Nachrichten, Pressemitteilungen, Drucksachen und aktuelle Themen der Bundesorgane.
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Abgesetzt: Änderungen beim Unterhaltsvorschuss für Kinder
Der Bundestag hat die für Donnerstag, 19. März 2026, vorgesehene erst Beratung eines Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ (21/4539) von der Tagesordung abgesetzt. Die Vorlage sollte nach der 20-minütigen Debatte an den federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Antrag der Linken Die Abgeordneten verlangen unter anderem, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit würde sichergestellt, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt, heißt es. Außerdem wird gefordert, die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder abzuschaffen. Im Antrag heißt es weiter, der Unterhaltsvorschuss müsse dahingehend ausgeweitet werden, dass auch leibliche Eltern, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten, anspruchsberechtigt sind. Ersatzlos gestrichen werden sollen laut Linksfraktion die gesetzlichen Einschränkungen beim Kreis der Anspruchsberechtigten für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben. (hau/17.03.2026)
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Einsetzung einer Enquete-Kommission zu Kommunalfinanzen gefordert
Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Evaluation der Finanzlage der Kommunen und Lehren für die Zukunft ziehen“. Ihren Antrag (21/4756) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert. Demnach soll die Enquete-Kommission aus 14 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 14 sachverständigen Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen sollen die Mitglieder entsprechend ihrer Stärke benennen. Nach 20-minütiger Debatte wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion begründet die Forderung nach Einsetzung der Kommission mit der kommunalen Finanzkrise. Die finanzielle Handlungsfähigkeit vieler Städte, Gemeinden und Landkreise sei derart eingeschränkt, dass Zukunftsinvestitionen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge wie Bildungsinfrastruktur, Verkehrswege, Digitalisierung sowie Brand- und Katastrophenschutz nicht mehr aus eigener Kraft finanziert werden könnten. Im Jahr 2024 hätten die Kommunen ein historisch hohes Finanzierungsdefizit von 24,8 Milliarden Euro verzeichnet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 habe das Defizit bereits bei 28,3 Milliarden Euro gelegen. Die Kommission soll unter anderem eine Analyse der Tragfähigkeit und Gerechtigkeit des kommunalen Steuersystems vornehmen sowie die kommunale Beteiligung an Gemeinschaftssteuern und am Finanzausgleich bewerten und mögliche Anpassungen prüfen. Außerdem sollen die vom Bund und den Ländern übertragenen Pflichtaufgaben sowie deren Entwicklung überprüft werden. Weiterhin soll die Kommission den Umfang des Investitionsstaus bei Infrastruktur und Daseinsvorsorge und die Ursachen mangelnder Investitionstätigkeit ermitteln. Ihren Abschlussbericht soll die Enquete-Kommission bis zum 31. August 2028 vorlegen und damit rechtzeitig vor den Verhandlungen über den Bundeshaushalt für 2029. (hle/19.03.2026)
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Lage der älteren Generation in Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, über den neunten Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ (20/14450) debattiert. Nach 20-minütiger Aussprache wurde der Bericht zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bericht der Bundesregierung Im Bericht wird eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Die Sachverständigenkommission schreibt: „Materielle Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe im Alter. Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) als tragende Säule des deutschen Alterssicherungssystems sollte auch über das Jahr 2025 hinaus ein gesetzlich kodifiziertes, verlässliches Sicherungsziel (Mindestrentenniveau) festgelegt werden, dass die angemessene Teilhabe von Rentnerinnen und Rentnern an der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung gewährleistet und jüngeren Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern ein verlässliches Sicherungsversprechen gibt, an dem sie sich bei ihrer Lebensplanung orientieren können.