Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Erstattungsbescheide bei Verpflichtungserklärungen

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Inneres/Antwort Erstattungsbescheide bei Verpflichtungserklärungen zum Tragen der Kosten des Lebensunterhalts eines Ausländers sind ein Thema der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage.

Bundesbankpräsident plädiert für digitalen Euro

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Finanzen/Ausschuss Bundesbankpräsident Joachim Nagel hat am Montagnachmittag vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags abermals eindringlich für die Einführung des digitalen Euro plädiert.

Staatsferne von Medienportalen

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesregierung betont in einer Antwort die staatliche Unabhängigkeit medialer Berichterstattung, die auch durch die Förderpraxis von Bundesprogrammen hinreichend abgesichert sei.

Details zum Entlastungskabinett erfragt

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach den Ergebnissen des Entlastungskabinetts der Bundesregierung vom 5. November 2025 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umstritten

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Verkehr/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo.

Details zu digitalpolitischen Aufgaben der Bundesnetzagentur

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach Details zu den Aufsichts- und Kontrollmandaten der Bundesnetzagentur im Bereich der Digitalpolitik erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

AG "Deradikalisierung Rechtsextremismus"

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Inneres/Antwort Die im Jahr 2023 im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum eingerichtete AG "Deradikalisierung Rechtsextremismus" ist ein Thema der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage.

Kita-Gesetz im zweiten Quartal 2026

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 16:34
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort Im zweiten Quartal 2026 will die Regierung einen Entwurf für das Qualitätsentwicklungsgesetz (QEG) für die Kindertagesbetreuung vorlegen, kündigt sie in einer Antwort an.

Finanzbranche begrüßt das Fondsrisiko­begrenzungsgesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 26.01.2026 - 16:30
Die Finanzbranche hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (21/3510) begrüßt, zugleich aber in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 26. Januar 2026, einige Änderungen vorgeschlagen. Mit dem Gesetzentwurf soll EU-Recht umgesetzt werden. Anbieter von Investmentfonds werden unter anderem verpflichtet, mit Liquiditätsmanagement-Instrumenten systemischen Risiken im Finanzmarkt vorzubeugen. Dadurch sollen der deutsche und der europäische Finanzmarkt insgesamt stabiler werden, wird erwartet. Zudem werden weitere Modernisierungen des Kapitalanlagegesetzbuchs vorgenommen, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte zu ermöglichen. Anleger sollen bessere Anlagemöglichkeiten nutzen können, zum Beispiel bei Bürgerenergiebeteiligungen. Keine nationalen Zusatzanforderungen In der Anhörung unterstützte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) das Ziel, die EU-Regelung eins zu eins umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Begrüßt wurde auch die neue Möglichkeit zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds. Damit könnten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen alternative Finanzierungsquellen geboten werden. Allerdings kritisierte der Verband zu kurze Umsetzungsfristen für offene Immobilienfonds und zeigte sich skeptisch hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Angesichts der strengen Beschränkungen des Anlegerkreises habe man Bedenken, ob sich das Modell wirtschaftlich tragfähig realisieren lassen werde, so der BVI. Verbesserung der Finanzmarktstabilität Wie der BVI begrüßte auch die Deutsche Kreditwirtschaft, die Dachorganisation der Bankenverbände, den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, unterbreitete aber ebenfalls einige Änderungsvorschläge. Seitens der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilität (BaFin) wurde festgestellt, dass das Gesetz einen Beitrag zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität leisten könne. Der Fondsmarkt werde resilienter werden. Offene Investmentaktiengesellschaften Zufrieden zeigte sich auch Frank Dornseifer vom Bundesverband Alternative Investments. Mit dem Fondsrisikobegrenzungsgesetz werde der Baukasten der deutschen Fondsvehikel erweitert und praxistauglicher ausgestaltet. Die zulässigen Rechtsformen für offene Immobilien- beziehungsweise Infrastrukturfonds würden erweitert. Zukünftig seien neben Sondervermögen und offenen Investment-Kommanditgesellschaften auch offene Investmentaktiengesellschaften möglich. Zudem könnten nunmehr auch Publikumssondervermögen als geschlossene Fonds aufgelegt werden. Mit den Regelungen könne es gelingen, in Deutschland wieder mehr Fonds aufzulegen, was bisher sehr stark in anderen Ländern wie Luxemburg geschehe. Positiv für die Wirtschaft Prof. Dr. Lena Tonzer (Universität Leipzig) sagte zu den neuen Kreditvergabemöglichkeiten für Fonds, das könne durchaus positiv für die Wirtschaft sein. Es könnten sich aber wegen der geringeren Regulierung systemische Risiken in diesen Bereich verschieben. Es würden mehr Daten gebraucht. Dafür müssten mehr Berichtspflichten eingeführt werden. Von der Deutschen Börse wurde der Gesetzentwurf insgesamt als sehr gelungen bewertet. Er sei geeignet, die Attraktivität des Finanzmarktes zu stärken. Auch der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft äußerte sich positiv. Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen Christian Stiefmüller (Finance Watch) stellte in seiner Stellungnahme fest, dass ein übermäßiger oder intransparenter Einsatz von Hebelfinanzierungen eine Quelle systemischer Risiken sein könne und erheblich zur Fragilität des Finanzsystems beitragen könne. Hohe Verluste von Marktteilnehmern seien möglich. Dass jetzt Obergrenzen für die Hebelfinanzierungen eingeführt werden sollten, sei zu begrüßen. (hle/27.01.2026)

