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Unterschiedliche Auffassungen zum Düngegesetz
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung am Dienstag, 8. September 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes“ (21/6135(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6811(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschäftigt. Die geladenen Sachverständigen beurteilten den Gesetzentwurf in der vom Ausschussvorsitzenden Hermann Färber (CDU/CSU) geleiteten Sitzung unterschiedlich. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring in das Düngegesetz aufnehmen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung soll ein erweitertes bundesweites Monitoring eingerichtet werden, das der von der EU-Kommission geforderten flächendeckenden Berichterstattung dienen soll. "Trend zum effizienteren Einsatz von Düngemitteln" In der Anhörung wies Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband darauf hin, dass die Landwirte in den vergangenen Jahren weitreichende Fortschritte in der Effizienzsteigerung der Düngung erreicht hätten. Viele Daten würden den Trend zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln belegen. Pingen erklärte, die positiven Entwicklungen im Gewässerschutz würden das große Engagement der Betriebe belegen, eine moderne produktive Landbewirtschaftung mit den Zielen des Gewässerschutzes zu vereinen. Eine Überarbeitung des Düngerechts sei aber zwingend erforderlich. Dabei wäre es besser, zusätzlich zum Entwurf des Düngegesetzes auch die Verordnung für das Monitoring vorzulegen, da der Gesetzentwurf keine Einzelheiten zur Ausgestaltung des Monitorings selbst vorsehe. „In Anbetracht dessen sind die weitreichenden Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch in ihrer Tragweite nur begrenzt zu beurteilen und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert“, sagte Pingen. "Nitrat darf nicht verurteilt werden" Der Landwirt Christian Beißner wies auf erzielte Erfolge beim Gewässerschutz hin. Nitrat dürfe nicht verteufelt werden. Nitrat sei ein wichtiger Nährstoff für Pflanzen. Es müsse auch um die Ernährungssicherheit in Deutschland gehen. Die Landwirte müssten mehr produzieren und zwar mehr qualitativ hochwertige Lebensmittel, was mit dem Gewässerschutz auch vereinbar sei. „Die Welt braucht mehr Lebensmittel“, erklärte Beißner. Er wünsche sich eine bessere und effizientere Gesetzgebung, die der Landwirtschaft auch Planungssicherheit gebe. "Verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge fehlen" Karsten Specht (Verband kommunaler Unternehmen) kritisierte, der Gesetzentwurf bleibe hinter den Erfordernissen eines wirksamen Gewässerschutzes zurück. Zentrale Regelungen würden weiterhin auf nachgelagerte Verordnungen verlagert. Zudem fehlten verbindliche Obergrenzen für Nährstoffeinträge. „Damit bleibt fraglich, ob die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie dauerhaft eingehalten werden können“, erklärte Specht. "Höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik" Die Sachverständige Emma André forderte, es sei höchste Zeit für einen neuen Start in der Düngepolitik. Das Problem der hohen Nitratbelastung werde nicht gelöst. Ziel müsse eine Kombination aus wirksamem Gewässer- und Umweltschutz, einer belastbaren Datengrundlage auf Basis realer einzelbetrieblicher Nährstoffdaten und einem praxistauglichen System sein, das den Bürokratieaufwand beschränke. Gebraucht werde eine bundesweit verpflichtende einzelbetriebliche Nährstofferfassung und -bewertung. Ein neues Konzept müsse jetzt vorgelegt werden, da Deutschland unter einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission stehe und Fortschritte nachweisen müsse, forderte André. Die aktuelle Aussetzung der „Roten Gebiete“ ohne wirksames Ersatzsystem zur Reduzierung der Nitratüberschüsse sei kontraproduktiv für die Erreichung der EU-Ziele und gefährde die Wasserqualität, warnte André. „Der