“ "Sozialen Ausgleich stärken" Der soziale Ausgleich in der GRV müsse gestärkt werden, indem diskontinuierliche Lebensverläufe und Phasen der Arbeitslosigkeit besser abgesichert werden, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung der sogenannten Grundrente. Notwendig ist aus Sicht der Autoren darüber hinaus auch eine weitere Verbesserung der Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos. Ein besonderer Fokus soll hier auf der Stärkung von Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation liegen, heißt es. Bezahlbarer Wohnraum Zu weiteren Empfehlungen gehören auch, die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und die damit verbundene verdeckte Altersarmut substanziell zu reduzieren, die soziale Schuldnerberatung strukturell zu stärken und auf die spezifischen Beratungsbedarfe älterer Menschen auszurichten, die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum für ältere Menschen mit geringem Einkommen zu schaffen und barrierereduzierte Wohnangebote zu fördern. "Ältere Menschen mit geringem Einkommen und ohne Wohneigentum sind aufgrund steigender Mieten und Wohnkosten immer häufiger finanziell überfordert. Der soziale Wohnungsbau kann ein Instrument sein, um diese Wohnkostenüberlastung abzumildern. Die Zahl der Sozialwohnungen ist seit der Jahrtausendwende jedoch deutlich zurückgegangen“, kritisieren die Sachverständigen. Die Länder sollten diese Entwicklung umkehren und den sozialen Wohnungsbau wiederbeleben und sicherstellen, dass Sozialwohnungen der zentralen Zielgruppe (Menschen mit geringen Einkommen) vorbehalten bleiben, fordern sie. (che/hau/19.03.2026)
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Perspektiven der Wirtschaftspolitik und der Chemieindustrie erörtert
Die Wirtschaftspolitik stand im Mittelpunkt einer Plenardebatte am Donnerstag, 19. März 2026. Grundlage dafür waren zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sowohl der Antrag mit dem Titel „Wirtschaft 2045 – GreenTech als Wachstumstreiber nutzen, Technologiesouveränität stärken“ (21/4754) als auch der Antrag „Zukunft der europäischen Chemieindustrie sichern – Innovation, Nachhaltigkeit und Resilienz stärken“ (21/4755) wurden nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Erster Antrag der Grünen Umweltfreundliche Technologien und Dienstleistungen sollen erheblich ausgebaut werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem ersten Antrag, GreenTech als Wachstumstreiber zu nutzen und gleichzeitig die Technologiesouveränität zu stärken. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Einklang mit den bereits beschlossenen europäischen Zielen des Clean Industrial Deals und Net Zero Industry Acts (NZIA) die GreenTech-Branche als Wachstumsmotor zu begreifen und prioritär zu unterstützen. Durch Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen soll sichergestellt werden, dass der GreenTech-Anteil an der deutschen Bruttowertschöpfung von aktuell neun Prozent bis zum Jahr 2045 auf rund 20 Prozent steigt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Elektromobilität und die Solarenergie weiter gestärkt und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt werden. Außerdem wird verlangt, die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen als materielle Basis für GreenTech und Technologiesouveränität sicherzustellen und dafür eine nachhaltige Rohstoffpolitik zu verfolgen, die an die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards ausgerichtet sein soll. Auch die Standortbedingungen für GreenTech-Produktionen in Deutschland sollen verbessert werden, insbesondere durch wettbewerbsfähige Energiepreise und schnellere Genehmigungsverfahren für eine „Industrie der Innovation“. Unter anderem soll eine vollständige Wertschöpfungskette für Halbleiter aufgebaut werden, um die Abhängigkeit von asiatischen Anbietern zu reduzieren. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstreicht die Bedeutung der GreenTech-Branche. Unter Berufung auf Daten des Umweltbundesamtes heißt es, mit fünf Prozent Wachstum pro Jahr seit 2010 sei GreenTec wesentlich dynamischer als andere Teile der deutschen Wirtschaft. 3,4 Millionen Menschen würden dort arbeiten (7,5 Prozent der Erwerbstätigen). Acht Prozent der Exporte seien auf die Branche zurückzuführen, die Bruttowertschöpfung betrage über 300 Milliarden Euro. Zweiter Antrag der Grünen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die europäische Chemieindustrie als strategische Schlüsselbranche stärken. In ihrem zweiten Antrag (21/4755) heißt es, die Transformation zur Klimaneutralität, zu umweltschonenden Verfahren und Produkten solle beschleunigt werden. Dazu solle die Bundesregierung eine „Chemieagenda 2045“ in Zusammenarbeit mit Industrie, Sozialpartnern, Umweltverbänden und Bundesländern vorlegen. Die Agenda solle mit klaren Zeitplänen, hinterlegter Finanzierung und regionalem Fokus Wettbewerbsfähigkeit, Klimaneutralität, industrielle Resilienz und Standortsicherung strategisch zusammenführen und beschleunigen. Unterstützung für diese Maßnahmen soll ein finanziell starker Wettbewerbsfähigkeitsfonds im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU bringen. Gefordert wird außerdem