Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
Nachrichten der Bundesorgane
Einspruch gegen einen Ordnungsruf abgewiesen
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Dienstag, 8. September 2026, den Einspruch des AfD-Abgeordneten Martin Sichert gegen einen ihm in der 90. Sitzung des Plenums am Freitag, 10. Juli 2026, erteilten Ordnungsruf abgewiesen. Für den Einspruch stimmte die AfD-Fraktion, dagegen alle übrigen Fraktionen. In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7016(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7023(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner dem Abgeordneten für einige Äußerungen einen Ordnungsruf erteilt. In seinem Einspruch schreibt Sichert, er habe den Ordnungsruf für folgende Aussagen erhalten: "Frau Borchardt, Herr Pantazis, Herr Dr. Pilsinger (...), stimmen Sie heute für das Gesetz, dann gehen Sie als Lügner in die Geschichte ein. ... Jeder, der für dieses Gesetz stimmt, wird Tausende Menschenleben auf dem Gewissen haben. ... Zeigen Sie jetzt, dass Sie ein Gewissen haben und Ihnen die Gesundheitsversorgung der Menschen wichtig ist, stimmen Sie gegen diesen Kahlschlag der medizinischen Versorgung." Es handele sich bei seinen Aussagen um Tatsachenbehauptungen, "die einer objektiven Prüfung jederzeit standhalten", schreibt Sichert weiter. Er habe den Abgeordneten nicht direkt Lüge, Mitverantwortung am Tod Tausender Menschen und Gewissenlosigkeit vorwerfen wollen. Vielmehr habe er "mit deutlichen Worten" an ihr Gewissen appelliert, zu ihren eigenen Aussagen zu stehen und das GKV-Gesetz und die "absehbaren Folgen für Millionen Menschen" abzulehnen. Die Bundestagspräsidentin hatte Sichert in der Sitzung am 10. Juli "unparlamentarisches Vorgehen" und einen "persönlichen Angriff" vorgehalten. Die genannten Abgeordneten seien keine Lügner und trügen keine Schuld am Tod von Personen. (vom/08.09.2026)
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Steffen Bilger und Carsten Linnemann als Minister vereidigt
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hat am Dienstag, 8. September 2026, ohne vorherige Aussprache den Bundesminister für Verkehr, Steffen Bilger (CDU), und den Bundesminister für Gesundheit, Dr. Carsten Linnemann (CDU), vereidigt. Im Zuge einer Kabinettsumbildung folgte Steffen Bilger auf Patrick Schnieder (CDU) und Carsten Linnemann auf Nina Warken (CDU). Beide Minister waren am Mittwoch, 29. Juli, von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ernannt worden. Die Bundestagspräsidentin nahm dafür beiden Ministern im Plenarsaal des Bundestages den Amtseid nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes ab. Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. (eis/08.09.2026)
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AfD fragt zum Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage thematisiert die AfD-Fraktion die Finanzierung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK).
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AfD fragt nach Äußerungen Weimers über Kritik am Bauhaus
Kultur und Medien/KleineAnfrage Die AfD verlangt in einer Kleinen Anfrage eine Positionierung der Bundesregierung gegenüber Äußerungen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zur Kritik am Bauhaus.
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Keine Details zu Vergesellschaftungsverbot
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Zu möglichen Einflüssen von Wirtschaftsverbänden und Ländern auf das geplante Vergesellschaftungsverbot macht die Bundesregierung keine näheren Angaben.
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Verjährte Ordnungsgelder führen zu Einnahmeausfällen
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Dem Staat sind 2025 wegen verjährter Ordnungsgeldforderungen nach Paragraf 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) des Bundesamtes für Justiz rund 23 Millionen Euro entgangen.
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Baukostensenkung ist zentrales Anliegen der Regierung
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage die Senkung der Baukosten als eines ihrer zentralen Anliegen bezeichnet.