Luftsicherheitsgesetz wird unterschiedlich bewertet

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 14:08
Inneres/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Zugleich werden aber auch Nachbesserungen angemahnt.

Linke erinnert an queere Opfer im Nationalsozialismus

Bundestag | hib-Meldungen - Mo, 26.01.2026 - 14:08
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Fraktion Die Linke in einem Antrag an die "'vergessenen' queeren Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung".

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 26.01.2026 - 14:00
Das Vorhaben der Bundesregierung, den ab dem kommenden Schuljahr geltenden Rechtsanspruch auf eine achtstündige Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 in der Ferienzeit auch durch Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit abzusichern, traf bei den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 26. Januar 2026, geladenen Sachverständigen überwiegend auf Zuspruch. Der Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (21/3193) sieht den Rechtsanspruch als erfüllt an, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Während der Anhörung wurden aber auch Umsetzungsproblematiken angesprochen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass beispielsweise Sportvereine nicht von Paragraf 11 SGB VIII erfüllt seien. Einig waren sich die Sachverständigen auch in der Einschätzung, dass für Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien mehr Geld zur Verfügung gestellt werden müsse. Mit Blick auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen stellten Kommunalvertreter den Rechtsanspruch ab August 2026 grundsätzlich infrage und plädierten für eine Verschiebung. Ein weiteres Thema der Anhörung war auch die geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Bildungs- und Teilhabechancen Aus Sicht von Dr. Judith Adamczyk vom AWO-Bundesverband ist der Gesetzentwurf zu begrüßen, „weil somit die Bildungs- und Teilhabechancen durch die rechtsansprucherfüllende Einbeziehung der Jugendarbeit in den Schulferien gestärkt werden können“. Die Angebote im Ganztag – auch in der Ferienzeit – müssten sich an den Alters- und Entwicklungsbedarfen der Kinder orientieren und inklusiv ausgestaltet sein, sagte sie. Zudem müssten die Anmeldeverfahren der Angebote in den Ferienzeiten transparent und niedrigschwellig zugänglich sein. Adamczyk forderte weiter, die Rahmenbedingungen im Ganztag kontinuierlich zu verbessern und genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Ergänzendes Angebot Prof. Dr. Thomas Rauschenbach vom Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut und Technische Universität Dortmund zog in Zweifel, dass die Kinder- und Jugendarbeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen in Anbetracht der damit verbundenen Größenordnungen und ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel die Betreuung rechtsanspruchserfüllend leisten kann. Ihre Leistungsstärke könne jedoch ein sinnvoll ergänzendes Angebot sein. Soweit die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in den Ferien beim örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegt, hätten diese den Rechtsanspruch mit all seinen Implikationen zu erfüllen. Unterstützung der Kommunen Volker Rohde, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit, äußerte die Befürchtung, dass aus der Chance der Einbeziehung der Kinder- und Jugendarbeit schnell eine Verpflichtung für die auf der kommunalen Ebene geförderten Träger und Einrichtungen und Angebote der Offene Kinder- und Jugendarbeit werden könne. Zudem sei eine Verschiebung der Aktivitäten auf die Zielgruppe der Sechs- bis Elfjährigen zu erwarten, was zu Lasten der Zwölf- bis 17-jährigen jungen Menschen ginge, die aktuell die Hauptzielgruppe bei den überwiegenden Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seien. Rohde forderte eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kommunen. Ohne begleitende Maßnahmen führe der Gesetzentwurf nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer erheblichen Schwächung der Ferienangebote, sagte er. Freiwillig, partizipativ, sozialraumorientiert Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) verlangte, die Jugendarbeit in ihrer