Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Linke fragt nach Wohnkostenlücke

Arbeit und Soziales/KleineAnfrage Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage zur Wohnkostenlücke 2025 gestellt.

AfD will Abwanderung von Wissenschaftlern verhindern

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antrag In einem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung dazu auf, durch Förderprogramme und Initiativen die Abwanderung von in Deutschland ausgebildeten Wissenschaftlern zu verhindern.

Rechtsextreme Musikveranstaltungen erfragt

Inneres/KleineAnfrage Nach der Zahl der Musikveranstaltungen der extremen Rechten im ersten Halbjahr 2026 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Linke erfragt Zahl antisemitischer Straftaten

Inneres/KleineAnfrage Antisemitische Straftaten im zweiten Quartal 2026 thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Verhandlungen über "Abschiebezentren in Drittstaaten"

Inneres/KleineAnfrage "Verhandlungen über Abschiebezentren in Drittstaaten" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Linke fragt nach Asylgrenzverfahren

Inneres/KleineAnfrage Sogenannte Asylgrenzverfahren sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.

Linke fragt nach Stand der Drohnenabwehr

Inneres/KleineAnfrage Nach dem "aktuellen Stand der Drohnenabwehr in Deutschland im Geschäftsbereich der Bundesregierung" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Linke fragt nach rechtsextremer Gewalt im Fußball

Inneres/KleineAnfrage Nach "Erkenntnissen der Bundesregierung zu rechtsextremer Gewalt und Vernetzung im Fußball" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Linke: Solidarprinzip stärken

Arbeit und Soziales/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert, das Solidarprinzip stärker als bisher geplant bei den Sozialstaatsreformen zu beachten.

Grenzkontrollen im Raum Frankfurt (Oder) thematisiert

Inneres/KleineAnfrage Um die "Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder), Autobahn A12 und Schienenstrecke" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.

Grüne wollen Regelung für nachrichtenlose Konten

Finanzen/Antrag Vermögen auf Konten, deren Eigentümer nicht mehr ermittelbar sind, soll zentral erfasst und später gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, fordern die Grünen in einem Antrag.

Deutsch-Südasiatische Parlamentariergruppe besucht Sri Lanka und Bangladesch

Vom 14. bis 19. September 2026 wird eine Delegation der Deutsch-Südasiatischen Parlamentariergruppe unter der Leitung des Vorsitzenden, Nicklas Kappa (CDU/CSU), nach Sri Lanka und Bangladesch reisen. Die weiteren Delegationsmitglieder sind: Johann Saathoff (SPD, stellv. Vorsitzender der Parlamentariergruppe), Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stellv. Vorsitzende der Parlamentariergruppe) sowie Gerold Otten (AfD). Die Delegationsreise dient dem bilateralen parlamentarischen Austausch und damit der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt stehen Begegnungen mit Vertretern aus Regierung und Opposition, Ausschüssen, Unternehmen sowie weiteren Akteuren aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. In Sri Lanka wird sich die Delegation mit der Premierministerin Harini Amarasuriya sowie dem Oppositionsführer Sajith Premadasa austauschen. Außerdem werden die Abgeordneten die Trace Export City besichtigen und vor Ort über die wirtschaftliche und technologische Entwicklung diskutieren. Zudem ist die Besichtigung des Colombo West International Terminals mit Gesprächen über Hafenwirtschaft, Handel und maritime Sicherheit vorgesehen. Weitere Schwerpunkte bilden Gespräche mit Ausschüssen für Auswärtiges, Wirtschaft und Energie. In Bangladesch sind Gespräche mit dem Parlamentspräsidenten Hafiz Uddin Ahmad Bir Bikram sowie mit dem Auswärtigen Ausschuss vorgesehen. Darüber hinaus wird die Delegation deutsche Unternehmen besuchen, die im Bereich Zementherstellung, Textilchemikalien und Druckerpatronen tätig sind. Die Abgeordneten werden sich mit ihnen über wirtschaftliche Zusammenarbeit, industrielle Entwicklung und Investitionsmöglichkeiten austauschen.

