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1. Februar 1951: Bundestag beschließt Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 22.01.2026 - 13:06
Seit seiner Gründung im Jahr 1951 wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Als das Bundesverfassungsgericht am 7. September 1951 seine Arbeit aufnimmt, ist das Grundgesetz, über dessen Einhaltung es wachen soll, bereits mehr als zwei Jahre in Kraft. Artikel 93 des Grundgesetzes (GG) in der damaligen Fassung weist dem neuen Gericht seine Aufgaben zu. Da das Gericht zu seinem Tätigwerden eines Bundesgesetzes bedurfte (Artikel 94 Absatz 2 GG), wurde es erst 1951 nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz, BVerfGG) am 17. April 1951 funktionsfähig. Das am 1. Februar 1951 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt unter anderem Zuständigkeiten, Besetzung, Verfahrensarten sowie die formellen und materiellen Voraussetzungen der Rechtsbehelfe. Hier ist auch geregelt, dass das Gericht nicht nur Streitigkeiten zwischen Staatsorganen klären, sondern auch über Verfassungsbeschwerden entscheiden soll, die jede und jeder erheben kann. Ringen um das Gesetz Über Aufbau, Verfahren und Richterwahl wurde im Bundestag bis 1951 intensiv gerungen. In der zweiten Beratung am 25. Januar 1951 unterstreicht der Vorsitzende des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, Dr. Wilhelm Laforet (1877 bis 1959, CSU), die Bedeutung des Vorhabens: „Der Entwurf des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes gibt Ihnen den Entwurf des wichtigsten verfassungsrechtlichen Gesetzes, das im Vollzug des Grundgesetzes erlassen ist.“ Laforet betont den Anspruch breiter parlamentarischer Zustimmung: „… dass das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so tief in unser ganzes Verfassungsleben eingreift, dass die Erlassung des Gesetzes von der Zusammenarbeit und dem Einverständnis des allergrößten Teils der Mitglieder des Bundestags getragen sein muss.“ Zur Intensität der Beratungen führt er aus: „Der Rechtsausschuss hat diesem Gegenstand 32 Sitzungen zuwenden müssen … Dazu treten die vielen Sitzungen des interfraktionellen Einigungsausschusses …“ Zur Stellung des neuen Gerichts stellt der Staatsrechtler klar: „Das Bundesverfassungsgericht ist kein oberes Bundesgericht, sondern nach § 1 ein Verfassungsorgan in der Reihe der durch das Grundgesetz geschaffenen Verfassungsorgane: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung. Aber es ist ein Gerichtshof des Bundes, der gegenüber den übrigen Verfassungsorganen selbständig und unabhängig ist.“ Abstimmung im Bundestag Am Donnerstag, 1. Februar 1951, verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (1/328, 1/788, 1/788zu, 1/1724). Gegenstimmen kommen lediglich aus der kommunistischen Fraktion. Walter Fisch (1910 bis 1966, KPD) warnt: Das Gericht werde durch das Gesetz ermächtigt, „selbst, autoritär zu bestimmen … was Recht ist, welches Gesetz Geltung haben soll und welches nicht“. Dem widerspricht der stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Adolf Arndt (1904 bis 1974, SPD). Er betont die Notwendigkeit der Unabhängigkeit: Das Gericht könne seine Aufgabe nur erfüllen, wenn es ein „allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof“ sei. Zugleich hebt Arndt die Kompetenzbindung hervor: Das Gericht dürfe keine Aufgabe an sich ziehen, „die ihm nicht zukommt“. Arndt macht außerdem deutlich, „dass erst durch dieses Verfassungsgericht das Gleichgewicht in der Ausübung der Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt wird" und es der Gefahr begegne, „der das Grundgesetz durch Versuche zu seiner Aushöhlung schon ausgesetzt war und noch ist“. Inkrafttreten und Arbeitsaufnahme 1951 Am 17. April 1951 tritt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Kraft. Am 7. September 1951 nehmen 23 