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Alkoholsteuer soll um 20 Prozent angehoben werden
Finanzen/Gesetzentwurf Die Steuer auf alkoholische Getränke soll um 20 Prozent erhöht werden. Diese und weitere Maßnahmen sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vor.
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Runder Tisch zur außergerichtlichen Streitbeilegung im BMJV (PDF)
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Ausschuss für Arbeit und Soziales reist nach Südafrika und Namibia
Eine Delegation des Ausschusses für Arbeit und Soziales reist vom 13. bis zum 19. September 2026 nach Südafrika und Namibia. Anlass der Reise ist der in Deutschland in vielen Branchen spürbare Fachkräftemangel. Im Fokus der Gespräche werden daher die Fachkräftesicherung sowie die Perspektiven einer bilateralen Zusammenarbeit mit den besuchten Staaten stehen. Durch Fachgespräche mit Expertinnen und Experten sowie den zuständigen politischen Akteuren möchte sich die Delegation vor Ort ein konkretes Bild über die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften und die Auswirkungen der Arbeitsmigration auf beide Staaten machen. Darüber hinaus erhofft sich die Delegation vor dem Hintergrund der Debatte um eine Reform des Lieferkettengesetzes einen Einblick in dessen konkrete Folgen für Beschäftigte und Unternehmen. Der Delegation unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD) gehören die Abgeordneten Marc Biadacz, Dr. Hülya Düber (beide CDU/CSU), Jan Feser (AfD), Ingo Vogel (SPD) und Prof. Dr. Armin Grau (BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN) an.
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Mehr Planungssicherheit beim Wärmeplanungsgesetz gefordert
Sachverständige haben bei einer Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Dienstag, 8. September 2026, erheblichen Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (21/6587(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) angemeldet, demnach sei eine fundierte Kostenplanung und ein verlässliches Projektmanagement mit umfassender Fördermittelstrategie notwendig. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem vorliegenden Entwurf soll der Aufwand kleiner Kommunen reduziert werden. Die Wärmeplanung (WPG) wurde zum 1. Januar 2024 flächendeckend in Deutschland eingeführt. Ziel ist, die Wärmeplanung der Kommunen so aufzustellen, dass die Wärmeversorgung bis spätestens 2045 vollständig auf Treibhausgasneutralität umgestellt ist. Mit der Novelle soll nun ein neues, stark vereinfachtes Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner geschaffen werden. Hierdurch sollen der mit der Wärmeplanung verbundene Aufwand und die Verfahrensdauer stark reduziert werden. Es handelt sich um ein optionales Verfahren, von dem die Kommunen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. "Auskömmlichen Belastungsausgleich sicherstellen" Dr. Eva Bode, Referatsleiterin Erneuerbare Energien beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, gab zu bedenken, dass "die Novelle laufende Planverfahren in nahezu allen Bundesländern berührt". Die Einführung der kleinen Wärmeplanung dürfe sich auf keinen Fall negativ auf bereits in der Entstehung befindliche Wärmepläne und die bestehenden Belastungsausgleichszahlungen der Länder auswirken. Für die Fortschreibung der Wärmepläne sowie für die neu eingeführte Kälteplanung sei ein auskömmlicher Belastungsausgleich sicherzustellen. Die Wahlmöglichkeit der planungsverantwortlichen Stelle zwischen dem regulären Verfahren, dem landesrechtlichen vereinfachten Verfahren nach Paragraf 22 des Wärmeplanungsgesetzes und der kleinen Wärmeplanung nach den Paragrafen 22a und 22b des Gesetzentwurfs sei ein richtiger Ansatz und dürfe im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht eingeschränkt werden. Im Sinne der Einheitlichkeit solle das vereinfachte und verkürzte Verfahren auch für Gemeinden bis 15.000 Einwohner offen bleiben, forderte Bode. Bessere Planungssicherheit verlangt Hans Lerchl, Leiter Energiewirtschaft der Stadtwerke München (SWM), verlangte eine bessere Planungssicherheit im Hinblick auf Maßnahmen der Wärmewende. "In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll", beschrieb Lerchl die Lage. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erforderten jedoch Investitionen in Milliardenhöhe. Voraussetzung hierfür seien verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. "Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage gestellt", sagte Lerchl. Die Wärmewende könne nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent ineinandergriffen. Dafür seien insbesondere drei Stellhebel entscheidend, "nämlich die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen", sagte er. "Besonderheiten industrieller Wärmesysteme berücksichtigen" Manuela Pieper, Expertin für Energieeffizienz, Energiesteuern und Prozesswärme beim Verband der Chemischen Industrie (VCI), sieht Anpassungsbedarf beim Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes. "Die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung zeigen, dass zahlreiche Regelungen maßgeblich an den Strukturen kommunaler Wärmenetze ausgerichtet sind und die Besonderheiten industrieller Wärmesysteme nur unzureichend berücksichtigen", sagte Pieper. Aus Sicht des VCI sollten industrielle Prozessdampfnetze daher grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Wärmeplanungsgesetzes ausgenommen werden. Zudem solle die energetische Nutzung unvermeidbarer Nebenprodukte als Abwärme anerkannt werden. Vergleichbar mit der bereits bestehenden Regelung für Grubengas (Paragraf 3 Absatz 2 des Wärmeplanungsgesetzes) handele es sich ebenfalls um Wärmeerzeugung aus Stoffströmen, deren Entstehung unvermeidbar und deren Verwertung rechtlich geboten sei. Ohne die energetische Nutzung müssten die entsprechenden Gase vielfach abgefackelt werden, was weder energie- noch klimapolitisch gewünscht sei. "Qualität und Aussagekraft von Wärmeplänen steigern" Andreas Klingemann, Abteilungsleiter Wärme beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte, dass auch bei der "kleinen Wärmeplanung" die Beteiligung der Energieversorger, der Netzbetreiber sowie weiterer Akteure "weiterhin gesichert beziehungsweise gestärkt werden muss". Schließlich entfielen bis zu 80 Prozent des Aufwands der Wärmeplanung für kleine Kommunen. Die Wärmeplanung dürfe nicht zu einer reinen Pflichtaufgabe werden. Grundsätzlich müssten die Qualität und die Aussagekraft von Wärmeplänen erhalten und noch weiter gesteigert werden. "Die Wärmewende ist kein Selbstläufer und bedarf neben der Koordinierung auch einer soliden und weitsichtigen Planung", sagte Klingemann. Aufgrund zahlreicher Änderungen bei der Wärmeplanung und im Gebäudemodernisierungsgesetz spricht sich der BDEW für eine zeitnahe große Novelle des Wärmeplanungsgesetzes aus. Ziel solle es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung auch unter Aufnahme der praktischen Erfahrungen bei der realen Umsetzung dieser Planungen weiterzuentwickeln. "Beteiligung von Bürgerenergiegemeinschaften nicht reduzieren" "Wir begrüßen, dass kleine Kommunen mit der Einführung der kleinen Wärmeplanung entlastet werden sollen und anerkannt wird, dass sie angesichts limitierter finanzieller und personeller Ressourcen stark belastet sind", sagte Harald Jann Hinrich Uphoff, Vorstand Politik Bündnis Bürgerenergie. Er warnte, dass gemeinschaftlichen Wärmenetzen als lokale Versorgungslösung für kleine Kommunen, in denen kein Stadt- oder Gemeindewerk tätig ist, drohe, "ohne Not außen vor zu bleiben". In Hinblick auf eine angestrebte Entlastung der Kommunen solle die Beteiligung von Akteuren wie Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) nicht reduziert, "sondern auf alle Kommunen ausgeweitet werden", forderte Uphoff. Außerdem sollten Wärmegemeinschaften in der nationalen Gesetzgebung besondere Berücksichtigung finden. Bei gemeinschaftlichen Nahwärmenetzen handele es sich um kleinere, nicht gewinnorientierte Projekte. "Sie erschließen ländliche Räume, die für kommerzielle Versorger wirtschaftlich unattraktiv sind", so Uphoff. Daher sollten Wärmegemeinschaften und Nahwärmenetze durch eigene Definitionen rechtlich sichtbar gemacht werden. "Bundesweit einheitliche Vorabauswertung bereitstellen" Frederik Digulla von der Stiftung Denkfabrik Klimaneutraliät teilte die Einschätzung, dass die geltende Wärmeplanung