als „Rundumsorglospaket für linke Langzeitstudenten“ bezeichnete, kritisierte er heftig. Anstatt die Wohnkostenpauschale abhängig vom Wohnort zu erhöhen, könnten Studierende auch günstigere Wohn- und Studienorte wählen. Auch die geforderte Flexibilisierung von Altersgrenzen und die Möglichkeit zu einem Flexibilitätssemester lehnte er ab. Zaum warf den Grünen vor, die eigentlichen Gründe für die gestiegenen Kosten in Deutschland zu ignorieren. Als Ursachen nannte er die CO₂-Bepreisung, die Abkehr von billigem russischem Gas und den aus seiner Sicht durch Migration angespannten Wohnungsmarkt. Antrag zur Familienförderung Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrem entsprechenden Antrag (21/6335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“ Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag. Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben. Antrag zu Bildungschancen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem zweiten Antrag gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle Unicef-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen. Abgelehnter Antrag zum BAföG BAföG-Reform, Studienstarthilfe, Mobilitätsbudget für Auszubildende: In ihrem ersten abgelehnten Antrag (21/5780(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasste sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit diversen Maßnahmen zur Unterstützung junger Menschen in Ausbildung. Die Abgeordneten forderten unter anderem eine umfassende BAföG-Reform, „die eine echte Trendwende bei Planbarkeit, Reichweite und sozialer Absicherung einleitet“. Hierfür müsse die Bundesregierung die Wohnkostenförderung an das regionale Mietniveau anpassen und die BAföG-Grundbedarfssätze und Freibeträge anheben, hieß es. Außerdem sollte das Kindergeld direkt an junge Menschen in Ausbildung – und nicht mehr an deren Eltern – überwiesen werden und ein Mobilitätsbudget für Auszubildende eingeführt werden. Abgelehnter Antrag zu Bildungskosten Um Studierende finanziell zu entlasten, forderten die Grünen in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/2234(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine umfassende und sofortige BAföG-Reform. Die neuen Regelungen sollten nach Vorstellung der Fraktion bereits ab dem Sommersemester 2026 greifen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes angekündigt. Beginnend mit dem Wintersemester 2026/2027 soll diese in drei Schritten erfolgen. Laut der antragstellenden Fraktion beziehen derzeit lediglich 11,5 Prozent der Studierenden Bafög, obwohl rund 36 Prozent der Gesamtstudierenden armutsgefährdet seien. Eine Reform sei daher dringend geboten und müsse schnellstmöglich erfolgen. Die Grünen forderten, die BAföG-Grundbedarfssätze auf das Niveau des Bürgergeld-Regelsatzes anzuheben. Dadurch würde sich die Förderung von aktuell 475 Euro auf 563 Euro erhöhen. Zudem müsse die Wohnkostenpauschale dynamisch an das regionale Mietniveau angepasst werden. (des/che/11.06.2026)
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Grüne setzen auf nachhaltige und soziale Stadtentwicklung
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag verschiedene Maßnahmen für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung.
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Grüne wollen Wohnraum statt Büroleerstand
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antrag Die Grünen wollen mit einem Antrag erreichen, dass mehr leerstehender Büroraum zu Wohnungen umgebaut werden kann.
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Grüne kritisieren Kürzungsdebatten bei Familienleistungen
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag.
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