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Geteiltes Echo auf Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Die geplante Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo, wie eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am Mittwoch, 25. März 2026, gezeigt hat. Während Vertreter der Industrie sowie von der Unionsfraktion benannte Rechtsexperten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (21/4146, 21/4961) begrüßten, kritisierten die von den Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingeladenen Sachverständigen die damit geplante Reform des Umweltklagerechts. Diese werde nicht das angestrebte Ziel erreichen, die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Stattdessen werde der Naturschutz geschwächt. Auch völker- und unionsrechtliche Bedenken führten die Experten an. Expertin lobt geplante Reform Catrin Schiffer vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lobte die geplante Reform. Insbesondere dass künftig bei Verbandsklagen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz der Untersuchungsgrundsatz eingeschränkt und auf den Beibringungsgrundsatz begrenzt werden soll, werde zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Dies sei für die Industrie ein „entscheidender Standortfaktor“. Zwar werde die Genehmigung von Industrieanlagen nur äußerst selten beklagt, räumte die Sachverständige ein. Doch die Industrie sei mittelbar durch die Klagemöglichkeiten betroffen – zum einen aufgrund der „erhöhten Prüftiefe“ längeren Verwaltungsverfahren, zum anderen, weil Klagen etwa gegen den Bau von Windkraftanlagen oder Straßen erneuerbare Energien verringerten oder den Transport erschwerten. "Keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten" Prof. Dr. Rainer Wernsmann, Staats- und Verwaltungsrechtler von der Universität Passau, sah darüber hinaus in der Einführung des Beibringungsgrundsatzes im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz keine verfassungs- oder unionsrechtlichen Schwierigkeiten. Im Gegenteil: Durch den Grundsatz, der besagt, dass die Ermittlung des Sachverhalts in erster Linie den Parteien obliegt und nicht dem Richter, werde im Gesetz nur klargestellt, was das Bundesverwaltungsgericht ohnehin schon längst für alle Verfahrensarten annehme. Auch dass Umweltklagen gegen Infrastrukturprojekte künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen, sei kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Es müsse lediglich der „effektive Rechtsschutz“ ermöglicht werden. In anderen Rechtsbereiche wie etwa dem Steuerrecht gebe es keine aufschiebende Wirkung. Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen Dr. Stefan Bauer, Rechtanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, betonte das Anliegen der Reform, einerseits Verfahren zu straffen, andererseits „wichtigen Rechtsschutzanliegen“, die Umweltverbände vertreten, gerecht zu werden. Der vorliegende Gesetzentwurf allerdings sei an „einigen Stellen unklar“. Als Beispiel nannte er neben der Gesetzesbegründung den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Klagen: Hier stelle sich unter anderem die Frage, wer im Zweifelsfall das Eilverfahren beantrage. Zudem betreffe die Regelung nur Umweltverbände und nicht alle unter das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz fallenden Klagen. "Gut die Hälfte der Klagen vor Gericht erfolgreich" Zweifel an der Angemessenheit der geplanten Einschränkung des Umweltklagerechts machte hingegen Dr. Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), deutlich. Er verwies darauf, dass nur zehn Prozent der knapp 400 anerkannten Umweltorganisationen überhaupt Klagen anstrengten. Gut die Hälfte der Klagen sei vor Gericht erfolgreich – das zeige, dass „offensichtlich vorher ein Versäumnis vorgelegen“ habe und die Verwaltung es offensichtlich nicht geschafft habe, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Expertin erwartet neue Rechtsunsicherheiten Deutlicher in ihrer Kritik wurde Henrike Lindemann, Geschäftsführerin des Vereins Green Legal Impact Germany: Der Gesetzesentwurf werde weder dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung noch dem der Angleichung an das Völker- und Europarecht gerecht, so ihr Urteil. Stattdessen schaffe der Entwurf nur neue Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen. Grund sei, dass die Bundesregierung damit ein „Scheinproblem“ bekämpfe. Nur 0,1 Prozent der Verwaltungsgerichtsverfahren gingen auf Umweltklagen zurück. Nur ein Prozent betreffe Vorhaben, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend sei. Die echten Probleme, die zu Verfahrensverzögerungen führten, würden aber nicht angegangen: Personalmangel in Behörden, die fehlende Digitalisierung oder unklare Rechtslagen. "Verbandsklagerecht kein bürokratischer Zufall" Die Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, die Umweltvereinigungen vor Gericht vertritt, betonte, dass Rechte wie das Verbandsklagerecht oder die Mitwirkungsrechte im Planungsverfahren „keine bürokratischen Zufälle“ seien. Sei seien im Gegenteil aus der Erkenntnis entstanden seien, dass Vollzugsdefizite im Umweltrecht eines Akteurs bedürften, „der altruistisch für die Durchsetzung der Rechte sorgt“. Aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederum spreche ein „Misstrauen gegenüber den anerkannten Umweltvereinigungen“, das weder empirisch begründet noch völkerrechtlich zulässig sei, kritisierte die Sachverständige. In entscheidende Punkten verstoße er zudem gegen EU-Recht, etwa durch die Wiedereinführung der materielle Präklusion, die der Europäische Gerichtshof bereits für unionsrechtswidrig erklärt habe. Die Befristung der Anerkennung von Umweltverbänden bezeichnete Heß zudem als „mutmaßlich völkerrechtswidrig“. Experte warnt vor "enormem Verwaltungsaufwand" Ähnlich sah das Prof. Dr. Andreas Schmidt: Der Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht und Umwelt- und Planungsrecht an der Hochschule Anhalt führte zudem an, dass die Wiedereinführung der Präklusion nicht nur unionsrechtswidrig, sondern auch gar nicht sinnvoll sei: So hätten Untersuchungen gezeigt, dass sich Verfahren durch den Wegfall der Präklusion nicht verlängerten, sondern sogar etwas verkürzten. Die geplante Befristung der notwendige Anerkennung von Umweltverbänden, die offenbar darauf ziele „Verbände auszusortieren“, werde dagegen zu „enormen Verwaltungsaufwand“ führen, prognostizierte Schmidt. „Das wird Rechtsunsicherheiten erzeugen, das wird Klagen nach sich ziehen und diese Klagen werden, da bin ich mir ziemlich sicher, erfolgreich sein.“ (sas/25.03.2026)

