Nachrichten der Wirtschaftskanzleien

DSA News Hub – Aktuelles zum Digital Services Act

CMS Hasche Sigle Blog - Fr, 05.07.2024 - 08:39

Die EU möchte mit dem Digital Services Act (DSA) rechtswidrige Inhalte im Internet effizienter bekämpfen. Dadurch soll der Grundrechtsschutz im Netz verbessert und ein sichereres und vertrauenswürdigeres Online-Umfeld geschaffen werden. Zu diesem Zweck legt der DSA allen Online-Vermittlungsdiensten umfassende Pflichten auf. Das gilt nicht nur für sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (Very Large Online Platforms / Search EnginesVLOPs und VLOSEs), sondern grundsätzlich für alle Online-Vermittlungsdienste. Bei Verstößen gegen die DSA-Pflichten drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 6 % des weltweiten Vorjahresumsatzes und weitere Sanktionen.

Eine kompakte Aufbereitung des finalen DSA-Gesetzestexts (sowie weiterer EU-Gesetzesakte) finden Sie bei unseren CMS DigitalLaws. Auf dieser Website sind die einzelnen Artikel des DSA zusammen mit Verlinkungen zu den jeweils einschlägigen Erwägungsgründen abrufbar – Nutzerfreundlich, leicht durchsuchbar und in zwei Sprachen (deutsch / englisch).

Unser DSA News Hub bietet einen Überblick zu den wichtigsten Neuigkeiten rund um den DSA, einschließlich dem deutschen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), und wird laufend aktualisiert – zuletzt am 2. Juli 2024. 