Eigenständigkeit zu respektieren und ihre Rolle als freiwilliges, partizipatives und sozialraumorientiertes Bildungsangebot zu stärken. Notwendig seien verbindliche Finanzierungszusagen für die Kommunen, eine Verbesserung der Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen, eine langfristige Strategie zur Fachkräfte- und Personalgewinnung sowie eine Absicherung durch die kommunale Jugendhilfeplanung, sagte sie. Nur unter diesen Voraussetzungen könne Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur Stärkung von Bildung, Teilhabe und Demokratie im Ganztag entfalten. Der Gesetzentwurf lasse in seiner jetzigen Form viele Fragen offen, befand sie. Rahmen für die Umsetzung Die geplante Gesetzesänderung bringe einen guten Rahmen für die Umsetzung in den Ländern und Kommunen, sagte Prof. Dr. Sybille Stöbe-Blossey vom Institut Arbeit und Qualifikation an der Universität Duisburg-Essen. „Nicht mehr und nicht weniger“, fügte sie hinzu. Das SGB VIII sei schließlich ein Rahmengesetz. Ausgestaltet werden müsse das Ganze durch Länder und Kommunen. Der Bund könne es nicht regeln, die Kommunen es nicht allein finanzieren, sagte Stöbe-Blossey. Ohne systematische Landesförderung werde es daher nicht gehen. Auf Bundesebene kann sie sich nach eigener Aussage Modellprogramme für die Ferienbetreuung in benachteiligten Sozialräumen vorstellen. Rolle der Sportvereine Prof. Dr. Ivo Züchner vom Institut für Erziehungswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg ging darauf ein, dass Ferienangebote in der Jugendarbeit außer von den Kommunen vor allem von Jugendverbänden und Sportvereinen gemacht würden. Sportvereine seien aber nicht zwingend anerkannte Träger der Jugendhilfe. Daher müsse in den Ländern darüber nachgedacht werden, „ob man das den Sportvereinen nicht leichter machen kann“. Es brauche Lösungen, die entweder die Praxis der Anerkennung der Träger der Jugendhilfe verändern oder andere Formen finden, entsprechende Träger einzuschließen, „ohne kriteriumslos jeder beliebigen Organisation Ferienangebote im Sinne des Gesetzes zu überantworten“. Verschiebung des Rechtsanspruches Aus Sicht von Marc Elxnat, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, besteht die Gefahr, dass angesichts von Fachkräftemangel und der finanziellen Lage in vielen Kommunen das stufenweise Inkrafttreten des Rechtsanspruchs für Grundschulkinder ab 1. August 2026 gefährdet sei. Elxnat verwies auf eine Befragung von Schulleitern, der zufolge ein Viertel der Befragten davon ausgeht, dass der Rechtsanspruch bei ihnen nicht sichergestellt werden könne. Das verlange grundsätzliche dringende politische Antworten, so der Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der eine Verschiebung des Rechtsanspruches als hilfreich ansah. „Ungünstige Startsituation“ Daniela Schneckenburger, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, sagte, der Rechtsanspruch ziele nicht nur auf ein Betreuungs-, sondern auf ein Bildungsangebot ab. Die Erfüllung des Rechtsanspruches stelle die Städte vor erhebliche Herausforderungen. Mit Blick auf die vielfach sehr angespannte finanzielle Lage sprach Schneckenburger von einer „ausgesprochen ungünstigen Startsituation“. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe könnten dazu beitragen, die Lücke zwischen zwölf Wochen Ferien und fünf Wochen Urlaub zu schließen. Dazu müssten aber auch Sportvereine und Kultureinrichtungen eingebunden werden. Dafür sei eine gesetzliche Ergänzung von Nöten, sagte Schneckenburger. Vorsitz im DSEE-Stiftungsrat Die durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Gesetzentwurf geplante Erweiterung des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) stieß bei Stiftungsvorstand Jan Holze auf Zuspruch. Dass perspektivisch die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz und den Vorsitz im Stiftungsrat der DSEE erhält, sei richtig. Zu begrüßen sei auch, dass ein weiteres Mitglied der Zivilgesellschaft sowie ein Mitglied des Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt jeweils einen Sitz erhält. Die erweiterte Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des bürgerschaftlichen Engagements im Stiftungsrat stärke die Stimme der Zivilgesellschaft, sagte Holze. (hau/26.01.2026)