Forderung nach Einführung eines KI-Grenzschutzes

„Deutschlands Grenzen wirksam sichern - KI-Grenzschutz jetzt einführen“ lautet der Titel eines Antrags (21/6822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), in dem sich die AfD-Fraktion für ein „technologiebasiertes Grenzschutzkonzept“ ausspricht. Der Bundestag berät den Antrag erstmals am Mittwoch, 23. September 2026. Nach halbstündiger Aussprache ist die Überweisung an die Ausschüsse vorgesehen. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss sein. Antrag der AfD Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, „ein Konzept ,Digitaler Grenzschutz Deutschland (DGD)' zu entwickeln und umzusetzen, das auf einem risikobasierten, rechtsstaatlich eingehegten Drei-Ebenen-Modell beruht“. Dazu soll nach dem Willen der Fraktion der Aufbau einer „risikobasierten digitalen Grenzerkennung“ zählen mit einem technisch gestützten System zur abschnitts- und anlassbezogenen Erkennung grenzüberschreitender Bewegungen. Umfassen soll dieses System laut Vorlage insbesondere „den Einsatz von Wärmebild- und Infrarotsensorik an besonders belasteten Grenzabschnitten, die Installation von Bewegungs- und Bodensensoren entlang bekannter Schleusungsrouten, den Einsatz von Drohnen zur Aufklärung sowie KI-gestützte Videosysteme zur Erkennung auffälliger Bewegungsmuster“. Ferner plädiert die Fraktion für eine Weiterentwicklung bestehender Strukturen der Bundespolizei zu einem „KI-gestützten Grenzlage- und Analysezentrum“ sowie zu einem „nationalen Grenzlagezentrum, dass eine Echtzeitübersicht über grenzrelevante Lagen ermöglicht“. Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem einen Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Einsatzes von KI und automatisierter Datenanalyse im Grenzschutz vorlegen. (sto/hau/14.09.2026)

Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, erstmals einen Antrag mit dem Titel „24 Maßnahmen zur Bekämpfung von linksextremer Gewalt und Terror – Jetzt gemeinsam handeln zum Schutz von Demokratie und Rechtsstaat“, den die AfD-Fraktion angekündigt hat. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag zusammen mit einem weiteren Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sachbeschädigungen der kritischen Infrastruktur (KRITIS) in der polizeilichen Kriminalstatistik gesondert abbilden“ dem Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. (hau/14.09.2026)

Neue Regelungen zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen

Der Bundestag berät am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen“ (21/7558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung dient laut Regierung zum einen der Umsetzung neuer EU-rechtlicher Vorgaben. Zum anderen nimmt die Bundesregierung dies zum Anlass, das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen insgesamt inhaltlich zu überarbeiten, neu zu strukturieren und zu modernisieren. Ziel sei es, die in der Praxis bewährten Abläufe zu fördern und Rechtsanwendern systematische sowie verständliche Regelungen an die Hand zu geben. Damit solle eine „effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung“ sichergestellt und zugleich die Rechte betroffener Personen gestärkt werden. Unter anderem sollen Regelungen zum Rechtsbeistand und zu weiteren Verfahrensrechten gebündelt sowie Gründe für die Ablehnung von Rechtshilfeersuchen systematisiert werden. Im Auslieferungsverfahren soll erstmals ein Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Oberlandesgericht geregelt werden. Zudem sieht der Entwurf laut Bundesregierung erstmals ausdrückliche Regelungen zur polizeilichen Rechtshilfe und zur Übertragung der Strafverfolgung vor. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich laut Bundesregierung aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts sowie aus Kritikpunkten der Europäischen Kommission in Vertragsverletzungsverfahren. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf mehrere Änderungen. So möchte er den Ländern ermöglichen, die Bewilligung und Zulässigkeitsprüfung polizeilicher Rechtshilfeersuchen durch eine von ihnen bestimmte Stelle vornehmen zu lassen. Die Bundesregierung sieht hierfür keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Die Besonderheiten der polizeilichen Rechtshilfe seien im Entwurf bereits berücksichtigt; die Landesregierungen könnten die zuständigen Stellen für die Prüfung der Bewilligung und Zulässigkeit eigenständig benennen. Prüfen will die Bundesregierung hingegen die Forderung des Bundesrates, bei Personen, die Deutschland aufgrund eines Europäischen Haftbefehls übergeben wurden, eine Abschiebung in einen Nicht-EU-Staat nicht von der Zustimmung des übergebenden EU-Mitgliedstaates abhängig zu machen. Sie prüfe sowohl die Übernahme dieses Vorschlags als auch Ausnahmen entsprechend dem bisherigen Recht. Das bisherige Schutzniveau dürfe dabei nicht abgesenkt werden. Ebenso will sie die Bitte der Länder weiter prüfen, ob die vorgesehenen Regelungen zur Stärkung der Verfahrensrechte betroffener Personen sowie einzelne Verfahrensvorschriften sachgerecht und praxistauglich ausgestaltet sind. Die Bundesregierung betont dazu, die Verbesserung des Rechtsschutzes sei ein wesentliches Anliegen der Reform und „ohne einen gewissen Mehraufwand nicht zu realisieren“. (scr/hau/14.09.2026)

