Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
AfD stellt Antrag auf Abschaffung der Grundsteuer
Finanzen/Antrag Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, "die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen".
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Bau eines neuen Abschiebeterminals am Flughafen München
Inneres/Antwort Um den Bau eines neuen Abschiebeterminals am Flughafen München geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
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Forderung nach Abschaffung der Grundsteuer beraten
Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Grundsteuer vollständig abschaffen – Eigentum schützen, Mieter entlasten“ (21/4277) stand am Donnerstag, 26. Februar 2026, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Antrag der AfD Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, die Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, zum 1. Januar 2026 vollständig abzuschaffen, um "Eigentum nachhaltig zu entlasten und soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen". Zudem solle das Grundgesetz so geändert werden, dass die Länder an der Erhebung einer länderbezogenen Grundsteuer gehindert sind. Zeitnah sollten bundeseinheitliche Ausgleichsmechanismen geschaffen werden, die die durch Wegfall der Grundsteuer entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen "vollständig kompensieren". Die Kompensation solle vor allem durch Änderung der Beteiligungsquoten der Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils hergestellt werden, so die Fraktion. Dabei sei sicherzustellen, dass die Gemeinden einen dem bisherigen Aufkommen der Grundsteuer entsprechenden Ausgleich erhalten, der sich an objektiven Kennziffern wie Einwohnerzahl, Steuerkraftmesszahl und Flächenausdehnung orientiert. Der Bund solle dem Antrag zufolge gewährleisten, dass die Anpassung aufkommensneutral zwischen Ländern und Kommunen geschieht und keine zusätzlichen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger entstehen. Vorzusehen sei auch eine gesetzliche Begrenzung drastischer Hebesatzsteigerungen durch Kommune, um "unzumutbare Steuerbelastungen" zu verhindern. (hau/26.02.2026)
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Bundestag beschließt das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. In dem vom Wirtschaftsausschuss geänderten Gesetzentwurf zur „Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (21/2506, 21/3203) werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf geschaffen. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses zudem die Annahme einer Entschließung. CDU/CSU und SPD stimmten für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung und für die Entschließung, die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten in beiden Fällen dagegen. Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/4326) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes sei es, laut Regierung, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die vorgeschlagenen Regelungen beschleunigten die Verfügbarkeit von Wasserstoff und sorgten für bessere Rahmenbedingungen beim Wasserstoffhochlauf, heißt es in dem Entwurf. Der Gesetzentwurf erfasse die gesamte Lieferkette von der Herstellung über den Import und die Speicherung bis zum Transport von Wasserstoff. Die Verfahren dafür sollen einfacher, digitaler und schneller werden. So soll der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur demnach im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Verfahren im Wasserrecht will man durch kurze Fristen für Genehmigungsbehörden beschleunigen. Außerdem soll es im Energiewirtschaftsrecht Erleichterungen für die Genehmigung von Wasserstoffleitungen geben. Der Entwurf stehe im Kontext der Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ und trage dazu bei, die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, heißt es in der Vorlage. Der Vorschlag trage auch dazu bei, bezahlbare, verlässliche, nachhaltige und moderne Energie bereitzustellen. Änderungen im Ausschuss Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf am 25. Februar im Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einigen Punkten ergänzt. So erlaubt das Gesetz auch die Errichtung des Betriebs und die Änderung von Anlagen zur Umwandlung von Wasserstoffderivaten und flüssigen organischen Wasserstoffträgern zu Wasserstoff. Außerdem werden Anlagen zum Import von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, beispielsweise Power-to-Liquid-Produkte (PtL-Produkte), mit aufgenommen. PtL-Produkte sind synthetische, flüssige Kraftstoffe und Rohstoffe, die durch Elektrolyse mit erneuerbarem Strom hergestellt werden. Hauptprodukte sind flüssige E-Fuels wie Kerosin, Diesel und Benzin, die zur Dekarbonisierung von Flug-, Schiffs- und Lkw-Verkehr beitragen sollen. Ferner werden auch Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff unter Nutzung von Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid in den Anwendungsbereich aufgenommen. Damit sind Dampfreformierungsanlagen erfasst, die unter Nutzung der Kohlendioxid-Abscheidung (CCS) kohlenstoffarmen Wasserstoff erzeugen. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses beschloss der Bundestag eine Entschließung. Darin wird auf die Bedeutung von Transformationsprojekten der Hafeninfrastruktur mit dem Ziel verwiesen, den Bau sowie Ausbau von Produktions- und Lagerstätten für Energieträger und erneuerbare Energieanlagen in den Häfen zu beschleunigen und zu unterstützen. Außerdem soll sichergestellt werden, kleine und mittlere Unternehmen und vor allem kleine Handwerksbetriebe im Rahmen des Wasserstoffhochlaufs zu berücksichtigen. Zudem soll die Bundesregierung sich für eine Verlängerung der Strompreiskompensation und die Erhaltung der geltenden Stromnetzentgeltbefreiung für Elektrolyseure einsetzen. Die Bundesnetzagentur soll zudem prüfen, in welchem Umfang die wirtschaftlichen Besonderheiten von Elektrolyseuren auch künftig berücksichtigt werden können.. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat forderte in seiner Stellungnahme (21/3203) zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Länderkammer hatte 32 Änderungsvorschläge eingebracht. Unter anderem wollten die Bundesländer den Anwendungsbereich des Wasserstoffhochlaufs auf die industrielle Endnutzung ausweiten. Der Erweiterungsvorschlag betrifft die industrielle Endnutzung von Wasserstoff in emissionsintensiven Sektoren wie der Stahl- oder Chemieindustrie sowie in der Prozesswärmeerzeugung. Der Gesetzentwurf fokussiere ausschließlich die Versorgungsinfrastruktur – also die Erzeugung, Speicherung, den Transport und den Import von Wasserstoff, was jedoch nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette abbilde. Die Bundesregierung stimmte dem Vorschlag des Bundesrates nicht zu. Der Anwendungsbereich sei insbesondere auf die Herstellung und Bereitstellung von Wasserstoff zugeschnitten. Die Nutzung von Wasserstoff etwa in der Industrie beziehe sich auf eine nicht bestimmbare Anzahl von Anlagenkategorien und sei nicht Gegenstand und Ziel dieses Gesetzes. Zudem sei eine Abgrenzung bei der Nutzung von Wasserstoff und anderen Brennstoffen im Einzelfall nicht vollzugsfähig, heißt es in der Begründung der Bundesregierung. (nki/26.02.2026)
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Forderung nach Stärkung von Lehrkräften an Schulen
„Demokratische Schule schützen, Lehrkräfte stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4275), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag, die Schulen besser bei der Demokratievermittlung zu unterstützen und demokratische Strukturen an Schulen zu stärken. Sie kritisiert darin, dass die AfD „einen gezielten Angriff auf die demokratische Kultur unserer Schulen“ führe, der Lehrkräfte einschüchtern und demokratiepädagogische Arbeit erschweren solle. Hierfür habe sie in der Vergangenheit unter anderem Denunziationsportale eingerichtet, auf denen Lehrkräfte anonym gemeldet werden sollten. Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem, eine politische Aufklärungskampagne bezüglich des Neutralitätsbegriffs zu starten, „die die Verunsicherung von Lehrkräften adressiert und die die relevanten Institutionen und Fachverbände mit einbezieht“. Auch soll die tatsächliche Rechtslage einer breiteren Öffentlichkeit, insbesondere innerhalb und im Umfeld von Bildungseinrichtungen, bekannt gemacht werden, etwa durch Plakate, Flyer, Webseite und Social Media. Den Lehrkräften müsse die benötigte Unterstützung in Form von bestmöglicher demokratiepädagogischer Qualifizierung gegeben werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Neuauflage der Qualitätsoffensive Lehrerbildung dürfe nicht als Projektförderung, sondern müsse als flächendeckende Strukturförderung endlich umgesetzt werden, heißt es weiter in dem Antrag. (che/hau/25.02.2026)
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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge erörtert
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, 21/4088) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, in erster Lesung beraten. Gegenstand der halbstündigen Debatte war auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark“ (21/3617). Beide Vorlagen wurden nach der Debatte an die Ausschüsse überwiesen. In beiden Fällen übernimmt der Finanzausschuss die Federführung bei den weiteren Beratungen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten ermöglichen. Es soll eine breite Bevölkerungsschicht motivieren, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, würden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst, heißt es. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase solle auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot „ohne Garantie“ zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann. Größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase soll erhalten bleiben, macht die Regierung deutlich. Hierbei solle die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigen und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzen. Antrag der Grünen Einen „Bürgerfonds als öffentlich verwaltetes, kostengünstiges, renditestarkes und nachhaltiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge“ fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. An diesen Bürgerfonds sollen abhängig Beschäftigte einen Teil ihres Gehalts für ihre individuelle Altersvorsorge automatisch einzahlen, „sofern sie dem nicht aktiv widersprechen“. Wer widerspricht, soll in private Konkurrenzangebote einzahlen können. Die Antragsteller nennen das schwedische Modell als Vorbild. (bal/hau/26.02.2026)
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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (PDF)
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Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe
Die deutliche Mehrzahl der zu einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ am Donnerstag, 26. Februar 2026, geladenen Sachverständigen ist der Auffassung, Deutschland sei im internationalen Vergleich gut durch die Corona-Pandemie gekommen. Die auch von der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mitgetragenen Maßnahmen seien mit Blick auf den damaligen Wissensstand angemessen gewesen, hieß es. Einzig der von der AfD-Fraktion geladene Fachanwalt für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, sah das anders. Ab Mai 2020 seien die meisten Maßnahmen zur Bekämpfung einer epidemischen Lage in Deutschland nicht mehr rechtmäßig gewesen, urteilte er. Ramelow für einen bundeseinheitlichen Krisenstab Bei der Anhörung unter dem Titel „Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe“ wurde das Wirken der MPK als verfassungskonform eingeschätzt. Es sei richtig gewesen, anfangs die Steuerung über die MPK zu machen, sagte Bodo Ramelow (Die Linke), seinerzeit Ministerpräsident des Landes Thüringen und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu der Anhörung geladen. Es stimme, dass die MPK nicht im Grundgesetz steht. „Es gab sie aber schon, da gab es das Grundgesetz noch gar nicht“, fügte er hinzu. Künftig sollte es aber einen bundeseinheitlichen Krisenstab für solche Fälle geben, regte er an. Ein solcher Krisenstab könne aber nur ein Teil und nicht die alleinige Lösung sein. Ramelow sagte rückblickend, im Herbst 2020 habe bei ihm das „Grummeln“ eingesetzt. Er habe dann auch der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, er sei nicht mehr bereit, an einer weiteren MPK teilzunehmen, „wenn die Parlamente nicht einbezogen werden“. "Es braucht aufeinander abgestimmte Krisenstäbe" Es brauche auf allen Ebenen Krisenstäbe, die aufeinander abgestimmt sind, sagte Sören Link (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und von der SPD-Fraktion zu der Anhörung geladen. Während der Corona-Pandemie hätten Bund und Länder entschieden. Das sei richtig gewesen, so Link. Diejenigen, die diese Entscheidung vor Ort umsetzen mussten, seien aber nicht oder nur rudimentär eingebunden gewesen. „Sie waren teilweise Befehlsempfänger, die unter extremen Zeitdruck standen und ihre Rückmeldungen in diese Prozesse nicht einspeisen konnten“, sagte der Duisburger Oberbürgermeister. Eine künftige Einbindung lediglich über die kommunalen Spitzenverbände ist aus seiner Sicht nicht ausreichend. „Wir brauchen die, die operativ vor Ort Verantwortung tragen“, sagte Link. "Ministerpräsidentenkonferenz kein Ersatzgesetzgeber" Dass die MPK nicht ausdrücklich im Grundgesetz geregelt sei, „ist kein Verfassungsproblem“, sagte Oliver Schenk (CDU), seinerzeit Chef der Staatskanzlei und sächsischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, der von der Unionsfraktion für die Anhörung benannt wurde. Solche Formate seien Koordinierungsinstrumente, „keine Ersatzgesetzgeber“. Eine pauschale Zentralisierung hätte aus seiner Sicht während der Pandemie nicht zu mehr Akzeptanz geführt, „eher im Gegenteil“. Schenk äußerte sich auch zum teils kritisierten „Flickenteppich“. Die meisten MPK-Beschlüsse seien identisch oder weitgehend einheitlich umgesetzt worden. Unterschiede hätten überwiegend Detailfragen betroffen und bewusste politische Abwägungen widergespiegelt, die sich aus regional unterschiedlichen Infektionslagen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben hätten. "Intransparentes, aber erfolgreiches Krisenmanagement" Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, von der Unionsfraktion zu der Anhörung eingeladen, sprach von einem „intransparenten, aber letztlich erfolgreichen Krisenmanagement“. Gleichwohl sei es während der Pandemie durchaus zu Hakeleien zwischen Bund und Ländern, zu einem Unterbietungswettbewerb zwischen einzelnen Bundesländern im Zusammenhang mit Grundrechtseinschränkungen und auch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen politischen Entscheidungsträgern und Fachbehörden im Hinblick auf die richtigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gekommen. Die Bund-Länder-Konferenzen seien ein geeignetes Gremium zur Pandemiebekämpfung gewesen, so Brenner weiter. Als „Option für die Zukunft“ brachte er einen „Nationalen Gesundheitsrat“ ins Spiel. Dieser könne ähnlich wie der Nationale Sicherheitsrat agieren, „um für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein“. "Föderale Entscheidungen werden oft als langwierig angesehen" Die von der Linksfraktion benannte Sachverständige Prof. Dr. Nathalie Behnke, Leiterin des Arbeitsbereichs „Öffentliche Verwaltung, Public Policy“ am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Darmstadt, wies daraufhin, dass föderale Entscheidungen einen Mix darstellten aus gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern und der autonomen dezentralen Umsetzung in den Ländern. Solche Entscheidungen würden oft als langwierig angesehen. Die dezentrale Umsetzung sei auch uneinheitlich und werde oft on der Öffentlichkeit als unfair bewertet. Dem setze sie aber entgegen, dass der Wunsch nach einheitlicher und schneller Entscheidung nur dann sinnvoll sei, „wenn die Antwort auf die Frage, was zu tun ist, relativ klar ist“, sagte Behnke. Im Falle der Pandemie sei es aber sinnvoll und hilfreich, wenn verschiedene Beteiligte und unterschiedliche Perspektiven an der Entscheidung beteiligt sind. "Krankenhäuser waren niemals überlastet" Aus Sicht des Fachanwalts für Medizinrecht, Carlos A. Gebauer, gab die Faktenlage während der Pandemie keine hinreichende tatsächliche Grundlage für die ihretwegen konkret getroffenen Maßnahmen her. Die Krankenhäuser, namentlich die Intensivstationen, seien während der Corona-Krise niemals überlastet gewesen, sagte er. Zudem habe jedermann wissen können, dass FFP2-Masken nicht vor Viren schützen, „weil das seit jeher auf ihren Verpackungen stand“. Gebauer sagte weiter, ihm als „einfachem Medizinrechtler“ sei es ab dem 22. April 2020 bis zuletzt kontinuierlich möglich gewesen, das weitgehende Fehlen der tatsächlichen Voraussetzungen für die legitime Annahme einer Gefahrenabwendungsbefugnis der Behörden aus allgemein zugänglichen Quellen zu erkennen. Es wäre seiner Auffassung nach die Pflicht der staatlichen Organe gewesen, das zu erfassen und vernehmlich zu kommunizieren. „Das aber ist unterblieben“, bemängelte Gebauer. (hau/26.02.2026)
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Aussprache zur Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten
Nach Berichten über Fälle von Vetternwirtschaft in der AfD hat sich der Bundestag mit dem Thema befasst und weitere Aufklärung verlangt. In einer Aktuellen Stunde zum Thema "Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten – Bereicherung auf Staatskosten vermeiden, rechtliche Konsequenzen ziehen" warfen Redner von Union, SPD, Grünen und Linken der AfD am Donnerstag, 26. Februar 2026, eine dreiste Selbstbedienungsmentalität vor, die im Widerspruch stehe zu ihren öffentlich bekundeten politischen Maßstäben. Umstrittene Beschäftigungsverhältnisse auf Staatskosten In der von Union und SPD beantragten Aussprache mit zahlreichen Zwischenrufen und Zwischenfragen wies die AfD die Anschuldigungen zurück und hielt den anderen Parteien vor, selbst in vielen bekannten Fällen öffentliche Gelder in fragwürdiger Weise an Bekannte, Freunde oder Verwandte weitergereicht zu haben. Hintergrund der Kontroverse sind umstrittene Beschäftigungsverhältnisse der AfD auf Staatskosten. So wurde zuletzt bekannt, dass Bundestags- und Landtagsabgeordnete der AfD auch Familienmitglieder von Kollegen beschäftigen. Das ist zwar erlaubt, hat der Partei jedoch den Vorwurf der Vetternwirtschaft eingebracht, zumal dahinter ein systematisches Vorgehen vermutet wird. Laut Abgeordnetengesetz dürfen Bundestagsabgeordnete eigene nahe Familienangehörige auf Kosten der Steuerzahler nicht beschäftigen. Nun wird eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes erwogen. CDU/CSU: Zahlreiche Beispiele für Vetternwirtschaft Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) führte in der Debatte zahlreiche Beispiele für Vetternwirtschaft der AfD auf, die inzwischen bekannt geworden seien. Er warf der AfD "moralische Verwahrlosung und Korruption" vor und fügte hinzu: "Offenbar ist es in der AfD üblich, Verwandte auf Kosten des Steuerzahlers in Abgeordnetenbüros von Parteifreunden zu beschäftigen." Das betreffe auch Abgeordnete des Bundestages. Teilweise seien die Posten hochdotiert. In Nordrhein-Westfalen habe die Landtagsverwaltung die Zahlungen an eine 85-jährige Mitarbeiterin und Frau eines ehemaligen AfD-Kommunalpolitikers eingestellt, weil eine Zahlung ohne Gegenleistung unzulässig sei. Hoppenstedt betonte: "Der Verdacht der systematischen Scheinbeschäftigung bei der AfD verdichtet sich immer mehr." Parlamente seien jedoch keine Orte für Selbstbereicherung, sagte der CDU-Abgeordnete und sprach von einem Skandal. Er räumte ein, dass es auch bei anderen Parteien "sehr vereinzelte Fälle von Überkreuz-Anstellungen" gebe, die jedoch "allesamt gut begründbar" seien. Hingegen sei etwa bei der AfD in Sachsen-Anhalt ein System zu erkennen. Das System verfolge ausschließlich den Zweck, durch viele wechselseitige Anstellungen von Verwandten in die eigene Tasche zu wirtschaften: "Das stinkt alles sehr zum Himmel." Hoppenstedt betonte: "Was die AfD macht, das ist verkommen, das ist verlogen, das ist korrupt." AfD: Beschäftigungsverhältnisse sind legal Dr. Bernd Baumann (AfD) wies die Anschuldigungen strikt zurück, sprach von einer Kampagne und teilte hart gegen die übrigen Parteien aus. So hätten Recherchen ergeben, dass in der Vergangenheit allein im bayerischen Landtag etliche Abgeordnete von Union und SPD leibliche Väter und Mütter im eigenen Büro auf Steuerzahlerkosten eingestellt hätten. "Diesen Tiefpunkt des Parlamentarismus haben Sie gesetzt, nicht wir." Das sei eine "Bedienungsmentalität", die seit Jahrzehnten andauere. Das stelle die moralischen Maßstäbe der anderen Parteien infrage. Baumann versicherte für die AfD-Bundestagsfraktion: "Bei uns sind alle Beschäftigungsverhältnisse legal. Es gibt rechtlich nicht das Geringste einzuwenden." Mit Blick auf das Abgeordnetengesetz sagte er: "Wir würden die Dinge klarer und präziser fassen." Die AfD werde einer Novellierung des Gesetzes nicht im Weg stehen. Er betonte: "Es ist Ihr Gesetz, das nicht funktioniert." So müssten die Maßstäbe auf Behörden und Ministerien ausgedehnt werden, wo auch Millionengelder auf fragwürdige Weise ausgeschüttet würden. Als Baumann in seiner Rede auch den Fleiß und die Kompetenz seiner Fraktion würdigte und von einer "Hochleistungsfraktion" sprach, löste er Gelächter und Zwischenrufe aus den Reihen der anderen Fraktionen aus. SPD: Skandale müssen aufgeklärt werden Dr. Johannes Fechner (SPD) sagte: "Diese Karnevalsrede nimmt Ihnen niemand ab." Er forderte: "Räumen Sie in Ihrer Fraktion erst einmal auf. Schmeißen Sie alle Straftäter in der Fraktion raus." Die Skandale müssten aufgeklärt werden. Es sei dreist, wenn unqualifizierte Verwandte auf hochdotierte Posten gesetzt würden. "Stellen im Bundestag müssen nach Leistung und Kompetenz und nicht nach Verwandtschaftsgrad oder zur Absicherung innerparteilicher Seilschaften vergeben werden." Fechner räumte ein, dass es in der Vergangenheit auch bei anderen Parteien bisweilen Probleme mit Abgeordneten gegeben habe, das seien aber Ausnahmen gewesen, und es seien jeweils klare Konsequenzen gezogen worden. Er mutmaßte, die AfD-Fraktionsführung habe nicht die nötige Stärke, in problematischen Fällen durchzugreifen. Die jetzt deutlich gewordene Dreistigkeit der AfD sei bisher nicht vorstellbar gewesen: "Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen." Man müsse sich nun mit den Überkreuz-Beschäftigungen befassen. Der SPD-Abgeordnete warf der AfD vor, an Regelungen und dem Rechtsstaat kein Interesse zu haben. "Die AfD ist alles andere als eine Rechtsstaatspartei." Er fügte hinzu: "Sie machen sich unseren Staat zur Beute." Der "AfD-Verwandtschaftsfilz" untergrabe das Vertrauen der Bürger in die Demokratie. Grüne: Krimineller Skandalnudelverein erster Kategorie Ähnlich harsch ging auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz mit der AfD ins Gericht. Es handele sich bei den jetzt bekannt gewordenen Fällen nicht um Ausrutscher, sondern um ein System. "Es ist ein Blick in den kaputten Maschinenraum einer rechtsextremen Partei." Dieses System aus ausufernder Vetternwirtschaft, mutmaßlichem Missbrauch von Entschädigungsregeln und illegaler Parteienfinanzierun zeige, welches Staats-, Demokratie- und Parlamentsverständnis diese Partei habe. "Das Parlament ist für Sie bestenfalls ein Versorgungssystem für die eigene Verwandtschaft." Von Notz verwies auf Recherchen, wonach in der AfD-Bundestagsfraktion zahlreiche rechtsextreme Mitarbeiter beschäftigt seien. "Der Blick hinter Ihre blaue Fassade ist ein Blick in den Abgrund." Bei der AfD könne man den Eindruck gewinnen, dass es kein normales Anstellungsverhältnis gebe. "Das sind entweder Rechtsextreme oder Verwandte, oder verwandte Rechtsextreme bei Ihnen." Er sprach von Familienclan-Strukturen und betonte: "Sie sind ein krimineller Skandalnudelverein erster Kategorie." Es könne zwar auch in der Politik Menschen geben, die verwandt oder verpartnert sind, das sei dann aber die Ausnahme. "Skandalös wird es dann, wenn das alles System hat." Von Notz forderte weitere Aufklärung, die Grünen stünden zudem für Verbesserungen im Gesetz bereit. Linke: Den Sumpf der Vetternwirtschaft trockenlegen Janina Böttger, Linken-Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt, zeigte sich überrascht vom offenkundigen Ausmaß der sogenannten Verwandtenaffäre. Nach vielen Jahren im Landtag von Sachsen-Anhalt habe sie gedacht, schon alles gesehen zu haben. Das lockere Verhältnis der AfD zu Daten und Fakten sei lange bekannt. Nun stelle sie fest, dass bei der AfD auch das Verhältnis zu einzelnen Mitarbeitern sehr eng zu sein scheine. Öffentlich werde die AfD nicht müde, das Parlament und die Demokratie verächtlich zu machen. "Nichtöffentlich allerdings wird das Parlament als Jobcenter geschätzt." Nun habe sich die AfD selbst demaskiert, "und deswegen brennt bei Ihnen auch die Hütte", sagte Böttger und fügte hinzu: "Ausgerechnet diejenigen, die immer wieder mit dem eisernen Besen drohen, sitzen bis zur Nase im Mist, im eigenen Mist." Es gelte nun, den Sumpf der Vetternwirtschaft trockenzulegen. (pk/26.02.2026)
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Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, über mehrere Vorlagen ab: Haushaltsjahr 2023: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zur Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2023 (20/12195) stattgegeben. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD und Die Linke wurde der Antrag angenommen. Die Entscheidung über die Entlastung sollte laut Vorlage nach Eingang der Bemerkungen 2023 des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes herbeigeführt werden. Außerdem liegt der Ergänzungsband der „Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ als Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof (21/100) vor. Der Band enthält weitere Prüfungsergebnisse, die seit der Vorlage des Hauptbandes (20/14000, 21/1541 Nr. 22) im Dezember 2024 festgestellt wurden, wie es in der Vorbemerkung heißt. Die Bemerkungen wurden mit der Annahme des Antrags entsprechend zur Kenntnis genommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2595) zugrunde. Haushaltsjahr 2024: Angenommen wurde auch die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/2652) zum Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel "Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2024 – Einzelplan 20" (21/470) ab. Der Haushaltsausschuss hatte empfohlen, dem Bundesrechnungshof für die vorgelegte Rechnung für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. Außenwirtschaftsverordnung: Der Bundestag hat gegen die Aufhebung der 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (21/2879, 21/3137 Nr. 2) gestimmt. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie (21/4320) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Grünen angenommen. Die Verordnung war am 31. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt I verkündet worden. Gemäß Paragraf 12 Absatz 4 Satz 3 Außenwirtschaftsgesetz hätte der Deutsche Bundestag innerhalb von vier Monaten nach der Verkündung die Aufhebung der Verordnung verlangen können. Die Verordnung ist den Angaben zufolge am 1. November 2025 in Kraft getreten und setzt europarechtliche und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um, indem sie die Ausfuhrliste für Rüstungsgüter aktualisiert. Außerdem werden Verstöße gegen die mit den jüngeren Sanktionspaketen der Europäischen Union beschlossenen Verbote im Hinblick auf Russland und Belarus, die nicht bereits im Rahmen des Außenwirtschaftsgesetzes strafbewehrt sind, entsprechend den europarechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit eingestuft und bußgeldbewehrt. Anpassungen gibt es auch bei den Bußgeldbewehrungen im Zusammenhang mit den Sanktionsregimen gegen Syrien, Iran und Nordkorea. Die Änderungen berücksichtigen neuer Rüstungsgüter im Wassenaar-Abkommen, die bereits Eingang in die am 6. März 2025 veröffentlichte Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union gefunden haben. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind verpflichtet, Sanktionsvorschriften für Verstöße gegen die Verbote zu erlassen. Petitionen: Das Parlament hat 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden angenommen. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 158 bis 170 (21/3878, 21/3879, 21/3880, 21/3881, 21/3882, 21/3883, 21/3884, 21/3885, 21/3886, 21/3887, 21/3888, 21/3889, 21/3890). Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach Übernahme von Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen und regelmäßigen Therapien. Der Petent schreibt in seiner Eingabe, aufgrund eines schweren Unfalls im August 2022, bei dem er sich den rechten Arm gebrochen habe, müsse er zu ambulanten Sprechstunden und Rehabilitationsmaßnahmen. Da er jedoch weder Pflegegrad 3 noch einen Schwerbehindertenausweis habe, würden die Kosten für Taxifahrten von seiner Krankenkasse nicht übernommen, beklagt er. "Voraussetzungen für Anwendung der Ausnahmeregelung liegen nicht vor" Die in Sitzung des Petitionsausschusses am 28. Januar verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann“. Die Krankenkasse könne nur in zwingenden medizinischen Fällen und nach vorheriger Antragstellung eine Genehmigung für die Kostenübernahme erteilen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung. Diese besonderen Ausnahmen würden von der sogenannten Krankentransport-Richtlinie geregelt. Da die entsprechenden Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmeregelungen nicht vorlägen, bedauert der Ausschuss der Vorlage zufolge, „dem Petenten in dieser Angelegenheit nicht behilflich sein zu können“. (hau/irs/26.02.2026)
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Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, mehrere Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: Steuer: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur "Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung" (21/3944) vorgelegt. Die Vorlage wird im federführenden Finanzausschuss beraten. Mit dem Gesetzentwurf kann die Liste der unter das BEPS-MLI fallende Steuerabkommen um 62 weitere Steuerabkommen erweitert werden kann. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung, heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Dabei handele es sich um ein Projekt für ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Fischereirecht: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften" (21/3948) ist zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen worden. Ziel der Vorlage ist es demnach, durch eine Änderung des Flaggenrechtegesetzes und der Flaggenrechtsverordnung Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und den Normtext zu straffen. Ferner ist vorgesehen, eine Regelung zu schaffen, damit das Schiffsregister für jedermann auf digitalem Wege abrufbar wird. Im Seefischereigesetz soll eine Anpassung aufgrund der Änderung im Flaggenrechtsgesetz erfolgen, die Fanglizenzen betrifft. Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Gewerbeordnung: Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" (21/3947) federführend beraten. Der Entwurf ist eine Reaktion der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024, das ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU 2016 / 97) eingeleitet hat. Die Kommission kritisiert bestimmte Ausnahmen und Formulierungen in der Gewerbeordnung, etwa im Paragrafen 34d Absatz 8 Nr. 2, in dem bisher eine Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittler für Bausparkassen für die Vermittlung von Versicherungen im Rahmen eines Kollektivertrags vorsieht. Die Regelung soll ebenso aufgehoben werden wie die Ausnahmevorschrift nach Paragraf 34d Absatz 8 Nr. 3, die eine Befreiung von der Erlaubnispflicht für die Vermittlung von Restschuldversicherungen als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehens- und Leasingverträgen vorsieht. Für die Aufhebung der Ausnahmeregelungen ist jeweils eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Darüber hinaus soll im Paragrafen 34d Absatz 5 Satz 1 ergänzt werden, dass in bestimmten Fällen bei Beeinträchtigung der gewerberechtlichen Aufsicht im Zusammenhang mit einem Drittstaatsbezug eines Versicherungsvermittlers die Erteilung einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler versagt werden kann. Migrationsverwaltung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz, 20/4080) ist an den federführenden Innenausschuss überwiesen worden. Ziel ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zentraler Bestandteil der Regelungen ist laut Bundesregierung die Schaffung einer Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift), die im Rahmen der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels im Inland erhoben worden sind. Daneben sind Regelungen enthalten, um allen im Visumverfahren beteiligten Behörden den Zugriff auf die „für Visaerteilung maßgebenden antragsbegründenden Dokumente“ zu erleichtern, wie die Bundesregierung in der Begründung weiter ausführt. Um einen funktionierenden Informationskreislauf zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sowie Ausländerbehörden auf der einen Seite und Trägern für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf der anderen Seite zu gewährleisten, sind den Angaben zufolge zudem Regelungen vorgesehen, durch die Umstand und Dauer einer Leistungseinschränkung oder eines Leistungsausschlusses im Ausländerzentralregister (AZR) abgebildet werden. Ferner soll laut Vorlage geregelt werden, dass die Informationsübermittlung der Staatsanwaltschaften und Gerichte an die zuständigen Ausländerbehörden durch die Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen zentral im AZR wesentlich verbessert wird. Schließlich werde „neben der strukturierten Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen die Möglichkeit geschaffen, amtliche Identifikationsdokumente und sonstige nichtamtliche Dokumente, die zur eindeutigen Identifikation der Person geeignet sind, als Volltextdokumente im AZR zu erfassen“. Freundschaftsvertrag: Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zum Abkommen zwischen Deutschland und Großbritannien über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit in den Bundestag eingebracht (21/3945). „Der Vertrag bildet den Rahmen für die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland“, erklärt die Bundesregierung dazu. Er wurde am 17. Juli 2025 unterzeichnet und erfordert die Zustimmung des Bundestages. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt die Federführung. Impfstoffe: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel "Korrektur der Covid-19-Impfstoffpolitik und Moratorium für gegenwärtig zugelassenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe" (21/4283) eingebracht, der an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen wurde. Neubewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (Stiko) und der deutschen Vertreter im Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP) sollten eingeholt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Bis zum Abschluss der Neubewertung sollten die Zulassungen sämtlicher mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19 zurückgezogen werden. Die beschleunigte Entwicklung, Zulassung und breite Bereitstellung von Impfstoffen sei zentraler Bestandteil der Strategie in der Coronapolitik gewesen. Es habe sich jedoch gezeigt, dass verkürzte Zulassungsprozesse das Vertrauen vieler Menschen stark beschädigt hätten und deshalb die Nutzen-Risiko-Abwägung neu bewertet werden müsse, heißt es zur Begründung des Antrags. Das Ziel sei, die Bevölkerung bestmöglich vor möglichen Impfnebenwirkungen und Impfschäden zu schützen, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken und sicherzustellen, dass alle Empfehlungen und regulatorischen Entscheidungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft beruhen. Eine solche Neubewertung sei Ausdruck verantwortungsvoller und vorsorgender Gesundheitspolitik. Arzneimittel: Ebenfalls vorgelegt hat die AfD-Fraktion einen Antrag mit dem Titel "Innovative Arzneimittel sofort verfügbar machen, nationale Zuständigkeit sichern und lernende Preisbildung weiterentwickeln" (21/4284), der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Die schnelle Verfügbarkeit von Innovationen dürfe demnach nicht durch regulatorische oder verhandlungstechnische Verzögerungen gefährdet werden, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Konkret fordern die Abgeordneten, gesetzlich festzulegen, dass neue Arzneimittel mit der arzneimittelrechtlichen Zulassung unmittelbar erstattungsfähig sind und den Patienten ohne Verzögerung zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung solle außerdem die heimische Arzneimittelproduktion stärken, um Lieferengpässe zu vermeiden und nationale Unabhängigkeit zu sichern. Der Erstattungspreis für innovative Arzneimittel müsse rückwirkend ab dem Tag des erstmaligen Inverkehrbringens gelten. Zudem sollte ein Verfahren geschaffen werden, um die neue Evidenz aus der Versorgung zeitnah zu erfassen und systematisch in Preis- und Nutzenbewertungen einzubeziehen. Modelle der dynamischen Preisbildung, wie etwa erfolgsabhängige Vergütung, Preiskorridore oder andere lernende Preisansätze sollten rechtssicher und praxistauglich ausgestaltet werden. Abgesetzt: Energie: Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel "Anzahl staatlich subventioniert neu zu errichtender Gaskraftwerke durch den Wiedereinstieg in die Kernenergie verringern" wurde von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. Die Vorlage sollte ursprünglich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung überwiesen werden. Bürgerrat "Ernährung im Wandel": Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Empfehlung des Bürgerrats ,Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben' zur Altersgrenze für Energydrinks umsetzen" (21/4285) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der Empfehlung des Bürgerrats, dem Wunsch der breiten Öffentlichkeit, den wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz folgend eine Altersgrenze für Energydrinks und ähnliche Produkte, wie zum Beispiel Energy Booster, von mindestens 16 Jahren einzuführen. Zudem fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, flankierende Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich einer zielgruppengerechten Aufklärungskampagne, die Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über die Risiken des Konsums von Energydrinks informiert. Es brauche regulative Vorgaben zur Bewerbung von Energydrinks, um den Jugendschutz wirksam sicherzustellen. (irs/nki/26.02.2026)
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Bundestagspräsidentin Julia Klöckner beruft die 18. Bundesversammlung zum 30. Januar 2027 ein
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat heute als Termin für die nächste Bundesversammlung Samstag, den 30. Januar 2027, festgelegt und den Ältestenrat darüber informiert. Die Bundesversammlung tritt an diesem Tag im Deutschen Bundestag zusammen und wählt die zukünftige Bundespräsidentin oder den zukünftigen Bundespräsidenten. Der Termin schließt sich an die Sitzungswoche an, in der der Bundestag am 27. Januar 2027 die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus begeht. Die für die Bundesversammlung erforderliche erweiterte Bestuhlung des Plenarsaals kann bereits auch für diesen Termin genutzt werden. Das ist effizient, schont Ressourcen und erweitert vor allem die Einladungsmöglichkeiten: Im kommenden Jahr werden somit mehr Gäste an der Gedenkstunde im Parlament teilnehmen können. Gemäß Artikel 54 Absatz 4 Satz 2 Grundgesetz und § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung obliegt es der amtierenden Präsidentin des Deutschen Bundestages, Julia Klöckner, Ort und Zeit der Versammlung zu bestimmen. Sie ist auch für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Bundesversammlung zuständig. Die Bundesversammlung muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten (Artikel 54 Absatz 4 Satz 1 GG). Die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten endet mit Ablauf des 18. März 2027 – spätester Termin für den Zusammentritt wäre somit der 16. Februar 2027 gewesen. Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus allen 630 Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen gewählt werden. Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die Bundesversammlung entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Ländervertreter müssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in den jeweiligen Volksvertretungen gewählt sein. Ein Landtagsmandat ist nicht notwendig, es können auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens gewählt werden. Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung besteht darin, den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin zu wählen. Die Versammlung tritt daher in der Regel nur alle fünf Jahre zusammen.
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Antrag zu Zurückweisungen an den Grenzen stößt auf Ablehnung
„Effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“ (21/4274) fordert die AfD-Fraktion in einem so betitelten Antrag. Der Bundestag hat die Vorlage am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten und im Anschluss an die 60-minütige Debatte in den federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf eine massive Verschärfung der deutschen Migrationspolitik. Sie fordert "effektive Kontrollen und Zurückweisungen an der Grenze durch Schaffung einer sicheren Rechtsgrundlage“. Bei den anderen Fraktionen stieß die Vorlage auf klare Ablehnung. AfD: Migrationswende ist ein Trugbild geblieben Christian Wirth (AfD) monierte in der Debatte, dass die von der Bundesregierung versprochene Migrationswende bislang ein "Trugbild" geblieben sei. Im vergangenen Jahr habe es mehr als 168.000 Asylanträge gegeben. Rückgänge der Asylanträge seien nicht ein Verdienst der Bundesregierung, sondern das Ergebnis internationaler Entwicklungen. Auch könne sich laut Grundgesetz-Artikel 16a nicht auf das Asyl-Grundrecht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Alle Nachbarländer Deutschlands seien indes sichere Drittstaaten. Ferner verpflichte Paragraf 18 des Asylgesetzes die Behörden, eine Einreise zu verweigern, wenn ein anderer Staat völkerrechtlich für das Asylverfahren zuständig ist. CDU/CSU: 60 Prozent Rückgang bei Asylanträgen Christina Stumpp (CDU/CSU) entgegnete, die AfD versuche die "erfolgreiche Migrationswende" der schwarz-roten Koalition "verzweifelt kleinzureden". Zehn Monate nach dem Regierungswechsel zählten zu einer ersten Bilanz im Bereich der inneren Sicherheit "60 Prozent Rückgang bei Asylanträgen", die Aussetzung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte sowie die Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme. Als weitere Punkte nannte die CDU-Abgeordnete unter anderem die Abschaffung der "Turbo-Einbürgerung", eine Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten sowie Abschiebungen auch nach Afghanistan. "Die Bilanz zeigt: Die Migrationswende wirkt", fügte Stumpp hinzu. Grüne: Diese Grenzkontrollen müssen enden Julian Joswig (Bündnis 90/Die Grünen) nannte den AfD-Antrag "problematisch" und "in vielerlei Hinsicht falsch". Er biete aber die Gelegenheit, über die Folgen der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordneten Grenzkontrollen zu sprechen. Diese Grenzkontrollen, bei denen es ein "absolutes Missverhältnis zwischen einem hohen Personaleinsatz und dem tatsächlichen sicherheitspolitischen Nutzen" gebe, müssten enden. Die Bundesregierung trete indes "Europa mit den Füßen", kritisierte Joswig und betonte: "Schengen sieht keine dauerhaften Binnengrenzkontrollen vor". Die Bundesregierung mache jedoch die Ausnahme zur Regel. Wer Schengen durch dauerhafte Grenzkontrollen schwäche, gefährde Wachstum, Arbeitsplätze und den Zusammenhalt in Europa. SPD: Koalition sorgt für tatsächliche Veränderungen Sebastian Fiedler (SPD) warf der AfD vor, vom "Hass auf Migranten" angetrieben zu werden. Dies zeige ihr Antrag ganz deutlich. Die AfD fordere pauschale Zurückweisungen, nationale Alleingänge und sogar die Suspendierung des europäischen Asylrechts. Das klinge erstmal entschlossen, sei aber eine politische Sackgasse, denn ein Aussetzen europäischer Regeln würde die benötigte Zusammenarbeit schwächen. Während die AfD Anträge mit "dicken Schlagzeilen" stelle, sorge die Koalition für tatsächliche Veränderungen. So habe man das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) reformiert, stärke die Außengrenzen Europas "statt nationale Illusionen weiter zu pflegen" und baue Rückführungsstrukturen aus. Linke: Die AfD will eine Gesinnungsjustiz Clara Bünger (Die Linke) sagte, die AfD behaupte in ihrem Antrag, sie wolle geltendes Recht anwenden, doch sei das Gegenteil der Fall: "Die AfD missbraucht die Sprache des Rechtsstaats, um diesen Rechtsstaat abzuschaffen." Wer leichtfertig von einer Suspendierung von EU-Recht spreche, greife nicht Brüssel an, sondern die "verfassungsrechtliche Architektur Deutschlands". Darum gehe es der AfD. Auch wolle die AfD eine "Gesinnungsjustiz", die ihren politischen Werten entspreche, kritisierte die Linken-Abgeordnete. Der Antrag der AfD sei ein "Misstrauensantrag gegen die Institutionen der Demokratie" und deshalb ein "Fall für die Staatsanwaltschaft". Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, die Bundesgrenze „sofort tatsächlich zu kontrollieren“ sowie „die Anwendung von Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz und Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz ohne Abstriche so lange fortzusetzen, bis auf europäischer Ebene entsprechende Regeln durch- und umgesetzt sind, die den versprochenen ,Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts' gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrages über die Europäische Union tatsächlich und nicht nur fiktiv herstellen“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem auf die EU-Staaten und die EU-Kommission einwirken, „dass das EU-Asylrecht suspendiert wird, bis die EU-Außengrenzen geschützt sind und ein wirksames EU-Asylsystem installiert wird“. "Anreiz für illegale Einwanderung" Der Vorlage zufolge heißt es in einem Schreiben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 7. Mai 2025 an den Präsidenten der Bundespolizei, die Anwendung der Regelung des Paragrafen 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz führe dazu, „dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann“. Ferner schreibt die Fraktion, die „Durchführung Zehntausender, in manchen Jahren Hunderttausender unzulässiger oder offensichtlich unbegründeter Asylverfahren, die bei Anwendung von Paragraf 18 Absatz 2 Asylgesetz gar nicht eröffnet werden müssten“, schaffe einen wesentlichen Anreiz für die illegale Einwanderung nach Deutschland. (sto/26.02.2026)
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Ausschuss stimmt für Jagdbarkeit des Wolfes
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Wolf soll als grundsätzlich jagdbare Tierart ins Jagdgesetz aufgenommen werden.
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21/4370: Kleine Anfrage Transparenz und Darstellung von Gasspeicherfüllständen: Datenquellen, Farblegenden, Kommunikationsstandards und Änderungen der Visualisierung (PDF)
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21/4369: Kleine Anfrage Förderung des Vereins "Gesicht Zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e. V." durch Bundesministerien - Stand: 31. Dezember 2025 (PDF)
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21/4368: Kleine Anfrage Kostenwirkungen des EU-Emissionshandels auf die Spezialchemie (PDF)
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21/4367: Kleine Anfrage Zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung, digitaler Fahrzeugschein und Datenaustauschprozesse (Statusabfragen) zwischen Registern und Basisdiensten des Bundes (PDF)
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21/4366: Kleine Anfrage Northvolt-Wandelanleihe: Risikoprüfung, Entscheidungswege und Unterrichtung des Bundestages (PDF)
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