Alle wichtigen juristischen Nachrichten – fortlaufend aktualisiert und zeitsparend im großen Überblick.
Juristische Nachrichten
Georgia: Vater eines Todesschützen wegen Mordes verurteilt
Die Waffe war sein Weihnachtsgeschenk: In Georgia ist ein Vater für die tödlichen Schüsse seines Sohnes an einer Schule verurteilt worden.
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Steuerschaden in Millionenhöhe: Prozess zu den "Panama Papers" in Deutschland gestartet
Rund zehn Jahre nach der Enthüllung der "Panama Papers" laufen noch immer Prozesse gegen Beteiligte. In Köln wird jetzt die Rolle eines mutmaßlich wichtigen Akteurs in dem Komplex verhandelt. Ein Schweizer soll Deutschen bei der Steuerhinterziehung geholfen haben.
Warten auf verspätete Passagiere: Airline haftet für Flugverspätung
Eine Airline kann sich nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, wenn eine eigene Entscheidung – etwa, auf verspätete Passagiere zu warten – die eigentliche Ursache dafür ist, dass sich ein Flug verspätet.
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DeepIP erreicht 40 Mio. USD Finanzierung und etabliert den KI-Standard für Patentarbeit
DeepIP, die KI-Plattform für Patente, hat 25 Mio. USD in einer Series-B-Finanzierungsrunde aufgenommen und damit insgesamt 40 Mio. USD eingeworben. Tausende Patentexpertinnen und -experten in mehr als 400 Kanzleien und Corporate-IP-Teams in 25 Jurisdiktionen und auf fünf Kontinenten – darunter Greenberg Traurig, Mewburn Ellis, Dexcom und Philips – nutzen DeepIP bereits. Die Plattform ist damit zum System of Record für KI in der Patentarbeit geworden.
Die Finanzierung bringt das Startup weiter auf seiner Mission, jede Phase des Patentlebenszyklus mit einem vertrauenswürdigen KI-Layer auszustatten und die Infrastrukturebene zu definieren, auf der IP-Arbeitsprozesse heute laufen.
Wenn KI-Tools den Workflow fragmentieren
KI ist in der Patentarbeit zunehmend verbreitet. Doch die meisten Lösungen bleiben isoliert – sie unterstützen einzelne Aufgaben und zwingen Fachkräfte dazu, zwischen Systemen zu wechseln und Kontext manuell von einer Phase zur nächsten zu übertragen.
Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste in einem Bereich, in dem Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit entscheidend sind. Die Zahl der Patentanmeldungen steigt und erfahrene IP-Fachkräfte bleiben knapp bleiben. Der punktuelle Zugang zu KI-Tools hilft nur bedingt. Es geht heute um die nahtlose Bereitstellung und Kontinuität der Intelligenz über Teams, Zeiträume und Phasen hinweg. Darum ersetzen führende Unternehmen Einzellösungen durch integrierte KI-Plattformen, die die Patentarbeit ganzheitlich unterstützen.
Vertrauenswürdige KI – integriert in die tägliche Patentarbeit
DeepIP wurde für diese neue Phase der KI-gestützten Patentarbeit entwickelt. Die Plattform bringt KI direkt in die Umgebungen, in denen die tagtägliche Patentarbeit stattfindet – darunter Microsoft Word und IP-Management-Systeme. Teams können KI nutzen, ohne ihre Werkzeuge oder Prozesse ändern zu müssen. Das Ergebnis: bis zu 20 % höhere Adoption und 40 % höhere Nutzung im Vergleich zu isolierten KI-Tools.
„Die erste Welle der KI in der Patentpraxis konzentrierte sich darauf, einzelne Aufgaben zu beschleunigen“, sagt François-Xavier Leduc, CEO und Mitgründer von DeepIP. „Patentarbeit ist jedoch kumulativ – sie erstreckt sich über Jahre, Teams und Entscheidungen hinweg. Wir haben DeepIP als das System für kontinuierlichen Arbeitsprozesse gebaut Mit KI, die in den gesamten Workflow eingebettet ist, entfällt die Mühe mit fragmentierten Arbeitsschritten und der manuellen Übertragung von Kontext.“ Das Ziel von DeepIP ist klar, so Leduc: „Wir bringen KI in jede Phase des Patentlebenszyklus.“
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Live statt asynchron: BGH grenzt Fernunterricht neu ab
Reine Online-Seminare sind kein Fernunterricht: Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung neue Maßstäbe für die Zulassungspflicht beim Fernunterricht gesetzt. Was das für die Online-Bildungsbranche bedeutet, erläutert Lisa Riedel.
