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Karlsruhe weist auf Pflicht zu zeit- und sachgerechter Wahlprüfung hin

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit einem am Donnerstag, 6. August 2026, veröffentlichten Beschluss eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen, dabei jedoch auf die Pflicht des Bundestages zur zeit- und sachgerechten Wahlprüfung hingewiesen (Aktenzeichen: 2 BvC 20 / 26). Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel Der Beschwerdeführer hatte mit seiner Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht ausschließlich Einwände gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel geltend gemacht. Der Bundestag hat über den Einspruch des Beschwerdeführers noch nicht entschieden. Er hat jedoch bereits in anderen Einspruchsverfahren unter Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 entschieden, dass gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl 2025 keine Bedenken bestehen. Daher sei keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die vorliegende Wahlprüfungsbeschwerde notwendig, um zu dieser Frage eine zeit- und sachgerechte Durchführung des Wahlprüfungsbeschwerdeverfahrens sicherzustellen, teilt das Gericht mit. Der Senat weist in seinem Beschluss vom 23. Juli 2026 jedoch darauf hin, dass die Wahlprüfung ihren Zweck, die Legitimation des Bundestages selbstständig abzusichern, nicht verfehlen dürfe. Die Zahl der Wahleinsprüche habe in den letzten beiden Wahlperioden erheblich zugenommen. Der Bundestag müsse die damit einhergehenden Herausforderungen bewältigen und habe die Pflicht, seiner Aufgabe der Wahlprüfung aus Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes zeitnah und sachgerecht nachzukommen. Gericht rügt säumigen Bundestag Wie es weiter heißt, habe die 2. Kammer des Zweiten Senats bereits im August 2025 festgestellt, das sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum der 21. Deutsche Bundestag die für die Wahlprüfung erforderlichen Schnitte nicht unverzüglich nach seiner Konstituierung am 25. März 2025 eingeleitet habe. "Auch der Senat vermag einen zwingenden Grund für dieses Zuwarten nicht zu erkennen", teilt das Gericht mit. Es sei auch nicht ersichtlich, so die Karlsruher Richterinnen und Richter, dass der Deutsche Bundestag hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, Verzögerungen in der Einspruchsbearbeitung aufzuholen. Dies gelte nicht zuletzt im Vergleich mit dem 20. Deutschen Bundestag, der 14 Monate nach der Bundestagswahl über etwa 2.000 Einsprüche entschieden habe. Davon ausgehend erschließe sich nicht ohne Weiteres, so das Gericht, warum der 21. Deutsche Bundestag 15 Monate nach der Bundestagswahl lediglich 450 der rund 1.000 Einsprüche habe erledigen können, zumal etwa die Hälfte dieser Einsprüche im Wesentlichen identisch gewesen seien und in einer knappen Beschlussempfehlung hätten zusammengefasst werden können. (vom/06.08.2026)

AfD-Gesetzentwurf soll Wohnungseigentümer stärken

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Schutz einzelner Wohnungseigentümer bei kostenrelevanten Entscheidungen gestärkt werden soll.

AfD fragt nach Zukunft der Feldjägertruppe

Verteidigung/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich mittels einer Kleinen Anfrage nach dem "Aufwuchsbedarf der Feldjägertruppe im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung".

Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes

Verteidigung/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke will mittels einer Kleinen Anfrage Details zur Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes erfahren.

Kundenkommunikation der Bahn über den DB-Navigator

Verkehr/KleineAnfrage Für die Kundenkommunikation der Deutschen Bahn AG (DB AG) über den DB-Navigator, die Reise-App der Bahn, interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Grenzkontrollen in Baden-Württemberg

Inneres/KleineAnfrage Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich in einer Kleinen Anfrage für "Auswirkungen der verstärkten Grenzkontrollen in Baden-Württemberg auf Polizei und Grenzverkehr".

AfD fragt nach Ordnungsgeldverfahren

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Um Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

SED-Opferbeauftragte: Ombudsperson für Verfolgte in der DDR

Die Verfolgung Hunderttausender Regimegegner in der DDR wirkt bis heute nach. Die Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Gewaltherrschaft finden beim Deutschen Bundestag Unterstützung. 2021 wurde die Stelle der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, als Ombudsperson zu wirken zwischen den Anliegen der Opfer in der Sowjetischen Besatzungszone und während der SED-Diktatur einerseits und der Politik andererseits. "Es ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, den Menschen, die in der SED-Diktatur und der Sowjetischen Besatzungszone Unrecht erfahren haben, Widerstand geleistet haben, viel Risiko und Mut auf sich genommen haben, diesen Menschen auch durch diese Stelle eine Würdigung zu verleihen", sagt Evelyn Zupke, die das Amt seit 2021 bekleidet und in diesem Jahr für eine zweite fünfjährige Amtszeit gewählt wurde, im Video. Die SED-Opferbeauftragte in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und dem Bundestag direkt unterstellt. Etwa die Hälfte der Opfer ist armutsgefährdet Zupke geht davon aus, dass zwischen 250.000 und 350.000 Menschen damals in politischer Haft gewesen sind. Hinzu kommt eine Gruppe von etwa 136.000 Kindern und Jugendlichen, die in Jugendwerkhöfen und anderen Spezialkinderheimen eingesperrt wurden. Etwa die Hälfte der vom SED-Unrecht betroffenen Menschen lebt aktuellen Studien zufolge an der Grenze zur Armutsgefährdung. "Das ist ein starker Auftrag für mich gewesen von Anbeginn, zu sagen, das können wir nicht hinnehmen als gesamtdeutsche Gesellschaft", sagt Zupke. Auch junge Menschen spricht die SED-Opferbeauftragte gezielt an. Ihre Erfahrung mit jungen Leuten sei, erzählt Zupke im Video, dass diese nachdenklich und aufmerksam werden, wenn sie sich der Thematik annähern. Die meisten von ihnen hätten keine Erfahrungen mit Gewalt und Diktatur gemacht. Ihnen will sie als Wert vermitteln, dass das Leben in einer freien Demokratie nicht selbstverständlich ist und im Zweifelsfall auch wieder erkämpft werden muss. (vom/06.08.2026)

Biodiversitätsziele: Ausbau von Artenhilfsprogrammen geplant

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort Als Beitrag zur Erreichung der globalen Biodiversitätsziele plant die Bundesregierung laut einer Antwort auf Anfrage der Grünen-Fraktion, die nationalen Artenhilfsprogramme weiter auszubauen.