Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

Lob und Kritik für das Infrastruktur-Zukunfts­gesetz im Plenum

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 26.02.2026 - 11:30
Die Bundesregierung will die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Allgemeinen und insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie steigern. Ein entsprechender Entwurf eines „Infrastruktur-Zukunftsgesetzes“ (21/4099, 21/4301) wurde am Donnerstag, 26. Februar 2026, erstmals im Bundestag beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Federführend bei den weiteren Beratungen ist der Verkehrsausschuss. Minister will Comeback der Infrastruktur schaffen Für Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) ist der Gesetzentwurf ein „Gamechanger“. Mit ihm könne Deutschland das Benötigte schaffen. Ein Kernpunkt des Gesetzes, so Schnieder, sei die Priorisierung. Künftig stünden alle wichtigen Infrastrukturverfahren „auf der Straße, auf der Schiene und auf dem Wasser im überragenden öffentlichen Interesse“. Somit werde sichergestellt, dass die Bedeutung dieser wichtigen Vorhaben „angemessen berücksichtigt wird“. Mit der geplanten konsequenten Digitalisierung könnten laut Experten bis zu 30 Prozent der Verfahrensdauer bei Planung und Genehmigung gespart werden, sagte der Minister weiter. Projekte würde so deutlich früher baureif. Schließlich ziele das Gesetz auch auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwandes ab. Das EU-Recht werde künftig eins zu eins umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen, wie in der Vergangenheit. „Unnötige Doppelprüfungen“ soll es dem Verkehrsminister zufolge auch nicht mehr geben. Zudem würden Fristen eingeführt, deren Verstreichen künftig als Zustimmung gelten solle. Bei alldem, so betonte Schnieder, komme der Umweltschutz nicht zu kurz. „Die Schutzstandards des Umweltrechts werden nicht angerührt.“ Umwelt und Infrastruktur seien keine Gegensätze. Klar sei aber auch: „Wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben.“ AfD: Das Planungsrecht ist zu kompliziert Das deutsche Planungsrecht für Verkehrswege sei in den letzten Jahrzehnten stark verkompliziert worden, sagte Wolfgang Wiehle (AfD). „Immer neue Umweltregeln liefern grünen Lobbyvereinen einen Hebel, um dringend benötigte Ortsumgehungen, neue Autobahnen oder Bahnlinien zu verhindern“, beklagte er. Wenn hier ausgelichtet werde, sei das zu begrüßen. Der neue „Zauberspruch“ des „sogenannten überragenden öffentlichen Interesses“ sei aber laut Verfassungsexperten möglicherweise verfassungswidrig. Sollte dem so sein, dürfe der Bundestag diesen Zauberspruch natürlich nicht in das Gesetz schreiben. Kopfschütteln löse die Koalition auch mit ihrer Prioritätensetzung aus, sagte der AfD-Abgeordnete. Eisenbahnvorhaben genössen ganz besonderen Vorrang bei erleichterter Planung. Die Straße werde hingegen als Stiefkind behandelt. Und dass, obwohl selbst das Verkehrsministerium davon ausgehe, dass die Straße auch in den kommenden Jahrzehnten den größten Teil des Verkehrs tragen werde. „Deshalb muss der Ausbau des Straßennetzes höchste Priorität genießen“, sagte Wiehle. SPD kritisiert endlos lange Verfahren Dirk Vöpel (SPD) führte als Beleg für endlos lange Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den dreigleisigen Ausbau der deutschen Anschlussstrecke an die Hafenanbindung Rotterdam an. Während auf niederländischer Seite der 1998 gestartete Bau 2007 beendet gewesen sei, habe man auf deutscher Seite das Bauprojekt Emmerich-Oberhausen in zwölf Planfeststellungsabschnitte aufgeteilt. Der erste Spatenstich sei im Januar 2017 erfolgt. Noch immer seien nicht alle Abschnitte planfestgestellt. Eine Fertigstellung des deutschen Abschnitts werde nicht vor 2035 erfolgen. Das, so Vöpel, sei nur ein Beispiel von vielen. Hier liege auch kein Mangel an Ingenieurskunst vor. „Während wir aber noch Gutachten beauftragen, fahren anderswo schon die Züge“, sagte der SPD-Abgeordnete. Das könne sich Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas nicht leisten. Landesministerin: Sanierung dem Neubau vorziehen Die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz, Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert den Gesetzentwurf, der einseitig auf Tempo vor Sorgfalt setze. Mit ihm würden demokratische Beteiligung und Natur aufs Spiel gesetzt. Während marode Brücken und Bahnstrecken dringend saniert werden müssten, sollen nun neue Großprojekte vorgezogen werden, bemängelte sie. Das sei kurzsichtig. „Wer neu baut, während Bestehendes verfällt, verschiebt die Kosten in die Zukunft“, sagte Eder. Linke: Infrastruktur wurde jahrzehntelang kaputtgespart Deutschland, so Joritt Bosch (Die Linke), werde nicht von Umweltverbänden, Spatzen oder Kröten lahmgelegt, wie es der Gesetzentwurf suggeriere. „Wenn eine Brücke gesperrt wird, passiert das nicht, weil ein Feldsperling Akteneinsicht beantragt hat.“ Die Infrastruktur zerfalle, weil sie jahrzehntelang kaputtgespart worden sei, sagte Bosch. Sie zerfalle, weil die Schuldenbremse heiliger sei als Sicherheit und die Privatisierung als Allheilmittel verkauft worden sei. „Das waren und sind Fehler“, urteilte er. Nur ein kleiner Teil der Klagen gegen Verkehrsprojekte stamme im Übrigen von Umweltverbänden. Wenn diese Erfolg hätten, dann weil Gerichte rechtswidrige Planungen feststellen, „nicht, weil irgendjemand den Staat blockieren will“. Klagen verlangsamten keine guten Projekte, sondern stoppten die schlechten, sagte der Linken-Abgeordnete. Union will das Regelungslabyrinth verlassen Die Verfahren würden vereinfacht, „ohne unsere äußerst hohen Umweltstandards abzubauen“, sagte Daniel Kölbl (CDU/CSU). Das sei „gelebter Bürokratieabbau“. Es brauche keine Verpflichtung für eine vorgeschaltete Raumverträglichkeitsprüfung – ebenso wenig wie die Verpflichtung für eine formalisierte Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Linienbestimmung und ein planungsrechtliches Erfordernis bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken bis zu 60 km Länge. „Es wird Zeit, dass wir dieses verrückte Regelungslabyrinth verlassen, das unser ganzes Land lähmt“, sagte Kölbl. Dieser „Bürokratie-Bockmist“ müsse beendet werden. Grüne: Die Regierung schleift den Umweltschutz Die Bundesregierung stelle Autobahnneubau, Bundesstraßenneubau und neue Lkw-Stellplätze pauschal in das überragende öffentliche Interesse, kritisierte Swantje Michaelsen (Bündnis 90/Die Grünen). Sie schleife den Umweltschutz, um neue Autobahnen ohne Widerstände durchdrücken zu können. „Dabei müssten sie eigentlich mit voller Kraft Straßen sanieren“, sagte Michaelsen. Zudem mache die Bundesregierung Umweltverbände fälschlicherweise zum Sündenbock für langjährige Prozesse. Dabei zeigten die Zahlen sehr deutlich, dass nur ein sehr kleiner Teil der Projekte durch Klagen ausgebremst werde. Michaelsen sprach mit Blick auf die Bahnneubaustrecke Hamburg-Hannover von fehlendem Mut zu politischen Entscheidungen. Seit Jahren schiebe Schwarz-Rot dieses Projekt vor sich her. Dabei brauche gerade die Schiene „Neubauprojekte und Beschleunigung“. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf sollen wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Damit will die Regierung klarstellen, dass diese Verkehrsinfrastrukturen der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind dem Entwurf zufolge auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Auch werde ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen, was die Rechtsanwendung erleichtern solle. Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich werden gestrafft Verfahrensdopplungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmung sollen gestrafft – Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Geplant ist auch, die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes in der Praxisanwendung zu vereinfachen. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse werde für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert, heißt es. Die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichten sollen zudem für weitere Schienenmaßnahmen vereinfacht werden. (hau/26.02.2026)