eine Sicherstellung wettbewerbsfähiger, planbarer und verlässlicher Energiepreise für energieintensive Teile der chemischen Industrie. Außerdem wird gefordert, „chemische Grundstoff- und Verbundstandorte als systemrelevante industrielle Infrastruktur zu stabilisieren, strategische Importabhängigkeiten bei chemischen Vorprodukten zu verringern und unfairen Wettbewerb, Dumpingimporte und Carbon Leakage konsequent zu begrenzen“. Die deutsche chemische Industrie befinde sich infolge geopolitischer Spannungen und struktureller Herausforderungen in einer tiefgreifenden Krise, heißt es in dem Antrag. Die Produktions- und Auslastungsniveaus energie- und rohstoffintensiver Anlagen lägen seit Jahren unter dem wirtschaftlich tragfähigen Bereich. „Deutschland war immer ein erfolgreicher Standort der Chemieindustrie, das soll auch in Zukunft so bleiben“, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (hle/19.03.2026)
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Änderung des Steuerberatungsgesetzes erstmals beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ (21/4550, 21/4783) debattiert. Mitberaten wurden ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Gewerbesteuer als kommunale Einnahmequelle stärken" (21/4753) sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Immobilienbesteuerung" (21/4745). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden alle drei Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Im Steuerberatungsgesetz besteht laut Bundesregierung insbesondere bei der Befugnis zur entgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen umfangreicher Modernisierungsbedarf. Darüber hinaus sei die Befugnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen angesichts des gesellschaftlichen Wandels reformbedürftig. Die starre Beschränkung der Zulässigkeit unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige der Steuerpflichtigen bilde die Lebensrealitäten nicht mehr sachgerecht ab und berücksichtige alternative Lebenskonzepte nicht. Änderungsbedarf gebe es auch im Bereich der Lohnsteuerhilfevereine. Der Entwurf sieht daher eine Liberalisierung vor, indem auf eine abschließende Aufzählung der zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Vereinigungen verzichtet wird. Die entsprechenden Vorschriften sollen vollständig neu geordnet und um eine nicht abschließende Generalklausel für die Hilfeleistung in Steuersachen ergänzt werden, die als Nebenleistung zu einem anderen Berufs- oder Tätigkeitsbild erbracht wird. Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert Im Zuge der Neuordnung der Vorschriften soll auch die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen maßvoll durch den Wegfall der Betragsgrenzen bei den vereinbaren Tätigkeiten erweitert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen grundlegend neu auszugestalten und weitestgehend an Paragraf 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes anzugleichen, der für die unentgeltliche Rechtsdienstleistung auf allen anderen Rechtsgebieten außer dem Steuerrecht gelte. Damit entstehe ein kohärentes Regelungsgefüge, heißt es. Antrag der Linken Die Fraktion Die Linke will mit ihrem Antrag (21/4753) den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer auf 350 Prozent erhöhen. Auch Pachten, Mieten, Leasingraten und Lizenzgebühren will die Linksfraktion künftig in die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einbeziehen. Selbstständige sollen dem Antrag zufolge künftig ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. Zugleich solle der Freibetrag auf 30.000 Euro angehoben werden. Die Gewerbesteuerumlage will die Linksfraktion abschaffen. Gesetzentwurf der Grünen Die Grünen kritisieren in ihrem Gesetzentwurf (21/4745): „Derzeit sind Immobiliengesellschaften, die ausschließlich vermögensverwaltend tätig sind, von der Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen befreit.“ Weiter heißt es in der Problembeschreibung zum Gesetzentwurf: „Gesamtwirtschaftlich führt diese Steuervergünstigung zu Verzerrungen zwischen Wirtschaftszweigen, Fehlallokation von Kapital und mindert die Einnahmen der Kommunen, die die Gewerbesteuer als einzige eigene Einnahmequelle haben.“ Um diesen Umstand zu ändern, sehe der Gesetzentwurf vor, die "erweiterte Grundstückskürzung abzuschaffen“. Die Grünen erklären: „Dadurch beteiligen sich alle Kapitalgesellschaften in Zukunft systemkonform am Gemeinwesen und die Einnahmen der Kommunen steigen deutlich.“ (bal/hau/19.03.2026)
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Asylentscheidungen zu Pakistan im Jahr 2025
Inneres/Antwort Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Menschen aus Pakistan im Jahr 2025 sind ein Thema der Regierungsantwort auf eine Linken-Anfrage.