aktuelle Gesetzgebungsprozess sollte deshalb genutzt werden, um eine moderne, zielgenaue, rechtssichere und langfristige Düngepolitik auf den Weg zu bringen“, forderte sie. "Änderungen notwendig und sinnvoll" Robert Knöferl, Leiter des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, nannte die geplanten Änderungen im Düngegesetz „notwendig und sinnvoll“, um geltendes EU-Recht im nationalen Recht zu verankern und Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen das Düngemittelrecht zu erlassen. Das geplante Monitoringsystem werde die erforderlichen Kenntnisse zu den regionalen Nährstoffströmen liefern und aufzeigen, ob, wo und in welchem Umfang weitere Maßnahmen für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Einsatz von Nährstoffen zu ergreifen seien. Das Monitoring sei daher „ein deutlich besseres und zielführenderes Instrument als die Stoffstrombilanz für weitere Verbesserungen beim landwirtschaftlichen Gewässerschutz“. Es sei mit der bisherigen Regelung nicht gelungen, Verursachergerechtigkeit herzustellen. "Neuregelung reicht bei Weitem nicht aus" Laut Prof. Dr. Friedhelm Taube reicht die Neuregelung bei Weitem nicht aus, um die Reduktion der Gewässerbelastung mit Nährstoffen schnellstmöglich zu gewährleisten. Es gehe um Wasserrecht und nicht um Düngerecht, sagte Taube. Er hielt das Monitoring für nicht geeignet, die Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugend darzulegen. Es sei bei der Auswahl der Betriebe nicht repräsentativ. Somit werde es notwendig sein, auf belegbasierte Daten zu den Importen von Nährstoffen in den Betrieb hinein und Exporten aus dem Betrieb heraus als Kontrollinstrument für alle Betriebe zurückgreifen zu können. Für die Betriebe sei das keine Bürokratie, „sondern im Sinne des wirtschaftlichen Erfolges klassisches Controlling, das die gut wirtschaftenden Unternehmen vor den weniger guten schützt“. (hle/08.09.2026)
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Gesetz regelt Vergabe von Netzanschlüssen neu
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Netzausbau stärker zu steuern. In bestimmten Gebieten soll die Redispatch-Kompensation entfallen.
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Bundesregierung legt Reform des Kartellrechts vor
Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Mit einer Weiterentwicklung des Kartellrechts für effizientere Verfahren setzt die Bundesregierung Vorhaben aus Koalitionsvertrag um. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.
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915.840 in Deutschland zur Jahresmitte aufhältige Syrer
Inneres/Antwort Ende Juni 2026 haben sich ausweislich des Ausländerzentralregisters laut der Regierungsantwort auf eine AfD-Anfrage 915.840 syrische Staatsangehörige in Deutschland aufgehalten
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Tabaksteuer soll erhöht werden
Finanzen/Gesetzentwurf Die Tabaksteuer soll über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden, sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
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Hürden für die Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen
Gesundheit/Antwort Mit der Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes sollen Krankheiten frühzeitig verhindert, die Gesundheit der Bevölkerung gefördert und die gesundheitliche Chancengleichheit verbessert werden.
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Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Inneres/Gesetzentwurf Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt, mit dem die Aufklärungsfähigkeiten des BND und des BfV gestärkt werden sollen.
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BEHG-Änderung: CO2-Preis soll 2027 stabil bleiben
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit einer BEHG-Änderung den CO2-Preis für Brennstoffe auch 2027 stabil im Preiskorridor bei 55 bis 65 Euro halten.
