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Nachrichten der Bundesorgane
Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprach den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ (21/3542, 21/3943) unverändert und das dazu gehörende Ausführungsgesetz (Hochseeschutzgesetz, 21/3543, 21/4085) in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung (21/4328) beschlossen. Für die Gesetzentwürfe stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Erster Gesetzentwurf Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung des Hochseeschutzabkommens der Vereinten Nationen am 19. Juni 2023 haben im September 2025 die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen 60 Staaten das „Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse“ ratifiziert. Im Vertragsgesetzentwurf (21/3542) heißt es, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsbefugnisse von Staaten – die sogenannte Hohe See und der Tiefseeboden jenseits der nationalen Festlandsockel – seien zunehmenden Bedrohungen ausgesetzt, darunter Klimawandel, Überfischung und Zerstörung von Lebensräumen, Verschmutzung und Versauerung sowie Unterwasserlärm. Für diese Meeresgebiete habe es bislang jedoch keine international einheitliche Regelung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der dortigen biologischen Vielfalt gegeben, die über die allgemein gehaltenen Vorschriften des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen hinausgehe. Diese Lücke solle das UN-Hochseeschutzabkommen schließen, erklärt die Bundesregierung. Es ermögliche unter anderem die Ausweisung von Meeresschutzgebieten, etabliere umfassende Verfahren für Umweltverträglichkeitsprüfungen für „neue und unregulierte Tätigkeiten“ und regele die Verteilung von Gewinnen aus der Nutzung maringenetischer Ressourcen (MGR) und digitaler Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen (DSI). Zweiter Gesetzentwurf Ein Bedarf zur Umsetzung ins nationale Recht bestehe für drei der vier Hauptteile des Übereinkommens, schreibt die Bundesregierung zudem im Entwurf für das Hochseeschutzgesetz (21/3543): Diese beträfen den Umgang mit MGR und DSI, gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich Meeresschutzgebiete und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Vorgaben sollten sicherstellen, dass die notwendigen Informationen zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit MGR und DSI auf nationaler Ebene erhoben und „in den Vermittlungsmechanismus eingespeist werden“, heißt es im Entwurf weiter. Dies gewährleiste die wissenschaftliche Dokumentation und Transparenz im Zusammenhang mit der Entnahme von MGR sowie ihrer Nutzung und der davon abgeleiteten DSI. Die Regelungen zu gebietsbezogenen Managementinstrumenten stellten beispielsweise sicher, dass Meeresschutzgebiete durch Rechtsverordnungen festgelegt werden können. Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz Als sogenannte Notfallmaßnahmen nennt die Bundesregierung unter anderem Kontrollen von Wasserfahrzeugen oder Seeanlagen. Die Regelungen legen ihr zufolge auch bestimmte Zuständigkeiten für das Bundesamt für Naturschutz fest. Es soll zuständige Behörde für die Genehmigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem Hochseeschutzabkommen werden. Zuständigkeiten für Genehmigungsverfahren durch das Umweltbundesamt oder das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie blieben davon unberührt, schreibt die Bundesregierung. (sas/hau/26.02.2026)
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Forderung nach einem Schuldenschnitt für die Ukraine erörtert
Die Fraktion Die Linke fordert einen Schuldenschnitt für die Ukraine. Ihren Antrag mit dem Titel „Faire Entschuldung für die Ukraine – Für Souveränität, sozialen Wiederaufbau und völkerrechtliche Verantwortung statt Ausverkauf und Schuldenregime" (21/4272) hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag dem federführenden Auswärtigen Ausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Aufnahme von Friedensverhandlungen im Krieg Russlands gegen die Ukraine und in einem folgenden Schritt für einen umfassenden Schuldenerlass für die Ukraine ein. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin unter anderem auf, sich für eine internationale, lösungsorientierte Entschuldungskonferenz für die Ukraine einzusetzen. „Das Ziel einer solchen Entschuldungskonferenz muss eine nachhaltige und umfassende Entschuldung sein, die der Ukraine einen fairen politischen und ökonomischen Neustart nach dem Krieg ermöglicht und bei der das Ausmaß und die Modalitäten der Entschuldung nicht einseitig von den Gläubigern bestimmt werden.“ Außerdem soll sich die Bundesregierung für eine internationale Koordination zur Umsetzung der Artikel 34 bis 37 der „Articles on the Responsiblity of States for Internationally Wrongful Acts“ einsetzen, die Russland für die Kosten des Wiederaufbaus in die Pflicht nehmen würden. Die Linke wendet sich zudem klar gegen „einseitige Rohstoffabkommen oder wirtschaftliche Sonderbehandlungen einzelner Akteure“, die unter Ausnutzung der finanziellen Notlage der Ukraine, deren Souveränität, territoriale Integrität oder zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten einschränken. (hau/26.02.2026)