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Schiedsgutachter fällt weg: Gericht tritt an seine Stelle
Der von den Parteien vereinbarte Schiedsgutachter zur Bestimmung einer Baumängelabgeltung fiel weg, das Gericht bestimmte als Ersatz einen neuen Gutachter und sprach den von diesem geschätzten Betrag zu. Dabei verkannte es laut BGH, dass es die Leistung analog § 319 Abs. 1 S. 2 BGB selbst durch Urteil hätte bestimmen müssen.
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"Reichsbürger"-Prozess: Männer zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt
Im Prozess gegen zwei Führungsfiguren der "Reichsbürger"-Szene in Thüringen ist das Urteil gefallen. Das Abrutschen der beiden Männer in die Szene erfolgte nach mehr oder weniger exemplarischem Muster.
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Vermögen eingefroren: Russlands Zentralbank klagt gegen EU
Über 200 Milliarden Euro russischen Vermögens hat die EU wegen des Angriffs auf die Ukraine festgesetzt. Dagegen klagt die russische Zentralbank - ein Argument ist die fehlende Einigkeit in der EU.
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Supreme Court entscheidet: Schulen müssen Transidentität ihrer Schülerinnen und Schüler melden
Im Eilverfahren setzt der Supreme Court ein kalifornisches Gesetz zur Vertraulichkeit der Geschlechtsidentität von Schülerinnen und Schülern aus – und offenbart zugleich, wie gespalten das Oberste Gericht in grundlegenden Fragen ist.
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"Sofort-in-Arbeit-Plan": Innenminister Dobrindt entdeckt die Integration
Der Innenminister, der eigentlich mit harter Hand die Asylwende vorantreiben wollte, will nun Geflüchtete schneller in Arbeit bringen. Das passt nicht ganz zum bisherigen Programm und wird auch kaum Geld sparen, schreibt Winfried Kluth. Eine gute Idee sei es trotzdem.
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Personalwechsel am BAG: Heinrich Kiel wird neuer Vizepräsident
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Essen nicht bezahlt: Geldstrafe für Jimi Blue Ochsenknecht
Rechnungen erst mal nicht zu bezahlen, hat dem Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht schon in Österreich Ärger vor Gericht eingehandelt. Jetzt ist in München ein Strafbefehl rechtskräftig geworden, wegen einer zunächst nicht bezahlten Rechnung über 1.900 Euro für Essen und Getränke.
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Vor dem Finanzgericht: Anwalt ist nicht der Postbote seines Steuerberaters
Wer ein fremdes Postfach benutzt, riskiert die Unzulässigkeit einer Klage. Dies wurde einem Anwalt zum Verhängnis, der über sein beA Schriftsätze einer Steuerberaterin einreichte, die ihn vor Gericht vertreten sollte. Die prozessualen Rollen müssten technisch abgebildet werden, so das FG Berlin-Brandenburg.
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Trump vs. Big Law: Widerstand hat Erfolg
Die US-Regierung hat im Streit um die Exekutivanordnungen Donald Trumps gegen mehrere US-Kanzleien offenbar aufgegeben. Zu Beginn seiner Amtszeit hatte der Präsident damit die ganze Branche in Aufruhr versetzt. Das Nachsehen könnten die Kanzleien haben, die sich auf einen Deal eingelassen hatten.
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Buchung von Hotelzimmern: Eine Anfrage ist noch kein Angebot
Ein Hotel verlangte rund 10.000 Euro Stornokosten von einem Unternehmen. Doch das OLG Frankfurt am Main schritt ein: Es sei keine Buchung zustande gekommen, vielmehr habe das Unternehmen nur angefragt. Das gelte umso mehr, da der Zimmerpreis noch gar nicht bekannt gewesen sei.
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Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz – Neues Buch zum kostenlosen Download
Ein neues Buch mit dem Titel „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ der Autoren Prof. Dr. Thomas Söbbing, LL.M. (HHU) und Alexander Schwarz ist erschienen.
Laut den Autoren ist das Recht der Künstlichen Intelligenz in den vergangenen Jahren zu einem der dynamischsten und zugleich herausforderndsten Felder der Rechtswissenschaft avanciert. Zwischen technologischer Disruption, regulatorischer Ambition und ethischer Verunsicherung entstanden neue Fragestellungen, die sich in klassischen Rechtskategorien kaum einfangen lassen – und die dennoch einer juristisch präzisen Auseinandersetzung bedürfen.
Mit dem neuen Buch „Einführung in das Recht der Künstlichen Intelligenz“ soll den Leser:innen ein strukturierter und zugleich praxisnaher Einstieg in diese komplexe und interdisziplinär geprägte Materie ermöglicht.