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Ausgaben im Umweltetat sinken leicht
Mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang befasst. Der Einzelplan 16 des Bundeshaushalts 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) enthält Ausgaben von 2,74 Milliarden Euro im Vergleich zu 2,77 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) plant mit Einnahmen von 1,19 Milliarden Euro gegenüber 1,26 Milliarden Euro in 2026. Für Investitionen sollen rund 1,67 Milliarden Euro bereitstehen, während im laufenden Jahr dafür 1,7 Milliarden Euro eingeplant waren. Die Verpflichtungsermächtigungen bis 2048, die im Haushalt 2027 vorgesehen sind, belaufen sich auf rund 1,54 Milliarden Euro. Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 28,8 Millionen Euro veranschlagt, nach 20,1 Millionen Euro 2026. Davon entfallen zwölf Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Minister: Deutschland ist bei Umwelttechnologien „bärenstark“ Auf die immer bedrohlicheren Auswirkungen des Klimawandels wies Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hin. Der menschengemachte Klimawandel habe Konsequenzen, „wie wir sie bisher noch nicht erlebt haben“, so Schneider mit Blick auf die jüngsten Hitzewellen hierzulande mehr als 16.000 Toten, Dürre und landwirtschaftlichen Produktionsausfällen. „Keine Region ist so sehr durch den Klimawandel bedroht wie Europa“, warnte der Minister und bekräftigte: „Es ist unsere Verantwortung, den Klimawandel auszubremsen“. Mit ihrer Politik nehme die Bundesregierung diese Verantwortung an. Sie stelle die Energiepolitik um, „raus aus Kohle, raus aus der Abhängigkeit von Benzin und Gas hin zu dauerhafter Nutzung erneuerbarer Energien“. Der Nutzung der Atomkraft erteilte Schneider dabei erneut eine Absage: Das „teuerste Erbe“ im Umweltetat seien die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung nuklearer Abfälle. Mit Geldern aus dem Einzelplan 16 würden zudem bewusst „Schlüsseltechnologien“ im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes gefördert. Deutschland sei hier „bärenstark“, lobte Schneider. Sein Ziel sei es, Ökonomie und Ökologie zu verknüpfen und Arbeitsplätze und lokale Wertschöpfung mit sauberen Technologien zu sichern, so der Minister. Die Vorlage habe die Bundesregierung mit dem Etatentwurf geliefert – „machen Sie es besser“, appellierte Minister an die Abgeordneten. AfD kritisiert hohe Kosten der Zwischen- und Endlagerung Kritik an der Haushaltsplanung kam von der Opposition. So monierte Georg Schroeter (AfD) die sinkenden Ausgaben für Umwelt und Naturschutz aus dem eigentlichen Umweltetat. Von den 2,47 Milliarden Euro würde mehr als die Hälfte für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Stoffe verwendet. Allein die geplante Rückholung atomarer Abfälle aus der Schachtanlage Asse werde Milliarden kosten. Das sei „unverantwortlich“ teuer. Für die eigentlichen Aufgaben des Umweltministeriums stünden gerade noch zehn Prozent der Mittel im Umweltetat bereit. Grüne gegen Verschiebung von Ausgaben in den Klimafonds Scharfe Kritik übte auch Claudia Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Obwohl es mehr denn je einen konsequenten Klimaschutz und besseren Schutz vor den Folgen der Klimakrise brauche, schrumpften die Ausgaben im Umwelt-Einzelplan. Von 100 Euro, die der Staat insgesamt im kommenden Jahr ausgeben wolle, gingen nur 49 Cent an das Umwelt- und Klimaschutzministerium, rechnete Müller vor. Immer mehr Ausgaben lagere die Bundesregierung zudem in den zeitlich begrenzten Klima- und Transformationsfonds (KTF) aus – angeblich, um diese besser zu bündeln. Doch tatsächlich sei bereits ab 2028 ein Absinken der Gelder für Naturschutz und Klimaanpassung geplant. „Sie führen ein Klimaministerium ohne Geld fürs Klima“, warf Müller dem Umweltminister vor. Linke pocht auf Einführung des Klimagelds Ähnlich äußerte sich auch Lorenz Gösta Beutin (Die Linke): Entgegen den Aussagen des Ministers zementiere der Haushalt der Bundesregierung eine Politik, die die dezentrale Energiewende