Aktuelle Nachrichten

Entwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel beraten

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, erstmals den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712“ (21/6584(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Im Anschluss an die gut 30-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen wird der Rechtsausschuss sein. An den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend hingegen überwiesen wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen" (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist es laut Bundesregierung, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz werde die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umgesetzt. Zukünftig sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst sein. Damit werde der kontinuierlich steigenden Anzahl und Relevanz von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel Rechnung getragen, die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden. Nachfragestrafbarkeit für alle Ausbeutungsformen Der Gesetzentwurf sieht erstmals eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf alle Ausbeutungsformen des Menschenhandels vor. Bislang kenne das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit in Bezug auf Menschenhandel nur, soweit es um die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen geht, also wenn es sich um ein Opfer von Zwangsprostitution oder anderer sexueller Ausbeutung handelt, heißt es. Künftig solle sich aber auch strafbar machen, wer andere Dienste von Personen in dem Wisse in Anspruch nimmt, dass diese Personen Opfer von Ausbeutungen sind, beispielsweise im Rahmen eines Bauvorhabens. Effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen Auch Kinder und Jugendliche würden von Tätern ins Visier genommen, mit falschen Versprechungen gelockt und ausgebeutet, schreibt die Bundesregierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor der Ausbeutung bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt solle durch neue Tatbestände verbessert werden. So sollen die Straftatbestände zur Veranlassung, Ausbeutung und Inanspruchnahme entgeltlicher sexueller Handlungen von Kindern und Jugendlichen neu strukturiert, ausgeweitet und mit höheren Strafen belegt werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Menschenhandel und Zwangsprostitution stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. In ihrem Antrag (21/6347(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) führt sie unter Verweis auf Datenbanken aus: „2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung.“ Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung unter anderem, den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen voll umzusetzen und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt zu finanzieren. Auch soll eine bei der Bundesregierung angesiedelte Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel eingerichtet werden. Des Weiteren müsse der Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit voll umgesetzt und seine Maßnahmen bedarfsgerecht und dauerhaft durch den Bundeshaushalt finanziert werden. (che/hau/26.06.2026)

Anträge zum queeren Leben in Deutschland abgelehnt

Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2026, abschließend über drei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zum queeren Leben in Deutschland beraten. Alle Initiativen wurden im Anschluss an die Debatte mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt. Die Linke votierte für die Grünen-Anträge mit den Titeln „Vielfalt feiern, Freiheit schützen, Sicherheit gewährleisten“ (21/6654(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ-Personen) beenden“ (21/580(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Umgekehrt stimmten die Grünen für den Antrag der Linken „Queeres Leben stärken – Christopher-Street-Days schützen“ (21/2575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu den beiden letztgenannten Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Rechts- (21/6416(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Innenausschusses (21/4973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Antrag der Grünen zu "Vielfalt und Freiheit" Laut dem abgelehnten Antrag der Grünen (21/6654(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollte der Bundestag jeder Form von Diskriminierung und Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität und des Geschlechts "entschieden" entgegentreten, Angriffe, Anfeindungen und Hass gegenüber queeren Menschen verurteilen und sich für eine „offene, vielfältige und respektvolle Gesellschaft“ einsetzen. Auch sollte das Parlament begrüßen, „dass die Teilnehmenden der bundesweiten CSD-Veranstaltungen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Institutionen sich für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt engagieren“. Die Bundesregierung wurde in dem Antrag aufgefordert, „die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Bundesregierung für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ,Queer leben' von 2023 zeitnah umzusetzen, damit alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Identität und Geschlecht gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben können“. "Besonders hohem Gewaltrisiko ausgesetzt" In der Vorlage schrieben die Abgeordneten, individueller Mut, zivilgesellschaftliche Arbeit sowie rechtliche Fortschritte hätten „dazu geführt, dass queere Menschen in unserer Gesellschaft deutlich freier leben können, als das in der Vergangenheit der Fall war“. Dieser gesellschaftliche Fortschritt und größere Sichtbarkeit von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (LSBTIQ) seien fundamental für eine offene, demokratische Gesellschaft. Queere Menschen sähen sich indes laut Vorlage einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt, das in den vergangenen Jahren noch zugenommen habe. Der Staat müsse Sicherheit für alle gewährleisten, „Freiheit schützen, gleiche Rechte vollenden, Diskriminierung bekämpfen und Akzeptanz stärken“. Deshalb sei es „im gegenwärtigen Klima der Verrohung Aufgabe der öffentlichen Institutionen, mit gutem Beispiel voranzugehen und ihren Anteil zu leisten, die Sichtbarkeit queeren Lebens zu stärken und sich solidarisch mit denen zu zeigen, die angefeindet und auch angegriffen werden“. Antrag der Grünen zu queerfeindlichen Straftaten In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (21/580(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) forderten die Grünen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, in Zusammenarbeit mit den Ländern CSD-Demonstrationen vor Gewalt und Hetze zu schützen durch die Sensibilisierung von Sicherheitsbehörden und die Entwicklung von effizienten Schutzkonzepten. Zudem sollte sie die Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenministerkonferenz umsetzen und eine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten einführen, „um LSBTIQ feindliche Hasskriminalität besser zu erfassen“, hieß es in dem Antrag. Antrag der Linken zum CSD Die Fraktion forderte die Bundesregierung auf, auf der Innenministerkonferenz (IMK) die Sicherheitslage queerer Menschen auf die Tagesordnung zu setzen. „Gegenstand der Beratung sollten Maßnahmen sein, um queerfeindliche Tatmotive besser zu erkennen und im Rahmen polizeilicher Meldedienste zu erfassen sowie Opfer queerfeindlicher Hasskriminalität besser zu unterstützen“, hieß es in der Vorlage (21/2575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) weiter. Auch sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „gemeinsam mit der IMK und im Dialog mit Versammlungsbehörden und der queeren Community rechtzeitig eine Gesamtstrategie erarbeiten, um 2026 die sichere Teilnahme an CSD/Pride-Veranstaltungen und die umfassende Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten“. Des Weiteren drang die Fraktion darauf, das Programm „Queer leben“ auszubauen und weiterzuentwickeln. Dabei sollten dem Antrag zufolge „die Prävention gegen queerfeindliche Diskriminierung und Hassgewalt sowie die Strukturen der queeren Communities in den Kommunen“ gestärkt werden. (sto/hau/ste/26.06.2026)

