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Experten befürworten effektivere Nutzung von Daten aus Medizinregistern

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 10. Juni 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung (21/5922(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung waren auch 13 Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf sowie Anträge der AfD-Fraktion mit den Titel "Einrichtung eines nationalen Mortalitätsregisters für Forschungszwecke" (21/1749(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Rohdaten klinischer Prüfungen von Arzneimitteln offenlegen" (21/2229(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Medizinregistergesetzentwurf der Bundesregierung wird von Experten grundsätzlich als wichtige Weichenstellung für eine bessere Datennutzung begrüßt. Allerdings sehen Gesundheits- und Datenschutzexperten noch Änderungs- und Präzisierungsbedarf, um etwa den Datenschutz auszubauen oder Daten sinnvoller strukturieren zu können. "Regelungen zum Datenschutz mangelhaft" Nach Einschätzung von Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen zum Datenschutz mangelhaft. Bestehende Defizite würden verstärkt. Der Jurist sieht in der Vorlage zahlreiche Mängel, die behoben werden müssten. So gingen die erlaubten Zwecke der Datennutzung weit über die Forschung hinaus und erstreckten sich auf operative Zwecke mit einem hohen Missbrauchsrisiko, ohne dass hinreichende Sicherungsvorkehrungen vorgesehen seien. Es fehle auch an Schutzvorkehrungen für die Nutzung der Krankenversicherungsnummer. Zudem sei keine Evaluierung und Befristung des Gesetzes vorgesehen. Der Entwurf verstoße in vielerlei Hinsicht gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) sowie grundsätzlicher gegen das europarechtlich und verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf Datenschutz. "Fokus auf seltene Erkrankungen legen" Die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit seltenen Erkrankungen begrüßte den Gesetzentwurf, forderte aber einen stärkeren Fokus auf seltene Erkrankungen. Diese sollten im Gesetz ausdrücklich berücksichtigt und benannt werden. Für die mehr als vier Millionen Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland seien Register von herausragender Bedeutung. Aufgrund geringer Patientenzahlen und begrenzter Evidenz aus klinischen Studien seien die Register häufig die wichtigste Datengrundlage für die Forschung und die Weiterentwicklung der Versorgung. Die Stiftung schlug vor, die Möglichkeiten der Datenverknüpfung auszubauen, um Diagnostik und Forschung zu stärken. Zudem dürften kleine Register, die sich mit seltenen Erkrankungen beschäftigten, nicht benachteiligt werden. "Nötig ist eine bessere Datenqualität" Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wertete den Gesetzentwurf als wichtigen ersten Schritt zum Ausbau der Forschungsdateninfrastruktur. Das reiche jedoch nicht aus, um die Qualität und Nutzbarkeit der in den Medizinregistern erhobenen Daten zu verbessern. Nötig sei eine bessere Datenqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse bereits beim Aufsetzen eines Medizinregisters die mit den Daten zu beantwortende Versorgungs- oder Forschungsfrage einbezogen werden. Eine Sprecherin des G-BA sagte in der Anhörung, wichtig seien vollständige Datensätze. Von dem jetzigen Entwurf gehe eine zu geringe Steuerungswirkung aus. "Kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren" Eine Sprecherin der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) sagte in der Anhörung, die geplante Datenverknüpfung und Qualitätsverbesserung sei zu begrüßen. Allerdings gebe es kaum Interesse an den Qualifizierungsverfahren. Hier seien mehr Anreize nötig, damit mehr Register das Verfahren durchlaufen. Sie forderte eine finanzielle Absicherung, etwa über einen zentralen Finanzierungsfonds. Nach Ansicht des Branchenverbandes Bitkom sollte die Qualifizierung praxistauglicher gestaltet werden. Statt auf aufwendige Einzelfallprüfungen zu setzen, sollte das Qualifizierungsverfahren stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden. Der Entwurf setze auf individuelle Prüfungen und Einzelfallentscheidungen. Ein solches Modell sei jedoch kaum skalierbar, führe absehbar zu erheblichen Rückstaus und verzögere damit Forschungsprozesse und Innovationen. "Dem Grundsatz der Datenminimierung folgen" Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu einer leistungsfähigeren, interoperableren und langfristig anschlussfähigen Medizinregisterlandschaft. Kritisch seien jedoch einzelne datenschutzrechtliche Ausgestaltungen. Dies betreffe insbesondere Regelungen, die faktisch zu einer Verarbeitung identifizierender Klardaten innerhalb der Medizinregister führen könnten. Hier bestehe die Gefahr, dass die datenschutzrechtlich gebotene Trennung zwischen behandelnder Gesundheitseinrichtung und Registerebene abgeschwächt werde. Aus Sicht der BÄK sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen. "Vorhandene Register vollständig erfassen" Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regte einige Ergänzungen an. Die angestrebte Transparenz sei nur zu erreichen, wenn die vorhandenen Register vollständig erfasst würden. Eine Registrierungspflicht für Registerbetreiber sei aber nicht vorgesehen. Zudem sollten zur Qualifizierung eines Registers die Unterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität und ein angemessenes Datenschutzniveau überprüft werden. Der Verband wies zudem darauf hin, dass die Krankenkassen derzeit keine personenbezogenen Daten aus dem Implantateregister bekommen. Dies wäre sinnvoll, um Versicherte bei Behandlungsfehlern und fehlerhaften Medizinprodukten zu unterstützen. (pk/10.06.2026)

