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Juristische Nachrichten
KI im Kanzleialltag: Wie spezialisierte Legal AI den juristischen Workflow neu definiert
Künstliche Intelligenz hat den juristischen Alltag längst erreicht. Doch nicht jedes KI-Tool eignet sich für den Umgang mit juristischen Daten. Sicherheitsfragen, Halluzinationen und ungeprüfte Quellen stellen große Risiken dar. Spezialisierte Lösungen wie der Legal AI Workspace Beck-Noxtua zeigen, wie KI rechtskonform und effizient eingesetzt werden kann.
Künstliche Intelligenz nimmt im Werkzeugkasten von Kanzleien und Rechtsabteilungen immer mehr Raum ein. Ob für Recherchen, Dokumentenanalysen oder zum Erstellen juristischer Schriftsätze: KI kann Routinearbeiten deutlich beschleunigen. Der Markt wächst daher rasant. Jedoch gehen mit der Dynamik auch Unsicherheiten einher.
Viele der KI-Tools wurden ursprünglich nicht für juristische Arbeitsprozesse entwickelt. Sie greifen auf frei verfügbare Internetquellen zurück, speichern und memorieren Nutzereingaben oder trainieren ihre Modelle damit. Für juristische Anwenderinnen und Anwender kann dies zum Problem werden. Gelten im Rechtswesen doch höchste Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und inhaltliche Verlässlichkeit.
Wo herkömmliche KI-Tools an ihre Grenzen stoßen
Ein zentrales Thema ist das Mandatsgeheimnis. Wer als juristischer Professional sensible Informationen in ein System eingibt, das diese Daten speichert und bei Drittanfragen wiederverwertet, verstößt gegen berufsrechtliche Pflichten und kann haftbar gemacht werden.
Auch datenschutzrechtliche Fragen spielen eine große Rolle. Viele KI‑Anwendungen werden auf Servern betrieben, die sich außerhalb der EU oder außerhalb der europäischen Rechtshoheit befinden. Damit verlassen die eingegebenen Daten unter Umständen den europäischen Rechtsraum, die Konformität zur DS-GVO ist nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt ein weiteres, massives Problem: Halluzinationen.
Laut einer 2024 veröffentlichten Legal Tech-Studie halluzinieren Sprachmodelle (LLMs), die für die allgemeine Nutzung entwickelt wurden, bei juristischen Anfragen in 58 bis 82 Prozent aller Fälle. Es werden plausibel klingende, aber fiktive Inhalte generiert: erfundene Urteile, unzutreffende Normverweise oder nicht existente Gesetzestexte etwa. Für juristische Arbeit, die auf Verlässlichkeit und Transparenz angewiesen ist, kann das gravierende Folgen haben.
Der KI-Workspace speziell für Juristinnen und Juristen
Genau an diesen Punkten setzt Beck-Noxtua an. Den Legal AI Workspace hat der Verlag C.H.BECK zusammen mit dem europäischen Legal AI Pionier Noxtua gezielt für die Anforderungen juristischer Arbeit entwickelt und von Grund auf für die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen im Rechtswesen optimiert.
Ein entscheidender Faktor ist die Datenbasis. Beck-Noxtua greift nicht auf ungeprüfte Internetquellen zurück, sondern nutzt ausschließlich kuratiertes Fachwissen. Dafür ist die Rechts-KI direkt mit beck-online verbunden – der führenden juristischen Datenbank in Deutschland – und hat Zugriff auf potenziell mehr als 60 Millionen Dokumente. Dazu gehören Normen, Entscheidungen, Kommentare und Fachbücher aus dem Verlag C.H.BECK.
Perspektivisch sollen auf diese Weise auch Inhalte verlagsexterner juristischer Content-Partner angebunden werden, so dass Legal Professionals nur noch ein einziges KI-Tool benötigen: Beck-Noxtua.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Die kontrollierte Wissensbasis des Legal AI Workspace reduziert das Risiko fehlerhafter oder halluzinierter Inhalte erheblich. Gleichzeitig profitieren Nutzerinnen und Nutzer von der Tiefe und Qualität der juristischen Fachinformationen. Auch die Infrastruktur ist konsequent auf europäische Anforderungen ausgelegt: Beck-Noxtua wird souverän in Europa gehostet, wodurch sensible Daten den europäischen Rechtsraum nicht verlassen.