Stellungnahme der Kinderkommission „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 26.02.2026 - 10:20
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können. Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum. Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird. Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf. Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“ Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar. Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

Heftige Diskussion über Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreise

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 26.02.2026 - 10:15
Nach der Einigung der schwarz-roten Koalition auf Eckpunkte für die Reform des Gebäudeenergiegesetzes warnen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Bundestag vor einer Verfehlung der Klimaziele und hohe Energiepreisen. In einer Debatte über zwei Anträge zur Klima- und Energiepolitik, in denen die Grünen einen „Klimaturbo für Deutschland“ (21/4271) und die Linken „bezahlbaren Strom für die Menschen und das Klima“ (21/4273) fordern, kritisierten sie die Bundesregierung scharf und warfen ihr eine „verantwortungslose“ Klima- und Energiepolitik vor. Im Anschluss wurden die Anträge zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Antrag der Grünen soll federführend im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beraten werden, der Antrag der Linken federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Grüne: Koalition bremst die Energiewende aus „Ihr Kurs ist Zerstörung“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) mit Blick auf Eckpunkte: Die Koalition versuche nicht einmal mehr, beim Klimaschutz zu liefern. „Sie machen schlichtweg alles kaputt.“ Die geplante Änderung laufe darauf hinaus, dass Klimaschutz abgeschafft werde und das Heizen für die Menschen im Land teurer werde. Die vorgesehene Quote für Biomethan und Wasserstoff werde die Preise insbesondere für Mieter in die Höhe treiben. Dröge hielt zudem der Union und insbesondere dem früheren Koalitionspartner SPD vor, wider besseres Wissen die Energiewende auszubremsen und damit Deutschland weiterhin in Abhängigkeit von Gasimporten zu halten. Das sei unverantwortlich und gefährlich – was passiere, wenn die Versorgung gekappt werde, habe die Vergangenheit bereits gezeigt, so Dröge mit Blick auf die Abhängigkeit von russischem Gas im Ukrainekrieg. Nun wachse die Anhängigkeit von den USA. Union: Klimaschutz braucht Akzeptanz Andreas Jung (CDU/CSU) wies die Vorhaltungen zurück und forderte die Grünen zu mehr Selbstkritik auf. Deren Klimapolitik und vor allem das Heizungsgesetz habe der „Akzeptanz für den Klimaschutz in Deutschland“ massiv geschadet. Klimaschutz müsse verbunden werden mit wirtschaftlicher Stärke und sozialer Akzeptanz, daran sei die Ampel gescheitert. Schwarz-Rot hingegen wolle die Menschen für den Klimaschutz zurückgewinnen. Anders als die Grünen, die Klimaschutz nur über grünen Strom vorantreiben wollten, werde die Bundesregierung auch die „Potenziale von grünen Gasen“ nutzen. „Sie haben die Bioenergie gedeckelt, wir entfesseln sie.“ Die Bundesregierung stehe zu den Klimazielen – um die Erneuerbaren erfolgreich zu machen, müssten aber die Weichen im Strom- und auch im Wärmebereich - mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes – neu gestellt werden. AfD: Turbo für Wirtschaft und Wohlstand zünden Ingo Hahn (AfD) lehnte die Forderungen nach einem „Klima-Turbo“ ab. Wie das aussehen könne, hätten die drei Jahre Ampel-Regierung gezeigt: „Die Wirtschaft im Sinkflug, immer weiter steigende Preise und eine Deindustrialisierung, die unser Land in einen Ruin führt, während der globale CO2- Ausstoß von Ihren Maßnahmen unbeeindruckt bleibt“, hielt Hahn Dröge vor. Die Union lobte er für die geplante „Abschaffung des Habeckschen Heizungsgesetzes“, forderte aber mehr: „Weg mit den Klimagesetzen, runter mit der CO2-Bepreisung, zünden Sie jetzt den Turbo für Wirtschaft und Wohlstand. SPD: Klimaschutz nicht gegen Industrie ausspielen Jakob Blankenburg (SPD) räumte angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klimaschutz Lücken im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein und kündigte an, den Richterspruch ernst zu nehmen. Bundesumweltminister Schneider werde bis Ende März ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen. Dafür brauche es aber keine „Oppositionscheckliste“, wie sie die Grünen mit ihrem Antrag vorgelegt haben, sondern man habe ein „eigenes tragfähiges Konzept“, unterstrich der Sozialdemokrat. Er verwies aber auch darauf, dass das vom Gericht als unzureichend beurteilte aktuelle Klimaschutzprogramm unter einem grünen Minister erarbeitet worden sei. Blankenburg wehrte sich gegen Kritik, mit der Gebäudeenergiegesetz-Reform Mieter und Industrie zu schaden. Das Eckpunktepapier sei noch kein Gesetzentwurf. Letzterer müsse noch mit „konkreten Maßnahmen und Initiativen“ unterlegt werden. Um die Lasten der Transformation fair zu gestalten, werde es sozial gestaffelte Förderungen geben. Gleichzeitig brauche es eine „kluge Industriepolitik“. Wer Klimaschutz gegen Industrie ausspiele, verliere am Ende beides, so Blankenburg. Linke fordert sozial gerechten Klimaschutz Dr. Fabian Fahl (Die Linke) hielt der Bundesregierung dennoch vor, „ihre Hausaufgaben“ nicht zu machen. Das Bundesverfassungsgericht habe deren Klimaschutzpolitik das „Prädikat verfassungswidrig“ verpasst. Tatsächlich habe aber bislang keine Bundesregierung ein verfassungskonformes Klimaschutzgesetz angestrebt, monierte der Linken-Angeordnete. Und das, obwohl die Welt auf eine Erderwärmung von drei Grad „zurast“ und die Zerstörung lebenswichtiger Ökosysteme fortschreite. Fahl verwies auf die Kosten des vergangenen Hitzesommers, die eine Studie der Europäischen Zentralbank auf 43 Milliarden beziffert habe. Die Wirtschaft sei abhängig von der „physikalischen Realität“, daher brauche es schon lange einen „Klima-Turbo“, allerdings nicht in Form eines grünen Kapitalismus, wie ihn die Grünen wollten. Fahl sprach sich dafür aus, „sozial gerechten Klimaschutz rechtlich verbindlich zu verankern“ durch ein Klimageld. Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fordert in ihrem Antrag (21/4271) einen „Klima-Turbo für Deutschland“. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 29. Januar die bisherigen Maßnahmen als zu unzureichend beurteilt hatte, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen, dringen die Abgeordneten nun auf Nachbesserungen. Sie fordern die Bundesregierung auf, ein Klimaschutzprogramm 2026 vorzulegen, das die gesetzlichen Klimaziele für die Jahre 2030 und 2040 einhält. Dazu solle zuerst der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent zu beschleunigt werden. Die Bundesregierung müsse Planungssicherheit für Investitionen gewährleisten und Netze und Speicher zügig ausbauen, heißt es im Antrag. Zudem verlangen die Abgeordneten, das sogenannte Netzpaket wegen seiner „verheerenden Wirkung auf den Fortschritt der Energiewende“ zurückzuziehen. Darüber hinaus dringen die Grünen mit Blick auf die Industrie auf „verlässliche Rahmenbedingungen für Klimaneutralität“. Grüne Leitmärkte sollten dazu gestärkt, Klimaschutzverträge ausgebaut und marktwirtschaftliche Instrumente wie der Emissionshandel „wirksam und fair ausgestaltet“ werden. "Klare Regeln für energetische Sanierung schaffen" Im Gebäudesektor soll das Klimaschutzprogramm nach dem Willen der Grünen „klare und stabile Regeln“ für erneuerbare Wärme und energetische Sanierung schaffen. Insbesondere solle die 65-Prozent-Regel für erneuerbares Heizen im Gebäudeenergiegesetz beibehalten werden, heißt es im Antrag. Bestehende Förderprogramme sollen verlässlich weiterfinanziert und sozial ausgestaltet werden. Zudem soll die Europäische Gebäuderichtlinie fristgerecht bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden, verlangen die Grünen. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine klimafreundliche Mobilität, etwa durch ein günstigeres Deutschlandticket, die Absicherung des natürlichen Klimaschutzes und den Abbau klima- und umweltschädlicher Steuervergünstigungen und Subventionen. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für „bezahlbaren Strom“ für alle Verbraucher zu sorgen. In ihrem Antrag (21/4273) verlangen die Abgeordneten unter anderem verschiedene Gesetze, zum Beispiel für die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privatpersonen und 0,05 Cent pro Kilowattstunde für Unternehmen. Gefordert wird auch ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlichen Monitoring-Stelle und zur Preiskontrolle für Energieprodukte und -dienstleistungen sowie ein Gesetz, das vorsieht, für Menschen im Grundsicherungsbezug „die tatsächlichen Energiekosten außerhalb der Regelbedarfe in angemessener Höhe vollständig zu übernehmen“. Darüber hinaus sollen „schutzbedürftige Kundinnen und Kunden“ eine Grundversorgung mit Strom erhalten und Stromsperren bei Zahlungsunfähigkeit von Verbrauchern verboten werden. Der Strommarkt soll dahingehend verändert werden, dass das Merit-Order-Prinzip, bei dem aktuell das teuerste noch benötigte Kohle- oder Gaskraftwerk den Einheitspreis für den gesamten Strom bestimmt, zugunsten erneuerbarer Energien umgestellt wird. Außerdem verlangen die Abgeordneten der Linken, dass die Stromübertragungsnetze in die Verantwortung der öffentlichen Hand übergehen. (sas/nki/irs/26.02.2026)

Wochenzeitung „Das Parlament“ - Kathrin Gebel (Linke): „Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun“

