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Nachrichten der Bundesorgane
Abgesetzt: Forderung nach Digitalsteuer
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ angekündigt, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)
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Schnelle Anerkennung ausländischer Qualifikationen in Heilberufen beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, für die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4990) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Hingegen abgelehnt wurden drei Anträge der AfD-Fraktion mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion gegen das Votum der Antragsteller. Sowohl zu dem Antrag mit der Forderung nach „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565) als auch zum Antrag mit dem Titel „Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen“ (21/2710) und dem Antrag „Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen“ (21/2715) lagen Beschlussvorlagen des Gesundheitsausschusses (21/4990) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“. Er beschränke sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme und werde durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen. Mit den Änderungen würden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen, heißt es. Die Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen, zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen Beruf sei aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018 / 2171) zeitnah umzusetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert ein besseres Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten. In ihrem Antrag (21/1565) führt sie den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 an. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann aus Saudi-Arabien gehandelt, der in Deutschland als Arzt gearbeitet habe. Der Mann sei bereits 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden. Gemäß Bundesärzteordnung setze die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.“ Nach der Tat seien Zweifel laut geworden, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe. Die Abgeordneten fordern, dass erstantragstellenden Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nach einem Sprachnachweis erteilt wird. Ferner sollten Ärzte, die aus Drittstaaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern unterzogen werden. Zweiter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert zudem mehr Schutz vor gefälschten Berufsausbildungszeugnissen bei Pflegepersonal. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Pflegekräfte mit gefälschten Diplomen oder unzureichend geprüften Qualifikationen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig waren. Auch einige Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich beschäftigten Personal mit gefälschten Zertifikaten, heißt es im Antrag (21/2710) der Fraktion. Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse im Gesundheitswesen stellen nach Ansicht der AfD ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung dar. Die Abgeordneten fordern, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stelle einzurichten, die zentral die berufliche Eignung der sich für Pflegeberufe in Deutschland bewerbenden Menschen objektiv beurteilt und die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft. Dritter AfD-Antrag Schließlich verlangt die AfD-Fraktion „obligatorische Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswesen für Ärzte mit ausländischem Studienabschluss“. Das Gesundheitssystem sei komplex und weise Besonderheiten auf wie das Nebeneinander der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die Selbstverwaltung, die große Zahl unterschiedlicher Akteure und die auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Zuständigkeiten, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/2715). Folgerichtig sehe sowohl die Approbationsordnung für Ärzte als auch der Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2) bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen vor. Die Abgeordneten fordern, dass für alle Ärzte, die außerhalb Deutschlands einen Medizinstudiengang absolviert haben und das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen, Kenntnisse zum hiesigen Gesundheitssystem in die Vergleichsprüfung der Behörde einfließen. Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, sollte auch diesbezüglich eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden müssen. (pk/hau/26.03.2026)
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Forderung nach abstrakter Normenkontrolle wegen Bundeshaushalt abgelehnt
Die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 und 2026 sowie des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde am Donnerstag, 26. März 2026, abgelehnt. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller wurde ein entsprechender Antrag (21/4939) im Parlament nach erstmaliger Beratung direkt abgewiesen. Antrag der AfD In dem Antrag wird geltend gemacht, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro verfassungswidrig sei. „Diese massive Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die aufgenommenen Mittel tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur führen. Die Analyse der tatsächlichen Mittelverwendung zeigt jedoch, dass diese Voraussetzung weder im Haushaltsjahr 2025 erfüllt wurde noch im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden wird“, heißt es weiter. Vielmehr seien Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben worden, „ohne dass hierdurch zusätzliche Investitionen entstanden wären“. Die AfD verweist dabei unter anderem auf Berechnungen des ifo Instituts, wonach die Investitionen 2025 trotz erhöhter Kreditaufnahme nur geringfügig gestiegen seien. Dies deute auf eine „Zweckentfremdung“ der Mittel hin. Zudem kritisiert die Fraktion die Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Investitionsquote, die aus ihrer Sicht das verfassungsrechtliche Gebot zusätzlicher Investitionen unterlaufe. (scr/irs/26.03.2026)
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Abgesetzt: Debatte über Einsatz kleiner Reaktoren
„Small Modular Reactors ermöglichen – Rechenzentren fördern, Wärme- und Stromversorgung sichern“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten werden sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Parlaments wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)
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Digitale Plattform zum Informationsaustausch für den Verkehr beschlossen
Verkehrsdaten werden künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999, 21/3507) beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4983) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4985) zugrunde. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten. Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat. Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden. Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen. Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden. Stellungnahme des Bundesrates Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ab, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (21/3507) hervorgeht. Abgelehnt wird unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstellen zu müssen. Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung indes hält an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung. (hau/26.03.2026)
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Bundestag berät Anträge zum Wohnungsbau und zur Wohnungslosenhilfe
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Donnerstag, 26. März 2026, über die Wohnungsbaupolitik beraten. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Die Linke. Die Anträge mit den Titeln „Wohnungslose Frauen besser schützen – Geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigen“ (21/4872) und „Forderungen der Initiative HouseEurope für Erhalt, Renovierung und Umbau umsetzen und unnötigen Abriss beenden“ (21/4876) sind nach der halbstündigen Beratung dem federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen worden. Erster Antrag der Linken Mit ihrem ersten Antrag (21/4872) will Die Linke erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden. Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen. Zweiter Antrag der Linken Des Weiteren soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der unnötige Abriss von Gebäuden beendet wird. Es müssten vielmehr Erhalt, Renovierung und der Umbau von Gebäuden im Vordergrund stehen, fordert die Fraktion Die Linke in ihrem zweiten Antrag (21/4876). Dazu soll sich die Bundesregierung die Ziele der Bürgerinitiativen für Umbau und Renovierung zu eigen machen und diese im Rahmen ihrer Zuständigkeiten aktiv unterstützen. Gefordert werden der Einsatz für die Erhaltung, Sanierung und Wiederverwendung von Gebäuden sowie die Schaffung einer Förderkulisse mit Mietpreis- und Belegungsbindung für klimagerechte Renovierung, Sanierung und Umbau von Gebäuden als künftiger Regelfall für den Umgang mit bestehender Bausubstanz. Dabei sollen Mietsteigerungen und soziale Härten vermieden werden. Durch die Anpassung bestehender rechtlicher und planerischer Instrumente sollen Sanierung, Nutzungsänderung und Umbau vereinfacht und Abrisse obsolet gemacht werden. Nach Angaben der Abgeordneten ist der Bau- und Gebäudesektor der größte Verursacher von CO2-Emissionen, Ressourcenverbrauch und Abfall in Deutschland und Europa. In Europa werde jede Minute ein funktionstüchtiges Gebäude abgerissen, um es durch Neubau zu ersetzen. Doch der Abriss bestehender Gebäude und ihr Ersatz durch Neubauten führten nicht nur zu einem erheblichen Verlust von materiellen Ressourcen und Energie. Abriss für Neubau trage auch zur Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern bei, da Neubauten aufgrund gestiegener Material- und Baukosten heute deutlich teurer seien. Die Errichtung vergleichbarer Gebäude verursache heute rund 30 Prozent höhere Kosten als noch vor zehn Jahren, argumentieren die Abgeordneten. (hle/hau/26.03.2026)
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- "Ortszeit Deutschland" – Bundespräsident Steinmeier reist mit Zeit nach Stralsund
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verlegt seinen Amtssitz vom 14. bis 16. April nach Mecklenburg-Vorpommern.