  • 1. Juli 2024: Nach dem Inkrafttreten des DDG wurde Anfang Juni 2024 die unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ („KidD“) bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) eingerichtet. Die KidD ist in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung der DSA-Pflichten in Bezug auf die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Diensten (vgl. Art. 14 Abs. 3 und Art. 28 DSA), soweit diese nicht Maßnahmen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag betreffen (vgl. § 12 Abs. 2 DDG). Sebastian Gutknecht, Direktor der BzKJ, ernannte nun Michael Terhörst zum ersten Leiter der KidD. Der Volljurist verfügt nach Angaben der BzKJ über langjährige Erfahrung in den Bereichen des Kinder- und Jugendmedienschutzes und des Jugendschutzrechts. 
  • 28. Juni 2024: Die Kommission richtet förmliche Auskunftsersuchen an die beiden VLOPs Temu und Shein. Es geht unter anderem um das Melde- und Abhilfeverfahren (Art.16 DSA) sowie mögliche „Dark Patterns“ (Art. 25 DSA). Daneben sind der Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche Gegenstand des Auskunftsersuchens. Bis zum 12. Juli 2024 müssen Temu und Shein der Kommission nun die geforderten Informationen übermitteln. Das Auskunftsersuchen geht mitunter auf die Beschwerde des europäischen Verbraucherverbands (BEUC) bei der Kommission zurück (siehe Meldung vom 16. Mai 2024).
  • 24. Juni 2024: Aus einer Antwort des EU-Binnenmarktkommissars Thierry Breton im Auftrag der Kommission geht hervor, dass der Aufbau der im DSA vorgesehenen Transparenzdatenbank nur schleppend vorangehe. Bislang seien in der von der Kommission verwalteten Transparenzdatenbank fast ausschließlich Berichte von VLOP´s zu finden. Es existiere derzeit lediglich ein einziger Bericht, der von einer Online-Plattform stamme, die nicht als VLOP benannt sei. Das Problem liegt jedoch nicht bei den Online-Plattformen, die seit vollständiger Geltungserlangung des DSA am 17. Februar 2024 zur Übermittlung der Informationen verpflichtet sind (Art. 24 Abs. 5 DAS). Grund hierfür sei vielmehr, dass die für das Onboarding auf die Transparenzdatenbanken der Online-Plattformen zuständigen nationalen Digital Service Coordinators („DSC“, Aufsichtsbehörden) nicht ihren Aufgaben nachkämen bzw. einzelne Mitgliedsstaaten noch nicht einmal DSC benannt hätten. Aus dem Grund forderte der einflussreiche IT- und Kommunikationsindustrieverband CCIA (Computer and Communications Industry Association) bereits Anfang des Jahres eine entsprechende „Schonfrist“ für die Online-Plattformen (siehe Meldung vom 19. Januar 2024). Weitere Informationen zur Transparenzdatendank sind hier verfügbar.
  • 20. Juni 2024: Das Europäische Gremium für digitale Dienste (engl. „European Board for Digital Services“, kurz „EBDS“, vgl. Art. 61 ff. DSA) ist zu seinem fünften Board Meeting zusammenkommen. Das EBDS setzt sich aus den Digital Services Coordinators (DSC) der Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission im Vorsitz. Diskutiert wurde insbesondere über die Umsetzung des „Disinformation and Hate Speech Codes of Conduct“, einem Verhaltenskodex für VLOPs im Kampf gegen Desinformation und Hassrede, sowie über die Erstellung von Leitfäden zu  Art. 28 DSA, der den Online-Schutz Minderjähriger regelt. Darüber hinaus einigte sich das EBDS auf den Aufbau von insgesamt acht Working Groups (WG), die sich u.a. Themen wie den Schutz von Minderheiten oder Online-Marktplätze widmen. Das nächste Meeting soll am 12. Juli 2024 stattfinden. Weitere Informationen zum EBDS, den beschlossenen Working Groups sowie den Inhalten der bisherigen Board Meetings sind hier erhältlich.
  • 13. Juni 2024: Die Kommission sendet den im Dezember 2023 als VLOPs benannten Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos DSA Auskunftsersuchen. Darin werden diese aufgefordert, nähere Angaben darüber zu machen, wie sie die Risiken im Zusammenhang mit dem Jugendschutz prüfen und mindern, wie sie die Verbreitung illegaler Inhalte verhindern und wie sie intern die Einhaltung der DSA-Vorschriften sicherstellen. Für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben zum Auskunftsersuchen kann die Kommission Geldbußen verhängen und im Falle einer Nichtbeantwortung beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern, was dann im äußersten Fall mittels Zwangsgeldern durchgesetzt werden kann.
  • 31. Mai 2024: Die Kommission benennt den Online-Marktplatz Temu als VLOP. Die gerade einmal seit zwei Jahren bestehende Plattform hat nach Auffassung der Kommission durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer und überschreitet damit den maßgeblichen Schwellenwert. Mit einer Frist von vier Monaten muss Temu nun die besonderen Vorschriften für VLOPs umsetzen. Dazu gehört insbesondere das Ergreifen von Maßnahmen, um den Vertrieb von Fälschungen und unsicheren Produkten auf der Plattform zu unterbinden, bessere Verbraucherschutzmaßnahmen zu implementieren sowie ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflichten zu schaffen.
  • 30. Mai 2024: Laut einem Bericht des Spiegels hat die allgemeinnützige GmbH HateAid beim Digital Services Coordinator Deutschland formelle Beschwerde gegen TikTok eingereicht. Nach Ansicht von HateAid verstoße TikTok gegen die Pflicht zur Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahrens nach Art. 16 DSA. Gemeinsam mit dem Juristen Daniel Holznagel hatte HaidAid die Meldefunktion von TikTok analysiert und kam dabei zu der Einschätzung, dass das von TikTok eingerichtete Melde- und Abhilfeverfahren die DSA-Vorgaben nur unzureichend umsetze.
  • 27. Mai 2024: Die Wettbewerbszentrale nimmt TEMU wegen verschiedener Verstöße gegen Transparenzpflichten vor dem OLG Frankfurt a.M. auf Unterlassung in Anspruch. Die Wettbewerbszentrale bemängelt insbesondere, Temu stelle keine Informationen dazu bereit, ob es sich bei Anbietern von Waren um Unternehmer handele. Auf diese Weise würde Temu gegen die Transparenzpflicht aus Art. 30 DSA verstoßen und sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. 
  • 24. Mai 2024: Der Think Tank „The Centre on Regulation in Europe” (CERRE) ergänzt in einem Bericht mit dem Titel „Systemic Risk in Digital Services: Benchmarks for Evaluating the Management of Risks to Electoral Processes” die von der Kommission im März 2024 vorgestellten Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen von VLOPs und VLSEs bei Wahlprozessen (siehe Meldung vom 26. März 2024). In dem Bericht arbeitet CERRE konkrete Maßstäbe heraus, anhand derer der Erfolg oder Misserfolg der von der Kommission empfohlenen Maßnahmen bewertet werden kann. 
  • 17. Mai 2024: Die Kommission stellt ein weiteres Auskunftsersuchen an Microsoft bezüglich der Suchmaschine Bing: Das Unternehmen soll interne Dokumente zu Risiken der verwendeten generativen KI wie Falschinformationen und Deepfakes vorlegen. Am 14. März 2024 hatte die Kommission diesbezüglich bereits ein erstes Auskunftsersuchen gestellt (siehe Meldung vom 14. März 2024). Das Unternehmen hat nun bis zum 27. Mai 2024 Zeit, der Kommission die angeforderten Informationen vorzulegen.
  • 16. Mai 2024: Die Kommission leitet ein förmliches Verfahren gegen Meta ein aufgrund möglicher Verstöße gegen den Schutz Minderjährigen. Konkreter Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob Meta eine ausreichende Bewertung derjenigen Risiken vorgenommen hat, die durch die Gestaltung der Online-Schnittstellen von Facebook und Instagram für Minderjährige verursacht werden und zu Suchtverhalten führen können. Untersucht wird in dem Zusammenhang auch, ob Meta geeignete Risikominderungsmaßnahmen getroffen hat, um ein ausreichendes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige zu gewähren. 
  • 16. Mai 2024: Der europäische Verbraucherverband (BEUC) legt bei der Kommission Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu ein. Gegenstand der Beschwerde sind Geschäftspraktiken von Temu, die nach Ansicht des BEUC gegen Vorschriften des DSA verstoßen. Nach Ansicht der Generaldirektorin Monique Goyens würden Verbraucherinteressen insbesondere dadurch missachtet, dass die auf dem Marktplatz angebotenen Kosmetika nicht die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zu den jeweiligen Inhaltsstoffen enthielten. Zudem sei oft unklar, wer Anbieter des Produktes sei. Neben der Beschwerde des BEUC haben 17 Mitglieder des BEUC zusätzlich Beschwerden bei ihren jeweiligen nationalen Behörden eingereicht.
  • 14./17. Mai 2024: Die Online-Marktplätze Temu und Shein geben nach Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Unterlassungserklärungen ab. Die Vorständin des vzbv Ramona Pop zeigt sich zufrieden mit der Rechtsdurchsetzung und betont die hohe Bedeutung des digitalen Verbraucherschutzes. Insbesondere die Kommission habe nun die Aufgabe, den digitalen Verbraucherschutz in der kommenden Legislaturperiode auf dem europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sich die Onlinehändler und Plattformen an die Regularien halten.  
