Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
zu410/26 | Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA | 10. Juli 2026
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408/26 | Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenma
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406/26 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung | 10. Juli 2026
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410/26 | Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA | 10. Juli 2026
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411/26 | Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) | 21. Juli 2026
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408/26 | Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie 2014/30/EU und der Richtlinie 2014/53/EU durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 im Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und im Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenma
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409/26 | Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich | 21. Juli 2026
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410/26 | Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA | 18. Juli 2026
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407/26 | Gesetz zur Abweichung von dem Anpassungsverfahren gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes | 21. Juli 2026
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405/26 | Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG) | 18. Juli 2026
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406/26 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG) | 18. Juli 2026
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Novellierung des Tierschutzgesetzes debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ (21/6809(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erstmals debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Schlachten, macht die Regierung deutlich. Im Tierschutzgesetz sei geregelt, dass warmblütige Tiere nur geschlachtet werden dürfen, „wenn sie vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden sind und ab der Betäubung bis zum Tod wahrnehmungs- und empfindungslos sind“. Eine ausbleibende oder unzureichende Betäubung könne mit erheblichen Schmerzen und Leiden der Tiere einhergehen, heißt es. Auch im Vorfeld der Betäubung und Tötung bestehe – im Rahmen der Entladung und Unterbringung sowie Zuführung zur und Ruhigstellung zwecks Betäubung – ein Risiko übermäßiger Beeinträchtigungen des Wohlbefindens der Tiere. Da bei der Kontrolle von Schlachteinrichtungen durch die zuständigen Behörden in der Regel nur ausgewählte Bereiche und Zeiträume betrachtet werden könnten, insbesondere in größeren Schlachteinrichtungen jedoch zahlreiche Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig abliefen, sehe die Regelung eine Videoüberwachung in Schlachthöfen vor. Diese unterstütze die amtliche Überwachung darin, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen. Die zuständige Behörde werde in die Lage versetzt, im Fall von Unregelmäßigkeiten auch vorausgehende Zeiträume zu kontrollieren sowie relevante Ereignisse nachträglich zu sichten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dies erleichtere es den zuständigen Behörden, die einschlägigen Tierschutzvorschriften erforderlichenfalls durchzusetzen und gegebenenfalls etwaige Rechtsverstöße zu sanktionieren. Mittels der Videoüberwachung könne das amtliche Personal auch überprüfen, „ob Abläufe am Schlachthof durch die eigene Anwesenheit beeinflusst werden“. (hau/09.07.2026)
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Erste Lesung zur geplanten Reform der Notfallversorgung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der Notfallversorgung“ (21/6808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung“ (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/608(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervorgeht. Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf. Defizite bei der Patientensteuerung So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes. Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein. Kooperationspraxen für die Akutversorgung Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ. Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet. Terminservice- und Akutleitstelle Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann. Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden. Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird. Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden. Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden. Antrag der Linken Die Linke fordert in ihrem Antrag (21/5822(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine bedarfsgerechte und krisenfeste Akut- und Notfallversorgung. In ihrer jetzigen Ausgestaltung sei die Akut- und Notfallversorgung strukturell überlastet und dringend reformbedürftig. Die verschiedenen Systeme seien schlecht aufeinander abgestimmt und an vielen Stellen unzureichend ausgestattet. Zudem würden Patienten nicht sinnvoll gesteuert, heißt es in dem Antrag. Da Rettungsdienste und Notaufnahmen die einzigen Angebote seien, die im Zweifelsfall immer zur Verfügung stünden, wendeten sich viele Hilfesuchende dorthin, auch wenn ein anderes Versorgungsangebot geeigneter wäre. Bei Kontakt über die Hilfenummer 116117 würden Patienten ebenfalls häufig an die Notaufnahmen oder den Rettungsdienst verwiesen. Neustrukturierung der Notfallversorgung Die Fraktion legt mit dem Antrag ein eigenes Konzept für eine Neustrukturierung der Notfallversorgung vor. Es sieht unter anderem vor, den Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufzunehmen. Die Regelversorgung des Rettungsdienstes solle, anders als heute, die fallabschließende Versorgung von Hilfesuchenden vor Ort einschließen. Zudem sollen integrierte Leitstellen eingerichtet werden, die unter der einheitlichen Notrufnummer 112 sämtliche Hilfeersuchen in Akut- und Notfällen entgegennehmen und versorgen. Die Rufnummer 116117 soll zur Terminvermittlung in ambulante Praxen genutzt werden. Integrierte Akut- und Notfallzentren Das Konzept beinhaltet ferner Integrierte Akut- und Notfallzentren (IANZ), die in der Regel von Krankenhäusern betrieben werden. Dort soll die Versorgung aller Akut- und Notfälle mit multiprofessionellen Teams gewährleistet werden. Es sollen außerdem evidenzbasierte, standardisierte, strukturierte und dynamische Verfahren zur Ersteinschätzung von Akut- und Notfällen entwickelt und bundesweit einheitlich angewendet werden. Der Sicherstellungsauftrag für die Akut- und Notfallversorgung, für die Leitstellen, den Rettungsdienst, den Krankentransport, die Notaufnahmen, die Telemedizinische Akutversorgung und die Aufsuchende Versorgung soll analog zur stationären Versorgung an die Länder übertragen werden. (pk/hau/09.07.2026)