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Kooperation mit Österreich gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach 20-minütiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3917) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit Ausführung des Gesetzes werden für die Verwaltung zwei Informationspflichten eingeführt: der Austausch von Informationen über die allgemeine Luftlage und die Mitteilung über den Einsatz von Luftfahrzeugen im Luftraum der anderen Vertragspartei. Informationen zur Luftlage sollen dem Gesetzentwurf zufolge über bereits etablierte Leitungen ausgetauscht werden. Die Kosten für den Einsatz der Luftfahrzeuge einschließlich etwaiger Unterstützungsleistungen seien vorab nicht bezifferbar, „da diese erst anlassbezogen bei Eintritt eines Zwischenfalls im Luftraum anfallen“, heißt es weiter. (eis/hau/26.02.2026)
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Verbot der Revolutionsgarde des Irans in Deutschland debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland" (21/4279) debattiert. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung übernimmt der Innenausschuss. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion setzt sich für ein Verbot der Islamischen Revolutionsgarde des Iran in Deutschland ein. Wie die Abgeordneten in ihrem Antrag schreiben, seien die Revolutionsgarden ein zentraler Bestandteil des autoritär-theokratischen Scharia-Systems des Iran und an der gewaltsamen Niederschlagung von Demonstrationen, der systematischen Einschränkung von Menschenrechten sowie der Verfolgung politischer Gegner beteiligt. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Verbot der Revolutionsgarden im Sinne des deutschen Vereins- und Strafrechts zu prüfen und gegebenenfalls zu erlassen. Außerdem sollten die Aktivitäten der Revolutionsgarden in Deutschland unterbunden werden, „einschließlich eines umfassenden Betätigungsverbots, Einreise- und Finanzsanktionen sowie die Möglichkeiten des Vereins-, Steuer- und Aufenthaltsrechts“ ausgeschöpft werden. Eine weitere Forderung zielt auf die Prüfung und Intensivierung der bestehenden Sanktionen auf EU- und internationaler Ebene, um alle Strukturen der Revolutionsgarden als terroristisch zu behandeln. Hierzu solle die Bundesregierung in der EU, der Nato und den Vereinten Nationen entsprechende Initiativen ergreifen. Ein ausdrückliches Verbot Islamischen Revolutionsgarden des Iran durch die Bundesrepublik solle ein deutliches Signal senden, „dass Deutschland nicht bereit ist, gewaltsamen, islamistisch motivierten und transnationalen Extremismus oder die systematische Unterdrückung von Freiheitsbewegungen zu tolerieren“, schreiben die Abgeordneten. (ahe/vom/26.02.2026)
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Neuregelung von Anfechtungen der Vaterschaft beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, nach halbstündiger Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4323) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD und Die Linke enthielten sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/4324) zu dem Gesetz. Dafür stimmten die Grünen und die Linksfraktion, dagegen CDU/CSU und SPD. Die AfD-Fraktion enthielt sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Neu geregelt wurde die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017 / 21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen. Wie die Bundesregierung ausführt, soll die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umgesetzt werden, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Durch ergänzende Regelungen sollen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden. Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden. Änderungen im Rechtsausschuss Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25. Februar Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen. Sie betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die im Rechtsausschuss angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein. (scr/hau/26.02.2026)
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Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (PDF)
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Änderungen bei der Vaterschaftsanerkennung
Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung" beschlossen.