  • 13. Mai 2024: Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) wird nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im Rahmen eines Mantelgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt das DDG am 14. Mai 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Telemediengesetz außer Kraft und viele andere Gesetze werden durch das Mantelgesetz angepasst. Dies ist unter anderem erforderlich, da in allen Gesetzen der Begriff der „Telemedien“ geändert wird in „Digitale Dienste“. Damit bestehen ab dem 14. Mai 2024 auch offiziell Bußgeldregelungen sowie eine Aufsicht in Deutschland für die Durchführung des DSA. Als DSC (Digital Service Coordinator) wird eine weitestgehend unabhängige Stelle innerhalb der BNetzA benannt, die noch zu schaffen ist. Neben Regelungen zur Durchführung des DSA enthält das DDG auch Bestimmungen zur Durchführung der P2B-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150), für die es in Deutschland bislang keine Regelungen gab. 
  • 8. Mai 2024: Die EU-Kommission stellt ein weiteres Auskunftsersuchen an X. In der Vergangenheit wurde bereits ein förmliches Verfahren gegen die Plattform eröffnet, um den Verdacht verschiedener DSA-Verstöße zu prüfen (siehe Meldung vom 18. Dezember 2023 unten). Mit dem neuen Auskunftsersuchen verlangt die Kommission weitere Informationen zur Content-Moderation der Plattform, zur Risikobewertung und den Abhilfemaßnahmen mit Blick auf Auswirkungen durch generative KI.
  • 30. April 2024: Die Kommission stellt ein DSA Whistleblower Tool zur Verfügung, das es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie anderen Personen mit Insider-Informationen ermöglicht, anonyme Hinweise zu DSA-Verstößen durch VLOPs/VLOSEs direkt bei der Kommission zu melden. Das Tool bietet neben der Möglichkeit direkter Meldung auch das Anlegen einer „Secure Inbox“. Damit kann die Kommunikation mit der Kommission direkt und anonym über das Tool geführt werden. Meldungen sind in allen EU-Amtssprachen möglich.
  • 30. April 2024: Die Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Meta ein, um mögliche DSA-Verstöße durch die sozialen Plattformen Facebook und Instagramm zu prüfen. Das Verfahren werde sich insbesondere auf irreführende Werbung und Desinformation auf den Plattformen sowie die Sichtbarkeit politischer Inhalte konzentrieren. Die Kommission vermutet, dass Meta mit der Art und Weise, wie Nutzern politische Inhalte in ihren „Feeds“ angezeigt würden, nicht den Verpflichtungen aus dem DSA nachkomme. Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, „CrowdTangle“, ein seit Jahren bestehendes Instrument für Echtzeit-Wahlüberwachung, ohne angemessenen Ersatz in Funktion und Umfang einzuschränken. Gerade im Hinblick auf die bevorstehende Wahl des Europäischen Parlaments und weiteren Wahlen in den Mitgliedstaaten sei der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Desinformation und Manipulation von zentraler Bedeutung. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung zu ergreifen. 
  • 29. April 2024: Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) mahnt den Online-Einzelhändler Shein wegen unzulässiger Geschäftspraktiken ab und stützt sich hierbei auch auf vermeintliche Verstöße gegen Pflichten aus dem DSA. Die Plattform verstoße nach Ansicht des vzbv durch manipulative Gestaltungen (Dark Patterns) gegen Vorgaben des DSA. Neben willkürlichen Rabatthöhen und fehlenden Informationen für Bewertungen wirft der vzbv Shein außerdem Greenwashing vor 
  • 26. April 2024: Die Kommission benennt den chinesischen Online-Einzelhändler Shein als VLOP. Die Plattform habe in der EU durchschnittlich monatlich über 45 Millionen aktive Nutzer und läge damit über den maßgeblichen Schwellenwerten des DSA. Shein muss nun innerhalb einer Frist von vier Monaten sämtliche VLOP-spezifischen Pflichten des DSA umsetzen. Zu diesen Pflichten gehören das Ergreifen von Maßnahmen, um den Vertrieb von Fälschungen und unsicheren Produkten auf der Plattform zu vermeiden, bessere Verbraucherschutzmaßnahmen zu implementieren, insbesondere zum Schutz von minderjährigen Nutzern, sowie ein höheres Maß an Transparenz und Rechenschaftspflichten zu schaffen. Die Einhaltung dieser Pflichten wird die Kommission gemeinsam mit dem irischen DSC überwachen. 
  • 26. April 2024: Der Bundesrat billigt das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz), das der Durchführung des DSA in Deutschland dient. Das Gesetz muss nun noch vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzesblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. 
  • 24. April 2024: Die Kommission leitet mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen sechs Mitgliedstaaten ein. Für Estland, Polen und die Slowakei besteht der Grund darin, dass diese noch keine Koordinatoren für digitale Dienste (kurz „DSC“ von engl. Digital Services Coordinators) ernannt hatten, obwohl die Frist hierzu bereits am 17. Februar 2024 endete (Art. 49 Abs. 3 DSA). Zypern, Tschechien und Portugal hatten zwar schon DSCs benannt, diese jedoch noch nicht mit ausreichenden Befugnissen ausgestattet. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit zu reagieren. 
  • 24. April 2024: TikTok setzt die Belohnungsfunktion der neuen App TikTok lite vorläufig aus. Zuvor hatte die EU-Kommission ein zweites förmliches Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den DSA gegen die Plattform eingeleitet (siehe nachstehende Meldung vom 22. April 2024). TikTok kommt durch die Abschaltung des Dienstes möglichen einstweiligen Maßnahmen der EU-Kommission zuvor.
  • 22. April 2024: Die Kommission leitet ein zweites förmliches Verfahren gegen TikTok ein. Hiermit will die Kommission prüfen, ob der in Frankreich und Spanien bereits angebotene neue Dienst TikTok Lite gegen den DSA verstößt. Der Dienst enthält u.a. das neue Feature „Task and Reward Program“, womit durch das Erfüllen von Aufgaben in Form des Konsumierens und Abonnierens von Videoinhalten und -kanälen Gutschriften gesammelt werden, die die Nutzenden dann in geldwerte Gutscheine und Produkte bei anderen Anbietern einlösen können. Die Kommission ist der Ansicht, dass TikTok als VLOP vor der Einführung eines solchen Features eine Risikobewertung nach Art. 34 DSA sowie etwaige risikomindernde Maßnahmen nach Art. 35 DSA hätte vornehmen müssen. Grund hierfür sei, dass von diesem Feature ein hoher Suchteffekt ausgehe, der letztlich auch Jugendliche gefährden könne, da TikTok keine wirksamen Mechanismen zur Altersüberprüfung vorhalte. Darüber hinaus übermittelte die Kommission TikTok ein förmliches Auskunftsverlangen zur Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Kommission vom 17. April 2024. Danach hat TikTok bis zum 23. April 2024 Zeit, den Risikobewertungsbericht für TikTok Lite vorzulegen und bis zum 3. Mai 2024, um Informationen über die Maßnahmen zu erbringen, die die Plattform ergriffen hat, um potenzielle systemische Risiken dieser neuen Funktionen zu mindern. Falls TikTok dem nicht nachkomme, drohten laut Kommission Geldbußen sowie Zwangsgelder. Außerdem habe sich die Kommission eine (teilweise) Aussetzung des Dienstes vorbehalten.
  • 19. April 2024: Nachdem die EU-Kommission die drei Porno-Plattformen Pornhub, Stripchat und XVideos im Dezember 2023 als VLOP benannt hatte, teilt die Kommission nun mit, dass die viermonatige Frist abgelaufen sei und entsprechend für diese Plattformen ab sofort sämtliche VLOP-Pflichten des DSA gelten würden. Im März 2024 hatten die Plattformen noch gegen ihre Einstufung als VLOP Klage beim EuGH erhoben.
  • 18. April 2024: Zalando hat eine weitere Klage im Zusammenhang mit dem DSA gegen die Kommission beim EuGH erhoben. Zusätzlich zu dem bereits laufenden Verfahren von Zalando gegen die Einstufung als VLOP richtet sich die neue Klage nun gegen die Berechnung der Aufsichtsgebühren, die Zalando als VLOP gemäß Art. 43 DSA auferlegt werden (zur Berechnung der VLOP-Gebühren allgemein siehe diesen CMS-Blog). Der Klage vorangegangen waren zwei förmliche Auskunftsersuchen der Kommission zur Berechnungsgrundlage. Die Höhe der Aufsichtsgebühren richtet sich insbesondere auch nach der Anzahl der aktiven monatlichen Nutzer der Plattform. Diese Anzahl ist auch für die Einstufung als VLOP entscheidend. Zalando bemängelt, dass für die Einstufung als VLOP eine andere Anzahl monatlich aktiver Nutzer zugrunde gelegt worden sei als für die Berechnung der Aufsichtsgebühr.
  • 8. April 2024: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) hat die irische Plattform Etsy (Etsy Ireland UC) vor dem OLG Frankfurt a. M. auf Unterlassung in Anspruch genommen. Gegenstand ist neben vermeintlicher lauterkeitsrechtlicher Verstöße gegen Transparenzpflichten insbesondere der Vorwurf fehlender Pflichtinformationen, die der Online-Marktplatz gemäß Art. 30 DSA über die Verkäufer vorhalten muss, z.B. Adress- und Kontaktdaten.
  • 27. März 2024: Der EuGH hat einen Antrag von Amazon auf Aussetzung der Pflicht, öffentlich ein Werbearchiv zugänglich zu machen (Art. 39 DSA), zurückgewiesen. Zuvor hatte der EuG diesem Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren stattgegeben, wogegen die Kommission Rechtsmittel eingelegt hatte. Der EuGH entschied nun, dass die vom Unionsgesetzgeber vertretenen Interessen den materiellen Interessen von Amazon vorgingen, weshalb die Abwägung zugunsten der Zurückweisung des Aussetzungsantrags ausfalle. Amazon habe unter anderem nicht dargelegt, dass die Existenz oder die langfristige Entwicklung von Amazon auf dem Spiel stünde. Gleichzeitig würde die Aussetzung dazu führen, dass die vollständige Erreichung der DSA-Ziele möglicherweise über mehrere Jahre hinausgeschoben würden, was eine Bedrohung für Grundrechte darstellen würde. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren, in dem Amazon gegen die Einstufung als VLOP vorgeht, steht noch aus. 