Richter und eine Richterin ihre Arbeit im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe auf. Noch vor der feierlichen Eröffnung ergeht am 9. September 1951 die erste Entscheidung. Am 28. September 1951 wird das Bundesverfassungsgericht durch Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss (1884 bis 1963) und Bundeskanzler Dr. h. c. Konrad Adenauer (1876 bis 1967) feierlich eröffnet. Der erste Präsident Dr. Hermann Höpker-Aschoff (1883 bis 1954) betont in seiner Antrittsrede: „Wir Richter des Bundesverfassungsgerichts sind Knechte des Rechts und dem Gesetze Gehorsam schuldig.“ Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, wie das Grundgesetz auszulegen ist und ob Bundes- und Landesrecht mit ihm vereinbar sind. Es entscheidet außerdem über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder sowie in Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, beispielsweise zwischen Bundestag und Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten. Über die Verfassungsbeschwerde kann jede Person geltend machen, in Grundrechten verletzt zu sein. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar; alle übrigen Staatsorgane sind an seine Rechtsprechung gebunden. Das Bundesverfassungsgericht besteht heute aus 16 Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt jeweils mit Zweidrittelmehrheit der Bundestag auf Vorschlag des Wahlausschusses, die andere Hälfte der Bundesrat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre; danach dürfen die Richter nicht wiedergewählt werden. Neue Verankerung im Grundgesetz (2024) Am 19. Dezember 2024 hat der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung der Artikel 93 und 94 GG beschlossen (20/12977). Damit wurden wesentliche Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts, die bisher im nur BVerfGG geregelt waren, ausdrücklich ins Grundgesetz aufgenommen – darunter in Artikel 93 GG die Gliederung in zwei Senate mit je acht Richterinnen und Richtern, die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter von 68 Jahren, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts. Der Status als Verfassungsorgan ist in Artikel 93 Absatz 1 GG verankert worden: „Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.“ Zugleich wurde in Artikel 94 Absatz 4 GG die Bindungswirkung der Entscheidungen verfassungsrechtlich klargestellt. Neu ist außerdem ein Ersatzwahlmechanismus, falls die Nachwahl einer Richterin oder eines Richters innerhalb einer Frist nicht gelingt; die Einzelheiten regelt das ebenfalls geänderte BVerfGG (20/12978). (klz/23.01.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Holocaust-Überlebende Tova Friedman kämpft mit Bildung gegen den Hass

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 22.01.2026 - 12:24
Vorabmeldung zu einem Doppel-Interview mit Tova Friedman und ihrem Enkel Aron Goodman in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament" (Erscheinungstag: 31. Januar 2026) - bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Gemeinsam mit ihrem Enkel Aron versucht die Holocaust-Überlebende Tova Friedman bei Jugendlichen via TikTok die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und neuen Hass zu verhindern. Sie warnt vor einer Leugnung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräueltaten. Angesichts des wachsenden Antisemitismus weltweit warnt Tova Friedman im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ vor neuem Hass und einer Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräueltaten. „Der Holocaust darf nicht nur Erinnerung, sondern muss auch Warnung für die Gesellschaft sein, wachsam zu bleiben und sich der Gefahren für die Menschheit bewusst zu sein“, sagte die 87-Jährige, die anlässlich des Holocaust-Gedenktages am kommenden Mittwoch in der Gedenkstunde des Bundestages sprechen wird. Wenn es keine