Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.

Nachrichten der Bundesorgane

- Bundespräsident Steinmeier kondoliert zum Tod von Péter Nádas

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum Tod von Péter Nádas kondoliert.

Förderung beruflicher Weiterbildung

Arbeit und Soziales/Antwort Die Förderung beruflicher Weiterbildung ist Thema einer Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage.

Grüne fordern Reformen in der psychiatrischen Versorgung

Gesundheit/Antrag Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag Reformen in der psychiatrischen Versorgung mit einem Ausbau ambulanter Behandlungsmöglichkeiten.

Grüne: Bildungsstudien müssen besser genutzt werden

Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag eine bessere Nutzung von Bildungsdaten und Vergleichsstudien. Diese entfalteten noch zu wenig Wirkung im Alltag, kritisiert sie darin.

Experten fordern mehr Planungssicherheit bei Wärmeplanung

Wirtschaft und Energie/Anhörung Experten sehen erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes, wie eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss zeigte.

Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant

Im Anschluss an die Einbringungsrede von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) folgte am Dienstag, 8. September 2026, eine gut eineinhalbstündige Allgemeine Finanzdebatte zum Bundeshaushalt 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Einzelnen ging es dabei um die erste Lesung des Einzelplans 08 des Bundesministeriums der Finanzen, des Einzelplans 20 des Bundesrechnungshofes, des Einzelplans 32 der Bundesschuld und des Einzelplans 60 der Allgemeinen Finanzverwaltung. In erster Beratung wurde auch der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. AfD: Nur beim Bürger wird gespart Zu Beginn der Debatte sagte der AfD-Abgeordnete Dr. Michael Espendiller, die Kosten der Kanzlerschaft von Friedrich Merz (CDU) trieben Deutschland in den Ruin. Trotz Rekordeinnahmen und Rekordschulden gehe der Haushalt immer noch nicht auf, sondern funktioniere „nur mit verfassungswidrigen Buchungstricks“. Gespart werde in diesem Haushalt nur an einer einzigen Stelle: beim Bürger. Espendiller forderte Grüne und Linke auf, die Verfassungsklage der AfD zu unterstützen, aber die „Brandmauer“ sei diesen Parteien wichtiger als Rechtsstaat und Demokratie. Damit erlaubten sie Klingbeil das Überschreiten einer roten Linie. Das sei keine Opposition, sondern Komplizenschaft. Klingbeil glaube, mit einem riesigen Schuldenprogramm Wählerstimmen zu erzeugen, doch das sei „Käse“. Niemand freue sich „über glatte Straßen, die er wegen der Spritpreise für den Sonntagsausflug sowieso nicht mehr benutzen kann“. Deutschland sei inzwischen ein investitionsfeindlicher Standort, was Wachstum behindere. Die AfD lehne den Entwurf ab und werde einen eigenen vorlegen, mit der alten Schuldenbremse, mit einem kleineren Staatsapparat und mit Entlastungen für diejenigen, die das alles bezahlten. CDU/CSU: Ein Haushalt mir Rekordinvestitionen Für die CDU/CSU-Fraktion lobte Dr. Mathias Middelberg den Gesetzentwurf dagegen einen Haushalt mit „Rekordinvestitionen“. Sein Vorredner von der AfD habe eine „Schwarzmalerrede“ gehalten. Es werde wirklich investiert, und das könne man nicht einfach wegreden. Nach sieben Jahren wirtschaftlichen Stillstands sei Deutschland jetzt wieder auf einem Wachstumspfad, sagte Middelberg angesichts aktueller Wachstumskorrekturen. Das sei ein Erfolg der Investitionspolitik, den man nicht wegreden könne. Die hohe Kreditfinanzierung sei allerdings ernstzunehmen. 32 Prozent Kreditfinanzierungsrate dürften kein Dauerzustand sein. Deshalb werde man die Sparanstrengungen weiter intensivieren müssen. Das Geld müsse intelligenter ausgegeben werden. Vielleicht könne man auch mit weniger Geld noch viel mehr Klimaschutz erzeugen, so Middelberg. Wichtig sei, auch private Investitionen zu fördern. „Wir sind auf einem guten Weg, aber wir müssen das Tempo auf diesem Weg noch weiter intensivieren“, sagte Middelberg. Grüne: Ihr Haushalt kürzt uns die Zukunft weg Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) verwies darauf, dass Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundesrechnungshof erklärt hätten, den Haushaltsentwurf nicht mittragen zu können. Was hier vorgelegt worden sei, in Zeiten, in denen dringend Verlässlichkeit und Stabilität gebraucht würden, sei ein notdürftig zusammengeflicktes Zahlenwerk, das für sehr viel Verunsicherung sorge, gerade bei den Familien und Alleinerziehenden, die es ohnehin am schwersten hätten: beim Wohngeld, beim Elterngeld, beim Kindersofortzuschlag, in der Pflege. Aber da höre die Verunsicherung nicht auf, sagte Schäfer. Wenn es um die Zukunft gehe, sehe man neue Buchungstricks, sehe man einen steil absteigenden Pfad bei den Investitionen in den nächsten Jahren, der künstlich nach oben gerechnet werde. „Ihr Haushalt kürzt uns die Zukunft weg“, sagte Schäfer. Das müsse man als Haushaltsgesetzgeber dringend korrigieren. Der Entwurf erfülle die Vorgabe des Grundgesetzes nicht. Im Kernhaushalt werde schlicht zu wenig investiert. Das sei ein Standortproblem, das man sich nicht nicht leisten könne. Nicht leisten könne man sich auch Milliardenkürzungen beim Klimaschutz, um Haushaltslöcher zu stopfen. Deutschland habe einen besseren Haushalt und eine bessere Regierung verdient. SPD: Diese Regierung wird nicht an einem Haushalt scheitern Dr. Thorsten Rudolph von der SPD-Fraktion