  • 26. März 2024: Die Kommission hat Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen von VLOPs und VLSEs bei Wahlprozessen vorgestellt. Diese Leitlinien sollen dazu beitragen, die Integrität und Transparenz von Wahlen in der gesamten EU zu gewährleisten, insbesondere mit Blick auf die Europawahl im Juni 2024. In den Leitlinien werden eine Reihe von Abhilfemaßnahmen und bewährten Verfahren empfohlen. Für Ende April 2024 ist ein Stresstest mit den einschlägigen Interessenträgern geplant. 
  • 26. März 2023: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Online-Marktplatz Temu abgemahnt. Neben vermeintlich irreführenden Rabatten bemängelt der vzbv insbesondere den Einsatz unzulässiger Dark Patterns i.S.d. Art. 25 DSA. Politiker der Ampelkoalition fordern die zuständigen irischen Behörden zum Einschreiten gegen Temu auf.
  • 21. März 2024: Der Bundestag hat das DDG verabschiedet. Mit Stimmen der Ampelkoalition wurde eine vom Ausschuss für Digitales geänderte Fassung des Gesetzes beschlossen. Diese Fassung enthält im Vergleich zum vorherigen Gesetzentwurf u.a. Konkretisierungen zu den Anforderungen an die Leitung der Bundesnetzagentur als Digital Services Coordinator (DSC). Das DDG wird nun dem Bundesrat vorgelegt, dessen Zustimmung für das Einspruchsgesetz jedoch nicht erforderlich ist. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht genau absehbar. 
  • 14. März 2024: Die Kommission stellt ein förmliches Auskunftsersuchen an LinkedIn. Gegenstand des Auskunftsersuchens ist u.a. der Vorwurf von Werbung, die auf Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten beruht. LinkedIn muss außerdem informieren, wie es sicherstellt, dass seinen Nutzern alle erforderlichen Transparenzanforderungen für Anzeigen zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform muss die geforderten Informationen bis zum 5. April 2024 vorlegen. Anlass des Auskunftsersuchens waren Beschwerden der Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights (EDRi), der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie Global Witness und Bits of Freedom.
  • 14. März 2024: Die Kommission richtet förmliches Auskunftsersuchen an 6 VLOPs und 2 VLSEs. Die 6 VLOPs (Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X) und 2 VLSEs (Bing, Google Search) sollen laut dem Ersuchen Auskunft zu den Maßnahmen geben, die sie zur Eindämmung von Risiken in Bezug auf von KI erstellte falsche Informationen im Zusammenhang mit Wahlen ergreifen. Dabei geht es insbesondere um die Vermeidung der viralen Verbreitung von Deepfakes und der automatischen Manipulation von Diensten, die Wähler in die Irre führen können. Die Kommission fordert außerdem Informationen und interne Dokumente über die Risikobewertung bzw. Risikominderung zu den Themen Auswirkung generativer KI auf Wahlprozesse, Verbreitung illegaler Inhalte, Schutz der Grundrechte, Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Schutz von Minderjährigen, psychisches Wohlbefinden, Schutz personenbezogener Daten, Verbraucherschutz und geistiges Eigentum. Die Fragen beziehen sich dabei auf die Erstellung und die Verbreitung der generativen KI-Inhalte.
  • 14. März 2024: Die Kommission hat gegen die VLOP AliExpress (Alibaba Group) ein förmliches Verfahren eingeleitet. Gegenstand ist der Verdacht, dass AliExpress gegen diverse DSA-Sorgfaltspflichten verstoße. Aufgrund der bereits erfolgten vorläufigen Untersuchungen der Kommission und der von AliExpress eingereichten Informationen wird nun die Einhaltung der verschiedenen Sorgfaltspflichten geprüft. Hierbei geht es u.a. um die Bewertung und Minderung der systemischen Risiken bei der Verbreitung illegaler Inhalte, die Meldung illegaler Inhalte, das interne Beschwerdemanagementsystem, die Gestaltung von Empfehlungssystemen sowie den Zugang von Forschern auf die öffentlich zugänglichen Daten von AliExpress.
  • 8. März 2024: Berichten des Nachrichtenportals EURACTIV zufolge gehen nun auch die Betreiber der drei Porno-Plattformen Pornhub (Aylo Freesites Ltd.), XVideos (WebGroup Czech Republic) und Stripchat (Technius Ltd.) gegen ihre Einstufung als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und die damit einhergehenden Pflichten vor. Die drei Plattformen waren erst Ende 2023 als VLOPs eingestuft worden. Damit stellen sich die drei Plattformen in die Reihe von Amazon und Zalando, die auch bereits gegen ihre Stellung als VLOPS und den Pflichten vorgehen.
  • 7. März 2024: Die für die Durchführung des DSA als DSC (Digital Services Coordinator) zuständige finnische Behörde Traficom benennt europaweit den ersten Trusted Flagger (das Copyright Information and Anti-Piracy Centre (CIAPC)). Trusted Flagger sind vom DSA vorgesehene Organisationen, die sich durch besondere Sachkenntnis und Kompetenz in Bezug auf rechtswidrige Inhalte auszeichnen und die unabhängig von Anbietern von Online-Plattformen agieren. Die Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet, Meldungen rechtswidriger Inhalte durch Trusted Flaggers vorrangig und unverzüglich zu behandeln.
  • 5. März 2024: Die BNetzA veröffentlicht die von ihr als zukünftiger Digital Services Coordinator (DSC) in Auftrag gegebene Studie „Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland –  Bestandsaufnahme der relevanten Akteure″ des Unternehmens Possible Digital (vormals Public Deutschland). Die 120 Seiten umfassende Zusammenfassung der Studie enthält u.a. eine Typologisierung der digitalen Dienste und unterscheidet – ausgehend von der Struktur des DSA – zwischen neun verschiedenen Typen digitaler Dienste. Außerdem werden neben weiteren ausführlichen Informationen die für den deutschen DSC relevanten Anbieter digitaler Dienste identifiziert (insgesamt rund 4.500) und nach den o.g. Typen kategorisiert aufgelistet.
  • 1. März 2024: Die Kommission hat ein weiteres förmliches Auskunftsersuchen an Meta gerichtet. Es geht insbesondere um die Maßnahmen, die Meta ergriffen hat, um seinen DSA-Verpflichtungen (insb. bzgl. Ranking, Empfehlungssystem, Risikobewertung) bei Facebook und Instagram im Zusammenhang mit der Einführung des werbefreien Abos nachzukommen. Die Fragen bauen u.a. auf den Antworten von Meta auf, die Meta anlässlich des letzten Auskunftsersuchens im Oktober 2023 gegeben hatte. Meta hat bis Mitte März Zeit zur Beantwortung.
  • 21. Februar 2024: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Bundestages (1. Lesung) äußerten sich geladene Sachverständige vom Bitkom e.V., vzbv, BVDW, Leibniz-Institut für Medienforschung, Uni Mannheim, Lfm NRW, AlgorithmWatch, GFF, BNetzA zum aktuellen Entwurf des DDG. Der Entwurf wurde überwiegend begrüßt, allerdings wurden einzelne Punkte auch kritisch hinterfragt und Nachbesserungsbedarf aufgezeigt. Letzteres betrifft insbesondere die Gestaltung der nationalen Aufsicht und deren finanziellen Mittel. Die Sitzung wurde aufgezeichnet und kann hier abgerufen werden. Eine Zusammenfassung sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier abrufbar.
  • 19. Februar 2024: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren wegen eines möglichen DSA-Verstoßes gegen TikTok ein. Dabei geht es laut Pressemitteilung der Kommission um verschiedene Themen, u.a. „Jugendschutz, Transparenz bei Werbung, Datenzugang für Forscher sowie Risikomanagement in Bezug auf süchtig machendes Design und schädliche Inhalte.“ Möglich seien Verstöße gegen Art. 25, 34, 35, 39 und 40 DSA. Die Einleitung des förmlichen Verfahrens sei ergebnisoffen und ziele vorrangig auf die Durchführung einer „eingehenden Untersuchung“ der im Raum stehenden Vorwürfe.
  • 16. Februar 2024: Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Pressemitteilung zum „offiziellen Start“ des DSA. Daraus geht u.a. hervor, dass das „Europäische Gremium für digitale Dienste“ erstmals am 19. Februar tagen wird. Bei dem Gremium handelt es sich um eine unabhängige Beratungsgruppe, die sich aus den DSCs der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Zudem werden als „next steps“ angekündigt, dass (i) die Kommission im März 2024 Leitlinien für Risikominderungsmaßnahmen bei Wahlprozessen annehmen wird, (ii) voraussichtlich im April eine öffentliche Konsultation zu einem delegierten Rechtsakt bzgl. Datenzugang nach dem DSA stattfinden wird, und (iii) die Kommission für Mai die Annahme eines Durchführungsrechtsakts bzgl. Muster für Transparenzberichte plant. 
  • 15. Februar 2024: AlgorithmWatch kündigt an, unmittelbar mit Geltung des gesamten DSA einen Datenantrag beim deutschen DSC (lt. DDG-E eine weitestgehend unabhängige Einrichtung innerhalb der BNetzA) einzureichen, um von Microsoft Informationen zur KI-gestützten Suchmaschine Bing zu erhalten (vgl. Art. 40 Abs. 4 iVm Art. 34 Abs. 1 lit. c DSA). Hintergrund sei, dass die entsprechende Chat-Funktion auf Fragen zu den Wahlen in Bayern, Hessen und Schweiz im Oktober 2023 mit sachlich falschen Antworten reagiere. Dies berge Risiken für demokratische Wahlen. Zur Erinnerung: Viele, aber nicht alle Pflichten des DSA gelten für VLOPs/VLSEs bereits seit dem 16. November 2023. Ab dem 17. Februar 2024 gelten dann alle Pflichten, einschl. der Pflicht zum Datenzugang und Kontrolle (Art. 40).
  • 12. Februar 2024: Die u.a. für den DSA zuständige irische Aufsichtsbehörde Coimisiún na Meán hat „Guidance and Application Forms″ veröffentlicht für die Registrierung als „Außergerichtliche Streitbeilegungsstelle″ (Art. 21 Abs. 3 DSA) sowie für die Registrierung als „Vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ („Trusted Flagger“, Art. 22 Abs. 2 DSA). Die Entscheidungen der Coimisiún na Meán haben besondere Bedeutung aufgrund der in Irland niedergelassenen Hostingdiensteanbieter und der Auswirkungen auf alle Mitgliedsstaaten (u.a. „Forum-Shopping“).
