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Verwaltungsklagearten - Schema
Wie im Zivilprozessrecht bestehen auch im Verwaltungsprozessrecht drei verschiedene Klagearten, die sich nach dem Begehren des Klägers richten (§ 88 VwGO).
Inhaltsverzeichnis
1. Leistungsklagen
Ziel: Vornahme einer bestimmten Handlung
- Verpflichtungsklagen (§ 42 I Alt. 2 VwGO)
Handlung: Erlass eines Verwaltungsaktes i.S.d. § 35 VwVfG - Allgemeine Leistungsklage
Handlung: Sonstige Leistung, z.B. §§ 43 II, 111, 113 IV VwGO
2. Gestaltungsklagen
Ziel: Veränderung der Rechtslage
- Anfechtungsklage (§ 42 I Alt. 1 VwGO)
Veränderung: Aufhebung eines Verwaltungsaktes (§ 113 I 1 VwGO)
3. Feststellungsklagen
Ziel: Feststellung der Rechtslage
- Allgemeine Feststellungklage (§ 43 I VwGO)
Feststellung: Bestehen eines Rechtsverhältnisses; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes - Normenkontrollklage (§ 47 VwGO)
Feststellung: Nichtigkeit einer Vorschrift des materiellen Landesrechts - Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)
Feststellung: Rechtswidrigkeit eines bereits erledigten Verwaltungsaktes