Disput zu gescheiterter Kandidatur Deutschlands für VN-Sicherheitsrat

Die gescheiterte deutsche Bewerbung um einen nichtständigen Sitz für Deutschland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) hatte ein Nachspiel im Bundestag. In einer auf Antrag der AfD-Fraktion anberaumten Aktuellen Stunde warf diese am Mittwoch, 10. Juni 2026, der Bundesregierung außenpolitisches Versagen vor. Kritische Stimmen, auch bei den zusammen mit der CDU/CSU regierenden Sozialdemokraten, kamen darüber hinaus von der linken Seite des Hauses an Deutschlands völkerrechtlichen Positionen gerade mit Blick auf die USA und Israel. AfD: Außenpolitisch allenfalls Kreisliga Markus Frohnmaier (AfD) konstatierte: „Deutschland ist durchgefallen, verdrängt von den neuen Großmächten Portugal und Österreich“. Deutschland sei anders als der Kanzler und der Außenminister behaupten würden, nicht wieder zurück auf der internationalen Bühne, sondern außenpolitisch allenfalls „Kreisliga“. Für das Scheitern machte Frohnmaier unter anderem eine „unbedingte Ukraine-Hörigkeit“ verantwortlich, die nicht überall auf der Welt gut ankomme. Deutschland sei einer der größten Geber bei der Finanzierung der VN. Es werde aber nicht mehr als „ehrlicher Makler“ wahrgenommen, sondern sei „nur noch ein offener Tresor für den Rest der Welt“. Staatsminister: Kein Weltuntergang Florian Hahn (CSU), Staatsminister im Auswärtigen Amt, sprach von einer „herben Enttäuschung“ bei der Wahl in der Generalversammlung. Das Scheitern der deutschen Kandidatur sei aber auch kein „Weltuntergang“ und erst recht kein Grund, nun das deutsche Engagement in den VN zu reduzieren. Deutschland sei etwa in puncto Ukrainehilfe und Sicherheit Israels deutlich „positionierter“ als seine Mitbewerber Österreich und Portugal gewesen, es gebe hier aber auch kein Anlass, sich zu „verbiegen“. Viele VN-Mitglieder hätten zudem nicht verstanden, warum Deutschland gegen zwei enge Partner wie Portugal und Österreich und noch dazu spät ins Rennen gegangen sei. Markus Koob (CDU/CSU) argumentierte ähnlich und betonte in seiner Rede, das Wahlergebnis sei kein Urteil über Deutschlands globales Engagement. Grüne: Deutschland ist nicht glaubwürdig aufgetreten Auch Agnieszka Brugger (Bündnis 90/Die Grünen) sprach davon, dass es nicht der „allerklügste Move“ gewesen sei, gegen diese beiden Länder anzutreten. Nicht hilfreich sei es außerdem gewesen, „das Völkerrecht nur dann anzusprechen, wenn es bequem ist“. So trete man nicht glaubwürdig für Menschenrechte und die regelbasierte Ordnung ein. Brugger monierte Kürzungen im Haushalt, statt mehr in internationale Partnerschaften zu investieren. Der beste Schutz in einer „rauen und unberechenbaren Welt“ sei es, viele Partner zu haben. „Aber dafür muss man selbst ein verlässlicher Freund sein, wenn andere uns brauchen.“ SPD: Nicht in die Schmollecke zurückziehen Derya Türk-Nachbaur (SPD) kündigte an, dass sich Deutschland nach der „herben Niederlage“ nicht „in die Schmollecke“ zurückziehen, sondern im internationalen Engagement verlässlich bleiben werde. Zur Fehleranalyse gehöre, dass man das Völkerrecht nicht relativieren sollte. „Dort, wo mehr Klarheit gefordert gewesen wäre, waren wir manchmal nicht klar genug.“ Wer auf der Weltbühne gehört werden wolle, müsse unbequeme Wahrheiten auch dann aussprechen, wenn sie starke Partner beträfen. Linke: Deutschland vertrat Doppelstandards beim Völkerrecht Lea Reisner (Die Linke) befand, dass die Bundesregierung eine Quittung bekommen habe: „Die Welt hat sich Deutschland angeschaut und Nein gesagt.“ Reisner nannte die Aufrüstung Deutschlands und „Doppelstandards“ beim Völkerrecht mit Blick auf Israel und die USA. „Völkerrecht gilt entweder universell, oder es ist nichts wert.“ Die Welt habe gespürt, „dass Deutschland seine politische und wirtschaftliche Macht eben nicht im Interesse der internationalen Gemeinschaft nutzt.“ (ahe/10.06.2026)

Duale Karriere für Spitzensportler

Sport und Ehrenamt/Antrag Die AfD-Fraktion will deutsche Athleten neben ihrer sportlichen auch in ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung unterstützen und hat dazu einen Antrag vorgelegt.