  • 8. Februar 2024: ⁠Kommission leitet Konsultationsverfahren zur Vorbereitung von Leitlinien zur Risikominderungspflicht von VLOPs/VLSEs ein (Art. 35 DSA). Die Leitlinien sollen insbesondere Best Practices und Risikominderungsmaßnahmen für VLOPs/VLSEs für demokratische Wahlen beinhalten. Hierzu EU-Kommissar Thierry Breton: “2024 is a significant year for elections. That is why we are making full use of all the tools offered by the DSA to ensure platforms comply with their obligations and are not misused to manipulate our elections, while safeguarding freedom of expression.” Rückmeldungen zum ⁠Leitlinienentwurf sind bis zum 7. März 2024 möglich.
  • 8. Februar 2024: Die von der Kommission als VLOPs benannten Unternehmen Meta (Facebook und Instagram) und TikTok haben vor dem EuG Klage gegen die ihnen auferlegten Aufsichtsgebühren (Art. 43 DSA sowie den CMS Blog hierzu) erhoben. Die Abgaben seien unfair, da einige VLOPs/VLSEs wesentlich geringere oder gar keine Gebühren zahlen müssten, während Plattformen wie Facebook / Instagram einen unverhältnismäßig hohen Anteil der Gesamtkosten zu tragen hätten.
  • 8. Februar 2024: Der Thinktank Stiftung Neue Verantwortung (SNV) veröffentlicht unter dem Titel „The Digital Services Act is in effect – now what?“ eine umfangreiche Analyse zum aktuellen Stand des DSA (vollständige Analyse als PDF auf EnglischExecutive Summary auf Deutsch). Im Fokus der Analyse steht insbesondere die Rolle der nationalen Koordinatoren für digitale Dienste („Digital Services Coordinator“, DSC) als wichtigste Kontaktstelle und Aufsichtsbehörde zur effektiven Umsetzung der Ziele des DSA.
  • 2. Februar 2024: Der Bundesrat berät im Plenum seine Stellungnahme zum DDG-E. Kritikpunkte sind u.a. die Übertragung der Zuständigkeit für datenschutzrechtliche Fragen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), da nach Ansicht des Bundesrates die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig seien. Außerdem erwägt der Bundesrat, in das DDG einen Katalog an meldepflichtigen Straftatbeständen aufzunehmen, wie es bereits das NetzDG vorsah, um so Verschlechterungen bei der Meldung und Löschung dieser Inhalte zu vermeiden. Zur Erinnerung: Beim DDG handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. D.h. die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich und der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrates überstimmen.
  • 29. Januar 2024: Die gemeinnützige NGO AlgorithmWatch nimmt Stellung zum DDG-E. Die NGO empfiehlt insbesondere, ein einfaches und effektives Beschwerdesystem sicherzustellen, den vorgesehenen Forschungsetat aufzustocken, den Katalog der Straftaten klarer einzugrenzen sowie die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft über einen Beirat hinaus zu denken und auf Wirkung auszurichten.
  • 29. Januar 2024: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht Stellungnahme zum DDG-E. Darin fordert der vzbv u.a., dass Online-Plattformen und Suchmaschinen mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet werden, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen. Zudem soll die Leitung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste „über einschlägige Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Plattformwirtschaft verfügen“ und die Personal- und Sachmittelausstattung der Koordinierungsstelle „kritisch überprüft“ werden. 
  • 25. Januar 2024: Der gemeinnützige Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF), der den Erhalt und den Ausbau der Grund- und Menschenrechte zum Ziel hat, hat das „Center for User Rights“ eröffnet. Hiermit will der GFF insbesondere strategische Klagen zur Durchsetzung des DSA im Rahmen der Vertretung i.S.d. Art. 86 DSA anstreben.
  • 19. Januar 2024: Der einflussreiche IT- und Kommunikationsindustrieverband CCIA (Computer and Communications Industry Association) fordert in einem öffentlichen Schreiben an die Kommission eine mehrmonatige „Schonfrist“ für Online-Plattformen hinsichtlich der Pflicht zur Einbindung in die Transparenzdatenbank. Viele Mitglieder hätten bislang trotz mehrfacher Nachfragen noch keinen Zugang erhalten. Zudem kursierten widersprüchliche Informationen. Schließlich seien in vielen EU-Mitgliedsstaaten (wie u.a. in Deutschland) noch nicht einmal die zuständigen Behörden benannt und eingerichtet.
  • 18. Januar 2024: DDG-E zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag. Das DDG ist das deutsche Umsetzungsgesetz zum DSA und beinhaltet unter anderem Zuständigkeitsregelungen und OWi-Tatbestände zur Sanktionierung von DSA-Verstößen.
  • 18. Januar 2024: Kommission schickt 17 VLOP und VLSE förmliches Auskunftsersuchen dazu, wie diese den berechtigten Forschenden gemäß Art. 17 DSA unverzüglich Zugang zu den Daten gewähren, die über deren Online-Schnittstellen öffentlich zugänglich sind. 
  • 21. Dezember 2023: Kommission veröffentlicht laufend aktualisierten Überblick zu den benannten VLOP und VLSE sowie zu den wichtigsten Durchsetzungsmaßnahmen gegen diese.
  • 20. Dezember 2023: Kommission veröffentlicht die Benennungsbeschlüsse für die ersten VLOPs und VLSEs . Die Benennungsbeschlüsse folgen einem formellen Prüfverfahren, das die Kommission nach der Veröffentlichung der Nutzerzahlen durch die Online-Plattformen durchgeführt hat.
  • 20. Dezember 2023: Kommission benennt mit Pornhub, Stripchat und XVideos drei weitere VLOPs. Damit sind aktuell insgesamt 20 VLOPs und VLSEs benannt.
  • 19. Dezember 2023: Die Kommission veröffentlicht ein offizielles Q&A zum DSA. Darin werden folgende Themenblöcke behandelt: „Allgemeine Informationen zum DSA“, „Auswirkungen auf die Nutzer“, „Auswirkungen auf die Unternehmen“, „Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten“, „Europäisches Zentrum für die Transparenz der Algorithmen“, und „der Durchsetzungsrahmen“.
  • 18. Dezember 2023: Kommission eröffnet erstmals ein förmliches Verfahren unter dem DSA gegen die Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter). Geprüft wird, ob X in den Bereichen Risikomanagement, Inhaltsmoderation, Dark Patterns, Werbetransparenz und den Zugang zu Daten für Forscherinnen und Forscher gegen den DSA verstoßen hat. 
  • 14. Dezember 2023: Kommission sendet ein Auskunftsersuchen an Apple und Google. Damit fordert die Kommission diese Anbieter auf, weitergehende Informationen darüber vorzulegen, wie etwaige systemische Risiken auf den (Apple) App Store und Google Play ermittelt wurden.
  • 8. Dezember 2023: Kommission startet eine Initiative für die Erstellung verbindlicher Muster für Transparenzberichte nach dem DSA. Dieses Muster soll im ersten Quartal 2024 in Gestalt einer Durchführungsverordnung veröffentlicht werden.
  • 26. Oktober 2023: Erste VLOPs / VLOSEs veröffentlichen DSA-Transparenzberichte. Diese Berichte müssen u.a. Informationen zur Moderation von Inhalten auf den Plattformen und zum Einsatz von automatisierten Systemen enthalten. Die Transparenzberichte dienen der öffentlichen Kontrolle und Rechenschaftspflicht der VLOPs / VLOSEs. 
  • 23. Oktober 2023: Kommission unterzeichnet Vereinbarungen mit französischen und irischen Medienbehörden, um die Durchsetzung des DSA zu fördern. Dies soll insbesondere dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden und der Kommission dienen.
  • 20. Oktober 2023: Kommission veröffentlicht eine neue delegierte Verordnung zum DSA zu „unabhängigen Prüfungen“. Damit wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der Anbietern von VLOPs / VLOSEs sowie Prüfern bei der Ausarbeitung und Herausgabe von Prüfberichten und Durchführungsberichten Orientierung bietet.
  • 18. Oktober 2023: Kommission veröffentlicht eine Empfehlung zur „Koordinierung der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle, die sich insbesondere aus der Verbreitung illegaler Inhalte ergeben“. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten zu einer zeitnahen Umsetzung des DSA anzuhalten, damit illegale Inhalte wie illegale Hetze nicht zu einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit führen.
  • 27. September 2023: EuG veröffentlicht einen Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutzbegehren von Amazon Store auf Aussetzung der Entscheidung der Kommission, Amazon als VLOP im Sinne des DSA zu benennen. Darin wurde die Entscheidung der Kommission insoweit vorläufig ausgesetzt, als Amazon Store aufgrund dieser Entscheidung verpflichtet wäre, ein Online-Werbearchiv gemäß Art. 39 DSA öffentlich zugänglich zu machen (siehe auch hier).
  • 26. September 2023: Kommission veröffentlicht eine Transparenzdatenbank, in der Begründungsschreiben von Hostingdiensten gesammelt werden können, die gehostete Inhalte auf ihren Schnittstellen beschränken.
  • 2. März 2023: Kommission legt in einer delegierten Verordnung die Aufsichtsgebühren für VLOPs und VLOSEs fest. Darin werden die Methodik und das Verfahren für die Berechnung und Erhebung der nach dem DSA geschuldeten Aufsichtsgebühren festgelegt. Zudem sind weitere Einzelheiten zur Bestimmung der geschätzten Gesamtkosten enthalten (siehe auch hier).
  • 31. Januar 2023: Kommission veröffentlicht „Leitlinien zur Verpflichtung zur Veröffentlichung von Benutzernummern“. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wann ein Nutzer als „aktiver Nutzer“ im Sinne des DSA zu werten ist (siehe auch hier).