Zeitzeugen mehr gebe, sorge sie sich vor einer zunehmenden Leugnung des millionenfachen Massenmordes an den Juden, so Friedman. Als Fünfjährige war die 1938 in Gdingen nahe Danzig geborene Jüdin nach Auschwitz deportiert worden und als eines von ganz wenigen Kindern den Gaskammern des Vernichtungslagers entkommen. Um bei Jugendlichen die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und neuen Hass zu verhindern, setzt die US-amerikanische Therapeutin, die zu den prominentesten Stimmen im Kampf gegen das Vergessen gehört, auch auf soziale Medien: Gemeinsam mit ihrem 20-jährigen Enkel Aron Goodman betreibt sie einen TikTok-Kanal mit über 520.000 Followern, auf dem sie in kurzen Videos über ihre eigene Geschichte, die Shoa und das Judentum informiert. Über TikTok gelinge es leichter, gerade unter jungen Menschen Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen, so Aron Goodman im Interview. „In unseren Videos können sie eine Überlebende sehen und sprechen hören.“ Ein Vorteil der Plattform sei zudem die Möglichkeit, Jugendliche direkt anzusprechen. Es gehe darum, Antisemitismus und Falschmeldungen über den Holocaust „eine positive, realistischere und authentischere Botschaft entgegenzusetzen“. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Frau Friedman, es wird Ihr dritter Besuch in Deutschland sein. Wie war es, als Sie das erste Mal in das „Land der Täter“ kamen und die deutsche Sprache hörten? Tova Friedman: Das war nicht leicht. Ich war eingeladen vom Haus der Geschichte in Bonn, aber ich erinnere mich, dass ich aus dem Flugzeug stieg und sagte: "Gott, was mache ich hier?" Ich weiß nicht, warum ich zugestimmt habe, herzukommen. Ich war sehr angespannt. Doch die Deutschen, die wir trafen, waren ganz freundlich. Sie hatten für mich und meine Tochter eine Privatführung im Beethoven-Haus organisiert, weil sie wussten, dass ich Beethoven liebe. Das Museum hatte extra für uns geöffnet, und es gab sogar ein kleines Konzert. Es war ein wunderbarer Empfang. Das Parlament: Eine solche Reise hatten Sie bislang vermieden. Tova Friedman: Ja. Ich wollte niemals nach Deutschland fahren. Das Parlament: Aron, Sie begleiten Ihre Großmutter bei ihrem Besuch im Bundestag. Wann hat sie begonnen, Ihnen von ihrem Schicksal zu berichten? Aron Goodman: Schon als Kind habe ich die Nummer auf ihrem Arm gesehen und wissen wollen, was das ist. Weil ich so jung war, schützte meine Großmutter mich aber vor der vollen Wahrheit. Sie sagte dann so etwas wie: „Ich war eine Gefangene“ oder „Ich wurde gefangen gehalten“. Je älter ich wurde, desto mehr erzählte sie mir von ihrer Geschichte, bis sie den Eindruck hatte, ich sei alt genug, um Auschwitz zu besuchen. Ich glaube, das war in der Mittelstufe. Das Parlament: Heute setzen Sie sich gemeinsam mit Ihrer Großmutter dafür ein, dass ihr Schicksal und der Holocaust nicht in Vergessenheit geraten. Kam mit dem Wissen auch das Gefühl, Verantwortung zu tragen? Aron Goodman: Ja, ich fühle die Verantwortung, das Wissen über den Holocaust weiter zu tragen – aber sie liegt nicht nur bei mir, sondern bei allen. Im nächsten Jahrzehnt wird es keine Überlebenden mehr geben. Es ist unsere Aufgabe, ihre Geschichten weiterzugeben. Das Parlament: Warum haben Sie sich entschieden, dafür soziale Medien zu nutzen? Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das nicht funktioniert: Millionen Opfer, schreckliche Verbrechen, unendliches Leid – in ein-bis zweiminütigen Videos dargestellt. Aron Goodman: Untersuchungen zeigen, dass ein großer Teil meiner Generation Nachrichten und Informationen vor allem aus den sozialen Medien bezieht. An diese jungen Menschen wenden wir uns. In unseren Videos können sie eine Überlebende sehen und sprechen hören. Das ist etwas anderes, als den Holocaust im Unterricht durchzunehmen. Ich habe mit der Hebräischen Universität und mehr als 30 Gedenkstätten, darunter Sachsenhausen und Auschwitz-Birkenau, und einer ganzen Reihe von Museen zusammengearbeitet, um Strategien für den Einsatz sozialer Medien zu pädagogischen Zwecken zu entwickeln. Die Idee ist, Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen. Das Parlament: Aber warum haben Sie TikTok als Medium gewählt? Mehrere Studien zeigen, dass gerade Videos auf dieser Plattform mithilfe von künstlicher Intelligenz Fakten über den Holocaust verzerren. War es Ihr Ziel, dem entgegenzuwirken? Aron Goodman: Als wir 2021 die ersten Videos auf TikTok hochluden, waren Falschinformationen dort noch nicht so verbreitet. Das hat sich geändert, aber ich halte TikTok gerade auch deswegen mehr denn je für die am besten geeignete Plattform. Dort, wo man Falschinformationen findet, muss man auch die richtigen Informationen zur Verfügung stellen. Es äußern sich dort so viele Menschen unverhohlen antisemitisch. Ich wollte dem eine positive, realistischere und authentischere Botschaft entgegensetzen. Das Parlament: Damit sind Sie sehr erfolgreich. Ihr Account hat inzwischen über 520.000 Follower. Haben Sie mit einer solchen Resonanz gerechnet? Aron Goodman: Nein, überhaupt nicht. Unsere Einstellung war: „Wir stellen es einfach online und schauen, was passiert“. Wortwörtlich habe ich damals zu meiner Großmutter gesagt: „Nur kein Druck, das wird sich sowieso niemand wirklich ansehen.“ Die Resonanz erstaunt mich noch immer. Auch Schulen haben gefragt, ob sie die Videos für Bildungszwecke verwenden dürfen. Das Parlament: In Ihren Kurzvideos erzählen Sie Tovas Geschichte und beantworten Fragen zum Holocaust und zum Judentum. Was interessiert Ihre Follower am meisten? Aron Goodman: Am häufigsten aufgerufen werden die Videos, in denen meine Großmutter ihre tätowierte Lagernummer zeigt. Gerade für junge Menschen ist es etwas ganz Besonderes, den Beweis für den Holocaust auf ihrem Arm sehen zu können. Die Überlebenden werden von Jahr zu Jahr weniger – wenn nicht gerade einer in ihre Schule kommt, um über die Geschichte zu sprechen, werden sie wahrscheinlich nie in ihrem Leben einem begegnen. Einen Zeitzeugen mit eigenen Augen zu sehen, ist etwas Außergewöhnliches, es erzeugt Aufmerksamkeit… Tova Friedman: …das ist ein sehr wichtiger Punkt. In den sozialen Medien ist es viel schwieriger, diese Aufmerksamkeit zu bekommen als bei einem Schulbesuch. Das Parlament: Warum? Tova Friedman: Im Unterricht habe ich meist 45 Minuten Zeit und die Lehrkräfte zur Unterstützung dabei. In einem Video hingegen bin ich auf mich gestellt. Meine Worte müssen genügen. Das Parlament: Welche Vorteile bieten digitale Medien Ihrer Erfahrung nach, um die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten? Und wo sehen Sie Nachteile? Aron Goodman: Ein Vorteil ist, dass wir direkt mit dem Publikum kommunizieren können. Der Nachteil besteht darin, dass es sich um Kurzformate handelt und es daher sehr schwierig ist, das Publikum bei der Stange zu halten. Wenn man einmal die Aufmerksamkeit der Nutzer auf ein Video gelenkt hat, ist es schwierig, sie dazu zu bewegen, wiederzukommen und mehr zu sehen. Wir versuchen deshalb, mit einem Video zunächst Aufmerksamkeit zu erregen und die Zuschauer dann über Links dorthin weiterzuleiten, wo sie mehr darüber erfahren können. Zum Beispiel zu längeren YouTube-Videos von Tova oder zu den beiden Büchern, die sie für Kinder und Erwachsene über ihre Zeit in Auschwitz geschrieben hat. Tova Friedman: Ich bin eine der letzten Personen, die sich noch gut an das Geschehene erinnern kann. Als ich vor einem Jahr, zum 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz nach Polen gefahren bin, waren noch 18 Menschen am Leben, die damals dort befreit wurden. Ich will verhindern, dass wir vergessen werden. Das Parlament: Sie setzen sich bereits