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Bundestag verabschiedet EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung verabschiedet. Sowohl der Entwurf für ein Data Act-Durchführungsgesetz (21/2998, 21/3508) als auch das Daten-Governance-Gesetz (21/3544, 21/3946) wurden zuvor im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung noch in Teilen geändert (21/4998, 21/4994). Beide Vorlagen wurden mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich beim Entwurf zum Data Act enthalten und dem Entwurf zum Daten-Governance-Gesetz zugestimmt. Der Abstimmung lagen Berichte gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages des Haushaltsauschuss (21/4999, 21/4995) zugrunde. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf für das Data-Act-Durchführungsgesetz (21/2998) dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können. Er ist EU-weit am 12. September 2025 in großen Teilen direkt anwendbares Recht geworden, schreibt die Bundesregierung im Entwurf. Ziel des Gesetzes sei es, die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen zu ergänzen. Die Datenverordnung schaffe einen harmonisierten Rahmen dafür, „wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Produktdaten oder verbundene Dienstdaten zu nutzen“, heißt es darin weiter. Nationale Vorgaben würden insbesondere für die behördliche Aufsicht, die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen sowie die Durchsetzung des Rechtsrahmens benötigt. Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt Wie die Bundesregierung weiter ausführt, soll die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde benannt werden. Mit Artikel 1 des Gesetzes werde sie zur zentralen Anlaufstelle für Fragen der Durchführung, Aufsicht und Durchsetzung. Die Behörde soll unter anderem Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Der Entwurf regelt zudem die Zusammenarbeit der Bundesnetzagentur mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit sektoralen Behörden. Vorgesehen sind detaillierte Verfahrensregelungen: Die Bundesnetzagentur soll unter anderem Ermittlungen führen, Auskünfte verlangen, vorläufige Anordnungen treffen und Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme (21/3508) zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Seine Vorschläge betreffen unter anderem eine stärkere föderale Zuständigkeitsverteilung, Konkretisierungen bei der Datenschutzaufsicht und eine bessere Ausstattung der Bundesnetzagentur. Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei der Bundesregierung überwiegend auf Ablehnung, einzelne Vorschläge will diese prüfen. Im Zentrum steht die vorgesehene Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Prüfung von Datenzugangsverlangen auch dann, wenn Landesbehörden betroffen sind. Der Bundesrat fordert, diese Zuständigkeit ausdrücklich auszunehmen. Andernfalls widerspräche die Regelung föderalen Ordnungsprinzipien, da Landesbehörden der Kontrolle durch entsprechend benannte Stellen der Länder unterliegen müssten. Die Bundesregierung erläutert hierzu, die Bündelung der Aufgaben bei der Bundesnetzagentur diene der Effizienz; den angesprochenen Teilaspekt wolle sie jedoch prüfen. Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht Weiter wendet sich der Bundesrat in der Stellungnahme gegen die geplante alleinige Zuständigkeit der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei der Überwachung personenbezogener Daten. Die Länderkammer warnt vor einer Doppelaufsicht, parallelen Gerichtsverfahren und divergierenden Entscheidungen. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in ihrer Gegenäußerung nicht zu und hält dem entgegen, dass die Datenverordnung nationale Zuständigkeitsregelungen erlaube und eine Sonderzuständigkeit des Bundes zur raschen fachlichen Klärung beitrage. Darüber hinaus regt der Bundesrat ergänzende Regelungen zur Zusammenarbeit mit den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder an sowie die Streichung der vorgesehenen Gesamtentscheidung der Bundesnetzagentur, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Beide Forderungen weist die Bundesregierung zurück und verweist unter anderem auf EU-rechtliche Vorgaben. Schließlich fordert der Bundesrat eine ausreichende Mittelausstattung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung führt aus, die Bedarfe seien neu bewertet worden; ein höherer Ressourcenbedarf werde gegebenenfalls in künftigen Haushaltsverfahren geprüft. Änderungen im Digitalausschuss Zu den Änderungen am Data Act-Durchführungsgesetz, die der Ausschuss im parlamentarischen Verfahren vornahm, gehört unter anderem die Präzisierung, dass die Bundesnetzagentur Datenverlangen öffentlicher Stellen des Bundes gemäß Kapitel V der Datenverordnung prüfen soll. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Datenverlangen öffentlicher Stellen der Länder soll hingegen bei den jeweils nach Landesrecht zuständigen Stellen verbleiben. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sprachen im Ausschuss von einem wichtigen Schritt für Innovation und mehr Rechtssicherheit. Man habe darauf geachtet, unnötige Belastungen zu vermeiden, die Sanktionsregelungen nachjustiert und bei den Ermittlungsbefugnissen Klarstellungen vorgenommen. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der EU-Verordnung 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) seien einheitliche Vorschriften geschaffen worden, um die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben, schreibt die Bundesregierung. Um die Verpflichtungen aus dem Daten-Governance-Rechtsakt vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, seien gesetzliche Durchführungsbestimmungen erforderlich, heißt es weiter. Wie es im Entwurf des Daten-Governance-Gesetzes (21/3544) heißt, gilt der Daten-Governance-Rechtsakt seit dem 24. September 2023 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ziel des Gesetzes sei es, einen nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen zu schaffen. Als zuständige Behörden werden die Bundesnetzagentur sowie das Statistische Bundesamt festgelegt. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung, Überwachung und Beaufsichtigung von Datenvermittlungsdiensten sowie für die Registrierung und Kontrolle datenaltruistischer Organisationen zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird als zentrale Informationsstelle benannt und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (21/3946) keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben. Behördenkooperation und elektronische Kommunikation Im Entwurf enthalten sind zudem umfangreiche Regelungen zur behördlichen Zusammenarbeit, zur elektronischen Kommunikation sowie zu Gebühren und Bußgeldern. Ergänzend enthalten sind Bußgeldvorschriften, mit denen Verstöße gegen den Daten-Governance-Rechtsakt sanktioniert werden können. Die Geldbußen könnten je nach Tatbestand bis zu 500.000 Euro betragen, führt die Bundesregierung aus. Zu den finanziellen Auswirkungen schreibt die Bundesregierung, dass bei der Bundesnetzagentur jährliche Mehrkosten von rund 1,13 Millionen Euro entstünden, unter anderem für zusätzliches Personal und Sachaufwand. Für das Statistische Bundesamt werde ein jährlicher Personalaufwand von rund 5,1 Millionen Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 14,6 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029 veranschlagt. Für die Verwaltung ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund acht Millionen Euro. Änderungen im Digitalausschuss Teil der Änderungen am Daten-Governance-Gesetz ist unter anderem, die Aufgabenerfüllung nach Artikel 8 Daten-Governance-Rechtsakt an das Metadatenportal GovData zu übertragen und die Bestandsliste über geschützte Verwaltungsdaten sowie das Anfragenmanagement in die bestehende Bestandsliste für offene Verwaltungsdaten zu integrieren. Dadurch sollen die Nutzerfreundlichkeit erhöht und Abläufe beschleunigt werden, wie Abgeordnete von Union und SPD in der Ausschuss-Diskussion betonten. Außerdem sollen bestehende Spielräume bei der Gebührenordnung genutzt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen und Startups faire Chancen zu bieten, betonten Abgeordnete von Union und SPD. (lbr/hau/26.03.2026)
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Hitzige Aussprache über Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten
Die Antwort der Bundesregierung (21/3319) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Förderung sowie Unterstützung von LGBTIQ- und Gender-Projekten sowie Abtreibung im Ausland“ (21/683) erregte die Gemüter in einer Parlamentsdebatte am Donnerstag, 26. März 2026. Thema während der 30-minütigen Aussprache waren auch zwei Anträge der AfD. Der Antrag mit dem Titel „Zusammen mit den USA für nationale Selbstbestimmung, Souveränität und den Schutz der abendländischen Zivilisation eintreten – Woke Positionen international zurückdrängen“ (21/3308) wurde im Anschluss der Aussprache mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller abgelehnt. Dazu lag ein Beschlussvorlage des Auswärtigen Ausschusses (21/3631) vor. Der von der Fraktion vorgelegte Antrag mit dem Titel „Finanzierung des UN-Bevölkerungsfonds beenden – Für den Lebensschutz eintreten“ (21/4938) wurde erstmalig beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Federführung. Antwort auf Große Anfrage der AfD Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt die International Planned Parenthood Federation (IPPF) mit einem jährlichen Kernbeitrag. Seit 2022 wurden dafür insgesamt 63 Millionen Euro bereitgestellt, wie aus der Antwort hervorgeht. Den Angaben zufolge lag die Unterstützung 2025 bei 15 Millionen Euro. Im Rahmen ihrer globalen Tätigkeit habe die IPPF nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 872.000 US-Dollar an ihre chinesische Mitgliedsorganisation China Family Planning Association (CFPA) geleistet. Die IPPF ist eine internationale Nichtregierungsorganisation zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Abzustimmender Antrag der AfD Die AfD-Fraktion will „woke Positionen international zurückdrängen“. In ihrem Antrag (21/3308) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, „zusammen mit dem gewählten US-amerikanischen Präsidenten und Kongress Haushaltsmittel für die Förderung der Abtreibung (inklusive Werbung und Lobbymaßnahmen), Gender sowie LGBTIQ und die Trans-Ideologie durch international tätige Nichtregierungsorganisationen schnellstmöglich zu streichen und diese für die heimatnahe Unterstützung verfolgter Christen zur Verfügung zu stellen“. Zudem solle die Bundesregierung an Auslandsvertretungen keine Regenbogenflaggen mehr hissen und öffentlich erklären, „dass keine Rechte auf 'sexuelle Identität', Abtreibung oder spezielle LGBTIQ- oder Trans-Rechte bestehen“. Außerdem wollen die Antragssteller das LSBTI-Inklusionskonzept, die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik sowie den Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung aufgehoben sehen und dringen ferner auf die Abschaffung des Internationalen Tages gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie. Zudem solle die Bundesregierung „keine öffentlichen Aufträge mehr an deutsche oder ausländische Unternehmen vergeben, die die totalitäre Woke-Ideologie unterstützen“. Antrag zum Weltbevölkerungsfonds Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem neuen Antrag (21/4938) auf, zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Vorbild der US-Regierung alle Zahlungen an den UN-Weltbevölkerungsfonds (UNFPA) einzustellen. Der Fonds dient ihrer Ansicht nach nicht deutschen nationalen Interessen und gefährdet die Förderung christlicher Werte, heißt es zur Begründung. Er erfülle daher nicht die Kriterien für eine Finanzierung. Weiter heißt es in der Initiative, der UNFPA fördere seit seiner Gründung Abtreibung und Bevölkerungsreduktion und vertrete eine „menschenfeindliche totalitäre Gender-Ideologie“. Außerdem setze er sich immer stärker für die Umwertung der traditionellen Familienwerte ein und zerstöre damit „die Grundlage unseres abendländischen Menschenbilds und unserer Identität“. Zwar finanziere der 1967 gegründete Fonds auch einige begrüßenswerte Projekte, etwa gegen die menschenrechtswidrige Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung, gegen die Bevorzugung von Söhnen und gegen die Abtreibung von weiblichen Embryonen und die Kinderehe, schreiben die Abgeordneten. Vor allem aber betätige sich der UNFPA als „globaler Abtreibungsdienstleister“, urteilen sie. (ahe/pk/joh/hau/26.03.2026)
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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, den Einspruch der Abgeordneten Kerstin Przygodda (AfD) gegen einen ihr erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Przygodda hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der Plenarsitzung während einer Aktuellen Stunde zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz erhalten, nachdem die AfD-Politikerin der Linken-Abgeordneten Kathrin Gebel einen "pathologischen Männerhass" unterstellte. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/26.03.2026)
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Kontroverse Debatte über beitragsfreie Familienkrankenversicherung