Der Legal AI Workspace erfüllt die Anforderungen von DSGVO, § 43a und § 43e BRAO sowie § 203 StGB und verfügt als einziger Legal AI Workspace über die sicherheitsrelevanten Zertifikate ISO/IEC 27018, BSI C5 und ISO/IEC 42001. Diese Zertifizierungen bestätigen die hohen Standards bei Datenschutz und -sicherheit.
Entwickelt und trainiert für juristische Aufgaben
Technisch basiert Beck-Noxtua auf einem KI-System, das eigens für die Bearbeitung juristischer Aufgaben entwickelt wurde. Anders als generische KI-Modelle ist es für juristische Denk- und Arbeitsweisen optimiert.
Das KI-System wurde exklusiv mit den Inhalten von beck-online trainiert. Dadurch versteht es juristische Strukturen, typische Argumentationsmuster und die Systematik von Normen und Rechtsprechung besonders gut. Dies sorgt für präzisere Antworten, bessere Strukturierung komplexer Sachverhalte und eine deutlich höhere fachliche Qualität der Ergebnisse.
Eine Lösung für den gesamten juristischen Workflow
Entscheidend für die juristische Arbeit ist jedoch nicht nur die Qualität einzelner Antworten, sondern die Integration in den gesamten Arbeitsprozess. Hier setzt der Legal AI Workspace an: Beck-Noxtua begleitet Juristinnen und Juristen durch den kompletten Workflow. Das beginnt bei der juristischen Recherche, reicht über die Analyse umfangreicher Dokumente – etwa Verträge oder Schriftsätze – bis hin zur Erstellung eigener Texte.
So können beispielsweise Dokumente schneller ausgewertet, Argumentationslinien strukturiert oder juristische Schriftsätze erstellt werden. Die KI ist hier kein isoliertes Tool, sondern eine leistungsstarke juristische Assistenz für den End-to-End-Workflow. Für Kanzleien und Rechtsabteilungen bedeutet das vor allem mehr Effizienz. Routineaufgaben sind schneller erledigt. Es bleibt mehr Zeit für die strategische Beratung und die Betreuung der Mandantschaft.
Wachsende Nutzerbasis bei hoher Nachfrage
Der Legal AI Workspace Beck-Noxtua ist seit Ende 2025 auf dem Markt und richtet sich an professionelle Anwender. Erste große Kunden haben den Anfang gemacht, inzwischen läuft der Roll-out auf Hochtouren. Die Zahl der Nutzer wächst schnell – ein Zeichen dafür, dass spezialisierte KI-Lösungen im juristischen Umfeld stark an Bedeutung gewinnen.
Der Legal AI Workspace nutzt ein nutzerbasiertes Preismodell, abhängig von Nutzerzahl und Nutzungsdauer. Kundinnen und Kunden mit bis zu vier Nutzenden können ab Frühjahr 2026 im SelfService starten. Beck-Noxtua ist – gemäß den Angebotsbedingungen – grundsätzlich ohne monatliche Nutzungslimits verwendbar.
Die Zukunft des juristischen Arbeitens hat begonnen
Künstliche Intelligenz wird juristische Arbeit nicht ersetzen, sie aber grundlegend verändern. Wer gestärkt aus dieser Transformation hervorgehen will, setzt bei KI auf Qualität und Spezialisierung: von der Datenbasis über die Sicherheit bis hin zur Fachkompetenz des KI-Systems. Beck-Noxtua bietet dies und unterstützt Juristinnen und Juristen im Arbeitsalltag effektiv.
Autor: Mark Schneider ist Geschäftsführer der neu gegründeten Beck-Noxtua Vertriebs GmbH. Der Jurist war zuvor lange für den Verlag C.H.BECK tätig. Digitalisierung und Transformation sind die zentralen Themen seiner beruflichen Entwicklung, er betrachtet sie aus der juristischen Perspektive und immer mit dem Ziel, pragmatische Lösungen für die Anwender zu finden.
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Viele Kanzleien investieren in KI-Tools und wundern sich anschließend über ausbleibende Wirkung. Der Grund liegt selten am Tool. Er liegt in fehlenden Prozessen, unstrukturierten Daten und ungeklärten Verantwortlichkeiten. Technologie folgt Struktur, nicht umgekehrt.
Insellösungen ohne Integration
Eine Kanzlei führt ein KI-gestütztes Vertragsprüfungssystem ein. Das Rollout gelingt reibungslos. Sechs Monate später die ernüchternde Erkenntnis: Das Tool wird von weniger als einem Drittel der Praxisgruppen genutzt, die Ergebnisse werden nicht in bestehende Workflows integriert und für die Qualitätskontrolle fühlt sich niemand verantwortlich. Das Tool war gut, die Voraussetzungen fehlten.
Dieses Bild ist kein Einzelfall: Die Legal-Tech-Umfrage 2025 zeigt: Während erst 16 Prozent der Kanzleien KI aktiv nutzen, signalisieren 64 Prozent konkrete Investitionsabsichten. Dieses Gefälle ist strukturell bedingt, nicht technologisch.
Systemarchitektur als Grundlage moderner Kanzleien
Kanzleien verfügen heute über leistungsfähige Software, Dokumentenmanagementsysteme (DMS) und zunehmend auch über KI-Tools. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch nicht in der Einführung von Einzellösungen, sondern in ihrer Kohärenz: Praxisgruppen und Arbeitsbereiche operieren häufig mit eigenen Standards, Tools und Entscheidungslogiken. Was in einem Bereich funktioniert, ist im nächsten nicht reproduzierbar.
Eine moderne Kanzlei zeichnet sich deshalb nicht durch die Anzahl ihrer Tools aus, sondern durch deren Vernetzung und Konsistenz. Systemarchitektur meint dabei die Gesamtheit der organisatorischen, prozessualen und technischen Strukturen zu verstehen, die Mandatsbearbeitung, Wissenstransfer und Kanzleiführung tragen. Standardisierte Workflows, klare Schnittstellen, strukturierte Datenhaltung sowie definierte Verantwortlichkeiten müssen nicht zwingend neu aufgebaut, aber konsequent integriert und verbindlich gemacht werden.
Nachfolgendes Reifegradmodell hilft bei der Einordnung:
1. Auf Stufe 1 (reaktiv) sind Prozesse personenabhängig und Systeme fragmentiert: KI-Einsatz verpufft hier wirkungslos.
2. Stufe 2 (standardisiert) zeichnet sich durch dokumentierte Workflows und klare Verantwortlichkeiten aus: Selektiver KI-Einsatz wird möglich.
3. Auf Stufe 3 (skalierbar) sind Systeme integriert, Daten strukturiert und Governance etabliert: KI kann kanzleiweit und wirtschaftlich genutzt werden.
Prozess vor Technologie
Ein häufiger Fehler besteht darin, KI als Lösung für strukturelle Inkohärenz zu betrachten. Tatsächlich entfaltet sie ihren Mehrwert nur auf Basis funktionierender, standardisierter Prozesse.
Die Einführung sollte deshalb systematisch erfolgen: Ausgangspunkt ist die Identifikation geeigneter Anwendungsfälle und eine präzise Analyse des bestehenden Ablaufs. Wer KI etwa in der Vertragsprüfung einsetzen will, muss zuerst wissen, wie Verträge heute tatsächlich bearbeitet werden. Welche Prozessschritte durchläuft ein Vertrag vom Erstentwurf bis zur Freigabe? Wer ist zu welchem Zeitpunkt eingebunden? Wo entstehen regelmäßig Rückfragen oder Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder unklarer Zuständigkeiten?
Viele dieser Reibungspunkte lassen sich bereits ohne KI beheben – etwa durch standardisierte Vorlagen, klare Freigabestrukturen oder automatisierte Erinnerungen. Der verbleibende Teil definiert den sinnvollen Einsatzbereich für KI: nicht als Problemlöser, sondern als skalierendes Element, das auf einem bereits stabilen Fundament aufsetzt.
Daten und Governance als Voraussetzung
Im nächsten Schritt folgt die Frage nach den Daten. Damit ein KI-System Verträge sinnvoll prüfen oder Formulierungen vorschlagen kann, muss es auf verlässliche und konsistente Daten zugreifen können: Wo liegen die Musterverträge? Sind diese aktuell? Welche Informationen, etwa zu den Vertragsparteien, müssen zwingend erfasst sein, damit das System sinnvoll arbeiten kann? Genau hier scheitern viele Implementierungen: nicht am Tool, sondern daran, dass die benötigten Daten entweder nicht existieren, nicht auffindbar oder nicht einheitlich strukturiert sind.
Dieser Schritt führt unmittelbar zur Governance-Frage und damit zu einem Aspekt, der seit 2025 auch regulatorisch verbindlich ist. Mit dem EU AI Act gelten Kanzleien, die KI einsetzen, als sog. „Deployer“ i.S.d. KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689). Das bedeutet konkret, dass dokumentiert werden muss, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird, zu welchem Zweck dies erfolgt und wie die Qualität der Ergebnisse sichergestellt wird. Für das Beispiel der Vertragserstellung heißt das: Wer prüft das KI-Ergebnis abschließend? Wie wird sichergestellt, dass kein Vertrag ohne menschliche Kontrolle versendet wird? Diese Fragen sind keine bürokratische Pflichtübung, sondern zentraler Bestandteil verantwortungsvoller KI-Nutzung.
Schließlich braucht es klare Zuständigkeiten für Implementierung, Evaluation und Qualitätssicherung. Eine dedizierte „Legal Tech“- bzw. „Legal Operations“-Rolle hat sich dabei als wirksames strukturelles Mittel bewährt, um KI-Projekte vom Piloten in die operative Nutzung zu überführen.
Der stille Wettbewerbsvorteil strukturierter Kanzleien
Durch standardisierte Workflows, dokumentierte Entscheidungslogiken und integrierte KI-Unterstützung wird Expertise systematisiert. Das bedeutet nicht Standardisierung auf Kosten juristischer Qualität, sondern Entlastung von repetitiven Tätigkeiten und Freisetzung von Kapazitäten für strategische Beratung. Skalierbarkeit ist zugleich ein Mandantenwert: Wer konsistente, dokumentierte Prozesse vorweisen kann, demonstriert Qualität; insbesondere gegenüber Mandanten mit eigenen Legal-Operations-Strukturen.
Die Entscheidung, die alles verändert
Die Frage, ob KI in Kanzleien eingesetzt wird, ist faktisch entschieden. Der deutsche Legal-Tech-Markt umfasst inzwischen rund 300 aktive Unternehmen; KI ist zentraler Treiber und kein Randthema mehr. Die eigentliche Frage ist, ob der Einsatz nachhaltige Wirkung entfaltet.
Wer heute in Systemarchitektur investiert, schafft eine Organisation, die strukturell lernfähig ist und auf Technologieentwicklungen reagieren kann, die heute noch nicht absehbar sind. Der erste Schritt zur modernen Kanzlei ist kein Tool-Kauf. Er ist die Entscheidung, die eigene Organisation als System zu denken. Wer das tut, hat den entscheidenden Schritt bereits getan, noch bevor die erste Software lizenziert ist.
Autorin: Daina Böther-Schultze ist Wirtschaftsjuristin und als Legal Tech Engineer bei McDermott Will & Schulte tätig. Ihr Interesse an Legal Tech vertiefte sie im Rahmen ihres LL.M.-Studiums, in dem sie sich fundierte Kenntnisse an der Schnittstelle von Recht und Technologie aneignete. Seit mehreren Jahren engagiert sie sich zudem als Mitglied des Legal Tech Lab Cologne e.V. und ist Gründerin der Plattform mindherbusiness.de
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Darf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.
Europäische Rechts-KI Software Alawyer startet in Österreich
Alawyer, eine KI Software zur Unterstützung bei der Beantwortung von Rechtsfragen aus Österreich, ist ab sofort mit Inhalten aus elf europäischen Jurisdiktionen verfügbar. Sie liefert Privatpersonen wie Unternehmen rechtliche Orientierung auf Basis offizieller Quellen und Fachliteratur.
Alawyer verfolgt einen benutzerfreundlichen Ansatz. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch. Dabei folgt sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte werden verständlich und nachvollziehbar aufbereitet, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in ist dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt.
„Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt Wolfgang Deutschmann, Gründer und Geschäftsführer von Alawyer.
Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland mit dazu. In den kommenden Monaten wird Alawyer für Nutzer:innen aus all diesen Ländern verfügbar sein. Der Rest der EU folgt bis zum Jahresende.
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