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Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens in der Pandemie
Enquete-Kommission Corona/Anhörung Mit der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesen in der Pandemie hat sich am Donnerstag die Enquete-Kommission befasst.
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Gewaltdelikte am Hauptbahnhof Berlin
Inneres/Antwort Über die Zahl der in Bezug auf den Hauptbahnhof Berlin durch die Bundespolizei im Jahr 2025 erfassten Gewaltdelikte berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine AfD-Anfrage.
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Aussprache über das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes
Die AfD-Fraktion will das Amt des Polizeibeauftragten des Bundes abschaffen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4349) vorgelegt, mit dem das „Polizeibeauftragtengesetz“ aufgehoben werden soll. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der AfD Die Verabschiedung des Polizeibeauftragtengesetzes und die damit verbundene Einführung des Amtes des Polizeibeauftragten hätten dazu geführt, Polizeibeamten und sonstigen Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag „mit weiterem Misstrauen zu begegnen“ und diese Beschäftigten mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten zu belasten, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Weiter führt die Fraktion aus, dass das Polizeibeauftragtengesetz zu vermeidende Doppelzuständigkeiten bei der Untersuchung von Vorgängen geschaffen habe. Auch ist der AfD zufolge „nicht ersichtlich, warum ausgerechnet die Polizeibehörden des Bundes einer verstärkten Beobachtung eines Beauftragten bedürfen sollen, nicht aber sonstige Behörden des Bundes, welche Staatsgewalt ausüben“. (sto/19.03.2026)
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Abgesetzt: „Preisexplosion“ im Gastronomiegewerbe thematisiert
„Preisexplosion im Gastronomiegewerbe verhindern – Arbeitsplätze sichern – Bürokratie abbauen“ lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion avisierten Antrags, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 19. März 2026, beraten wollte. Die Aussprache wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/17.03.2026)
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Bundestag beschließt weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. März 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ (21/3737) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/4815) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte die Linksfraktion. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4816) zur Finanzierbarkeit vor. Gesetzentwurf in der Ausschussfassung Kreditinstitute werden künftig dazu verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen. Dies sei ein „wichtiger Schritt zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“, so die Begründung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für eine entsprechende Anpassung der Zivilprozessordnung in einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Kreditinstitute seien die hauptsächlich adressierten Drittschuldner der jährlich rund 1,1 Millionen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, heißt es weiter. Bislang werden diese Beschlüsse durch die Gerichtsvollzieher in Papierform zugestellt. Für Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt diese Verpflichtung bereits. Diese und weitere Änderungen am Regierungsentwurf wurden in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 18. März 2026, beschlossen. Nutzung elektronischer Dokumente Ziel des Entwurfs ist es, die Nutzung elektronischer Dokumente in Zwangsvollstreckungsverfahren zu stärken und damit Medienbrüche zu vermeiden. Gegenüber dem Regierungsentwurf schreiben die Koalitionsfraktionen zudem eine stärkere Nutzung strukturierter maschinenlesbarer Daten im XML-Format gegenüber PDF-Dokumenten in diesen Verfahren vor. Hintergrund sind demnach Erfahrungen aus der Praxis im Umgang mit der Änderung von PDF-Dokumenten an den Gerichten. Angepasst wurde zudem die geplante Erhöhung der Gebührensätze in der Abgabenordnung. Sie werden auf 31,20 Euro statt auf 32,60 Euro erhöht, da im Regierungsentwurf ein Redaktionsversehen vorgelegen habe, heißt es im Änderungsantrag. Wesentliche Teile des Gesetzentwurfs treten zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten und damit im Gleichlauf mit der geplanten Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung. Die Verpflichtung für Kreditinstitute, einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung von elektronischen Dokumenten zu eröffnen, soll erst nach Ablauf einer rund einjährigen Übergangsfrist, nämlich zum ersten Tag des 13. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats, in Kraft treten. Gleiches gilt für die im Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht für Rechtsanwälte und Behörden, in den neu geregelten Verfahren elektronische Dokumente zu nutzen. (scr/hau/19.03.2026)
