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Bundestag beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket der Koalition
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, ein Maßnahmenpaket gegen überhöhte Spritpreise beschlossen. Für den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (21/4744) in der vom Verkehrsausschuss leicht geänderten Fassung (21/4984) votierten die Koalitionsfraktionen sowie Bündnis 90/Die Grünen, dagegen stimmten AfD und Die Linke. Der Plan sieht zum einen vor, das Kartellrecht zu verschärfen. Zum anderen soll eine neue Regel auf den Weg gebracht werden, nach der Tankstellen nur noch einmal am Tag die Preise erhöhen dürfen. Zu dem Koalitionsentwurf hatten Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zwei Entschließungsanträge eingebracht, die das Parlament jedoch zurückwies. Die Grünen hatten in ihrer Vorlage unter anderem gefordert, die Energie- und Wärmewende in Deutschland konsequent voranzutreiben (21/4988), Die Linke sich für eine gezielte Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe ausgesprochen (21/4989). Spritpreis-Paket der Koalitionsfraktionen Das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, auch Spritpreis-Paket genannt, sieht vor, dass Tankstellen, nach österreichischem Vorbild, künftig die Preise nur einmal pro Tag, um 12 Uhr erhöhen. Die neue Preisgestaltung soll für „sämtliche Otto- und Dieselkraftstoffe“ gelten, wie es in einem im Ausschuss beschlossenen Änderungsantrag der Fraktionen von Union und SPD vorgesehen war. Preissenkungen sollen hingegen jederzeit möglich sein. Verstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die neue Regel solle für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge an der Zapfsäule sorgen. Das Vorhaben soll zunächst zeitlich befristet gelten und nach „einem Jahr evaluiert“ werden. Verstöße sollen durch die Landesbehörde, die für die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 3 Absatz 1 des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes zuständig ist, geahndet werden. Außerdem soll das Kartellrecht verschärft werden. Mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, einfacher gegen marktbeherrschende Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll künftig die Beweislast umgekehrt werden, was bedeutet, dass Unternehmen darlegen müssen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt seien. Bei auffällig starken Preisanstiegen sollen die Unternehmen darlegen, dass diese tatsächlich durch höhere Kosten entstanden sind. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Ziel ist auch, den Wettbewerb auf dem Kraftstoff-Großhandelsmarkt zu stärken. CDU/CSU: Die Koalition handelt! Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU) betonte: „Die Koalition handelt!“ Mit dem verabschiedeten Gesetz werde die Missbrauchsaufsicht gestärkt, die Beweislastumkehr werde dazu führen, dass zukünftig die Mineralölkonzerne begründen und nachweisen müssen, wie die Preissteigerungen zustande kommen. „Wir wollen, dass das Kartellamt ganz genau hinschaut“, sagte Lenz. Und das sogenannte österreichische Modell werde dazu führen, dass Preissteigerungen nur noch einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, möglich seien. Damit werde erreicht, dass der Preis an Tankstellen nicht bis zu 50 Mal pro Tag steige. „Und gleichzeitig, und das möchte ich betonen, wird es natürlich weitere Maßnahmen brauchen. Solange die Unsicherheit hoch ist, werden die Preise hoch bleiben“, sagte Lenz. SPD: Entlastung und langfristige Maßnahmen Darauf ging Armand Zorn (SPD) genauer ein. Der Krieg am Golf und die Folgen auf die dortige Energieinfrastruktur würden noch lange nachwirken. „Und deswegen kommt es darauf an, dass wir aus der jetzigen Situation die richtigen Lehren ziehen“, sagte Zorn. Entlastungspakete, die aktuell diskutiert werden, müssten zielgerichtet sein, aber zeitgleich dürften die strukturellen und die langfristigen Maßnahmen nicht vergessen werden. Überlegungen des Finanzministers Lars Klingbeil (SPD), eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne einzuführen, seien „ein guter