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache überweist der Bundestag am Donnerstag, 24. September 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse: Flugkraftstoffe: Die Bundesregierung will den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern. Dazu liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf „zum Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe“ (21/7871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der die EU-Verordnung 2023/2405 (Initiative „ReFuelEU Aviation“) umsetzt, die verbindliche Quoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) im Luftverkehr festlegt. Die Vorlage soll an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) soll dem Gesetzentwurf zufolge umfangreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen und auch für die Sanktionierung bei Verstößen gegen die Vorgaben zuständig sein. Für das LBA sollen daher in Paragraf 29c des Luftverkehrsgesetzes Überwachungsbefugnisse geschaffen werden, heißt es im Entwurf. Darüber hinaus sollen im Luftverkehrsgesetz die europarechtlich vorgeschriebenen Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festgeschrieben werden. Dies sei zum einen Paragraf 29d des Luftverkehrsgesetzes, der eine Abgabepflicht regelt, falls Luftfahrzeugbetreiber ihre europarechtliche Betankungspflicht verletzen, und zum anderen Paragraf 58a des Luftverkehrsgesetzes mit Bußgeldvorschriften zur Verordnung (EU) 2023/2405. Aufgrund des europarechtlichen Erfordernisses, die Abgabenhöhe regelmäßig anzupassen, werde in Paragraf 32 des Luftverkehrsgesetzes die Ermächtigung zum Erlass und zur Änderung einer entsprechenden Rechtsverordnung geschaffen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. Fluglärmschutz: Die Bundesregierung will das Luftverkehrsgesetz um Regelungen zum Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr ergänzen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (21/7403(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Die Einhaltung der geltenden Betriebsbeschränkungsregelungen an deutschen Flugplätzen sei – auch im Hinblick auf die Akzeptanz von Luftverkehr – von besonderer Bedeutung, heißt es in dem Entwurf. Mit ihm sollen die Informations- und Beteiligungsregelungen für die örtlichen Fluglärmkommissionen bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland ergänzt sowie Anreize für die Nutzung lärmarmer Flugzeugtypen gesetzt werden. Dazu soll in der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorgenommen werden, „die insbesondere Anreize für die Nutzung lärmärmerer Flugzeugmuster setzt“. Daneben soll – wie bisher auch – eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. In Paragraf 32b des Luftverkehrsgesetzes soll nach dem unveränderten Absatz1, in dem es heißt: „Zur Beratung der Genehmigungsbehörde sowie des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge wird für jeden Verkehrsflughafen, der dem Fluglinienverkehr angeschlossen ist und für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festzusetzen ist, eine Kommission gebildet. Ist die Anlage eines neuen Flugplatzes geplant, wird die Kommission vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens gebildet“, ein Absatz 1a eingeführt werden. In diesem heißt es laut Entwurf: „Die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sowie die Flugsicherungsorganisation sollen der Kommission für die Beratung von Flugverfahren insbesondere Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens übermitteln. Die Kommission soll diese Unterlagen und ihre Empfehlungen veröffentlichen.“ Aus Sicht des Bundesrates sollte die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung der Genehmigungsbehörde, der Fluglärmkommission entsprechende Unterlagen vorzulegen, gestrichen werden. Die Genehmigungsbehörde sei an der Festlegung von Flugverfahren nicht beteiligt, heißt es in der dem Gesetzentwurf anhängenden Stellungnahme der Länderkammer. Der Behörde lägen keine Unterlagen zu den in Betracht gezogenen Flugverfahren, zu deren voraussichtlichen Auswirkungen auf die Fluglärmsituation und zu den wesentlichen Gründen für die Auswahl des bevorzugten Flugverfahrens vor. In der Gegenäußerung der Bundesregierung heißt es dazu, man nehme