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Der Beitrag DSA News Hub – Aktuelles zum Digital Services Act erschien zuerst auf CMS Blog.

Norton Rose Fulbright advises lenders on financing of two Orient Express cruise ships

Norton Rose Fulbright - Fr, 05.07.2024 - 08:23
Global law firm Norton Rose Fulbright has advised the lenders on the financing of two cruise ships in the context of the strategic agreement between Accor and LVMH to accelerate the development of the Orient Express brand.

A Farewell To Chevron: SCOTUS Overturns the 40-Year-Old Precedent, Deeply Widening the Path for Government Contractors and Other Private Parties to Challenge Agency Interpretations of Statutes

Dentons Insights - Fr, 05.07.2024 - 02:00

United States: Almost exactly 40 years ago, the United States Supreme Court established the Chevron doctrine, which required that federal courts defer to federal agencies in their interpretation of statutes that are silent or ambiguous on a specific issue, even if the court disagreed with the agency’s interpretation, provided the agency’s interpretation was a “permissible construction” of the law.

Government announces major plan for urban growth

Dentons Insights - Fr, 05.07.2024 - 02:00

New Zealand: On July 4, 2024, the Government announced decisions on the first stage of its ‘Going for Housing Growth’ programme to “fix the housing crisis”. The objective of the programme is to facilitate greater housing development and urban growth.

Lifesciences and Healthcare Update: Ministry of Information and Broadcasting (MIB) eases the self-declaration requirement for advertisements

Dentons Insights - Fr, 05.07.2024 - 02:00

India: As per the latest advisory, advertisers/advertising agencies releasing advertisements for food and health sector are required to file a single annual self-declaration stating their compliance with laws against misleading claims and all relevant regulatory guidelines.

Nordic support for Ukraine: Unified commitment to Ukraine’s recovery

Dentons Insights - Fr, 05.07.2024 - 02:00

Ukraine: The Nordic countries – in particular, Sweden, Finland, Denmark, and Norway - have collectively demonstrated strong support for Ukraine in its struggle against Russian aggression.