Experten-Echo zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 26.01.2026 - 14:00
Überwiegend Zustimmung, aber auch deutliche Ablehnung haben die Stellungnahmen der Experten gekennzeichnet, als es am Montag, 26. Januar 2026, in einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (21/3051) ging. Zudem stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bundespolizei rechtsstaatlich modernisieren – Menschenrechte in Vollzugspraxis und Ausbildung stärken" (21/3306) auf der Tagesordnung. "Hohes Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko" Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte meinte, der Gesetzentwurf überschreite die verfassungs- und menschenrechtlichen Grenzen. Massive Grundrechtseingriffe, unzureichende Begrenzungen, der Wegfall zentraler Schutzmechanismen sowie strukturelle Versäumnisse in der Kontrolle und Transparenz führten zu einem deutlichen Reformbedarf. Besonders verwies er auf das seiner Meinung nach hohe Missbrauchs- und Diskriminierungsrisiko, die Vorverlagerung polizeilichen Handelns ohne hinreichend strenge Voraussetzungen – so die anlasslosen Kontrollen in Waffenverbotszonen – und unzureichenden Schutz sensibler personenbezogener Daten. Selbst minimale Sicherungsmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten seien im Vergleich zum Entwurf vor anderthalb Jahren gestrichen worden. Zu Themen wie Kennzeichenerfassung, Drohneneinsatz, Fluggastdatenübermittlung bestünden zahlreiche offene und problematische Punkte. "Sinnvolle und notwendige neue Aufgaben" Uli Grötsch, der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag, meinte, der Gesetzentwurf bringe für die Bundespolizei eine Vielzahl von neuen Aufgaben mit sich, die sinnvoll und notwendig seien. Nach jahrelangen Diskussionen und gescheiterten Anläufen sei es nun an der Zeit, der Bundespolizei einen Rechtsrahmen zu geben, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werde. Die Bundespolizei könne ihre erweiterten Aufgaben nur dann sachgerecht erfüllen, wenn sie über ausreichende personelle und technische Ressourcen verfüge. Grötsch legte dar, dass es nicht nur um die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Polizei gehe. Zugleich müssten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger umfassend geschützt werden. Ja zu neuen Befugnissen für die Bundespolizei Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei/Zoll, befand, die Anpassung des Bundespolizeigesetzes sei lange überfällig. Die Vorlage stelle einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Er begrüßte es, dass die Bundespolizei einige notwendige neue Befugnisse erhalte – insbesondere bezüglich Onlinedurchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Befragung und Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen. Folge der geplanten Änderungen sei allerdings auch, dass ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich werde. Heiko Teggatz, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, bewertete es positiv, dass in dem Gesetzentwurf Misstrauensvoten gegenüber der Bundespolizei wie Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht nicht mehr auftauchen. Er vermisste, dass keine Befugnisse zur Gesichtserkennung im Gegensatz zur Kennzeichenerfassung aufgenommen worden seien. Nötig sei zudem eine Klarstellung, ob technische Mittel zur Drohnenbekämpfung auch Waffen umfassen. Insgesamt sprach er von einem guten Anfang des Gesetzesvorhabens. In den Feinheiten gebe es Bereiche, in denen nachgebessert werden müsse. Noch "Luft nach oben" beim Gesetzentwurf Lea Voigt vom Deutschen Anwaltverein machte beim Gesetzentwurf „noch Luft nach oben“ aus. Sie kritisierte unter anderem, dass Mechanismen für eine bessere rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei fehlten – Vermeidung anlasssloser Kontrollen, explizites Diskriminierungsverbot, Kennzeichnungspflicht, Kontrollquittungen, Einsatz von Bodycams auch zur Kontrolle polizeilichen Handelns. Im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung seien sie noch vorgesehen gewesen. Mehr Transparenz und eine bessere nachträgliche Überprüfbarkeit polizeilichen Handelns dienten einerseits dem Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, stärkten aber auch generell das Vertrauen in die Polizei und förderten die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Fehlerkultur innerhalb der Polizei. Prof. Dr. Marc Wagner von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl betonte, nach über drei Jahrzehnten weitestgehender Statik gelinge es endlich einer Bundesregierung, das Bundespolizeigesetz mit dem Regelungsgehalt für eine effektive Gefahrenabwehr aufzufüllen. Besonders begrüßte er die vorgesehenen Regelungen zur Drohnenbekämpfung. Die Befugnis zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen zum Schutz der in der bundespolizeilichen Zuständigkeit liegenden kritischen Infrastruktur wie Verladebahnhöfe, Bahnverkehrsknoten und Flughäfen seien ein Ausdruck innovativer Sicherheitsgesetzgebung. Die Gesetzesneufassung zur Gewährleistung der wichtigen Durchsetzung von Waffenverbotszonen bedürfe allerdings noch punktueller Feinjustierungen. Wagner kritisierte, dass eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss fehle. (fla/26.01.2026)