Antrag auf Einstellung von Syrien-Hilfe abgelehnt

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer Einstellung sämtlicher finanzieller Hilfen für Syrien am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss gescheitert.

KI-Einsatz in der Justiz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Justiz geantwortet.

TOP 33 Menschenrechte

47. Sitzung vom 04.12.2025, TOP 33: Menschenrechte

Grüne warnen vor konventionellen fossilen Strukturen

Wirtschaft und Energie/Antrag Die Grünen-Fraktion wollen Änderungen bei Ausschreibungen für den Bau neuer Gaskraftwerke und haben dazu einen Antrag vorgelegt.

Linke: Energieversorgung als öffentliche Daseinsvorsorge

Wirtschaft und Energie/Antrag Ein Antrag der Fraktion Die Linke verlangt Korrekturen bei den energiepolitischen Vorhaben der Bundesregierung.

Umsetzung der Recht-auf-Reparatur-Richtlinie umstritten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Bei der von der Bundesregierung geplanten Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren gibt es aus der Sicht von Sachverständigen Nachbesserungsbedarf.

Grünes Licht für neues Verpackungsgesetz

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat grünes Licht für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts gegeben.

Anträge von Linken und Grünen zu KI finden keine Mehrheit

Digitales und Staatsmodernisierung/Ausschuss Anträge der Linken zu gesellschaftlichen Risiken von KI-Anwendungen sowie von Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der KI-Verordnung haben am Mittwoch im Digitalausschuss keine Mehrheit gefunden.

Keine Änderungen bei kommunaler Wärmeplanung

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht keine Änderungen in der kommunalen Wärmeplanung durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, wie sie in der Antwort auf eine AfD-Anfrage schreibt.

Bauausschuss befasst sich mit Novelle des Baugesetzbuches

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Der Bauausschuss hat sich am Mittwoch mit der Novellierung des Baugesetzbuches befasst. Laut Regierung wird es erhebliche Verfahrensbeschleunigungen geben.

Fragestunde am 10. Juni

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 10. Juni 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/6245(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD mit den meisten Fragen 24 der insgesamt 58 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 22 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 18 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sollte fünf Fragen beantworten. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie musste sich mit drei Fragen auseinandersetzen. Jeweils zwei Fragen beschäftigten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundeskanzleramt waren bei je einer Frage gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der nordrhein-westfälische AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau beim Bundesjustizministerium, welche Reformen im Bereich des Strafvollzugs vorgesehen sind, um Rückfallquoten zu senken und Resozialisierung zu stärken. Die hessische Abgeordnete Deborah Düring (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesinnenministerium, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Beteiligungen ihrer Mitglieder an Investmentfonds, Großbanken und Vermögensverwaltern wie BlackRock hat, die „als private Gläubiger knapp 18 Prozent der Auslandsschulden der Ukraine halten“. Düring wollte wissen, wie die Bundesregierung „die möglicherweise daraus entstehenden Interessenkonflikte der jeweiligen Regierungsmitglieder“ bewertet. Die bayerische Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) wollte vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, in welchem Gesetzespaket die Bundesregierung die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendpsychotherapie plant und auf Basis welcher Zahlen der Bedarf sowie die Anzahl der Kassensitze bestimmt wird. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/10.06.2026)

Keine Angaben zu Beihilfen für Industriestrompreis

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Angaben zum Industriestrompreis machen, so ihre Antwort auf eine AfD-Anfrage.

Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung sieht in dem Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz den Wandel zu klimafreundlichen Heizsystemen gegeben, betont sie in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage.

Reduktion von Zucker, Salz und Fett

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antwort Die Bundesregierung äußert sich in der Antwort auf eine AfD-Anfrage zur Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz.

Bekenntnis zum EU-Emissionshandel

Wirtschaft und Energie/Antwort Die Bundesregierung spricht sich für die Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels zur Senkung von Treibhausgasemissionen aus, wie sie in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage schreibt.

Unterschied polizeilicher Mitteldistanzwaffe zu Sturmgewehr

Inneres/Antwort Unterschiede zwischen polizeilichen Mitteldistanzwaffen und militärischen Sturmgewehren sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Linke fordert Unterstützung für pflegende Angehörige

Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion fordert in einem Antrag mehr Unterstützung für pflegende Angehörige.