sagte unter Verweis auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt, Politik müsse wahrnehmen, wenn das Vertrauen verloren gehe. Sie müsse prüfen und erklären, und sie müsse sich, wo nötig, korrigieren. Das sei keine Schwäche, das sei gerade die Stärke des demokratischen Systems. Gleichzeitig gelte, dass die Regierung handlungsfähig bleiben müsse. Die Ampel sei an einem Haushalt gescheitert. „Diese Regierung darf nicht an einem Haushalt scheitern, und sie wird nicht an einem Haushalt scheitern“, sagte Rudolph. Die Lücke von 34 Milliarden Euro für 2027 sei geschlossen worden. Dahinter stünden schwierige Entscheidungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man sich jede einzelne dieser Maßnahmen noch einmal ansehen. Dabei gelte ein einfacher Grundsatz. Wer eine Einsparung herausnehme, müsse eine andere hereinnehmen. Denn am Ende müssten die 34 Milliarden Euro vollständig gedeckt sein. Wer jetzt sage, beim Sozialstaat gehe noch viel mehr, sollte auch sagen, bei wem genau. Wer den Sozialstaat kaputtspare, konsolidiere nicht den Haushalt, der spalte die Gesellschaft. Diesen Weg gingen die Sozialdemokraten nicht mit. Bei der Sicherheit müsse man dagegen mehr tun, betonte Rudolph. Linke: Diese Koalition kriegt es nicht hin Für die Fraktion Die Linke lehnte Dr. Dietmar Bartsch den Entwurf ab. „Diese Koalition kriegt es nicht hin“, sagte er. Rekordverluste in Sachsen-Anhalt träfen auf Rekordschulden in Berlin und auf ein rekordverdächtiges Chaos in der Regierung. Nie habe eine Bundesregierung stärker auf Kredite gesetzt. Merz habe als Kanzlerkandidat neue Schulden ausgeschlossen. Als Kanzler plane er jetzt eine Billion neue Schulden. „Mega-Schulden, kaum Wachstum und Reformen, die nur auf dem Papier existieren, das ist der katastrophale Dreiklang Ihrer Regierung“, sagte Bartsch. Klingbeils Investitionen seien eine „beispiellose Mogelpackung“. Die Regierung rede von Entlastung, dabei sei sie die größte Belastungskoalition des letzten Jahrzehnts. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) könne in den nächsten Jahren 600 Milliarden Euro für maßlose Aufrüstung der Bundeswehr ausgeben, aber für Entlastung sei kein Euro da. „Das ist eine Bankrotterklärung“, so Bartsch. Zudem werde die Steuerungleichheit verschärft. Die Regierung zementiere mit ihrer Steuerpolitik, dass diejenigen, die echte Leistung bringen, die Zahlmeister seien. Arbeit werde im Schnitt mit mehr 40 Prozent besteuert, während Vermögen bei 25 Prozent abgegolten seien. Diese Steuerpolitik schade dem Ansehen einer funktionierenden Demokratie. „Sie tun zu wenig für die Mehrheit und viel zu viel für die wohlhabende Minderheit“. Das sei die Wahrheit dieses Haushalts. Ostbeauftragte: Gefährliche Sehnsucht nach einfachen Antworten Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Elisabeth Kaiser (SPD), ging ebenfalls auf die Wahlen in Sachsen-Anhalt ein, die einen enormen Vertrauensverlust in das politische System und in die Handlungsfähigkeit des Staates zeigten. Diese Resignation und Unzufriedenheit habe sie in vielen Gesprächen vor Ort gespürt. Angesichts der zahlreichen aktuellen Krisen sei die Sehnsucht nach einfachen Antworten sehr groß, aber auch ebenso gefährlich. Die AfD als Wahlgewinnerin gefährde mit ihrer rückwärts gewandten Politik, was viele Menschen im Osten seit der Wende mit viel Mühe und Fleiß aufgebaut hätten. In den kommenden Jahren werde man daher sehr genau darauf achten, dass sich die AfD an die verfassungsrechtlichen Spielregeln hält. Der Bund sei jetzt in einer besonderen Verantwortung, diejenigen zu unterstützen, die sich für demokratische Werte in Sachsen-Anhalt engagieren. Ebenso wie die Bundesregierung unter Beweis stellen müsse, dass sie die Probleme, die die Menschen beschäftigen, auch löst. Deshalb werde sie als Ostbeauftragte ihren Einsatz für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine engagierte Zivilgesellschaft in Ostdeutschland fortführen. Dabei freue sie sich über jede parlamentarische Unterstützung. Ostdeutschland sei eine Region der Zukunft. Ausgaben des Bundesfinanzministeriums Der Etat des Bundesministeriums der Finanzen sieht im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 11,1 Milliarden Euro vor. Damit liegt der Ausgabeansatz im Einzelplan 08 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2027 um rund 242 Millionen Euro höher als 2026. Die Einnahmen sollen mit rund 258,8 Millionen Euro nahezu unverändert bleiben. Den größten Ausgabenzuwachs unter den nachgeordneten Behörden weist die Zollverwaltung (Kapitel 0813) auf. Für sie sind 2027 rund 3,76 Milliarden Euro vorgesehen, rund 301 Millionen Euro mehr als 2026. Die Personalausgaben steigen dabei um rund 253 Millionen Euro auf 2,66 Milliarden Euro. Die Investitionsausgaben sollen um rund 36 Millionen Euro auf 238,8 Millionen Euro wachsen. Für das Bundeszentralamt für Steuern (Kapitel 0815) sind rund 1,03 Milliarden Euro eingeplant, rund 11,7 Millionen Euro mehr als 2026. Der Etat des Informationstechnikzentrums Bund (Kapitel 0816) steigt um knapp acht Millionen Euro auf rund 1,62 Milliarden Euro. Für die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (Kapitel 0817), Elisabeth Kaiser (SPD), sind rund 22,2 Millionen Euro vorgesehen, knapp fünf Millionen Euro mehr als 2026. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale). Dessen institutionelle Förderung soll von 7,5 Millionen Euro auf 12,5 Millionen Euro steigen. Für den „Deutschland-Monitor“ sind wie 2026 eine Million Euro eingeplant, für Projekte und Fördervorhaben der Ostbeauftragten rund 2,8 Millionen Euro. Bundesrechnungshof und Bundesschuld Der Bundesrechnungshof kann mit Ausgaben in Höhe von 218,9 Millionen Euro planen. Damit liegt der Ansatz im Einzelplan 20 um rund 16,6 Millionen Euro über dem Soll für 2026. Die Personalausgaben sollen um rund 13,5 Millionen Euro auf 164 Millionen Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 35,1 Millionen Euro eingeplant, 384.000 Euro weniger als 2026. Die Zuweisungen und Zuschüsse sollen um 1,7 Millionen Euro auf 13,2 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sieht der Entwurf 6,5 Millionen Euro vor, rund 1,9 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. Kernbereich des Einzelplans 32 ist einerseits die Kreditaufnahme und andererseits der Schuldendienst des Bundes. Die Nettokreditaufnahme liegt mit 118,7 Milliarden Euro über dem Vorjahresniveau von 98,0 Milliarden Euro. Für den Schuldendienst sind 41,8 Milliarden Euro eingestellt – nach 30,3 Milliarden Euro im Jahr 2026. Steigende Steuereinnahmen Dem Entwurf für den Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) zufolge geht die Bundesregierung für 2027 von Steuereinnahmen in Höhe von 394,7 Milliarden Euro aus. Das wären 7,5 Milliarden Euro mehr als 2026. Bei der Lohnsteuer liegt der Betrag bei 123,2 Milliarden Euro (2026: 117,2 Milliarden Euro), bei der Umsatzsteuer bei 122,6 Milliarden Euro (2026: 118,2 Milliarden Euro). Wirtschaftspläne zu Sondervermögen Im Einzelplan 60 finden sich auch die Wirtschaftspläne zu dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“, dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“. Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen 2027 54,9 Milliarden Euro abfließen – davon 52,1 Milliarden Euro für Investitionen. Die Gesamtsumme ist vollständig kreditfinanziert. Über den KTF sind im kommenden Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 38,9 Milliarden Euro vorgesehen – 22,8 Milliarden Euro davon sind Ausgaben für Investitionen. Der KTF finanziert sich über Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas Emissionshandelsgesetz (2,5 Milliarden Euro), über Erlöse aus der Veräußerung von Zertifikaten im nationalen und europäischen Brennstoffemissionshandel (20,0 Milliarden Euro), über Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (10 Milliarden Euro) sowie über eine „Entnahme aus Rücklage“ in Höhe von 6,4 Milliarden Euro. Aus dem Fonds „Aufbauhilfe 2021“ sollen laut Etatentwurf im Jahr 2027 2,6 Milliarden Euro abfließen. Mit den Fondsmittel von insgesamt 30 Milliarden Euro, die hälftig von Bund und Ländern erbracht werden, sollen Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in den von der Flut 2021 betroffenen Ländern finanziert werden. Haushaltsbegleitgesetz 2027 Die Bundesregierung will die Alkohol-, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Alkopopsteuer um jeweils 20 Prozent erhöhen, um Mehreinnahmen in den Haushalt zu spülen. Dies sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes (21/7860(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Mit dem Gesetzentwurf würden umfangreiche Maßnahmen zur strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts umgesetzt, schreibt die Regierung. Durch die Maßnahmen im Alkoholsteuerbereich sollen im kommenden Jahr 380 Millionen Euro Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt entstehen und 2028 455 Millionen Euro. Von 2027 bis 2031 sollen sich die erwarteten Mehreinnahmen auf rund 2,2 Milliarden Euro summieren. Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz Zu den weiteren Maßnahmen in dem Gesetzentwurf gehören Änderungen im Klima- und Transformationsfondsgesetz. Dadurch werden im Jahr 2027 Einnahmen aus der Versteigerung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro nicht mehr dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern direkt dem Bundeshaushalt zugeführt. Aufgrund einer umfassenden Kürzung von Finanzhilfen im KTF werde dessen finanzielle Situation verbessert, heißt es. Daraus ergebe sich Spielraum für eine Entlastung auch des Bundeshaushalts, sodass ein Teil der Einnahmen im Bundeshaushalt veranschlagt werden könne, heißt es in dem Entwurf. Spätere Kredittilgung im Sondervermögen Bundeswehr Außerdem soll durch eine Änderung des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes später mit der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite begonnen werden. Statt zum 1. Januar 2031 soll die Tilgung jetzt zum 1. Januar 2033 beginnen. Die Schulden sollen „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ zurückgeführt werden. Der zum 1. Juli 2022 eingeführte Sofortzuschlag im Kinderzuschlag war als zusätzliche Leistung zur Unterstützung von Kindern aus Geringverdienerfamilien bis zu der damals noch vorgesehenen Einführung einer Kindergrundsicherung eingeführt worden. „Weil es dazu nicht gekommen ist, wird dieser Sofortzuschlag nun wieder abgeschafft“, schreibt die Bundesregierung. Erwartet werden Einsparungen in Höhe von 450 Millionen Euro, denen allerdings Mehrausgaben beim Grundsicherungsgeld gegenüberstehen. Außerdem soll der Erhöhungsbetrag des zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung im Jahr 2027 um eine Milliarde Euro gekürzt werden. Einschließlich früherer Maßnahmen ergibt sich ein Minderungsbetrag in Höhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr bei der Rentenversicherung. (mwo/hau/scr/hle/08.09.2026)