In einer kontroversen Debatte haben die Abgeordneten über die beitragsfreie Familienversicherung als Bestandteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beraten. Anlass für die von der AfD-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde mit dem Titel "Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung" am Donnerstag, 26. März 2026, waren Berichte, wonach erwogen wird, die Mitversicherung für Ehepartner zu streichen und stattdessen einen Mindestbetrag von 225 Euro (200 Euro Krankenversicherung und 25 Pflegeversicherung) zu fordern. Für die beitragsfreie Mitversicherung Erwachsener gelten bestimmte Verdienstgrenzen. Die Oppositionsfraktionen warfen der Koalition vor, mit ihren Reformplänen vor allem Familien mit geringem Einkommen zu schaden. Redner der Koalition wiesen die Vorhaltungen strikt zurück und betonten, die geplanten Reformen in der Krankenversicherung würden mit Solidarität und Augenmaß angegangen. Im Übrigen lege die GKV-Finanzkommission erst in der kommenden Woche ihre Vorschläge vor, entschieden sei daher noch gar nichts. AfD: Neuregelung zu Ungunsten der Familien Martin Sichert (AfD) sagte, die Regierung plane gleich mehrere Neuregelungen zu Ungunsten der Familien. So sei eine Anhebung der Mehrwertsteuer ebenso im Gespräch wie die Abschaffung des Ehegattensplittings und nun auch die Abschaffung der Familienversicherung in der GKV. Er hielt der SPD vor, "die Fleißigen" zu bestrafen und Familien vorsätzlich zerstören zu wollen. Obwohl die Bundesregierung mit dem sogenannten Sondervermögen sehr viel Geld zusätzlich aufgenommen habe, reiche es nicht. Nun stünden Steuererhöhungen an, und die Errungenschaften des Sozialstaates würden zerstört. Sichert betonte: "Diese Regierung ist eine Katastrophe für Deutschland." Der Bundesregierung sei offenbar gar nicht klar, was es für viele Familien bedeuten würden, wenn sie auf einmal 225 Euro pro Monat mehr für die Krankenversicherung zahlen sollen. Ehe und Familie stünden laut Verfassung jedoch unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Vor allem die Union solle sich schämen für ihren Angriff auf die Institution der Ehe. Sichert sagte, die GKV-Finanzen ließen sich leicht stabilisieren, wenn versicherungsfremde Leistungen dort herausgenommen würden und unnötige Bürokratie entfiele. Grüne: Vertrauen der Bürger nicht verspielen Auch die Grünen-Abgeordnete Dr. Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen) ging mit der Bundesregierung hart ins Gericht und warf ihr vor, das Vertrauen der Bürger zu verspielen. In normalen Zeiten würden schlechte Vorschläge gleich aussortiert, bei dieser Regierung seien sich die Menschen dessen aber nicht mehr sicher. Die Regierung sei sich nicht zu schade, die Bürger notfalls auch "hinter die Fichte" zu führen. Wenn die Planungen jetzt vorsähen, dass Familien pauschal 225 Euro mehr im Monat für die Krankenversicherung bezahlen sollen, egal wie hoch das Haushaltseinkommen ist, erinnere das an die Idee der sogenannten Kopfpauschale, die schnell wieder beerdigt worden sei. Nach Ansicht Piechottas muss das Gesundheitssystem aufgrund der hohen Kosten und vergleichsweise schlechten Ergebnisse strukturell verändert werden. Sie warnte jedoch: "Wer in dieses System noch mehr Geld pumpt, ohne die Fehler zu beheben, der macht es halt noch schlechter." Sie forderte, die stark steigenden Arzneimittelkosten in den Blick zu nehmen und die Preise insbesondere für teure patentgeschützte Medikamente besser zu regulieren. "Sie müssen an die Pharmaindustrie heran und nicht an die Geringverdiener." Es würden dringend Reformen gebraucht, aber nicht mehr soziale Ungleichheit. Union warnt vor unseriöser Panikmache Vertreter der Koalition hielten der AfD eine unseriöse Panikmache vor. Simone Borchardt (CDU/CSU) betonte, Politik aus der Presse und auf Basis von Empörung sei keine gute Grundlage für verantwortungsvolle Entscheidungen. Wichtig seien nicht Schlagzeilen, sondern Fakten. Nötig seien langfristig tragfähige Lösungen, denn das Gesundheitssystem sei teuer und ineffizient. Chronische Erkrankungen nähmen zu, Versorgungsstrukturen seien zersplittert, Personal überlastet. Es gebe Fehlanreize im System wie Doppeluntersuchungen, mangelnde Vernetzung der ambulanten und stationären Versorgung. "Und bei der Digitalisierung sind wir auch nicht besonders gut." Sie versicherte: "Wir wollen an die Fehlanreize heran und nicht an die grundlegende solidarische Familienversicherung." Die GKV-Finanzkommission arbeite an effizienten Reformvorschlägen. SPD will keine Schnellschüsse Ähnlich äußerte sich Dr. Christos Pantazis (SPD), der ebenso davon abriet, zum jetzigen Zeitpunkt jeden Tag neue Einzelvorschläge zu diskutieren. Die AfD wolle aus einem Debattenbeitrag ein Schreckensszenario konstruieren und schüre gezielt Verunsicherung bei Millionen Familien. "Das ist politische Inszenierung auf dem Rücken der Menschen." Auch Pantazis verwies auf die Notwendigkeit, in der GKV zu Strukturreformen zu kommen, die jedoch sorgfältig austariert werden müssten. Er stellte klar: "Die beitragsfreie Mitversicherung ist kein Detail am Rand, sie ist ein zentrales Element unseres solidarischen Systems." Die Familienversicherung schütze Menschen, die Kinder erziehen, Angehörige pflegen und sich um Personen kümmern, die nicht voll erwerbsfähig sein könnten. Und es seien in vielen Fällen Frauen, die diese Care-Arbeit übernähmen. Pantazis betonte: "Wir brauchen konsequente Strukturreformen auf der Ausgabenseite." Er fügte hinzu: "Wir brauchen eine ganzheitliche Reform, keine Schnellschüsse." Die GKV sei "eine der größten Errungenschaften unseres Sozialstaates". Linke: Beitragsbemessungsgrenze abschaffen Ates Gürpinar (Die Linke) warnte vor einer Überforderung von Familien mit geringem Einkommen und forderte mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen zur GKV. Wenn die Bundesregierung glaube, solche Familien könnten im Monat mit 225 Euro zusätzlich belastet werden, liege sie zielgenau daneben. "Sie regieren an der Lebensrealität der Menschen vorbei." Es sei im Übrigen unfair, wenn ein Manager mit hohem Einkommen genauso viel in die GKV einzahle wie eine viel geringer bezahlte Fachkraft. Das Problem dabei sei die Beitragsbemessungsgrenze, die nur bis zu einer bestimmten Einkommen Beiträge vorsehe. Gutverdiener würden nicht angemessen in die GKV einbezogen. Gürpinar sagte: "Wir wollen nicht, dass den Familien noch mehr Geld aus der Tasche gezogen wird." Wenn die Bundesregierung die Krankenversicherung retten wolle, solle sie die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen und alle Einkommensarten in die Beiträge einbeziehen. "Wer viel hat, muss viel beitragen, wer wenig hat, wenig, und wer nichts hat, muss nichts beitragen." (pk/26.03.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt: Steuerabkommen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann (21/3944), wurde mit Ausnahme der AfD, die sich enthielt, einstimmig angenommen. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu seitens des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Der Finanzausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/4980) vorgelegt. Zeitplan 2027: Gegen die Stimmen der AfD votierte das Parlament ansonsten einstimmig über die Beschlussempfehlung des Ältestenrates des Bundestages (21/4850), in der der Zeitplan des Parlaments für das Jahr 2027 festgelegt ist. Vorgesehen sind 21 Sitzungswochen des Parlaments. Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag bittet die Parlamentspräsidentin zur Bestellung eines oder einer Prozessbevollmächtigten zu einem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 1 / 26). Dabei geht es um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Januar 2026, im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass sich der Deutsche Bundestag durch den Gesetzesbeschluss vom 5. Dezember 2025 zu Paragraf 29b Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes, der der Bundesregierung die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU für den internationalen Schutz durch Rechtsverordnung zuweist, unter Verstoß gegen Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes "seines Gesetzgebungsrechts entäußert hat". Einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (21/4967) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, AFD und SPD zu. Grüne und Linke enthielten sich ihrer Stimme. Datenschutz: Die AfD ist gegen die Stimmen aller übrigen Fraktionen mit einem Antrag (21/4947) gescheitert, der zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 hinsichtlich der Verlängerung bestimmter Datenschutzfristen (Ratsdokument 17054 / 25) eine Stellungnahme gemäß Artikel 6 des Protokolls Nummer 2 zum Vertrag von Lissabon (Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit) vornimmt. Die AfD-Fraktion sprach sich in ihrem Antrag gegen verlängerte Datenschutzfristen beim Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU und einen entsprechenden Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der bestehenden EU-Verordnung aus. Sie forderte, dass der Bundestag in einer Entschließung den Vorschlag rügt, da er ihrer Ansicht nach über keine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt, in nationale Hoheitsrechte eingreift und dabei praktisch keine Verbesserungen bewirkt. Das Wirkstoff-Überprüfungsprogramm der EU ist ein Prozess zur Bewertung der Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten. Der vorgelegte Änderungsvorschlag widerspreche sowohl dem Subsidiaritätsprinzip als auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und greife unangemessen in die Rechte der Mitgliedstaaten ein, argumentierte die Fraktion. Außerdem war sie der Ansicht, dass bestehende EU-Mechanismen ausreichen. So enthalte die bestehende Verordnung bereits ein vollharmonisiertes Zulassungssystem für biozide Wirkstoffe und Produkte, ein zentrales Überprüfungsprogramm für Alt-Wirkstoffe, detaillierte Vorschriften zu Datenschutz und Datenweitergabe sowie Mechanismen zur gegenseitigen Anerkennung und zur Koordinierung über die Europäische Chemikalienagentur. Mit der Verordnung sollen der EU-Kommission zufolge unter anderem Schutzfristen für Daten im Zusammenhang mit dem laufenden Wirkstoff-Überprüfungsprogramm verlängert und wirtschaftliche Nachteile für Dateninhaber aufgrund verzögerter Bewertungsverfahren vermieden werden. Petitionen: Das Parlament hat elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses angenommen. Dabei handelt es sich um Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 198 bis 208 (21/4798, 21/4799, 21/4800, 21/4801, 21/4802, 21/4803, 21/4804, 21/4805, 21/4806, 21/4807, 21/4808). Rentenbeitragssatzerhöhung für Investitionen in Aktienfonds Darunter befand sich auch eine Petition mit der Anregung, durch eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung einen Überschuss zu erwirtschaften, welcher dazu dienen soll, das Rentenniveau dauerhaft stabil zu halten. Der Petent schlug vor, den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent anzuheben. Die dadurch entstehenden Überschüsse sollten in einen Aktienfonds investiert werden, für den nur Aktien gekauft werden, die nachhaltig eine möglichst hohe Gewinnrendite erwirtschaften, die mindestens ein Prozent über der Inflation liegt. Die Gewinne sollten aus Sicht des Petenten zu einem Drittel an die Rentenbezieher ausgeschüttet und zu zwei Drittel wieder angelegt werden. Durch einen staatlichen Rentenfonds würden auch die Arbeitnehmer profitieren, die nicht das nötige Einkommen hätten, um privat vorzusorgen, aber gesetzlich pflichtversichert seien, hieß es in der öffentlichen Petition (ID 90285). Auch könne durch die erzielten Erträge das Rentenniveau aufgebessert werden. Errichtung eines staatlichen Fonds nicht in Aussicht zu stellen Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 18. März verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Petitionsausschuss könne die Errichtung eines staatlichen Fonds zum Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche nicht in Aussicht stellen, heißt es in der Vorlage. Für den Petitionsausschuss ist die Zukunftsfestigkeit der Alterssicherung in Deutschland und – mit Blick auf den demografischen Wandel – ihre Generationengerechtigkeit ein sehr wichtiges Anliegen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die von dem Petenten vorgetragene Idee, durch einen höheren Beitragssatz einen Überschuss zu erwirtschaften und hierdurch die Rentenfinanzlage zu stabilisieren, sei in der Vergangenheit von den Gewerkschaften als sogenannte „Demografie-Reserve“ in die Diskussion eingebracht worden. Der Petitionsausschuss befürworte eine „Demografie-Reserve“ durch einen höheren Beitragssatz jedoch nicht, weil aufgrund der dauerhaften demografischen Belastung jede wie auch immer ausgestaltete „Demografie-Reserve" oder andere Formen von angesparten Überschüssen „relativ schnell aufgebraucht und ohne Einfluss auf die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“ seien. Stiftung Generationenkapital Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass in der 20. Wahlperiode der Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge mit der Gründung der Stiftung Generationenkapital geplant gewesen sei. Mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Vermögensübertragungen vom Bund sollte ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Rentenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Der Gesetzentwurf sei jedoch wegen des Bruchs der Regierungskoalition nicht mehr vom Bundestag verabschiedet worden. Kapitalgedeckte Finanzierung „ohne staatlichen Fonds“ Der Koalitionsvertrag für die 21. Wahlperiode sehe die Einführung des Generationenkapitals nicht mehr vor. Stattdessen sei eine Frühstart-Rente geplant, bei welcher die Bundesregierung für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen soll. Damit würde auch die kapitalgedeckte Finanzierung Teil der Rentenvorsorge werden, „ohne dass dabei ein staatlicher Fonds aufgesetzt würde, wie ihn der Petent gefordert hatte“, heißt es in der Beschlussempfehlung. (hau/eis/ste/26.03.