Bundestag | Pressemitteilungen - Do, 26.02.2026 - 10:02
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag 28. Februar 2026) - Bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung - Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Kathrin Gebel, fordert weitreichende strukturelle Maßnahmen im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und kritisiert die von der Bundesregierung geplante Einführung einer elektronischen Fußfessel als unzureichend. „Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun. Es ist geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt“, sagte sie im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“. Einzelmaßnahmen wie eine elektronische Aufenthaltsüberwachung in Hochrisikofällen könnten zwar in Einzelfällen schützen, seien aber „nicht die grundlegende Veränderung, die wir eigentlich brauchen“, so die Abgeordnete. Neben besseren Schutzmechanismen brauche es eine gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie spezialisierte Gerichte. Der Bundestag will am Freitag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Vorgesehen ist, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Mit dieser elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen Annäherungsverbote kontrolliert werden. Mit Blick auf diese geplante Änderung im Gewaltschutzrecht erklärte Gebel, ein GPS-Signal bedeute „nicht Sicherheit“. Die Hälfte der Betroffenen verbleibe in gewaltvollen Partnerschaften, weil es teilweise keine andere Möglichkeit gebe, den Lebensunterhalt zu sichern: „Da wird eine Fußfessel nicht viel dran ändern.“ Das von der Bundesregierung als Vorbild angeführte spanische Modell werde auf die elektronische Überwachung verkürzt, kritisierte sie. Tatsächlich handele es sich dabei um ein umfassenderes Maßnahmenpaket, das unter anderem die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen fördere und spezialisierte Gerichte vorsehe. Auch in Deutschland brauche es spezialisierte Familiengerichte sowie verbindliche Fortbildungen für Richterinnen und Richter im Umgang mit häuslicher und Partnerschaftsgewalt. Kritisch äußerte sich Gebel zudem zur vorgesehenen Stärkung der Täterarbeit. Verpflichtende Trainings und Beratungen seien grundsätzlich sinnvoll. „Leider sind im Gesetzentwurf keine Vorschläge enthalten, wie Standards für eine solche Arbeit gesichert werden können“, sagte sie. Das Interview im Wortlaut: Das Parlament: Das Lagebild des Bundeskriminalamts zur häuslichen Gewalt zeigt erneut eine Zunahme bei innerfamiliärer Gewalt und bei Gewalt in Partnerschaften. Opfer sind vor allem Frauen. Wie bewerten Sie die Situation? Kathrin Gebel: Wir haben es mit einer Epidemie an Gewalt gegen Frauen zu tun. Es ist geschlechtsspezifische, strukturelle Gewalt, die an vielen Orten in unserer Gesellschaft fortgesetzt wird. Die LeSuBia-Studie, eine Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts, zeigt, dass der Anstieg an häuslicher Gewalt eben kein statistischer Effekt ist, der durch vermehrtes Anzeigen ausgelöst wird. Tatsächlich wird wenig angezeigt. Das ist, auch was das Vertrauen in staatliche Institutionen betrifft, ein gravierender Befund. Wir müssen uns fragen, warum Frauen sich nicht auf den Staat verlassen können, wenn es darum geht, sie zu schützen. Das Parlament: Wie erklären Sie sich denn den Anstieg der Zahlen und den Umstand, dass jeden zweiten Tag ein Mann versucht, seine Partnerin oder Ex-Partnerin umzubringen? Per se leben wir ja in einer zivilisierten Gesellschaft … Kathrin Gebel: Das mag sein. Aber wir sind auch eine Gesellschaft, die eine 8.000 Jahre alte Geschichte mit dem Patriarchat hat. Das lässt sich nicht ohne Weiteres in 100 Jahren auflösen, auch wenn die feministische Bewegung in den vergangenen Jahrzehnten viel erreicht hat. Wir müssen uns auch klarmachen, dass diese Gewalt auch eine Funktion in unserer Gesellschaft erfüllt. Das Parlament: Inwiefern? Kathrin Gebel: Wir haben eine geschlechtsbasierte Arbeitsteilung. Frauen übernehmen immer noch das Gros der Sorgearbeit in Deutschland und der reproduktiven Arbeit, also der Arbeit, die notwendig ist, um Arbeitskraft wiederherzustellen und die daher für das Funktionieren unserer Gesellschaft absolut notwendig ist. Diese Arbeit ist unbezahlt. Besonders häufig wird Gewalt gegen Frauen in Situationen angewendet, in denen sie über sich selbst bestimmen und aus Geschlechterrollen ausbrechen wollen. Beispielsweise in Situationen, in denen sie körperliche Selbstbestimmung ausüben wollen, etwa über ihre Schwangerschaften, oder in denen sie die Kontrolle über ihr Leben ausüben wollen, wenn sie zum Beispiel einen Arbeitsplatz aufgeben oder anfangen wollen zu arbeiten. Wir müssen an vielen Stellen zudem feststellen, dass wir durch staatliche Institutionen, durch unser Steuersystem die ökonomische Ungleichheit weiter fortschreiben und damit auch Gewalt befeuern. Und es ist natürlich viel schwieriger, sich aus einer gewaltvollen Situation zu lösen, wenn es einfach nicht genug bezahlbaren Wohnraum gibt. Es ist ein strukturelles Problem. Wir