Finanzminister Klingbeil stellt Haushaltsentwurf für 2027 vor

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Dienstag, 8. September 2026, vor dem Bundestag den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7650(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie den Finanzplan des Bundes bis 2030 (21/7301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgestellt. Zum Auftakt der Etatberatungen im Bundestag sprach sich der Minister für mehr „Standort-Patriotismus” aus. „Hier investieren, hier die Arbeitsplätze schaffen, hier etwas Neues aufbauen”, sagte Klingbeil in seiner Einbringungsrede. Es dürfe kein „Schönreden” geben, vielmehr müssten die Probleme gesehen und Verantwortung übernommen werden. Im kommenden Jahr sind Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vorgesehen, 30,9 Milliarden Euro weniger als 2026. Klingbeil: Wir akzeptieren keinen Rassismus Der Minister verwies auf das 65. Jubiläum des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Millionen Menschen seien nach Deutschland gekommen, um zu arbeiten und Unternehmen aufzubauen. Dies sei Teil der gemeinsamen deutschen Geschichte. "Und deshalb muss gerade in diesen Tagen klar sein: Wir akzeptieren in der Demokratie keinen Rassismus und keine Politik der Ausgrenzung." Es sei nicht zu akzeptieren, wenn Menschen aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexueller Identität ausgegrenzt werden. "Wer zu Deutschland gehört, das entscheidet sich nicht an einem Nachnamen, einer Hautfarbe oder wo die Eltern geboren sind. Unser Wir ist größer." Investitionen für Stärke und Resilienz Große Herausforderungen sieht Klingbeil mit Blick auf die deutsche Sicherheitspolitik. Kriege und Konflikte wie beispielsweise im Iran würden Lieferketten unterbrechen und fossile Energien teurer machen. Daher sei es wichtig, dass Deutschland sich weiter unabhängig mache und auf erneuerbare Energien setze. Diese Herausforderungen würden sich auch im Haushalt 2027 widerspiegeln. Zugleich betonte der Minister, dass es sich dabei auch um Chancen handele. Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität entstehe ein „einzigartiges Zukunftsprogramm”. Die Aufnahme von Schulden sei an dieser Stelle notwendig, um Deutschlands Stärke und Resilienz zu fördern. Forschung, Wohnraum, Klima Die Investitionen seien ein wichtiger Wachstumsimpuls. Für das Jahr 2027 seien 118 Milliarden Euro für Investitionen vorgesehen. 17,7 Milliarden Euro würden in Schienen, Brücken und Straßen investiert werden. Neun Milliarden seien für die Digitalisierung vorgesehen. Und auch die Investitionen für Forschung und Entwicklung würden im Vergleich zu 2026 um 60 Prozent steigen. Weitere wichtige Ausgaben seien für die Modernisierung der Krankenhäuser vorgesehen, „damit es für alle in unserem Land eine gute Gesundheitsversorgung geben kann”. Zugleich würden die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf fünf Milliarden Euro erhöht. Auch die Förderung von Elektromobilität und der Ausbau von Energienetzen sei geplant. Denn dies sei nicht nur „gute Klimapolitik, sondern auch eine Politik für Wachstum, für Wirtschaft und für Arbeitsplätze”. Bildung und private Investitionen Wichtig seien auch Investitionen in Familien und Bildung. Geplant sei eine Erhöhung des BAföG, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. 3,5 Milliarden Euro seien zudem für den Ausbau von Ganztagsgrundschulen vorgesehen, weitere 1,4 Milliarden Euro sollen für den Ausbau von Kitas, Schulen und Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Doch auch private Investitionen müssen laut Klingbeil gefördert werden. Es brauche mehr Kapital für Wachstum und Investitionen, damit unter anderem Start-ups in Deutschland bleiben und nicht in die USA oder nach Asien abwandern. Neue Schulden für Sicherheit und Verteidigung Mit Blick auf die geplanten Ausgaben für Sicherheit und Verteidigung betonte Klingbeil, dass es sich um keine Investition in Kriegsführung handle. Vielmehr sei die Investition notwendig, um sicherzustellen, dass kein Mensch in Deutschland Krieg erleben müsse. Um Freiheit und Sicherheit gewährleisten zu können, müsse in die Bundeswehr investiert und ein größerer Fokus auf die Abwehr von Cyberangriffen gelegt werden. Doch dies setze die Aufnahme von neuen Schulden voraus. “Ohne neue Schulden sich zu verteidigen, das ist, wie ohne Rakete zum Mond fliegen”, sagte der Minister. Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro geplant Der Entwurf der Bundesregierung sieht für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro vor. Im Jahr 2026 stehen 524,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Investitionen sind 56,3 Milliarden Euro ausgewiesen (2026: 58,3 Milliarden Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre sind Mittel in Höhe von insgesamt 367,8 Milliarden Euro eingeplant. 48,3 Milliarden Euro davon sollen 2028 fällig werden. Den Gesamtausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Davon entfallen laut Planung 394,7 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (2026: 387,4 Milliarden Euro) und 26,9 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (2026: 22,9 Milliarden Euro). Die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts soll um 20,7 Milliarden Euro auf 118,7 Milliarden Euro steigen. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf die nach der regulären Schuldenregel zulässige Kreditaufnahme, die nach Angaben der Bundesregierung vollständig ausgeschöpft werden soll. Weitere 85,4 Milliarden Euro sollen über die grundgesetzliche Bereichsausnahme insbesondere für Verteidigungs- und sicherheitspolitische Ausgaben aufgenommen werden. Soziales bleibt größter Etat – Verteidigung hat deutlichstes Plus Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Für 2027 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 201,5 Milliarden Euro eingeplant – 4,1 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Den größten Aufwuchs im Vergleich zu 2026 verzeichnet der Einzelplan 14. Der Etat des Verteidigungsministeriums steigt um 27,1 Milliarden Euro auf 109,7 Milliarden Euro. Darunter fallen 55,8 Milliarden Euro für militärische Beschaffungen. Mit 12,7 Milliarden Euro ist der Haushaltsplan des Bundesministeriums für Verkehr der größte Investitionsetat. Zusätzlichen 17,7 Milliarden Euro (2026: 21,2 Milliarden Euro) für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 Im Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (21/7300(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sind Anstiege im Ausgabevolumen geplant. Es soll 2028 bei 588,2 Milliarden Euro, 2029 bei 597,8 Milliarden Euro und 2030 bei 635,4 Milliarden Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2028 bei 406,4 Milliarden Euro, 2029 bei 416,6 Milliarden Euro und 2030 bei 437,3 Milliarden Euro liegen. Die Nettokreditaufnahme soll auf 148,8 Milliarden Euro in 2028, 152,0 Milliarden Euro im Jahr 2029 und 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Die Nettokreditaufnahme ohne die im Grundgesetz verankerte Bereichsausnahme soll von 40,4 Milliarden Euro 2026 auf 33,4 Milliarden Euro 2027 und 15,6 Milliarden Euro 2030 sinken. Nach Angaben der Bundesregierung wird die jeweils zulässige Nettokreditaufnahme nach der regulären Obergrenze der Schuldenregel in jedem Jahr vollständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Kredite zur Finanzierung von Ausgaben insbesondere für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und die Unterstützung völkerrechtswidrig angegriffener Staaten. Diese von der Schuldenregel ausgenommene Kreditaufnahme soll von 85,4 Milliarden Euro 2027 auf 151,8 Milliarden Euro 2030 steigen. Den Anstieg führt die Bundesregierung im Wesentlichen auf den Hochlauf der Verteidigungsausgaben zurück. Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung Zusätzlich zur Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts tritt die Kreditaufnahme von Sondervermögen des Bundes mit eigener Kreditermächtigung. Dazu gehört das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Für dieses sind 2027 Einnahmen aus Krediten am Kreditmarkt von rund 54,9 Milliarden Euro vorgesehen. Auch das 2022 mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr verfügt über eine eigene Kreditermächtigung. Für 2027 sieht dessen Wirtschaftsplan Ausgaben von rund 30 Milliarden Euro vor. Nach derzeitiger Planung soll das Sondervermögen damit Ende 2027 verausgabt sein. Deutlich steigenden Zinsausgaben des Bundes Deutlich steigen sollen zugleich die Zinsausgaben des Bundes. Im Kernhaushalt sind dafür 2027 rund 41,9 Milliarden Euro veranschlagt. 2028 sollen es 55,2 Milliarden Euro, 2029 68,1 Milliarden Euro und 2030 80,7 Milliarden Euro sein. Die Bundesregierung führt den Anstieg wesentlich auf den höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen für Bundeswertpapiere zurück. In den Beträgen sind die Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie ab 2028 die Zinszahlungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr aufgenommenen Kredite berücksichtigt. (mtt/scr/hau/08.09.2026)