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Situation auf dem Wohnungs- und Mietenmarkt beraten
Die Mietenpolitik stand im Mittelpunkt einer Bundestagsdebatte am Freitag, 27. Februar 2026. Grundlage der halbstündigen Debatte war der „Fünfte Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland und Wohngeld- und Mietenbericht 2024“ (21/2170). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hate zudem einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des sozialen Mietrechts“ (21/4268) sowie einen Antrag mit dem Titel „Faire Mieten jetzt – Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter“ (21/4282) vorgelegt. Die Grünen-Initiativen wurden im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Der Regierungsbericht soll im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen weiterberaten werden. Bericht der Bundesregierung Im Jahr 2022 standen in Deutschland insgesamt rund 43,1 Millionen Wohnungen zur Verfügung. Das waren etwa 2,5 Millionen Wohnungen oder sechs Prozent mehr als 2011, geht aus dem Bericht über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland hervor. Rund 17,8 Millionen Wohnungen wurden von den Eigentümern selbst bewohnt. Trotz erheblicher Preissteigerungen haben nach Angaben der Regierung zwischen 2018 und 2021 in Deutschland jährlich über 387.000 Haushalte selbstgenutztes Wohneigentum gebildet. Im Jahr 2023 seien mit 294.399 Wohnungen in etwa genauso viele Wohnungen fertiggestellt worden wie im Vorjahr, heißt es in dem Bericht weiter. Im Jahr 2024 seien mit insgesamt 251.900 Einheiten erheblich weniger Wohnungen fertiggestellt worden. Während die Zahl der fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser 2024 deutlich um 23 Prozent auf 72.000 Einheiten gesunken sei, sei der Rückgang bei neu fertiggestellten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (einschließlich Wohnheimen) mit zwölf Prozent auf 143.900 moderater ausgefallen. 2022 standen gut 1,92 Millionen Wohnungen leer Bundesweit hätten laut Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 gut 1,92 Millionen Wohnungen leer gestanden. Das entspreche einem Anteil von 4,5 Prozent in Gebäuden mit Wohnraum. In den westlichen Bundesländern hätten 1,35 Millionen Wohnungen (vier Prozent) leer gestanden, in Ostdeutschland (ohne Berlin) gut 536.000 Wohnungen (7,7 Prozent). In Berlin hätten 40.681 Wohnungen (zwei Prozent) des Wohnungsbestandes leer gestanden. Zur Entwicklung der Mieten heißt es in dem Bericht, die durchschnittliche Nettokaltmiete in bestehenden Mietverträgen habe sich nach Ergebnissen des Zensus 2022 zum 15. Mai 2022 bundesweit auf 7,28 Euro pro Quadratmeter und Monat belaufen. Für das Jahr 2024 wird die durchschnittliche Bestandsmiete mit 7,62 Euro pro Quadratmeter und Monat angegeben. Im Jahr 2022 habe die durchschnittliche Mietbelastung (bruttokalt) 27,8 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens betragen. 2018 seien es noch 27,2 Prozent gewesen. Rund elf Prozent der Haushalte bei Wohnkosten entlastet Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, erhielten im Dezember 2023 rund 3,63 Millionen Haushalte Leistungen für Unterkunft und Heizung und 1,03 Millionen Haushalte Wohngeld. Damit würden rund elf Prozent aller privaten Haushalte von einer vollständigen oder teilweisen Entlastung bei den Wohnkosten profitieren. Das Wohngeld solle als sozialpolitisches Instrument dazu beitragen, dass einkommensschwächere Haushalte mit Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus ihre Wohnkosten selbst tragen könnten, erläutert die Regierung dazu. Die privaten Haushalte gaben laut Bericht im Jahr 2024 rund 451 Milliarden Euro für das Wohnen aus. Das Grundstücks- und Wohnungswesen sei einer der größten Wirtschaftszweige in Deutschland. Insgesamt habe die Branche im Jahr 2024 eine Bruttowertschöpfung von 387 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das entspreche knapp zehn Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. Gesetzentwurf der Grünen Ziel des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, die Mietpreisbremse zu entfristen und Umgehungsmöglichkeiten insbesondere bei möblierten Wohnungen und Kurzzeitmietverträgen einzuschränken. Zur Begründung verweist die Fraktion auf die Lage auf dem Mietmarkt und die geringe Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse. Der Entwurf sieht vor, dass bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen darf. Ein Möblierungszuschlag soll künftig gesondert ausgewiesen werden und monatlich höchstens ein Prozent des Zeitwertes der überlassenen Möbel betragen. Zudem soll die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Mietpreisbremse für Neubauten dynamisiert werden. Als neu soll nur noch eine Wohnung gelten, die seit höchstens einem Jahr genutzt und vermietet wird. Ferner soll geregelt werden, dass bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse nicht mehr die maximal zulässige, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete als vereinbart gilt. „Dadurch haben Vermieterinnen und Vermieter im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage einen ökonomischen Anreiz, die Mietpreisbremse einzuhalten“, heißt es in der Begründung. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur sogenannten Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen wegen Zahlungsverzugs übertragen werden. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag(21/4282) eine „bundesweite Informationskampagne zum Mietrecht“ sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Wohnen sei ein „Grundbedürfnis und Voraussetzung für soziale Teilhabe“, heißt es in der Vorlage. Steigende Mieten führten zunehmend zu sozialer Spaltung und existenziellen Notlagen, schreibt die Fraktion. Anpassungen fordern die Grünen auch bei den Regelungen zur Mieterhöhung bei Indexmieten und beim Mietwucherparagrafen. (hle/hau/26.02.2026)
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Föderales Krisenmanagement und Krisenstäbe
Enquete-Kommission Corona/Anhörung Bei einer Anhörung der Corona-Enquetekommission wurde das Wirken der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) während der Pandemie von den meisten Experten als verfassungskonform eingeschätzt.
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Schutz von Journalisten vor einschüchternden Klagen erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024 / 1069 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ (21/3942) beraten. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde die Vorlage zusammen mit einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen" (21/4276) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Gesetzentwurf der Bundesregierung Die umzusetzende europäische Anti-SLAPP-Richtlinie will Journalisten und andere Berufsgruppen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, besser gegen einschüchternde Klagen (sogenannte SLAPP-Verfahren) schützen, mit denen eine öffentliche Beteiligung unterbunden werden soll. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für die Verhandlung und Entscheidung von missbräuchlich geführten Rechtsstreitigkeiten, die Verpflichtung des Klägers zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie eine erweiterte Erstattung von Rechtsanwaltskosten zugunsten des obsiegenden Beklagten eines SLAPP-Verfahrens geregelt werden. Außerdem soll für das Gericht die Möglichkeit vorgesehen werden, dem Kläger eines SLAPP-Verfahrens eine besondere Gerichtsgebühr aufzuerlegen. Die Frist zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie läuft nach Angaben der Bundesregierung bis zum 7. Mai 2026. Kern des Entwurfs sind Änderungen der Zivilprozessordnung. Zwar trügen insbesondere die geltenden Kostenregelungen des Zivilverfahrensrechts bereits wesentlich zum effektiven Schutz vor missbräuchlichen Gerichtsverfahren in Deutschland bei, führt die Bundesregierung aus. Dennoch seien zur Umsetzung der Richtlinie einzelne Anpassungen im Zivilprozessrecht erforderlich. „Das betrifft namentlich die Möglichkeit der weitergehenden Kostenerstattung zugunsten betroffener Beklagter, die Ausweitung der Verpflichtung zur Leistung von Prozesskostensicherheit sowie Möglichkeiten weitergehender gerichtlicher Sanktionen oder vergleichbar wirksamer Maßnahmen bei missbräuchlich angestrengten Rechtsstreitigkeiten“, heißt es dazu. Vorgesehen ist, in der Zivilprozessordnung einen neuen Abschnitt zu „missbräuchlichen Verfahren gegen Personen aufgrund ihrer Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess“ einzufügen, der unter anderem ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot für entsprechende Verfahren vorsieht. Ergänzend sind Folgeänderungen im Arbeitsgerichtsgesetz und im Gerichtskostengesetz geplant. Rechtskräftige Urteile in solchen Verfahren sollen zudem anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlicht werden. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 10. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. Januar 2026 entschieden, gegen den Entwurf keine Einwendungen zu erheben. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag ein umfassenderes Vorgehen gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. In der Vorlage unter dem Titel „Einschüchterungsklagen stoppen – Demokratie und Pressefreiheit schützen“ beziehen sich die Abgeordneten auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs nicht auf grenzüberschreitende Fälle zu beschränken, sondern auch nationale Klagen einzubeziehen. Zudem verlangen die Abgeordneten höhere Sanktionsgebühren bei missbräuchlichen Klagen, klare Kriterien zur Feststellung von Missbrauch sowie feste Fristen für eine frühzeitige gerichtliche Entscheidung Darüber hinaus spricht sich die Fraktion für eine gesetzlich verankerte und dauerhaft finanzierte „Anti-SLAPP-Anlaufstelle“ aus, die Betroffene unterstützt. Auch außergerichtliche Einschüchterungsversuche wie Abmahnungen sollen stärker reguliert werden Anpassungen wollen die Abgeordneten auch in der Strafprozessordnung sehen, „damit missbräuchliche strafrechtliche Anzeigen oder Ermittlungsverfahren, die der Einschüchterung oder Behinderung öffentlicher Beteiligung dienen, prozessual frühzeitig überprüft und gegebenenfalls eingestellt werden können“. (hau/scr/26.02.2026)
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Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts (PDF)
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Bundestag debattierte über einen "leistungsfähigen Arbeitsmarkt“
„Technisierung statt Zuwanderung – Für einen leistungsfähigen Arbeitsmarkt“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/4278), den der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals beraten hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der AfD Konkret verlangt die AfD von der Bundesregierung unter anderem, Sozialleistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) für Zuwanderer an einen langjährigen Aufenthalt mit sozialversicherungspflichtiger und existenzsichernder Beschäftigung zu knüpfen, sodass eine direkte Zuwanderung in das Sozialsystem ausgeschlossen ist. Auch müsse ein am tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes Einwanderungsrecht geschaffen werden. Einwanderung und Asyl müssten getrennt organisiert werden. Asyl solle politisch Verfolgten vorbehalten bleiben. Aus- und Weiterbildungsangebote sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion ausgebaut werden, insbesondere für Wiedereinsteiger in Mangelberufe sowie für Umschulungen im Bereich Technik, MINT und Pflege. Die Angebote sollen berufsbegleitend, modular und leicht zugänglich sein. Außerdem schlägt die Fraktion Maßnahmen vor, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Rentner zu verbessern. Der Antrag soll am Donnerstag vom Bundestag erstmals beraten werden. (che/hau/26.02.2026)
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Bundestag hebt Immunität von Maximilian Krah auf
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 26. Februar 2026, einstimmig eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/4330) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den Bundestagsabgeordneten Dr. Maximilian Krah (AfD) gemäß eines Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 3. Februar 2026. (26.02.2026)
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Luftsicherheitsgesetz für eine bessere Abwehr von Drohnen geändert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252, 21/3506) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (21/4322) beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Darüber hinaus verabschiedete er eine Entschließung zu dem Gesetz. Ihr stimmten CDU/CSU, AfD und SPD zu. Die Linke stimmte dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (21/3252) werden laut Regierung die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt. Den Streitkräften wird erlaubt, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem geänderten Luftsicherheitsgesetz soll auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste – gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohen Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden, bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sieht das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Entschließung verabschiedet Auf Empfehlung des Innenausschusses verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin heißt es, es sei ein deutlicher Anstieg von illegalen unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) über kritischen Infrastrukturen zu verzeichnen. Anlagen kritischer Infrastruktur