werden es mit einzelnen Maßnahmen nicht effektiv bekämpfen können. Das Parlament: Die Bundesregierung will mit Änderungen im Gewaltschutzgesetz in Hochrisikofällen Gewalttätern eine Fußfessel anlegen lassen und so eine Aufenthaltsüberwachung ermöglichen. Ihre Fraktion sieht diese Maßnahme skeptisch. Warum? Kathrin Gebel: Wir erhoffen uns davon nicht viel. Durch eine Kleine Anfrage konnten wir feststellen, dass in den Bundesländern, wo es diese elektronische Aufenthaltsüberwachung bereits gibt, diese seit 2017 nur rund 100-mal im Kontext von häuslicher Gewalt eingesetzt worden ist. Zudem wissen wir aus Angaben der Frauenhauskoordinierung, dass die allermeisten gewaltbetroffenen Frauen keinen Gewaltschutzantrag beim Familiengericht einreichen. Die Hälfte der Betroffenen verbleibt auch in gewaltvollen Partnerschaften, weil es teilweise keine andere Möglichkeit für sie gibt, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Da wird eine Fußfessel nicht viel dran ändern. Diese Fußfessel kann Betroffene in spezifischen Einzelfällen schützen und das ist auch gut. Aber sie ist eben nicht die grundlegende Veränderung im Sinne des spanischen Modells, die wir eigentlich brauchen. Das Parlament: Die Koalition verweist ebenfalls auf das spanische Modell. Das halten Sie für zu kurz gegriffen? Kathrin Gebel: Absolut. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung als Einzelmaßnahme kann nicht als spanisches Modell verkauft werden. Ein GPS-Signal bedeutet nicht Sicherheit. Beim spanischen Modell handelt es sich um ein sehr großes Maßnahmenpaket, das die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen fördert, das öffentliche Aufklärungskampagnen beinhaltet – und das vor allem spezialisierte Gerichte beinhaltet. Das Parlament: Was muss an deutschen Familiengerichten aus Ihrer Sicht passieren? Kathrin Gebel: Wir brauchen ebenfalls spezialisierte Gerichte wie etwa im Bereich der Finanzkriminalität. Wir machen an vielen Stellen die Erfahrung, dass Familiengerichte, an denen über die elektronische Aufenthaltsüberwachung und auch den Gewaltschutzantrag entschieden wird, nicht die Fachkenntnis haben, um zum Beispiel Täterstrategien zu erkennen. Auch fehlt es an Kapazitäten, um angemessen auf häusliche Gewalt zu reagieren. Frauen wird mittlerweile von ihren Anwältinnen und Anwälten teils abgeraten, in familiengerichtlichen Verfahren, etwa bei Sorge- und Umgangsrechtsfragen, Gewalt überhaupt zu thematisieren, weil es sich negativ auf den Prozess auswirken kann. Dazu braucht es auch verbindliche Fortbildungen für die Richterinnen und Richter. Das Parlament: Auch die Täterarbeit will die Bundesregierung mit ihrem Entwurf stärken. Gewalttäter sollen zu Trainings oder Beratung verpflichtet werden … Kathrin Gebel: Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Leider sind im Gesetzentwurf keine Vorschläge enthalten, wie Standards für eine solche Arbeit gesichert werden können. Viele Gewaltschutzverbände befürchten, dass es seitens der Bundesregierung am Ende bei einer Alibimaßnahme bleiben wird. Und es geht natürlich nicht nur um Standards, sondern auch um den finanziellen Rahmen dieser Täterarbeit. Das Parlament: Die Bundesregierung will aus dem Infrastruktur-Sondervermögen Millionen für Investitionen in Frauenhäuser zur Verfügung stellen, verweist aber grundsätzlich auf die Zuständigkeit der Länder in diesem Bereich. Das überzeugt Sie vermutlich nicht, oder? Kathrin Gebel: Nein, die Länder und Kommunen können das nicht allein stemmen. Wir sind natürlich froh, dass unserer Forderung im Haushaltsausschuss nach mehr Mitteln für die Förderung und Sanierung von Frauenhäusern entsprochen wurde. Trotzdem muss der Bund mehr unterstützen. In den von Ländern und Kommunen finanzierten Beratungsstellen arbeiten hochqualifizierte Beraterinnen zu absolut geringen Löhnen und unter prekären Bedingungen mit Kettenbefristungen, da die Finanzierung nicht langfristig gesichert ist. Auch das in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedete Gewalthilfegesetz ändert daran nichts, da die Finanzierung durch den Bund auch nur bis 2036 gesichert ist. Deshalb brauchen wir auch eine Vermögenssteuer. Diese würde den Ländern zugutekommen und die Finanzierung von Gewalthilfe sichern. Das Parlament: In dem Antrag Ihrer Fraktion werden besondere Regelungen für migrantische Frauen gefordert. Warum ist Ihnen das wichtig? Kathrin Gebel: Wir können eine Intersektionalität in der Betroffenheit von Gewalt beobachten. Zum Beispiel sind Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus auf eine ganz andere Weise betroffen. Wenn es uns darum geht, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, müssen wir auch über Maßnahmen sprechen, wie zum Beispiel ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht für gewaltbetroffene Frauen oder die Aufhebung der Residenzpflicht für geflüchtete Frauen. Zur Person: Kathrin Gebel ist frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. Sie sitzt seit 2025 im Deutschen Bundestag. Das Interview führte Sören C. Reimer.

