Menschenrechte
Philippinen
Die Regierung startete 2016 eine massive Kampagne gegen Drogen. Dabei wurden mehr als 6000 Menschen getötet. Auch Menschenrechtsverteidiger und Journalisten gerieten ins Visier und wurden von unbekannten Tätern oder bewaffneten Milizen getötet. Die Polizei setzte weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. In einem bahnbrechenden Gerichtsurteil wurde zum ersten Mal ein Polizist auf der Grundlage des Antifoltergesetzes von 2009 wegen Folter schuldig gesprochen.
Marokko und Westsahara
Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen.
Jemen
In dem 2016 weiterhin andauernden bewaffneten Konflikt verübten alle Parteien Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Die von Saudi-Arabien geführte Militärallianz, welche die international anerkannte Regierung des Jemen unterstützte, bombardierte Krankenhäuser und andere zivile Einrichtungen und verübte wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.
Iran
Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Personen, die friedlich Kritik äußerten, wurden festgenommen und nach grob unfairen Verfahren von Revolutionsgerichten zu Gefängnisstrafen verurteilt. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung und blieben straflos. Die Behörden verhängten und vollstreckten nach wie vor grausame Körperstrafen wie Auspeitschungen und Zwangsamputationen.
Irak
Im Zuge des internen bewaffneten Konflikts begingen Regierungskräfte, paramilitärische Milizen und die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) 2016 Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und schwere Menschenrechtsverletzungen. Angehörige des IS richteten Kritiker und Zivilpersonen, die vom IS kontrollierte Gebiete verlassen wollten, regelrecht hin und vergewaltigten und folterten Menschen, die sie gefangen genommen hatten. Der IS benutzte Zivilpersonen als menschliche Schutzschilde und setzte Kindersoldaten ein.
Honduras
Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Griechenland
Nach Abschluss des Abkommens zwischen der EU und der Türkei sah sich Griechenland wegen der Bereitstellung von angemessenen Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten sowie dessen Zugang zu Asylverfahren vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Es gab Beweise dafür, dass mindestens acht syrische Flüchtlinge in die Türkei abgeschoben wurden. Nach der Schließung der Balkanroute saßen Tausende von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten unter menschenunwürdigen Bedingungen auf dem griechischen Festland fest.
Foltervorwürfe
Die thailändische Staatsanwaltschaft wird in Kürze entscheiden, ob sie Anklage gegen drei Menschenrechtler_innen wegen mutmaßlicher Diffamierung und Computerkriminalität erheben wird. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Online-Berichten über Folter.
Gefangene in Lebensgefahr
Der vietnamesischen gewaltlosen politischen Gefangenen Trần Thị Thúy wird im Gefängnis die angemessene medizinische Versorgung verweigert. Sie befürchtet, aufgrund der schlechten Haftbedingungen im Gefängnis sterben zu müssen.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht 2017
Frankreich
Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten.
Eritrea
Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Deutschland
Die Behörden unternahmen erhebliche Anstrengungen, um die große Zahl Asylsuchender, die 2015 nach Deutschland gekommen waren, unterzubringen und ihre Anträge zu bearbeiten. Die Regierung verabschiedete jedoch auch mehrere Gesetze, die die Rechte von Asylsuchenden und geflüchteten Menschen einschränkten, u. a. in Bezug auf die Familienzusammenführung. Die Zahl rassistischer Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte blieb hoch, und die Behörden ergriffen keine wirksamen Gegenmaßnahmen.
China
Die Regierung hat weitere Gesetze zur nationalen Sicherheit ausgearbeitet und verabschieden lassen, die eine ernste Gefahr für den Schutz der Menschenrechte darstellen. Das massive landesweite Vorgehen gegen Menschenrechtsanwälte und politisch engagierte Bürger hielt das ganze Jahr über an. Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden nach wie vor systematisch observiert, drangsaliert, eingeschüchtert, festgenommen und inhaftiert.
Burundi
Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.
Äthiopien
Die Polizei reagierte auf die anhaltenden Proteste gegen politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Missstände mit exzessiver und tödlicher Gewalt. Das harte Vorgehen gegen die politische Opposition war von massenhaften willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen, unfairen Gerichtsverfahren sowie Verletzungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit geprägt. Der von der Regierung am 9. Oktober 2016 ausgerufene Notstand hatte weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.
Algerien
Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Hunderte vermisste Rohingya
Das Schicksal und der Aufenthaltsort von Hunderten festgenommenen Angehörigen der ethnischen Gruppe der Rohingya ist ungewiss. Vier Monate zuvor gab es großangelegte Sicherheitseinsätze im Norden von Myanmar.
Kommentar auf Englisch zum Nationalen Aktionsplan: "No Courage to Commit"
Indigene in Gefahr
Schwer bewaffnete Männer sind in das Gebiet einer indigenen Gemeinschaft im Regenwald von Zentralperu eingedrungen. Ihre Morddrohungen zwangen 21 Familien zur Flucht.