Einspruch gegen einen Ordnungsruf abgewiesen

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Sichert gegen einen ihm in der 90. Sitzung des Plenums am Freitag, 10. Juli 2026, erteilten Ordnungsruf abgewiesen. Für den Einspruch stimmte die AfD-Fraktion, dagegen alle übrigen Fraktionen. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner dem Abgeordneten für einige Äußerungen einen Ordnungsruf erteilt. In seinem Einspruch schreibt Sichert, er habe den Ordnungsruf für folgende Aussagen erhalten: "Frau Borchardt, Herr Pantazis, Herr Dr. Pilsinger (...), stimmen Sie heute für das Gesetz, dann gehen Sie als Lügner in die Geschichte ein. ... Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben. ... Zeigen Sie jetzt, dass Sie ein Gewissen haben und Ihnen die Gesundheitsversorgung der Menschen wichtig ist, stimmen Sie gegen diesen Kahlschlag der medizinischen Versorgung." Es handele sich bei seinen Aussagen um Tatsachenbehauptungen, "die einer objektiven Prüfung jederzeit standhalten", schreibt Sichert weiter. Er habe den Abgeordneten nicht direkt Lüge, Mitverantwortung am Tod Tausender Menschen und Gewissenlosigkeit vorwerfen wollen. Vielmehr habe er "mit deutlichen Worten" an ihr Gewissen appelliert, zu ihren eigenen Aussagen zu stehen und das GKV-Gesetz und die "absehbaren Folgen für Millionen Menschen" abzulehnen. Die Bundestagspräsidentin hatte Sichert in der Sitzung am 10. Juli "unparlamentarisches Vorgehen" und einen "persönlichen Angriff" vorgehalten. Die genannten Abgeordneten seien keine Lügner und trügen keine Schuld am Tod von Personen. (vom/08.09.2026)

Steffen Bilger und Carsten Linnemann als Minister vereidigt

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Dienstag, 8. September 2026, ohne vorherige Aussprache den Bundesminister für Verkehr, Steffen Bilger (CDU), und den Bundesminister für Gesundheit, Dr. Carsten Linnemann (CDU), vereidigt. Im Zuge einer Kabinettsumbildung folgte Steffen Bilger auf Patrick Schnieder (CDU) und Carsten Linnemann auf Nina Warken (CDU). Beide Minister waren am Mittwoch, 29. Juli, von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Die Bundestagspräsidentin nahm dafür beiden Ministern im Plenarsaal des Bundestages den Amtseid nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes ab. Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (eis/08.09.2026)

AfD fragt zum Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage thematisiert die AfD-Fraktion die Finanzierung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK).

AfD fragt nach Äußerungen Weimers über Kritik am Bauhaus

Kultur und Medien/KleineAnfrage Die AfD verlangt in einer Kleinen Anfrage eine Positionierung der Bundesregierung gegenüber Äußerungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zur Kritik am Bauhaus.