Ansatz“. Er sei dafür „dankbar, dass jetzt geprüft wird, ob eine Übergewinnsteuer auf europäischer Ebene auch eine Entlastungsmaßnahme für Verbraucher sein kann“, sagte Zorn. AfD kritisiert 12-Uhr-Regel Leif-Erik Holm (AfD) ließ kein gutes Haar an dem Gesetzesvorschlag. Weder die 12-Uhr-Regel noch die Verschärfung des Wettbewerbsrechts würden zu Preissenkungen an Tankstellen führen. „Möglicherweise werden dadurch die Preise sogar im Durchschnitt steigen, wie Experten sagen“, sagte Holm. Die Hälfte des Spritpreises bestehe aus staatlichen Abgaben. Italien und Österreich hätten es vorgemacht und Steuersenkungen auf den Weg gebracht. „Es kann nicht sein, dass der Staat sich auf Kosten der Autofahrer und der Unternehmer saniert“, sagte Holm, und nun drohe „auch noch eine Mehrwertsteuererhöhung“. Seit Jahren komme die Bundesregierung „nicht mit dem vielen Geld der Bürger aus, trotz Rekordsteuereinnahmen Jahr für Jahr, weil Sie einfach das Geld in alle Welt zahlen“, so der Vorwurf von Holm. Grüne warnen vor Wirtschaftskrise Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grüne) wurde grundsätzlicher: Dieser Gesetzentwurf zeige, dass die Bundesregierung keinerlei Antwort darauf habe, die der Ernst der Lage jetzt eigentlich erfordern würde. Die Öl- und Gaskrise drohe sich zu einer großen Wirtschaftskrise auszuwachsen. Die internationale Energieagentur warne vor einer historischen Krise und vor massiven Verwerfungen auf der ganzen Welt. Audretsch forderte die Abschöpfung der Übergewinne von Öl- und Gaskonzernen, eine Stromsteuersenkung und eine Initiative für ein 9-Euro-Ticket. Außerdem sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben werden, um sich unabhängig von fossiler Energie zu machen. Anderswo, zum Beispiel in China, würden Unternehmen in den Ausbau der Batterie- und Energiespeicher investieren. Alleine die Firmen BYD und Sungro hätten seit Ende Februar 2026 gemeinsam mehr als 70 Milliarden Euro zusätzlich an Marktkapitalisierung für diese Zukunftstechnologien hinzugewonnen. Linke fordert Übergewinnsteuer Christian Görke (Linke) forderte eine Übergewinnsteuer, „und zwar sofort“. Den Vorschlag von Armand Zorn, die Frage auf EU-Ebene zu verschieben, nannte er „eine Nebelkerze“. Es habe im Jahr 2022 bereits ein Gesetz zur Übergewinnsteuer in der EU und in Deutschland gegeben, dieses Gesetz sollte „sofort scharf geschaltet werden“, und zwar mit einem Steuersatz in Höhe von 50 Prozent. „Der Selbstbedienungsladen von Aral und Shell“ mit Zusatzgewinnen von täglich 21 Millionen Euro „muss geschlossen werden“, forderte Görke. Abgelehnte Oppositionsanträge Zur Abstimmung standen zudem zwei Oppositionsanträge, die jedoch keine Mehrheit erhielten. Den Linken-Antrag mit dem Titel „Sofortige Entlastung der Bevölkerung wegen des Anstiegs der Energiepreise“ (21/4748) wies das Parlament gegen das Votum der Antragsteller und bei Enthaltung der Grünen zurück. Den AfD-Antrag mit dem Titel „Energiepreisschocks durch Irankrieg ernst nehmen – Unternehmen und Verbraucher nachhaltig und dauerhaft entlasten“ (21/4750) lehnten in namentlicher Abstimmung 445 Abgeordnete ab, 138 Parlamentarier votierten dafür. Auch zu den Oppositionsanträgen lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4984) vor. Eine ursprünglich geplante Abstimmung über einen Grünen-Antrag zur Einführung einer Übergewinnsteuer (21/4747) war zuvor von der Tagesordnung wieder abgesetzt worden. Antrag der AfD Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der für das Szenario einer signifikanten und längerfristigen Verknappung des globalen Öl- und LNG-Angebots ein umfassendes Entlastungspaket aktiviert“. Aufgrund des „Regionalkonflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran und der Angriffe des Iran oder seiner verbündeten Milizen auf die kritische Öl- und Gasinfrastruktur im Nahen Osten wie zuletzt in Saudi-Arabien“ sei die globale Energieversorgung „nachhaltig gestört“, was zu steigenden Preisen für Öl und Gas geführt habe. Um weitere Preisanstiege zu vermeiden, solle die Umsatzsteuer zeitlich begrenzt auf Erdgas, Fernwärme sowie auf Benzin, Diesel und Strom auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent reduziert werden. Außerdem sei die Stromsteuer dauerhaft an das EU-rechtliche Minimum für alle Verbrauchergruppen anzupassen. Zudem solle die nationale CO2-Bepreisung sofort abgeschafft werden, und auf EU-Ebene solle sich die Regierung für eine Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) einsetzen, um durch „gezielte marktstützende Eingriffe wie die Ausweitung der Menge an ausgegebenen Zertifikaten eine deutliche Senkung des CO2-Zertifikatepreises zu erwirken oder alternativ den Emissionsrechtehandel vollständig abzuschaffen“. Antrag der Linken Nach Ansicht der Linken ist es nicht akzeptabel, dass Energiekonzerne mit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran und der dadurch verursachten Energiekrise hohe Gewinne erzielen, „während die Bevölkerung und verschiedenste Industriezweige den Preis dafür zahlen“. In ihrem abgelehnten Antrag forderte die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer im fossilen Energiesektor (Öl, Gas und Kohle) nach Vorbild des EU-Energiekrisenbeitragsgesetzes von 2022 vorzulegen und sich auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der G7-Staaten für die Einführung eines internationalen Preisdeckels auf Mineralöl sowie mineralölbasierte Kraftstoffe einzusetzen. (nki/hau/26.03.2026)
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TOP 15 Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
65. Sitzung vom 19.03.2026, TOP 15: Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Zwangsvollstreckung: E-Zustellung auch an Kreditinstitute
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung" beschlossen. Änderungen betreffen die Zustellung an Kreditinstitute.
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Lob und Tadel für Gesetz gegen einschüchternde Klagen
Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Ein Gesetzentwurf soll Journalisten, Publizisten und Vereine vor SLAPP-Klagen, auch Einschüchterungsklagen genannt, schützen. Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss erfuhr er Lob und Tadel.
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191/26 | Nationale Wirtschaftsschutzstrategie | 26. März 2026
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191/26 | Nationale Wirtschaftsschutzstrategie | 9. April 2026
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174/2/26(neu) | Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | 26. März 2026
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174/1/26 | Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | 26. März 2026
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166/1/26 | Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung ungebremster Preissteigerungen an den Zapfsäulen und der Einführung einer Übergewinnsteuer | 26. März 2026
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174/26 | Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen | 26. März 2026
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174/26 | Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket) | 9. April 2026
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Protokoll der 65. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages (PDF)
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Forderung nach Reform des Unterhaltsvorschusses beraten
„Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4539), der am Mittwoch, 25. März 2026, erstmals durch den Bundestag beraten wurde. Der Antrag wurde nach der halbstündigen Debatte den Ausschüssen überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Antrag der Linksfraktion Die Fraktion fordert in ihrem Antrag eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen, heißt es in der Vorlage. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. (che/hau/25.03.2026)
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Spitzensportagentur: Kritik an Besetzung des Stiftungsrates
Sport und Ehrenamt/Ausschuss Bei der Besetzung des Stiftungsrates der laut Sportfördergesetz zu gründenden Spitzensportagentur sieht der Sportausschuss Änderungsbedarf. Das wurde bei der Sitzung am Mittwoch deutlich.