Das besondere: Das Buch kann entweder als Hardcover On-Demand gekauft werden oder als PDF kostenlos geladen werden. Den Link zum PDF findet man hier: https://thomas-soebbing.de/downloads/
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Gesamtschaden fast verdreifacht: EU prüft Rekordzahl an Betrugsfällen
Die Europäische Staatsanwaltschaft prüft immer mehr Betrugsfälle mit immer höheren geschätzten Schäden. Für die kommenden Jahre sieht sie keine Besserung. Im Zentrum stehen Zoll- und Mehrwertsteuerbetrug.
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Drohnen über kritischer Infrastruktur: Was taugt die Reform des Luftsicherheitsgesetzes wirklich?
Wenn Drohnen über Kraftwerke, Stadien oder Regierungsgebäude fliegen, stellt sich die Frage: Wer ist zuständig – Polizei oder Bundeswehr? Die Reform des LuftSiG will Antworten geben. Florian Becker beleuchtet, ob die Neuregelung angesichts hybrider Bedrohungen wirklich ausreicht.
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LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflichtverletzung: Keine Amtshaftung für kleine Lücke im Pflaster der Altstadt
Wo enden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum und wo beginnt Eigenverantwortung? Das musste das LG Koblenz auf die Klage einer Frau entscheiden, die ganz in der Nähe der historischen Innenstadt wohnt.
Was Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte über Corporate Governance und die Verwendung von KI in der Unternehmenspraxis wissen müssen
Die Unternehmenslandschaft erfährt durch KI einen tiefgreifenden Wandel. Die Verantwortlichen müssen strategische Chancen und Herausforderungen erkennen und mit inhärenten Risiken angemessen umgehen. KI fordert die Kontroll- und Steuerungsstruktur innerhalb der Unternehmen heraus. Mit vorausschauender Unternehmensführung und wirksamen Kontrollmechanismen kann sichergestellt werden, dass Unternehmen beim Einsatz von KI transparent, verantwortungsbewusst und effizient arbeiten. Ziel ist es den langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen und relevante Stakeholder frühzeitig einzubinden sowie deren Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu steigern.
In der Unternehmenspraxis sind auch die Aufsichtsräte gefordert. Diese stellen, einer Studie von Deloitte zufolge, erheblichen Nachholbedarf fest. Ein Drittel (33 %) der befragten Aufsichtsräte ist „nicht zufrieden“ oder „besorgt“ über die Zeit, die ihre Gremien der Diskussion über KI widmen. Zwei Drittel (66 %) berichten, dass sie „wenig bis keine Kenntnisse oder Erfahrungen“ mit KI haben. 40 % überdenken gar die Zusammensetzung des Aufsichtsrats aufgrund von KI. Best Practices aus den USA können für Unternehmen in der DACH Region eine gute Orientierung bieten.
KI-Governance-Roadmap
Damit Aufsichtsräte KI effektiv beaufsichtigen können, ist ein strategischer Governance-Rahmen unerlässlich. Besonders praxisrelevant ist eine von Deloitte vorgestellte KI-Governance-Roadmap – Diese gibt Empfehlungen und einen Fragenkatalog für den Aufsichtsrat. Nachfolgend haben wir einige zentrale Fragen aus dem Katalog zusammengestellt:
- Wie bewertet die Geschäftsleitung die mit KI verbundenen Risiken und Chancen, und wie wird diese Bewertung in die KI-Strategie integriert?
- Verfügt die Geschäftsleitung über Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Risiken mit aktuellen und in der Entwicklung befindlichen KI-Einsatzfällen?
- Wie geht das Management mit identifizierten Risiken um, und welche Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse gibt es, um die Aufsicht zu erleichtern?
- Welche Metriken und KPIs sollten verwendet werden, um den Erfolg von KI-Initiativen zu messen?
- Wie häufig werden KPIs überprüft?
- Wie überwacht das Management KI-Regulierung und Compliance?
- Was ist der Auslöser für die Einbindung des Aufsichtsrats in eine Regulierungs- oder Compliance-Angelegenheit?
Risikomanagement
Da KI-Systeme immer komplexer werden, sind Unternehmen erheblichen Risiken ausgesetzt. Diese können sich aus der Entwicklung und dem Einsatz von KI ergeben. Die Bandbreite möglicher Risiken ist groß und kann die Förderung diskriminierender Praktiken oder die Generierung falscher, irreführender oder schädlicher Inhalte umfassen, so eine Publikation der amerikanischen Law Firm Skadden über „The Role of the Board in Assessing and Managing AI Risk“.