abwürge und Photovoltaik und Windkraft ausbremse. Ein Großteil der Ausgaben im Umweltetat werde für „Altlasten“ aufgewendet, anstatt für Zukunftsinvestitionen. Ein Großteil der Ausgaben solle aus dem KTF bezahlt werden, der eigentlich für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen sowie die soziale Entlastung der Menschen gedacht gewesen sei, kritisierte Beutin. Noch immer warteten die Menschen auch auf das soziale Klimageld. SPD lobt „Rekord“-Ausgaben für Klimaanpassung Christoph Schmid (SPD) verteidigte dagegen den Haushaltsentwurf. Dieser zeige, „wie ernst wir die Unterstützung der Natur nehmen“. Wie jeder Fachpolitiker würde er sich zwar eine noch „deutlichere Unterstützung wünschen“. Doch Aufgabe seriöser Haushaltspolitik sei es, „das Notwendige und das Wünschenswerte zu ermöglichen und dabei die finanziellen Grenzen zu beachten“, so Schmid. Die Gesamtausgaben für Klimaanpassung etwa befänden sich noch immer auf „Rekordniveau“. Union gegen Sparkurs beim Klimafonds Mark Helfrich (CDU/CSU) betonte die Bedeutung der Umweltpolitik – sie sei aufgrund ihrer „querschnittartigen Ausrichtung“ zugleich Industrie-, Verkehrs-, und Landwirtschaftspolitik. Ein „pragmatischer Kurs“, wie ihn der Umweltminister mit den Koalitionsfraktionen eingeschlagen habe, schaffe die Voraussetzung, „breite gesellschaftliche Akzeptanz für den Umweltschutz zu gewinnen“. Gleichzeitig wies der CDU-Umweltpolitiker die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplanten Kürzungen beim KTF zurück. Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen aus dem Fonds müsse weiterhin in „vollem Umfang möglich“ sein. Die Entnahme von 2,7 Milliarden Euro zur Haushaltskonsolidierung lehne er entschieden ab, so Helfrich. "Hier geht es um nichts Geringeres als die Glaubwürdigkeit unserer Klimapolitik." Lagerung radioaktiver Abfälle ist größter Ausgabeposten Den größten Ausgabenposten des Umweltetats bilden wie schon in den Vorjahren die Ausgaben für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle (1603): Für 2027 sind 1,48 Milliarden Euro eingeplant, das sind 16,11 Millionen Euro mehr als 2026. Davon entfallen 935,66 Millionen Euro auf die Endlagerung und das Standortauswahlverfahren (2026: rund 970 Millionen Euro) und 540,91 Millionen Euro auf die Zwischenlagerung (2026: 490,46 Millionen Euro). Dagegen plant die Bundesregierung 2027 mit sinkenden Ausgaben für den Umweltschutz (1601): Laut Regierungsentwurf sollen 233,42 Millionen Euro bereitgestellt werden, das sind rund 28 Millionen Euro weniger als für 2026 vorgesehen waren. Einen Schwerpunkt hier bilden die Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen mit 35 Millionen Euro (2026: 33,3 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel stehen rund 5,5 Millionen Euro gegenüber 38,57 Millionen Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf eine Bündelung der Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Für das Sofortprogramm „Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“ sind im kommenden Jahr 21,6 Millionen Euro (2026: 15 Millionen Euro) vorgesehen. 19,23 Millionen Euro sollen für den „Internationalen Umweltschutz – Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ (2026: 20 Millionen Euro) ausgegeben werden können. Zwölf Millionen Euro (2026: 11,5 Millionen Euro) sollen für den Export grüner und nachhaltiger Umweltinfrastruktur zur Verfügung stehen. Auch die Ausgaben für den Naturschutz (1604) sollen laut Regierungsentwurf im Kernetat sinken. Für 2027 plant die Bundesregierung mit Gesamtausgaben in Höhe von rund 141,22 Millionen Euro, das sind 58,24 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr. Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert Ein Grund für den niedrigeren Mittelansatz ist, dass für 2027 die Ausgaben für Maßnahmen des Meeresnaturschutzes nicht beziffert werden. Während 2026 noch 60 Millionen Euro veranschlagt waren, ist für 2027 ein Leertitel vorgesehen, der aus zweckgebundenen Einnahmen verstärkt werden kann. Konkret sieht die Meeresschutzkomponente im Windenergie-auf-See-Gesetz vor, dass fünf Prozent der Erlöse aus Versteigerungen von Lizenzen für Offshore-Windparks zweckgebunden für den Meeresnaturschutz eingesetzt werden. Laut Ministerium hängt die Höhe der für 2027 geplanten Ausgaben für den Meeresschutz von den Ergebnissen zukünftiger Versteigerungen ab. 43 Millionen Euro stehen für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung bereit. Einen Schwerpunkt im Bereich Naturschutz bilden erneut die Ausgaben für den Bundesnaturschutzfonds, für den im kommenden Jahr erneut 100 Millionen Euro bereitstehen sollen. Für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (1605) sind im kommenden Jahr ebenfalls etwas weniger Ausgaben im Budget des Ministeriums vorgesehen: 149,5 Millionen Euro, also 1,32 Millionen Euro weniger als 2026, sollen dafür bereitgestellt werden. Das dem Ministerium nachgeordnete Umweltbundesamt (1613) soll rund 217,1 Millionen Euro (2026: 211,13 Millionen Euro) erhalten, das Bundesamt für Naturschutz (1614) 64,64 Millionen Euro (2026: 64,64 Millionen Euro). Für das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (1615) sollen 73,27 Millionen Euro (2026: 63,36 Millionen Euro) und für das Bundesamt für Strahlenschutz 85,54 Millionen Euro (2026: 81,67 Millionen Euro) bereitgestellt werden. Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds Das Umweltministerium bewirtschaftet 2027 zudem mehrere Haushaltstitel im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Laut Regierungsentwurf sollen etwa für Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz insgesamt rund 1,17 Milliarden Euro bereitstehen (2026: 821,56 Millionen Euro). Davon soll das Umweltressort rund eine Milliarde Euro ausgeben können, das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat rund 170 Millionen Euro. Für Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland sind rund 612 Millionen Euro eingeplant (2026: 635 Millionen Euro), für Naturschutz und Klimaanpassung rund 126 Millionen Euro (2026: 50 Millionen Euro). Für die Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie sind 2027 75 Millionen Euro gegenüber 40 Millionen Euro im Jahr 2026 eingeplant, weitere 208 Millionen Euro sind für die folgenden Haushaltsjahre als Verpflichtungsermächtigung eingeplant. Für Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Klimaschutz soll das Umweltministerium 25,46 Millionen Euro (2026: 31,1 Millionen Euro) ausgeben dürfen. (sas/hau/08.09.2026)
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BILDTERMIN: Gemeinsame Kranzniederlegung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und der ungarischen Parlamentspräsidentin
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Verkehrsetat bleibt größter Investitionshaushalt
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) kann im Haushaltsjahr 2027 von Ausgaben in Höhe von 26,43 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt ausgehen – rund 1,47 Milliarden Euro weniger als 2026 mit 27,9 Milliarden Euro. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 8. September 2026, in erster Lesung debattiert hat. Im Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr wird mit Investitionen in Höhe von rund 12,76 Milliarden Euro gerechnet (2026: 13,48 Milliarden Euro). Der Minister kann außerdem mit 17,72 Milliarden Euro (2026: 22,0 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgehen. Als Einnahmen sind insgesamt rund 14,42 Milliarden Euro vorgesehen, gegenüber 14,67 Milliarden Euro im Jahr 2026. Allein aus der Lkw-Maut sollen rund 13,2 Milliarden Euro fließen (2026: 13,48 Milliarden Euro). Zudem sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 461,4 Millionen Euro veranschlagt, nach rund 353,9 Millionen Euro 2026. Davon entfallen 156 Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Minister: Rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bis 2030 „Deutschland kann Infrastruktur“, betonte der erst am Vormittag vereidigte neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) zu Beginn der Debatte. Benötigt werde eine