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Steuerberatung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel "Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren – EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten sowie Fachkräftemangel begegnen" (21/4953) vorgelegt. Er wurde an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte sollen in Zukunft bei Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Bilanz erstellen dürfen. Dies soll bis zu einem Gewinn von 80.000 Euro und einem Umsatz bis zu 800.000 Euro gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Außerdem sollen sie vorbereitende Abschlussarbeiten übernehmen und Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen dürfen. Die Verweigerung dieser Befugnisse sei angesichts moderner Buchführungssoftware technisch überholt, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß. Außerdem drohe kleinen Unternehmen und Selbstständigen, dass sie dringend benötigte Hilfe bei steuerbezogenen Sachverhalten nicht mehr finden könnten, weil sie sich die Steuerkanzleien entweder nicht leisten könnten oder keine Kanzlei finden würden, die ihr Mandat annimmt. Tariflöhne: Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag (21/4540) für tarifliche Standards und sichere Arbeitsplätze im deutschen Spitzensport vorgelegt. Der Antrag soll im Sportausschuss federführend beraten werden. Darin verweist die Fraktion darauf, dass der deutsche Spitzensport auf hochqualifizierte und engagierte Trainer angewiesen sei. Gleichzeitig befinde sich der Trainerberuf aber in einer Krise. Mehr als 50 Prozent aller Bundestrainer arbeiteten unter befristeten oder Kettenarbeitsverträgen, viele ohne Perspektive auf Entfristung. „Grund hierfür ist die fehlende gesicherte Finanzierung durch den Bund“, kritisiert Die Linke. Sie fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Förderrichtlinie des Bundes zur „Förderung von Bundessportfachverbänden“ so anzupassen, dass das Einhalten von Gehaltsuntergrenzen analog zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) als Voraussetzung einer Zuwendung an einen Bundesportfachverband etabliert wird. Außerdem müsse der Titel zur Förderung von Bundesportverbänden im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 erhöht werden, damit den geförderten Bundessportfachverbänden eine Vergütung des Leistungssportpersonals nach dem Standard des TVöD Bund ermöglicht wird, heißt es in dem Antrag weiter. Schlachthöfe: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Keine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland" (21/4944) wurde dem Landwirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion lehnt Pläne einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen ab. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, von dem Vorhaben zur Einführung einer Pflicht zur Videoüberwachung auf deutschen Schlachthöfen Abstand zu nehmen. Stattdessen solle die Entbürokratisierung in der deutschen Landwirtschaft sowie in der verarbeitenden Industrie vorangebracht werden, um den Strukturwandel zu stoppen und wirtschaftliches Wachstum in den genannten Sektoren zu fördern. Zudem solle die Bundesregierung das Fleischerhandwerk in Deutschland stärken und regionale Fleischverarbeitung fördern, um eine weitere Abwanderung der deutschen Schlachtindustrie ins Ausland zu verhindern. Dauergrünland: Nach Auffassung der Fraktion der AfD steht die derzeitige nationale Ausgestaltung der Dauergrünlanddefinition in einem Spannungsverhältnis zu den unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Verordnung 2021/2115. Die derzeitige deutsche Verwaltungspraxis verkenne den Spielraum der Mitgliedstaaten für differenzierende Regelungen. In ihrem Antrag (21/4945) mit dem Titel „Erhalt des Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen rechtssicher gewährleisten, unionsrechtliche Spielräume ausschöpfen und Fehlsteuerungen im Dauergrünlandschutz beseitigen“ fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, von den Gestaltungsspielräumen Gebrauch zu machen und eine nationale Regelung zu schaffen, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Flächen ihren Ackerstatus behalten, sofern sie weiterhin Teil einer Fruchtfolge sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtsverbindliche Stichtagsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 einzuführen, wonach alle zu diesem Zeitpunkt als Ackerland ausgewiesenen Flächen ihren Status unabhängig von der Dauer der Nutzung als Feldfutterflächen beibehalten. Außerdem soll die automatische Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland allein aufgrund starrer zeitlicher Kriterien (insbesondere der bisherigen 5-Jahres-Regel) aufgehoben werden, sofern keine tatsächliche dauerhafte Nutzungsänderung im Sinne des Unionsrechts vorliegt. Der AfD-Antrag wurde ebenfalls an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Dünger: Die Abgeordneten der AfD brachten außerdem einen Antrag mit dem Titel "Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für Düngertransporte nach Deutschland – Auswirkungen auf Landwirtschaft und Ernährungssicherheit reduzieren" ein. Die Vorlage soll ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss behandelt werden. Mit Blick auf die Blockade der Straße von Hormus gewinnt für die Abgeordneten der Fraktion der AfD die Sicherung der Versorgung mit zentralen landwirtschaftlichen Produktionsmitteln zunehmend an strategischer Bedeutung. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem auf, eine umfassende Risikoanalyse über die Auswirkungen geopolitischer Konflikte, möglicher Blockaden internationaler Handelsrouten sowie steigender Energiepreise auf die Versorgung Deutschlands mit Düngemitteln vorzulegen. Zudem solle sie in den EU-Instanzen darauf hinwirken, die Produktion von Düngemitteln aus der CO2-Bilanzierung herauszunehmen und auf EU- Ebene zu prüfen, inwiefern bestehende Handelsbeschränkungen oder Sanktionsregelungen die Versorgung der europäischen Landwirtschaft mit Düngemitteln beeinträchtigen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Psychotherapie: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken" (21/4954) wurde dem Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere. Die Abgeordneten fordern in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden. Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden. (eis/che/mis/26.03.2026)
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Fehl- und Desinformationen zu Themen der Gesundheit durch "MedFluencer" - Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei gesundheitlichen Themen (PDF)
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GIZ-Projekt für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Indien
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort In einer Antwort auf eine AfD-Anfrage nimmt die Bundesregierung Stellung zu Zielen und Zielgruppen eines GIZ-Projekts zur Wald-Bewirtschaftung in Indien.