wie Strom-, Wasser- und Gesundheitsversorgungsanlagen, aber auch Industrieanlagen und Forschungsstätten, seien zunehmend Ziel von Ausspähung und Sabotage durch fremde Mächte und unbekannte Personen. Diese Infrastrukturen seien für das tägliche Leben sowie das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft essenziell. Die Sicherheitsbehörden seien aufgrund der erforderlichen extrem kurzen Reaktionszeiten aber unter Umständen nicht immer in der Lage, diese Infrastrukturen flächendeckend zu schützen. Deswegen sollte auch die Verantwortung der Betreiber beim Schutz ihrer kritischen Infrastruktur vor Drohnen geprüft werden, heißt es weiter. Während die Befugnisse staatlicher Stellen zur Abwehr von Drohnen durch die neuen Sicherheitsgesetze ausgeweitet würden, bestehe für die Betreiber kritischer Infrastruktur bisher keine ausdrückliche rechtliche Handlungsgrundlage zur Detektion und Abwehr von Drohnen. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, zusammen mit den Bundesländern und den Betreibern kritischer Infrastruktur zu prüfen, ob und wie die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, unbefugte, gefährliche oder sicherheitsrelevante Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren. Falls die Prüfung einen solchen Bedarf erkennen lässt, soll die Regierung den Entwurf für eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage vorlegen. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat plädiert in seiner Stellungnahme (21/3506) für eine Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen, die Ausweispapiere der Passagiere beim Einstieg in das Flugzeug zu prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abzugleichen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Identität der Fluggäste bekannt ist und auch für polizeiliche Zwecke genutzt werden kann. Wie die Länderkammer in ihrer Begründung ausführt, sind die Luftfahrtunternehmen derzeit nicht verpflichtet, die Ausweispapiere ihrer Fluggäste mit den Angaben bei der Buchung abzugleichen. „Wird also bei der Buchung eine falsche Identität angegeben und es findet keine Ausweiskontrolle und kein Abgleich bei der Abfertigung der Fluggäste statt, wird diese falsche Identität nicht erkannt“, heißt es in der Begründung weiter. Da nur diese falsche Identität bei der Buchung von den Luftfahrtunternehmen erfasst werde, könne nicht festgestellt werden, welche Personen sich tatsächlich im Flugzeug befinden. Durch diese mangelnden Kontrollen entstehe eine „gewichtige Informationslücke, die es Kriminellen und Terroristen ermöglicht, sich unter falscher Identität Zugang zu Flügen zu verschaffen“, argumentiert der Bundesrat. Reisewege könnten so nicht nachvollzogen und Reisepläne von Personen, die sich bereits im Fokus der Sicherheitsbehörden befinden, nicht frühzeitig erkannt werden. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes bereits mit einer Gesetzesinitiative vom 11. Juli 2025 (21/1381) vorgeschlagen habe. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zu diesem Vorschlag sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Gegenäußerung weiter. (hau/26.02.2026)
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Einschüchterungsklagen stoppen - Demokratie und Pressefreiheit schützen (PDF)
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Entwurf eines Gesetzes zum Entzug des Klagerechts für staatsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (PDF)
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Bundesregierung ergänzt Verordnung zu F-Gasen
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Verordnung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung.
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Grüne legen Antrag zu "Fairen Mieten" vor
Recht und Verbraucherschutz/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag unter dem Titel "Faire Mieten jetzt - Schutz und Aufklärung für Mieterinnen und Mieter" vorgelegt.
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Antisemitismus im Sport
Sport und Ehrenamt/Antwort Die Bundesregierung äußert sich zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu Antisemitismus im Sport.
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Nettozuwanderung laut Migrationsbericht 2024 zurückgegangen
Inneres/Unterrichtung Die Nettozuwanderung nach Deutschland ist laut dem als Unterrichtung vorliegenden "Migrationsbericht 2024" im Berichtsjahr um 35,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen.
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