für kleine Kommunen mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen eine Überforderung darstellen könne. Um den Erfüllungsaufwand für Kommunen unter 15.000 Einwohnern dennoch niedrig zu halten, solle über den nach Paragraf 24 Absatz 4 vorgesehenen Datenraum Wärmeplanung eine bundesweit einheitliche Vorabauswertung als standardisierte Planungsgrundlage bereitgestellt werden. Diese erfolge auf Basis der verfügbaren Daten zu Wärmebedarfen, Bebauungsstruktur und Wärmeliniendichten. "Diese Planung kann von Kommunen übernommen oder verfeinert und angepasst werden", sagte er. Die Kombination aus zentral bereitgestellter Vorauswertung und verbindlicher Mindestmethodik halte den Aufwand für die einzelne Kommunen gering und sichere gleichzeitig die Vergleichbarkeit der Pläne. "Erleichterungen dürfen nicht zulasten der Klimaschutzziele gehen" Noemi Jaya Mundhaas, Politikexpertin für Energie und Klima bei Greenpeace, machte deutlich, dass die Erleichterungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung "nicht zulasten der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele gehen" dürften. Dies betreffe sowohl das verbindliche Zwischenziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 als auch die zwingend vorgeschriebene Erreichung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045. "Deutschland droht in diesem Jahr erstmals sein gesetzliches Klimaziel insgesamt zu verfehlen", sagte Mundhaas. Dabei sei es wichtig, dass die kommunale Wärmeplanung als zentrales strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaneutralität weiter ausgebaut werde. Um das herzustellen, fordert Greenpeace vor allem eine verlässliche Strategie für den schnellen und koordinierten Umstieg von fossiler zu erneuerbarer Wärmeversorgung sowie die "ersatzlose Streichung der Ausweisung von Prüfgebieten für Wasserstoff und grünes Methan im vereinfachten Verfahren, weil damit der notwendige Gasnetzausstieg blockiert werde und "immense finanzielle Risiken auf die privaten Haushalte abgewälzt werden", warnte Mundhaas. (nki/08.09.2026)
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Linke thematisierten geplantes Vergesellschaftungsverbot
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Linke thematisiert das geplante Vergesellschaftungsverbot in einer Kleinen Anfrage.
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Grüne fragen nach Arbeit der Mietrechtskommission
Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Auskunft über den Stand der Arbeiten der von der Bundesregierung eingesetzten Expertinnengruppe Mietrecht.
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216 neue Verfahren beim Generalbundesanwalt
Recht und Verbraucherschutz/Antwort Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 216 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einer Regierungsantwort auf AfD-Anfrage hervor.
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Haushalt 2027: Etat des Bundesverfassungsgerichts steigt
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind für das Bundesverfassungsgericht Ausgaben in Höhe von 49,1 Millionen Euro vorgesehen.
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Haushalt 2027: Justizetat leicht unter Vorjahresniveau
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Für den Etat des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 1,21 Milliarden Euro vorgesehen.
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Bundesrat will Änderungen am Menschenhandelsstrafrecht
Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Der Bundesrat verlangt Änderungen an der Reform des Menschenhandelsstrafrechts. Die Bundesregierung weist die meisten Vorschläge zurück.
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523/26 | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814 im Hinblick auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und einer kosteneffizienten Dekarbonisierung
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519/26 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG hinsichtlich angepasster Werte für die Wärme- und Brennstoff-Benchmarks für den Zeitraum 2026-2030 | 8. September 2026
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