- Bundespräsident Steinmeier ehrt Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet am Montag, dem 22. Juni im Estrel Hotel Berlin die 48 deutschen Medaillengewinnerinnen und -gewinner der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Mailand und Cortina d'Ampezzo 2026 für ihre sportlichen Erfolge mit dem Silbernen Lorbeerblatt aus.

Ausstellung zur Wissenschaftsfreiheit im Bundestag eröffnet

Vizepräsidentin Andrea Lindholz (CDU/CSU) hat Donnerstag, 25. Juni, in der Halle des Paul-Löbe-Hauses die Ausstellung „Poster im Bundestag: Wissenschaftsfreiheit – die Freiheit zu forschen“ eröffnet. Auf Postern zeigen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie sie aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeiten und schaffen einen Raum für den direkten Austausch mit Abgeordneten über die Rolle der Forschung in Politik und Gesellschaft.

Bundestag ermöglicht digitale Fluggastabfertigung

Die Prozesse der Fluggastabfertigung sollen künftig digital vonstatten gehen können. Dazu hat der Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (21/6697(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Zugestimmt hatten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlage. Mit dem Gesetz verspricht sich die Bundesregierung, die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich zu vereinfachen und beschleunigen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Konkret wurden für die Umsetzung dieses Ziels das Luftverkehrsgesetz, das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst. Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. Durch die neuen Vorgaben werde "im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetz. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (21/6562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) darum gebeten, im Gesetzgebungsverfahren "datenschutzrechtliche Redundanzen“ abzubauen, vor allem im Hinblick auf die Verarbeitung von Daten in Paragraf 19e Absatz 3 und 4 in der vorgesehenen Änderung des Luftverkehrsgesetzes. Gleichzeitig baten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Gesetzgebungskompetenz bezüglich Reisedokumenten aus der Schweiz und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums zu prüfen. In ihrer Gegenäußerung hatte die Bundesregierung die Prüfung beim erstgenannten Punkt angekündigt. Was die Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenz angeht, so wolle man diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren „noch weiter präzisieren“, hieß es. (hau/26.06.2026)

Parlamentariergruppe Nördliche Adria reist nach Kroatien

Vom 29. Juni bis 3. Juli 2026 wird eine Delegation der Parlamentariergruppe Nördliche Adria unter der Leitung des Vorsitzenden, Christian Haase (CDU/CSU), nach Kroatien reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind Dr. Christian Wirth (AfD), Karl Bär (Bündnis90/Die Grünen) und Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU). Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und zugleich der Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Die Außenpolitik, die Innenpolitik sowie die Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland werden in den verschiedenen Gesprächen eine Rolle spielen. In Zagreb wird sich die Delegation mit dem Präsidenten des kroatischen Parlaments, Gordan Jandroković, dem Minister für Auswärtige und Europäische Angelegenheiten, Dr. Gordan Grlić Radman, sowie den Parlamentariern der Kroatisch-Deutschen Freundschaftsgruppe austauschen. Es werden auch Gespräche mit Vertretern der Opposition und der Zivilgesellschaft zu Fragen der bilateralen wirtschaftlichen Zusammenarbeit stattfinden. In Sirač ist ein Treffen mit Vertretern der deutschen Minderheit in der Zagreber Gespanschaft geplant. Im Rahmen einer Besichtigung des Naturparks Medvednica sind Gespräche zum Thema Umwelt- und Klimaschutz geplant. Auf der Insel Krk steht der Besuch des LNG-Terminals an; hier wird es Austausch zum Thema Klima- und Wasserschutz an der Adriaküste und zur Versorgungssicherheit und Energiepolitik vor dem Hintergrund aktueller Krisen geben.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt: Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt erhält Höchststrafe

LTO Nachrichten - 26.06.2026

Er tötete sechs Menschen und verletzte Hunderte. Dafür wird Taleb Al-Abdulmohsen nun zu lebenslänglicher Haft verurteilt, die Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Mangels Staatsschutzcharakter landete das Verfahren nicht beim OLG.

Unfolding in real time: Artificial intelligence is reshaping cybersecurity

Norton Rose Fulbright - 26.06.2026
The cybersecurity capability of next-generation frontier artificial intelligence (AI) models is increasing rapidly.

Norton Rose Fulbright advises syndicate of 16 financial institutions on €2.385 billion financing granted to ORLEN S.A.

Norton Rose Fulbright - 26.06.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised a syndicate of 16 Polish and international financial institutions from Spain, Germany, Italy, Ireland, France, the UK, and the US on the €2.385 billion multicurrency revolving facility made available to ORLEN S.A. (ORLEN), one of the largest multi-utility companies in Central and Eastern Europe.