Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.

Juristische Nachrichten

Verschärfung der europäischen Asylpolitik: Rechte Mehrheit im EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren

LTO Nachrichten - 26.03.2026

Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.

Erstmals nach 15 Jahren: Kein verkaufsoffener Sonntag zum Osteroder Ostermarkt

beck-aktuell - 26.03.2026

Eine Klage der Gewerkschaft ver.di hat in Niedersachsen einen Sieg für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt: Der Ostermarkt in Osterode am Harz startet nun erstmals ohne verkaufsoffenen Sonntag. Die Rechtsgrundlagen geben es nicht her, befand das VG Göttingen im Eilverfahren.



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Auch ohne Putin-Connection: Oligarchen-Gelder bleiben eingefroren

beck-aktuell - 26.03.2026

Die Gelder von fünf führenden Geschäftsmännern, die in Russland tätig sind, bleiben eingefroren. In seiner Entscheidung hält der EuGH fest, worauf es dafür ankommt. Verbindungen zur russischen Regierung sind keine zwingende Voraussetzung.



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Betrunken auf dem E-Roller: Kein automatischer Fahrerlaubnisentzug

beck-aktuell - 26.03.2026

Schlangenlinien, Alkohol – aber kein Entzug der Fahrerlaubnis: Das AG Hamburg-St. Georg verneinte bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Roller die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dass der Fahrer ungeeignet für den Straßenverkehr ist. Ein E-Roller sei etwas anderes als ein Auto.



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2009 gegründet, aber 1717 im Markennamen: Täuschung über Prestige von Luxuslederwaren?

beck-aktuell - 26.03.2026

Käufer von Luxuswaren lassen sich nicht zuletzt auch von dem Prestige leiten, das sie einer Marke zuschreiben. Ist es vor diesem Hintergrund zulässig, eine Marke anzumelden, die mit einer Zahlenangabe ein weit zurückliegendes Gründungsjahr suggeriert?



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Erektionsstörungen und Akne: BGH legt Fragen zur Telemedizin vor

beck-aktuell - 26.03.2026

Werbung für Ferndiagnosen ist in Deutschland nicht zulässig, wenn die Behandlung im EU-Ausland nicht den hiesigen Standards entspricht. Ob diese Regelung im Heilmittelwerbegesetz mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, will der BGH vom EuGH klären lassen.



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Der Vorkaufsrecht-Deal, der bleibt: Verpflichtungen aus Hauskauf überleben BVerwG-Urteil

beck-aktuell - 26.03.2026

Die Käuferinnen mehrerer Häuser in Berlin handelten einen Verzicht der Stadt auf ihr Vorkaufsrecht aus, im Gegenzug versprachen sie, die Häuser 20 Jahre nicht in Wohnungseigentum umzuwandeln. Daran müssen sie sich halten, obwohl das BVerwG später das Vorkaufsrecht für unzulässig erklärte.



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BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht: Internetportal darf nicht für Cannabis-Behandlung werben

LTO Nachrichten - 26.03.2026

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Mit Stimmen von Rechtsaußen: Europaparlament stimmt für Return Hubs außerhalb der EU

beck-aktuell - 26.03.2026

Ein neues Gesetz soll eine effizientere Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern sowie die Abschiebung in sogenannte "Return Hubs" ermöglichen. Im Europäischen Parlament gab es dazu nun eine brisante Abstimmung.



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Angriff auf Journalisten: Staatsanwaltschaft ermittelt nach Übergriff in Fretterode

beck-aktuell - 26.03.2026

Nach einem Angriff auf Journalisten im nordthüringischen Fretterode ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Beschuldigten, ein Vater und sein Sohn, sollen der rechten Szene angehören.



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Erfolgreiche Klage in den USA: Meta und Google informieren nicht genug über Suchtpotenzial

LTO Nachrichten - 26.03.2026

Eine junge Frau warf Online-Plattformen in einer Klage vor, deren Dienste machten süchtig. Geschworene in Los Angeles sprachen ihr einen Millionenbetrag zu. In Deutschland wäre das Verfahren so nicht möglich, hohe Bußgelder aber schon.

Suchtrisiko Social Media: Meta und Google sollen 3 Millionen Dollar an Nutzerin zahlen

beck-aktuell - 26.03.2026

Eine junge Frau aus den USA warf den Betreibern von Online-Plattformen in einer Klage vor, deren Dienste Facebook und YouTube machten süchtig. Geschworene in Los Angeles sprachen ihr nun einen Millionenbetrag zu.