Inge Gräßle: Mehr Selbst­bewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 26.02.2026 - 10:00
Ein bisschen mehr Selbstbewusstsein würde Europa gut zu Gesicht stehen angesichts der globalen wirtschaftlichen Verwerfungen, findet Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU), Leiterin der deutschen Delegation zur Interparlamentarischen Konferenz über Stabilität, wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung in der Europäischen Union (SWKS), die am 23. und 24. Februar 2026 zu ihrer Frühjahrstagung in Brüssel zusammenkam. „Wir sind eine weltweit führende Wirtschaftsmacht“, die momentan 40 Abkommen mit 80 Ländern unterhält. Vor allem die Mitgliedstaaten hätten es nun in der Hand, den noch stark zersplitterten gemeinsamen Binnenmarkt weiter zu entwickeln, um den europäischen Volkswirtschaften weitere Vorteile zu verschaffen. „Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut!“, fordert Gräßle. Im Interview spricht die Haushaltspolitikerin, die im Deutschen Bundestag den Wahlkreis Backnang-Schwäbisch Gmünd vertritt, über die Stimmung auf der Tagung, erteilt dem Ruf nach immer mehr Geld eine Absage und verrät ein Rezept, wie EU-Finanzverhandlungen effizienter werden können. Das Interview im Wortlaut: Frau Dr. Gräßle, die EU, eine starke Handelsmacht in einem in Bewegung geratenen geopolitischen Gefüge: Wie schlägt sich Europa zwischen US-Protektionismus und neuen Handelsabkommen? Was sagen die Parlamentarier: Haben EU, Kommission und Mitgliedstaaten, den richtigen Weg eingeschlagen, um den Kontinent wettbewerbsfähig zu halten? Beispielsweise, indem neue Freihandelsabkommen abgeschlossen, bestehende aktualisiert werden? Wir sind nicht das Würstchen im Sandwich, von mindestens zwei Seiten unter Druck, sondern eine weltweit führende Wirtschaftsmacht – die sich ab und an kleiner macht, als sie ist. Der US-Präsident testet die Geduld aller! Wir sollten trotz allem bei unserer Linie bleiben: der offenen Märkte, dem regelbasierten Handel und der Diversifizierung von Partnerschaften. Bislang 40 Abkommen mit 80 Partnerländer sind eine großartige Sache, ein wichtiger Baustein, um Lieferketten zu sichern, Abhängigkeiten zu reduzieren und neue Wachstumsimpulse zu schaffen. Aber da geht noch mehr. Wettbewerbsfähigkeit wird übrigens nicht (nur) über Außenhandel definiert – sie beginnt mit nationalen Standortbedingungen, dem europäischen Binnenmarkt, der Lust auf Innovation, marktfähigen Energiepreisen und Bürokratieabbau. Allerdings hat ausgerechnet das EU-Parlament das Mercosur-Abkommen noch einmal ausgebremst … Unfassbar! Endlich kam es zur Ratifizierung - und dann versenken Teile der demokratischen Mitte das Inkrafttreten! Hoffentlich haben alle ihre Lektion gelernt, denn da geht es um Glaubwürdigkeit und um ernsthafte Politik. Wenn die Mitte die Antieuropäer und Populisten noch toppt, dann kann es nur noch abwärts gehen… Verflechtung nach außen, mit anderen, ist das eine. Damit zeigt die EU dem Protektionismus die rote Karte. Aber es gibt ja noch die Hausaufgaben im Inneren zu erledigen, im Binnenmarkt. Führen die globalen Disruptionen und Schocks jetzt zu einem kooperativeren Zusammenwirken der EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise, um noch bestehende interne Handelshemmnisse abzubauen? Die letzten Studien, Draghi und Letta eingeschlossen, haben uns eigentlich nichts Neues berichtet. In vielen Bereichen – etwa Energie, Kapitalmarkt oder digitale Dienstleistungen – ist der sogenannte gemeinsame Markt weiter sehr zersplittert. In anderen Bereichen grenzüberschreitender Dienstleistungen, etwa dem Kundendienst bei Maschinen oder dem Tätigwerden von Forschern in anderen Mitgliedsstaaten, kamen sogar neue Hürden wie die A1-Bescheinigungen dazu, die erhebliche Bürokratie auslösen und den Binnenmarkt beschädigen - und den Glauben daran, dass wir wirklich was Gemeinsames machen wollen. Das abzubauen, wäre wirksamer als alle neuen Förderprogramme oder Subventionen zusammen. Dazu müssen sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig die Angst voreinander nehmen. Nur Mut! Anmerkung der Redaktion: Enrico Letta, Präsident des Jacques Delors Instituts, ehemaliger italienischer Ministerpräsident, 2024 Verfasser des Berichts über die Zukunft des europäischen Binnenmarktes; Mario Draghi, 2011 bis 2019 Chef der Europäischen Zentralbank, Ökonom, italienischer Ministerpräsident, 2025 Verfasser des Draghi-Berichts zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit; A1-Bescheinigungen zur Sozialversicherung im Heimatland. Auf der Frühjahrstagung der SWKS wurde darüber diskutiert, wie die EU wettbewerbsfähiger, technologisch unabhängiger werden und ihr wirtschaftliches Wachstum steigern kann. Welche Rahmenbedingungen müssten dazu von der EU gesetzt werden? Erst einmal braucht es den Willen der EU-Mitgliedsstaaten, die EU-Regulierung für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit auch umzusetzen. Ergänzend kommen Förderprogramme für eine starke Forschung und Innovation, auch hier liegt das Geheimnis des Erfolgs in der Konsequenz der Umsetzung. Vorankommen müssten wir dringend beim Bürokratieabbau und schnelleren Genehmigungsverfahren, und ernst machen mit dem klugen Umbau von „Natura2000“ und weg von immer mehr Umweltauflagen. Einheitliche Standards im digitalen Binnenmarkt sind überfällig. Also, viele Baustellen; gerade