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Verwaltungsklagearten - Schema

Wie im Zivilprozessrecht bestehen auch im Verwaltungsprozessrecht drei verschiedene Klagearten, die sich nach dem Begehren des Klägers richten (§ 88 VwGO).

1. Leistungsklagen

Ziel: Vornahme einer bestimmten Handlung

  • Verpflichtungsklagen (§ 42 I Alt. 2 VwGO)
    Handlung: Erlass eines Verwaltungsaktes i.S.d. § 35 VwVfG
  • Allgemeine Leistungsklage
    Handlung: Sonstige Leistung, z.B. §§ 43 II, 111, 113 IV VwGO

2. Gestaltungsklagen

Ziel: Veränderung der Rechtslage

  • Anfechtungsklage (§ 42 I Alt. 1 VwGO)
    Veränderung: Aufhebung eines Verwaltungsaktes (§ 113 I 1 VwGO)

3. Feststellungsklagen

Ziel: Feststellung der Rechtslage

  • Allgemeine Feststellungklage (§ 43 I VwGO)
    Feststellung: Bestehen eines Rechtsverhältnisses; Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes
  • Normenkontrollklage (§ 47 VwGO)
    Feststellung: Nichtigkeit einer Vorschrift des materiellen Landesrechts
  • Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I 4 VwGO)
    Feststellung: Rechtswidrigkeit eines bereits erledigten Verwaltungsaktes