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AfD: Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen erhalten
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag AfD-Antrag zum Ackerstatus landwirtschaftlicher Flächen
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Plenardebatte zur Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt
Die Abgeordneten des Bundestages haben sich am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Thema Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt befasst. Grundlage der Debatte war ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegter Gesetzentwurf zur Änderung von Paragraf 184k des Strafgesetzbuches "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" (21/4949). Grüne: Frauen werden mit Gewalterfahrungen allein gelassen Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte Dr. Lena Gumnior die Rechtslage in Deutschland bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Der Staat unterstütze die Frauen nicht bei dem Unrecht, das ihnen widerfahren sei. Das störe – juristisch ausgedrückt – das Rechtsempfinden massiv. Menschlich gesehen bedeute dies: „Millionen Frauen werden mit ihren Gewalterfahrungen allein gelassen.“ Beides sei unerträglich. Der Gesetzentwurf ihrer Fraktion sei ein „Gesetzentwurf gegen virtuelle Vergewaltigung“, denn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ende nicht im Internet. Der Bundesregierung warf die Grünen-Abgeordnete vor, nicht schnell genug zu handeln, sondern „das gesamte Vokabular der politischen Vertrösterei“ zu gebrauchen. CDU/CSU stellt digitales Gewaltschutzgesetz in Aussicht Für die CDU/CSU-Fraktion betonte Axel Müller, dass es eine Lücke im Strafrecht gebe, die Verstöße gegen die Menschenwürde und die sexuelle Selbstbestimmung betreffe. Die digitale sexuelle Gewalt bedeute für die Opfer schwerstes Leid und sei nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung. Müller verwies auf die Pläne der Bundesregierung für ein digitales Gewaltschutzgesetz, das auch die von den Grünen aufgeworfenen Themen angehen werde. Den Entwurf der Grünen kritisierte der Christdemokrat. Für das Strafrecht gelte der Anspruch, handwerklich sauber, klar und praktikabel zu sein. Dem werde der Grünen-Entwurf nicht gerecht. Zudem kritisierte er die Grünen dafür, sich gegen eine Speicherung von IP-Adressen einzusetzen, die für die Aufklärung solcher Taten notwendig sei. AfD: Minimale juristische Substanz Für die AfD-Fraktion kritisierte Knuth Meyer-Soltau den Grünen-Entwurf ebenfalls deutlich. Es sei kein sorgfältig ausgearbeiteter Beitrag zur Weiterentwicklung des Strafrechts, sondern ein „politisches Projekt“. Es zeige den „ungebremsten Drang“, immer neue Strafnormen zu schaffen, „ohne die bestehenden überhaupt verstanden zu haben“. Es sei eine „große moralische Geste“ mit „minimaler juristischer Substanz“. Der Vorschlag sei „unbestimmt, unsystematisch und widersprüchlich“, so der AfD-Abgeordnete. SPD: Täter fühlen sich offensichtlich zu sicher Für die SPD-Fraktion unterstrich Hakan Demir den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und verwies ebenfalls auf die Pläne der Bundesregierung. „Täter fühlen sich ganz offensichtlich zu sicher – das muss sich ändern“, sagte der Sozialdemokrat. Frauen wie Collien Fernandes, deren Fall die aktuelle Debatte im Bundestag durchzog, bewiesen Mut, sagte Demir. Es sollte aber nicht auf den Mut der Frauen ankommen, sondern auf die Kraft des Rechtsstaates, betonte der Abgeordnete. Er hob zudem hervor, dass auch Männer laut werden müssten, „aber nicht auf der Seite der Täter, sondern auf der Seite der Frauen“. Linke skeptisch gegenüber Regierungsplänen Für die Fraktion Die Linke betonte Donata Vogtschmidt, dass nicht das Internet das Problem sei. „Das Problem sind Täter und ein System, das Männer schützt“, sagte die Abgeordnete. Sie solidarisierte sich mit den Opfern sexualisierter Gewalt. „Euer Kampf müsste eigentlich unser Kampf sein“, führte Vogtschmidt aus. Mit Blick auf die von der Bundesregierung angekündigten Rechtsänderungen zeigte sie sich skeptisch. Sie gehe davon aus, dass „alles so bleibt, wie es ist“. Vogtschmidt forderte eine schärfere Regulierung auf EU-Ebene. Der Digital Services Act sei für die Bekämpfung von Deepfakes, Doxing und Co. unzureichend. Gesetzentwurf der Grünen Die Fraktion fordert, den Paragraf 184k Strafgesetzbuch neu zu fassen und künftig auf die „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch Bildaufnahmen“ auszurichten. Damit soll der Anwendungsbereich der Norm über den bislang erfassten Schutz des Intimbereichs, etwa in Fällen des „Upskirtings“, hinaus deutlich erweitert werden. Zur Begründung führt die Fraktion an, die bestehende Rechtslage erfasse bildbasierte sexualisierte Gewalt nur unzureichend und lasse Schutzlücken. Zwar seien bestimmte Formen bereits strafbar, der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Verbindung mit dem Recht am eigenen Bild sei jedoch insgesamt „lückenhaft“. Dies gelte insbesondere für Fälle heimlicher sexualbezogener Aufnahmen im öffentlichen Raum, beispielsweise beim Joggen im Park, im Freibad oder beim Saunabesuch. Auch die Erzeugung und Verbreitung täuschend echt wirkender sexualisierter Bild- und Videodarstellungen mittels sogenannter Deepfake-Technologie werde bislang nicht umfassend erfasst. „Dass es sich dabei nicht um reale Aufnahmen handelt, ist für Dritte regelmäßig nicht oder nur schwer erkennbar, sodass die Darstellungen ein erhebliches