den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis und werde dessen Umsetzung in diesem Rechtsetzungsverfahren prüfen. Finanzkonten: Der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten soll ausgeweitet werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (21/7194(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Die Zusatzvereinbarung erweitert den bestehenden automatischen Austausch unter anderem auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate, die sich auf Kryptowerte beziehen, und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen. Kryptowerte I: Informationen über den Handel mit Kryptowerten sollen international regelmäßig ausgetauscht werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (21/7195(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die Vorlage soll zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden. „Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten auszubauen“, schreibt die Bundesregierung. In der Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander auszutauschen. Ausgetauscht werden laut Gesetzentwurf unter anderem folgende Daten: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers, Art jedes Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und Anzahlen von Einheiten und zu meldenden Transaktionen. Steuerhinterziehung: Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit will die Bundesrepublik Deutschland die internationale Zusammenarbeit intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausbauen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der „Mehrseitigen Vereinbarung vom 22. Juni 2021 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden“ (21/7193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage soll zur Federführung an den Finanzausschuss überwiesen werden. Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, bestimmte Informationen über mittels digitaler Plattformen erzielte Einkünfte regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln. Solche Informationen werden bereits heute unter EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Auf der Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung werde der Informationsaustausch auch in diesem Bereich auf Drittstaaten erweitert, erläutert die Bundesregierung. Elektrofahrzeuge: Die Bundesregierung plant eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG). Ziel ihres Gesetzentwurfes „zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (21/7872(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist es, die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu verlängern, den Anwendungsbereich auf weitere Fahrzeugklassen – insbesondere auf Busse und Nutzfahrzeuge – auszuweiten und den Handlungsspielraum der Kommunen zu vergrößern. Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen werden. Die Zielsetzung der Novelle decke sich mit der des ursprünglichen Gesetzes, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Ziel des Elektromobilitätsgesetzes sei es, Kommunen die Umsetzung von Maßnahmen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr zu ermöglichen. Durch die Anwendung der Bevorrechtigungen von E-Fahrzeugen werde die Nutzung lokal emissionsfreier Antriebe gefördert. Geplant ist, die pauschale Befristung bis 31. Dezember 2026 nach Paragraf 8 Absatz 2 EmoG aufzuheben. Sie solle sich nach dem neu gefassten Paragraf 5 EmoG nur noch auf die Privilegien des Paragraf 3 Absatz 5 Nummer 2 bis 6 EmoG beziehen, die bis zum 31.Dezember 2035 verlängert werden. „Damit wird der Rechtsrahmen verstetigt, wodurch Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen, aber auch private Akteure gesichert wird“, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus beuge die Novelle einer Regelungslücke im Bereich Kennzeichnung und Bevorrechtigungen vor und ermögliche es, „die identifizierten Weiterentwicklungsbedarfe der Evaluierungen aus den Jahren 2018, 2021 und 2025 zu integrieren“. Gerade mit Blick auf Busse und Nutzfahrzeuge bestehe ein großer Anpassungsbedarf, heißt es. Die einheitliche Festlegung von Regelungen zu Themen wie Kennzeichnung und Bevorrechtigung schaffe verlässliche Rahmenbedingungen, „die die Elektrifizierung dieser Fahrzeugklassen fördern und den Markthochlauf beschleunigen“. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaziele geleistet, schreibt die Regierung. Des Weiteren sei auf die Verbesserung der Praktikabilität für Kommunen abgezielt worden – beispielsweise beim Laden und Parken. Über die Ergänzung der Bevorrechtigungen um das kostenfreie Anwohnerparken würden der Handlungsspielraum für Kommunen erweitert und mögliche zusätzliche Anreize geschaffen. Wirtschaftsprüfer: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll sich damit federführend befassen. Ziel sei es, in Fortentwicklung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer den Syndikus-Wirtschaftsprüfer als eine mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbare Tätigkeit einzuführen. Zudem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch die Aufhebung des Erfordernisses, dass ein Wirtschaftsprüfer eine Zweigstelle leiten muss, erleichtert werden. Bundeswehr: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Antrag mit dem Titel "Berufliche Rehabilitation im Rahmen des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes stärken – Nachhaltige zivile Perspektiven für einsatzgeschädigte Angehörige der Bundeswehr sichern Drucksache" vorzulegen. Die Vorlage soll im Verteidigungsausschuss federführend behandelt werden. Klimaschutz: Ebenfalls an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll ein angekündigter Antrag der AfD mit dem Titel "Klimaschutz ist nicht Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes". Medizinische Versorgung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kündigt an, einen Antrag mit dem Titel "Ambulantisierungspotenzial heben – Psychiatrische Versorgung flexibel und patientenorientiert gestalten" vorzulegen. Die Vorlage soll an den Gesundheitsausschuss zur Federführung überwiesen werden. Tourismus: "Natur erleben, Umwelt schützen – Naturverträglichen Tourismus als Gewinn für alle stärken" lautet der Titel eines Antrags, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angekündigt hat. Die Vorlage soll an den Ausschuss für Tourismus zur federführenden Beratung überwiesen werden. Schienenpersonenfernverkehr: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf für ein Schienenpersonenfernverkehrsangebotsgesetz (21/7626(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der den Gewährleistungsauftrag des Bundes nach Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes konkretisieren und ein Mindestangebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sichern soll. Der Gesetzentwurf soll an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen werden. Unter Berücksichtigung verkehrlicher, sozialer, umweltpolitischer und landesplanerischer Faktoren müsse ein ausreichendes Mobilitätsangebot im SPFV sichergestellt werden, heißt es in dem Entwurf. Zuständig für die Sicherung eines solchen Mobilitätsangebotes soll nach den Vorstellungen der Grünen ein bundesweiter Aufgabenträger in der Rechtsform einer bundeseigenen GmbH sein. Diese solle für ihre hoheitlichen Aufgaben beliehen werden und der Rechtsaufsicht des Bundes unterliegen. „Der Aufgabenträger stellt im Benehmen mit den Ländern einen Fernverkehrsplan auf, der sich an den Etappen des Deutschlandtakts orientiert und Verbindungen, Laufwege, Takte und Qualitätsvorgaben festlegt. Die Leistungen sind vorrangig eigenwirtschaftlich zu erbringen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Für Abschnitte ohne wirtschaftlich tragbaren Betrieb soll das Trassenentgelt abgesenkt werden. Verbleibende Verbindungen sollen „nach Markterkundung“ als gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 vergeben werden. Ergänzend will der Entwurf zwei bestehende Gesetze anpassen. Artikel 2 verankere im Eisenbahnregulierungsgesetz eine Definition des Deutschlandtakts und seiner Etappen und verzahne so das Angebot mit dem schrittweisen Infrastrukturausbau, schreiben die Grünen. Artikel 3 bestimme im Allgemeinen Eisenbahngesetz den bundesweiten Aufgabenträger als zuständige Behörde für Vergaben nach der Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 im Fernverkehr. Solche Vergaben seien bislang nur für den Nahverkehr geregelt gewesen. Artikel 4 regle das Inkrafttreten, „wobei die Vorschriften zum Fernverkehrsplan zwölf Monate nach Verkündung wirksam werden“. Entschädigungsfonds: Die Fraktion Die Linke setzt sich in einem Antrag (21/7038(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Menschen ein, die als Kinder und Jugendliche in Schulen Leid und Unrecht aufgrund ihrer Hörschädigung erfahren haben. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz soll dazu die federführende Beratung übernehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung in Abstimmung mit Ländern und Kirchen vorlegen und darüber hinaus prüfen, welche bundesgesetzlichen Regelungen geschaffen werden können, um Leistungen für gehörlose Menschen niedrigschwelliger zu ermöglichen. Des Weiteren fordern die Abgeordneten eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigungen an deutschen Schulen. Zum Internationalen Tag der Gebärdensprache am 23. September 2027 soll die Bundesregierung einen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der geforderten Maßnahmen vorlegen. Die Linksfraktion verweist auf den Beschluss des 2. Internationalen Kongresses der Taubstummenlehrer im Jahr 1880, wonach im Unterricht von Gehörlosen künftig nur noch Lautsprache verwendet werden sollte. Dieses Verbot sei „mit allen Mitteln, mit Strafen, Drohungen und Beschämungen durchgesetzt“ und den Menschen damit der Zugang zur Muttersprache systematisch erschwert worden. „Diese Praxis setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland ebenso fort wie in der Deutschen Demokratischen Republik und betraf staatliche Schulen genauso wie solche in kirchlicher Trägerschaft“, betonen die Abgeordneten. Eine Abkehr und damit einhergehend die Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als vollwertige und eigenständige Sprache habe sich nur langsam, schrittweise und oft erst auf Druck der sich ab den 1970er-Jahren formierenden Behindertenrechtsbewegung vollzogen. Folgen der deutschen Methode seien oftmals deutlich schlechtere Berufschancen und spürbar niedrigere Rentenansprüche gewesen, schreibt die Linksfraktion. Nichtbinäre Menschen: "Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen" ist ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/7061(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betitelt, der federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten werden soll. Der Zugang dieser Personen zu körpermodifizierenden Behandlungen sei eine Grundvoraussetzung zur Verwirklichung der Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gesundheit, heißt es in dem Antrag. Während geschlechtsangleichende Behandlungen bislang oft von den Krankenkassen bezahlt worden seien, gebe es für nichtbinäre Menschen weiterhin meist keine Möglichkeit, den Leidensdruck aufgrund ihrer Geschlechtsinkongruenz durch körpermodifizierende Behandlungen auf Kassenkosten lindern zu können. Die Rechtsunsicherheit treffe auf Versorgungsdefizite und regionale Unterschiede in der Versorgungsstruktur. Die Abgeordneten fordern, den Anspruch von transgeschlechtlichen und nichtbinären Versicherten auf körpermodifizierende Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Zudem solle klargestellt werden, dass der Anspruch auf Kostenübernahme unabhängig davon besteht, ob eine Geschlechtsangleichung angestrebt wird. Auf die Verbände der Krankenkassen solle eingewirkt werden mit dem Ziel, dass bei solchen Behandlungen von Regressforderungen an Ärzte abgesehen wird. Vor allem dürften laufende Behandlungen nicht unterbrochen werden. Kryptowerte II: Der Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Kryptowerte streng regulieren und gerecht besteuern" (21/5824(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll federführend im Finanzausschuss beraten werden. Von der Bundesregierung fordert sie einen Gesetzentwurf, der unter anderem „den Melderahmen für Kryptowerte (CARF) zeitnah und vollumfänglich in nationales Recht überführt und einen automatisierten Datenaustausch zwischen Krypto-Handelsplattformen und den Finanzbehörden ermöglicht“. Landwirtschaftliche Betriebe: "Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe sichern – Direktzahlungen 2026 bereits im Oktober auszahlen" lautet der Titel eines Antrags, den die AfD-Fraktion angekündigt hat und der zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen werden soll. Energiewirtschaftsgesetz: Die AfD-Fraktion strebt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes an und hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5135(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eingebracht. Das Gesetz soll zu federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur federführenden Beratung überwiesen werden und dahingehend geändert werden, dass die bestehende Definition der Energie-Kundenanlage präzisiert wird. Klargestellt werden soll, dass Kundenanlagen nur solche Energieanlagen sind, die nach ihrer Ausgestaltung oder Funktion nicht die Merkmale eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des EU-Rechts erfüllen. Dadurch werde verhindert, dass Anlagen mit Netzcharakter der energiewirtschaftsrechtlichen Regulierung entzogen würden, argumentiert die AfD-Fraktion. Nach der derzeitigen nationalen Rechtslage besteht nach Angaben der AfD-Fraktion insbesondere bei der Anwendung des Begriffs der Kundenanlage die Gefahr, dass Versorgungssysteme allein aufgrund ihrer räumlichen Begrenzung, ihrer Eigentumsstruktur oder ihres internen Nutzungszuschnitts pauschal vom Netzbegriff ausgenommen werden, ohne dass eine unionsrechtlich gebotene funktionale Prüfung erfolge. Dies führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Betreiber, Regulierungsbehörden und Gerichte. Gleichzeitig existierten in der Praxis zahlreiche Energieversorgungssysteme, die zwar Elektrizität an Dritte abgeben, jedoch nach ihrer tatsächlichen Ausgestaltung und Nutzung nicht die Funktion eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des Unionsrechts erfüllen würden. Hierzu zählten insbesondere Anlagen auf räumlich abgegrenzten Arealen mit eindeutig bestimmbarem Nutzerkreis, wie etwa Campingplätze, Ferienanlagen, Marinas, Freizeit- oder vergleichbare Einrichtungen. Diese Systeme dienten nicht der Versorgung eines unbestimmten Personenkreises und seien funktional nicht in den Elektrizitätsmarkt eingebunden. Eine Anwendung der für Elektrizitätsverteilernetze vorgesehenen regulatorischen Pflichten wäre für diese Anlagen unverhältnismäßig und unionsrechtlich nicht geboten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Unternehmensbeteiligungen: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Gesetzentwurf zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung vorzulegen. Der Entwurf soll zur weiteren Befassung an den Innenausschuss überweisen werden. Parteiengesetz: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz) – Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien vorzulegen. Die Vorlage soll federführend im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten werden. Forst: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Gesetz zur Einschränkung der Versicherungspflicht bei privat genutzten Forstflächen) vorzulegen. Der Entwurf soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales federführend behandelt werden. Strafgesetzbuch: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Neufassung des § 45 StGB vorzulegen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz soll sich der Vorlage annehmen. Transparenzregister: Ebenfalls im Rechtsausschuss federführend beraten werden soll ein von der AfD angekündigter Antrag mit dem Titel "Keine politische Einflussnahme auf die obersten Bundesgerichte – Einführung eines Transparenzregisters". Regierungsbauten: Ein Neubaumoratorium für Regierungsbauten verlangt ein von der AfD angekündigter Antrag. Demnach sollen dadurch der Bundeshaushalt entlastet und der Flächenbedarf kritisch überprüft werden. Die Vorlage soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden. Landwirtschaft: Die AfD-Fraktion kündigt an, einen Antrag mit dem Titel "Deutsche Landwirtschaft unterstützen – EU-Krisenbeihilfen nutzen" vorzulegen. Der Antrag soll zur federführenden Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen werden. Agrardrohnen: Die AfD-Fraktion will einen Antrag mit dem Titel "Landwirtschaftliche Innovation fördern – Den Einsatz von Agrardrohnen entbürokratisieren" vorlegen. Die Vorlage soll im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden. (eis/21.09.2026)