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Bundestag modernisiert das Verpflichtungsgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (21/6985(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung erlaubt nun ausdrücklich eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“. Verpflichtungen werden künftig erleichtert, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. (hau/09.07.2026)
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Regelung für Schadensersatzansprüche bei Unfällen mit E-Rollern beschlossen
Um es Geschädigten von Unfällen mit E-Rollern zu erleichtern, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird eine Halterhaftung eingeführt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ (21/5871(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen die AfD-Fraktion. Bündnis 90 Die Grünen enthielten sich. Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6984(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in zweiter Lesung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/6994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung In erster Linie wird mit dem Gesetz das Haftungsrisiko für den Betrieb der E-Scooter dem Halter zugeordnet „Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, schreibt die Bundesregierung. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“ Durch die Einführung der Halterhaftung würden die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen umfassender als zuvor veranlasst, Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden zu internalisieren, sie also auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells zu berücksichtigen, schreibt die Regierung. Haftung für „vermutetes Verschulden“ geplant Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern gilt künftig eine Haftung für „vermutetes Verschulden“. Sie haften dann, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis gelten für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Autos. In der Begründung heißt es, seit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15. Juni 2019 habe der Gebrauch von elektrischen Tret- und Stehrollern im Straßenverkehr stetig zugenommen. Auch die Unfallzahlen seien gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Parallel dazu nehme auch die Zahl der von solchen Unfällen geschädigten Dritten zu. Habe die Versicherungswirtschaft im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, seien es im Jahr 2023 bereits 5.000 Schadensfälle gewesen. "Nachweis für Geschädigte schwer zu erbringen" Geschädigte seien für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bisher darauf angewiesen, ein Verschulden, insbesondere des Fahrers, darzulegen und zu beweisen, heißt es im Gesetzentwurf. Dieser Nachweis sei aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer des unfallbeteiligten E-Scooters erstens schwer zu ermitteln sei und es der Mietbetrieb zweitens mit sich bringe, dass Halter (Vermieter) und Fahrer in der Regel verschiedene Personen seien. „Besonders bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die auf einem Unfall mit einem unsachgemäß im Verkehrsraum abgestellten Elektrokleinstfahrzeug beruhen, bestehen für Geschädigte daher nach geltendem Recht Beweisschwierigkeiten“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. (joh/hau/09.07.2026)
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Grüne fragen nach nicht vollstreckten Haftbefehlen
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage nicht vollstreckte Haftbefehle im Jahr 2026.
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Protestaufrufe gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Angekündigte Proteste gegen den Bundesparteitag der AfD in Erfurt in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt sind Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion.
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Anträge zur Zukunft der Automobilindustrie erörtert
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 9. Juli 2026, mit der ökologischen Ausgestaltung der Automobilindustrie befasst. Dazu lagen Anträge mit den Titeln „Jetzt handeln – Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten" (21/3715(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Elektro-Autos bezahlbar machen – Förderung von E-Fahrzeugen sozial und ökologisch neu ausrichten" (21/6524(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Den ersten Antrag lehnte das Parlament auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/7003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen von Union, AfD und SPD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen ab. Der zweite Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss. Erster Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/3715(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine „aktive staatliche Industriepolitik“, um die Autoindustrie „demokratisch, sozial und ökologisch“ umzubauen. Die Zukunft der Automobilindustrie dürfe weder im Abbau von Arbeitsplätzen noch in der Umstellung auf militärische Produktion oder elektrische Sport- und Nutzfahrzeuge (E-SUVs) liegen, argumentieren die Abgeordneten. In ihrem Antrag forderten sie die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf „mit verlässlichen Förderprogrammen für die Automobil- und Zulieferindustrie vorzulegen“. Ziel sei die „Neuausrichtung der Produktion“. Dafür sollte ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich eingerichtet werden. Die Fördermittel dürften nur an Betriebe vergeben werden, „die Arbeitsplätze und Standorte sichern, Tarifverträge einhalten und konkrete Transformationsverpflichtungen des Produktionsumbaus nach vom Gesetzgeber definierten sozial-ökologischen Kriterien eingehen“. Zum Schutz der Arbeitnehmer-Interessen sollte ein „öffentlicher Schutzschirm“ eingerichtet werden, damit insolvenzbedrohten Unternehmen „Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder verschafft“ werden könne. Außerdem sei „sicherzustellen“, dass Firmen, die Mittel aus staatlichen Förderprogramme erhielten, „ausschließlich“ zivile Produktionszwecke verfolgen müssen. „Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion sind auszuschließen“, heißt es in dem Antrag. Zweiter Antrag der Linken Die Linke verlangt in ihrem überwiesenen Antrag (21/6524(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), Elektro-Autos bezahlbar zu machen und deren Förderung sozial und ökologisch neu auszurichten. Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Programm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für vergünstigtes Leasing von E-Fahrzeugen („Soziales Leasing“) einzuführen, „das gezielt Haushalte mit geringem Einkommen sowie Familien unterstützt“. Förderfähig dürften ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge sein. Der Kauf oder das Leasing von Plug-in-Hybridfahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Range-Extendern müsse ausgeschlossen werden, heißt es. Die zu fördernden Fahrzeuge müssten zudem für breite Bevölkerungsschichten familiengeeignet und alltagstauglich seien sowie über ein ausreichendes Platzangebot für Haushalte mit Kindern verfügen und sich im unteren und mittleren Preissegment bewegen. (hau/eis/ste/09.07.2026)
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Antrag zur Schwangerschaftskonfliktberatung debattiert
„Pro familia von der Schwangerschaftskonfliktberatung ausschließen – Ungeborenes Leben schützen“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6927(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den der Bundesstag am Donnerstag, 9. Juli 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Antrag der AfD Die Fraktion wirft der Organisation pro familia vor, dass ihr „die erforderliche Grundeinstellung, nämlich eine Beratung zum Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten“, fehle. „pro familia“ unterstütze das „geltende Schutzkonzept“ nicht, heißt es weiter. Von der Bundesregierung verlangt die Fraktion daher, „laufende sowie zukünftige Zahlungen an pro familia für Zwecke der Schwangerschaftskonfliktberatung umgehend einzustellen“. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der AfD-Fraktion „im Rahmen der Bundesaufsicht nach Artikel 85 Absatz 4 Grundgesetz“ prüfen und darauf hinwirken, dass die zuständigen Landesbehörden nur solchen Einrichtungen die Beratung anvertrauen, „die nach ihrer Grundeinstellung die Gewähr dafür bieten, zum Schutz des ungeborenen Lebens zu beraten“. In Ländern, in denen die „verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Schwangerschaftskonfliktberatung“ nicht erfüllt sind, soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Anerkennung der jeweiligen Beratungsstellen widerrufen wird. Dem Bundestag soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge zudem über das Ergebnis der Prüfung und beabsichtigte Maßnahmen berichten. (scr/hau/09.07.2026)
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Bundestag beschließt Entlastung von Ländern und Kommunen
Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, 21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unverändert angenommen. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (21/6885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. In dritter Beratung lehnte der Bundestag Entschließungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen (21/6976(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Linksfraktion (21/6977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Beide Initiativen wurden mit der Mehrheit von Union, AfD und SPD abgelehnt. Beim Entschließungsantrag der Grünen enthielt sich die Linksfraktion, während sich die Grünen beim Entschließungsantrag der Linken enthielten. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der Linken mit den Titeln „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und "Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Beide Anträge wurden mit den Stimmen von Union, AfD und SPD abgelehnt. Dem ersten Antrag stimmten neben der Linken auch die Grünen zu. Beim zweiten Antrag enthielten sich die Grünen. Zur Abstimmung lagen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (21/6997(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Haushaltsausschusses (21/6885(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro unterstützt der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder werden damit in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Entlastung verteilt sich auf die finanzstarken Länder nach ihren Anteilen am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. Aufgrund der gekürzten Umsatzsteuerabschläge werden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich werden die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten Der Bund unterstützt zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich, damit diese ihre von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt. Die Mittel werden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen werden auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt. Außerdem wird der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es im Gesetzentwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat stellte in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz zurück. Antrag der Linken zu kommunalem Bedarfsindex Die Fraktion Die Linke wollte einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In ihrem ersten Antrag (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder. Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Kommunen mit geringer Steuerkraft Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. Antrag der Linken zur Altschuldenhilfe Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten Antrag (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. Die Abgeordneten verlangten unter anderem eine Grundgesetzänderung, sodass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Darüber hinaus forderte die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen. Zudem sollte den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verwies die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten. Die Fraktion argumentierte ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. (hle/hau/09.07.2026)
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