Schädigungspotential für das Ansehen, die soziale Stellung und die psychische Gesundheit der Betroffenen entfalten“, heißt es in dem Entwurf zur Einordnung von Deepfakes. Regelung von Freiheitsstrafen Vorgesehen ist im Entwurf der Grünen eine „einheitliche, systematisch im Sexualstrafrecht verortete Regelung“, die sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen erfasst, die eine andere Person in sexualbezogener Weise darstellen. Maßgeblich soll dabei nicht die Einordnung als pornografischer Inhalt oder die Erkennbarkeit der betroffenen Person sein, sondern „der objektiv sexualbezogene Charakter der Darstellung und die fehlende Einwilligung der betroffenen Person“. Die Regelung soll ausdrücklich auch digital manipulierte oder künstlich erzeugte Inhalte wie Deepfakes einbeziehen. Nach dem Entwurf soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, absichtlich oder wissentlich unbefugt herstellt oder überträgt, eine solche Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder eine entsprechend befugt hergestellte Bildaufnahme unbefugt einer dritten Person zugänglich macht. Ebenso sollen nach Willen der Grünen bestraft werden, wer „eine Bildaufnahme einer anderen Person unbefugt mit technischen Mitteln derart verändert, dass die Person sexualbezogen abgebildet wird, und das veränderte Bild einer dritten Person zugänglich macht“. In besonders schweren Fällen ist laut Entwurf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren vorgesehen, etwa wenn ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist. Wie bisher soll nach Willen der Grünen der Paragraf 184k StGB als Antragsdelikt ausgestaltet werden, die Strafverfolgungsbehörden können aber weiterhin „wegen des besonderen öffentlichen Interesses“ von Amts wegen tätig werden. Nicht von der Strafbarkeit erfasst sein sollen „Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“. (scr/26.03.2026)
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Konferenz zu 75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
Die deutsche Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) hat am Donnerstag, 26. März 2026, im Bundestag eine Konferenz zum Thema "75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention: ein europäischer Triumph in Gefahr" veranstaltet. Wie verteidigt man die Europäische Menschenrechtskonvention? Eröffnet wurde die Konferenz vom CDU-Abgeordneten Knut Abraham, Leiter der deutschen Delegation in der PVER. Es folgen drei Panel-Sitzungen. Vorgestellt wurde die Geschichte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit den Etappen und Erfolgen seit 1950. Danach ging es darum, wie man die EMRK verteidigt. Danach stand die Kommunikation über die EMRK im Mittelpunkt der Konferenz. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt die Grundrechte von über 700 Millionen Menschen in den 46 Mitgliedstaaten des Europarates. Die Konvention wird daher gemeinhin als das Herzstück des europäischen Menschenrechtsschutzes bezeichnet. Die EMRK wurde 1950 in Rom unterzeichnet und trat 1953 in Deutschland in Kraft. Ziel der Konferenz ist es, die Bedeutung der EMRK und des Europarates öffentlich zu diskutieren. Dabei sollen auch aktuelle Herausforderungen und Kritikpunkte des europäischen Menschenrechtssystems analysiert und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden. "Menschenrechtsschutz unter wachsendem Druck" Nach Angaben der deutschen Delegation steht der Menschenrechtsschutz auch in Europa unter wachsendem Druck. Im Vereinigten Königreich, einem führenden Gründungsmitglied des Europarats, versprächen heute zwei größere Parteien den Austritt aus der EMRK und damit aus dem Europarat. Das wäre aus Sicht der deutschen Delegation "ein schwerer Schlag für das gesamte System". In einer wachsenden Zahl von Mitgliedstaaten des Europarates würden zudem die wichtigsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht umgesetzt. Anfang 2025 habe dies 1.000 „wegweisende” Urteile betroffen, bei denen es um strukturelle oder systemische Verletzungen von Menschenrechten gegangen sei. In Mitgliedstaaten des Europarates wie Georgien, Aserbaidschan und der Türkei gebe es politische Gefangene, und auch dabei würden Urteile des EGMR einfach ignoriert. "Herausforderungen mit Fokus und Nachdruck entgegentreten" Diese Entwicklungen, heißt es weiter, fänden in einer Welt statt, in der das Völkerrecht immer mehr unter Druck gerate. Putins Russland führe seit vier Jahren einen brutalen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Im Januar 2026 habe US-Präsident Trump erklärt: „Ich brauche kein Völkerrecht.“ Seine Macht werde nur durch die „eigene Moral“ eingeschränkt. Angesichts dessen wolle die deutsche PVER-Delegation zusammen Verteidigern der Menschenrechte in anderen europäischen Demokratien Wege finden, diesen Herausforderungen mit Fokus und Nachdruck entgegenzutreten. Dabei solle auch darüber geredet werden, wie man angesichts der Angriffe besser kommunizieren kann, warum es den Europarat, den EGMR und das Völkerrecht braucht und was demokratische Gesellschaften der EMRK verdanken. Dabei solle auch die junge Generation erreicht werden, die diese Institutionen in den nächsten Jahrzehnten verteidigen müsse. (vom/26.03.2026)
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21/5029: Antrag Einfluss von Milliardären weltweit zurückdrängen - Globale Gerechtigkeit durch mehr Umverteilung und Entwicklungszusammenarbeit voranbringen (PDF)
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