bei der Digitalisierung müssen wir die internationale Auseinandersetzung mit den GAFA führen, um überhaupt noch selbst handlungsfähig zu sein. Anmerkung der Redaktion: Natura2000 weist grenzüberschreitende Naturschutzgebiete in der EU aus; GAFA steht für die Technologiekonzerne Google, Apple, Facebook/Meta, Amazon Passt das institutionelle Gefüge von Kompetenzzuweisungen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten noch, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen gerecht zu werden? Ja. Ich werbe für starke europäische Institutionen. Die Krise der EU ist vor allem die Krise der Mitgliedsstaaten. Ihnen mehr Entscheidungsmacht zu übertragen bedeutet: noch mehr Krise. Das heißt nicht, dass nicht auch die etablierten Verfahren zwischen den EU-Institutionen verbessert werden könnten, vor allem im Hinblick auf weitere EU-Beitritte. Als Haushaltspolitikerin schauen Sie im Deutschen Bundestag, aber auch auf EU-Ebene, in der SWKS, auf solide Finanzen und vertreten die Interessen Deutschlands. Wird der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU von der EU-Kommission weiterhin im Sinne seiner Ursprungsidee umgesetzt? Das heißt, die Mehrausgaben für Verteidigung müssen ja irgendwie untergebracht werden, bei gleichzeitiger Wahrung finanzpolitischer Stabilität… Die Kommission hat in Sachen Verteidigungsausgaben eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen. Deshalb ist es wichtig, dass sie für die anderen Ausgaben Haushaltsdisziplin in den Mitgliedsstaaten anmahnt und die Instrumente des Pakts gegebenenfalls auch anwendet. Sonst sehen wir die nächste europäische Finanzmarktkrise am Horizont heraufziehen. Die Frage, ob die Finanzmärkte der Schuldentragfähigkeit der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten vertrauen, müssen alle unbedingt ernst nehmen, gerade auch die nationalen Parlamente. Was entgegnen Sie Befürwortern gemeinsamer europäischer Haftung oder gar gemeinsamer europäischer Schulden? Das hilft nicht, setzt die falschen Anreize und führt zur Entlastung Einzelner auf Kosten aller. Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitgliedstaats bleibt das zentrale Prinzip. Der Haushaltsausschuss befasste sich mit der Finanzierung des EU-Haushaltes, des nächsten sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Wie blicken die Parlamentarier auf die Verhandlungen zum kommenden EU-Finanzrahmen? Wir Deutsche sind uns einig, dass die EU so wie bisher nicht weiter machen kann. Bei der SWKS-Konferenz haben wir allerdings genau die Reden gehört, die eigentlich immer gehalten werden: Schickt mehr Geld! Mehr für die bislang klassischen EU-Bereiche, mehr für die bisherigen Nehmerländer - die wir genau so aber nicht mehr finanzieren können. Die „Zeitenwende“ scheint weit weg - und trotzdem muss es genau darum gehen. Da wird es noch manches Treffen geben müssen, um in der Sache voranzukommen… Der Haushaltsausschuss hat sich zudem dieses Thema gestellt: Wie können die Einnahmeseite des Haushalts und das Eigenmittelsystem dazu beitragen die Ziele und Prioritäten der EU verwirklichen? Was genau verbirgt sich hinter dieser Fragestellung? Die Eigenmittelfrage ist die eigentlich heikle auf EU-Ebene. Es darf nicht neue Belastungen für unsere Unternehmen geben, damit die EU eine Finanzquelle findet. Die Frage ist, wie die Finanzierung des Haushalts mit politischen Zielen verknüpft werden kann. Eigenmittel sind nicht nur technische Einnahmequellen – sie setzen wirtschaftliche Anreize. Wichtig ist Transparenz und Fairness, damit neue Eigenmittel nicht als versteckte nationale Mehrbelastung wahrgenommen werden. Da wird der EU-Haushaltskommissar für seinen Vorschlag noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen. Für die Verteidigung wird jetzt viel Geld in die Hand genommen, auf mitgliedsstaatlicher Seite, aber auch seitens der EU. „Ohne Sicherheit ist alles nichts“, sagten Sie im herbst-Interview. Ohne Geld aber auch nicht, oder? Konnte sich die EU aus deutscher Sicht auf eine solide Lösung verständigen, wie der neue Verteidigungsfonds verwaltet werden soll? Bislang finanziert die EU nur die gemeinsame Forschung und Entwicklung. Wie immer streitet man um den Umfang der Mitsprache der Mitgliedsstaaten bei den Projekten. Daran hängt auch die Geschwindigkeit. Je mehr mitreden, desto langsamer. Man darf gespannt sein, was bei den Verhandlungen rauskommt. Aus deutscher Sicht ist wichtig, dass klare Governance-Strukturen bestehen und Haushaltskontrolle gewährleistet bleibt. Was beschäftigte die Parlamentarier der SWKS noch während ihrer Frühjahrstagung in Brüssel? Persönliche Gespräche am Rand der Tagung sind extrem wichtig: mit den Kolleginnen und Kolleginnen der anderen, nationalen Parlamente und auch den Europaabgeordneten. Deshalb werbe ich für eine gewisse Beständigkeit des Personenkreises unserer nationalen Delegation, damit auch wirklich ein Netzwerk aufgebaut werden kann. Und das Briefing bei unserem Ständigen Vertreter hilft, Verfahren und Abläufe besser einordnen zu können. Der „Elefant im Raum“ bei jeder Debatte der SWKS war die politische Instabilität in einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, was die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen zusätzlich erschwert. Das bringt die EU alle fünf Jahre in den Krisenmodus - den wir überwinden müssen. (ll/26.02.2026)