seit 1998 gegen das Vergessen ein, Frau Friedman. Was ist in dieser Zeit die prägnanteste Veränderung in Ihrer Arbeit gewesen, wenn Sie etwa an die Schulklassen und deren Reaktionen denken? Tova Friedman: Das Leben der Kinder hat sich verändert. Sie sind nicht mehr so behütet wie früher – vor allem jetzt, da die Welt in Aufruhr ist. Darüber spreche ich. Ich spreche darüber, wie sie sich fühlen, wenn Kinder bei Amokläufen in der Schule erschossen werden. Oder ich frage sie, was sie darüber denken, wenn Geflüchtete in ihre Klassen kommen. Ich bringe die Welt in den Klassenraum. Es gab eine Zeit, in der ich das nicht tun musste. Das Parlament: Hass und Hetze werden besonders über soziale Netzwerke verbreitet. Ist Ihr Account von der Hassrede betroffen? Aron Goodman: Ja, sehr oft. Aber meine Großmutter bekommt Hasskommentare nicht zu sehen, und ich reagiere bewusst nicht darauf. In der Regel sind es nur Trolle, die mit ihren Kommentaren Unruhe stiften wollen. Es gibt also keinen Grund, ihnen eine noch größere Plattform zu geben, als sie ohnehin schon haben. Das Parlament: Seit dem 7. Oktober 2023 nehmen antisemitische Vorfälle und Gewalttaten in Deutschland zu. Eine ähnliche Entwicklung ist auch in den Vereinigten Staaten zu beobachten. Entmutigt Sie das oder spornt Sie das eher an, weiterzumachen? Tova Friedman: Es macht mich sehr wütend, aber es entmutigt mich nicht. Im Gegenteil: Es motiviert mich, noch härter zu arbeiten und lauter meine Stimme zu erheben. Das Parlament: Wenn Zeitzeugen ihre eigenen Geschichten nicht mehr erzählen können, welche Erkenntnis wäre Ihnen wichtig weiterzugeben? Tova Friedman: Ich sorge mich, dass mehr Menschen den Holocaust leugnen, wenn niemand mehr da ist, ihn zu bezeugen und zu sagen: „Ich war dort“. Davor möchte ich warnen. Der Holocaust darf nicht nur Erinnerung, sondern muss auch Warnung für die Gesellschaft sein, wachsam zu sein und sich der Gefahren für die Menschheit bewusst zu sein. Und ich hoffe sehr, dass die nächste Generation noch lange als Gewissen fungieren kann, wenn wir Überlebenden nicht mehr da sind. Ich hoffe, dass dann Aron da ist und sagt: „Ja, das ist geschehen.“ Hintergrund: Zentrale Gedenkrednerin in der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus am 28. Januar 2026 wird die Holocaust-Überlebende und Zeitzeugin Tova Friedman sein. Frau Friedman wurde am 7. September 1938 in Gdingen/Gdynia nahe Danzig in Polen geboren. Im Alter von fünf Jahren wurde sie mit ihrer Mutter nach Auschwitz-Birkenau deportiert und überlebte vermutlich durch einen technischen Defekt der Gaskammern. Mit anderen Kindern stand sie kurz vor dem Gang hinein. Bei den Todesmärschen im Januar 1945 gelang es ihr schließlich, sich zwischen Leichen zu verstecken. Nach dem Krieg emigrierte die Familie in die USA. Das Interview führten Sandra Schmid und Nicole Tepasse.

Keine Einstufung zur Teilnahme Reiches an "Moving MontAIns"

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 22.01.2026 - 12:16
Wirtschaft und Energie/Antwort Bundeswirtschaftsministerin Reiche hat nicht entschieden, ob ihre Teilnahme an dem Treffen als amtliche oder nichtamtliche Tätigkeit stattgefunden habe

Bundesregierung kündigt Löschung von CO2-Zertifikaten an

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 22.01.2026 - 12:16
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung Die Bundesregierung hat der EU-Kommission die Löschung von freiwerdenden Emissionszertifikaten für 14 Kohlekraftwerke angekündigt. Die Mitteilung darüber liegt nun als Unterrichtung vor.

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 22.01.2026 - 12:16
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Die Bundesregierung legt ein Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau vor und will damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten.