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Stopp des Missbrauchs von Sozialleistungen

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals über einen Antrag mit dem Titel "Sozialleistungsmissbrauch stoppen – Lücken im Aktionsplan der Bundesregierung schließen", den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Nach 30-minütiger Aussprache soll der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. (vom/21.09.2026)

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne Aussprache stimmt der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, über mehrere Vorlagen ab: Versicherungen: Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG(), 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu wird eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses erwartet. Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Dafür müssen die beiden EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Angaben der Bundesregierung werden mit der Richtlinie (EU) 2025 / 1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025 / 2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Änderung des Seelotsgesetzes: Abgestimmt wird auch über den Entwurf der Bundesregierung für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses erwaretet wird. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln. Teilrückzahlung Portugals: Der Bundestag entscheidet ferner über den Antrag des Bundesfinanzministeriums (21/7910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf "Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes" zur vorzeitigen Teilrückzahlung Portugals von Krediten des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus. Nach Angaben des Finanzministeriums geht es um die vorzeitige Teilrückzahlung von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro bis Ende 2027. Wie es im Antrag heißt, habe sich die fiskalische Situation Portugals ausgesprochen positiv entwickelt. Für 2026 prognostiziere die EU-Kommission einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt. Der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei von 134 Prozent des BIP im Jahr 2020 auf aktuell knapp unter 90 Prozent des BIP gesunken. Arzneimittelversorgung I: Entschieden wird ebenso über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Lieferengpässe bei Arzneimitteln effektiv verringern – Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland reduzieren" (21/1567(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dazu liegt eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Lieferengpässe seien seit Jahren ein Problem, schreibt die Fraktion. Der Versuch, die Missstände mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), das seit Juli 2023 in Kraft ist, zu bessern, sei nicht gelungen. Auch 2025 bestünden weiter Lieferengpässe bei vielen Arzneimitteln. Grund sei die nach wie vor bestehende Abhängigkeit von wenigen Wirkstoffherstellern in Asien, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern einen Exportstopp von essenziellen Arzneimitteln bei einem Versorgungsengpass dieser Mittel. Zudem müssten Rabattverträge geändert werden. So sollten Zuschläge grundsätzlich auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter verteilt werden, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den Wirkstoff innerhalb der EU herstellt oder herstellen lässt. Der Arzneimittel-Großhandel sollte dazu verpflichtet werden, bei versorgungsrelevanten Medikamenten mindestens zwei Monatsbedarfe vorzuhalten. Arzneimittelversorgung II: Der Bundestag stimmt zudem über einen weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Stärkung der Arzneimittelversorgung durch gezielten Bürokratieabbau und Förderung der heimischen Produktion" (21/2717(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch dazu gibt es eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (21/5003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Engpässe bei wichtigen Medikamenten wie etwa Antibiotika oder onkologischen Präparaten gefährdeten die Gesundheit vieler Patienten und entstünden häufig durch eine zu starke Abhängigkeit von wenigen Herstellern und ausländischen Produktionsstandorten, heißt es in dem Antrag. Die zunehmende Bürokratie erschwere nicht nur die unternehmerische Planung, sondern führe auch zu einer messbaren Ressourcenverlagerung weg von Forschung und Entwicklung hin zu Berichtspflichten und Nachweisführungen. Die Abgeordneten fordern, Bürokratie und Berichtspflichten so zu reduzieren, dass sich pharmazeutische Unternehmen stärker auf Forschung, Entwicklung, den Preiswettbewerb und die Rückverlagerung wichtiger Produktionsschritte nach Deutschland und Europa konzentrieren können. Ferner sollte die inländische Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch Abbau von Investitions- und Innovationshemmnissen wie überbordenden Melde-, Prüf- und Dokumentationspflichten oder doppelten Genehmigungspflichten, etwa bei klinischen Prüfungen. Agrarbetriebe I: Direkt abgestimmt werden soll über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe sichern – Direktzahlungen 2026 bereits im Oktober auszahlen". Der Antrag liegt noch nicht vor. Agrarbetriebe II: Ebenfalls direkt abgestimmt wird über einen weiteren Antrag mit dem Titel "Nahrungs- und Futtermittelversorgung auf den Höfen der Landwirte sichern und Dürrehilfe generieren", den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Petitionen: Das Parlament stimmt über 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen ab, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 304 bis 316 (21/7954(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7955(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7956(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7957(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7958(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7959(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7960(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7961(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7966(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Verbot des ungefragten Filmens und Fotografierens in Fitnessstudios Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einem Verbot des ungefragten Filmens und Fotografierens in Fitnessstudios. Zur Begründung wird in der Eingabe angeführt, dass in den vergangenen Jahren das ungefragte Filmen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen zugenommen habe. Diese Praxis verletze die Privatsphäre der hiervon betroffenen Besucher und führe zu einem Verlust des Wohlbefindens, schreibt der Petent. Ein Verbot könne dazu beitragen, in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ein sicheres und respektvolles Umfeld zu schaffen. Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 9. September 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen. Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Ausschuss fest, dass sich bereits nach geltendem Recht strafbar macht, „wer von einer anderen Person, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt“. Gegen Einblick besonders geschützte Räume sind insbesondere Toiletten und Umkleidekabinen. Bildaufnahmen missglückter sportlicher Betätigung strafbar Darüber hinaus sei das unbefugte Herstellen von Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzen, strafbar. Die Hilflosigkeit könne insbesondere auch auf eine missglückte sportliche Betätigung oder Freizeitaktivität zurückzuführen sein. Der Ausschuss macht zudem darauf aufmerksam, dass nach dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. April 2026 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes gegen digitale Gewalt zudem auch das Herstellen bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen, insbesondere solcher, die in sexuell bestimmter Weise die bekleideten Genitalien, das bekleidete Gesäß oder die bekleidete weibliche Brust einer anderen Person abbilden, zukünftig unabhängig vom Ort (öffentlich oder privat) strafbar sein soll. Die Eingabe sei im Hinblick auf die von der Bundesregierung geplante besondere Pönalisierung des Herstellens und Verbreitens bestimmter sexualisierter Bildaufnahmen geeignet, in die politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, schreiben die Abgeordneten. (hau/hle/pk/17.09.2026)

Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze“ (21/7824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem verwaltungsgerichtliche Verfahren modernisiert und beschleunigt werden sollen. Die Gerichte sollen entlastet und personelle Ressourcen flexibler eingesetzt werden können. Die Vorlage soll im Anschluss an die 30-minütige Aussprache den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Rechtsausschuss sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. Die Regelungen betreffen laut Bundesregierung die Zuständigkeit, die Rechtsmittel, den einstweiligen Rechtsschutz, die Vollstreckung sowie verschiedene sonstige Bereiche des Prozessrechts. Der überwiegende Teil des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Unter anderem soll der Einsatz von Einzelrichtern ausgeweitet werden. Proberichter an Verwaltungsgerichten sollen künftig bereits sechs Monate nach ihrer Ernennung als Einzelrichter eingesetzt werden können; bislang gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Auch an Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen sollen Verfahren „sehr viel weitgehender als bislang erlaubt“ auf Einzelrichter übertragen werden können, sofern sie keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten aufweisen und keine grundsätzliche Bedeutung haben. Beim Bundesverwaltungsgericht soll in erstinstanzlichen Verfahren häufiger eine Besetzung mit drei statt fünf Berufsrichtern möglich sein. Änderungen beim einstweiligen Rechtsschutz Änderungen sind zudem beim einstweiligen Rechtsschutz und bei den Rechtsmitteln vorgesehen. So sollen die in der gerichtlichen Praxis genutzten sogenannten Hängebeschlüsse gesetzlich geregelt werden, mit denen Gerichte vor ihrer eigentlichen Entscheidung vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen können. Querulatorischen, also offensichtlich aussichtslosen und rechtsmissbräuchlichen Klagen und Anträgen sollen Verwaltungsgerichte zudem mit der Anordnung einer Vorauszahlung von Gerichtskosten begegnen können. Reformiert werden soll - „im Interesse eines wehrhaften Rechtsstaates“ – auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen gegen die öffentliche Hand. Kommt eine Behörde einer vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflicht nicht nach, soll ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro verhängt werden können. Dieses kann laut Entwurf wiederholt und unter bestimmten Voraussetzungen auch periodisch fällig werden. Erleichtert werden soll zudem die Einlegung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte. Soweit die betreffende Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet, soll künftig auch eine einfache elektronische Übermittlung, also beispielsweise mittels E-Mail, möglich sein. Eine entsprechende Vereinfachung soll es verwaltungsseitig bei der Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung geben. Bundesrat fordert Änderungen Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen. Unter anderem wendet er sich gegen geplante Neuregelungen bei der Zulassung von Berufung und Revision. Diese könnten „neue Auslegungs- und Abgrenzungsfragen“ aufwerfen, die zum bisherigen Wortlaut bereits geklärt seien, und damit dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung entgegenstehen. Auch die Möglichkeit, bereits bei der erstmaligen Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde eine periodische Taktung vorzusehen, hält der Bundesrat für „unangemessen und unnötig“. Eine solche Regelung solle erst greifen, wenn eine erste Festsetzung und Vollstreckung erfolglos geblieben sei. Die Bundesregierung hält an beiden Regelungen fest. Bei den Rechtsmitteln sieht sie insbesondere im Revisionsrecht die Notwendigkeit, Rechtsschutzlücken zu schließen. Auch eine periodische Taktung des Zwangsgeldes müsse bereits mit dessen erster Androhung möglich sein, wenn eine Behörde von Anfang an erkennen lasse, dass sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wolle, oder wenn ein Fall besonders zeitkritisch sei. Umgang mit Experimentierklauseln Darüber hinaus fordert der Bundesrat unter anderem Experimentierklauseln „zur praktischen Erprobung neuer digitaler Technologien, Kommunikationsformen und neuen Verfahrensabläufen“. Außerdem warnt er vor einer Überlastung der Gerichte durch mit Künstlicher Intelligenz erstellte umfangreiche Schriftsätze und fordert entsprechende rechtliche Instrumente. Der Bundesrat verweist darauf, dass dieser Trend in der Sozialgerichtsbarkeit „bereits stark fortgeschritten“ sei. Die Bundesregierung sieht grundsätzlich einen Nutzen in Experimentierklauseln, will diese aber nicht in dem vorliegenden Gesetzentwurf verankern. Die Umsetzung solle einer späteren Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vorbehalten bleiben. Auch möglichen prozessrechtlichen Regelungen zum Umgang mit KI-generierten Schriftsätzen will sie weiter nachgehen. Zudem verweist sie auf technische Lösungen. „Entsprechende Anwendungen werden aktuell durch die Länder insbesondere für den Zivilprozess entwickelt und erprobt und vom Bund durch die Digitalisierungsinitiative für die Justiz und künftig durch die Digitalsäule des Pakts für den Rechtsstaat mitfinanziert“, heißt es weiter. (scr/hau/14.09.2026)

Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 24. September 2026, über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu der nach 30-minütiger Aussprache angesetzte Abstimmung wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie eine Beschlussempfehlung abgeben. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollen danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (scr/hau/14.09.2026)

Arbeitsprogramm der EU-Kommission im Jahr 2027

Im Bundestag findet am Donnerstag, 24. September 2026, eine Vereinbarte Debatte unter dem Titel „Zukunft Europas – Prioritäten für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2027“ statt. 30 Minuten sind dafür eingeplant. Bei einer Vereinbarten Debatte handelt es sich um Aussprachen über ein bestimmtes Thema ohne eine Vorlage oder eine Regierungserklärung als Beratungsgegenstand. (hau/14.09.2026)

Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ (21/7870(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gemeinsam mit dem von der AfD-Fraktion angekündigten Antrag „Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung – Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken“ soll der Gesetzentwurf im Anschluss an die halbstündige Aussprache den Ausschüssen überwiesen werden. Die Federführung bei den weiteren Beratungen soll jeweils der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Entwurf soll die Handlungsfähigkeit des Staates durch entbürokratisierte und schnellere Verwaltungsverfahren gestärkt werden soll. Das bislang geltende Schriftformerfordernis im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Arbeitsuchenden und privaten Arbeitsvermittlern führe zu einem Aufwand, der in Zeiten zunehmender Digitalisierung vermeidbar sei, heißt es in der Vorlage. Zudem soll die Vermittlung in Erwerbsarbeit als zentrale Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit gestärkt werden, womit auch eine Anpassung einzelner Instrumente der Arbeitsförderung einhergeht. Aufgrund des demografischen Wandels stehe die Bundesagentur für Arbeit zudem vor grundlegenden Herausforderungen, die durch eine digitalisierte Arbeitsverwaltung gemindert werden könnten. So rechne sie bis 2032 mit einem Personalrückgang aufgrund altersbedingter Abgänge und Fluktuation in erheblichem Ausmaß. „Die konsequente Digitalisierung der Arbeitsverwaltung kann hier dazu beitragen, dem drohenden Personalengpass entgegenzuwirken“, betont die Regierung weiter. Recht der Arbeitslosenversicherung Konkret ist unter anderem geplant, den Vermittlungsprozess weiterzuentwickeln, das Recht der Arbeitslosenversicherung zu vereinfachen und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet anzupassen. Anträge sowie die für die im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) vorgesehenen Sozialleistungen erforderlichen Angaben sollen künftig vorrangig digital gestellt werden. Die derzeit noch im SGB III vorhandenen Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden. „So wird bei der Vermittlung durch Dritte unter anderem das Schriftformerfordernis bei Verträgen mit privaten Arbeitsvermittlern durch ein Textformerfordernis ersetzt. Regelungen, die ein persönliches Erscheinen vor Ort erfordern, werden durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung wird erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.“ Das Gesetz soll zudem Erleichterungen für Unternehmen bringen, indem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert wird. Dabei geht es insbesondere um die Herabstufung von Schriftformerfordernissen auf die Textform nach Paragraf 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). „Denn die Schriftform verlangt die eigenhändige Unterschrift auf Papier und verursacht somit Medienbrüche in digitalisierten Prozessen. Durch das Gesetz sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne dabei Schutzstandards in Frage zu stellen“, bekräftigt die Regierung. (che/hau/14.09.2026)

Insolvenzen in der deutschen Wirtschaft

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Insolvenzwelle stoppen – Deutsche Wirtschaft stärken“, den die AfD-Fraktion avisiert hat. Nach halbstündiger Aussprache soll der Antrag dem federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/14.09.2026)