Infrastruktur „die funktioniert, die wirkt und die bezahlbar ist“. Um die Verkehrswege „auf Vordermann zu bringen“ nehme die Bundesregierung „so viel Geld in die Hand, wie nie zuvor“. Bis 2030 stünden insgesamt rund 170 Milliarden Euro für Verkehrsinvestitionen bereit – unter anderem aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, sagte Bilger. „Das ist sehr viel Geld“, betonte er. Der Minister verwies zugleich darauf, dass der Investitionsbedarf sehr hoch bleibe, „auch nach dem Sondervermögen“. Daher sei es richtig, dass demnächst die Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH gesetzlich festgeschrieben werden soll. Mehr Geld stehe über das Sondervermögen auch für die Bundeswasserstraßen zur Verfügung, sagte Bilger. Außerdem würden der Neu- und Ausbau der Schiene gestärkt. 2027 sei dafür ein Plus von 300 Millionen Euro vorgesehen – bis 2030 1,8 Milliarden Euro. Angesichts der umgesetzten Planungsbeschleunigungsgesetze seien alle Voraussetzungen gegeben, „dass wir dieses Geld auch tatsächlich in die Umsetzung bringen“, sagte der Verkehrsminister. AfD will mehr Geld für die Sanierung der Bundesfernstraßen: Wolfgang Wiehle (AfD) sagte mit Blick auf den neuen Ressortchef, möglicherweise werde die Kommunikation eine andere. „Aber in der Sache wird mit dieser Koalition nichts besser.“ Der AfD-Abgeordnete wies darauf hin, dass die Straße beim Verkehr „mit großem Abstand die Hauptrolle spielt“. Das gelte jetzt, wie auch in den kommenden Jahrzehnten. Die Güterverkehrsleistung auf der Straße sei viermal so hoch wie auf der Schiene. Beim Personenverkehr sei das Verhältnis gar neun zu eins. Im Bundeshaushalt, so Wiehle, finde sich diese Wirklichkeit aber nicht wieder. In die Bahn investiere der Bund rund 20 Milliarden Euro; in die Straße nur rund elf Milliarden Euro. Zwar gebe es bei der Bahn vieles nachzuholen. „Bei den Straßenbrücken ist es aber genauso“, befand Wiehle und forderte mehr Geld für die Sanierung der Bundesfernstraßen. SPD: Bei den Verkehrsinvestitionen nicht nachlassen Eine funktionierende Infrastruktur, so sagte Isabel Cademartori (SPD), sei auch immer Ausdruck eines funktionierenden Staates, einer funktionierenden Demokratie. Deshalb sei es wichtig, „dass wir bei den Verkehrsinvestitionen nicht nachlassen, Versäumnisse der Vergangenheit aufholen und neuen Herausforderungen kraftvoll begegnen“. Trotz allen Spardrucks im Haushalt blieben die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur „auf Rekordniveau“, sagte Cademartori und bewertete das als „ein gutes Zeichen aus der Bundesregierung“. Wie Bilger zuvor, wies auch die SPD-Abgeordnete auf den anhaltenden Investitionsbedarf nach Auslaufen des Sondervermögens hin. Schon jetzt müsse daher über zusätzliche Investitionsspielräume und neue Formen der Finanzierung der Infrastruktur gesprochen werden. „Vielleicht ist nicht nur die Sicherheit eine Aufgabe, die außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden muss“, gab sie zu bedenken. Was für die Autobahnen gelten solle, brauche es auch für die Schiene, befand Cademartori. Grüne: Nicht genug Geld für Investitionen Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass seine Fraktion das Sondervermögen zum Ende der letzten Wahlperiode mitbeschlossen und auch als richtig befunden habe. Allerdings sei versprochen worden, dieses Geld zusätzlich zu investieren. Auch der Haushaltsentwurf für 2027 löse aber dieses Versprechen nicht ein, befand er. Al-Wazir zufolge hatte der Verkehrsetat im ersten Haushaltsentwurf für 2025, der noch von der Ampel-Regierung stammte, einen Umfang von knapp 50 Milliarden Euro. Jetzt liege er bei 26 Milliarden Euro und habe sich nahezu halbiert. Die Investitionen seien in das Sondervermögen und in den Verteidigungsetat gewandert. Von zusätzlichen Investitionen könne also nicht die Rede sein. „Wir haben Rekordschulden, aber trotzdem nicht genug Geld für Investitionen“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete. Wenn sich am Haushalt nichts ändere, so Al-Wazir, könne im nächsten Jahr kein einziges