Legal Update on Extension of Government Leases Ordinance

Dentons Insights - Fr, 05.07.2024 - 02:00

Hong Kong: As general purpose leases of about 2,400 lots will expire from June 2025 to 29 June 2047, and approximately 300,000 lots will expire concurrently on 30 June 2047 , the Legislative Council passed the Extension of Government Leases Bill on 26 June 2024 and gazetted the Extension of Government Leases Ordinance (Cap. 648) (the "Ordinance") on 5 July 2024.

EU Taxonomy for shipping: A transition to sustainability

Norton Rose Fulbright - Do, 04.07.2024 - 15:38
On 21 November 2023 and following extensive consultation periods, the amendment to the Climate Delegated Act (Delegated Regulation (EU) 2021/2139 of 4 June 2021) (the Climate Delegated Act) was formally adopted by the European Commission and published in the EU Official Journal (Delegated Regulation (EU) 2023/2485 of 27 June 2023) (the Climate Delegated Act Amendment).

Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht 

CMS Hasche Sigle Blog - Do, 04.07.2024 - 08:43

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, Entwicklungen und Erwartungen, die fortschreitende Digitalisierung ebenso wie Anforderungen unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit stellen Unternehmen vor stets neue Herausforderungen. Getreu dem Leitsatz „Stillstand ist Rückschritt“ gilt es, die unternehmensinternen Prozesse sowie die Ausrichtung am Markt immer wieder neu zu überdenken und an die geänderten Gegebenheiten anzupassen. Transformationsprozesse sind unverzichtbar, um die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten. Welche Fallstricke dabei aus Arbeitgebersicht zu beachten sind, wird in der aktuellen Blog-Serie „Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht“ näher beleuchtet.

„Spielarten“ der Umstrukturierung / Transformation

Auch wenn vor allem die Insolvenzen namhafter Kaufhausketten und anderer Firmen in den Schlagzeilen der Tageszeitungen erscheinen, sind Transformationsprozesse keineswegs auf derartige Szenarien beschränkt. Die Palette der zur Verfügung stehenden Transformations- bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen ist groß und hängt schlussendlich von den unternehmenseigenen Bedürfnissen ab. Neben strukturellen Veränderungen auf Unternehmens- und / oder Betriebsebene kommt beispielsweise auch die aktuell unter dem Schlagwort „Re-“ bzw. „Upskilling“ diskutierte gezielte Fort- und Weiterbildung der eigenen Belegschaft als geeignetes Instrument in Betracht.

Umstrukturierungen bewegen sich an der Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete. Betriebsverfassungsrechtlich können Maßnahmen wie die Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen sowie deren Einschränkung oder Verlegung ebenso wie die Spaltung oder der Zusammenschluss von Betrieben als „Betriebsänderung“ anzusehen sein, die nur nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 111 ff. BetrVG umgesetzt werden darf.

Herausforderungen für Arbeitgeber

Sämtlichen Konstellationen ist immanent, dass getroffene Entscheidungen nicht „am grünen Tisch“ verbleiben, sondern Änderungen auf betrieblicher oder unternehmerischer Ebene z.T. weitreichende Konsequenzen für die Belegschaft nach sich ziehen können. Dies gilt insbesondere aber nicht nur in den Fällen, in denen die geplante Umstrukturierung den Ausspruch von Kündigungen fordert. Für Arbeitgeber* bedeutet das, im Spannungsfeld zwischen Aufrechterhaltung und Optimierung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit auf der einen und den Belangen der Mitarbeiter auf der anderen Seite Balance zu finden und dabei die komplexen rechtlichen Anforderungen an die geplanten Maßnahmen im Blick zu behalten.

Solide Planung ist der Grundstein

Unerlässlich für einen erfolgreichen Transformationsprozess ist eine solide und umfassende Planung des gesamten Projekts. Ausgangspunkt ist hierbei die Festlegung, wie das Unternehmen bzw. der Konzern aus Sicht des Arbeitgebers zukunftssicher ausgerichtet werden soll. Die entsprechende unternehmerische Entscheidung ist aufgrund der in Art. 12, 14 und 2 Abs. 1 GG verankerten unternehmerischen Freiheit verfassungsrechtlich geschützt und somit gerichtlich nur eingeschränkt im Rahmen einer Willkürkontrolle überprüfbar (vgl. hierzu zuletzt BAG, Urteil v. 28. Februar 2023 – 2 AZR 227/22). Auf deren Basis sind sodann die weiteren Schritte und Maßnahmen zur Umsetzung des unternehmerischen Zielbilds unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, finanzieller, aber auch rechtlicher Aspekte auszuarbeiten.

Frühzeitige Vorbereitung der weiteren Maßnahmen

Essenzieller Bestandteil der strategischen Planung ist außerdem, die herausgearbeiteten Maßnahmen schon frühzeitig von vorne bis hinten zu durchdenken, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ist die geplante Umstrukturierung etwa mit der Entlassung von Arbeitnehmern verknüpft, kann es schon in der Planungsphase sinnvoll sein, eine Sozialauswahl durchzuspielen, um sich von Vornherein – insbesondere vor dem Einstieg in etwaig erforderliche Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern – über die personellen Konsequenzen der unternehmerischen Planung bewusst zu werden. Oftmals kristallisiert sich auf diese Weise noch Änderungsbedarf mit Blick auf die avisierten Umstrukturierungsmaßnahmen heraus.

Anreize zur freiwilligen Aufhebung von Arbeitsverträgen können durch ein (den weiteren Umstrukturierungsmaßnahmen vorgeschaltetes) Freiwilligenprogramm gesetzt werden. Derartige Programme sind aus Arbeitgebersicht oft nicht nur sinnvoll, um zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzprozesse zu reduzieren oder im Idealfall komplett zu vermeiden. Aufgrund ihres auf Freiwilligkeit basierenden Charakters können sie insbesondere auch die Akzeptanz des Personalabbaus innerhalb der Belegschaft stärken und einem etwaigen Reputationsverlust in der Öffentlichkeit entgegenwirken.

Einbindung der Arbeitnehmervertreter / Interessenausgleich und Sozialplan

Der Erfolg und die Akzeptanz eines Umstrukturierungsprojekts in der Belegschaft hängen nicht zuletzt auch von der Mitwirkung und effektiven Einbindung der Arbeitnehmervertreter ab. Erfüllt die geplante Umstrukturierung die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Betriebsänderung, sind die Schritte der Betriebsratsbeteiligung in den §§ 111 ff. BetrVG im Einzelnen vorgegeben. Demnach ist der Betriebsrat nicht nur frühzeitig über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten, die Betriebsparteien haben vielmehr auch den Abschluss eines Interessenausgleichs zu versuchen, in dem das „Ob“, „Wann“ und „Wie“ der geplanten Maßnahmen festgehalten werden. 