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NGOs warnen vor Rückschritten bei Frauenrechten
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss Vertreterinnen von Nichtregierungsorganisationen und der Bundesregierung haben am Mittwochmittag im Entwicklungsausschuss vor Rückschritten bei der weltweiten Durchsetzung von Frauenrechten gewarnt.
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Bundesregierung plant Ausweitung der notariellen Online-Verfahren
Das Parlament hat am Mittwoch, 25. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (21/4782) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss die Federführung übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Aufgrund einer Evaluation der notariellen Online-Verfahren erscheine eine Ausweitung der notariellen Online-Verfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts zweckmäßig, „soweit diese nach ihrer Struktur den für die Online-Verfahren besonders geeigneten Maßnahmen entsprechen“, schreibt die Bundesregierung. Zudem soll die Rechtsgrundlage für das digitale Führungszeugnis für private Zwecke eingeführt werden. Hierzu werde die Schaffung eines neuen Paragrafen 30d im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorgeschlagen. Bislang werden Führungszeugnisse auf fälschungssicherem Papier erstellt und per Post versandt. Daneben sollen der Vorlage zufolge sowohl für das Bundeszentralregister als auch für das Gewerbezentralregister rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen, insbesondere im Bereich des Zeugenschutzes vorgenommen werden. Die geplante Ausweitung soll sich auf Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, auf Gründungen von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, auf Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie auf Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister beziehen. Erfasst werden sollen außerdem Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils einer GmbH. Schließlich soll die Antragsfrist für die Rehabilitierung von Soldatinnen und Soldaten, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, um fünf Jahre verlängert werden. Die Bundesregierung verweist zur Begründung darauf, dass weiterhin Anträge gestellt werden. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen beim Zeugenschutz an. Die Länderkammer schlägt vor, die Regelungen auch auf „dauerhafte“ Tarnidentitäten zu erstrecken. Die Bundesregierung lehnt dies ab. Das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz sehe nur „vorübergehende“ Tarnidentitäten vor. Der Vorschlag gehe über das materielle Zeugenschutzrecht hinaus. „Zudem kann unter 'vorübergehend' auch ein sehr langer Zeitraum (unter Umständen bis zum Lebensende der geschützten Person) zu verstehen sein, sodass es keine Regelungslücke gibt“, heißt es weiter. (hau/scr/25.03.2026)
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Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen d
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Antrag zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts abgelehnt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. März 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eine wirkliche Migrationswende braucht eine reformierte Einbürgerungspolitik“ (21/4466) zurückgewiesen. In namentlicher Abstimmung votierten bei 135 Ja-Stimmen 439 Abgeordnete gegen die Initiative. Der Innenausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4792) vorgelegt. Abstimmung Antrag der AfD Die AfD-Fraktion drang auf eine „umfassende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“. In ihrem Antrag forderte die Fraktion, die „Ampelreformen von 2024“ rückgängig zu machen und insbesondere die regelmäßige Zeit bis zur Einbürgerung wieder auf acht Jahre zu erhöhen. Weiterhin sollten der Fraktion zufolge Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Antragssteller die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen muss, weitgehend zurückgenommen werden, ebenso Ausnahmen von der Pflicht, den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Ferner plädierte die Fraktion unter anderem dafür, „eine wirksamere Prüfung einzuführen, um sicherzustellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur solche Personen erhalten, die mit den Grundsätzen unserer Verfassung und den zentralen Wertentscheidungen unserer Gesellschaft übereinstimmen“. (sto/hau/25.03.2026)
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AfD will Kinder vor "religiösem Zwang" schützen
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor religiösem Zwang, Mobbing und gruppendynamischem Druck stärken" vorgelegt.
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