Regelung zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umstritten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 26.01.2026 - 13:00
Die von der Bundesregierung geplante Regelung zur digitalen Bereitstellung von Mobilitätsdaten über einen Nationalen Zugangspunkt trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Bei einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999) verband Dr. Felix Gündling, Geschäftsführer der triptix GmbH, mit der Neuregelung die Hoffnung, dass künftig nicht nur US-amerikanische Unternehmen wie Google in der Lage sein werden, qualitätsgesicherte Rooting-Dienste für Verkehrsverbindungen anzubieten. Gunnar Nehrke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, bezeichnete den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form hingegen als „existenzbedrohend für die Carsharing-Branche“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzesentwurf schafft laut Bundesregierung einen neuen nationalen Rechtsrahmen für die Einführung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr sowie deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern. Damit würden die EU-rechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2010/40/EU (IVS-Richtlinie) und der dazugehörigen delegierten Verordnungen in nationales Recht umgesetzt und die digitale Transformation des Verkehrssektors gefördert, heißt es in dem Entwurf. Die Umsetzung sei ein essenzieller Baustein, um statische und dynamische Verkehrsdaten offen und uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen, sagte Triptix-Geschäftsführer Gündling. Aktuell hätten nur amerikanische Großkonzerne wie Google und Apple die finanziellen Ressourcen, um Daten im großen Stil einzukaufen und qualitätsgesichert auf ihren Plattformen anzubieten. Wenn Deutschland digital souverän werden und europäische Plattformen begünstigen wolle, seien offene Daten ein essenzieller Grundbaustein, damit auch kleinere Unternehmen hierzulande, wie etwa die triptix GmbH, ähnliche Plattformen entwickeln und anbieten können, sagte Gündling. "Unverhältnismäßig weitreichende Darstellungspflicht" Aus Sicht des IT-Branchenverbandes Bitkom sind die Regelungen zur Nationalen Stelle sowie zum System zur Verbesserung der Datenqualität grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch ist nach Einschätzung von Bitkom-Vertreter Felix Lennart Hake die Pflicht zur unentgeltlichen und unbeschränkten Bereitstellung der Mobilitätsdaten über den Nationalen Zugangspunkt „unverhältnismäßig weitreichend“. Sie gehe über die europäischen Vorgaben hinaus und berge Risiken für wettbewerbsrelevanten Daten, sagte er. Auch sei die pauschale Verpflichtung zur Eigenerklärung zusätzlich zur Übermittlung der geforderten Daten mit Blick auf die Pläne der Bundesregierung zum Bürokratierückbau „nicht nachvollziehbar“. Stefan Kaufmann von Wikimedia Deutschland begrüßte die Orientierung an den Open-Data-Leitlinien der EU hinsichtlich eines unentgeltlichen und unmittelbaren Zugangs und der Wiederverwendung der Informationen zu jedem Zweck sowie zu diskriminierungsfreien Standardlizenzen ausdrücklich. Um eine niederschwellige Wiederverwendbarkeit über die gesamte Europäische Union hinweg zu ermöglichen, sollten jedoch auch der direkte Zugang ohne Registrierungspflichten und die Verwendung international anerkannter Lizenzen – wie der Creative-Commons-Lizenzen – im Gesetz festgeschrieben werden, forderte Kaufmann. Das schaffe die Voraussetzung, dass auch künftig eine Vielfalt innovativer Auskunftssysteme, „auch aus der digitalen Zivilgesellschaft“, entstehen könne. Auch dann, wenn diese nicht kommerziell vermarktbar seien. Registrierungspflicht für Datennutzer gefordert Aktuell gehörten deutsche Carsharing-Anbieter weltweit zu den wenigen, „die Carsharing profitabel betreiben