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Korruptionsvorwürfe: Ehemaliger Richter rechnet nicht mit Begnadigung Netanjahus

beck-aktuell - 26.03.2026

Trump drängt, doch Israels Präsident zögert: Ministerpräsident Netanjahu muss sich in einem Korruptionsprozess verantworten, den er am liebsten mit einer Begnadigung beenden würde. Ein Ex-Richter warnt vor dem "Ende der Demokratie".



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„Alles wird sich ändern“

Legal Tech Verzeichnis - 26.03.2026

Der Rechtsmarkt steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Künstliche Intelligenz, neue Anbieter und digitale Workflows verändern die Art, wie juristisch gearbeitet wird – und stellen auch etablierte Institutionen vor neue Fragen. Mit der legalXchange startet der Verlag C.H.BECK gemeinsam mit vier weiteren Gründungsmitgliedern nun ein neues Veranstaltungsformat zur digitalen Transformation. Warum jetzt – und welche Rolle kann der juristische Fachverlag in diesem Umbruch spielen? Ein Gespräch mit Prof. Dr. Klaus Weber, Mitglied der Gesamtgeschäftsführung von C.H.BECK und Mitglied des Executive Boards der legalXchange.

LTV: Herr Prof. Dr. Weber, warum startet C.H.BECK gerade jetzt mit der legalXchange ein neues Konferenzformat?

Neue Datenmodelle, neue Anbieter, neue Arbeitsprozesse – Künstliche Intelligenz verändert schon heute das praktische juristische Arbeiten. Einerseits sehe ich darin eine große Chance: Routinen können mithilfe von KI effizienter erledigt werden, Recherchen werden schneller, der Zugang zum Recht wird breiter. Andererseits kann KI nie an die Stelle einer richterlichen Entscheidung oder des persönlichen Beratungsgesprächs zwischen Anwalt und Mandant treten. Das ist mir ganz wichtig, die Verantwortung muss immer ein Mensch tragen. Durch neue Technologien bekommen sie nun mehr Unterstützung und mehr Freiraum. Die Qualität der Rechtspflege kann dadurch sogar steigen. Denn KI kann helfen, sehr schnell, umfassend und lückenlos alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu erfassen und auszuwerten. Das kann dazu beitragen, schneller zu einem zutreffenden Rat oder zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.

Diese Entwicklung wollen wir nicht nur beobachten, sondern aktiv begleiten und ein Stück weit mitgestalten. Und deswegen ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Forum, in dem diese Entwicklungen sachlich und fundiert diskutiert werden.

LTV: Welche Lücke soll dieses Format schließen?

Es gibt schon einige Legal-Tech-Veranstaltungen, aber häufig bleiben diese entweder technisch oder sehr allgemein. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen konkrete Anwendungsfälle zeigen und zugleich strategische Fragen stellen. Wie implementiert man Technologie verantwortungsvoll? Wie verändert sich Organisation? Welche Kompetenzen werden gebraucht? Als juristischer Fachverlag und Anbieter einer juristischen Datenbank seit Jahrzehnten sind wir dafür prädestiniert, denn wir haben die längste Erfahrung am Markt, kennen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden, und können auf den Inhalten unserer Autorinnen und Autoren aufbauen. Die legalXchange richtet sich daher an alle, die nicht nur über Digitalisierung sprechen wollen, sondern sie praktisch umsetzen, in Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Verwaltung. Uns geht es um Realismus, nicht um Visionen um ihrer selbst willen.

LTV: Was unterscheidet die legalXchange von diesen bestehenden Legal-Tech-Events?

Die Besonderheit liegt in der Partnerstruktur. Mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz, C.H.BECK, dem Legal Tech Verband, dem Liquid Legal Institute und dem Legal Tech Colab kommen fünf führende Institutionen mit Exzellenz, Innovationskraft und einem tiefen Branchenverständnis zusammen und bündeln sehr unterschiedliches Know-how: staatlich, wissenschaftlich, unternehmerisch, verlegerisch. Diese Kombination schafft eine andere Tiefe. Es geht nicht um Produktpräsentationen, sondern um die Frage, wie der Rechtsmarkt als Ganzes aufgestellt sein muss, um technologisch souverän zu bleiben.

LTV: Welche Zielgruppen wollen Sie bewusst zusammenbringen – und warum ist dieser Austausch so wichtig?

Die legalXchange soll ein Treffpunkt sein für alle, die Rechtsprozesse durch digitale Lösungen verbessern wollen. Dazu gehören Kanzleien ebenso wie Unternehmensjuristinnen und -juristen, Legal-Tech-Start-ups, etablierte Softwareanbieter – und durchaus auch unsere Mitbewerber. Wir verstehen die Veranstaltung als Plattform für Austausch, Vernetzung und praxisnahe Impulse.