Etwaige wirtschaftliche Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der avisierten betriebsändernden Maßnahmen entstehen, sind durch den Abschluss eines Sozialplans, auszugleichen / abzumildern, in dem typischerweise Regelungen zur Zahlung von Abfindungen oder sonstigen Ausgleichsleistungen enthalten sind. Oftmals sehen Sozialpläne außerdem vor, dass von dem Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffene Arbeitnehmer vorübergehend in eine Transfergesellschaft wechseln können. Hierbei handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das im Idealfall zur Vermittlung von Arbeitnehmern „aus Arbeit in Arbeit“ unter Vermeidung einer Zwischenphase der Arbeitslosigkeit führen soll. Hinter der Transfergesellschaft stehen dabei zumeist spezialisierte Anbieter, deren Aufgabe es ist, Arbeitnehmern durch das Angebot von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen die Suche nach einer neuen Beschäftigung zu erleichtern. Um in diesem Zusammenhang von den entsprechenden Förderungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit Gebrauch machen zu können, ist es für Arbeitgeber essenziell, die einschlägigen sozialrechtlichen Vorgaben und Voraussetzungen nach dem SGB III zu kennen.

Obgleich die Rechtsprechung den Betriebsparteien bei der Ausgestaltung von Sozialplänen Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume zugesteht, müssen die im Sozialplan getroffenen Regelungen den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 75 Abs. 1 BetrVG genügen. Dies kann insbesondere bei der Ausgestaltung sogenannter „Kappungsgrenzen“ zur Deckelung der Sozialplanabfindung (s. hierzu BAG, Urteil v. 11. Oktober 2022 – 1 AZR 129/21) relevant werden.

Zusätzliche Voraussetzungen im Falle von Massenentlassungen

Werden die im KSchG genannten Schwellenwerte überschritten, kann eine Betriebsänderung auch (ausschließlich) durch Personalabbau begründet werden. Da es sich in diesen Fällen regelmäßig um Massenentlassungen handelt, sind bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zusätzlich die Voraussetzungen des § 17 KSchG zu beachten. 

Das heißt für Arbeitgeber vor allem, den Betriebsrat im Rahmen des Konsultationsverfahrens über die in § 17 Abs. 2 KSchG genannten Eckpunkte der beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich zu informieren und mit den Arbeitnehmervertretern etwaige Möglichkeiten zu beraten, Entlassungen zu vermeiden oder einzuschränken und ihre Folgen zu mildern. In der Praxis wird das Konsultationsverfahren zumeist mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich und Sozialplan verbunden.

Eine Kehrtwende zeichnet sich aktuell für die Rechtsprechung zum Thema Massenentlassungsanzeige ab, die Arbeitgeber vor etwaigen Entlassungen, d. h. insbesondere vor dem Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen bei der Agentur für Arbeit einzureichen haben. Als sicher geglaubte Grundsätze werden hier derzeit nicht zuletzt durch die Entscheidung des EuGH vom 13. Juli 2023 (C-134/22) in Zweifel gezogen. Im Fokus steht dabei die Frage, welche Konsequenzen sich aus dem gänzlichen Ausbleiben oder Fehlern bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige ergeben.

Dass nach dem sechsten nunmehr auch der zweite Senat des BAG den EuGH zur (Vorab-)Entscheidung in diesem Zusammenhang angerufen hat (BAG, Urteil v. 1. Februar 2024 – 2 AS 22/23 [A]), illustriert, dass hier das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ist.

Lassen Sie sich bei Umstrukturierungsmaßnahmen von Legal-Tech aushelfen

Nicht selten bringen Umfang und Komplexität der geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen Stifte, Zettel und Excel-Tabellen in den Personalbüros an ihre Grenzen. Hier kann der gezielte und koordinierte Einsatz von Legal-Tech-Lösungen einen entscheidenden Vorteil bringen. Tools wie der CMS AbfindungsrechnerCMS Select oder der Restrukturierungsmanager sind auf die unternehmensseitigen Bedürfnisse bei Umstrukturierungen zugeschnitten und so konzipiert, dass sie Arbeitgeber rechtssicher und einfach während des gesamten Projektverlaufs unterstützen.

Fazit 

Die Blogserie „Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht“ gibt Einblick in wesentliche arbeitsrechtliche Aspekte einer Unternehmensumstrukturierung.

Der vorstehende Kurzüberblick zeigt – Transformationsprozesse sind vielfältig. Gleichwohl gibt es grundlegende Fragestellungen, mit denen Arbeitgeber während des Prozessverlaufs regelmäßig konfrontiert werden. In unserer Blogserie „Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht“ zeigen wir auf, worauf es in den einzelnen Phasen – von der initialen Planung bis hin zur Umsetzung – ankommt und geben Ihnen das Rüstzeug für ein erfolgreiches Projekt mit auf den Weg.

Das erwartet Sie in der Serie zur Transformation:

Dabei werden die im „Auftakt“ skizzierten Punkte anhand der folgenden Beiträge vertieft:

  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Wirtschaftliche (Vor-)Überlegungen und Möglichkeiten durch CMS Advisory
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Strategische Planung
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Vorgeschaltetes Freiwilligenprogramm
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Interessenausgleich und Sozialplan
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Massenentlassungen und die Konsultation des Betriebsrats
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Einrichtung einer Transfergesellschaft
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Die Massenentlassungsanzeige
  • Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht – Die Sozialauswahl 

* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.

Der Beitrag Chancen durch Transformation: Fokus Arbeitsrecht  erschien zuerst auf CMS Blog.

Historic step: EU accession talks with Ukraine underway

Dentons Insights - Do, 04.07.2024 - 02:00

Ukraine formally started EU accession talks on June 25, 2024, a decade after the Euromaidan protests in Kyiv set the country on a pro-western path, and despite Russian threats and invasions.

Lifesciences and Healthcare Update: Clarification to the self-declaration required under the UCPMP Code

Dentons Insights - Do, 04.07.2024 - 02:00

India: Clarification to the self-declaration every chief executive officer of such companies shall submit within two months of the end of every financial year, to the association where they are a member or directly to the UCPMP portal of the DoP if they are not a member of such a body, or a member of more than one such bodies.

Fusing compliance into your business strategy

Dentons Insights - Do, 04.07.2024 - 02:00

The traditional approach to compliance has been about policing environments based on expectations of regulators, often creating distrust between business and compliance professionals.

Navigating associative discrimination: supporting employees associated with someone who has a terminal diagnosis

Dentons Insights - Do, 04.07.2024 - 02:00

United Kingdom: Considering the complexities of associative discrimination, we outline proactive steps employers can take to foster a supportive environment.

Do arbitration clauses in ‘T&C’ linked to digital contracts bind parties? Indian court responds to the issue

Dentons Insights - Do, 04.07.2024 - 02:00

India: Signing a digital agreement which provides a link to ‘Terms and Conditions’ containing an arbitration clause, may incorporate the arbitration clause in the digital agreement and bind the parties to arbitration.In an application to the court to refer the disputes to arbitration, the court must only assess prima facie existence of the arbitration agreement. Disputes regarding scope of the arbitration agreement must be left to the determination of the arbitral tribunal.

Employment Echo - July edition

Dentons Insights - Do, 04.07.2024 - 02:00

New Zealand: In this edition of the Employment Echo, we offer tips for employers when managing sick employees, look at the issues with employees’ use of encrypted messaging platforms, provide updates on the Gloriavale case and another employment status decision, plus cover proposed changes to the Holidays Act.

Commercial division update: Updated rules for New York’s Commercial Division: Technology disputes and use of referees

Norton Rose Fulbright - Mi, 03.07.2024 - 22:22
The New York Commercial Division recently updated its procedural rules in two material respects.