AfD fordert sofortige Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 26.02.2026 - 09:54
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, innovative Arzneimittel sofort verfügbar zu machen und die Preisbildung weiterzuentwickeln.

Grüne fordern Altersgrenze für Energydrinks

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 26.02.2026 - 09:54
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Antrag Die Grünen fordern in einem Antrag, eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks und ähnliche Produkte einzuführen.

AfD-Fraktion fordert Moratorium für Covid-19-Impfstoffe

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 26.02.2026 - 09:54
Gesundheit/Antrag Die AfD-Fraktion fordert eine Korrektur der Covid-19-Impfstoffpolitik und ein Moratorium für zugelassene mRNA-Impfstoffe gegen Covid-19.

Experte betont Effekte der Klimaerwärmung auf Infektionen

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 26.02.2026 - 09:54
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Ausschuss Ein sektorübergreifendes Handeln für mehr Klimaresilienz forderte der wissenschaftliche Geschäftsführer des Helmholtz Zentrums für Infektionsforschung, Josef Penninger, vor dem Nachhaltigkeitsbeirat.

Notfallreform: Sachverständige sehen große Potenziale

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 26.02.2026 - 09:54
Gesundheit/Anhörung Zur anstehenden Reform der Notfallversorgung haben sich die zu einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch geladenen Sachverständigen geäußert.

Bundestag verabschiedet das Tariftreuegesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 26.02.2026 - 09:00
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) frei gemacht. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes“ zu. Der Ausschuss hatte zuvor noch Änderungen an dem Entwurf vorgenommen (21/4325). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4327), in dem die Fraktion eine Reduzierung der Ausnahmen verlangte. Außerdem gab es zum Gesetzentwurf einen Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/4344). SPD: Wer das Land am Leben hält, muss profitieren In der Debatte erklärte Dagmar Schmidt (SPD), es würden 500 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes investiert. Das gebe es nicht ohne die Menschen, die die Vorhaben in die Tat umsetzen würden. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen“, sagte Schmidt. Diejenigen, die das Land am Laufen halten würden, müssten auch direkt von den Investitionen profitieren. Das Gesetz sei auch gut für die Betriebe, die nach Tarif bezahlen, und deshalb „oft die Dummen sind, wenn andere Dumpinglöhne zahlen“. Diese Betriebe würden jetzt durch das Tariftreuegesetz geschützt. Schmidt wies darauf hin, dass ohne Tarifverträge elf Prozent weniger verdient, aber mehr gearbeitet werde. AfD: Tarifautonomie ohne Staatszwang Peter Bohnhof (AfD) sagte, es sei kein Tariftreue-, sondern ein Tarifanwendungszwangsgesetz. Daher lehne die AfD das Vorhaben ab. Sie stehe für Freiheit der Arbeitnehmer und Gewerkschaften und gegen staatlichen Zwang. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Tarifautonomie und schaffe neue Bürokratie. Kleine und mittlere Unternehmen würden noch mehr Bürokratie zu bewältigen haben. Kleinunternehmer und Start-ups würden so von staatlichen Aufgaben ausgeschlossen. Die AfD wolle Tarifverträge und Wohlstandslöhne, aber verhandelte Tarifverträge und echte Tarifautonomie ohne Staatszwang. CDU/CSU: Unternehmen müssen nicht tarifgebunden sein Ein Unternehmen müssen nicht unbedingt tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, stellte Wilfried Oellers (CDU/CSU) klar. Es müsse die Arbeitsbedingungen erfüllen, die das Bundesarbeitsministerium festgeschrieben habe. Das sei wichtig, denn nicht tarifgebundene Unternehmen seien nicht als die schlechteren Arbeitgeber anzusehen. Das Gesetz könne rechtssicher und unbürokratisch umgesetzt werden. Sollte dies nicht gelingen, müssten Korrekturen vorgenommen werden. Darauf werde man achten. Grüne: Kein Steuergeld für Lohndumping Ricarda Lang (Bündnis 90/Die Grünen) fand, es sei gut, dass dieses Gesetz beschlossen werde. Der Grundsatz sei: „Kein Steuergeld für Lohndumping“. Sie kritisierte jedoch die zahlreichen Ausnahmebestimmungen. So werde die Koalition dem Ziel von 80 Prozent Tarifbindung nicht näher komme. Die Tarifbindung sei aber Voraussetzung, dass die Tarifautonomie funktioniere. So lasse die Koalition viele Menschen im Regen stehen. Auch für die Ausnahmen für die Rüstungsindustrie habe sie kein Verständnis. Linke: Gesetz löchrig wie ein Schweizer Käse Anständige Löhne habe man Tarifverträgen zu verdanken, erklärte Pascal Meiser (Die Linke). Es müssten jedoch die Alarmglocken läuten, dass nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten unter Tarifverträge falle. Das Gesetz sei in vielen Fällen löchrig wie ein Schweizer Käse. Er kritisierte die Untergrenze von 50.000 Euro, sodass bei kleinen Aufträgen Lohndumping möglich bleibe. Allein durch den Ausschluss von Lieferleistungen werde ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes außer Acht gelassen. Ein Skandal seien auch die Ausnahmen für die Bundeswehr. „Bei der Aufrüstung ist Lohndumping kein Problem“, kritisierte Meiser. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Unternehmen sollen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen. „Wer keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewährt, kann aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Tariftreuegesetz sieht Ausnahmen und Schwellenwerte vor, die den Kreis der Firmen reduzieren, die unter das Gesetz fallen. So soll das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und nicht für Lieferdienste und Aufträge der Bundeswehr gelten. Vom federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales waren zuvor die Berücksichtigung der Lieferdienste gestrichen und Einzelheiten zum Zertifizierungsverfahren, in dem sich die Firmen bescheinigen lassen können, die nötigen tariflichen Bedingungen zu erfüllen, eingefügt worden. Neu geregelt wurde etwa, dass Unternehmen ihre Unterlagen über das System der Rentenversicherung einreichen. (hle/26.02.2026)