Keine Details zu Vergesellschaftungsverbot

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Zu möglichen Einflüssen von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das geplante Vergesellschaftungsverbot macht die Bundesregierung keine näheren Angaben.

Verjährte Ordnungsgelder führen zu Einnahmeausfällen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort Dem Staat sind 2025 wegen verjährter Ordnungsgeldforderungen nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) des Bundesamtes für Justiz rund 23 Millionen Euro entgangen.

Baukostensenkung ist zentrales Anliegen der Regierung

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage die Senkung der Baukosten als eines ihrer zentralen Anliegen bezeichnet.

Alkoholsteuer soll um 20 Prozent angehoben werden

Finanzen/Gesetzentwurf Die Steuer auf alkoholische Getränke soll um 20 Prozent erhöht werden. Diese und weitere Maßnahmen sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vor.

Ausschuss für Arbeit und Soziales reist nach Südafrika und Namibia

Eine Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales reist vom 13. bis zum 19. September 2026 nach Südafrika und Namibia. Anlass der Reise ist der in Deutschland in vielen Branchen spürbare Fachkräftemangel. Im Fokus der Gespräche werden daher die Fachkräftesicherung sowie die Perspektiven einer bilateralen Zusammenarbeit mit den besuchten Staaten stehen. Durch Fachgespräche mit Expertinnen und Experten sowie den zuständigen politischen Akteuren möchte sich die Delegation vor Ort ein konkretes Bild über die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und die Auswirkungen der Arbeitsmigration auf beide Staaten machen. Darüber hinaus erhofft sich die Delegation vor dem Hintergrund der Debatte um eine Reform des Lieferkettengesetzes einen Einblick in dessen konkrete Folgen für Beschäftigte und Unternehmen. Der Delegation unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) gehören die Abgeordneten Marc Biadacz, Dr. Hülya Düber (beide CDU/CSU), Jan Feser (AfD), Ingo Vogel (SPD) und Prof. Dr. Armin Grau (BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN) an.