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Statistische Erfassung von Morden im Namen der Familienehre
Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag darauf, „im Namen der Familienehre versuchte und vollendete Morddelikte“ statistisch zu erfassen (21/4752). Der Bundestag hat den Antrag am Donnerstag, 19. März 2026, 30 Minuten lang debattiert. Im Anschluss wurde er zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt, konnte sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen. Antrag der AfD In ihrem Antrag fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, Fälle von seit 2005 in Deutschland versuchten und vollendeten Morden zu erfassen, die aus Gründen der Familienehre an einem Mädchen oder an einer Frau – und zum Teil (auch) an deren unerwünschtem Intimpartner – durch ihre eigenen Verwandten ersten oder zweiten Grades verübt wurden. Das Ergebnis soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „nach Jahren und Bundesländern geordnet“ der Öffentlichkeit zugänglich machen. Auch wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, das Problemphänomen solcher „Ehrenmorde“ künftig im Zusammenwirken mit den Ländern zu erfassen und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auszuweisen. In der Vorlage schreibt die Fraktion, dass es in Deutschland auch mehr als 20 Jahre nach dem in Berlin erfolgten Mord an der kurdischstämmigen Hatun Sürücü „weiter mehrfach im Jahr zu im Namen der Familienehre versuchten und vollendeten Tötungsdelikten“ komme. „Bei einem Ehrenmord werden in der Regel Frauen von ihren männlichen Blutsverwandten getötet, weil sie zuvor ein sowohl in den Augen ihrer Familie als auch in den Augen ihrer ethnischen Herkunftsgemeinschaft ehrenrühriges Verhalten, das nicht selten mit ihrer Sexualität zusammenhängt, an den Tag gelegt haben und sich damit nach Ansicht ihrer Verwandten an der Familienehre schuldig gemacht haben“, heißt es in dem Antrag weiter. Danach werden in Einzelfällen „auch Männer Opfer von versuchten oder vollendeten Ehrenmorden, etwa wenn sie von den Blutsverwandten einer Frau als unpassender Intimpartner erachtet werden“. Darüber hinaus würden auch „Fälle von Partnerschaftstötungen, bei denen in der Regel ein Mann seine (Ehe-)Partnerin ermordet, weil diese zuvor – etwa aufgrund einer von ihr beabsichtigten oder vollzogenen Trennung – ein in seinen Augen ehrverletzendes Verhalten an den Tag legte und damit gegen gewisse fremdländische Kulturnormen verstieß“, als Ehrenmord bezeichnet, führen die Abgeordneten ferner aus. (sto/19.03.2026)
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Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes beraten
Die Bundesregierung plant die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes. Ihren „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes“ (21/4500, 21/4784) hat der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, zusammen mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz, 21/1393) erstmals debattiert. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurden beide Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung das sogenannte Besserstellungsverbot für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen flexibilisiert und der entsprechende Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Um im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe bestehen und mit ihrer Forschung einen Beitrag zum Gemeinwohl erbringen zu können, sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen künftig ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, „soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen“. Die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen sorge dafür, dass künftig weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gestellt und geprüft werden müssen, heißt es. Dies sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Der Bundesrat kritisiert in seiner beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe von außeruniversitären Forschungseinrichtungen auslasse. Gegenäußerung der Bundesregierung In ihrer Gegenäußerung (21/4784) zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf (21/4500) lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länderkammer zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab. Zur Begründung führt sie an, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots die bestehende Eingrenzung des Anwendungsbereichs aufheben würde. Die Bundesregierung plant, künftig auch projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen vom Besserstellungsverbot auszunehmen. Bislang galt diese Ausnahme nur für im Gesetz explizit genannte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften. Der Bundesrat wiederum kritisiert in seiner dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme, dass „die Einschränkung der geplanten Abweichungsmöglichkeit vom Besserstellungsverbot auf ausschließlich projektförmig vom Bund geförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen“ eine Reihe außeruniversitärer Forschungseinrichtungen auslasse. Gesetzentwurf des Bundesrates Um sich auf Förderprogramme des Bundes bewerben zu können, soll laut dem älteren Gesetzentwurf des Bundesrates (21/1393) für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen künftig eine Ausnahme vom Besserstellungsverbot gelten. Bislang könnten außeruniversitäre Einrichtungen, die ihr Forschungs- und Leitungspersonal übertariflich vergüten, aufgrund des Besserstellungsverbots in der Regel nicht an solchen Förderprogrammen teilnehmen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Konkret sieht der Entwurf des Bundesrates vor, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Bezug auf das Besserstellungsverbot mit den in Paragraf 2 des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes genannten Einrichtungen (zum Beispiel Deutsche Forschungsgemeinschaft) gleichzusetzen. (des/hau/19.03.2026)
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China-Kommission zur ersten Sitzung zusammengekommen
Wirtschaft und Energie/Ausschuss Das Expertengremium soll die Risiken der sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und China analysieren und dem Bundestag konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen.
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Abgesetzt: Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Der Bundestag hat die ursprünglich für Donnerstag, 19. März 2026, geplante Entscheidung über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Zweites Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, 21/4083) von der Tagesordnung abgesetzt. Zur der geplanten Abstimmung hatte der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung angekündigt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtlinie und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor soll die THG-Quote ambitioniert fortgeschrieben werden, heißt es in dem Entwurf. Geplant ist, die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben und schrittweise auf 59 Prozent anstiegen zu lassen. Dies entspräche einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch von rund 62 Prozent gemäß der Berechnungsmethode der RED III. Zudem soll eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe solle angehoben werden – die Doppelanrechnung entfallen. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe soll nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote soll beendet werden. Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission seien die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413, die sogenannte RED-III-Richtlinie, deutlich angehoben worden, heißt es zur Begründung. Der zu erreichende Mindestanteil an erneuerbaren Energien beziehe sich nunmehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen. Zudem seien durch die EU-Kommission bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs – zu denen grüner Wasserstoff und erneuerbare synthetische Kraftstoffe gehören – geschaffen worden, schreibt die Regierung. (hau/17.03.2026)
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Umgang mit einer Studie zu Institutionen und Rassismus debattiert
„Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie ,Institutionen und Rassismus' umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (21/4751), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, erstmals debattiert hat. Im Anschluss an die halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Antrag der Linken Dem Antrag zufolge untersuchte das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) für eine 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Auftrag gegebene Studie „erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen Institutionen in Deutschland manifestiert“. Zu den Erkenntnissen der Untersuchung gehöre der Befund, „dass rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken, Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist“. Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf das staatliche Handeln ausweitet und der ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände einführt. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion flächendeckend niedrigschwellige und unabhängige externe sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und Monitoringstellen aufbauen und eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition für die Bundesverwaltung bindend als Verwaltungsvorschrift erlassen. Vier-Augen-Prinzip und Dolmetscherdienste Zugleich will die Fraktion sichergestellt haben, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen wie etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen „konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet wird“. Daneben plädiert sie dafür, Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden „diskriminierungskritisch zu überarbeiten“. Des Weiteren spricht sie sich dafür aus, Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung abzubauen, indem ein Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und Dolmetscherdienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden. Maßnahmen gegen Racial Profiling Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken (Racial Profiling) zu ergreifen“. Dazu gehören dem Antrag zufolge die Ausgabe von Kontrollquittungen und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen einer polizeilichen Maßnahme. Darüber hinaus machen sich die Abgeordneten in der Vorlage unter anderem dafür stark, die Befugnisse der Bundespolizei zu „anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes“, ersatzlos zu streichen. (sto/19.03.2026)
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Bundestag würdigt den 18. März als Tag der Demokratiegeschichte
„18. März – Tag der Demokratiegeschichte: Orte der Freiheit und Demokratie weiter stärken“, lautet der Titel eines Antrags der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (21/4743), den der Bundestag am Donnerstag, 19. März 2026, nach halbstündiger Aussprache mit der Mehrheit der Antragsteller bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen hat. Antrag der Koalitionsfraktionen Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll der Tag der Demokratiegeschichte aufgewertet werden. Union und SPD fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, den 18. März als einen zentralen jährlichen Tag zur Feier der deutschen Demokratie- und Freiheitsgeschichte zu würdigen und zu begehen. Die Organisation soll bei der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Orte der Demokratiegeschichte liegen. Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte soll nach dem Willen von Union und SPD finanziell „adäquat“ ausgestattet werden, damit sie ihre gesetzlich verankerten Aufgaben erfüllen kann. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel soll die Bundesregierung dazu beitragen, dass die pädagogischen Potenziale des Friedhofs der Märzgefallenen in Berlin als Erinnerungs- und Lernort „nachhaltig gefördert und gesichert werden“. Die Realisierung des nationalen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig soll durch die Bundesregierung weiter „begleitet“ werden. Darüber hinaus soll sie das 200-jährige Jubiläum des Hambacher Festes von 1832 gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz als „ein nationales Ereignis“ vorbereiten. In ihrem Antrag erinnern die beiden Fraktionen an die Bedeutung des 18. März durch die Jahrhunderte für die deutsche Demokratiegeschichte. So sei am 18. März 1793 der rheinisch-deutsche Nationalkonvent zusammengetreten und habe die Mainzer Republik ausgerufen. Am 18. März 1848 sei es in Berlin anlässlich der Märzrevolution zu blutigen Straßenkämpfen gekommen, bei denen mehr als 250 Menschen im Kampf um politische Mitbestimmung und Grundrechte gestorben seien. Am 18. März 1920 sei der Kapp-Putsch gegen die junge Weimarer Republik endgültig gescheitert und am 18. März 1990 habe sich mit der ersten freien Volkskammerwahl die demokratische Selbstbestimmung der Deutschen in der damaligen DDR erfüllt. (aw/hau/19.03.2026)
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Keine umfassende Öffnung des Besserstellungsverbots
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung In einer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats zur Reform des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes ab.
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Humanitäre Lage der Rohingya beraten
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Ausschuss Mitglieder des Menschenrechtsausschusses haben sich gegenüber Vertretern der Bundesregierung für eine Verbesserung der humanitären Lage der Rohingya in Bangladesch eingesetzt.
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Linke: Verschärfung der europäischen KI-Verordnung nötig
Digitales und Staatsmodernisierung/Antrag Die Linksfraktion will erreichen, dass die Regelungen der KI-Verordnung auf europäischer Ebene nicht gelockert werden. Die Regierung solle sich für eine Verschärfung einsetzen, fordert die Fraktion.
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