Dieser Austausch ist uns aus mehreren Gründen wichtig. Erstens hilft er beim Aufbau eines nachhaltigen Netzwerks zwischen Kanzleien, Unternehmen, Justiz und Hochschulen. Zweitens trägt er dazu bei, eine Legal-Tech-Community zu etablieren, die regional verankert ist, aber international denkt. Und drittens eröffnet er auch dem juristischen Nachwuchs neue Perspektiven und Berufsbilder, etwa durch spezielle Formate für Studierende und Berufseinsteigerinnen und -einsteiger.

LTV: Welche strategischen Ziele verfolgt C.H.BECK mit dieser Initiative?

Unsere Ziele sind durchaus ambitioniert: Wir wollen das neue Signature Event für die digitale Transformation im deutschsprachigen Raum mit internationaler Strahlkraft etablieren. Vor allem aber wollen wir Impulse für die digitale Transformation setzen – in Kanzleien, in Unternehmen, in der Justiz und in der Verwaltung.

LTV: Wie fügt sich das Event in die Gesamtstrategie von C.H.BECK ein – und verändert sich damit auch die Rolle des Verlags im Rechtsmarkt?

Im Rahmen unseres internen Strategieprozesses haben wir eine interessante Erkenntnis gewonnen. Man könnte sie vielleicht so zusammenfassen: Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist. Wir werden künftig nicht mehr nur ein Verlag sein. Unser Ziel ist es, ein Unternehmen zu sein, das auf Grundlage seiner umfassenden Inhalte technologische Lösungen für den gesamten Rechtsmarkt anbietet – einschließlich KI. Die Inhalte bleiben also unser Fundament. Aber auf dieser Basis entstehen neue Anwendungen und neue Formen der Nutzung. Und wir wollen dabei die Maßstäbe setzen.

LTV: Woran werden Sie den Erfolg der legalXchange messen?

Ganz einfach: an der Resonanz im Markt und an den Rückmeldungen, die wir von dort bekommen. Wir wollen mit diesem Format tatsächlich etwas bewegen. Wenn es uns gelingt, neue Diskussionen anzustoßen, Menschen miteinander ins Gespräch zu bringen und konkrete Entwicklungen im Markt zu fördern, dann haben wir unser Ziel erreicht.

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Verbotene Rockergruppe: Vollzugsbehörde darf Vereinsvermögen nicht endgültig zuordnen

beck-aktuell - 25.03.2026

Das BVerwG hat entschieden, dass Behörden im Vollzug eines Vereinsverbots zwar Vermögen sichern dürfen, aber keine endgültige Entscheidung darüber treffen können, ob die Gegenstände tatsächlich dem Vereinsvermögen zuzurechnen sind. Diese Kompetenz liegt ausschließlich bei der Verbotsbehörde.



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Freistellungsklausel in Arbeitsverträgen: Ist unwirksam

beck-aktuell - 25.03.2026

Das BAG hat eine arbeitsvertragliche Klausel gekippt, nach der Beschäftigte nach einer Kündigung automatisch unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden können. Die Regelung benachteilige Arbeitnehmer unangemessen. Ob eine Freistellung im Einzelfall dennoch zulässig war, muss das LAG neu prüfen.

 



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Psychosoziale Prozessbegleitung: Regierung plant Ausbau

beck-aktuell - 25.03.2026

Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem Opfer von Straftaten künftig leichter professionelle Unterstützung im Strafverfahren erhalten sollen. Vorgesehen sind unter anderem niedrigere Zugangshürden und ein erweiterter Anspruch für Betroffene häuslicher Gewalt.



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Iran‑Krieg "völkerrechtswidrig": Steinmeier eckt an

beck-aktuell - 25.03.2026

Der Bundespräsident löst mit seinen Äußerungen zur Völkerrechtswidrigkeit des Iran‑Kriegs eine kleine politische Welle aus. Doch überraschend kommen sie nicht wirklich.



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Zu spät am Gate: Urlauber mussten sich nicht vordrängeln

beck-aktuell - 25.03.2026

Wenn der Flieger verpasst wird, kann das die Schuld des Reiseveranstalters sein. So sah es das OLG Celle in einem Fall, in dem das Einchecken eine Stunde Zeit in Anspruch genommen hatte. Dass die Reisenden sich nicht vorgedrängelt hatten, lastete das Gericht ihnen nicht an.



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BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag: Muss ein freigestellter Mitarbeiter seinen Firmenwagen abgeben?

LTO Nachrichten - 25.03.2026

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.