Mehr Planungssicherheit beim Wärmeplanungsgesetz gefordert

Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Dienstag, 8. September 2026, erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Aufwand kleiner Kommunen reduziert werden. Die Wärmeplanung (WPG) wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Ziel ist, die Wärmeplanung der Kommunen so aufzustellen, dass die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vollständig auf Treibhausgasneutralität umgestellt ist. Mit der Novelle soll nun ein neues, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner geschaffen werden. Hierdurch sollen der mit der Wärmeplanung verbundene Aufwand und die Verfahrensdauer stark reduziert werden. Es handelt sich um ein optionales Verfahren, von dem die Kommunen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. "Auskömmlichen Belastungsausgleich sicherstellen" Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Erneuerbare Energien beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, gab zu bedenken, dass "die Novelle laufende Planverfahren in nahezu allen Bundesländern berührt". Die Einführung der kleinen Wärmeplanung dürfe sich auf keinen Fall negativ auf bereits in der Entstehung befindliche Wärmepläne und die bestehenden Belastungsausgleichszahlungen der Länder auswirken. Für die Fortschreibung der Wärmepläne sowie für die neu eingeführte Kälteplanung sei ein auskömmlicher Belastungsausgleich sicherzustellen. Die Wahlmöglichkeit der planungsverantwortlichen Stelle zwischen dem regulären Verfahren, dem landesrechtlichen vereinfachten Verfahren nach Paragraf 22 des Wärmeplanungsgesetzes und der kleinen Wärmeplanung nach den Paragrafen 22a und 22b des Gesetzentwurfs sei ein richtiger Ansatz und dürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Im Sinne der Einheitlichkeit solle das vereinfachte und verkürzte Verfahren auch für Gemeinden bis 15.000 Einwohner offen bleiben, forderte Bode. Bessere Planungssicherheit verlangt Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München (SWM), verlangte eine bessere Planungssicherheit im Hinblick auf Maßnahmen der Wärmewende. "In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll", beschrieb Lerchl die Lage. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erforderten jedoch Investitionen in Milliardenhöhe. Voraussetzung hierfür seien verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. "Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage gestellt", sagte Lerchl. Die Wärmewende könne nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent ineinandergriffen. Dafür seien insbesondere drei Stellhebel entscheidend, "nämlich die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen", sagte er. "Besonderheiten industrieller Wärmesysteme berücksichtigen" Manuela Pieper, Expertin für Energieeffizienz, Energiesteuern und Prozesswärme beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), sieht Anpassungsbedarf beim Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes. "Die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung zeigen, dass zahlreiche Regelungen maßgeblich an den Strukturen kommunaler Wärmenetze ausgerichtet sind und die Besonderheiten industrieller Wärmesysteme nur unzureichend berücksichtigen", sagte Pieper. Aus Sicht des VCI sollten industrielle Prozessdampfnetze daher grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes ausgenommen werden. Zudem solle die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anerkannt werden. Vergleichbar mit der bereits bestehenden Regelung für Grubengas (Paragraf 3 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes) handele es sich ebenfalls um Wärmeerzeugung aus Stoffströmen, deren Entstehung unvermeidbar und deren Verwertung rechtlich geboten sei. Ohne die energetische Nutzung müssten die entsprechenden Gase vielfach abgefackelt werden, was weder energie- noch klimapolitisch gewünscht sei. "Qualität und Aussagekraft von Wärmeplänen steigern" Andreas Klingemann, Abteilungsleiter Wärme beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, dass auch bei der "kleinen Wärmeplanung" die Beteiligung der Energieversorger, der Netzbetreiber sowie weiterer Akteure "weiterhin gesichert beziehungsweise gestärkt werden muss". Schließlich entfielen bis zu 80 Prozent des Aufwands der Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Wärmeplanung dürfe nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe werden. Grundsätzlich müssten die Qualität und die Aussagekraft von Wärmeplänen erhalten und noch weiter gesteigert werden. "Die Wärmewende ist kein Selbstläufer und bedarf neben der Koordinierung auch einer soliden und weitsichtigen Planung", sagte Klingemann. Aufgrund zahlreicher Änderungen bei der Wärmeplanung und im Gebäudemodernisierungsgesetz spricht sich der BDEW für eine zeitnahe große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aus. Ziel solle es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung auch unter Aufnahme der praktischen Erfahrungen bei der realen Umsetzung dieser Planungen weiterzuentwickeln. "Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften nicht reduzieren" "Wir begrüßen, dass kleine Kommunen mit der Einführung der kleinen Wärmeplanung entlastet werden sollen und anerkannt wird, dass sie angesichts limitierter finanzieller und personeller Ressourcen stark belastet sind", sagte Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik Bündnis Bürgerenergie. Er warnte, dass gemeinschaftlichen Wärmenetzen als lokale Versorgungslösung für kleine Kommunen, in denen kein Stadt- oder Gemeindewerk tätig ist, drohe, "ohne Not außen vor zu bleiben". In Hinblick auf eine angestrebte Entlastung der Kommunen solle die Beteiligung von Akteuren wie Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) nicht reduziert, "sondern auf alle Kommunen ausgeweitet werden", forderte Uphoff. Außerdem sollten Wärmegemeinschaften in der nationalen Gesetzgebung besondere Berücksichtigung finden. Bei gemeinschaftlichen Nahwärmenetzen handele es sich um kleinere, nicht gewinnorientierte Projekte. "Sie erschließen ländliche Räume, die für kommerzielle Versorger wirtschaftlich unattraktiv sind", so Uphoff. Daher sollten Wärmegemeinschaften und Nahwärmenetze durch eigene Definitionen rechtlich sichtbar gemacht werden. "Bundesweit einheitliche Vorabauswertung bereitstellen" Frederik Digulla von der Stiftung Denkfabrik Klimaneutraliät teilte die Einschätzung, dass die geltende Wärmeplanung für kleine Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine Überforderung darstellen könne. Um den Erfüllungsaufwand für Kommunen unter 15.000 Einwohnern dennoch niedrig zu halten, solle über den nach Paragraf 24 Absatz 4 vorgesehenen Datenraum Wärmeplanung eine bundesweit einheitliche Vorabauswertung als standardisierte Planungsgrundlage bereitgestellt werden. Diese erfolge auf Basis der verfügbaren Daten zu Wärmebedarfen, Bebauungsstruktur und Wärmeliniendichten. "Diese Planung kann von Kommunen übernommen oder verfeinert und angepasst werden", sagte er. Die Kombination aus zentral bereitgestellter Vorauswertung und verbindlicher Mindestmethodik halte den Aufwand für die einzelne Kommunen gering und sichere gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Pläne. "Erleichterungen dürfen nicht zulasten der Klimaschutzziele gehen" Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin für Energie und Klima bei Greenpeace, machte deutlich, dass die Erleichterungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung "nicht zulasten der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele gehen" dürften. Dies betreffe sowohl das verbindliche Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 als auch die zwingend vorgeschriebene Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. "Deutschland droht in diesem Jahr erstmals sein gesetzliches Klimaziel insgesamt zu verfehlen", sagte Mundhaas. Dabei sei es wichtig, dass die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität weiter ausgebaut werde. Um das herzustellen, fordert Greenpeace vor allem eine verlässliche Strategie für den schnellen und koordinierten Umstieg von fossiler zu erneuerbarer Wärmeversorgung sowie die "ersatzlose Streichung der Ausweisung von Prüfgebieten für Wasserstoff und grünes Methan im vereinfachten Verfahren, weil damit der notwendige Gasnetzausstieg blockiert werde und "immense finanzielle Risiken auf die privaten Haushalte abgewälzt werden", warnte Mundhaas. (nki/08.09.2026)