können“, sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Carsharing, Gunnar Nehrke. Der Schlüssel zum Erfolg liege vor allem im richtigen Verhältnis von Auslastung und Verfügbarkeit – ein Know-how, das über Jahre erarbeitet worden sei. Die Standort- und Verfügbarkeitsdaten von Carsharing-Fahrzeugen, die beim Nationalen Zugangspunkt nun öffentlich zugänglich und für jeden Zweck nutzbar gemacht werden sollen, stellten jedoch den Kern des Geschäftsmodells der Carsharing-Anbieter dar. Folglich könnten Wettbewerber aus dem In- und Ausland die bisher geschützten Daten sammeln und die Geschäftsmodelle deutscher Carsharing-Anbieter kopieren, sagte Nehrke. Er forderte eine Registrierungspflicht für Datennutzer. Zudem müssten Dateninhaber die Nutzung dynamischer Verfügbarkeitsdaten auf legitime Zwecke wie Reiseauskünfte, die Forschung und die behördliche Aufgabenerfüllung einschränken können. Zudem brauche es pragmatische Regelungen für Eigenerklärungen. "Marktbreite statt Verdrängung" Rüdiger Pape von der BMW Group wies darauf hin, dass Rohdaten, die beispielsweise Fahrzeughersteller liefern, wie etwa Fahrzustände, Warnereignisse oder Umgebungszustände, im ersten Schritt als Service nicht nutzbar seien und nachbearbeitet werden müssten. Das erfordere bestimmte Ressourcen und müsse daher mit einer Wertschöpfung hinterlegt werden, sagte der Unternehmensvertreter. Pape sprach sich dafür aus, die Rollen sauber zu trennen. Auf der einen Seite könne die Mobilithek für öffentliche und obligatorische Daten stehen, die unentgeltlich und offen sei. Auf der anderen Seite stünden Datenräume für kommerzielle Datensätze mit differenzierten Lizenzen. Dadurch entstehe Marktbreite statt Verdrängung, befand er. "Datenbereitstellungspflichten nicht erweitern" Martin Schmitz vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte das Ziel, qualitativ hochwertige, flächendeckende und intermodale Mobilitätsdaten zu schaffen, um Verkehrsangebote besser, intelligenter und nachhaltiger zu steuern. Die Verkehrsunternehmen seien auch unmittelbar von dem Gesetz betroffen, da der Entwurf vielfältige Anforderungen an sie – insbesondere in der Rolle als Inhaber von Mobilitätsdaten – stelle. „Für uns ist entscheidend, dass mit dem Entwurf keine Erweiterung von Datenerhebungs- und -bereitstellungspflichten einhergehen“, sagte Schmitz. Der Regierungsentwurf gehe jedoch an einigen Stellen über eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen IVS-Richtlinie hinaus und umfasse inhaltliche Aspekte des gescheiterten Entwurfs eines Mobilitätsdatengesetzes der vorherigen Bundesregierung, bemängelte er. Der VDV-Vertreter forderte unter anderem den Verzicht auf die Pflicht zur Bereitstellung von Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen und Stellflächen für Hilfsmittel. Zudem brauche es faire Lizenzbedingungen für die Dateninhaber. Datenbereitstellungspflicht für Mobilitätsdienstleister gefordert Paul Schneider vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sieht in dem Entwurf erhebliche Potenziale. Das gelte mit Blick auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mobilitätsdienstleistungssektors, die Verbesserung urbaner wie ländlicher Mobilität und für kostengünstige Fortschritte in Richtung Klimaneutralität. Dazu müssten Mobilitätsdaten umfassend für Reiseinformations- und Buchungsdienste verfügbar gemacht werden, so Schneider. Er fordert eine Datenbereitstellungspflicht für alle Mobilitätsdienstleister, um Reiseinformationsdiensten die vollständige Darstellung aller verkehrsmittelübergreifenden Routenoptionen zu ermöglichen. Mobilitätsdienstleister müssten zudem den Ticketkauf durch Drittanbieter ermöglichen, „damit Buchungsplattformen durchgehende Tickets für die gesamte Reisekette anbieten können“, sagte Schneider. (hau/26.01.2026)