Als Praxisleitfaden empfehlen sich die KI-Risikomanagement-Tools des National Institute of Standards and Technology (NIST). Das NIST ist eine Behörde des US-Handelsministeriums, die den KI-Risikomanagement-Ansatz der US-Regierung verantwortet. Dazu gehören ein „AI Risk Management Framework“ und ein „Risk Management Profile on Generative AI“. Eine vollständige Liste der NIST-Statements und -Publikationen zu KI finden Sie im „NIST Trustworthy and Responsible AI Resource Center“.
KI bietet gleichzeitig erhebliches Potenzial zur Verbesserung von Risikomanagementprozessen, indem sie die Datenerfassung und -analyse vereinfacht und transformiert. Einem Memorandum von PwC zufolge kann ein ERM-Prozess mit Hilfe von KI-Datenanalysen in Echtzeit und prädiktive Analysen umfassen. Dies kann es Unternehmen ermöglichen, aufkommende Risiken früher zu erkennen und Schwachstellen proaktiv zu verwalten.
KI-Versicherung
Aus der Verwendung von KI folgen neben den Chancen auch diverse Risiken für Organisationen. Diese lassen sich insbesondere in die folgenden Bereiche einordnen:
– Haftung für Fehler, die die KI verursacht
– Eigene Schäden durch Fehler der KI
– Performancerisiken der KI
Zum Transfer der Qualitätsdifferenz zwischen der Leistung einer KI vs. der Leistung des Menschen (bspw. bei der Ermittlung von betrügerischen Handlungen bei Kreditkartenzahlungen) insbesondere bei hochfrequenten Vorgängen, haben Versicherer in den USA eine eigene KI-Versicherung entwickelt, die individuell aufgesetzt wird. Durch die Herstellung einer Performancegarantie, die bei einem Qualitätsunterschied zwischen der KI-Leistung zur menschlichen Leistung einen Ausgleich schafft, erhalten KI-Unternehmen die Möglichkeit der besseren Vermarktung ihrer Produkte. Das Vertrauen in die Leistung von KI steigt. Mindestprämien liegen derzeit noch im Bereich von ~ 150k USD. Die Fehlerrate wird dabei auf Basis empirischer Daten gemessen und die Abweichung der KI davon im negativen Fall vom Versicherer ausgeglichen. Durch die parametrische Deckung ist kein langwieriger Schadenmeldeprozess erforderlich.
Der Transfer der Haftungsrisiken auf den Versicherungsmarkt erfolgt hingegen über klassische Haftpflicht, Tech-E&O oder Cyber-Police. Auch wenn einige KI-Risiken unter bestehende Versicherungspolicen fallen können, bestehen weiterhin erhebliche Deckungslücken, so dass viele KI-bezogene Risiken nicht versichert sind. Eine Analyse der MunichRe bietet Einblicke in den aufkeimenden KI-Versicherungsmarkt und zieht Parallelen zur historischen Entwicklung der Cyber-Versicherung.
Die KI-Versicherungspolicen decken teils verschuldensunabhängig ein Spektrum kritischer und einzigartiger KI-Risiken ab, einschließlich des Schutzes vor Ansprüchen wegen angeblicher Voreingenommenheit und Diskriminierung durch Algorithmen, Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums (IP) in direktem Zusammenhang mit KI-Produkten, Verteidigungskosten für behördliche Untersuchungen von KI-spezifischen Gesetzesverstößen, KI-Produktfehlern oder technischen KI-Fehlern.
Fazit und Ausblick
Die Integration von KI in die Unternehmensabläufe unterstreicht die dringende Notwendigkeit für Unternehmen, ihre Governance-Rahmenbedingungen zu verbessern, um eine solide Kontrolle über KI-Strategien, Risiken und ethische Implikationen zu gewährleisten. Mit Blick auf die Zukunft wird ein proaktives Engagement bei der Festlegung von KI-spezifischen Richtlinien und Metriken entscheidend sein, um Risiken zu mindern und das transformative Potenzial von KI zu nutzen.
Autor: Dominik Knödel ist Geschäftsführer des Spezial-Versicherungsmaklers Risk Partners Technology GmbH, dessen Expertise in der Beratung und Betreuung von Mandanten aus den Bereichen Tech und DeepTech liegt, sowie Venture Capital und die Begleitung von (internationalen) IPOs. Risk Partners hilft bei komplexen Fragestellungen der Manager-, Cyber- und Tech-Produkthaftung mit individuellen Lösungen und Branchen-Knowhow.
Autor: Dr. Burkhard Fassbach ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Anwalt in eigener Praxis in Darmstadt verfügt er über eine langjährige Erfahrung in den Bereichen Organhaftung und D&O-Versicherung. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau, Frankfurt am Main und Mainz und dem juristischen Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat er im US-amerikanischen Insolvenzrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Manfred Wolf an der Johann Wolfgang Goethe-Universität promoviert.
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