Aus- oder Neubauprojekt der Bahn begonnen werden. Linke: Weder transparente noch nachhaltige Finanzierungskonzepte Sascha Wagner (Die Linke) sieht im Ministerwechsel von Patrick Schnieder zu Steffen Bilger keinen politischen Neuanfang, sondern eine „politische Farce“. Das Ganze sei ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver gewesen. Schnieder sei mangelndes Tempo vorgeworfen worden. Dabei zeigten die Haushaltsunterlagen, dass die Mittel vorn und hinten nicht ausreichten, um alle Versprechen der Bundesregierung zu erfüllen. „Man kann zwar den Lokführer austauschen. Wenn aber gleichzeitig die Weichen falsch gestellt und die Gleise abgebaut werden, kommt der Zug trotzdem nicht ins Ziel“, sagte Wagner. Mit Blick auf den Haushalt sagte der Linken-Abgeordnete, zwar seien 33,7 Milliarden Euro an Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur geplant. Davon lägen aber nur 10,2 Milliarden im Kernhaushalt. Hinzu kämen 5,7 Milliarden Euro über den Verteidigungsetat. Der Löwenanteil mit 17,7 Milliarden Euro liege jedoch im Sondervermögen. „So sehen weder transparente noch nachhaltige Finanzierungskonzepte aus“, urteilte Wagner. CDU/CSU: Wir können Infrastruktur Stephan Stracke (CDU/CSU) sprach indes von einem Investitionshaushalt, mit dem bis 2030 170 Milliarden Euro in eine gute und moderne Verkehrsinfrastruktur fließen würden. Mit dem Etat werde über die Mobilität im Land entschieden. Es werde auch entschieden, wie sicher die Menschen über alle Verkehrsträger hinweg unterwegs sein können und wie sicher die Versorgung mit Gütern ist. Der Haushalt leiste auch einen Beitrag dazu, „dass unsere Wasserstraßen saniert und resilienter werden“. Stracke verwies zugleich auf durch die Koalition veranlasste Entlastungen der Luftverkehrswirtschaft sowie die „großen Summen für die Sanierung der Schiene“. Dieser Haushalt, so lautet das Fazit des Unionsabgeordneten, bringe das Land nach vorne und zeige: „Wir können Infrastruktur.“ 10,69 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen Auf die Bundesfernstraßen (1201) entfallen im Etatentwurf Ausgaben von 10,69 Milliarden Euro (2026: 10,81 Milliarden Euro), davon 9,57 Milliarden Euro für Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb (2026: 9,49 Milliarden Euro). Die Ausgaben der Autobahn GmbH des Bundes für Investitionen belaufen sich auf 4,36 Milliarden Euro (2026: 4,26 Milliarden Euro), die Ausgaben für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung auf rund 2,04 Milliarden Euro - nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen sind 902,88 Millionen Euro eingestellt (2026: 907,26 Millionen Euro), für den Erhalt der Bundesstraßen 930,48 Millionen Euro (2026: 937,39 Millionen Euro). Wie im laufenden Jahr sollen 2027 100 Millionen Euro für Radwege an Bundesstraßen bereitgestellt werden. Für die Bundesschienenwege (1202) sind rund drei Milliarden Euro vorgesehen - rund 310,5 Millionen Euro mehr als 2026 mit 2,69 Milliarden Euro. Darin enthalten sind Baukostenzuschüsse für Investitionen des Bedarfsplans Schiene in Höhe von rund 2,23 Milliarden Euro, nach 1,81 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Von diesen Baukostenzuschüssen sind laut Erläuterungen rund 2,1 Milliarden Euro durch Einnahmen aus der Lkw-Maut gedeckt. Trassenpreise im Personenfernverkehr Für die Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr sind nur noch 200,26 Millionen Euro eingestellt (2026: 265 Millionen Euro), für die Reduzierung der Trassenpreise im Personenfernverkehr gar nur noch 5,34 Millionen Euro. Im laufenden Jahr sind dafür noch 200 Millionen Euro vorgesehen. „Weniger wegen Anpassung an den Bedarf“, heißt es zur Erläuterung. Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Die Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes schlagen mit 156,49 Millionen Euro zu Buche (2026: 185 Millionen Euro). Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Kapitel 1206) sind 2027 rund 2,08 Milliarden Euro vorgesehen, nach 2,04 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Rund 1,22 Milliarden Euro gehen als Finanzhilfen an die Länder für Vorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (2026: 1,2 Milliarden Euro). Rund 849,8 Millionen Euro sind als Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs vorgesehen und sollen an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen gehen, „die sich überwiegend in Bundeshand befinden“ (2026: 834,76 Millionen Euro). Für die Bundeswasserstraßen (1203) sind im Kern-Etat rund 849 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,82 Milliarden Euro 2026. Für Aus- und Neubaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen sind rund 263,5 Millionen Euro eingeplant (2026: 863,09 Millionen Euro). Der starke Rückgang hängt wesentlich mit einer Verlagerung von Ausgaben in das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zusammen. Dort sind 2027 1,2 Milliarden Euro für die Erhaltung und den Ersatz der Infrastruktur der Bundeswasserstraßen veranschlagt. Vergleichbare Ansätze von zusammen rund 967,5 Millionen Euro waren 2026 noch im Einzelplan 12 enthalten. Deutlich sinken auch die Ausgaben im Kapitel Luftfahrt (1205). Für 2027 sind dort rund 280,1 Millionen Euro vorgesehen, nach 473,3 Millionen Euro 2026. Unter anderem entfällt der für 2026 mit 171,6 Millionen Euro veranschlagte Titel für Beteiligungen an Flughafengesellschaften und die Erhöhung von Kapitalrücklagen. Als neuer Ausgabetitel wurde die Digitalisierung der unbemannten Luftfahrt aufgenommen, dafür sind 2027 drei Millionen Euro veranschlagt. Der Einzelplan umfasst zudem die Ansätze für zahlreiche nachgeordnete Bundesbehörden. Dazu gehören beispielsweise das Luftfahrt-Bundesamt und der Deutsche Wetterdienst. Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stellt zusätzlich zu den Ausgaben im Einzelplan 12 insgesamt rund 17,72 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur bereit, nach rund 22 Milliarden Euro 2026. Neben den 1,2 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen sind rund 2,81 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesfernstraßen eingeplant (2026: 3,25 Milliarden Euro). Davon entfallen rund 2,06 Milliarden Euro auf Bundesautobahnen und 750 Millionen Euro auf Bundesstraßen. Weitere 2,22 Milliarden Euro sind für die Ausrüstung der deutschen Schieneninfrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS vorgesehen (2026: 2,45 Milliarden Euro). Rund 11,49 Milliarden Euro sollen als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes fließen (2026: 16,3 Milliarden Euro). (hau/08.09.2026)
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21/7899: Antrag Nachrichtenlose Konten jetzt gesetzlich erfassen und für soziale Innovationen nutzen (PDF)
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21/7906: Antrag Innovative Netzengpasslösungen vorantreiben - Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht ausbremsen (PDF)
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21/7911: Kleine Anfrage Humanitäre Situation in Gaza - Kenntnisse und Aktivitäten der Bundesregierung (PDF)
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21/7905: Kleine Anfrage Aktueller Stand der Drohnenabwehr in Deutschland im Geschäftsbereich der Bundesregierung (PDF)
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21/7893: Kleine Anfrage Effiziente Strafverfolgung im digitalen Raum - Technische Methoden und digitale Analyseverfahren des BKA gegen Kinderpornografie (PDF)
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21/7916: Antrag Entgelttransparenzrichtlinie europarechtskonform umsetzen - Lohndiskriminierung beenden (PDF)
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21/7908: Antrag Anders Wirtschaften - Ein neuer wirtschaftspolitischer Kompass für mehr und gute Beschäftigung, konsequenten Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit (PDF)
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21/7902: Antrag Ein Jahr nach dem gescheiterten UN-Plastikabkommen - Bundesregierung muss wieder Vorreiter werden (PDF)
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