Konferenz im Deutschen Bundestag zum Thema 75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

Zum 75. Jubiläum der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) findet am Donnerstag, den 26. März 2026 eine Konferenz im Deutschen Bundestag statt. Unter dem Titel „75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr“ lädt die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) ein. Zu der Konferenz werden 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Wissenschaft, NGOs und Verbänden erwartet. Zudem nehmen rund 40 Schülerinnen und Schüler teil. Die Konferenz wird von dem Leiter der deutschen Delegation in der PVER, Abg. Knut Abraham, und dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frank Schwabe, eröffnet (13.00 Uhr, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101). Anschließend gibt es drei thematische Panels: Der Kampf um den Europarat Die georgische Tragödie: Wie verteidigt man die EMRK heute? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die EMRK Die Veranstaltung wird im Livestream des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de übertragen. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: https://www.bundestag.de/europa_internationales/international/europarat/egmr-konferenz-1157330 Hintergrund: Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Grundrechte von über 700 Millionen Menschen in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Die Konvention wird daher gemeinhin als das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes bezeichnet. Die EMRK wurde 1950 in Rom unterzeichnet und trat 1953 in Deutschland in Kraft. Ziel der Konferenz ist es, die Bedeutung der EMRK und des Europarates öffentlich zu diskutieren. Dabei sollen auch aktuelle Herausforderungen und Kritikpunkte des europäischen Menschenrechtssystems analysiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. Hinweise für Medienvertreterinnen und -vertreter: Es gilt die übliche Akkreditierung des Deutschen Bundestages. Informationen dazu finden Sie unter www.bundestag.de/presse/akkreditierung. Außerdem wird um Anmeldung per E-Mail an echr-pace-berlin@bundestag.de gebeten.

BMZ-Projekt zum Schutz von Mangroven in Subsahara-Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Ein Projekt des Bundesentwicklungsministeriums zum Schutz der Mangrovenbestände in Subsahara-Afrika wird laut Bundesregierung schwerpunktmäßig in Kenia und Mosambik umgesetzt.

Bundesförderung von DAX-Konzernen

Finanzen/Antwort 835 Millionen Euro Zuwendungen erhielten die größten deutschen Konzerne, die im Aktienindex DAX gelistet sind, im letzten Jahr laut Antwort der Regierung auf eine AfD-Anfrage

AfD thematisiert "Rückgang der Anzahl deutscher Seeleute"

Verkehr/KleineAnfrage Nach einer möglichen Gefährdung der maritimen Sicherheit Deutschlands "durch den Rückgang der Anzahl deutscher Seeleute und die Schwächung der Handelsflotte unter deutscher Flagge" fragt die AfD.

1,06 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe im Jahr 2025

Auswärtiges/Antwort Die Bundesregierung hat 2025 rund 1,06 Milliarden Euro an humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt und damit rund 73 Millionen Menschen erreicht, schreibt sie in der Antwort auf eine Linken-Anfrage.

Planungsstand des Pfaffensteigtunnels im Bahnprojekt Gäubahn

Verkehr/KleineAnfrage Die Grünen wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich der Mitteleinsatz von 62,04 Millionen Euro aus dem Verteidigungs-Etat für die Umsetzung des Pfaffensteigtunnels begründet.

AfD fragt nach Zuwendungen des Bundes

Finanzen/KleineAnfrage Um Zuwendungen des Bundes an öffentlich-rechtliche und private Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026 geht es in einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Regierung: Länder sind für See- und Binnenhäfen zuständig

Verkehr/Antwort Die Regierung hat keine Informationen zu den baulichen Zuständen der See- und Binnenhäfen in Deutschland, da ihrer Aussage nach die Länder für die See- und Binnenhäfen zuständig sind.

BMZ-Projekt für effektivere Schutzgebiete in der Mongolei

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort Ein BMZ-Projekt in der Mongolei zur Unterstützung von Schutzgebieten hat laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage zu einem revidierten Schutzgebietsgesetz geführt.