Außergerichtliche Schlichtungsstellen im Tourismus

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Außergerichtliche Schlichtungsstellen im Tourismus" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Grüne thematisieren "behördlichen Verbraucherschutz"

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage "Behördlichen Verbraucherschutz in Deutschland" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Forderung nach Abschaffung des Heizungsgesetzes zurückgewiesen

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 25.02.2026 - 19:10
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen“ (21/4265) beraten und im Anschluss daran mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen des Hauses zurückgewiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte die komplette Rücknahme des Gebäudeenergiegesetzes, das vom Bundestag im September 2023 beschlossen wurde und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten war. In ihrem Antrag forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen“, der sämtliche Änderungen, die durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novellierung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden am Gesetz vorgenommen wurden, zurücknimmt. Begründet wurde der Vorschlag mit „einem faktischen Neueinbauverbot von Öl- und Gasheizungen“. Hintergrund war das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt. Kern des Gesetzes ist der Energieverbrauch bei Immobilien, es sieht vor, dass Heizungen in Neubauten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen gelten. Alte Heizungen dürfen repariert werden, ein sofortiger Austausch ist nicht zwingend. Bis zur kommunalen Wärmeplanung, in Städten bis 100.000 Einwohner bis 2026, bei kleineren Städten bis 2028, dürfen übergangsweise auch neue Gasheizungen eingebaut werden, die später mit Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. (nki/hau/25.02.2026)

Regelung gegen Missbrauch bei der Anerkennung von Vaterschaften geplant

Bundestag | Aktuelle Themen - Mi, 25.02.2026 - 18:40
Der Bundestag hat am Mittwoch, 25. Februar 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) beraten. Die Vorlage wurde im Anschluss an die Debatte gemeinsam mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften (21/4264) an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll in beiden Fällen der Innenausschuss übernehmen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch den Gesetzesentwurf sollen zukünftige Vaterschaftsanerkennungen, die allein dem Zweck dienen sollen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen, effektiv verhindert werden. So soll zukünftig in bestimmten aufenthaltsrechtlich relevanten Fällen, wenn beispielsweise der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung hat, die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich sein. Die Zustimmung der Ausländerbehörde solle dann weiterhin nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist. Eine missbräuchlichen Anerkennung soll außerdem künftig anhand praxisnäherer gesetzlicher Vermutungen festgestellt werden können. Rücknahme der Zustimmung der Ausländerbehörde möglich Stellt sich nach Erteilung der Zustimmung der Ausländerbehörde heraus, dass die Zustimmung auf arglistiger Täuschung, auf Drohung oder Bestechung oder auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht, so soll laut Entwurf eine Rücknahme der Zustimmung im verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Ergänzend sollen falsche oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken, sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr künftig strafbewehrt sein. Gesetzentwurf der AfD Mit einer Gesetzesänderung will die AfD-Fraktion einem Missbrauch der Anerkennung von Vaterschaften entgegenwirken. Ihr Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Ausländerbehörden in allen Fällen der Vaterschaftsanerkennung beteiligt werden, wenn ein Elternteil nichtdeutscher Herkunft ist. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesänderung festgestellt werden, „dass die Beweislast für die Anerkennung einer leiblichen Vaterschaft der Anerkennende trägt“. Dies könne mit Hilfe einer DNA-Analyse geschehen, „die fälschungssicher und einwandfrei eine vorliegende Vaterschaft nachweisen kann“. Der Fraktion zufolge macht eine „vorsätzlich unwahre Vaterschaftsanerkennung in Deutschland die Anerkennung nicht automatisch unwirksam“. In der Praxis werde diese Rechtslage mitunter von ausländischen Personen ausgenutzt, die sich durch die Anerkennung eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen möchten. Bei sogenannten Scheinvaterschaften erklärten Männer hingegen vorsätzlich und entgegen besserer Kenntnis, sie seien die Väter von Kindern ausländischer Mütter. Die Vaterschaftsanerkennung habe sich dabei insbesondere für mittellose deutsche Männer zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt, heißt es in der Vorlage weiter. Im Jahr 2017 habe das Bundesinnenministerium die Zahl der Verdachtsfälle bundesweit auf etwa 5.000 geschätzt. (hau/sto/25.02.2026)